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Beschäftigung einer Haushaltshilfe

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Michael G. Schneider

unread,
Nov 20, 2002, 6:30:58 AM11/20/02
to
Macht man sich strafbar, wenn man eine Haushaltshilfe beschäftigt und diese
direkt mit Bargeld bezahlt? Die Hilfe ist im geringen Umfang tätig (etwa 4-5
Stunden pro Woche).

Bin ich verpflichtet zu überprüfen, daß die Haushaltshilfe das verdiente
Geld ordnungsgemäß behandelt (Sozialabgaben, Steuern, etc.)? Oder darf ich
die beschäftige Person als Unternehmer ansehen, der eigenverantwortlich
handelt?

Michael G. Schneider


Marco F. Scala

unread,
Nov 20, 2002, 7:02:51 AM11/20/02
to

"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

> Macht man sich strafbar, wenn man eine Haushaltshilfe beschäftigt und diese
> direkt mit Bargeld bezahlt? Die Hilfe ist im geringen Umfang tätig (etwa 4-5
> Stunden pro Woche).

DU bist Arbeitgeber und mußt die Sozialabgaben für SIE abführen!
DU must sie Kranken-, Sozial- und ggf. Rentenversichern!

IANAL
Marco


Timo Car

unread,
Nov 20, 2002, 7:20:15 AM11/20/02
to
"Marco F. Scala" <ScalaM...@KPGraphics.de> wrote in message
news:arftlb$hpghm$1...@ID-127561.news.dfncis.de...

Und nicht vergessen: unfallversichern. Und da kann man sich auch nicht mit
geringfügiger Beschäftigung oder so rausreden - da zahlt allein der
Arbeitgeber.

.Timo


Matthias Frank

unread,
Nov 20, 2002, 7:30:09 AM11/20/02
to

"Michael G. Schneider" schrieb:

> Macht man sich strafbar, wenn man eine Haushaltshilfe beschäftigt und diese
> direkt mit Bargeld bezahlt? Die Hilfe ist im geringen Umfang tätig (etwa 4-5
> Stunden pro Woche).

Meinst du nicht Ernst oder?

> Bin ich verpflichtet zu überprüfen, daß die Haushaltshilfe das verdiente
> Geld ordnungsgemäß behandelt (Sozialabgaben, Steuern, etc.)? Oder darf ich
> die beschäftige Person als Unternehmer ansehen, der eigenverantwortlich
> handelt?

Meinst du nicht Ernst oder?


Google mal mit dem Stichwort "Haushaltssckeck".

MfG
Matthias

Michael G. Schneider

unread,
Nov 20, 2002, 7:35:34 AM11/20/02
to
"Marco F. Scala" <ScalaM...@KPGraphics.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arftlb$hpghm$1...@ID-127561.news.dfncis.de...

Ändert sich die Situation, wenn ich eine Rechnung bekomme?

Michael G. Schneider


Erwin Denzler

unread,
Nov 20, 2002, 7:55:29 AM11/20/02
to
Michael G. Schneider schrieb:

> Ändert sich die Situation, wenn ich eine Rechnung bekomme?
>

Nein. Es hängt davon ab ob sie weisungsgebunden ist (Putzen Sie heute
das Wohnzimmerfenster mit Glasklarspray und einem Schwamm) oder
weisungsfrei (bis zum Wochenende soll das Fenster sauber sein).

E.D.


Michael G. Schneider

unread,
Nov 20, 2002, 7:55:53 AM11/20/02
to
"Timo Car" <t-...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arfulu$iag68$1...@fu-berlin.de...

> "Marco F. Scala" <ScalaM...@KPGraphics.de> wrote in message
> news:arftlb$hpghm$1...@ID-127561.news.dfncis.de...

> Und nicht vergessen: unfallversichern. Und da kann man sich auch nicht mit


> geringfügiger Beschäftigung oder so rausreden - da zahlt allein der
> Arbeitgeber.

In so einem Fall werde ich also zum Arbeitgeber? Was ist denn der
Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe und zum Beispiel

- der Klavierlehrin
- dem Nachhilfe gebenden Stundenten
- dem Gärtner, der im Herbst den Garten macht

Sind nicht alle selbständige Unternehmer, die für mich eine definierte
Dienstleistung erbringen? Muß ich mit dem Nachhilfelehrer einen
Arbeitsvertrag abschließen, und die Pflichten eines Arbeitgebers
(Lohnfortzahlung bei Krankheit, etc). erfüllen?

Michael G. Schneider


Michael G. Schneider

unread,
Nov 20, 2002, 8:02:26 AM11/20/02
to
"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DDB8641...@erwin-denzler.de...

> Nein. Es hängt davon ab ob sie weisungsgebunden ist (Putzen Sie heute
> das Wohnzimmerfenster mit Glasklarspray und einem Schwamm) oder
> weisungsfrei (bis zum Wochenende soll das Fenster sauber sein).

Verstehe ich das richtig, daß im Fall "weisungsfrei" die Haushaltshilfe als
selbständiger Unternehmer tätig ist? Ich also nicht zum Arbeitgeber werde,
wenn keine konkreten Kleinaufträge gegeben werden, sondern lediglich ein
generelles "halten Sie meine Wohnung in Ordnung" vereinbart wird?

Michael G. Schneider


Marco F. Scala

unread,
Nov 20, 2002, 8:06:38 AM11/20/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

Da das i.d.R. wohl kaum der Fall sein wird, geht man in der aktuellen
Rechtssprechung deswegen davon aus, daß Putz- und Haushaltshilfe keinen
Werkvertrag darstellt.

Marco

Matthias Luedtke

unread,
Nov 20, 2002, 8:14:55 AM11/20/02
to
Matthias Frank ( fr...@mach.fh-kl.de ) schrieb:

>Google mal mit dem Stichwort "Haushaltssckeck".

Leider bekomme ich dann 0 Suchergebnisse.
Was meintest du wirklich? "Haushaltsscheck"?

Gruss
Matthias

matthias-luedtke at gmx dot de

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 20, 2002, 10:58:58 AM11/20/02
to

"Matthias Luedtke" <mluedtke_ex...@gmx.de> schrieb im
Newsbeitrag news:Xns92CC90F1E363...@luedtke.my-fqdn.de...

Hallo Matthias,

> >Google mal mit dem Stichwort "Haushaltssckeck".

> Leider bekomme ich dann 0 Suchergebnisse.
> Was meintest du wirklich? "Haushaltsscheck"?

ich kaufe ein 's'.
<bg>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 20, 2002, 11:03:07 AM11/20/02
to

"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arg153$k43$03$1...@news.t-online.com...

Hallo Michael,

> > Nein. Es hängt davon ab ob sie weisungsgebunden ist (Putzen Sie
> > heute das Wohnzimmerfenster mit Glasklarspray und einem
> > Schwamm) oder weisungsfrei (bis zum Wochenende soll das
> > Fenster sauber sein).

> Verstehe ich das richtig, daß im Fall "weisungsfrei" die
> Haushaltshilfe als selbständiger Unternehmer tätig ist? Ich also
> nicht zum Arbeitgeber werde, wenn keine konkreten Kleinaufträge
> gegeben werden, sondern lediglich ein generelles "halten Sie
> meine Wohnung in Ordnung" vereinbart wird?

nein, mann muss viel mehr Kriterien berücksichtigen, z.B. auch die Art
der Tätigkeit und Reinemachen ist nunmal nicht eine Art "gehobener"
Tätigkeit.
Wobei ich mir da nicht so sicher bin, wie sich manche dabei anstellen.
;-))
(Dazu zähle ich selbst.) <g>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Erwin Denzler

unread,
Nov 20, 2002, 12:05:27 PM11/20/02
to
Hans-Peter Popowski schrieb:


> nein, mann muss viel mehr Kriterien berücksichtigen, z.B. auch die Art
> der Tätigkeit und Reinemachen ist nunmal nicht eine Art "gehobener"
> Tätigkeit.

Jein - bei "gehobenen Tätigkeiten" ist zwar die Weisungsfreiheit
wahrscheinlicher, aber auch einfache Tätigkeiten können selbständig
ausgeübt werden. Ich erinnere hier nur mal an das Themea
"Gebäudereinigungshandwerk mit Meisterbrief oder Putzen nach
Hausfrauenart" - wenn das einfache Putzen von vorneherein ein
Arbeitsverhältnis wäre, würde sich die Frage nach dem Meisterzwang gar
nicht erst stellen.

Das Ganze wird nächstes Jahr lustig. Manche meinen ja, die Ich-AG wäre
die Aufhebung der Scheinselbständigenfrage (ist sie natürlich nicht). Da
wird so mancher Kunde des Alleinaktionärs und Vorstandsvorsitzenden
staunen, daß er doch wieder Arbeitgeber ist, weil er zu detaillierte
Weisungen gegeben hat.

E.D.


Gerlinde Seidel

unread,
Nov 20, 2002, 1:04:04 PM11/20/02
to

"Matthias Frank" <fr...@mach.fh-kl.de> schrieb
> "Michael G. Schneider" schrieb:
>
...

>
> Google mal mit dem Stichwort "Haushaltssckeck".
>
der Tip war gut, habe ich mal gemacht, da mich die gleiche Frage
beschäftigt. Das mit dem Haushaltsscheck sieht auf den ersten Blick ganz
einfach aus. Aber, wenn man nun mal kein monatliches Entgelt zahlt, sondern
stundenweise, kann man mit diesem einfachen Formular auch nichts anfangen.
Ich hatte diesbezüglcih auch schon mal bei der Krankenkasse angefragt, und
die gehen auch von einem monatlichen Gehalt aus.
Aber wenn man nun Leute stundenweise beschäftigt, dann gibt es eben jeden
Monat eine andere Geldmenge, eben nicht monatlich, sondern wöchentlich.

Noch spannender wird das, wenn dies womöglich nur einmalig anfällt, z.B. im
Garten oder sonstige kleine Dienste, wie man sie u.U. mal durch Schüler
machen läßt, die sich ein TAschengeld verdienen wollen, was macht man da?
Da kann man doch unmöglich jedesmal als Arbeitgeber auftreten.

Ich bin da etwas ratlos,
Gerlinde


Christian E. Naundorf

unread,
Nov 20, 2002, 2:30:58 PM11/20/02
to

Gerlinde Seidel schrieb:

> die sich ein TAschengeld verdienen wollen, was macht man da?
> Da kann man doch unmöglich jedesmal als Arbeitgeber auftreten.
>
> Ich bin da etwas ratlos,

Tröste Dich, ich habe die Frage hier auch schon mal gestellt
und im wesentlichen nur dumme Kommentare eingefangen.

Ich kann mich Michaels Frage

"Was ist denn der Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe
und zum Beispiel

- der Klavierlehrin
- dem Nachhilfe gebenden Studenten


- dem Gärtner, der im Herbst den Garten macht

Sind nicht alle selbständige Unternehmer, die für mich eine definierte
Dienstleistung erbringen?"

nur anschließen. Ich begreife den Unterschied auch nicht.

--
Dr. Christian E"in Gast auf Erden" Naundorf (aka: CEN)


CEN's Law: "Wem es ums Prinzip geht, der verliert."


Erwin Denzler

unread,
Nov 20, 2002, 4:16:26 PM11/20/02
to
Gerlinde Seidel schrieb:

>
> der Tip war gut, habe ich mal gemacht, da mich die gleiche Frage
> beschäftigt. Das mit dem Haushaltsscheck sieht auf den ersten Blick ganz
> einfach aus. Aber, wenn man nun mal kein monatliches Entgelt zahlt, sondern
> stundenweise, kann man mit diesem einfachen Formular auch nichts anfangen.
> Ich hatte diesbezüglcih auch schon mal bei der Krankenkasse angefragt, und
> die gehen auch von einem monatlichen Gehalt aus.
> Aber wenn man nun Leute stundenweise beschäftigt, dann gibt es eben jeden
> Monat eine andere Geldmenge, eben nicht monatlich, sondern wöchentlich.

Das wird dann evtl teuer, weil man 10 Stunden in jeder Woche bezahlen
muß, wenn keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart war (§ 12 Abs. 1 TzBfG).

E.D.

Rainer Schmidt

unread,
Nov 21, 2002, 12:33:49 AM11/21/02
to
> Sind nicht alle selbständige Unternehmer, die für mich eine definierte
> Dienstleistung erbringen?"
>
> nur anschließen. Ich begreife den Unterschied auch nicht.
>
Ich auch nicht!
Aber das zeigt doch nur wie dumm man sich mit Vorschriften zupflastern kann
und damit ganze Dienstleistungsbereiche in denen Geld und Leistung fließen
könnten kaputt macht, nur weil unser Staat Angst hat ein paar Groschen
Steuern und Abgaben zu verlieren.
Die würde er doch durch Mwst. und Beschäftigung allemal wieder reinholen.
Gruß Rainer


Michael G. Schneider

unread,
Nov 21, 2002, 2:28:09 AM11/21/02
to
"Gerlinde Seidel" <seid...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:argiql$if7hm$1...@ID-71798.news.dfncis.de...

> Noch spannender wird das, wenn dies womöglich nur einmalig anfällt, z.B.
im
> Garten oder sonstige kleine Dienste, wie man sie u.U. mal durch Schüler
> machen läßt, die sich ein TAschengeld verdienen wollen, was macht man da?
> Da kann man doch unmöglich jedesmal als Arbeitgeber auftreten.

Vielleicht sollte ich meine ursprüngliche Frage etwas präzisieren...

Wenn ich von einer Haushaltshilfe sprach, dann meinte ich damit nicht eine
Person, welche zu im voraus festgelegten Zeiten für eine im voraus
festgelegte Dauer regelmäßig im Haus erscheint. Da sehe ich es ein, daß dort
ein Beschäftigungsverhältnis gesehen werden kann.

Wenn ich von einer Haushaltshilfe sprach, dann ist das eine Person,...

- welche an einem Tag für 3 Stunden im Haus ist
- wenn viele Hemden zu bügeln sind, auch mal 5 Stunden im Haus ist
- wenn nichts zu tun ist, auch mal einige Wochen gar nicht erscheint
- deren nächstes Erscheinen und Anwesenheitsdauer jedesmal neu vereinbart
wird
- die ohne Begründung und ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben kann
- die mir von heute auf morgen sagen kann, daß sie kein Interesse mehr hat

Michael G. Schneider


Matthias Frank

unread,
Nov 21, 2002, 4:18:24 AM11/21/02
to

"Michael G. Schneider" schrieb:

> Wenn ich von einer Haushaltshilfe sprach, dann ist das eine Person,...
>
> - welche an einem Tag für 3 Stunden im Haus ist
> - wenn viele Hemden zu bügeln sind, auch mal 5 Stunden im Haus ist
> - wenn nichts zu tun ist, auch mal einige Wochen gar nicht erscheint
> - deren nächstes Erscheinen und Anwesenheitsdauer jedesmal neu vereinbart
> wird
> - die ohne Begründung und ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben kann
> - die mir von heute auf morgen sagen kann, daß sie kein Interesse mehr hat

Die Probleme sind

1. Das was du willst ist so von der Politik nicht gewollt. Weil es letzlich ein
hire and fire system ist, völlig ohne Sicherheit für den Beschäftigten.
Dass die Realität eine andere ist und die Leute ja oft auch gar keine Sicherheit

wollen und die persönliche Beziehung oft schon genug Sicherheit ist und man
so eine Perle ja garnicht los werden will steht auf einen anderen Blatt.
Es ist einfach Fakt im Moment.
2. Wenn du das so machen willst, müsste die Hilfe ja ein Gewerbe anmelden.
Sie müsste aufpassen nicht scheinselbständig zu werden, bzw. auch du
müsstest da aufpassen und das wollen die Leute ja auch nicht.

MfG
Matthias

Kurt Guenter

unread,
Nov 21, 2002, 5:03:41 AM11/21/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

> Wenn ich von einer Haushaltshilfe sprach, dann ist das eine Person,...
>
> - welche an einem Tag für 3 Stunden im Haus ist
> - wenn viele Hemden zu bügeln sind, auch mal 5 Stunden im Haus ist
> - wenn nichts zu tun ist, auch mal einige Wochen gar nicht erscheint
> - deren nächstes Erscheinen und Anwesenheitsdauer jedesmal neu
vereinbart
> wird
> - die ohne Begründung und ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben kann
> - die mir von heute auf morgen sagen kann, daß sie kein Interesse mehr
hat

Und warum soll so eine Person
- keine Krankenkassenbeiträge zahlen?
- keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
- nicht unfallversichert sein?
- keine Arbeitslosenversicherung zahlen?
- keine Lohnsteuer zahlen?

DU beschäftigst sie gegen Entgelt und hast dafür die Sozialbeiträge zu
zahlen und sie hat ihre Einnahme zu versteuern.

Gabs da nicht ne Haushaltshilfe-Regelung? Du zahlt die Beiträge und
kannst die Kosten u.U. absetzen.


Ozan Ayyüce

unread,
Nov 21, 2002, 5:12:23 AM11/21/02
to
Michael G. Schneider:

> Wenn ich von einer Haushaltshilfe sprach, dann ist das eine Person,...
>
> - welche an einem Tag für 3 Stunden im Haus ist
> - wenn viele Hemden zu bügeln sind, auch mal 5 Stunden im Haus ist
> - wenn nichts zu tun ist, auch mal einige Wochen gar nicht erscheint
> - deren nächstes Erscheinen und Anwesenheitsdauer jedesmal neu vereinbart
> wird
> - die ohne Begründung und ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben kann
> - die mir von heute auf morgen sagen kann, daß sie kein Interesse mehr hat

Keiner dieser Punkte ist mit einer abhängigen Beschäftigung unvereinbar.

Ozan

Michael G. Schneider

unread,
Nov 21, 2002, 6:12:19 AM11/21/02
to
"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arib1v$jo7$06$1...@news.t-online.com...

> Und warum soll so eine Person
> - keine Krankenkassenbeiträge zahlen?
> - keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
> - nicht unfallversichert sein?
> - keine Arbeitslosenversicherung zahlen?
> - keine Lohnsteuer zahlen?

Die Person soll all dies bezahlen. Aber wenn ich jemanden 3 Stunden in der
Woche beschäftige, dann sehe ich mich nicht in der Rolle des typischen
Arbeitgebers. Die Haushaltshilfe betrachte ich als selbständig und auch als
verantwortlich für die Einhaltung der obigen Punkte.

Für mich (als Laien) liegt nur dann ein echtes
Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer einen
wesentlichen Teil seiner Einnahmen bei dem Arbeitgeber verdient. Jemand, der
bei mir im Schnitt vielleicht 3 Stunden in der Woche arbeitet, hat
vermutlich mehr als 10 derartiger Jobs, deren Anzahl und Zusammensetzung
ziemlichen Schwankungen unterworfen ist.

Die Haushaltshilfe bemüht sich laufend darum, neue Jobs an Land zu ziehen.
Bei jedem Job wird um die Bezahlung verhandelt. Und manchmal läßt man einen
Arbeitgeber schon mal im Regen stehen, weil der Nachbar einen Euro mehr
zahlt. Ich finde, das klingt doch verdammt nach Selbständigkeit, oder?

Michael G. Schneider


Marco F. Scala

unread,
Nov 21, 2002, 6:59:36 AM11/21/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:
> Für mich (als Laien) ...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Deine Unwissenheit kannst Du nun mit
all den o.G. Infos auch nicht mehr leugnen.

Marco

Matthias Frank

unread,
Nov 21, 2002, 7:16:47 AM11/21/02
to

"Michael G. Schneider" schrieb:

> Für mich (als Laien) liegt nur dann ein echtes
> Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer einen
> wesentlichen Teil seiner Einnahmen bei dem Arbeitgeber verdient.

Das wird jetzt ne politische Diskussion. Der Gesetzgeber sieht das halt
anders. Es geht nicht um die kurze Zeitdauer und auch nicht
um die Anzahl der Arbeitgeber, es geht um die Art der Tätigkeit und
eigentlich ist das in meine Augen auch logisch.
Warum sollte eine Haushaltshilfe die z.b. 20 h in der Woche in einem
Haushalt arbeitet eine Arbeitnehmerin sein und eine die 3 h dieselbe
Arbeit macht nicht?
Würde man hier eine Grenze einführen, z.b. bis zu 3h wäre man selbständig,
würde das doch wieder nur zu Gestaltungs- respektive Betrugsmöglichkeiten
führen, da man sich dann natürlich wieder das aussuchen würde was besser
und billiger kommt. Die eine oder andere h wird einfach unter den Tisch
gekehrt oder schwarz bezahlt, damit man unter er Grenze bleibt.
MfG
Matthias


Markus Ritter

unread,
Nov 21, 2002, 7:52:48 AM11/21/02
to

"Matthias Frank" schrieb

> Würde man hier eine Grenze einführen, z.b. bis zu 3h wäre man selbständig,
> würde das doch wieder nur zu Gestaltungs- respektive Betrugsmöglichkeiten
> führen, da man sich dann natürlich wieder das aussuchen würde was besser
> und billiger kommt.

Und deswegen machen wir das ganze so kompliziert und undurchsichtig (z.B.
§12 TzBfG, §2 SchwarzArbG i.V. mit HWO Anlage A und B)
und belegen es mit so grossen Konsequenzen (z.B. §266a StGB), dass man
als boeser Besserverdienender gar nicht auf die Idee kommt, das Proletariat
zu knechten.

Markus

Michael G. Schneider

unread,
Nov 21, 2002, 8:34:19 AM11/21/02
to
"Matthias Frank" <fr...@mach.fh-kl.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DDCCEAF...@mach.fh-kl.de...

> Das wird jetzt ne politische Diskussion. Der Gesetzgeber sieht das halt
> anders. Es geht nicht um die kurze Zeitdauer und auch nicht
> um die Anzahl der Arbeitgeber, es geht um die Art der Tätigkeit und
> eigentlich ist das in meine Augen auch logisch.

Politische Diskussion muß wirklich nicht sein. Ich denke außerdem, daß ich
die Situation verstanden habe. Ich bin mir nur noch nicht sicher, wie die
Nachbarskinder reagieren, wenn Ihre Tätigkeit als Babysitter nun plötzlich
offiziell wird.

Michael G. Schneider


Markus Ritter

unread,
Nov 21, 2002, 8:51:21 AM11/21/02
to

"Michael G. Schneider" schrieb

> Politische Diskussion muß wirklich nicht sein. Ich denke außerdem, daß ich
> die Situation verstanden habe. Ich bin mir nur noch nicht sicher, wie die
> Nachbarskinder reagieren, wenn Ihre Tätigkeit als Babysitter nun plötzlich
> offiziell wird.

Ich hoffe Du hast Regelungen fuer die Pause getroffen, die Ihnen nach
§11 JArbSchG zusteht, ich hoffe ihr haltet die Nachtruhe nach
§14 JArbSchG ein, die Sonntagsruhe nach §17 JArbSchG (davon ausgehend,
dass ihr die Nachbarskinder nicht in die haeusliche Gemeinschaft aufgenommen
habt) und ich hoffe ihr gewaehrt Erholungsurlaub nach §19 JArbSchG.

Markus

Michael G. Schneider

unread,
Nov 21, 2002, 9:46:31 AM11/21/02
to
"Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb im Newsbeitrag
news:ariof8$iunk1$1...@ID-85881.news.dfncis.de...

> Ich hoffe Du hast Regelungen fuer die Pause getroffen, die Ihnen nach
> §11 JArbSchG zusteht, ich hoffe ihr haltet die Nachtruhe nach
> §14 JArbSchG ein, die Sonntagsruhe nach §17 JArbSchG (davon ausgehend,
> dass ihr die Nachbarskinder nicht in die haeusliche Gemeinschaft
aufgenommen
> habt) und ich hoffe ihr gewaehrt Erholungsurlaub nach §19 JArbSchG.

Natürlich. Das war das Erste, auf das mich die Babysitter hingewiesen haben.

Michael G. Schneider


Erwin Denzler

unread,
Nov 21, 2002, 11:52:46 AM11/21/02
to
Matthias Frank schrieb:

>
> Warum sollte eine Haushaltshilfe die z.b. 20 h in der Woche in einem
> Haushalt arbeitet eine Arbeitnehmerin sein und eine die 3 h dieselbe
> Arbeit macht nicht?
> Würde man hier eine Grenze einführen, z.b. bis zu 3h wäre man selbständig,

Es gibt ja eine Stundengrenze, zwar nicht zwischen Arbeitnehmer und
Selbständig, aber für die Steuer und Sozialversicherung. Mit dem
Haushaltsscheck ist auch noch die Bürokratie vereinfacht, und in wenigen
Wochen wird die Grenze für Haushaltshilfen von 325 auf 500 Euro
angehoben. Also ein bißchen was hat der Gesetzgeber da schon erleichtert
bzw. macht er gerade.

E.D.

Gerlinde Seidel

unread,
Nov 21, 2002, 12:55:11 PM11/21/02
to

"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb
> >
[...]

> > Aber wenn man nun Leute stundenweise beschäftigt, dann gibt es eben
jeden
> > Monat eine andere Geldmenge, eben nicht monatlich, sondern wöchentlich.
>
> Das wird dann evtl teuer, weil man 10 Stunden in jeder Woche bezahlen
> muß, wenn keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart war (§ 12 Abs. 1 TzBfG).
>
ach du Schreck, muß man jetzt erst Jura studieren, um eine Haushaltshilfe
korrekt einstellen zu können, was kommt denn da noch alles ?
WAs heißt denn eigentlich TzBfG?

Gerlinde


Gerlinde Seidel

unread,
Nov 21, 2002, 12:53:06 PM11/21/02
to

"Rainer Schmidt" <s_ra...@hotmail.com> schrieb

> > Sind nicht alle selbständige Unternehmer, die für mich eine definierte
> > Dienstleistung erbringen?"
> >
> > nur anschließen. Ich begreife den Unterschied auch nicht.
> >
> Ich auch nicht!
[...]

das tröstet mich ungemein :-) - nur das Problem läßt sich damit nicht
lösen...

Nach den Infos zum Haushaltsscheck, die ich gestern ansatzweise studiert
habe (um sie voll zu lesen und zu verstehen, würde ich wohl Tage brauchen),
weiß ich nun, daß man außerdem verpflichtet ist, einen schriftlichen Vertrag
zu machen, in dem man bezahlten Urlaub usw. gibt und eben ein festes Gehalt
(wenn ich mich jetzt richtig erinnere). Damit wären stundenabhängige
Dienstverhältnisse gar nicht (mehr) möglich. Andererseits habe ich von der
Haushaltsscheck-Hotline erfahren, daß man sehr wohl monatlich abrechnen
kann, nur muß man dann jeden Monat einen Haushaltsscheck ausfüllen.
Außerdem ist es relevant, ob die Kraft eine Freistllung vom ´Finanzamt
bekommt, wieviel sie woanders verdient usw.
Bevor man alles das durcharbeitet, hat man die paar Stunden Hausarbeit
schneller selbst gemacht scheint mir... :-/

Viele Grüße,
Gerlinde


Gerlinde Seidel

unread,
Nov 21, 2002, 1:02:28 PM11/21/02
to
Hallo Erwin,
"Erwin Denzler" <den...@erwin-denzler.de> schrieb

[...]


> Selbständig, aber für die Steuer und Sozialversicherung. Mit dem
> Haushaltsscheck ist auch noch die Bürokratie vereinfacht, und in wenigen
> Wochen wird die Grenze für Haushaltshilfen von 325 auf 500 Euro
> angehoben. Also ein bißchen was hat der Gesetzgeber da schon erleichtert
> bzw. macht er gerade.

was daran leichter sein soll, wenn man es mit Beträgen um 150 Euro zu tun
hat und einer Person, die, wie oben schon öfter erwähnt, etliche solcher
Jobs im Wechsel macht und über die notwendigen Formalitäten vermutlich so
erschreckt wird, daß sie sich schnell andere "Arbeitgeber" sucht, die eben
diese Formalitäten nicht abverlangt....
kann ich nicht erkennen.
Ich bin beleibe niemand, der sich um Bürokratie drückt, wenn es um solche
Dinge geht. Aber wenn man Stunden darauf verbringen muß, um die Sachlage zu
klären (Telefonate mit Krankenkasse, Arbeitsamt, Finanzamt, ggf. noch
Steuerberater, wenn man mit dem STeuerberater ggf. noch klären muß, in
welcher Form denn nun diese MInderbeschäftigung am einfachsten für alle
geregelt wird, dann ist das einfach nicht angemessen, auch wenn ich die Idee
dahinter sehr wohl nachvollziehen kann.

Mich würde daher auch sehr interessieren, wie die Grenze zur selbständigen
Diensterbringung gezogen werden kann. Vermutlich nur durch Gewerbeanmeldung?
Gruß, Gerlinde


Holger Pollmann

unread,
Nov 21, 2002, 1:31:43 PM11/21/02
to
"Gerlinde Seidel" <seid...@hotmail.com> schrieb:

> WAs heißt denn eigentlich TzBfG?

Teilzeit- und Befristungsgesetz.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Demnächst ist Bundestagswahl, und ganz Deutschland hat Angst, sich zu
verwählen. Denn: als wir uns das letzte Mal verwählt haben, kostete uns
das eine Einheit." -- Thomas Pommer in n-tv: Nachschlag, am 21.06.2002

Wolfgang Kopp

unread,
Nov 21, 2002, 2:00:06 PM11/21/02
to
"Marco F. Scala" schrieb:

> DU bist Arbeitgeber und mußt die Sozialabgaben für SIE abführen!
> DU must sie Kranken-, Sozial- und ggf. Rentenversichern!

Das Thema hatten wir erst vor kurzem, und die Aussage hat IMHO immer
noch niemand überzeugend begründet. Na ja, was soll's ...

--
Wolfgang Kopp <w...@wolfgang-kopp.de> . http://www.wolfgang-kopp.de/ . PGP

Rainer Schmidt

unread,
Nov 21, 2002, 3:21:25 PM11/21/02
to
>
> Und warum soll so eine Person
> - keine Krankenkassenbeiträge zahlen?
> - keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
> - nicht unfallversichert sein?
> - keine Arbeitslosenversicherung zahlen?
> - keine Lohnsteuer zahlen?
>
> DU beschäftigst sie gegen Entgelt und hast dafür die Sozialbeiträge zu
> zahlen und sie hat ihre Einnahme zu versteuern.
Und dann sendet die Krankenkasse jedes Jahr einen Beitragsprüfer,
das Finanzamt einen Lohnsteuerprüfer und das Gewerbeaufsichtsamt prüft ob
auch ausreichend Toiletten, waschgelegenheiten und ein Umkleideraum und
Dusche vorhanden sind. Und... ach die BG wird sicher auch noch prüfen ob in
der Küche mit Stahlhandschuchen das Fleisch geschnitten wird.
Da lacht doch die Seele eines Beamten.
Da kann man doch richtig schön für Beschäftigung sorgen.
Frei nach Asterix: Die spinnen die Deutschen!
Gruß Rainer


Kurt Guenter

unread,
Nov 21, 2002, 3:50:58 PM11/21/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

> Die Person soll all dies bezahlen.

ach, wovon?

> Aber wenn ich jemanden 3 Stunden in der
> Woche beschäftige, dann sehe ich mich nicht in
> der Rolle des typischen Arbeitgebers.

Egal ob die Rolle typisch ist, Du _bist_ Arbeitgeber und hast Dich an
geltende Gesetze zu halten.

> Die Haushaltshilfe betrachte ich als selbständig
> und auch als verantwortlich für die Einhaltung der
> obigen Punkte.

Nein, sie bekommt von Dir Arbeit und Du _bist_ Arbeitgeber.

> Ich finde, das klingt doch verdammt nach Selbständigkeit, oder?

Nein, eher nach Schwarzarbeit, die von Dir noch gefördert wird. Ich
glaube nicht, dass Du ihr 20 Euro /Std. zahlst, damit sie alle Abgaben
leisten kann.


Christian E. Naundorf

unread,
Nov 21, 2002, 5:22:38 PM11/21/02
to

Gerlinde Seidel schrieb:

> ach du Schreck, muß man jetzt erst Jura studieren, um eine Haushaltshilfe
> korrekt einstellen zu können, was kommt denn da noch alles ?

Genauso ist es. Eine Bekannte von mir hatte mal eine als
Tagesmutter für ihr, mein und ein drittes Kind sowie als
Haushaltshilfe fest eingestellt (bei der war allerdings
der Umfang der Tätigkeit so, dass an einem Anstellungs-
verhältnis - Arbeitgeberin/Arbeitnehmerin - nicht zu
zweifeln war; sie arbeitete dort umfänglich und weisungs-
gebunden in deren Haushalt, auch über der Geringverdiener-
grenze) und bemühte sich nach allen Kräften - hat es wohl
auch geschafft -, das alles korrekt abzuwickeln.
Als überzeugte Christin hätte sie sich lieber
die Kugel gegeben, als da auch nur den kleinsten Schatten
von Unrechtmäßigkeit auf das Procedere fallen zu lassen.
Aber sie ist fast wahnsinnig dabei geworden. Ohne Witz.
Was die an Zeit mit, an und auf Behörden verbracht hat,
nimmt mit Sicherheit einen nennenswerten Bruchteil der
Arbeitszeit der Hilfe (ich schätze mal: ein Viertel).

--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Frage einen Anwalt niemals nach der Uhrzeit.
Er könnte Dir 350 DM plus MWSt. für eine Erstberatung
in Rechnung stellen." (frei nach A. Impekoven, dsrm)


Christian E. Naundorf

unread,
Nov 21, 2002, 5:28:53 PM11/21/02
to

Matthias Frank schrieb:

> Das wird jetzt ne politische Diskussion. Der Gesetzgeber sieht das halt
> anders. Es geht nicht um die kurze Zeitdauer und auch nicht
> um die Anzahl der Arbeitgeber, es geht um die Art der Tätigkeit und
> eigentlich ist das in meine Augen auch logisch.

Da hast Du dann sicher eine gesetzliche Fundstelle für.

Christian E. Naundorf

unread,
Nov 21, 2002, 5:28:09 PM11/21/02
to

Kurt Guenter schrieb:

> Und warum soll so eine Person
> - keine Krankenkassenbeiträge zahlen?
> - keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
> - nicht unfallversichert sein?
> - keine Arbeitslosenversicherung zahlen?
> - keine Lohnsteuer zahlen?
>
> DU beschäftigst sie gegen Entgelt und hast dafür die Sozialbeiträge zu
> zahlen und sie hat ihre Einnahme zu versteuern.

Und warum soll das bei "so einer Person"
anders sein als

- bei dem Fliesenleger, der zu mir ins Haus kommt und
(nach meiner Weisung) Fliesen an die Küchenwand
klatscht?

- dem Fensterputzer, der (meinetwegen auch regelmäßig)
zu mir ins Haus kommt und nach meiner Weisung die
Fenster reinigt?

- dem Klavierlehrer, der zu mir ins Haus kommt und
mir wöchentlich die Flötentöne beibringt?

- der Krankengymnastin, die fest zweimal wöchentlich zu
mir kommt, weil ich bettlägerig bin und rehabilitiert
werden muss?

- dem Mann, der meiner Oma "Essen auf Rädern" bringt -
sogar täglich?

- der Pflegekraft, die diese Oma zweimal täglich für
die Insulinspritze/Zuckermessung und eine Waschung
aufsucht?

...

Alle diese Personen kommen in eine Privatwohnung,
arbeiten da mehr oder weniger nach Weisung, und für
keine von denen sehe ich ein, Sozialversicherungs-
beiträge oder Lohnsteuer zu bezahlen.

Warum _ausgerechnet_ für die Putze (um mal dieses
böse, böse Wort zu gebrauchen)?

Christian E. Naundorf

unread,
Nov 21, 2002, 5:31:20 PM11/21/02
to

Kurt Guenter schrieb:

> Egal ob die Rolle typisch ist, Du _bist_ Arbeitgeber und hast Dich an
> geltende Gesetze zu halten.
>
> > Die Haushaltshilfe betrachte ich als selbständig
> > und auch als verantwortlich für die Einhaltung der
> > obigen Punkte.
>
> Nein, sie bekommt von Dir Arbeit und Du _bist_ Arbeitgeber.

Beweis durch Behauptung?

Nun komm doch mal einer mit einer SGB-schlagmich-Norm.

Das TzBefG ist ja wohl nicht in erster Linie Sedes materiae
(oder etwa doch?).

Karl Karn

unread,
Nov 21, 2002, 6:10:01 PM11/21/02
to

Timo Car schrieb: ...

>Und nicht vergessen: unfallversichern. Und da kann man sich auch
>nicht mit geringfügiger Beschäftigung oder so rausreden - da zahlt
>allein der Arbeitgeber.

Servus, dazu ein Hinweis für das Land _Hessen_.

_Unfallkasse Hessen_, Auszug aus den Erläuterungen:

-- Die Unfallkasse Hessen ist Träger der gesetzlichen
-- Unfallversichherng für die im Gebiet des Bundeslandes
-- Hessen versicherten Personen und Unternehmen, unter
-- anderem für Personen, die in einem Privathaushalt tätig
-- werden (zum Beispiel Haushaltshilfen, Putzhilfen,
-- Au pairs, Gartenhilfen).

Der pauschale Jahresbeitrag für eine Person beträgt
gegenwärtig 30.-- Euro.

Adresse:
Unfallkasse Hessen, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt a.M.
Telefon 069/299 72-440
Fax 060/299 72-444
Internet ukh.de

Gruss von
Karl

Ralf Gebert

unread,
Nov 21, 2002, 9:31:27 PM11/21/02
to
Rainer Schmidt wrote:


> Aber das zeigt doch nur wie dumm man sich mit Vorschriften zupflastern kann
> und damit ganze Dienstleistungsbereiche in denen Geld und Leistung fließen
> könnten kaputt macht, nur weil unser Staat Angst hat ein paar Groschen
> Steuern und Abgaben zu verlieren.


der Staat geht ja den falschen Weg. Vor ein paar Jahren wurden die 620
DM Jobs besteuert, d.h. jemand der eh schon wenig verdient und auf
Steuerkarte arbeitet, durfte sich eine weitere Steuerkarte (wenn er
vorher schon Klasse 5 hatte), nun die Steuerklasse 6 besorgen (diese
Steuerklasse ist noch härter als Steuerklasse 5)


Dadurch sollten ja Arbeitsplätze geschaffen werden:-)


Kein Wunder, das die "Schwarzarbeit" so hoch ist.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 21, 2002, 9:34:51 PM11/21/02
to
Kurt Guenter wrote:


> Und warum soll so eine Person
> - keine Krankenkassenbeiträge zahlen?
> - keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
> - nicht unfallversichert sein?
> - keine Arbeitslosenversicherung zahlen?
> - keine Lohnsteuer zahlen?
>
> DU beschäftigst sie gegen Entgelt und hast dafür die Sozialbeiträge zu
> zahlen und sie hat ihre Einnahme zu versteuern.


weil es sich schlichtweg ja dann nicht mehr lohnen würde.
Würde die Haushaltshilfe bei z.B. 7,50 Euro BRUTTO dafür tätig werden,
würde ihr unter dem Strich nichts mehr übrig bleiben.

Durch diese Reform ging der Schuss nach hinten los.


> Gabs da nicht ne Haushaltshilfe-Regelung? Du zahlt die Beiträge und
> kannst die Kosten u.U. absetzen.

ein Privathaushalt, welches eine Haushaltshilfe (oftmals Putzfrau)
sucht, ist nicht bereit, die horrenden Nebenkosten zu bezahlen. Da
werden oftmals Brutto=Netto 15 DM die Stunde vereinbart und gut ist.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 21, 2002, 9:36:43 PM11/21/02
to
Michael G. Schneider wrote:


> Die Person soll all dies bezahlen. Aber wenn ich jemanden 3 Stunden in der
> Woche beschäftige, dann sehe ich mich nicht in der Rolle des typischen
> Arbeitgebers. Die Haushaltshilfe betrachte ich als selbständig und auch als
> verantwortlich für die Einhaltung der obigen Punkte.


bist aber der typische Arbeitgeber:-)


> Für mich (als Laien) liegt nur dann ein echtes
> Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer einen
> wesentlichen Teil seiner Einnahmen bei dem Arbeitgeber verdient. Jemand, der
> bei mir im Schnitt vielleicht 3 Stunden in der Woche arbeitet, hat
> vermutlich mehr als 10 derartiger Jobs, deren Anzahl und Zusammensetzung
> ziemlichen Schwankungen unterworfen ist.
>
> Die Haushaltshilfe bemüht sich laufend darum, neue Jobs an Land zu ziehen.
> Bei jedem Job wird um die Bezahlung verhandelt. Und manchmal läßt man einen
> Arbeitgeber schon mal im Regen stehen, weil der Nachbar einen Euro mehr
> zahlt. Ich finde, das klingt doch verdammt nach Selbständigkeit, oder?

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°


jemand der 3 Treppenhäuser wöchentlich putzt, ist somit Selbständig:-)

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 21, 2002, 9:42:52 PM11/21/02
to
Christian E. Naundorf wrote:

> Aber sie ist fast wahnsinnig dabei geworden. Ohne Witz.
> Was die an Zeit mit, an und auf Behörden verbracht hat,
> nimmt mit Sicherheit einen nennenswerten Bruchteil der
> Arbeitszeit der Hilfe (ich schätze mal: ein Viertel).

das ist ja die typische deutsche Bürokratie.

Durch diese 325 Euro Besteuerung etc. ist der Aufwand für einen
Privathaushalt all diese Dinge korrekt zu erledigen, enorm groß.


Und WER macht sich schon freiwillig da noch den Stress?
So gut wie niemand:-)

Gruss
RAlf

Matthias Frank

unread,
Nov 22, 2002, 5:41:30 AM11/22/02
to

"Christian E. Naundorf" schrieb:

>
>
> Warum _ausgerechnet_ für die Putze (um mal dieses
> böse, böse Wort zu gebrauchen)?

Weil der böse böse Gehard es so will.
MfG
Matthias

Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 5:46:24 AM11/22/02
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> schrieb:

> Und warum soll das bei "so einer Person"
> anders sein als
>
> - bei dem Fliesenleger, der zu mir ins Haus kommt und
> (nach meiner Weisung) Fliesen an die Küchenwand
> klatscht?

weil davon auszugehen ist, dass eine Putzfrau keine selbstständige
Tätigkeit ausübt. Wenn sie Gewerbe etc. nachweisen kann, trifft es zu.
Wenn nicht, ist der Arbeitgeber fällig.

Auch ein Fliesenleger kann Schwarzarbeiter sein.

_Ein_ Merkmal dürfte der niedrige Preis sein. Von 2 Euro Fuffzig _ kann
ein 'Selbstständiger' nicht alle Abgaben zahlen.


Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 5:49:08 AM11/22/02
to
"Ralf Gebert" <ralfg...@t-online.de> schrieb:

> weil es sich schlichtweg ja dann nicht mehr lohnen würde.

Wenn ich 10 Überstunden die Woche mache und davon 50% Abgaben zahle,
lohnt es sich für mich auch nicht mehr.

> ein Privathaushalt, welches eine Haushaltshilfe (oftmals Putzfrau)
> sucht, ist nicht bereit, die horrenden Nebenkosten zu bezahlen.

Ach und deswegen soll ich die mit meinen bezahlten Überstunden
mitfinanzieren?

Was ist, wenn die Berufsunfähig wird? Dann zahle ich als Steuerzahler
ihre Sozialhilfe und mit meinem KK-Beitrag ihre Reha-Massnahnem.


Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 5:50:46 AM11/22/02
to
"Ralf Gebert" <ralfg...@t-online.de> schrieb:

> Durch diese 325 Euro Besteuerung etc. ist der Aufwand für
> einen Privathaushalt all diese Dinge korrekt zu erledigen,
> enorm groß.

Das sind genau 3 Formblätter:

1. Anmeldung KK
2. Lohnsteuer
3. Unfallkasse

Und das ist auch gut so.


Michael G. Schneider

unread,
Nov 22, 2002, 5:54:53 AM11/22/02
to
"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arl267$6ho$00$1...@news.t-online.com...

Aber jeden Monat muß doch jemand zusammenzählen, wieviel Stunden die
Haushaltshilfe gearbeitet hat und die sich daraus ergebenden Zahlungen
ermitteln. Oder wird das einmal jährlich gemacht?

Michael G. Schneider


Michael G. Schneider

unread,
Nov 22, 2002, 6:05:11 AM11/22/02
to
"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arl234$1bg$06$1...@news.t-online.com...

> Was ist, wenn die Berufsunfähig wird? Dann zahle ich als Steuerzahler
> ihre Sozialhilfe und mit meinem KK-Beitrag ihre Reha-Massnahnem.

Das klang zwar ab und zu im Thread schon mal an, aber so ganz glauben konnte
ich das nicht wirklich. Also sicherheitshalber mal ganz naiv nachgefragt...

Angenommen ich hätte ein Haushaltshilfe, und angenommen ich würde sie
offiziell anmelden, dann wäre ich wirklich ihr Arbeitgeber, so wie (zum
Beispiel) ein Automobilkonzern der Arbeitgeber vieler Beschäftigter ist.

Ich müßte mich also darauf einstellen, daß die Haushaltshilfe

- krank wird, und ich sie weiter bezahlen muß
- bezahlten Urlaub nimmt
- streikt und nicht zur Arbeit erscheint
- auch wenn nichts zu tun ist, bezahlt werden will
- etc etc

Michael G. Schneider


Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 6:11:44 AM11/22/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

> Aber jeden Monat muß doch jemand zusammenzählen,


> wieviel Stunden die Haushaltshilfe gearbeitet hat

zählen musst Du doch sowieso oder bezahlst Du sie frei Schnauze?

> und die sich daraus ergebenden Zahlungen
> ermitteln. Oder wird das einmal jährlich gemacht?

Berufsgenossenschaft und Lohnsteuer geht jährlich.

Lohnsteuer fällt ganz flach, wenn kein 2.Job da ist und sie eine
Freistellungserklärung vorlegt.
Bei 2.Job kann die LSt. vom AG pauschal bezahlt werden, sonst LSt-Klasse
6 über 2.LSt-Karte (auch wenn AN Dich belügt und sagt, es ist ihr
1.Job).

KK wird m.W. monatlich gezahlt.

Was jeder Arbeitgeber (Kneipe, Kiosk etc.) beachten muss, sollte auch
einen PutzJob-Vergeber nicht überfordern :-)


Matthias Frank

unread,
Nov 22, 2002, 6:48:18 AM11/22/02
to

"Michael G. Schneider" schrieb:

> - krank wird, und ich sie weiter bezahlen muß

genau

> - bezahlten Urlaub nimmt

genau, min 4 Wochen

> - streikt und nicht zur Arbeit erscheint

genau wobei die meisten werden nicht in der
Gewerkschaft sein und wilde Streiks sind verboten.

> - auch wenn nichts zu tun ist, bezahlt werden will

genau

MfG
Matthias

Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 6:43:06 AM11/22/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:

> Angenommen ich hätte ein Haushaltshilfe, und angenommen ich


> würde sie offiziell anmelden, dann wäre ich wirklich ihr Arbeitgeber,

richtig, DU bist.

> Ich müßte mich also darauf einstellen, daß die Haushaltshilfe
>
> - krank wird, und ich sie weiter bezahlen muß

ja. Hier gibt's u.U. einen Zuschuss der KK.

> - bezahlten Urlaub nimmt

ja.

> - streikt und nicht zur Arbeit erscheint

dann brauchst Du nicht zahlen.

> - auch wenn nichts zu tun ist, bezahlt werden will

die vereinbarten Std. musst Du anbieten.

Warum solltest DU besser gestellt werden als Mercedes? Warum sollte der
AN schlechter gestellt werden als der bei Mercedes?

Du kannst auch einen AN bei Spiegelblank & Co. mieten und trägst dann
kein Risiko. Den bekommst Du aber nicht fuer 2 Euro Fuffzig :-)

Thomas Schäfer

unread,
Nov 22, 2002, 6:54:41 AM11/22/02
to
"Kurt Guenter" schrieb

> Warum solltest DU besser gestellt werden als Mercedes?

Warum _wird_ Mercedes besser gestellt als er?
Wann hat denn DC das letzte Mal Steuern bezahlt,
ist nicht vielleicht doch eine klitzekleine Ungereimtheit
in unserem Steuerrecht drin?

MfG

Thomas


Matthias Frank

unread,
Nov 22, 2002, 7:07:50 AM11/22/02
to

"Thomas Schäfer" schrieb:

Es geht nicht um Steuern sondern um die Sozialabgaben.
Die Steuern schuldet ja der AN und das ist dem AG egal
wieviel Steuern der zahlt.

Ansonsten woher weisst du dass DC keine Steuern zahlt.

Sorry das war jetzt voll am Sachverhalt vorbei.

MfG
Matthias


Peter Bruells

unread,
Nov 22, 2002, 7:04:17 AM11/22/02
to
"Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> writes:

> "Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:arl234$1bg$06$1...@news.t-online.com...
>
> > Was ist, wenn die Berufsunfähig wird? Dann zahle ich als Steuerzahler
> > ihre Sozialhilfe und mit meinem KK-Beitrag ihre Reha-Massnahnem.
>
> Das klang zwar ab und zu im Thread schon mal an, aber so ganz glauben konnte
> ich das nicht wirklich. Also sicherheitshalber mal ganz naiv nachgefragt...
>
> Angenommen ich hätte ein Haushaltshilfe, und angenommen ich würde sie
> offiziell anmelden, dann wäre ich wirklich ihr Arbeitgeber, so wie (zum
> Beispiel) ein Automobilkonzern der Arbeitgeber vieler Beschäftigter ist.
>
> Ich müßte mich also darauf einstellen, daß die Haushaltshilfe
>
> - krank wird, und ich sie weiter bezahlen muß

Klar.

> - bezahlten Urlaub nimmt

Ebenso.

> - streikt und nicht zur Arbeit erscheint

Nö.

> - auch wenn nichts zu tun ist, bezahlt werden will

Dito. Kannst aber beim Arbeitsam Kurzarbeit beantragen.


Evtl. ist es einfach problemloser, sich das nicht selbst ans Bein zu
binden, sondern eine Agentur zu beauftragen.


Thomas Schäfer

unread,
Nov 22, 2002, 7:16:15 AM11/22/02
to
"Matthias Frank" schrieb

> > > Warum solltest DU besser gestellt werden als Mercedes?
> >
> > Warum _wird_ Mercedes besser gestellt als er?
> > Wann hat denn DC das letzte Mal Steuern bezahlt,
> > ist nicht vielleicht doch eine klitzekleine Ungereimtheit
> > in unserem Steuerrecht drin?
>
> Es geht nicht um Steuern sondern um die Sozialabgaben.
> Die Steuern schuldet ja der AN und das ist dem AG egal
> wieviel Steuern der zahlt.

Wer als normaler Arbeitnehmer (nicht als Geschäftsführer
einer Zeitarbeitsfirma) eine Putzhilfe beschäftigt und damit
zum Arbeitgeber wird, zahlt von seinem kargen Nettogehalt
(also Brutto abzgl, Steuern, Sozialabgaben,..)
nicht nur das Gehalt der Putzhilfe, sondern auch noch einen
Batzen ihrer Sozialabgaben und hat gewisse Risiken.
Das ist zwar alles legal und wohl politisch beabsichtigt,
doch die Nebenwirkungen dürften klar sein:
Do-it-yourself, Schwarzarbeit, ...
Die Vorteile die DC hat, wie Verlustvortrag usw. usf.
stehen dem normalen Arbeitnehmer (und kleinst-Arbeitgeber)
natürlich nicht zur Verfügung.

> Ansonsten woher weisst du dass DC keine Steuern zahlt.

Von DC.

MfG

Thomas


Michael G. Schneider

unread,
Nov 22, 2002, 8:17:25 AM11/22/02
to
"Matthias Frank" <fr...@mach.fh-kl.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DDE1982...@mach.fh-kl.de...

> genau

Kopfschüttelnd, leicht lächelnd, verließ da der Fragesteller den Raum. Er
kniff sich noch in den Arm. Aber nein, es war kein Traum. Also ging in den
Hauswirtschaftsraum, nahm das Bügeleisen, und bügelte fortan seine Hemden
selbst.

Michael G. Schneider


Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 9:48:01 AM11/22/02
to
"Thomas Schäfer" <thomas....@steuertipps-pc.de> schrieb:

> Warum _wird_ Mercedes besser gestellt als er?
> Wann hat denn DC das letzte Mal Steuern bezahlt,
> ist nicht vielleicht doch eine klitzekleine Ungereimtheit
> in unserem Steuerrecht drin?

Nein, der AG zahlt fuer den Lohn des AN keine Steuern. Der AN hat selber
zu versteuern.


Markus Ritter

unread,
Nov 22, 2002, 1:44:36 PM11/22/02
to

"Kurt Guenter" schrieb

> Was jeder Arbeitgeber (Kneipe, Kiosk etc.) beachten muss, sollte auch
> einen PutzJob-Vergeber nicht überfordern :-)

Die urspruengliche Intention bei der Einstellung einer Putzhilfe ist
sicherlich die Reduzierung der eigenen Arbeit, nicht nur eine blosse
Verlagerung der Arbeitszeit von Putzen in Formulare ausfuellen
und mit dem FA und der KK telefonieren.

Wahrscheinlich hat man dann noch das Pech eine Lohnsteueraussenpruefung
ins Haus zu bekommen, wenn die Angestellte in einem Monat mal
verdaechtig wenig verdient hat. Oder (mit Nachbarmaedchen 1und 2, die
abwechselnd den Rasen maehen und Nachbarjungen 3,4 und 5, die ab und an
mal auf die Kleinen aufpassen und der Putzhilfe) ploetzlich greift das
Kuendigungsschutzgesetz und man muss mit dem freigestellten Betriebsrat
einen Sozialplan aufstellen, wenn man mal wieder selber putzen will :-(

Der Standard-AG hat einen Angestellten, um Gewinn zu machen.

Markus

Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2002, 4:35:34 PM11/22/02
to
"Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb:

> Die urspruengliche Intention bei der Einstellung einer Putzhilfe ist
> sicherlich die Reduzierung der eigenen Arbeit,

und darunter sollen die Putzfrau und der Sozialstaat leiden?

Sag doch gleich, du möchtest _billig_ die eigene Arbeit reduzieren. Wenn
es Dir nur um die Reduzierung ginge, könntest Du auch eine Firma
beauftragen.

> Der Standard-AG hat einen Angestellten, um Gewinn zu machen.

Und Dein Gewinn die Schädigung des Sozialstaates.


Ralf Gebert

unread,
Nov 23, 2002, 12:26:46 AM11/23/02
to
Kurt Guenter wrote:


>>Durch diese 325 Euro Besteuerung etc. ist der Aufwand für
>>einen Privathaushalt all diese Dinge korrekt zu erledigen,
>>enorm groß.


> Das sind genau 3 Formblätter:
>
> 1. Anmeldung KK
> 2. Lohnsteuer
> 3. Unfallkasse
>
> Und das ist auch gut so.


dann ist es nur den Super_Reichen vorbehalten. Denn ein normaler
Haushalt kann sich soetwas nicht leisten.

Gruss
Ralf



Ralf Gebert

unread,
Nov 23, 2002, 12:35:20 AM11/23/02
to
Kurt Guenter wrote:


>>ein Privathaushalt, welches eine Haushaltshilfe (oftmals Putzfrau)
>>sucht, ist nicht bereit, die horrenden Nebenkosten zu bezahlen.


> Ach und deswegen soll ich die mit meinen bezahlten Überstunden
> mitfinanzieren?

nunja, sehe es einfach als "solidarischen Akt" an.

Wenn der Staat nicht in der Lage ist, vernünftige und sinnvolle Gesetze
zu verabschieden, so braucht er sich auch nicht wundern, wenn dadurch
die "Schwarzarbeiter-Quote" nochmals einen Schub nach oben bekommen wird.

Eine Bekannte hatte 1 Stelle auf Steuerkarte und 1 ohne.
Durch dieses ach so tolel 620 DM Gesetz wurde sie nun gezwungen, sich
eine Steuerkarte mit Steuerklase 6 zuzulegen, was bedeutet, das sie noch
mehr Abzüge hat, weil sie ja schon 1 Stelle auf Steuerkarte Steuerklasse
5 hat.

Steuerklasse 5 = Netto ca. 550 DM Einkommen
Steuerklasse 6 (täglich 1 1/2 Stunden putzen) = Brutto 400 DM = Netto
unter 200 DM.

Nunja, es lohnte sich auf jeden Fall nicht mehr diese 1 1/2 Stunden
täglich arbeiten zu gehen, und sie wurde dadurch in die "Privatarbeit"
gedrängt:-)

So einfach ist Tennis.



> Was ist, wenn die Berufsunfähig wird? Dann zahle ich als Steuerzahler
> ihre Sozialhilfe und mit meinem KK-Beitrag ihre Reha-Massnahnem.


Jeder "arbeitende Mensch in Deutschland" wird auch die "nichtarbeitenden
Menschen" in Deutschland unterstützen.

Auch ich zahle durch meinen Krankenkassenbeitrag (bin seit 31 Jahren am
Arbeiten und so gut wie nie krank gewesen) diejenigen mit, die halt
ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

Ich mache da keinen Unterschied, ob jemand einen schlechten Lebenswandel
hat, sei es das er raucht, trinkt, kifft etc.

Ich bin nur froh, das ich gesund bin.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 23, 2002, 12:38:59 AM11/23/02
to
Thomas Schäfer wrote:


> Wer als normaler Arbeitnehmer (nicht als Geschäftsführer
> einer Zeitarbeitsfirma) eine Putzhilfe beschäftigt und damit
> zum Arbeitgeber wird, zahlt von seinem kargen Nettogehalt
> (also Brutto abzgl, Steuern, Sozialabgaben,..)
> nicht nur das Gehalt der Putzhilfe, sondern auch noch einen
> Batzen ihrer Sozialabgaben und hat gewisse Risiken.
> Das ist zwar alles legal und wohl politisch beabsichtigt,
> doch die Nebenwirkungen dürften klar sein:
> Do-it-yourself, Schwarzarbeit, ...

so sieht`s aus. Er zahlt dadurch ja auch noch "doppelt".

Der Staat versucht ja schon in raffinierter Weise, den
(wenigverdienenden) noch MEHR Geld aus der Tasche zu ziehen.

Es kann doch nicht angehen, das diejenigen, die schon unter dem
Sozialhilfesatz verdienen, dann noch MEHR Abgaben haben.

Nunja, hier gibts ja jemanden, der prinzipiell SOLCHE "sozialen" Abgaben
sehen möchte:-)

Gruss
Ralf

Kurt Guenter

unread,
Nov 23, 2002, 4:43:42 AM11/23/02
to
"Ralf Gebert" <ralfg...@t-online.de> schrieb:

> sich eine Steuerkarte mit Steuerklase 6 zuzulegen,

das muss jeder AN, der einen 2.Job hat.

> Nunja, es lohnte sich auf jeden Fall nicht mehr diese
> 1 1/2 Stunden täglich arbeiten zu gehen,

der monatliche Abzug ist höher, aber am Ende des Jahres passt es wieder.

> und sie wurde dadurch in die "Privatarbeit" gedrängt:-)

zu Lasten der Solidargemeinschaft.

> Jeder "arbeitende Mensch in Deutschland" wird auch die
> "nichtarbeitenden Menschen" in Deutschland unterstützen.

darum geht's doch nicht.

Wenn jemand arbeitet und damit Einnahmen hat, dann ist auch er dafür
verantwortlich, dass die Solidargemeinschaft nicht dadurch geschädigt
wird, wenn er aufgrund der Tätigkeit arbeitsunfähig wird. Im Falle einer
Versicherung steht die Berufsgenossenschaft dafür gerade.

Aber Vorteile (Einnahme) mitnehmen und Nachteile der Solidargemeinschaft
aufbürden, halte ich für falsch.


Michael Mendelsohn

unread,
Nov 23, 2002, 5:53:22 AM11/23/02
to
Kurt Guenter schrieb:

Ein Blatt weniger. Google Haushaltsscheck.
(War hier zwar schon gefallen, aber weil's so schön war...)

Michael
--
"I have known war as few men now living know it.
Its very destructiveness on both friend and foe
has rendered it useless as a means of settling
international disputes." (General Douglas MacArthur)

michael paap

unread,
Nov 23, 2002, 6:00:55 AM11/23/02
to
Ralf Gebert wrote:

> Eine Bekannte hatte 1 Stelle auf Steuerkarte und 1 ohne.
> Durch dieses ach so tolel 620 DM Gesetz wurde sie nun gezwungen, sich
> eine Steuerkarte mit Steuerklase 6 zuzulegen, was bedeutet, das sie noch
> mehr Abzüge hat, weil sie ja schon 1 Stelle auf Steuerkarte Steuerklasse
> 5 hat.
>
> Steuerklasse 5 = Netto ca. 550 DM Einkommen
> Steuerklasse 6 (täglich 1 1/2 Stunden putzen) = Brutto 400 DM = Netto
> unter 200 DM.
>
> Nunja, es lohnte sich auf jeden Fall nicht mehr diese 1 1/2 Stunden
> täglich arbeiten zu gehen, und sie wurde dadurch in die "Privatarbeit"
> gedrängt:-)
>
> So einfach ist Tennis.

Vielleicht solltest Du lieber Deiner Bekannten den Sinn des
lohnsteuerjahresausgleichs erläutern, als hier einfache Halbwahheiten zu
verbreiten?

Gruß,
Michael

--
Mail-Antworten auf Postings bitte an:
newsreply@<Absender-Domain>.

Michael Mendelsohn

unread,
Nov 23, 2002, 5:57:50 AM11/23/02
to
Ralf Gebert schrieb:

> Eine Bekannte hatte 1 Stelle auf Steuerkarte und 1 ohne.
> Durch dieses ach so tolel 620 DM Gesetz wurde sie nun gezwungen, sich
> eine Steuerkarte mit Steuerklase 6 zuzulegen, was bedeutet, das sie noch
> mehr Abzüge hat, weil sie ja schon 1 Stelle auf Steuerkarte Steuerklasse
> 5 hat.
>
> Steuerklasse 5 = Netto ca. 550 DM Einkommen
> Steuerklasse 6 (täglich 1 1/2 Stunden putzen) = Brutto 400 DM = Netto
> unter 200 DM.
>
> Nunja, es lohnte sich auf jeden Fall nicht mehr diese 1 1/2 Stunden
> täglich arbeiten zu gehen, und sie wurde dadurch in die "Privatarbeit"
> gedrängt:-)

Sie hätte sich die 70 DM von der ersten Karte als Freibetrag auf der
zweiten Karte eintragen lassen können, IIRC. Dann wären "nur" 330 DM
besteuert worden, und beim Lohnsteuerjahresausgleich gibt es natürlich
viel davon zurück.

Thorsten Kuthe

unread,
Nov 24, 2002, 4:17:05 AM11/24/02
to
Luidger Roeckrath <u31...@mail.lrz-muenchen.de> gab die nachfolgende
Information kund:

> "Das LAG ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat
> zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines
> freien Mitarbeiters aufgestellt hat (vgl. BAGE 78, 343 = NZA 1995, 622 =
> AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). Beide unterscheiden sich durch den
> Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung
> Verpflichtete befindet. Der Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation
> des Arbeitgebers eingegliedert.

Da sind wir doch endlich mal bei der Antwort auf die Frage im OP
angelangt. Und alle die pauschal behauptet, es sei ein
Arbeitsverhältnis können hier auch sehen, daß diese Behauptung
unzutreffend ist. Es kann eines sein, muß aber nicht. Und zur
Abgrenzung gibt es einen schönen Fragebogen von den Krankenkassen, wo
man dann eintragen muß, ob man etwa seine Arbeitszeit frei bestimmt,
konkrete Weisungen bekommt, wie man die Arbeit ausführt, weitere
Auftraggeber hat, etc. Und selbstverständlich kann auch eine
Haushaltshilfe die etwa diese Tätigkeit bei mehreren verschiedenen
Haushalten ausübt und eine pauschale Zahlung für die Durchführung
bestimmter Arbeiten (egal in welchem Zeitraum) erhält Selbständige
sein.

Thorsten
--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
http://www.softnews.de
E-Mail: Kuxx...@softnews.de (Del xxx)

Kurt Guenter

unread,
Nov 24, 2002, 5:26:19 AM11/24/02
to
"Thorsten Kuthe" <THK...@web.de> schrieb:

> Und selbstverständlich kann auch eine Haushaltshilfe
> die etwa diese Tätigkeit bei mehreren verschiedenen
> Haushalten ausübt und eine pauschale Zahlung für die Durchführung
> bestimmter Arbeiten (egal in welchem Zeitraum) erhält Selbständige
> sein.

sie _kann_, keine Frage. i.d.R. ist sie es aber nicht und kann es auch
nicht bei einem Stundensatz von paar Euro fuffzig.

Wenn sie es nicht ist, dann ist es Schwarzarbeit und der AG haftet!


Thorsten Kuthe

unread,
Nov 24, 2002, 11:58:27 AM11/24/02
to
"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> gab die nachfolgende Information
kund:

> sie _kann_, keine Frage. i.d.R. ist sie es aber nicht

Mag sein, mir fehlt da der Überblick.

> und kann es auch nicht bei einem Stundensatz von paar Euro fuffzig.

Das verstehe ich nicht. Die Kosten steigen nun nicht sonderlich, nur
weil man da ganze jetzt nicht mehr als Arbeitnehmereinkünfte sondern
als gewerbliche Einkünfte versteuert. Jemand der das etwa als einziges
Einkommen hat (sonst etwa Hausfrau) kann fast Brutto für Netto+Steuern
arbeiten und damit auch noch bei den bekannten niedrigen
Stundensätzen, die deutlich unter denen eines größeren Unternehmens
liegen.

> Wenn sie es nicht ist, dann ist es Schwarzarbeit und der AG haftet!

Das ist keine Schwarzarbeit, was das ist, steht im Gesetz über die
Schwarzarbeit und ich meine sogar in einem VRI. Das ist
Scheinselbständigkeit.

Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 24, 2002, 3:09:00 PM11/24/02
to

"Thorsten Kuthe" <THK...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arr40...@softnews.de...

Hallo Torsten,

> > und kann es auch nicht bei einem Stundensatz von paar Euro
> > fuffzig.

> Das verstehe ich nicht. Die Kosten steigen nun nicht sonderlich, nur
> weil man da ganze jetzt nicht mehr als Arbeitnehmereinkünfte sondern
> als gewerbliche Einkünfte versteuert. Jemand der das etwa als
> einziges Einkommen hat (sonst etwa Hausfrau) kann fast Brutto für
> Netto+Steuern arbeiten und damit auch noch bei den bekannten
> niedrigen Stundensätzen, die deutlich unter denen eines größeren
> Unternehmens liegen.

kommt darauf an, wieviel sie verdient und wie der gesamte Sachverhalt
liegt. Ein einfaches Beispiel, welches man aber auch nicht
pauschalieren kann, aber es könnte so zutreffen. Die verheiratete
Hausfrau verdient bei einer geringfügigen Beschäftigung 3.900 Euro
p.a. über eine Freistellungsbescheinigung, also steuerfrei. Macht sich
eben beim Splitting steuerlich nicht bemerkbar.

Die verheiratete Haufrau verdient nebenbei als "Gewerbetreibende"
3.900 Euro p.a. und nehmen wir einmal an, dies sei der "Gewinn", dann
werden diese 3.900 Euro eben mit dem Steuersatz, der sich beim
Splitting ergibt steuerlich belastet. Und wenn der Steuersatz
möglicherweise 48 % betragt, dann kassiert eben der Fiskus mit, und
das nicht nur unwesentlich.

> > Wenn sie es nicht ist, dann ist es Schwarzarbeit und der AG
> > haftet!

> Das ist keine Schwarzarbeit, was das ist, steht im Gesetz über die
> Schwarzarbeit und ich meine sogar in einem VRI. Das ist
> Scheinselbständigkeit.

Hmm, Scheinselbständigkeit _kann_ auch Schwarzarbeit sein.

Arbeitgeber haben der Einzugsstelle in den Fällen des § 28a SGB IV für
jeden in der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung kraft Gesetzes
versicherten Beschäftigten oder nach dem AFG beitragspflichtigen
Arbeitnehmer Meldungen zu erstatten. Dazu gehören beispielsweise
Beginn und Ende einer Beschäftigung, aber auch Änderungen der
Beitragspflicht oder Unterbrechungen der Beschäftigung.

Schwarzarbeit i. S. des § 1 Abs. 1 SchwarbG unternimmt, wer Dienst-
oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt _oder_ erbringen
lässt, obwohl er der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle
der BAfA, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder
Unfallversicherung oder einem Sozialhilfeträger nach § 60 Abs. 1 Nr. 2
SGB I nicht nachgekommen ist; Dienst- oder Werkleistungen erbringt
zunächst derjenige, der aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags tätig
wird. Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag,
in dem sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und
der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet
(Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., 1996, Einf. v. § 611 BGB Rn. 1).
Gegenstand eines Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611
Abs. 2 BGB).

Da § 1 SchwarbG fahrlässige Schwarzarbeit nicht ausdrücklich
verbietet, muss der Täter vorsätzlich handeln (Marschall, a. a. O., S.
168). Er muss den illegalen Erfolg seines Tuns wollen. Wer bei der
Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen
Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 11 Abs. 1 OWiG).
Beauftragung mit Schwarzarbeit:
Ordnungswidrig handelt auch, wer Dienstleistungen in erheblichem
Umfang ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen
beauftragt, die diese Leistungen unter Verstoß gegen die in § 1 Abs. 1
SchwarbG genannten Vorschriften erbringen.

Nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB kann man wegen Vorenthaltung und
Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Arbeitnehmerbeiträgen zur
Sozialversicherung/BAfA zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt
oder mit einer Geldbuße bestraft werden. Das gleiche gilt auch schon
vor Durchführung des Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an der
schwerwiegenden Verfehlung nach § 5 Satz 1 SchwarbG besteht (§ 5 Satz
2 SchwarbG).

Was in einem Fall als bloße Ordnungswidrigkeit nach § 231 Abs. 1 Nr. 4
AFG geahndet wird, kann in einem anderen Fall schon die Anwendung des
Strafrechts rechtfertigen. Nach § 263 Abs. 1 StGB wird z. B. wegen
Betrugs mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe belegt,
wer sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
dadurch verschafft, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält. In besonders schweren Fällen droht sogar eine
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 263 Abs. 3 StGB). Als
Maßregel der Besserung und Sicherung kann auch ein Berufsverbot
angeordnet werden (§ 70 StGB).
Die Grenzen sind fließend. Eine richtige Entscheidung kann nur im
Einzelfall getroffen werden.

Evtl. ist auch noch § 138 BGB zu prüfen.

Bei der Schwarzarbeit ist folgendes die eine Seite der Medaille:
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben nicht zuletzt aufgrund
der Öffnung der Grenzen in Europa und der damit einhergehenden Öffnung
der Märkte im Zeichen einer verschärften Wettbewerbssituation
zugenommen. Sie gefährden inzwischen nicht nur gesetzestreue Betriebe,
sondern das wirtschaftliche und soziale Gefüge ganzer Branchen und
Regionen. Dabei werden zum Teil planmäßig organisatorische und
rechtliche Konstruktionen gewählt, durch die offenkundig
Gesetzesumgehungen erreicht werden sollen.
Folge dieser Aktivitäten sind volkswirtschaftliche Schäden in
Milliardenhöhe, die durch Ausfälle bei den steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Beitragseinnahmen und durch Mehrkosten
infolge von Leistungsmissbrauch in der Sozialversicherung und in der
Sozialhilfe entstehen. Nicht bezifferbar ist der Schaden, der bei
legal arbeitenden Konkurrenten und durch den Ausfall von
Gewährleistungsansprüchen entsteht.

Die andere Seite der Medaille wäre, dass es vielen Menschen gar nicht
anders möglich ist, ein Einkommen zu erzielen.

Noch etwas zur Schwarzarbeit, auch der Werbende für Schwarzarbeit
macht sich i.S.d. Scharzarbeitsgesetzes strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Gerlinde Seidel

unread,
Nov 25, 2002, 7:57:04 AM11/25/02
to

"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb

> "Michael G. Schneider" <m...@mgs-software.de> schrieb:
>
> > Aber jeden Monat muß doch jemand zusammenzählen,
> > wieviel Stunden die Haushaltshilfe gearbeitet hat
>
> zählen musst Du doch sowieso oder bezahlst Du sie frei Schnauze?
>
> > und die sich daraus ergebenden Zahlungen
> > ermitteln. Oder wird das einmal jährlich gemacht?
>
> Berufsgenossenschaft und Lohnsteuer geht jährlich.

dies trifft nicht zu für den Fall, wenn die Stundenzahl und damit die
Bezahlung monatlich verschieden ist.
Dann muß man (zumindest beim Haushaltsscheck) monatlich die Formulare
ausfüllen und einsenden.
Außerdem muß man einen schriftlichen Arbeitsvertrag machen. In dem
angebotenen Musterexemplar ging man von festen STundenzahlen sowie bezahltem
Urlaub usw. aus.....

> Was jeder Arbeitgeber (Kneipe, Kiosk etc.) beachten muss, sollte auch
> einen PutzJob-Vergeber nicht überfordern :-)

genau das ist der Irrtum. Ein "echter" Arbeitgeber ist es zwangsläufig
gewohnt, sich mit rechtlichen Dingen herumzuschlagen und hat auch in der
Regel einen STeuerberater. Ein Putzauftragsteller hat in der Regel eher
nicht täglich mit rechtlichen Dingen zu tun und auch nicht unbedingt einen
STeuerberater an der Hand, der für diese Dinge praktisch unabdingbar ist, um
alles richtig abwickeln zu können.


Gerlinde Seidel

unread,
Nov 25, 2002, 8:13:34 AM11/25/02
to

"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb

> "Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb:
>
> > Die urspruengliche Intention bei der Einstellung einer Putzhilfe ist
> > sicherlich die Reduzierung der eigenen Arbeit,
>
> und darunter sollen die Putzfrau und der Sozialstaat leiden?
>
> Sag doch gleich, du möchtest _billig_ die eigene Arbeit reduzieren. Wenn
> es Dir nur um die Reduzierung ginge, könntest Du auch eine Firma
> beauftragen.
mich wundert Dein Standpunkt sehr. Von billig kann wohl keine Rede
sein.Putzkräfte bekommen hier nicht wenig Geld (zw.ischen 9-11 Euro die
Stunde).

Wenn man dann noch die Sozialabgaben draufrechnet und die Zeit für die
Formalitäten, ist das ein ziemlich teuerer Spaß, den sich kein normaler
Mensch leisten kann.

Was hast Du den für Deinen Standpunkt anzubieten? Bzw. hast Du eigene
ERfahrungen damit? Oder weißt Du nur alles besser?
Gruß, Gerlinde

Markus Ritter

unread,
Nov 25, 2002, 9:22:27 AM11/25/02
to

"Kurt Guenter" schrieb

> "Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb:
>
> > Die urspruengliche Intention bei der Einstellung einer Putzhilfe ist
> > sicherlich die Reduzierung der eigenen Arbeit,
>
> und darunter sollen die Putzfrau und der Sozialstaat leiden?

Nein, zumindest nicht die Putzfrau :-)

Dieser Sozialstaat generiert aus einer einfachen Taetigkeit einen
zeitlichen Overhead von mindestens 50% und einen finanziellen
Overhead von mindestens 100% (bei mir, der Putzhilfe, der
Krankenkasse, dem Finanzamt, dem Rentenversicherungstraeger).

> Sag doch gleich, du möchtest _billig_ die eigene Arbeit reduzieren. Wenn
> es Dir nur um die Reduzierung ginge, könntest Du auch eine Firma
> beauftragen.

Du kennst die Differenz zwischen dem, was ich einer Firma bezahle
und dem, was davon dann bei der Putzhilfe ankommt?

Ausserdem habe ich ja jemand, der das mit meinem Haushalt ganz
toll hinbekommt. Selbstverstanedlich koennte ich ein Unternehmen
bitten, meine Putzhilfe einzustellen und selbstverstaendlich koennte
ich meine Putzhilfe bitten, sich bei diesem Unternehmen zu bewerben.

Und noch was am Rande:
Bei einem Standard-AG sind die Personalkosten in aller Regel
zu 100% absetzbar, bei einem "privaten" AG, der eine Putzhilfe
beschaeftigt, sind sie das nicht.
Dabei sind die Auswirkungen auf den "Unternehmensgewinn" mindestens
genauso hoch wie bei einer Putzhilfe die in einem normalen Unternehmen
putzt, und die selbstverstaendlich unter "absetzbare Personalkosten" laeuft.


Markus

Kurt Guenter

unread,
Nov 25, 2002, 2:08:51 PM11/25/02
to
"Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb:

> Dieser Sozialstaat generiert aus einer einfachen Taetigkeit einen
> zeitlichen Overhead von mindestens 50% und einen finanziellen
> Overhead von mindestens 100% (bei mir, der Putzhilfe, der
> Krankenkasse, dem Finanzamt, dem Rentenversicherungstraeger).

Und? Schaffen wir den Sozialstaat ab?

> Du kennst die Differenz zwischen dem, was ich einer Firma bezahle
> und dem, was davon dann bei der Putzhilfe ankommt?

ja, und ich kenne meine Abzüge an den Sozialstaat.

> Bei einem Standard-AG sind die Personalkosten in aller Regel
> zu 100% absetzbar, bei einem "privaten" AG, der eine Putzhilfe
> beschaeftigt, sind sie das nicht.

Und deshalb nur noch Schwarzarbeit?

Kurt Guenter

unread,
Nov 25, 2002, 2:12:36 PM11/25/02
to
"Gerlinde Seidel" <seid...@hotmail.com> schrieb:

> Wenn man dann noch die Sozialabgaben draufrechnet und
> die Zeit für die Formalitäten, ist das ein ziemlich teuerer Spaß,
> den sich kein normaler Mensch leisten kann.

Und kein Mensch kann sich den Autotechniker, den Müllmann usw. leisten?

Warum soll ich 50% Abgaben zahlen und die Putzfrau 0%?
Wer zahlt später die Rente der Putzfrau? Wer zahlt die Reha-Kosten nach
Betriebsunfall? Wer zahlt die Arbeitslosgkeit? Wer zahlt, wenn die
Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?


Christian E. Naundorf

unread,
Nov 24, 2002, 5:23:08 PM11/24/02
to

Luidger Roeckrath schrieb:

> [BAG] "... Letztlich kommt es
> auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an."

Na das ist ja einmal eine revolutionär hilfreiche Aussage.

SCNR ;-)

--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Frage einen Anwalt niemals nach der Uhrzeit.
Er könnte Dir 350 DM plus MWSt. für eine Erstberatung
in Rechnung stellen." (frei nach A. Impekoven, dsrm)


Christian E. Naundorf

unread,
Nov 24, 2002, 5:24:19 PM11/24/02
to

Hans-Peter Popowski schrieb:

> Nicht bezifferbar ist der Schaden, der

> [...] durch den Ausfall von
> Gewährleistungsansprüchen entsteht.

_Das_ ist natürlich Unsinn, weil kein Schaden.
Man zahlt billiger und kriegt dafür weniger
(nämlich keine durchsetzbare Gewährleistung).
Normal.

Rainer Schmidt

unread,
Nov 25, 2002, 3:49:13 PM11/25/02
to

> Warum soll ich 50% Abgaben zahlen und die Putzfrau 0%?
> Wer zahlt später die Rente der Putzfrau? Wer zahlt die Reha-Kosten nach
> Betriebsunfall? Wer zahlt die Arbeitslosgkeit? Wer zahlt, wenn die
> Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?
>
Die Antwort auf all die Fragezeichen ist immer dieselbe: Du, ich und all die
anderen Idioten, die Steuern und Abgaben zahlen.
Aber trotzdem ist es besser Sie arbeitet irgendwie als überhaupt nicht.
Denn das Geld das sie von ihrem Arbeitgeber bekommt wurde bereits steuerlich
gefiltert und wenn sie es ausgibt fallen bei dem Empfänger wieder Steuern
und Abgaben an. Außerdem wird ein Volkswirtschaftlicher Nutzen erziehlt.
All das wäre natürlich noch besser, wenn sie auch noch regulär Abgaben
zahlen würde.
Das wird aber bei vielen nicht geschehen, da das System viel zu kompliziert
und zu teuer ist und dringend was einfaches her müsste.
Aber dagegen sprechen vor allem Neidgehabe um eine einfach Regelung zu
finden. Jedenfalls keine Steuergründe!

Gruß Rainer


Florian Kleinmanns

unread,
Nov 25, 2002, 4:08:33 PM11/25/02
to
"Kurt Guenter" <kgno...@epost.de> schrieb:

>> Wenn man dann noch die Sozialabgaben draufrechnet und
>> die Zeit für die Formalitäten, ist das ein ziemlich teuerer Spaß,
>> den sich kein normaler Mensch leisten kann.
>
>Und kein Mensch kann sich den Autotechniker, den Müllmann usw. leisten?

Genau.

>Warum soll ich 50% Abgaben zahlen und die Putzfrau 0%?

Weil Du was dafür bekommst.

>Wer zahlt später die Rente der Putzfrau?

Niemand.

>Wer zahlt die Arbeitslosgkeit?

Niemand.

>Wer zahlt, wenn die Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?

Niemand.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/

Ralf Gebert

unread,
Nov 25, 2002, 10:02:11 PM11/25/02
to
Kurt Guenter wrote:


> Warum soll ich 50% Abgaben zahlen und die Putzfrau 0%?
> Wer zahlt später die Rente der Putzfrau? Wer zahlt die Reha-Kosten nach
> Betriebsunfall? Wer zahlt die Arbeitslosgkeit? Wer zahlt, wenn die
> Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?

eine 100%ige Gerechtigkeit wirds ja niemals geben.
Ich zeige mich gerne solidarisch gegenüber den "Minimalverdienern"
genauso wie ich die "Arbeitslosen" unterstütze und auch diejenigen, die
"krank" sind und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Nur sollte der Staat mal gewisse Dinge reformieren, denn wenn man einem
Wenigverdiener auch noch das allerletzte Geld aus der Tasche zieht, wird
diese sich das nicht lange tatenlos ansehen, will er doch auch
einigermassen anständig Leben wollen.

Geringverdienern noch alle Sozialabgaben abzuknöpfen ist m.E. der
falsche Weg.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 25, 2002, 10:04:33 PM11/25/02
to
Rainer Schmidt wrote:


> All das wäre natürlich noch besser, wenn sie auch noch regulär Abgaben
> zahlen würde.


einem nackten Menschen noch in die Tasche greifen zu wollen (so will es
ja der Staat) ist m.E. der falsche Weg.

Die Grenze der Wenigverdienenden sollte höher gezogen werden.


> Das wird aber bei vielen nicht geschehen, da das System viel zu kompliziert
> und zu teuer ist und dringend was einfaches her müsste.


tja, das wird leider leider nur ein Wunschtraum bleiben.


> Aber dagegen sprechen vor allem Neidgehabe um eine einfach Regelung zu
> finden. Jedenfalls keine Steuergründe!

sehe ich genauso.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 25, 2002, 10:08:39 PM11/25/02
to
Kurt Guenter wrote:


> Und deshalb nur noch Schwarzarbeit?

die Schwarzarbeit ist m.E. nur dadurch entstanden, weil das Leben immer teurer

geworden ist, die Lohnnebenkosten immer höher etc.

Den Wenigverdienern wurde durch die 620 DM-Besteuerung noch MEHR Geld
aus der Tasche gezogen.
Und WER geht schon täglich 3 Stunden Arbeiten, um NETTO 250 DM zu erhalten?

Dann kann ich gleich zum Sozialamt gehen, und dann gehts mir verdammt gut.

Und solange der Staat viele Dinge nicht reformiert, solange wird halt
auch die Schwarzarbeit gefördert.

Gruss
Ralf



Markus Ritter

unread,
Nov 26, 2002, 4:18:00 AM11/26/02
to

"Kurt Guenter" schrieb
> "Markus Ritter" <mri...@gmx.ch> schrieb:
>
> > Dieser Sozialstaat generiert aus einer einfachen Taetigkeit einen
> > zeitlichen Overhead von mindestens 50% und einen finanziellen
> > Overhead von mindestens 100% (bei mir, der Putzhilfe, der
> > Krankenkasse, dem Finanzamt, dem Rentenversicherungstraeger).
>
> Und? Schaffen wir den Sozialstaat ab?

Nein, und es ist mir auch klar, dass es keine newsgroup
de.soc.recht.gesetze-basteln gibt und ich mich an die bestehenden
Gesetze halten muss, gleich wie unsinnig sie mir auch vorkommen
moegen.

Und da das eigentlich das einzige ist, was in dieser NG on-topic ist,
EOD fuer mich.

Markus

Kurt Guenter

unread,
Nov 26, 2002, 4:05:43 PM11/26/02
to
"Florian Kleinmanns" <usene...@elsa-bremen.de> schrieb:

> >Wer zahlt später die Rente der Putzfrau?
>
> Niemand.

falsch!

> >Wer zahlt die Arbeitslosgkeit?
>
> Niemand.

falsch!

> >Wer zahlt, wenn die Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?
>
> Niemand.

falsch!

Wir zahlen alle ihre Sozialhilfe, die sie dann in Anspruch nehmen muss.


Kurt Guenter

unread,
Nov 26, 2002, 4:08:00 PM11/26/02
to
"Ralf Gebert" <ralfg...@t-online.de> schrieb:

> Geringverdienern noch alle Sozialabgaben abzuknöpfen ist
> m.E. der falsche Weg.

Wann ist er Geringverdiener? Beim Haupt-Putzjob, beim Neben-Putzjob, ab
4 Putzjobs?

Wenn es nur 1 Putzjob ist, genügt eine Freistellungsbescheinigung und
der AG zahlt pauschale Abgaben.


Kurt Guenter

unread,
Nov 26, 2002, 4:09:35 PM11/26/02
to
"Rainer Schmidt" <s_ra...@hotmail.com> schrieb:

> Denn das Geld das sie von ihrem Arbeitgeber bekommt
> wurde bereits steuerlich gefiltert

Mein Kapital womit ich einige Tausend Zinsen bekomme, ist auch schon
steuerlich gefiltert.

> und wenn sie es ausgibt fallen bei dem Empfänger
> wieder Steuern und Abgaben an.

Wenn ich meine Zinsen ausgebe, auch.


Ralf Gebert

unread,
Nov 26, 2002, 10:48:19 PM11/26/02
to
Kurt Guenter wrote:


>>Geringverdienern noch alle Sozialabgaben abzuknöpfen ist
>>m.E. der falsche Weg.


> Wann ist er Geringverdiener? Beim Haupt-Putzjob, beim Neben-Putzjob, ab
> 4 Putzjobs?


Fakt ist:
3 Stunden auf Steuerkarte, d.h. brutto knapp 550 Euro = Netto knapp die
hälfte (bei Steuerklasse 5)

Wenn dann noch ein 325 Euro-Job angenommen wird, wird somit eine NEUE
Steuerkarte incl. Steuerklasse 6 fällig.

Ich sehe die 3 Stunden als Geringverdiener an.

Und wenn dann quasi BEIDE Stellen teilweise unterschiedlich besteuert
werden müssen, naja, das ist mehr als lächerlich und ungerecht.


> Wenn es nur 1 Putzjob ist, genügt eine Freistellungsbescheinigung und
> der AG zahlt pauschale Abgaben.

in diesem Falle wären es 2 Jobs.

Gruss
Ralf

Ralf Gebert

unread,
Nov 26, 2002, 10:56:26 PM11/26/02
to
Kurt Guenter wrote:


>>>Wer zahlt, wenn die Putzfrau nicht mehr arbeiten kann?

>>Niemand.


> falsch!
> Wir zahlen alle ihre Sozialhilfe, die sie dann in Anspruch nehmen muss.


mich persönlich stört soetwas nicht, ich zeige mich da gerne solidarisch.
Ich mache auch niemanden den Vorwurf, wenn er ungesund lebt (indem er
z.b. Raucht), so daß er eines Tages Lungenkrebs haben wird, Raucherbein
etc. Und diese Behandlungskosten zahle ich gerne mit.

Oder durch übermässiges und fettreiches Essen immer FETTER werden wird,
so daß eine ärztliche Behandlung, OP etc. eines Tages anstehen wird.

Auch als Autofahrer zahle ich JEDEN gemeldeten Schaden mit, auch wenn
ICH (toi toi toi) KEINEN Schaden anmelden kann.

Gruss
Ralf

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