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Denunziant = strafbare Beleidigung?

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Reinhard Zwirner

unread,
Apr 29, 2010, 4:44:56 PM4/29/10
to
Hi,

in den Diskussionen hier, zuletzt im Thread �ber "Kn�llchen-Horst",
werden Anzeigenerstatter immer mal wieder, IMHO unreflektiert, als
"Denunziant(en)" bezeichnet.

IIRC gab es in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Urteil
des OLG K�ln, das die �ffentliche Bezeichnung eines anderen Menschen
als "Denunziant" als strafbare Beleidigung ansah. Es wurde dabei u.
a. darauf abgestellt, da� Denunziantentum eine diktatureninh�rente
Erscheinung sei und die Anzeige eines Denunzianten unverh�ltnism��ige
Sanktionen zeitige. Da die BRD weder eine Diktatur sei noch die
(strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverh�ltnism��ig seien,
�berschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.

Kennt einer von Euch aktuelle(re) Rechtsprechung?

An entsprechenden Quellen sehr interessiert
gr��t freundlich

Reinhard

Harald Hengel

unread,
Apr 29, 2010, 8:33:42 PM4/29/10
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Hi,
>
> in den Diskussionen hier, zuletzt im Thread �ber "Kn�llchen-Horst",
> werden Anzeigenerstatter immer mal wieder, IMHO unreflektiert, als
> "Denunziant(en)" bezeichnet.

Wenn ich nicht irre wurde er auch in der Sendung so genannt.
Wo ist dein Problem?
Es ist duch eine Tatsachenbehauptung und er selbst hat doch demonstriert
und dargestellt, dass er denunziert.

Wie anders w�rdest du seine T�tigkeit nennen?

> IIRC gab es in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Urteil
> des OLG K�ln, das die �ffentliche Bezeichnung eines anderen Menschen
> als "Denunziant" als strafbare Beleidigung ansah.

Wenn es kein Denunziant ist, dann kann das sicherlich eine Beleidigung
sein, aber er hat sich selbst stolz und wichtigtuerisch als solcher
dargestellt.

> Es wurde dabei u.
> a. darauf abgestellt, da� Denunziantentum eine diktatureninh�rente
> Erscheinung sei und die Anzeige eines Denunzianten unverh�ltnism��ige
> Sanktionen zeitige.

Ich wusste nicht, dass das ein Nazibegriff ist, auch wenn die Nazis
Denunzianten, z.B. Blockwarte, fest in ihr System integriert haben.
Heute ist das durch elektronisches Systeme ersetzt, wie Mautanlangen,
Kamera�berwachung mit Gesichtserkennung ist im kommen etc.

Denunziation ist eine gesellschaftlich nicht akzeptierte Anzeige, das
liegt hier wohl vor, und eine Tatsachenbehauptung d�rfte kaum eine
Beleidigung sein.

> Da die BRD weder eine Diktatur sei noch die
> (strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverh�ltnism��ig seien,

Denunziantentum hat mit einer Diktatur nichts zu tun, auch wenn es dort
vermehrt auftritt.
Unverh�ltnism�ssig k�nnen die Folgen sein, z.B. wenn Ausnahmesituationen
nicht ber�cksichtigt werden, z.B. der Gehbehinderte ohne St�rung anderer
im Halteverbot zusteigt. Die Polizei wird in solchen F�llen in der Regel
keinen Strafzettel ausstellen.

> �berschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.

Er hat sich selbst so dargestellt, unerbittlich, Anzeige immer, weil das
Schild es will.

Ich kenne keinen freundlicheren Begriff f�r ein derart stures Verhalten.
Auch der B�rgemeister hat in klar als nicht gesellschaftf�hig
dargestellt, indem er sein Verhalten so wertete, dass er f�r eine Job
als offizielle Park�berwacher v�llig ungeeignet ist.

> Kennt einer von Euch aktuelle(re) Rechtsprechung?

Sie sind ein Arschloch wurde als nicht strafbare Meinungs�usserung
gewertet, warum darf ich in dem Fall nicht die Meinung haben, er w�re
ein Denuziant.
Aber ich sehe es als Tatsachenaussage, weil er Stur nach Schilderlage
wertet und keine Verh�ltnism�ssigkeit gelten lassen will.

Harald


Thomas Fuchs

unread,
Apr 30, 2010, 1:54:43 AM4/30/10
to
Reinhard Zwirner wrote:

> Hi,
>
> in den Diskussionen hier, zuletzt im Thread über "Knöllchen-Horst",


> werden Anzeigenerstatter immer mal wieder, IMHO unreflektiert, als
> "Denunziant(en)" bezeichnet.

Weil sie es sind - die Nutznetzblockwarte.

>
> IIRC gab es in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Urteil

> des OLG Köln, das die öffentliche Bezeichnung eines anderen Menschen


> als "Denunziant" als strafbare Beleidigung ansah. Es wurde dabei u.

> a. darauf abgestellt, daß Denunziantentum eine diktatureninhärente
> Erscheinung sei und die Anzeige eines Denunzianten unverhältnismäßige
> Sanktionen zeitige.

Daß "unverhältnismäßige Sanktionen" eine rein subjektive Wertung darstellt,
ist Dir klar?

> Da die BRD weder eine Diktatur sei

"Sei" ist nicht "ist". Die BRD ist eine rechtsgerichtete Parteiendiktatur
wie sie im Buche steht mit demokratischen Anschein, dafür von Demokratie
derart weit entfernt, daß außer den albernen "Wahlen" aller paar Jahre rein
gar nichts von Volksherrschaft übrig geblieben ist. Man versucht die
Diktatur BRD zu kaschieren, indem oberschlaue Leute die real existierende
Parteiendiktatur euphemistisch "repräsentative Demokratie" nennen. Der
dümmliche Volkssouverän ist es zufrieden und merkt gar nicht, wie geschickt
und trotzdem klar erkennbar, man muß nur hinsehen, die Volkssouveränität an
ein paar handvoll Diktatoren abgegeben wird, die sich dann als "Regierung"
bezeichnen und über die Köpfe der Bürger hinweg eine Sauerei nach der
anderen durchdrücken. Bekanntestes Beispiel dürfte der Terroreinsatz der
Bundeswehr in Afghanistan sein, die dort mordend und brandschatzend
westliche "Werte" implementiert und die, die sich trauen, gegen diesen
Terroreinsatz das Maul aufzumachen, mit Repressionen überzieht:
<http://www.bamm.de/wp-content/uploads/2010/04/100426_PE_Razzia.pdf>

Man könnte also auch von einer repressiven Parteiendiktatur sprechen, was
die real existierende BRD angeht. Demokratischer Rechtsstaat ist genau so
falsch, wie die DDR einst vorgeblich sozialistisch gewesen sein soll. Beide
Systeme sind bzw. waren vom eigenen Anspruch der Güte weit entfernt.

> noch die
> (strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverhältnismäßig seien,
> überschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.

Ach so. Na völlig klar, daß die Justiz es nicht zuläßt, daß man die Zuträger
als das bezeichnet, was sie sind: Denunzianten.

...

Thomas Fuchs

Mark Obrembalski

unread,
Apr 30, 2010, 2:21:25 AM4/30/10
to
[X'post + F'up d.s.r.strafrecht]

Harald Hengel wrote:

> Sie sind ein Arschloch wurde als nicht strafbare Meinungsäusserung
> gewertet

Wo denn das? In BVerfG 1 BvR 285/06 ging es um den Brief eines
Strafgefangenen, in dem er andere als "Arschlöcher" bezeichnete, aber
nicht den Empfänger. Und auch das war nur deshalb erlaubt, weil der Brief
an einen guten Freund ging. Ähnlich lag der Fall in BVerfG 2 BvR 2186/07.
Aber eine Entscheidung, in der "Sie sind ein Arschloch" als nicht
strafbar bewertet wurde?

Gruß,
Mark

Harald Hengel

unread,
Apr 30, 2010, 2:39:55 AM4/30/10
to
Mark Obrembalski schrieb:

> [X'post + F'up d.s.r.strafrecht]

ignoriert

> Harald Hengel wrote:
>
>> Sie sind ein Arschloch wurde als nicht strafbare Meinungs�usserung
>> gewertet
>
> Wo denn das?

Irgendeine Aussage im Bundestag eines Abgeordneten gegen einen anderen,
das ging vor ein paar Jahren gro� durch die Presse.
Wenn ich recht erinnere war die Aussage, "mit Verlaub Herr Kollege, Sie
sind ein Arschloch".

Harald


Tom Berger

unread,
Apr 30, 2010, 4:41:23 AM4/30/10
to
Am Fri, 30 Apr 2010 07:54:43 +0200 schrieb Thomas Fuchs:

>> Da die BRD weder eine Diktatur sei
>
> "Sei" ist nicht "ist". Die BRD ist eine rechtsgerichtete Parteiendiktatur

> wie sie im Buche steht mit demokratischen Anschein, daf�r von Demokratie
> derart weit entfernt, da� au�er den albernen "Wahlen" aller paar Jahre rein
> gar nichts von Volksherrschaft �brig geblieben ist. Man versucht die


> Diktatur BRD zu kaschieren, indem oberschlaue Leute die real existierende

> Parteiendiktatur euphemistisch "repr�sentative Demokratie" nennen.

Sie ignorieren v�llig, dass politische Parteien freie B�rgerorganisationen
sind. Anders als bei Wahlen gibt es da noch nicht mal eine Altersgrenze, ab
der man erst Mitglied bei einer politischen Partei werden kann. Jeder kann
eine Partei mit den Inhalten gr�nden, die er notwendig, sinnvoll oder auch
nur lustig findet, und kann damit Teil des herrschenden Systems der
Parteiendiktatur werden.


--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge f�r AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbema�ung und H�henkoten
ArchAREA - Fl�chenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Tom Berger

unread,
Apr 30, 2010, 4:45:34 AM4/30/10
to
Am Thu, 29 Apr 2010 22:44:56 +0200 schrieb Reinhard Zwirner:

> Hi,
>
> in den Diskussionen hier, zuletzt im Thread �ber "Kn�llchen-Horst",
> werden Anzeigenerstatter immer mal wieder, IMHO unreflektiert, als
> "Denunziant(en)" bezeichnet.
>
> IIRC gab es in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Urteil
> des OLG K�ln, das die �ffentliche Bezeichnung eines anderen Menschen
> als "Denunziant" als strafbare Beleidigung ansah.

Strafbar ist prinzipiell nicht die Verwendung bestimmter Begriffe, sondern
die Beleidigung. Der Begriff Denunziant kann straffrei sachlich
beschreibend verwendet werden, oder strafbewehrt als Beleidigung. Es kommt
IMMER auf den konkreten Fall an, und es gibt ganz bestimmt keinen einzigen
Begriff der deutschen Sprache, dessen als Beleidigung gemeinte und
verstandene Verwendung garantiert straffrei bleibt.

Volker Hahn

unread,
Apr 30, 2010, 4:52:48 AM4/30/10
to
In article <hre0pe$c2n$00$1...@news.t-online.com>, Harald Hengel wrote:
> Irgendeine Aussage im Bundestag eines Abgeordneten gegen einen anderen,
> das ging vor ein paar Jahren gro� durch die Presse.

Wenn du 26 Jahre als "ein paar Jahre" betrachtest...

> Wenn ich recht erinnere war die Aussage, "mit Verlaub Herr Kollege, Sie
> sind ein Arschloch".

http://de.wikiquote.org/wiki/Joschka_Fischer
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)

Jens Müller

unread,
Apr 30, 2010, 4:58:06 AM4/30/10
to
Am 30.04.2010 02:33, schrieb Harald Hengel:
> Wenn ich nicht irre wurde er auch in der Sendung so genannt.
> Wo ist dein Problem?

Was sagt der Rundfunkrat des betreffenden Senders dazu?

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 30, 2010, 5:26:42 AM4/30/10
to
Am Fri, 30 Apr 2010 10:45:34 +0200 schrieb Tom Berger:

> Strafbar ist prinzipiell nicht die Verwendung bestimmter Begriffe, sondern
> die Beleidigung. Der Begriff Denunziant kann straffrei sachlich
> beschreibend verwendet werden, oder strafbewehrt als Beleidigung. Es kommt
> IMMER auf den konkreten Fall an, und es gibt ganz bestimmt keinen einzigen
> Begriff der deutschen Sprache, dessen als Beleidigung gemeinte und
> verstandene Verwendung garantiert straffrei bleibt.

Genau so ist es. Es gibt dutzende solche Begriffe, die je nach Kontext eine
Beleidigung sein k�nnen, oder auch nicht. "Bauer", "Opfer", "Patient",
"Horst", "Penner"...

Oder wenn Du einen wegen Betruges verurteilten Menschen auf offener Stra�e
"Betr�ger!" nennst, kann auch das Beleidigung sein.

Gr��e,

Frank

Lothar Frings

unread,
Apr 30, 2010, 6:29:22 AM4/30/10
to
Tom Berger tat kund:

> Es kommt
> IMMER auf den konkreten Fall an, und es gibt ganz bestimmt keinen einzigen
> Begriff der deutschen Sprache, dessen als Beleidigung gemeinte und
> verstandene Verwendung garantiert straffrei bleibt.

In Bayern ist mal eine Frau verurteilt worden,
weil sie einen Polizisten geduzt hatte. Ihr
Argument, den lieben Gott duze sie schließlich
auch, wurde verworfen.

Mark Obrembalski

unread,
Apr 30, 2010, 8:49:43 AM4/30/10
to
Harald Hengel wrote:

>> [X'post + F'up d.s.r.strafrecht]
> ignoriert

Warum denn? ist doch Strafrecht.

>> Harald Hengel wrote:
>>
>>> Sie sind ein Arschloch wurde als nicht strafbare Meinungsäusserung


>>> gewertet
>>
>> Wo denn das?
>
> Irgendeine Aussage im Bundestag eines Abgeordneten gegen einen
> anderen,

Da gilt die Indemnität nach Art. 46 Abs. 1 GG:

| Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder
| wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner
| Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder
| sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.
| Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Verleumderisch ist die Titulierung als "Arschloch" freilich nicht.

Gruß,
Mark

Reinhard Zwirner

unread,
Apr 30, 2010, 12:57:03 PM4/30/10
to
Harald Hengel schrieb:
>
> Reinhard Zwirner schrieb:

[...]


> Wenn ich nicht irre wurde er auch in der Sendung so genannt.
> Wo ist dein Problem?
> Es ist duch eine Tatsachenbehauptung und er selbst hat doch demonstriert
> und dargestellt, dass er denunziert.

Ich meine eben, da� es _keine_ Tatsachenbehauptung ist.
Tatsachenbehauptung w�re IMHO "Anzeigenerstatter".

Ich zitiere dazu mal Wikipedia:
<Zitat>

Unter Denunziation (Herkunft: lat. denuntiare = absprechend berichten,
Anzeige/Meldung machen, lat. denuntiatio = Ank�ndigung, Anzeige,
Androhung) versteht man die (h�ufig anonyme und/oder �ffentliche)
Beschuldigung oder Anzeige einer Person.

Der Begriff enth�lt eine pers�nliche negative Wertung dieses Vorgangs
und wird z. B. nicht verwendet, wenn die Anzeige gesellschaftlich
akzeptiert ist, wie etwa bei Mord oder Vergewaltigung.

Im ethischen Sinn wird allgemein von Denunziation gesprochen, wenn in
einem nicht freiheitlichen System Menschen bei staatlichen
Vollzugsbeh�rden angezeigt werden, obwohl dem Anzeigenden klar sein
muss, dass er sie damit der Gefahr der politisch motivierten
Verfolgung aussetzt. ...

</Zitat>

Meyers Gro�es Taschenlexikon:
<Zitat>

allgemein: svw. Namhaftmachung (polit.) Mi�liebiger aus
unehrenhaften Beweggr�nden;
strafrechtl.: svw. falsche bzw. politische Verd�chtigung

</Zitat>



> Wie anders w�rdest du seine T�tigkeit nennen?

S.o.; wie ich sie _bewerten_ w�rde, steht auf einem anderen Blatt.



> > IIRC gab es in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Urteil
> > des OLG K�ln, das die �ffentliche Bezeichnung eines anderen Menschen
> > als "Denunziant" als strafbare Beleidigung ansah.
>
> Wenn es kein Denunziant ist, dann kann das sicherlich eine Beleidigung
> sein, aber er hat sich selbst stolz und wichtigtuerisch als solcher
> dargestellt.

Er hat sich selbst als _Denunziant_ bezeichnet <staun>?

> > Es wurde dabei u.
> > a. darauf abgestellt, da� Denunziantentum eine diktatureninh�rente
> > Erscheinung sei und die Anzeige eines Denunzianten unverh�ltnism��ige
> > Sanktionen zeitige.
>
> Ich wusste nicht, dass das ein Nazibegriff ist, auch wenn die Nazis
> Denunzianten, z.B. Blockwarte, fest in ihr System integriert haben.
> Heute ist das durch elektronisches Systeme ersetzt, wie Mautanlangen,
> Kamera�berwachung mit Gesichtserkennung ist im kommen etc.
>
> Denunziation ist eine gesellschaftlich nicht akzeptierte Anzeige, das
> liegt hier wohl vor, und eine Tatsachenbehauptung d�rfte kaum eine
> Beleidigung sein.
>
> > Da die BRD weder eine Diktatur sei noch die
> > (strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverh�ltnism��ig seien,
>
> Denunziantentum hat mit einer Diktatur nichts zu tun, auch wenn es dort
> vermehrt auftritt.
> Unverh�ltnism�ssig k�nnen die Folgen sein, z.B. wenn Ausnahmesituationen
> nicht ber�cksichtigt werden, z.B. der Gehbehinderte ohne St�rung anderer
> im Halteverbot zusteigt. Die Polizei wird in solchen F�llen in der Regel
> keinen Strafzettel ausstellen.

Damit sagst Du selbst, da� die Folgen (= _kein_ Strafzettel) der
Anzeige _nicht_ unverh�ltnism��ig sind!

> > �berschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.
>
> Er hat sich selbst so dargestellt, unerbittlich, Anzeige immer, weil das
> Schild es will.
>
> Ich kenne keinen freundlicheren Begriff f�r ein derart stures Verhalten.
> Auch der B�rgemeister hat in klar als nicht gesellschaftf�hig
> dargestellt, indem er sein Verhalten so wertete, dass er f�r eine Job
> als offizielle Park�berwacher v�llig ungeeignet ist.
>
> > Kennt einer von Euch aktuelle(re) Rechtsprechung?
>
> Sie sind ein Arschloch wurde als nicht strafbare Meinungs�usserung
> gewertet, warum darf ich in dem Fall nicht die Meinung haben, er w�re

> ein Denuziant. ...

Dazu hat Mark ausf�hrlich Stellung genommen.

> ... Aber ich sehe es als Tatsachenaussage, [...].

Wenn schon, dann als _Meinungs�u�erung_.

Ciao

Reinhard

Reinhard Zwirner

unread,
Apr 30, 2010, 1:03:11 PM4/30/10
to
Thomas Fuchs schrieb:
>
> Reinhard Zwirner wrote:

[...]


> > Da die BRD weder eine Diktatur sei
>

> "Sei" ist nicht "ist". [...]

[ ] Das Stilmittel der indirekten Rede ist Dir bekannt.

[...]
>
> > noch die


> > (strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverh�ltnism��ig seien,

> > �berschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.
>
> Ach so. Na v�llig klar, da� die Justiz es nicht zul��t, da� man die Zutr�ger


> als das bezeichnet, was sie sind: Denunzianten.

Sind also die, die der Justiz rechtsextremistische Angriffe auf
Ausl�nder zutragen, auch Denunzianten?

Ciao

Reinhard

Thomas Fuchs

unread,
Apr 30, 2010, 1:17:35 PM4/30/10
to
Reinhard Zwirner wrote:

> Thomas Fuchs schrieb:
>>
>> Reinhard Zwirner wrote:
>
> [...]
>> > Da die BRD weder eine Diktatur sei
>>
>> "Sei" ist nicht "ist". [...]
>

> [X] Das Stilmittel der indirekten Rede ist Dir bekannt.
>
> [...]
>>
>> > noch die


>> > (strafprozessualen) Folgen einer Anzeige unverhältnismäßig seien,
>> > überschreite die Bezeichnung "Denunziant" die Grenze zur Strafbarkeit.
>>
>> Ach so. Na völlig klar, daß die Justiz es nicht zuläßt, daß man die

>> Zuträger als das bezeichnet, was sie sind: Denunzianten.


>
> Sind also die, die der Justiz rechtsextremistische Angriffe auf

> Ausländer zutragen, auch Denunzianten?

Äpfel vs. Birnen! Real existierende Gewalt erzeugt real existierende Opfer.
Jemanden allerdings zu verklingeln, weil dieser Jemand sein Auto falsch
abgestellt hat, ja diesen Parksündern auch noch gezielt nachzustellen, ist
Denunziantentum meisterlicher Art.

Thomas Fuchs

Harald Hengel

unread,
Apr 30, 2010, 8:44:50 PM4/30/10
to
Reinhard Zwirner schrieb:
> Harald Hengel schrieb:

> [...]
>> Wenn ich nicht irre wurde er auch in der Sendung so genannt.
>> Wo ist dein Problem?
>> Es ist duch eine Tatsachenbehauptung und er selbst hat doch
>> demonstriert und dargestellt, dass er denunziert.
>
> Ich meine eben, da� es _keine_ Tatsachenbehauptung ist.
> Tatsachenbehauptung w�re IMHO "Anzeigenerstatter".
>
> Ich zitiere dazu mal Wikipedia:
> <Zitat>
>
> Unter Denunziation (Herkunft: lat. denuntiare = absprechend berichten,
> Anzeige/Meldung machen, lat. denuntiatio = Ank�ndigung, Anzeige,
> Androhung) versteht man die (h�ufig anonyme und/oder �ffentliche)
> Beschuldigung oder Anzeige einer Person.

Bis hier passt es.

> Der Begriff enth�lt eine pers�nliche negative Wertung dieses Vorgangs
> und wird z. B. nicht verwendet, wenn die Anzeige gesellschaftlich
> akzeptiert ist, wie etwa bei Mord oder Vergewaltigung.

Und bis hier passt es immer noch.
Eine gesellschaftliche Inakzeptanz d�rfte wohl klar vorliegen.

> Im ethischen Sinn wird allgemein von Denunziation gesprochen, wenn in
> einem nicht freiheitlichen System Menschen bei staatlichen
> Vollzugsbeh�rden angezeigt werden, obwohl dem Anzeigenden klar sein
> muss, dass er sie damit der Gefahr der politisch motivierten
> Verfolgung aussetzt. ...

Im ethischen Sinn sind wir hier nicht.

> </Zitat>
>
> Meyers Gro�es Taschenlexikon:
> <Zitat>
>
> allgemein: svw. Namhaftmachung (polit.) Mi�liebiger aus
> unehrenhaften Beweggr�nden;
> strafrechtl.: svw. falsche bzw. politische Verd�chtigung
>
> </Zitat>

Ich glaube Meyer irrt, falls sie es ausschliesslich an unehrenhaften
Gr�nden festmachen, es sei denn man interpretiert unehrenhaft als
gesellchaftlich nicht akzeptiert.

>> Wenn es kein Denunziant ist, dann kann das sicherlich eine
>> Beleidigung sein, aber er hat sich selbst stolz und wichtigtuerisch
>> als solcher dargestellt.
>
> Er hat sich selbst als _Denunziant_ bezeichnet <staun>?

Dargestellt ist nicht bezeichnet.

Harald


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