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Parkplatzverstoß in Kroatien

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Karl Schmidt

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Sep 11, 2013, 4:43:58 AM9/11/13
to
Hallo,

nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € + Auslagen 5,10 überweisen möge.

Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?

Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?

Sollte die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt sein, wäre es sinnvoll, die 13,40 auf das RA-Konto zu überweisen?

Danke für die Auskünfte,

Karl

(für Google und alle Suchenden: RA Kanzlei Rechtsanwalt Patrick Kraft Berlin Pula )

Stefan Schmitz

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Sep 11, 2013, 6:59:09 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 10:43:58 UTC+2 schrieb Karl Schmidt:

> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein

Fand der im Jahr 2010 statt?

> Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite
> www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € +
> Auslagen 5,10 überweisen möge.
>
> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt
> gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?

Ist die Parkgebühr denn vorher wenigstens eingefordert worden?

> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?

Für die eigentliche Forderung gilt das sicher. Die wird aber in Deutschland nicht durchsetzbar sein, wenn sie nach deutschem Recht verjährt ist. (Bei einem Vorfall in 2010 wäre das erst zum kommenden Jahreswechsel der Fall.)

> Sollte die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt sein, wäre es sinnvoll, die
> 13,40 auf das RA-Konto zu überweisen?

Wohl kaum. Dem Anwalt gehen die 13,40 für die Stadt ziemlich am A.. vorbei, dem geht es um seine 84 Euro.

Karl Schmidt

unread,
Sep 11, 2013, 7:29:53 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 12:59:09 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
> Am Mittwoch, 11. September 2013 10:43:58 UTC+2 schrieb Karl Schmidt:
>
>
>
> > nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein
>
>
>
> Fand der im Jahr 2010 statt?

ja
>
>
>
> > Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite
>
> > www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € +
>
> > Auslagen 5,10 überweisen möge.
>
> >
>
> > Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt
>
> > gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
>
>
> Ist die Parkgebühr denn vorher wenigstens eingefordert worden?
>
nein, außer, er hätte ein Knöllchen an der Windschutzscheibe gehabt, dessen er nicht bewusst ist.
>
>
> > Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>
>
>
> Für die eigentliche Forderung gilt das sicher. Die wird aber in Deutschland nicht durchsetzbar sein, wenn sie nach deutschem Recht verjährt ist. (Bei einem Vorfall in 2010 wäre das erst zum kommenden Jahreswechsel der Fall.)
>
>
>
> > Sollte die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt sein, wäre es sinnvoll, die
>
> > 13,40 auf das RA-Konto zu überweisen?
>
>
>
> Wohl kaum. Dem Anwalt gehen die 13,40 für die Stadt ziemlich am A.. vorbei, dem geht es um seine 84 Euro.

Ich denke, der RA vetritt die Interessen des Gläubigers? Also geht es darum, dass der Gläubiger die 13,40 erhält. Die Frage ist, wer ist verpflichtet, diese Kosten zu zahlen? Und sind sie nicht unangemessen hoch??

Stefan Schmitz

unread,
Sep 11, 2013, 7:56:59 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 13:29:53 UTC+2 schrieb Karl Schmidt:

> Ich denke, der RA vetritt die Interessen des Gläubigers? Also geht es darum,
> dass der Gläubiger die 13,40 erhält.

Mir sieht das danach aus, dass der gute Mann bei einem Kroatienaufenthalt eine Möglichkeit entdeckt hat, leichtes Geld zu verdienen, indem er sich als exclusiver Eintreiber deren Forderungen angeboten hat. Vermutlich müssen die ihm gar nichts dafür zahlen. Er dagegen kassiert für eine einfache Halterabfrage und einen Brief im Erfolgsfall 84 Euro. Da kann er es auch verschmerzen, wenn nur ein Teil der Angeschriebenen zahlt.

Üblicherweise werden Bußgelder von ausländischen Behörden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts eingefordert. Hier ist eine private Gesellschaft zuständig. Ob die zur Halteranfrage berechtigt ist, weiß ich nicht.


> Die Frage ist, wer ist verpflichtet, diese Kosten zu zahlen? Und sind sie
> nicht unangemessen hoch??

Wie das nach kroatischem Recht ist, weiß ich nicht. Nach deutschem Recht wäre für eine Zahlungspflicht Verzug erforderlich, der aber nur nach (angeblich) kroatischem Recht vorliegt.
Message has been deleted

Stefan Schmitz

unread,
Sep 11, 2013, 8:15:38 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 14:00:02 UTC+2 schrieb Martin Gerdes:

> "Rechtsanwalt" beeindruckt normale Menschen immer. Ein solches
> Serienschreiben zu verfassen ist für den Dienstleister billig, also tut
> er es. Wenn einer von vielleicht 50 bezahlt, dürfte der RA schon
> schwarze Zahlen schreiben -- und ihm geht es ja um seine Abmahnkosten.

Eine solche Quote wäre ziemlich verlustreich. Schließlich hat er ja auch echte Kosten für die Halterabfrage.

Karl Schmidt

unread,
Sep 11, 2013, 9:19:34 AM9/11/13
to
Immerhin scheint es unter der gleichen Adresse einen RA Daniel Sebastian zu geben, der Abmahnungen an Filesharer schreibt / geschrieben hat.

siehe auch
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-rechtsanwalt-daniel-sebastian/

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 11, 2013, 9:37:34 AM9/11/13
to
Am Wed, 11 Sep 2013 01:43:58 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:

> Hallo,
>
> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € + Auslagen 5,10 überweisen möge.

War er denn zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto in Pula, oder ist das
frei erfunden?

> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?

Hier[tm] gilt deutsches Recht. Kroatien kann die Forderung in Deutschland
auch nicht eintreiben. Allerdings würde ich mit dem entsprechenden Auto
nicht mehr nach Kroatien einreisen, dort können sie ihn natürlich noch
belangen.

Was das Anwaltsschreiben angeht: Nicht mal ignorieren. Das ist ein Versuch,
Einnahmen zu generieren. Mehr nicht.

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Sep 11, 2013, 9:49:29 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 15:37:34 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Hier[tm] gilt deutsches Recht. Kroatien kann die Forderung in Deutschland
> auch nicht eintreiben. Allerdings würde ich mit dem entsprechenden Auto
> nicht mehr nach Kroatien einreisen, dort können sie ihn natürlich noch
> belangen.

Hast du dir die Seite angesehen?
Das ist keine staatliche Forderung, sondern die eines Privatunternehmens. Probleme mit dem Auto sollte es daher allenfalls in Pula geben.

Karl Schmidt

unread,
Sep 11, 2013, 10:07:46 AM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 15:37:34 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Wed, 11 Sep 2013 01:43:58 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:
>
>
>
> > Hallo,
>
> >
>
> > nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € + Auslagen 5,10 überweisen möge.
>
>
>
> War er denn zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto in Pula, oder ist das
>
> frei erfunden?
>
Da war er. Aber der Zeitpunkt, der Parkplatz? Nach 3 Jahren schwer nachvollziehbar.
>
> > Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
> >
>
> > Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>
>
>
> Hier[tm] gilt deutsches Recht. Kroatien kann die Forderung in Deutschland
>
> auch nicht eintreiben. Allerdings würde ich mit dem entsprechenden Auto
>
> nicht mehr nach Kroatien einreisen, dort können sie ihn natürlich noch
>
> belangen.
>
>
Das Auto existiert nicht mehr.
>
> Was das Anwaltsschreiben angeht: Nicht mal ignorieren. Das ist ein Versuch,
>
> Einnahmen zu generieren. Mehr nicht.
>
>
Scheint ja momentan ein Flaute bei den RAs zu herrschen, um auf so geringem Niveau Einnahmen generieren zu müssen. :-)
>
> Grüße,
>
>
>
> Frank

Gruß zurück

Karl

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 11, 2013, 10:52:56 AM9/11/13
to
Da wäre ich mir nicht so sicher, ob diese Privatfirma nicht auch irgendwie
die kroatische Polizei mit dabei hat, und sei es auf dem kleinen Dienstweg.
Wäre halt blöd, wenn die an der Grenze den Wagen beschlagnahmen wegen so
einer offenen Forderung. So richtig rechtsstaatlich geht es in Kroatien
nämlich noch nicht zu (einen gute Freundin von mir stammt von dort und
erzählt mir da manchmal recht haarsträubende Geschichten was Korruption und
Vetternwirtschaft angeht).

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 11, 2013, 10:56:31 AM9/11/13
to
Am Wed, 11 Sep 2013 07:07:46 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:

> Am Mittwoch, 11. September 2013 15:37:34 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Wed, 11 Sep 2013 01:43:58 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:
>>
>>
>>
>>> Hallo,
>>
>>>
>>
>>> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € + Auslagen 5,10 überweisen möge.
>>
>>
>>
>> War er denn zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto in Pula, oder ist das
>>
>> frei erfunden?
>>
> Da war er. Aber der Zeitpunkt, der Parkplatz? Nach 3 Jahren schwer nachvollziehbar.

Gut, also immerhin nicht ganz aus der Luft gegriffen.

>>> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>>
>>>
>>
>>> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>>
>>
>>
>> Hier[tm] gilt deutsches Recht. Kroatien kann die Forderung in Deutschland
>>
>> auch nicht eintreiben. Allerdings würde ich mit dem entsprechenden Auto
>>
>> nicht mehr nach Kroatien einreisen, dort können sie ihn natürlich noch
>>
>> belangen.
>>
>>
> Das Auto existiert nicht mehr.

Dann würde ich das ganz gepflegt ignorieren.

> Scheint ja momentan ein Flaute bei den RAs zu herrschen, um auf so geringem Niveau Einnahmen generieren zu müssen. :-)

Die Masse machts. Wenn der von dieser kroatischen Firma listenweise
Adressen bekommt, sind seine Kosten gering. Die Halterfeststellungen macht
im Zweifel ein Kumpel bei der kroatischen Polizei für ein Trinkgeld (ich
denke, mit den richtigen Kontakten kommen die auch an deutsche Halter
dran).

Grüße,

Frank

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 11, 2013, 12:00:25 PM9/11/13
to
Am 11.09.2013 13:56, schrieb Stefan Schmitz:
>
>> Ich denke, der RA vetritt die Interessen des Gläubigers? Also geht es darum,
>> dass der Gläubiger die 13,40 erhält.
>
> Mir sieht das danach aus, dass der gute Mann bei einem Kroatienaufenthalt eine Möglichkeit entdeckt hat, leichtes Geld zu verdienen, indem er sich als exclusiver Eintreiber deren Forderungen angeboten hat. Vermutlich müssen die ihm gar nichts dafür zahlen. Er dagegen kassiert für eine einfache Halterabfrage und einen Brief im Erfolgsfall 84 Euro. Da kann er es auch verschmerzen, wenn nur ein Teil der Angeschriebenen zahlt.
>
> Üblicherweise werden Bußgelder von ausländischen Behörden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts eingefordert.

Es geht offensichtlich aber nicht um Bußgelder, sondern um Parkgebühren.
Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, und zwar IMHO (Aber
IANAL) nach kroatischem Recht.

Mich stört an dem ganzen Fall der Zeitrahmen; warum haben die sich fast
3 Jahre Zeit gelassen? <misstrauisch> Soll da für den Betroffenen die
Möglichkeit minimiert werden, sich evtl. noch an den Vorfall zu
erinnern, ggf. sogar daran, daß da vielleicht gar kein kostenpflichtiger
Parkplatz war? </misstrauisch>

Außerdem ist mir aufgefallen, daß es nur eine solche Seite mit Erklärung
in deutscher Sprache gibt, aber anscheinend keine Seite
http://www.pulaparking.hr/it, http://www.pulaparking.hr/fr,
http://www.pulaparking.hr/en, oder für andere Sprachen, obwohl laut
Wikipedia immerhin fast genau so viele Italiener in Kroatien Urlaub
machen wie Deutsche.

> Hier ist eine private Gesellschaft zuständig. Ob die zur Halteranfrage berechtigt ist, weiß ich nicht.

Es handelt sich hier um eine reine Zivilsache. Und der beauftragte
Anwalt ist natürlich zu allem berechtigt, was ein Anwalt in DE so legal
für seinen Mandanten tun darf.

>> Die Frage ist, wer ist verpflichtet, diese Kosten zu zahlen? Und sind sie
>> nicht unangemessen hoch??
>
> Wie das nach kroatischem Recht ist, weiß ich nicht.

AOL.

Wolfgang
--

Stefan Schmitz

unread,
Sep 11, 2013, 3:25:56 PM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 16:56:31 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Die Masse machts. Wenn der von dieser kroatischen Firma listenweise
> Adressen bekommt, sind seine Kosten gering. Die Halterfeststellungen macht
> im Zweifel ein Kumpel bei der kroatischen Polizei für ein Trinkgeld (ich
> denke, mit den richtigen Kontakten kommen die auch an deutsche Halter
> dran).

Wenn die Kroaten schon die Halter selbst feststellen würden, könnten sie auch das Geld gleich selbst anfordern.
Da trotzdem direkt einen Anwalt zwischenzuschalten ergäbe nur Sinn, wenn der einen Teil seiner Gebühren abgibt. Ich halte es für wahrscheinlicher, dass der Anwalt die Abfragen macht.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 11, 2013, 3:48:32 PM9/11/13
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 18:00:25 UTC+2 schrieb Wolfgang Jäth:

> Außerdem ist mir aufgefallen, daß es nur eine solche Seite mit Erklärung
> in deutscher Sprache gibt, aber anscheinend keine Seite
> http://www.pulaparking.hr/it, http://www.pulaparking.hr/fr,
> http://www.pulaparking.hr/en, oder für andere Sprachen, obwohl laut
> Wikipedia immerhin fast genau so viele Italiener in Kroatien Urlaub
> machen wie Deutsche.

Eine italienische Seite erreicht man über die Flagge oben rechts. Die ist ganz anders aufgebaut. Ob da rechtlich etwas anderes als auf deutsch steht, gibt mein Italienisch auf die Schnelle nicht her.

> > Hier ist eine private Gesellschaft zuständig. Ob die zur Halteranfrage
> > berechtigt ist, weiß ich nicht.
>
> Es handelt sich hier um eine reine Zivilsache. Und der beauftragte
> Anwalt ist natürlich zu allem berechtigt, was ein Anwalt in DE so legal
> für seinen Mandanten tun darf.

Klar. Es ging mir nur darum, ob die den teuren Anwalt brauchen, um die Adressen zu bekommen.
Anscheinend erlaubt § 39 I StVG auch die direkte Abfrage eines Parkplatzbetreibers.

Harald Hengel

unread,
Sep 11, 2013, 9:25:57 AM9/11/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

>> "Rechtsanwalt" beeindruckt normale Menschen immer. Ein solches
>> Serienschreiben zu verfassen ist für den Dienstleister billig, also
>> tut er es. Wenn einer von vielleicht 50 bezahlt, dürfte der RA schon
>> schwarze Zahlen schreiben -- und ihm geht es ja um seine
>> Abmahnkosten.
>
> Eine solche Quote wäre ziemlich verlustreich. Schließlich hat er ja
> auch echte Kosten für die Halterabfrage.

Klar, einmal die Nummer ins vorbereitete Formular getippt und per E-Mail
raus.
Vielleicht auch ein Anruf, 5 Minuten für die Sekretärin.
Vielleicht ein echter Brief, 5 Minuten für die Sekretärin, plus 55 Cent.

Ich sehe nicht einmal wo der Anwalt, ausser beim Kapern des Kunden noch
selbst Hand anlegen muss.
Das machen komplett seine Hilfskräfte, die ihn vielleicht 30Euro pro
Stunde kosten.
Ich setze einmal schlecht organsiert, 15 Minuten Arbeit pro Fall.
Das macht dann 7,50 Kosten für ihn.

Grüße Harald

Joerg Meier

unread,
Sep 11, 2013, 4:15:26 PM9/11/13
to
7,50 * 50 = 375,- Euro, die 50 Faelle Deiner Rechnung nach kosten, und das
soll sich rentieren, wenn einer von den 50 Leuten 85,- Euro bezahlt ?
"Klar" ? Grundschule nicht geschafft ?

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 12, 2013, 1:00:12 AM9/12/13
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> wrote:

>> Eine solche Quote w�re ziemlich verlustreich. Schlie�lich hat er ja
>> auch echte Kosten f�r die Halterabfrage.
>
>Klar, einmal die Nummer ins vorbereitete Formular getippt und per E-Mail
>raus.

Und die Kosten die von der jeweiligen Behoerde fuer diese private
Halterabfrage berechnet werden?

Atschuess

Andreas

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 3:06:57 AM9/12/13
to
Am Wed, 11 Sep 2013 12:25:56 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:

> Am Mittwoch, 11. September 2013 16:56:31 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>> Die Masse machts. Wenn der von dieser kroatischen Firma listenweise
>> Adressen bekommt, sind seine Kosten gering. Die Halterfeststellungen macht
>> im Zweifel ein Kumpel bei der kroatischen Polizei f�r ein Trinkgeld (ich
>> denke, mit den richtigen Kontakten kommen die auch an deutsche Halter
>> dran).
>
> Wenn die Kroaten schon die Halter selbst feststellen w�rden, k�nnten sie auch das Geld gleich selbst anfordern.

Wo wird wohl eher bezahlt, auf eine Knolle aus Pula oder auf ein
Anwaltschreiben aus Berlin mit deutscher Bankverbindung?

> Da trotzdem direkt einen Anwalt zwischenzuschalten erg�be nur Sinn, wenn der einen Teil seiner Geb�hren abgibt. Ich halte es f�r wahrscheinlicher, dass der Anwalt die Abfragen macht.

Klar, der gibt den Kroaten etwas ab, daf�r liefern sie ihm Listen mit
Haltern von Falschparkern. Evtl. verkaufen sie ihm die Listen auch und er
schreibt dann auf eigenes Risiko die Halter an und versucht am Ende einen
Gewinn zu machen. Halter in Deutschland feststellen d�rfte f�r einen Anwalt
auf legalem Wege nicht so einfach m�glich sein, jedenfalls nicht bei
Lappalien wie Falschparken. In Kroatien ist das mit Sicherheit einfacher
(wie gesagt, Polizeibeamte verdienen da unten nicht viel und da ist sicher
der eine oder andere f�r ein kleines Zubrot dankbar).

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 3:08:26 AM9/12/13
to
In Kroatien? M�glicherweise 100 EUR pro Monat in die Kaffeekasse der
�rtlichen Polizeistation und daf�r alle Ausk�nfte frei.

Gr��e,

Frank

Stefan

unread,
Sep 12, 2013, 4:06:42 AM9/12/13
to
Vieleicht gibt es ja noch andere, billigere M�glichkeiten, an die
Adresse des Kfz-Halters zu gelangen.

Das erste, was mir dazu einf�llt, w�re ein Hotel. Da geht abends mal
jemand rum, notiert die Autonummern und gleicht die mit den Anmeldungen
im Hotel ab. Eventuell macht man das einfach so, dass der Hotelgast sein
Kfz-Kennzeichen gleich mit angibt. Nach 2 Jahren f�ngt man dann an
anzumahnen. Der Hotelparkplatz muss dann noch nicht einmal der sein, f�r
den Parkgeb�hren gefordert werden.

Die andere Variante w�re ein Gewinnspiel o.�., wo der Mitspieler
freiwillig seinen Namen und sein Kfz-Kennzeichen angibt.

Kfz-Werkstatt w�re auch noch eine M�glichkeit, oder Tankstelle. Wie ist
das mit Kreditkartenzahlungen an der Tankstelle? Wenn ich die Karte aus
der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
eventuell noch irgendwo ausgegeben?

Also �berall, wo jemand an den Namen kommt und diesen einem
Kfz-Kennzeichen zuordnen kann, k�nnte man dann einen Parkverstoss
vort�uschen.

Gru�

Stefan

Thomas Rachel

unread,
Sep 12, 2013, 6:10:07 AM9/12/13
to
Am 2013-09-12 09:08 schrieb Frank Hucklenbroich:

>> Und die Kosten die von der jeweiligen Behoerde fuer diese private
>> Halterabfrage berechnet werden?
>
> In Kroatien?

Geht es um ein in Kroatien oder in D zugelassenes Auto? Letzteres, oder?

Thomas

Tobias Schuster

unread,
Sep 12, 2013, 7:15:58 AM9/12/13
to

> Sollte die urspr�ngliche Forderung gerechtfertigt sein, w�re es sinnvoll, die 13,40 auf das RA-Konto zu �berweisen?

Nein, die einzige Chance des Anwalts an Geld zu kommen ist, dich zu
beeindrucken, dass du �berhaupt einen Betrag zahlst.

Mit dem Zahlen der EUR 13,40 best�tigt du indirekt, dass die T�tigkeit
des Anwalts n�tig war und dann w�ren auch die EUR 89,10 f�llig.

Aber ohne Reaktion von dir, wird die Angelegenheit im Sande verlaufen.
Interessant wird es h�chstens, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.
Aber dazu ist der Rechtsgrund zu schwach und die Summe zu gering.

HTH


Matthias Frank

unread,
Sep 12, 2013, 7:21:05 AM9/12/13
to
Am 12.09.2013 09:06, schrieb Frank Hucklenbroich:

> Klar, der gibt den Kroaten etwas ab, dafür liefern sie ihm Listen mit
> Haltern von Falschparkern. Evtl. verkaufen sie ihm die Listen auch und er
> schreibt dann auf eigenes Risiko die Halter an und versucht am Ende einen
> Gewinn zu machen. Halter in Deutschland feststellen dürfte für einen Anwalt
> auf legalem Wege nicht so einfach möglich sein, jedenfalls nicht bei
> Lappalien wie Falschparken. In Kroatien ist das mit Sicherheit einfacher
> (wie gesagt, Polizeibeamte verdienen da unten nicht viel und da ist sicher
> der eine oder andere für ein kleines Zubrot dankbar).

Also versteh ich das richtig, Kroatische Polizisten können
bei der deutschen Zulassungsbehörde, Daten von deutschen Haltern
abfragen?
Und das ist dann legaler als wenn ein deutscher Rechtsanwalt anfragt?

MfG
Matthias

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 8:26:06 AM9/12/13
to
Am Thu, 12 Sep 2013 13:21:05 +0200 schrieb Matthias Frank:

> Am 12.09.2013 09:06, schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>> Klar, der gibt den Kroaten etwas ab, daf�r liefern sie ihm Listen mit
>> Haltern von Falschparkern. Evtl. verkaufen sie ihm die Listen auch und er
>> schreibt dann auf eigenes Risiko die Halter an und versucht am Ende einen
>> Gewinn zu machen. Halter in Deutschland feststellen d�rfte f�r einen Anwalt
>> auf legalem Wege nicht so einfach m�glich sein, jedenfalls nicht bei
>> Lappalien wie Falschparken. In Kroatien ist das mit Sicherheit einfacher
>> (wie gesagt, Polizeibeamte verdienen da unten nicht viel und da ist sicher
>> der eine oder andere f�r ein kleines Zubrot dankbar).
>
> Also versteh ich das richtig, Kroatische Polizisten k�nnen
> bei der deutschen Zulassungsbeh�rde, Daten von deutschen Haltern
> abfragen?

Davon gehe ich aus. Ich habe auch schon Strafzettel direkt aus Holland,
Luxemburg und der Schweiz bekommen. Wie sollen die an die Daten kommen,
wenn nicht von der deutschen Zulassungsstelle?

> Und das ist dann legaler als wenn ein deutscher Rechtsanwalt anfragt?

Zwischen den europ�ischen Polizeien d�rfte es entsprechende Abkommen geben,
da� die wechselseitig auf solche Daten Zugriff haben. Also die Abfrage der
Daten durch die kroatische Polizei d�rfte schon legal sein. Die Weitergabe
an einen deutschen Anwalt halte ich eher f�r eine Grauzone...

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 8:31:48 AM9/12/13
to
Am Thu, 12 Sep 2013 10:06:42 +0200 schrieb Stefan:

> Vieleicht gibt es ja noch andere, billigere M�glichkeiten, an die
> Adresse des Kfz-Halters zu gelangen.
>
> Das erste, was mir dazu einf�llt, w�re ein Hotel. Da geht abends mal
> jemand rum, notiert die Autonummern und gleicht die mit den Anmeldungen
> im Hotel ab. Eventuell macht man das einfach so, dass der Hotelgast sein
> Kfz-Kennzeichen gleich mit angibt. Nach 2 Jahren f�ngt man dann an
> anzumahnen. Der Hotelparkplatz muss dann noch nicht einmal der sein, f�r
> den Parkgeb�hren gefordert werden.

Kann man machen, setzt aber eine gewisse kriminelle Energie und Aufwand
voraus.

> Die andere Variante w�re ein Gewinnspiel o.�., wo der Mitspieler
> freiwillig seinen Namen und sein Kfz-Kennzeichen angibt.

Im Ausland? Kaum. Das funktioniert h�chstens im Inland, und da wird kaum
jemand so bl�d sein, sein vollst�ndiges KfZ-Kennzeichen irgendwo anzugeben.

> Kfz-Werkstatt w�re auch noch eine M�glichkeit, oder Tankstelle.

Werkstatt schon, Tankstelle eher nicht. Die notieren keine Kennzeichen.

> Wie ist
> das mit Kreditkartenzahlungen an der Tankstelle? Wenn ich die Karte aus
> der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
> eventuell noch irgendwo ausgegeben?

Man k�nnte auf der Kamera das Kennzeichen anschauen und notieren. Wenn man
da Zeit und Lust zu hat.

> Also �berall, wo jemand an den Namen kommt und diesen einem
> Kfz-Kennzeichen zuordnen kann, k�nnte man dann einen Parkverstoss
> vort�uschen.

Im Inland d�rte das aber eher selten funktionieren, hier kommen
Strafmandate meistens von Gemeinden und nicht von irgendwelchen privaten
Firmen. Davon abgesehen, da� man in Deutschland auch recht einfach
nachpr�fen kann, ob dieser Parkplatz �berhaupt existiert und was da
vereinbart wurde. Nach drei Jahren in Kroatien ist das hingegen nahezu
unm�glich, das zu �berpr�fen.

Gr��e,

Frank

Stefan

unread,
Sep 12, 2013, 8:46:28 AM9/12/13
to
Am 12.09.2013 14:31, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Thu, 12 Sep 2013 10:06:42 +0200 schrieb Stefan:
>
>> Vieleicht gibt es ja noch andere, billigere Möglichkeiten, an die
>> Adresse des Kfz-Halters zu gelangen.
>>
>> Das erste, was mir dazu einfällt, wäre ein Hotel. Da geht abends mal
>> jemand rum, notiert die Autonummern und gleicht die mit den Anmeldungen
>> im Hotel ab. Eventuell macht man das einfach so, dass der Hotelgast sein
>> Kfz-Kennzeichen gleich mit angibt. Nach 2 Jahren fängt man dann an
>> anzumahnen. Der Hotelparkplatz muss dann noch nicht einmal der sein, für
>> den Parkgebühren gefordert werden.
>
> Kann man machen, setzt aber eine gewisse kriminelle Energie und Aufwand
> voraus.

Na ja, ist noch nicht lange her, da haben die auf ihre Nachbarn
geschossen ;-)

Gruß

Stefan

gUnther nanon�m

unread,
Sep 12, 2013, 8:51:46 AM9/12/13
to

"Frank Hucklenbroich" <Hucklen...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:tv5nyk5corc1$.14kmzxrxxiwlr$.dlg@40tude.net...

> Kann man machen, setzt aber eine gewisse kriminelle Energie und Aufwand
> voraus.

Hi,
dieses "Niveau" ist in manchen Weltgegenden sozusagen "Norm-Level" und z�hlt
zur Allgemeinbildung. Wozu sonst lernt der Kleinkriminelle lesen?

>
>> Die andere Variante w�re ein Gewinnspiel o.�., wo der Mitspieler
>> freiwillig seinen Namen und sein Kfz-Kennzeichen angibt.
>
> Im Ausland? Kaum. Das funktioniert h�chstens im Inland, und da wird kaum
> jemand so bl�d sein, sein vollst�ndiges KfZ-Kennzeichen irgendwo
> anzugeben.

Genau, wo es doch so leicht �berpr�fbar ist und damit gleich ein
Anfangsverdacht getriggert wird.

>
>> Kfz-Werkstatt w�re auch noch eine M�glichkeit, oder Tankstelle.
>
> Werkstatt schon, Tankstelle eher nicht. Die notieren keine Kennzeichen.

Die filmen auch. Und wer wann was notiert, und wieso/wozu, merkst Du
vielleicht nie.
In manchen Gegenden etwa notieren Polizeianw�rter tagelang Kennzeichen,
Fahrzeugdaten, Insassenzahl und was ihnen noch auff�llt, nur um ihren
"Blick" zu trainieren. Solche Listen enthalten oft auch Testobjekte, werden
zur Pr�fung herangezogen und landen hinterher in Archiven. Ein Goldklumpen
f�r einen Anwalttouristen.

>
>> Wie ist
>> das mit Kreditkartenzahlungen an der Tankstelle? Wenn ich die Karte aus
>> der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
>> eventuell noch irgendwo ausgegeben?
>
> Man k�nnte auf der Kamera das Kennzeichen anschauen und notieren. Wenn man
> da Zeit und Lust zu hat.

Passiert oft vollautomatisch. An daf�r ausger�steten Tankstellen, solchen
mit viel �berfalltraffic. Etwa in France...

>
>> Also �berall, wo jemand an den Namen kommt und diesen einem
>> Kfz-Kennzeichen zuordnen kann, k�nnte man dann einen Parkverstoss
>> vort�uschen.
>
> Im Inland d�rte das aber eher selten funktionieren, hier kommen
> Strafmandate meistens von Gemeinden und nicht von irgendwelchen privaten
> Firmen. Davon abgesehen, da� man in Deutschland auch recht einfach
> nachpr�fen kann, ob dieser Parkplatz �berhaupt existiert und was da
> vereinbart wurde. Nach drei Jahren in Kroatien ist das hingegen nahezu
> unm�glich, das zu �berpr�fen.

Deshalb lohnt es hier meist, die erste den Anwalt Geld kostende Ma�nahme
abzuwarten.

--
mfg,
gUnther


Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 7:16:42 AM9/12/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:

>> Üblicherweise werden Bußgelder von ausländischen Behörden ohne
>> Einschaltung eines Rechtsanwalts eingefordert.
>
> Es geht offensichtlich aber nicht um Bußgelder, sondern um
> Parkgebühren. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, und
> zwar IMHO (Aber IANAL) nach kroatischem Recht.

Was ich dabei seltsam finde, dass es um Parkgebühren für offensichtlich
öffentlichen Raum geht, der aber privatwirtschaftlich kontrolliert wird.
Hier in D versucht keine Behörde die Parkgebühren einzutreiben, da gibt
es nur Bussgelder.

> Außerdem ist mir aufgefallen, daß es nur eine solche Seite mit
> Erklärung in deutscher Sprache gibt, aber anscheinend keine Seite
> http://www.pulaparking.hr/it, http://www.pulaparking.hr/fr,
> http://www.pulaparking.hr/en, oder für andere Sprachen, obwohl laut
> Wikipedia immerhin fast genau so viele Italiener in Kroatien Urlaub
> machen wie Deutsche.

Vielleicht gibt es das Recht in anderen Ländern nicht her, auf diesem
Weg Geld einzutreiben.
Vielleicht das deutsche auch nicht.
Die Abmahnkanzleien bewegen sich in D ja meist ausserhalb des Rechts,
müssen aber nichts fürchten, die Strafen bei unzulässigen
Massenabmahnungen sind lächerlich.
Hier könnte es ähnlich sein.

>> Hier ist eine private Gesellschaft zuständig. Ob die zur
>> Halteranfrage berechtigt ist, weiß ich nicht.
>
> Es handelt sich hier um eine reine Zivilsache. Und der beauftragte
> Anwalt ist natürlich zu allem berechtigt, was ein Anwalt in DE so
> legal für seinen Mandanten tun darf.

Das ist sicher richtig.
Die Frage ist aber ob der Anwalt ohne ordentliche Rechnung überhaupt
eingeschaltet werden darf, bzw. ob die Anwaltskosten dem Schuldner
auferlegt werden können.

In D wäre es wohl so nicht möglich.
Sollte ich mich an so etwas erinnern, ich würde einfach dirket an die
Kroaten zahlen und mich um den Anwalt nicht kümmern.
Ohne ordentliche Rechnung, sehe ich keine Zahlpflicht.
Aber, hier spielt kroatisches Recht hinein.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 7:51:19 AM9/12/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

>> Klar, einmal die Nummer ins vorbereitete Formular getippt und per
>> E-Mail raus.
>
> Und die Kosten die von der jeweiligen Behoerde fuer diese private
> Halterabfrage berechnet werden?

Das hatte ich �bersehen, da kommen rd. 5 Euro hinzu.
Wobei sich die Frage stellt, ob der Parkplatzbetreiber mit einem
freiwilligen Zahlsystem �berhaupt einen Anspruch hat, sein Geld
nachtr�glich einzutreiben.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 7:43:35 AM9/12/13
to
Joerg Meier schrieb:

> 7,50 * 50 = 375,- Euro, die 50 Faelle Deiner Rechnung nach kosten,
> und das soll sich rentieren, wenn einer von den 50 Leuten 85,- Euro
> bezahlt ? "Klar" ? Grundschule nicht geschafft ?

Doch, ich weiss sogar, dass man Fragezeichen ohne Leerzeichen setzt.

Ich weiss auch schon, dass der Anwalt üblicherweise vom Auftraggeber
bezahlt wird.
Der bekommt also sein Geld in jedem Fall.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 8:04:54 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Hier[tm] gilt deutsches Recht. Kroatien kann die Forderung in
> Deutschland auch nicht eintreiben. Allerdings wᅵrde ich mit dem
> entsprechenden Auto nicht mehr nach Kroatien einreisen, dort kᅵnnen
> sie ihn natᅵrlich noch belangen.

Das wird schwer.
Bei Verstᅵᅵen gegen ᅵffentliches Recht hat der Zoll evtl. Listen und
nimmt dich an die Kette.

Hier geht es aber um Privatrecht.

> Was das Anwaltsschreiben angeht: Nicht mal ignorieren. Das ist ein
> Versuch, Einnahmen zu generieren. Mehr nicht.

Das sehe ich ebenso.
Um privatrechtlich auf dem Weg etwas einfordern zu kᅵnnen, dᅵrfte eine
fᅵllig Rechnung vorab erforderlich sein.

Grᅵᅵe Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 8:05:46 AM9/12/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Hast du dir die Seite angesehen?
> Das ist keine staatliche Forderung, sondern die eines
> Privatunternehmens. Probleme mit dem Auto sollte es daher allenfalls
> in Pula geben.

Und was könnte jemand in Pula anstellen, der eine privatrechtliche
Forderung hat?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 8:37:57 AM9/12/13
to
Karl Schmidt schrieb:

> Scheint ja momentan ein Flaute bei den RAs zu herrschen, um auf so
> geringem Niveau Einnahmen generieren zu m�ssen. :-)

Naja, wenn der hunderte oder gar tausende Auftr�ge gleicher Art hat, ist
das ein verdammt leicht verdientes Geld.
Nicht einmal sein Gehirn muss er dabei anstrengen, die kompltte Arebit
macht eine billige Hilfskraft.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 8:35:06 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Da wäre ich mir nicht so sicher, ob diese Privatfirma nicht auch
> irgendwie die kroatische Polizei mit dabei hat, und sei es auf dem
> kleinen Dienstweg.

Warum sollte die Polizei bei einer behaupteten Forderung eingreifen?

> Wäre halt blöd, wenn die an der Grenze den Wagen
> beschlagnahmen wegen so einer offenen Forderung.

Bei einer behaupteten privaten Forderung?

> So richtig
> rechtsstaatlich geht es in Kroatien nämlich noch nicht zu (einen gute
> Freundin von mir stammt von dort und erzählt mir da manchmal recht
> haarsträubende Geschichten was Korruption und Vetternwirtschaft
> angeht).

Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bahuptung einer privaten
Forderung reicht um Zoll und Polizeibehörden auf Trab zu bringen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 8:41:45 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Klar, der gibt den Kroaten etwas ab, daf�r liefern sie ihm Listen mit
> Haltern von Falschparkern. Evtl. verkaufen sie ihm die Listen auch
> und er schreibt dann auf eigenes Risiko die Halter an und versucht am
> Ende einen Gewinn zu machen.

Das ist auch meine Vermutung.

> Halter in Deutschland feststellen d�rfte
> f�r einen Anwalt auf legalem Wege nicht so einfach m�glich sein,

Ganz einfach, du musst nicht einmal Anwalt sein �39 STVG.

> jedenfalls nicht bei Lappalien wie Falschparken.

Auch bei solchen Lappalien.

Gr��e Harald

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 10:08:40 AM9/12/13
to
Am Thu, 12 Sep 2013 14:35:06 +0200 schrieb Harald Hengel:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>> Da w�re ich mir nicht so sicher, ob diese Privatfirma nicht auch
>> irgendwie die kroatische Polizei mit dabei hat, und sei es auf dem
>> kleinen Dienstweg.
>
> Warum sollte die Polizei bei einer behaupteten Forderung eingreifen?

Weil sie einen Teil des Geldes abbekommen? Ich schrieb ja "kleiner
Dienstweg", und kroatische Polizisten verdienen nicht so viel.

>> W�re halt bl�d, wenn die an der Grenze den Wagen
>> beschlagnahmen wegen so einer offenen Forderung.
>
> Bei einer behaupteten privaten Forderung?

Ist doch egal, so lange der Rubel rollt.

>> So richtig
>> rechtsstaatlich geht es in Kroatien n�mlich noch nicht zu (einen gute
>> Freundin von mir stammt von dort und erz�hlt mir da manchmal recht
>> haarstr�ubende Geschichten was Korruption und Vetternwirtschaft
>> angeht).
>
> Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bahuptung einer privaten
> Forderung reicht um Zoll und Polizeibeh�rden auf Trab zu bringen.

In Deutschland sicher nicht, in Kroatien d�rfte das eine Frage des Preises
sein. Soo ein toller Rechtsstaat ist das n�mlich nicht . Die gehen z.B.
erst seit rund 3 Jahren gegen illegale Waffenwerkst�tten vor, �berbleibsel
aus dem Krieg, die ihren Kram an westeurop�ische Kriminelle vertickt haben
- und das auch erst, nachdem Europol sich massiv beschwert hat und eine
Vielzahl von den Waffen in Amsterdam aufgetaucht sind.

Interessante Doku zu dem Thema:
http://www.youtube.com/watch?v=IlJUS18eTbA

Vor diesem Hintergrund w�rde ich von der kroatischen Polizei nicht
erwarten, da� die irgendein Geschi� um die Daten von ausl�ndischen
Fahrzeughaltern machen, Gesetze hin oder her.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 12, 2013, 10:11:39 AM9/12/13
to
Dir die Karre "sicherstellen" (abschleppen, Kralle dran, zahl 1000 EUR oder
Du bekommst das Ding nicht zurück)? Notfalls mit Hilfe der örtlichen
Polizei (da hat man vielleicht einen "guten Freund")? Im Zweifel sind das
Leute, mit denen man lieber nicht diskutieren möchte (siehe den Link in
meinem anderen Posting zum Thema Waffen), auch wenn man sich noch so sehr
im Recht fühlt...

Grüße,

Frank

Roman Racine

unread,
Sep 12, 2013, 10:14:16 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich wrote:

>> Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bahuptung einer privaten
>> Forderung reicht um Zoll und Polizeibehörden auf Trab zu bringen.
>
> In Deutschland sicher nicht, in Kroatien dürfte das eine Frage des Preises
> sein.

In Kroatien ist möglicherweise die Weitergabe von Halterdaten auch legal,
sofern derjenige, der anfragt, einen plausiblen Nachweis hat, wieso er die
Daten braucht.

Gruss

Roman°

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 12, 2013, 11:21:58 AM9/12/13
to
Am 12.09.2013 13:16, schrieb Harald Hengel:
>
>>> ᅵblicherweise werden Buᅵgelder von auslᅵndischen Behᅵrden ohne
>>> Einschaltung eines Rechtsanwalts eingefordert.
>>
>> Es geht offensichtlich aber nicht um Buᅵgelder, sondern um
>> Parkgebᅵhren. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, und
>> zwar IMHO (Aber IANAL) nach kroatischem Recht.
>
> Was ich dabei seltsam finde, dass es um Parkgebᅵhren fᅵr offensichtlich
> ᅵffentlichen Raum geht, der aber privatwirtschaftlich kontrolliert wird.

Wenn Du glaubst, das gibt es in DE nicht, dann googel mal nach
"Contipark abzock".

> Hier in D versucht keine Behᅵrde die Parkgebᅵhren einzutreiben,

Im Fall des OP auch nicht.

> da gibt es nur Bussgelder.

Nein, nicht nur; es gibt auch in DE privatwirtschaftlich betriebene
Parkplᅵtze.

> Das ist sicher richtig.
> Die Frage ist aber ob der Anwalt ohne ordentliche Rechnung ᅵberhaupt
> eingeschaltet werden darf, bzw. ob die Anwaltskosten dem Schuldner
> auferlegt werden kᅵnnen.

Das musst Du jemanden fragen, der sich mit *kroatischem* Recht auskennt.

> In D wᅵre es wohl so nicht mᅵglich.

Natᅵrlich ist es auch in DE mᅵglich, einen Anwalt mit der Eintreibung von
echten oder vermeintlichen Ansprᅵchen zu beauftragen.

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 12, 2013, 11:12:43 AM9/12/13
to
Am 12.09.2013 14:26, schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>>> Klar, der gibt den Kroaten etwas ab, dafür liefern sie ihm Listen mit
>>> Haltern von Falschparkern. Evtl. verkaufen sie ihm die Listen auch und er
>>> schreibt dann auf eigenes Risiko die Halter an und versucht am Ende einen
>>> Gewinn zu machen. Halter in Deutschland feststellen dürfte für einen Anwalt
>>> auf legalem Wege nicht so einfach möglich sein, jedenfalls nicht bei
>>> Lappalien wie Falschparken. In Kroatien ist das mit Sicherheit einfacher
>>> (wie gesagt, Polizeibeamte verdienen da unten nicht viel und da ist sicher
>>> der eine oder andere für ein kleines Zubrot dankbar).
>>
>> Also versteh ich das richtig, Kroatische Polizisten können
>> bei der deutschen Zulassungsbehörde, Daten von deutschen Haltern
>> abfragen?
>
> Davon gehe ich aus. Ich habe auch schon Strafzettel direkt aus Holland,
> Luxemburg und der Schweiz bekommen. Wie sollen die an die Daten kommen,
> wenn nicht von der deutschen Zulassungsstelle?

Strafzettel werden in der Regel von einer *Behörde* wie der Polizei oder
dem Ordnungsamt o. ä. ausgestellt;die haben natürlich leicht [tm] andere
Möglichkeiten als ein *privater* Parkplatzbetreiber, um den es sich im
geschilderten Fall offensichtlich handelt.

> Zwischen den europäischen Polizeien dürfte es entsprechende Abkommen geben,
> daß die wechselseitig auf solche Daten Zugriff haben.

Eben: /Pozilei/; das schließt aber *nicht* /private/
/Parkplatzbetreiber/ mit ein.

Wolfgang
--

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 12, 2013, 12:10:01 PM9/12/13
to
Roman Racine schrieb:

> In Kroatien ist möglicherweise die Weitergabe von Halterdaten auch legal,
> sofern derjenige, der anfragt, einen plausiblen Nachweis hat, wieso er die
> Daten braucht.

Das ist selbstverständlich nicht nur in Kroatien so

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 12, 2013, 12:20:01 PM9/12/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:

>> Zwischen den europäischen Polizeien dürfte es entsprechende Abkommen
>> geben, daß die wechselseitig auf solche Daten Zugriff haben.
>
> Eben: /Pozilei/; das schließt aber *nicht* /private/
> /Parkplatzbetreiber/ mit ein.

Warum sollte ein privater Parkplatzbetreiber, ein privater Autobesitzer, ein
privater Tankstellenpächter etc. die Halterdaten nicht bekommen, wenn er sie
zur Verfolgung einer Forderung (auf Zahlung einer Vertragsstrafe, auf
Schadenersatz etc) benötigt? Das Gesetz sieht das ausdrücklich vor, vgl. §
39 StVG

MfG
Rupert

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 10:47:58 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Kann man machen, setzt aber eine gewisse kriminelle Energie und
> Aufwand voraus.

Der Aufwand ist denkbar gering.
Kriminelle Energie, ja, aber ohne Risiko.

Die kriminelle Energie vieler Anw�lte ist auch sher hoch, wenn das
Risiko praktisch gegen 0 geht.
Der besagte Anwalt scheint Massenabmahnungen zu schreiben, was nicht
zul�ssig ist. Also kriminelle Energie seitens des Anwalts scheint
vorhanden zu sein.

>> Die andere Variante w�re ein Gewinnspiel o.�., wo der Mitspieler
>> freiwillig seinen Namen und sein Kfz-Kennzeichen angibt.
>
> Im Ausland? Kaum. Das funktioniert h�chstens im Inland, und da wird
> kaum jemand so bl�d sein, sein vollst�ndiges KfZ-Kennzeichen irgendwo
> anzugeben.

Och, warum nicht.
Da finden sich genug.

Mal eben jemanden losjagen, der den ganzen Tag deutsche Autokennzeichen
sucht und notiert d�rfte nicht sonderlich teuer sein.
Da m�ssen nur wenige zahlen, damit es sich lohnt.

>> Kfz-Werkstatt w�re auch noch eine M�glichkeit, oder Tankstelle.
>
> Werkstatt schon, Tankstelle eher nicht. Die notieren keine
> Kennzeichen.

Bist du so naiv?
Wenn ich einem Tankwart 10 Cent pro Kennzeichen zahle, reicht es
vielleicht schon, damit er sie mir notiert.
Wenn ich die M�glichkeit habe eine Kamera aufzustellen, eine Software
habe, welche Kennzeichen ausfiltert, dann ist das Erfassen auch recht
problemlos.

>> Also �berall, wo jemand an den Namen kommt und diesen einem
>> Kfz-Kennzeichen zuordnen kann, k�nnte man dann einen Parkverstoss
>> vort�uschen.
>
> Im Inland d�rte das aber eher selten funktionieren, hier kommen
> Strafmandate meistens von Gemeinden und nicht von irgendwelchen
> privaten Firmen.

So ist es.
Und ich denke, auch private Firmen in Kroatien m�ssen ihre Forderung
belegen k�nnen.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 11:26:44 AM9/12/13
to
Roman Racine schrieb:

> In Kroatien ist möglicherweise die Weitergabe von Halterdaten auch
> legal, sofern derjenige, der anfragt, einen plausiblen Nachweis hat,
> wieso er die Daten braucht.

Nicht nur in Kroatien, auch in Deutschland.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 11:28:40 AM9/12/13
to
Matthias Frank schrieb:

> Also versteh ich das richtig, Kroatische Polizisten k�nnen
> bei der deutschen Zulassungsbeh�rde, Daten von deutschen Haltern
> abfragen?

Nicht nur Kroaten, jeder, der einen plausiblen Grund hat.

> Und das ist dann legaler als wenn ein deutscher Rechtsanwalt anfragt?

Das ist genau so legal, wie eine Anfrage von dir oder mir.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 11:23:19 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

>> Warum sollte die Polizei bei einer behaupteten Forderung eingreifen?
>
> Weil sie einen Teil des Geldes abbekommen? Ich schrieb ja "kleiner
> Dienstweg", und kroatische Polizisten verdienen nicht so viel.

Dennoch habe ich Zweifel, zumal es schon recht schwer sird, ein Fahrzeug
ausfindig zu machen.

>>> Wäre halt blöd, wenn die an der Grenze den Wagen
>>> beschlagnahmen wegen so einer offenen Forderung.
>>
>> Bei einer behaupteten privaten Forderung?
>
> Ist doch egal, so lange der Rubel rollt.

Du meinst ernsthaft, dass Kroatische Grenzposten, immerhin ein EU-Land,
für nicht nachgewiesene private Forderungen, an der Grenze Kennzeichen
kontrollieren und Fahrzeuge herausholen?

>> Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bahuptung einer
>> privaten Forderung reicht um Zoll und Polizeibehörden auf Trab zu
>> bringen.
>
> In Deutschland sicher nicht, in Kroatien dürfte das eine Frage des
> Preises sein.

Auch der kroatische Grenzer braucht ein System zur Kontrolle.
Er müsste, seinen privaten Computer dabei haben und die Kennzeichen zur
Kontrolle eintippen.
Bei einer Forderung von 17,50 pro Fall, bleibt nicht viel Schmiergeld
übrig und wie viel Prozent deutscher Einreisender könnten Parkschulden
haben.

Und als nächster Punkt, nach welchen Regeln will er ihn festhalten,
möglicherweise kassieren?

> Soo ein toller Rechtsstaat ist das nämlich nicht.

Dennnoch, das wäre alles sehr problematisch, sehr aufwendig uns sehr
risikoreich.

> Vor diesem Hintergrund würde ich von der kroatischen Polizei nicht
> erwarten, daß die irgendein Geschiß um die Daten von ausländischen
> Fahrzeughaltern machen, Gesetze hin oder her.

Du meinst also ernthaft, die würden gegen jedes Recht einen
ausländischen Fahrer festhalten gegen nichts offizielles vorliegt`.

Da müssten neben dem einzelnen korrupten Beamten eine ganze Horde von
Vor- und Vorvorgesetzten mitspielen, um die Beschwerden in den
Papierkorb zu befördern.

Wobei es allein schon daran scheitern wird, so ein Fahrzeug ausfindig zu
machen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 12, 2013, 11:31:33 AM9/12/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Zwischen den europäischen Polizeien dürfte es entsprechende Abkommen
> geben, daß die wechselseitig auf solche Daten Zugriff haben. Also die
> Abfrage der Daten durch die kroatische Polizei dürfte schon legal
> sein. Die Weitergabe an einen deutschen Anwalt halte ich eher für
> eine Grauzone...

http://dejure.org/gesetze/StVG/39.html

Grüße Harald

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Sep 12, 2013, 1:46:09 PM9/12/13
to
Am 11.09.2013 10:43, schrieb Karl Schmidt:
> Hallo,
>
> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erh�lt mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 � + RA-Geb�hren von 84 � + Auslagen 5,10 �berweisen m�ge.
>
> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten �berhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verj�hrungsfrist 5 Jahre)?
>
> Sollte die urspr�ngliche Forderung gerechtfertigt sein, w�re es sinnvoll, die 13,40 auf das RA-Konto zu �berweisen?
>
> Danke f�r die Ausk�nfte,
>
> Karl
>
> (f�r Google und alle Suchenden: RA Kanzlei Rechtsanwalt Patrick Kraft Berlin Pula )
>

Man muss sich mal die Seite mal richtig durchlesen.

[Zitat On]
Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzversto� durch einen Mitarbeiter der
xxx ist der Verkehrsteilnehmer daf�r verantwortlich, dass die
Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht besch�digt oder vernichtet
wird. Ebenso verh�lt es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren
geht (Beweislastumkehr).
[Zitat Off]

Da geht nun ein MA �ber den Parkplatz und macht Fotos (Noch einfacher:
Kamera an der Ein- bzw. Ausfahrt, Anfang/Ende der Stra�e).
Zahlungsaufforderungen u.�. klemmt man nat�rlich nicht hinter die
Windschutzscheiben. Bei 5 Jahren Verj�hrungsfrist ist ziemlich sicher,
das kaum einer - selbst wenn er gezahlt hat (was ohne Zettel ja garnicht
geht) - den Beleg nicht mehr hat.

F�r mich sieht das nach einer Abzocke aus...

Hans-J�rgen


Andreas H. Zappel

unread,
Sep 13, 2013, 1:25:14 AM9/13/13
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>>>> Eine solche Quote wäre ziemlich verlustreich. Schließlich hat er ja
>>>> auch echte Kosten für die Halterabfrage.
>>>Klar, einmal die Nummer ins vorbereitete Formular getippt und per E-Mail
>>>raus.
>> Und die Kosten die von der jeweiligen Behoerde fuer diese private
>> Halterabfrage berechnet werden?
>
>In Kroatien? Möglicherweise 100 EUR pro Monat in die Kaffeekasse der
>örtlichen Polizeistation und dafür alle Auskünfte frei.

Jetzt ist die Frage wie leicht eine auslaendische Polizeibehoerde an
Halterdaten kommt.
Oder ob die Abfrage nicht doch vom RA ausging.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 13, 2013, 1:27:31 AM9/13/13
to
Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:

>Das erste, was mir dazu einfällt, wäre ein Hotel. Da geht abends mal
>jemand rum, notiert die Autonummern und gleicht die mit den Anmeldungen
>im Hotel ab. Eventuell macht man das einfach so, dass der Hotelgast sein
>Kfz-Kennzeichen gleich mit angibt. Nach 2 Jahren fängt man dann an
>anzumahnen. Der Hotelparkplatz muss dann noch nicht einmal der sein, für
>den Parkgebühren gefordert werden.

Wohl eher nicht. Mir ist das Auto und meine Frau macht den Check-In.

>Kfz-Werkstatt wäre auch noch eine Möglichkeit, oder Tankstelle. Wie ist
>das mit Kreditkartenzahlungen an der Tankstelle? Wenn ich die Karte aus
>der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
>eventuell noch irgendwo ausgegeben?

Manchmal wird der Name auch auf dem Belastungsbeleg genannt.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 13, 2013, 1:28:34 AM9/13/13
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>Im Inland d�rte das aber eher selten funktionieren, hier kommen
>Strafmandate meistens von Gemeinden und nicht von irgendwelchen privaten
>Firmen.

Ausser man parkt an einem Bahnhof.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 13, 2013, 1:32:10 AM9/13/13
to
Roman Racine <roman....@gmx.de> wrote:

>In Kroatien ist m�glicherweise die Weitergabe von Halterdaten auch legal,
>sofern derjenige, der anfragt, einen plausiblen Nachweis hat, wieso er die
>Daten braucht.

Das ist es in Deutschland auch. Kostet nur eine Bearbeitungsgebuehr.

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 13, 2013, 1:43:20 AM9/13/13
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>Davon gehe ich aus. Ich habe auch schon Strafzettel direkt aus Holland,
>Luxemburg und der Schweiz bekommen.

Das wirf aber kein gutes Licht auf Dich - zumindestens was den Bereich
Autofahren angeht. <beg>

Atschuess

Andreas

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 13, 2013, 1:37:11 AM9/13/13
to
Am 11.09.2013 10:43, schrieb Karl Schmidt:
>
> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhᅵlt mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 ᅵ + RA-Gebᅵhren von 84 ᅵ + Auslagen 5,10 ᅵberweisen mᅵge.

Ich hab mal etwas recherchiert; die in Rechnung gestellten 14,30 Euro
entsprechen ungefᅵhr 100 kn (Kuna). Laut
http://www.pulaparking.hr/usluge/cijenik_nasih_usluga [1] [2] kostet aber
ein Tagesticket fᅵr ein PKW je nach Parkzone ᅵberhaupt nur zwischen 4
und 15 kn. Das stimmt nicht mit den Preisen auf der von Dir angegebenen
Seite ᅵberein. Fᅵr die verlangten 100 kn kann man in Wirklichkeit einen
ganzen Autobus parken. Oder warst Du etwa mit einem Reisebus dort unten?

Andernfalls (und davon gehe ich aus) kannst Du IMHO den ganzen Wisch -
und wegen den widersprᅵchlichen Angaben wohl auch die ganze Website -
mit ruhigem Gewissen als Betrugsversuch deklarieren. Melde das doch
einfach der Berliner Anwaltskammer wegen Verdacht auf Verstoᅵ gegen die
Berufspflichten nach der BRAO ($43a Abs. 3 BRAO, Verbreitung von
Unwahrheiten), ggf. mit o. g. Links und Erklᅵrung.[3]

Evtl. kann Dir auch Deine Rechtsschutzversicherung weiter helfen.

[1] erreichtm an ᅵber 'Nase usluge'

[2] Eine - wenn auch nur grauslich lesbare - ᅵbersetzung bekommst Du,
wenn Du "cijenik_nasih_usluga" (aka den eigentlichen Seitennamen) bei
Googel einwirfst, den richtigen Link (bei mir gleich der erste) suchst,
und dann auf "Diese Seite ᅵbersetzen" klickst.

[3] Zu Beweissicherungszwecken wᅵrde ich mir auch selber von beiden
Webseiten einen Screenshot (Bild, kein HTML) speichern; nur fᅵr den
unwahrscheinlichen Fall, daᅵ da doch noch irgend was nach kommt,
und/oder die selber auf diesen ihren gemachten Fehler aufmerksam werden.

Wolfgang
--

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 13, 2013, 2:57:44 AM9/13/13
to
;-)

Naja, nur zwei davon gingen auf meine Kappe, und das im Laufe von
vielleicht 10 Jahren, so wild ist das nicht (in Bern 5 km/h zu schnell für
25 CHF). Der aus Luxemburg war ein Kollege, der mit unserem Firmenwagen
unterwegs war.

Grüße,

Frank

Stefan

unread,
Sep 13, 2013, 3:54:36 AM9/13/13
to
Am 13.09.2013 07:27, schrieb Andreas H. Zappel:
> Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:
>
>> Das erste, was mir dazu einf�llt, w�re ein Hotel. Da geht abends mal
>> jemand rum, notiert die Autonummern und gleicht die mit den Anmeldungen
>> im Hotel ab. Eventuell macht man das einfach so, dass der Hotelgast sein
>> Kfz-Kennzeichen gleich mit angibt. Nach 2 Jahren f�ngt man dann an
>> anzumahnen. Der Hotelparkplatz muss dann noch nicht einmal der sein, f�r
>> den Parkgeb�hren gefordert werden.
>
> Wohl eher nicht. Mir ist das Auto und meine Frau macht den Check-In.
>
>> Kfz-Werkstatt w�re auch noch eine M�glichkeit, oder Tankstelle. Wie ist
>> das mit Kreditkartenzahlungen an der Tankstelle? Wenn ich die Karte aus
>> der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
>> eventuell noch irgendwo ausgegeben?
>
> Manchmal wird der Name auch auf dem Belastungsbeleg genannt.

Sowas meinte ich. Wenn ich eine Liste mit Kfz-Kennzeichen und Namen
habe, schaue ich einfach in das Telefonbuch der betreffenden Stadt und
schon habe ich dazu eine passende Adresse. Wenn der Name doppelt
auftaucht und der Falsche die Mahnung bekommt, ist es auch wurscht.
Dasselbe gilt f�r den Fall, dass der Karteninhaber nicht gleichzeitig
der Halter ist.

Das einzige, was bei der Masche l�stig ist, ist die lange Zeitdauer
zwischen Datenerfassung und eventuell erfolgreicher Mahnung. Ein
Betr�ger m�sste also ca. 2 Jahre auf Vorrat arbeiten, damit das so
funktioniert. Das w�rde ich dann eher f�r unwahrscheinlich halten. Ich
denke mal, die Masche w�rde mit einer Wartezeit von 3 Monaten genauso
gut funktionieren, vieleicht sogar noch besser.


Gru�

Stefan

Harald Hengel

unread,
Sep 13, 2013, 8:37:26 AM9/13/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Jetzt ist die Frage wie leicht eine auslaendische Polizeibehoerde an
> Halterdaten kommt.
> Oder ob die Abfrage nicht doch vom RA ausging.

Das Gesetz macht keinen Unterschied bei der Nationalit�t, du musst nur
einen plausiblen Grund angeben und die Geb�hr zahlen.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 13, 2013, 8:44:02 AM9/13/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> Am 12.09.2013 13:16, schrieb Harald Hengel:

>> Was ich dabei seltsam finde, dass es um Parkgebühren für
>> offensichtlich öffentlichen Raum geht, der aber privatwirtschaftlich
>> kontrolliert wird.
>
> Wenn Du glaubst, das gibt es in DE nicht, dann googel mal nach
> "Contipark abzock".

Das ist dann aber Privatgelände der Bahn.

>> Hier in D versucht keine Behörde die Parkgebühren einzutreiben,
>
> Im Fall des OP auch nicht.

Dort ist von Parkgebühren plus Anwaltskosten die Rede.

>> da gibt es nur Bussgelder.
>
> Nein, nicht nur; es gibt auch in DE privatwirtschaftlich betriebene
> Parkplätze.

Auf öffentlichem Raum?
Ich meine nicht öffentlich zugängliche Privatgelände.

> Das musst Du jemanden fragen, der sich mit *kroatischem* Recht
> auskennt.
>
>> In D wäre es wohl so nicht möglich.
>
> Natürlich ist es auch in DE möglich, einen Anwalt mit der Eintreibung
> von echten oder vermeintlichen Ansprüchen zu beauftragen.

Ich meinte, dass öffentliche Parkplätze im Eigentum des Staates
privatwirtschaftlich kontrolliert und aberechnet werden.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 13, 2013, 8:35:25 AM9/13/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Ausser man parkt an einem Bahnhof.

Das ist dann aber auch Privatgelände der DB.

Grüße Harald


Wolfgang May

unread,
Sep 13, 2013, 10:12:44 AM9/13/13
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
> Wolfgang Jäth schrieb:
>
>> Am 12.09.2013 13:16, schrieb Harald Hengel:
>
>>> Was ich dabei seltsam finde, dass es um Parkgebühren für
>>> offensichtlich öffentlichen Raum geht, der aber privatwirtschaftlich
>>> kontrolliert wird.
>>
>> Wenn Du glaubst, das gibt es in DE nicht, dann googel mal nach
>> "Contipark abzock".
>
> Das ist dann aber Privatgelände der Bahn.
>
>>> Hier in D versucht keine Behörde die Parkgebühren einzutreiben,
>>
>> Im Fall des OP auch nicht.
>
> Dort ist von Parkgebühren plus Anwaltskosten die Rede.
>
>>> da gibt es nur Bussgelder.
>>
>> Nein, nicht nur; es gibt auch in DE privatwirtschaftlich betriebene
>> Parkplätze.
>
> Auf öffentlichem Raum?

Ja. Nennt sich "Parkraumbewirtschaftung" und wird z.B. von Universitaeten
und Verwaltungen praktiziert.

Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Sep 13, 2013, 1:05:35 PM9/13/13
to
Am Freitag, 13. September 2013 07:37:11 UTC+2 schrieb Wolfgang Jäth:

> Ich hab mal etwas recherchiert; die in Rechnung gestellten 14,30 Euro
> entsprechen ungefähr 100 kn (Kuna). Laut
> ein Tagesticket für ein PKW je nach Parkzone überhaupt nur zwischen 4
> und 15 kn.

Stimmt nicht. Das sind die Stundentarife.

> Das stimmt nicht mit den Preisen auf der von Dir angegebenen
> Seite überein. Für die verlangten 100 kn kann man in Wirklichkeit einen
> ganzen Autobus parken. Oder warst Du etwa mit einem Reisebus dort unten?

Die Tagestarife stehen ganz unten und stimmen mit der Angabe auf der deutschen Seite überein.

> [2] Eine - wenn auch nur grauslich lesbare - Übersetzung bekommst Du,
> wenn Du "cijenik_nasih_usluga" (aka den eigentlichen Seitennamen) bei
> Googel einwirfst, den richtigen Link (bei mir gleich der erste) suchst,
> und dann auf "Diese Seite übersetzen" klickst.

Das geht bei mir nicht mit Firefox.
Wenn ich aber den ganzen Seitentext in den Google-Übersetzer paste, klappt das auch.
Die Überschrift zu deiner Tabelle lautet dann "Preis des Autos (kn / h):".
Wie war das bei dir, dass du das für den Tagespreis gehalten hast?

Harald Hengel

unread,
Sep 13, 2013, 8:51:18 PM9/13/13
to
Wolfgang May schrieb:

>> Auf ᅵffentlichem Raum?
>
> Ja. Nennt sich "Parkraumbewirtschaftung" und wird z.B. von
> Universitaeten und Verwaltungen praktiziert.

Wolfgang, wie immer vᅵllig merkbefreit.
Das sind ᅵfentlich zugᅵngliche Grundstᅵcke, aber keine ᅵffentlichen.

Grᅵᅵe Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 13, 2013, 8:53:50 PM9/13/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

Wem geh�rt eigentlich die Domain?
pulaparking.hr

Mit verschiedenen WHOIS Diensten bin ich gescheitert.

Gr��e Harald

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 14, 2013, 12:27:43 AM9/14/13
to
Am 13.09.2013 19:05, schrieb Stefan Schmitz:
> Am Freitag, 13. September 2013 07:37:11 UTC+2 schrieb Wolfgang Jᅵth:
>
>> Ich hab mal etwas recherchiert; die in Rechnung gestellten 14,30 Euro
>> entsprechen ungefᅵhr 100 kn (Kuna). Laut
>> ein Tagesticket fᅵr ein PKW je nach Parkzone ᅵberhaupt nur zwischen 4
>> und 15 kn.
>
> Stimmt nicht. Das sind die Stundentarife.

Ups; stimmt; da hab ich was ᅵbersehen. Sorry. Ok, dann sind natᅵrlich
alle darauf basierenden Schlᅵsse und Aussagen in meiner vorherigen Mehl
Quatsch.

Bleibt also nur die Frage, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus
Kroatien in DE rechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. AFAIK nein
(so lange Du nicht wieder nach Kroatien einreist), aber IANAL.

>> [2] Eine - wenn auch nur grauslich lesbare - ᅵbersetzung bekommst Du,
>> wenn Du "cijenik_nasih_usluga" (aka den eigentlichen Seitennamen) bei
>> Googel einwirfst, den richtigen Link (bei mir gleich der erste) suchst,
>> und dann auf "Diese Seite ᅵbersetzen" klickst.
>
> Das geht bei mir nicht mit Firefox.

Wieso nicht, ich machs doch auch (auch mit Firefox)? Einfach cut&paste ...

> Wenn ich aber den ganzen Seitentext in den Google-ᅵbersetzer paste, klappt das auch.
> Die ᅵberschrift zu deiner Tabelle lautet dann "Preis des Autos (kn / h):".
> Wie war das bei dir, dass du das fᅵr den Tagespreis gehalten hast?

Ich hab wohl das '/h' ᅵbersehen.

Wolfgang
--

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 14, 2013, 1:34:42 AM9/14/13
to
Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:

>>> der Hand gebe, kann man zumindest den Namen lesen. Werden die Daten
>>> eventuell noch irgendwo ausgegeben?
>> Manchmal wird der Name auch auf dem Belastungsbeleg genannt.
>
>Sowas meinte ich. Wenn ich eine Liste mit Kfz-Kennzeichen und Namen
>habe, schaue ich einfach in das Telefonbuch der betreffenden Stadt und
>schon habe ich dazu eine passende Adresse. Wenn der Name doppelt

Ich stehe aber in keinem Telefonverzeichniss. <g>
Und meine Frau hat einen anderen Namen (obwohl wir verheiratet sind).
<bg>
Erkennst Du die Pferdefuesse?

Atschuess

Andreas

Andreas H. Zappel

unread,
Sep 14, 2013, 1:36:17 AM9/14/13
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> wrote:

>> Jetzt ist die Frage wie leicht eine auslaendische Polizeibehoerde an
>> Halterdaten kommt.
>> Oder ob die Abfrage nicht doch vom RA ausging.
>
>Das Gesetz macht keinen Unterschied bei der Nationalit�t, du musst nur
>einen plausiblen Grund angeben und die Geb�hr zahlen.

Ich bezweifel dass eine polizeiliche Abfrage eine Gebuehrenrechnung
nach sich zieht, sofern eine solche Abfrage von auslaendischen
Polizeidienststellen her moeglich ist.

Atschuess

Andreas

Diedrich Ehlerding

unread,
Sep 14, 2013, 3:10:47 AM9/14/13
to
Am 14.09.2013 02:53, schrieb Harald Hengel:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> Wem gehört eigentlich die Domain?
> pulaparking.hr
>
> Mit verschiedenen WHOIS Diensten bin ich gescheitert.

| diedrich@diedrich:~> whois pulaparking.hr
| Diese TLD hat keinen Whois-Server, kann aber auf eine Whois-Datenbank zugreifen unter
| http://www.dns.hr/pretrazivanje.html

dort bekommst du dann die Auskunft

| PULA PARKING d.o.o.
| Polanijev prolaz 2, 52100 Pula, Hrvatska

sowie nach Eingabe eines "captcha"ein paar mehr Detauils:

| Podaci o korisniku:
| PULA PARKING d.o.o.
| Polanijev prolaz 2, 52100 Pula, Hrvatska
| in...@pulaparking.hr
|
|
| Podaci o administrativnoj osobi:
| Vanja Frivarski
| E-scape Internet usluge
| Sch. prilaz 32, 52100 Pula, Hrvatska
| va...@escape.hr
|
| Podaci o tehničkoj osobi:
| PULA PARKING d.o.o.
|
| Polanijev prolaz 2, 52100 Pula, Hrvatska
| in...@pulaparking.hr
|
| NS zapisi:
| ns1.escape.hr
| ns2.escape.hr
| Datum isteka:
| 5. 1. 2014.

HTH
Diedrich

Stefan

unread,
Sep 14, 2013, 3:41:19 AM9/14/13
to
Ja klar, meine Ausführungen waren auch nur allgemeine Überlegungen, wie
eine Betrugsmasche in dem Bereich funktionieren könnte.

Gruß

Stefan

Harald Hengel

unread,
Sep 14, 2013, 9:09:39 AM9/14/13
to
Andreas H. Zappel schrieb:

>> Das Gesetz macht keinen Unterschied bei der Nationalit�t, du musst
>> nur einen plausiblen Grund angeben und die Geb�hr zahlen.
>
> Ich bezweifel dass eine polizeiliche Abfrage eine Gebuehrenrechnung
> nach sich zieht, sofern eine solche Abfrage von auslaendischen
> Polizeidienststellen her moeglich ist.

Was und wie verrechnet wird, weiss ich nicht.
F�r mich ist aber denkbar, dass nur deutsche Beh�rden in den Genuss der
kostenlosen Halterabfrage kommen.

Gr��e Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 14, 2013, 9:29:17 AM9/14/13
to
Diedrich Ehlerding schrieb:

> dort bekommst du dann die Auskunft
>
>> PULA PARKING d.o.o.
>> Polanijev prolaz 2, 52100 Pula, Hrvatska

Danke

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 14, 2013, 9:23:11 AM9/14/13
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

> Bleibt also nur die Frage, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus
> Kroatien in DE rechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Selbstverstᅵndlich.
Schulden kannst du ᅵblicherweise weltweit eintreiben.
Ob der jeweilige Aufwand dann lohnt ist eine andere Frage, aber solche
Masseneintreibungen mit einem Vertragsanwalt in D kᅵnne durchaus
witschaftlich sein.

> AFAIK
> nein (so lange Du nicht wieder nach Kroatien einreist), aber IANAL.

Private Schulden dᅵrften auch die kroatischen Behᅵrden nicht kᅵmmern.

Grᅵᅵe Harald

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 14, 2013, 1:06:56 PM9/14/13
to
Am 14.09.2013 15:23, schrieb Harald Hengel:
>
>> Bleibt also nur die Frage, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus
>> Kroatien in DE rechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
>
> Selbstverständlich.
> Schulden kannst du üblicherweise weltweit eintreiben.

Wäre mir neu; AFAIK gibt es so etwas ähnliches wie einen Geltungsbereich
für Gesetze. Aber Du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Wolfgang
--

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 14, 2013, 1:40:01 PM9/14/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:
Der weltweite Handel funktioniert auch deshalb so gut, weil man durchaus
auch Forderungen gegen einen kroatischen, japanischen oder englischen
Vertragspartner gerichtlich geltend machen kann, wenn einer nicht freiwillig
bezahlt. Und natürlich kann man auch in Kroatien oder sonstwo entstandene
Parkgebühren hierzulande gerichtlich geltend machen.
Es wird bei einem einigermassen konsequenten Gläubiger lediglich teurer,
wenn man den hier erteilten Ratschlägen folgt, sich tot zu stellen. Aber das
ist jedermanns eigenes Vergnügen, dem schlechten Geld auch noch gutes
hinterherzuwerfen. Man sollte halt selber wissen, obs stimmt, was der
Gläubiger sagt - und bei den meisten Leuten trifft das ja zu...

MfG
Rupert

Thomas Hochstein

unread,
Sep 14, 2013, 12:50:48 PM9/14/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Am Wed, 11 Sep 2013 01:43:58 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:
>> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verj�hrungsfrist 5 Jahre)?
>
> Hier[tm] gilt deutsches Recht.

Das ist richtig, aber f�r einen in Kroatien geschlossenen Vertrag -
oder in Kroatien nach dortigem Recht entstandene gesetzliche
Schuldverh�ltnisse - von �u�erst geringem Belang.

> Kroatien kann die Forderung in Deutschland auch nicht eintreiben.

"Kroatien" will das auch sicherlich nicht, die "Pula parking d.o.o"
aber m�glicherweise schon. Ich w�rde dazu mal das 11. Buch der ZPO
studieren, bevor ich behaupte, eine in Kroatien entstandene Forderung,
�ber die ggf. ein kroatisches Gericht entschieden hat, sei in
Deutschland nicht im Wege der Zwangsvollstreckung beitreibbar.

> Was das Anwaltsschreiben angeht: Nicht mal ignorieren. Das ist ein Versuch,
> Einnahmen zu generieren. Mehr nicht.

K�nntest Du uns kurz an der rechtliche Pr�fung teilhaben lassen, die
Dich zu diesem Schluss f�hrt?

Mich w�rde insbesondere interessieren, ob nach den
kollisionsrechtlichen Regeln des IPR deutsches oder kroatisches Recht
anzuwenden ist, wie unter dem anzuwendenden Recht die Wirksamkeit der
geltend gemachten Forderung unter Ber�cksichtigung der rechtlichen
Konstruktion (Beauftragung eines privaten Unternehmens mit der
Geltendmachung von Forderungen aus der Bewirtschaftung �ffentlichen
Parkraums) zu w�rdigen ist, einschlie�lich von Fragen der Verj�hrung,
welches Prozessrecht ggf. Anwendung findet und wo der Gerichtsstand
ist, und wie dann wiederum ggf. eine Vollstreckung stattfinden w�rden.

Ich kann zu diesen m.E. einigerma�en komplexen Fragen wenig sagen,
aber nachdem das bei Dir offenbar anders aussieht, w�rde ich mich
freuen, wenn Du Deine Erkenntnisse zur G�nze mit uns teilen w�rdest
(und nicht nur deren Ergebnis).

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
Sep 14, 2013, 12:54:33 PM9/14/13
to
Wolfgang J�th schrieb:

> Bleibt also nur die Frage, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus
> Kroatien in DE rechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. AFAIK nein

Warum sollte das innerhalb der EU so sein? Das w�re f�r den
gemeinschaftlichen Wirtschaftsraum etwas ung�nstig, findest Du nicht?

Diedrich Ehlerding

unread,
Sep 14, 2013, 2:10:18 PM9/14/13
to
Am 14.09.2013 19:06, schrieb Wolfgang Jäth:
>>> Bleibt also nur die Frage, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus
>>> Kroatien in DE rechliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
>>
>> Selbstverständlich.
>> Schulden kannst du üblicherweise weltweit eintreiben.
>
> Wäre mir neu; AFAIK gibt es so etwas ähnliches wie einen Geltungsbereich
> für Gesetze. Aber Du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Hier geht es um eine Forderung gegen einen in Deutschland Ansässigen.
Natürlich kann ein Gläubiger, hier diese Parkplatzverwaltungsfirma,
eine Forderung gegen einen Deutschen in Deutschland an dessen
Gerichtsstand einklagen (er muss den Anspruch natürlich ggf.
beweisen). Und wenn er einen Titel bekommt, kann er den auch
vollstrecken.

Auch ausländische Urteile werden in Deutschland i.A. anerkannt,
es gibt aber Ausnahmen (§ 328 ZPO), etwa wenn nach deutschem
Recht die Gerichte des Auslands unzuständig wären, oder wenn
der Fremdstaat seinerseits deutsche Urteile nicht anerkennt.

Ausländische Titel können hierzulande nicht ohne weiteres
vollstreckt werden, dazu bedarf es eines zusätzlichen hiesigen
Verfahrens (§722 ZPO). Aber dabei wird nicht der ganze Prozess
wieder aufgerollt.

Innerhalb der EU gibt es dazu wieder Erleichterungen für den
Gläubiger (zB § 1107 ZPO). Und Kroatien ist inzwischen EU-Mitglied.

Ausführlicher: 
http://www.gc-advo.de/de/anerkennung/anerkennung-in-deutschland.html
oder http://bit.ly/164U48r (das ist ein pdf der bayrischen Justiz,
der Link ist unlesbar lang)

Diedrich

gUnther nanon�m

unread,
Sep 14, 2013, 3:53:38 PM9/14/13
to

"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrm.13091...@landroval.ancalagon.de...
Hi,
meinte er vielleicht "straf-rechtliche"?
Dennoch sollte die EU genau sowas regeln. Was hier z�hlt, ist der Aufwand
der �bersetzungen, der �rtlichen Vertretung etc...ob den ein Massenabmahner
investiert? Ich bezweifle es. Vielleicht in Einzelf�llen, um seine
"Reputation" zu pflegen. Aber massenhaft sicher nicht.

--
mfg,
gUnther


Stefan Schmitz

unread,
Sep 14, 2013, 4:04:58 PM9/14/13
to
Am Samstag, 14. September 2013 19:40:01 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Es wird bei einem einigermassen konsequenten Gläubiger lediglich teurer,
> wenn man den hier erteilten Ratschlägen folgt, sich tot zu stellen. Aber das
> ist jedermanns eigenes Vergnügen, dem schlechten Geld auch noch gutes
> hinterherzuwerfen. Man sollte halt selber wissen, obs stimmt, was der
> Gläubiger sagt - und bei den meisten Leuten trifft das ja zu...

Der angebliche Gläubiger sagt ja gar nichts. Es gibt nur einen Anwalt, der nach Jahren behauptet, sein Mandant sei Gläubiger.

Würde es sich um einen echten und konsequenten Gläubiger handeln, hätte der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 14, 2013, 4:50:01 PM9/14/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am Samstag, 14. September 2013 19:40:01 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Es wird bei einem einigermassen konsequenten Gläubiger lediglich teurer,
>> wenn man den hier erteilten Ratschlägen folgt, sich tot zu stellen. Aber
>> das ist jedermanns eigenes Vergnügen, dem schlechten Geld auch noch gutes
>> hinterherzuwerfen. Man sollte halt selber wissen, obs stimmt, was der
>> Gläubiger sagt - und bei den meisten Leuten trifft das ja zu...
>
> Der angebliche Gläubiger sagt ja gar nichts. Es gibt nur einen Anwalt, der
> nach Jahren behauptet, sein Mandant sei Gläubiger.

Man beauftragt gemeinhin einen Rechtsanwalt, damit der all das erledigen
möge, was zur Realisierung einer Forderung erforderlich ist. Warum sollte
der Gläubiger sich dann auch noch persönlich betätigen?

> Würde es sich um einen echten und konsequenten Gläubiger handeln, hätte
> der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.

Woher weisst du das denn?
Wenn du glaubst - oder gar beweisen kannst - dass der Anwalt ein Betrüger
ist, dann solltest du Strafanzeige erstatten

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Sep 14, 2013, 5:31:41 PM9/14/13
to
Am Samstag, 14. September 2013 22:50:01 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Schmitz schrieb:

> > Der angebliche Gläubiger sagt ja gar nichts. Es gibt nur einen Anwalt, der
> > nach Jahren behauptet, sein Mandant sei Gläubiger.
>
> Man beauftragt gemeinhin einen Rechtsanwalt, damit der all das erledigen
> möge, was zur Realisierung einer Forderung erforderlich ist. Warum sollte
> der Gläubiger sich dann auch noch persönlich betätigen?

Wenn er den Anwalt aus eigener Tasche zahlt, kann er natürlich darauf verzichten. Um aber dem Schuldner die Anwaltskosten aufzuerlegen, sollte möglichst Verzug nach deutschem Recht gegeben sein. Und das ist ohne vorheriges Lebenszeichen schwierig.

> > Würde es sich um einen echten und konsequenten Gläubiger handeln, hätte
> > der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.
>
> Woher weisst du das denn?
> Wenn du glaubst - oder gar beweisen kannst - dass der Anwalt ein Betrüger
> ist, dann solltest du Strafanzeige erstatten

Ich glaube nur, dass der ein lukratives Geschäftsmodell gefunden hat, bei dem der Mandant lediglich Mittel zum Zweck ist. Betrug ist das wohl nicht.

Thomas Hochstein

unread,
Sep 15, 2013, 4:19:33 AM9/15/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> W�rde es sich um einen echten und konsequenten Gl�ubiger handeln,
> h�tte der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.

M�glich, aber nicht zwingend.

Insbesondere nicht angesichts des erst zum 01.07.2013 erfolgten
EU-Beitritts Kroatiens.

Harald Hengel

unread,
Sep 15, 2013, 9:47:27 AM9/15/13
to
Wolfgang Jäth schrieb:
Ich weiss nicht so recht, was du damit aussagen willst.
Wesentlich ist sicher die Vereinbarung der beteiligten Staaten
untereinander.
Möglicherweise gibt es keine Hilfe durch deutsche Behörden, was dann
evtl. ein Eintreiben mit Hilfe derer nicht ermöglicht.
Man braucht möglicherweise ein Urteil aus dem betreffenden Land.
Hier bewegen wir uns innerhalb der EU und die EU hat geeignete
Vereinbarungen.

Grüße Harald

Stefan Schmitz

unread,
Sep 15, 2013, 9:53:54 AM9/15/13
to
Am Sonntag, 15. September 2013 10:19:33 UTC+2 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > Würde es sich um einen echten und konsequenten Gläubiger handeln,
> > hätte der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.
>
> Möglich, aber nicht zwingend.
>
> Insbesondere nicht angesichts des erst zum 01.07.2013 erfolgten
> EU-Beitritts Kroatiens.

Was hat sich dadurch geändert, das die Einschaltung eines deutschen Anwalts nahelegt?

Im anderen Posting hast du über Vollstreckung kroatischer Titel in Deutschland geschrieben. Einen solchen Titel scheint es nicht zu geben.
Kann man einen deutschen Titel nach ausländischem Recht bekommen, wenn der Anspruch nach deutschem Recht gar nicht bestünde?
Die Einschaltung eines deutschen Anwalts ergibt rechtlich nur dann Sinn, wenn er zur Vollstreckung oder Klage in Deutschland gebraucht wird.

Diedrich Ehlerding

unread,
Sep 15, 2013, 11:20:47 AM9/15/13
to
Am 15.09.2013 15:53, schrieb Stefan Schmitz:

> Kann man einen deutschen Titel nach ausl�ndischem Recht
> bekommen, wenn der Anspruch nach deutschem Recht gar
> nicht best�nde?

Ja, wenn nicht nach deutschem Recht das ausl�ndische Gericht
unzust�ndig ist. Zum Beispiel k�nnten in Kroatien andere
Verj�hrungsfristen gelten, so dass vor einem deutschen
Gericht die Einrede der Verj�hrung greifen w�rde. Wenn
aber - wie in diesem Fall - der Anspruch in Kroatien
entstanden ist, mag es durchaus sein, dass nach kroatischem
Recht f�r die Klage gegen einen (aus kroatischer Sicht)
Ausl�nder ein kroatisches Gericht zust�ndig ist und
kroatisches Recht anzuwenden ist, und dass dort keine
Verj�hrung eingetreten ist.

> Die Einschaltung eines deutschen Anwalts ergibt rechtlich
> nur dann Sinn, wenn er zur Vollstreckung oder Klage in
> Deutschland gebraucht wird.

Die Einschaltung eines Anwalts an sich macht dann Sinn, wenn
man annimmt, dass der Gegner nicht freiwillig zahlen wird,
obwohl man sicher ist, dass der eigene Anspruch
unzweifelhaft besteht. Ob das ein kroatischer oder ein
deutscher Anwalt ist, kann sich der Gl�ubiger nach seiner
eigenen Einsch�tzung von Erfolgsaussichten und Kosten
aussuchen; das wird er sich nicht vom Schuldner vorschreiben
lassen.

Ein m�glicher Gesichtspunkt f�r die Wahl eines deutschen
Anwalts k�nnte zB sein, dass dieser deutsche Anwalt als
Inkassofirma arbeitet - d.h. eine Honorarvereinbarung
abschlie�t, dass er nur f�r erfolgreich eingetriebene
Betr�ge Geld bekommt und kein Honorar f�r verlorene
Prozesse. Dann arbeitet er letztlich auf eigene Rechnung -
wenn Parkgeb�hren eingehen, �berweist er die nach
Kroatien, die (weit h�heren) Anwaltskosten sackt er ein.
Dieses Gesch�ftsmodell k�nnte f�r einen kroatischen Anwalt
in Deutschland zu aufwendig zu betreiben sein; vielleicht
war dieser deutsche Anwalt bez�glich der verlorenen F�lle
auch am kooperativsten.

Es k�nnte auch dann sinnvoll sein, einen deutschen Anwalt
zu nehmen, wenn es in Kroatien in solchen Verfahren keine
Erstattung der eigenen Anwaltskosten gibt (ich wei� nicht,
ob das so ist, es soll nur demonstrieren, dass Umst�nde
denkbar sind, unter denen es f�r die kroatische Firma
durchaus sinnvoll sein kann, einen deutschen Anwalt zu
beauftragen).

Ein guter Grund k�nnte auch die �berlegung sein, dass es
dann insgesamt schneller geht (man braucht den Titel nicht
in einem gesonderten Verfahren nochmal anerkennen zu
lassen).

Wie auch immer: wenn der OP dieses Threads annehmen muss,
dass es den Kroaten Ernst ist, k�nnte er vielleicht noch
dar�ber nachdenken, ob er jemals vorher zur Zahlung aufgefordert
worden ist. Ob die Kroaten nachweisen k�nnen, ihn vorher
mindestens einmal aufgefordert (nicht: gemahnt), also ihn in
Verzug gesetzt zu haben, k�nnte zweifelhaft sein. Er k�me
dann mit den 13,40 � hin, ohne die Anwaltsgeb�hren, wenn er
jetzt z�gig zahlt und sich gegen die Verfahrenskosten mit
der Begr�ndung verwahrt, noch nie vorher aufgefordert worden
zu sein. Wenn allerdings die Kroaten (bzw. der auf eigene
Rechnung arbeitende Anwalt) dann Zeugen bringen,
dass sie ihm die Zahlungsaufforderung damals in Pula in die
Hand gedr�ckt haben und er sie hohnlachend in den Papierkorb
geworfen hat, dann zahlt er auch die Reisekosten dieser Zeugen
zum Prozess.

Diedrich

Stefan Schmitz

unread,
Sep 15, 2013, 11:47:26 AM9/15/13
to
Am Sonntag, 15. September 2013 17:20:47 UTC+2 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Am 15.09.2013 15:53, schrieb Stefan Schmitz:

> > Kann man einen deutschen Titel nach ausländischem Recht
> > bekommen, wenn der Anspruch nach deutschem Recht gar
> > nicht bestünde?
>
> Ja, wenn nicht nach deutschem Recht das ausländische Gericht
> unzuständig ist.

Wie bitte? Ich versuche das mal zu übersetzen.

Wenn das ausländische Gericht zuständig ist, kann ein deutsches Gericht nach ausländischem Recht entscheiden. Wenn das ausländische Gericht unzuständig ist, kann nur nach deutschem Recht entschieden werden?

> Zum Beispiel könnten in Kroatien andere
> Verjährungsfristen gelten, so dass vor einem deutschen
> Gericht die Einrede der Verjährung greifen würde.

Was haben die Verjährungsfristen mit der Zuständigkeit zu tun?

Wenn ich deine vorige Aussage richtig verstanden habe, könnte vor deutschen Gerichten mit kroatischen Verjährungsregeln operiert werden.
Und in diesem Fall gelten ja offenbar andere Fristen: laut der Website sind es in Kroatien 5 Jahre.


> Wie auch immer: wenn der OP dieses Threads annehmen muss,
> dass es den Kroaten Ernst ist, könnte er vielleicht noch
> darüber nachdenken, ob er jemals vorher zur Zahlung aufgefordert
> worden ist. Ob die Kroaten nachweisen können, ihn vorher
> mindestens einmal aufgefordert (nicht: gemahnt), also ihn in
> Verzug gesetzt zu haben, könnte zweifelhaft sein.

Laut der Website ist er nach kroatischem Recht automatisch durch Nichtzahlung in Verzug geraten. Wenn das vor einem deutschen Gericht angewendet wird, wäre deine Frage obsolet.

Harald Hengel

unread,
Sep 15, 2013, 10:48:50 AM9/15/13
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Man beauftragt gemeinhin einen Rechtsanwalt, damit der all das
> erledigen mᅵge, was zur Realisierung einer Forderung erforderlich
> ist. Warum sollte der Glᅵubiger sich dann auch noch persᅵnlich
> betᅵtigen?

Vielleicht, weil erst einmal eine fᅵllige Forderung entstehen muss,
damit man die nᅵchste kostentrᅵchtige Instanz einschalten kann?

>> Wᅵrde es sich um einen echten und konsequenten Glᅵubiger handeln,
>> hᅵtte der sich innerhalb von drei Jahren sicher mal gemeldet.
>
> Woher weisst du das denn?
> Wenn du glaubst - oder gar beweisen kannst - dass der Anwalt ein
> Betrᅵger ist, dann solltest du Strafanzeige erstatten

Gute Idee.
Wozu wurde Katja Gᅵnther bezᅵglich ihrer unrechtmᅵssigen
Massenabmahnungen verurteilt?

Die Frage ist, ob die Rechnung unter dem Scheibenwischer als zugegangen
gilt.
Als Kinder haben wir uns gelgentlich den Spass erlaubt, Knᅵllchen von
Fahrzeugen abzunehmen und bei korrekt geparkten Fahrzeugen anzuklemmen.

Die andere Frage, war ausreichend erkennbar, dass der Parkplatz
gebᅵhrenpflichtig ist. Stichwort:Contipark.

Grᅵᅵe Harald

Harald Hengel

unread,
Sep 15, 2013, 10:59:18 AM9/15/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

>> Insbesondere nicht angesichts des erst zum 01.07.2013 erfolgten
>> EU-Beitritts Kroatiens.
>
> Was hat sich dadurch geändert, das die Einschaltung eines deutschen
> Anwalts nahelegt?

Ich vermute, dass es vereinfacht ist Forderungen gelten zu machen.

> Kann man einen deutschen Titel nach ausländischem Recht bekommen,
> wenn der Anspruch nach deutschem Recht gar nicht bestünde?

Ich vermute ja, da innerhalb der EU die Rechte gegenseitig anerkannt
werden.

> Die Einschaltung eines deutschen Anwalts ergibt rechtlich nur dann
> Sinn, wenn er zur Vollstreckung oder Klage in Deutschland gebraucht
> wird.

Das ist wohl nach dem EU Beitritt deutlich einfacher als bisher, weil
nicht mehr die ursprünglichen Vereinbarungen Kroatien-D gelten, sondern
die EU Regeln.
Wenn die Forderung nach kroatischem Recht fällig ist, dann kann es sein,
dass sie nach EU Regeln in Deutschland durchgesetzt werden kann.

Grüße Harald

Diedrich Ehlerding

unread,
Sep 15, 2013, 12:28:50 PM9/15/13
to
Am 15.09.2013 17:47, schrieb Stefan Schmitz:
>
>>> Kann man einen deutschen Titel nach ausländischem Recht
>>> bekommen, wenn der Anspruch nach deutschem Recht gar
>>> nicht bestünde?
>>
>> Ja, wenn nicht nach deutschem Recht das ausländische Gericht
>> unzuständig ist.
>
> Wie bitte? Ich versuche das mal zu übersetzen.

Das war ein Missverständnis. Ich meinte mit "deutschem Titel"
das Vollstreckungsurteil nach §§ 722/723 ZPO, bei dem nicht
mehr geprüft wird, ob der Anspruch auch nach deutschem Recht
besteht.


Diedrich

Harald Hengel

unread,
Sep 15, 2013, 12:36:08 PM9/15/13
to
Diedrich Ehlerding schrieb:

> Wie auch immer: wenn der OP dieses Threads annehmen muss,
> dass es den Kroaten Ernst ist, k�nnte er vielleicht noch
> dar�ber nachdenken, ob er jemals vorher zur Zahlung aufgefordert
> worden ist. Ob die Kroaten nachweisen k�nnen, ihn vorher
> mindestens einmal aufgefordert (nicht: gemahnt), also ihn in
> Verzug gesetzt zu haben, k�nnte zweifelhaft sein.

Der kroatischen Webseite nach gilt der Beleg, den man ihm unter den
Scheibenwischer geklemmt haben will, als zugegangene Rechnung.

Ob das kroatische Recht dieses hergibt, da habe ich gewisse Zweifel.
Andererseits, wenn er bewusst einen kostenpffichtigen Parkplatz genutzt
hat, fehlende Sprachkenntnisse und nicht erkennen der Bschilderung,
d�rften keine Ausrede sein, dann wird er in der Pflicht sein zu zahlen,
incl. der Kosten die er dadurch verursacht hat, dass er ermittelt werden
musste.
Beispiel in D w�re Contipark.

> Er k�me
> dann mit den 13,40 � hin, ohne die Anwaltsgeb�hren, wenn er
> jetzt z�gig zahlt und sich gegen die Verfahrenskosten mit
> der Begr�ndung verwahrt, noch nie vorher aufgefordert worden
> zu sein.

Die Aufforderung soll wohl unter seinem Scheibenwischer geklemmt haben.

Gr��e Harald

Diedrich Ehlerding

unread,
Sep 15, 2013, 2:26:41 PM9/15/13
to
Am 15.09.2013 18:36 schrieb Harald Hengel:

> Der kroatischen Webseite nach gilt der Beleg, den man ihm unter
> den Scheibenwischer geklemmt haben will, als zugegangene Rechnung.
[...]
>> Er käme
>> dann mit den 13,40 € hin, ohne die Anwaltsgebühren, wenn er
>> jetzt zügig zahlt und sich gegen die Verfahrenskosten mit
>> der Begründung verwahrt, noch nie vorher aufgefordert worden
>> zu sein.
>
> Die Aufforderung soll wohl unter seinem Scheibenwischer geklemmt haben.

Hmm ... wenn der bewusste Abmahnanwalt nun hier klagt und nicht
in Kroatien: wird für die Frage, ob die Zahlungsaufforderung
durchs Unterdenscheibenwischerklemmen als zugegangen gilt, ob
also der Parksünder in Verzug ist (mal angenommen, die Webseite
gibt das kroatische Recht korrekt wieder), vom deutschen Gericht
kroatisches Recht oder deutsches angewandt?

Dass er die 13,40€ zahlen muss, steht m.A.n. außer Frage - er hat
da geparkt, das werden die Kroaten beweisen können. Aber die
Verfahrenskosten?

Diedrich

Harald Hengel

unread,
Sep 15, 2013, 9:41:19 PM9/15/13
to
Diedrich Ehlerding schrieb:

>> Die Aufforderung soll wohl unter seinem Scheibenwischer geklemmt
>> haben.
>
> Hmm ... wenn der bewusste Abmahnanwalt nun hier klagt und nicht
> in Kroatien: wird für die Frage, ob die Zahlungsaufforderung
> durchs Unterdenscheibenwischerklemmen als zugegangen gilt, ob
> also der Parksünder in Verzug ist (mal angenommen, die Webseite
> gibt das kroatische Recht korrekt wieder), vom deutschen Gericht
> kroatisches Recht oder deutsches angewandt?

Es dürfte kroatisches Recht gelten, zumindest was die Forderung
begründet.
Letztlich ist ja komplett im kroatischen Rechtsraum geschehen.

> Dass er die 13,40€ zahlen muss, steht m.A.n. außer Frage - er hat
> da geparkt, das werden die Kroaten beweisen können. Aber die
> Verfahrenskosten?

Ich vermute, es ist vergleichbar mit den Fällen von Contipark.
Ausreichende Beschilderung und fehlende freiwillige Zahlung vor Ort
begründen die weiteren Kosten für die Halterabfrage und
Rechnungsstellung abzuwälzen.
Einzi in frage stellen kann man ob die aktuelle kroatische oder die
deutsche Verjährung gilt.
Allerdings wäre es auch in D noch nicht verjährt, es verjährt erst Ende
13.

Grüße Harald

Andreas Barth

unread,
Sep 16, 2013, 4:20:03 PM9/16/13
to
Thomas Hochstein wrote:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>> Am Wed, 11 Sep 2013 01:43:58 -0700 (PDT) schrieb Karl Schmidt:
>>> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>>
>> Hier[tm] gilt deutsches Recht.
>
> Das ist richtig, aber für einen in Kroatien geschlossenen Vertrag -
> oder in Kroatien nach dortigem Recht entstandene gesetzliche
> Schuldverhältnisse - von äußerst geringem Belang.
>
>> Kroatien kann die Forderung in Deutschland auch nicht eintreiben.
>
> "Kroatien" will das auch sicherlich nicht, die "Pula parking d.o.o"
> aber möglicherweise schon. Ich würde dazu mal das 11. Buch der ZPO
> studieren, bevor ich behaupte, eine in Kroatien entstandene Forderung,
> über die ggf. ein kroatisches Gericht entschieden hat, sei in
> Deutschland nicht im Wege der Zwangsvollstreckung beitreibbar.

Ich würde auch die Verordnungen (EG) 44/2001, (EG) 864/2007 und (EG)
593/2008 für naheliegend halten.

(EG) 864/2007 Artikel 4 bestimmt die Anwendung des Rechts des Staates,
in dem der Schaden entstanden ist bzw Art 10 in dem die unerlaubte
Bereicherung stattgefunden hat. (Nett übrigens Art 4 II, bei
Schädigung zweier Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im gleichen
Staat gilt immer das Recht des Aufenthaltsstaates. In Verbindung mit
Art 25 erlaubt dies interessante Auslegungen, wenn z.B. ein Schwabe
und ein Badener sich in Österreich begegnen.)


> Mich würde insbesondere interessieren, ob nach den
> kollisionsrechtlichen Regeln des IPR deutsches oder kroatisches Recht
> anzuwenden ist

Unter der Annahme, dass diese Verordnungen auch in diesem Fall gelten
(da wäre ein Blick in den Beitrittsvertrag zu empfehlen) ist das IPR
möglicherweise gegenstandslos.





Viele Grüße,
Andi

Thomas Hochstein

unread,
Sep 21, 2013, 7:48:51 AM9/21/13
to
Andreas Barth schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Ich würde dazu mal das 11. Buch der ZPO
>> studieren, bevor ich behaupte, eine in Kroatien entstandene Forderung,
>> über die ggf. ein kroatisches Gericht entschieden hat, sei in
>> Deutschland nicht im Wege der Zwangsvollstreckung beitreibbar.
>
> Ich würde auch die Verordnungen (EG) 44/2001, (EG) 864/2007 und (EG)
> 593/2008 für naheliegend halten.

Danke fürs Heraussuchen. :)

Grüße,
-thh

anan...@gmail.com

unread,
Oct 23, 2013, 11:06:18 AM10/23/13
to
Hallo Karl - habe soeben den gleichen Brief aus Berlin bekommen!
Wie hat sich dein Fall weiter entwickelt - wenn man Fragen darf!?
Gruss, Manu!

Am Mittwoch, 11. September 2013 10:43:58 UTC+2 schrieb Karl Schmidt:
> Hallo,
>
>
>
> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 € + RA-Gebühren von 84 € + Auslagen 5,10 überweisen möge.
>
>
>
> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
>
>
> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>
>
>
> Sollte die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt sein, wäre es sinnvoll, die 13,40 auf das RA-Konto zu überweisen?
>
>
>
> Danke für die Auskünfte,
>
>
>
> Karl
>
>
>
> (für Google und alle Suchenden: RA Kanzlei Rechtsanwalt Patrick Kraft Berlin Pula )

volker...@googlemail.com

unread,
Feb 17, 2014, 4:38:08 PM2/17/14
to
Am Mittwoch, 11. September 2013 10:43:58 UTC+2 schrieb Karl Schmidt:
> Hallo,
>
>
>
> nach 3 Jahren eines angeblichen Parkverstosses in der Stadt Pula erhält mein Bekannter Post von einer Kanzlei Kraft aus Berlin mit Verweis auf die Seite www.pulaparking.hr/de, dass er doch bitte 13,40 EURO + RA-Gebühren von 84 EURO + Auslagen 5,10 überweisen möge.
>
>
>
> Eine Mahnung ist zuvor nicht erfolgt, sind die hohen Kosten überhaupt gerechtfertigt, wenn ja, muss das der Bekannte tragen?
>
>
>
> Gilt hier das kroatische Recht (angebliche Verjährungsfrist 5 Jahre)?
>
>
>
> Sollte die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt sein, wäre es sinnvoll, die 13,40 auf das RA-Konto zu überweisen?
>
>
>
> Danke für die Auskünfte,
>
>
>
> Karl
>
>
>
> (für Google und alle Suchenden: RA Kanzlei Rechtsanwalt Patrick Kraft Berlin Pula )

Hallo Karl,
habe das Schreiben auch erhalten! Wie ist der Fall denn ausgegangen?
Danke für die Auskünfte!
Volker
PS: Die Gebühren bei mir sind fast doppelt so hoch!

volker...@googlemail.com

unread,
Feb 17, 2014, 4:40:31 PM2/17/14
to
Hallo Manu,
leider scheint die Diskussion ja beendet!
Wie hat es sich bei dir weiterentwickelt?
Hoffe auf eine Antwort!
Volker

andre.z...@gmail.com

unread,
Mar 27, 2014, 1:07:49 PM3/27/14
to
hi,
habe heute auch ein schreiben von der Kanzlei Kraft bekommen!
Soll am 22.07.2010 geparkt haben. Er will aber nicht 9 Euro von mir sondern 168,60 Euro.
Das werde ich nicht bezahlen!
Habe Rechtschutz und ich habe auch mal die Rechtsabteilung des ADAC´s angerufen.
Die sagen auch " erstmal Klage abwarten"

in...@koi-bonsai.com

unread,
Mar 27, 2014, 2:08:13 PM3/27/14
to
leider hatte ich auch Post erhalten! Ich habe einen Zeugen, dass der Automat für den Parkschein defekt war! Verstoß war 10.2012

dode...@gmail.com

unread,
Mar 30, 2014, 5:24:46 AM3/30/14
to
Hi, habe heute das gleiche Schreiben bekommen. 21,40 EURO Tagesparkscheingebühr, 151,20 Rechtsverfolgung, Endsumme 172,60 EURO. Der Betrag wird bis zum 08.04.2014 gefordert. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob ich tatsächlich einen Strafzettel bekommen hatte (Ich vermute eher nicht, zumal ich normalerweise solche Forderungen begleiche). Mich würde natürlich trotzdem brennend interessieren, wie es den Übrigen ergangen ist, die nicht auf das Schreiben reagiert haben? Auch wäre interessant ob jemand sicher weiß, dass er kein Knöllchen bekommen hat. D.h. geht es hier um berechtigte Forderungen mit m.E. "unverschämt" hohen Rechtsverfolgungskosten oder ist es eine reine Abzocke?
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