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Abstinenznachweis für Krankenkasse?

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Roland Tycha

unread,
Nov 13, 2013, 4:45:24 PM11/13/13
to
Hallo an die NG,

ich möchte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine Psychotherapie
machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung nur, wenn ich zum
Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis" erbringe. Was soll das denn?
Bin ich denn schon süchtig, wenn ich mal abends ein oder zwei Bier
trinke? Warum will die Kasse sowas haben? Nur weil ich mal vor
Jahrzehnten mal mit einem Arzt über Alkoholkonsum gesprochen habe? In
Bayern gilt das Bier immerhin als Grundnahrungsmittel, und ich wohne in
einer Gegend, die die höchste Bierbrauereiendichte weltweit aufzuweisen hat!

Darf die Kasse denn sowas einfordern, hinsichtlich Datenschutz? Das darf
doch lediglich die Führerscheinbehörde machen, wenn es darum geht, ob
jemandem der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen werden soll.

Trotz ein paar lächerlicher Biere bin ich wegen Suffs (besoffen war ich
in den letzten drei Jahren niemals!) so gut wie nie gegenüber anderen
resistent oder gar aggressiv geworden, ich habe noch nie deswegen eine
Scheibe eingeschlagen oder andere Sachbeschädigungen verursacht, bin
auch noch nie in Körperverletzungssachen schuldig geworden und habe
meinen Führerschein und meine Mietwohnung auch heute noch, weil ich mich
mit meinen Mitmenschen vertrage! Da will man mir aus medizinischer Sicht
trotzdem eine Sucht anhängen? Es ist ja nicht zu fassen!

Wie sieht das Ganze denn rechtlich aus? Vielen Dank im voraus für
Antworten, die auch ich ernst nehmen kann! Ich wünsche Euch allen mal ne
gute Nacht.

Dorothee Hermann

unread,
Nov 13, 2013, 5:29:04 PM11/13/13
to
Am 13.11.2013 22:45, schrieb Roland Tycha:
> ich möchte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine
> Psychotherapie machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung
> nur, wenn ich zum Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis"
> erbringe. Was soll das denn?

Eine solche Therapie hat ernste Hintergründe (Unfall, Krankheiten,
Herzschrittmacher, Transplantationen, gewaltige Erlebnisse, usw.),
da gehören vorherige Abklärungen dazu, man kann sich nicht auf die Worte
eines Patienten verlassen.
Wenn Du weißt, was da auf Dich zukommt (sprich mit einem Arzt),
google und lies z.B.
http://www.drrfischer.de/verkehrsmedizin/abstinenznachweise/index.html
und Du weißt selber, wie es Dir geht - dann wirst Du damit doch keine
Probleme haben!


Dorothee

Helmut Wabnig

unread,
Nov 14, 2013, 3:36:40 AM11/14/13
to
On Wed, 13 Nov 2013 22:45:24 +0100, Roland Tycha <cat...@online.de>
wrote:
Seit meinem letzten Rausch habe ich keinen mehr gehabt.
Das kann der Hausarzt bestätigen!

w.

gUnther nanonüm

unread,
Nov 14, 2013, 7:04:58 AM11/14/13
to

"Roland Tycha" <cat...@online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:l60rtc$dae$1...@online.de...

> Bin ich denn schon süchtig, wenn ich mal abends ein oder zwei Bier

Hi,
dann noch nicht. Wenn Du aber "jeden Abend 3 Flaschen" leerst, bist du
Alki...

> trinke? Warum will die Kasse sowas haben? Nur weil ich mal vor

Die Behandlung erfordert Compliance, ein Patient, der "nicht verläßlich"
ist, wird die Behandlung nicht abschließen.

> Jahrzehnten mal mit einem Arzt über Alkoholkonsum gesprochen habe? In

Nur wenn Du dem Arzt erlaubt hast, seine Schweigepflicht aufzugeben in
seinem Gutachten.

> Bayern gilt das Bier immerhin als Grundnahrungsmittel, und ich wohne in

Das ist ein Witz, keine Tatsache. Sonst wäre nämlich ein Jugendschutzverbot
unmöglich.

> einer Gegend, die die höchste Bierbrauereiendichte weltweit aufzuweisen
> hat!

Dortmund?

>
> Darf die Kasse denn sowas einfordern, hinsichtlich Datenschutz? Das darf
> doch lediglich die Führerscheinbehörde machen, wenn es darum geht, ob
> jemandem der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen werden
> soll.

Dürfen darf das jeder, der darf...was Du meinst ist die MPU, eine
medizinisch-psychologische Untersuchung, wobei der Psychologe (teuer) erst
zum Zuge kommt, wenn die Medizin (Blutwerte, billig) abgeklärt sind. Hast Du
die erforderliche "Wartezeit" absoluter Abstinenz nicht geschafft,
verlängert sich die führerscheinlose Zeit vollautomatisch um ein weiteres
Halbjahr.....kannst sozusagen selbst bestimmen, wann Du dem Psychologen
begegnen willst. Ne Menge Leute schaffen es nie. Und das ist sehr gut so.
Kenne einen, der hat sich für den Termin mit "Mut" abgefüllt. Dreimal...wie
blöd Alkis sein können...

>
> Trotz ein paar lächerlicher Biere bin ich wegen Suffs (besoffen war ich in
> den letzten drei Jahren niemals!) so gut wie nie gegenüber anderen
> resistent oder gar aggressiv geworden, ich habe noch nie deswegen eine

Also vorbestraft?

> Scheibe eingeschlagen oder andere Sachbeschädigungen verursacht, bin auch
> noch nie in Körperverletzungssachen schuldig geworden und habe meinen
> Führerschein und meine Mietwohnung auch heute noch, weil ich mich mit
> meinen Mitmenschen vertrage! Da will man mir aus medizinischer Sicht
> trotzdem eine Sucht anhängen? Es ist ja nicht zu fassen!

Nö, aber die Prognose für die Behandlung ist deutlich besser, wenn der
Patient sich nicht auf ein bequemes Ausweich-Lösemittel zurückziehen will.
Schaffst Du den Blutwert nicht, kann die Kasse natürlich dennoch die
Behandlung zahlen, aber hinterher, wenn die Statistiker auch Deinen
Behandlungserfolg einrechnen, wird man anhand Deiner Compliance erkennen
können, ob es gelohnt hat. Vermutlich nicht, diese nörgelnde Usenetquengelei
ist kein gutes Zeichen. Offenbar vertraust Du Deinem Arzt nicht, der Dir
immerhin diese Behandlung verordnet hat. Vielleicht wäre Bier oder Köm die
sicherere Methode :-)

>
> Wie sieht das Ganze denn rechtlich aus? Vielen Dank im voraus für
> Antworten, die auch ich ernst nehmen kann! Ich wünsche Euch allen mal ne
> gute Nacht.

Niemand kann Dich zwingen. Geh einfach zum Psychiater, der Dir bescheinigt,
daß der zusätzliche Streß wegen solcher Bedingungen Dir zusätzliche Probleme
macht und eine leichte paranoide Phase ausgelöst hat. Mit etwas Glück
kriegst Du ein Einzelzimmer ohne Türklinke...und darfst Dich erstmal so
richtig ausschlafen. Monatelang...

Da fällt mir ein, Eierlikör, wird der schlecht? Hab da noch ne alte Pulle,
in der bildet sich Bodensatz. Mal probieren, ob der noch schmeckt. Ist aus
dem letzten Jahrtausend :-)

--
mfg,
gUnther


bjkaup

unread,
Nov 14, 2013, 9:06:49 AM11/14/13
to
On 14.11.2013 13:04, gUnther nanonüm wrote:
> "Roland Tycha" <cat...@online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:l60rtc$dae$1...@online.de...
>

snip

> Da fällt mir ein, Eierlikör, wird der schlecht? Hab da noch ne alte Pulle,
> in der bildet sich Bodensatz. Mal probieren, ob der noch schmeckt. Ist aus
> dem letzten Jahrtausend :-)
>

wenn von einem der renommierte Hersteller, dürften 15-20 Jahre kein
Problem sein, wenn ihn aber Tante Klara nach dem alten Familienrezept
gemacht hat, kannst du dir damit die Pest an den Hals trinken.

mfg
bjk

gUnther nanonüm

unread,
Nov 14, 2013, 9:38:44 AM11/14/13
to

"bjkaup" <bjk...@internet-counsel.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ce382$5284d8f7$5c4f237f$24...@news2.eu.disputo.net...

> snip
>
>> Da fällt mir ein, Eierlikör, wird der schlecht? Hab da noch ne alte
>> Pulle,
>> in der bildet sich Bodensatz. Mal probieren, ob der noch schmeckt. Ist
>> aus
>> dem letzten Jahrtausend :-)
>>
>
> wenn von einem der renommierte Hersteller, dürften 15-20 Jahre kein
> Problem sein, wenn ihn aber Tante Klara nach dem alten Familienrezept
> gemacht hat, kannst du dir damit die Pest an den Hals trinken.

Hi,
wenns Tante Klara wirklich gewesen wäre, würde ich nicht fragen, der hätte
noch gute 1000 Jahre Zeit, und danach wäre die Flasche unten durchgerostet
:-) die versteht unter Spirituosen keinen Alk, sondern Brennstoff. Die Kunst
dabei ist, den Brennstoff anzudicken. Ich vermute, es ist ein Trick wie bei
Gelkaminen, wo der Alk ja auch beinahe Fäden zieht.

--
mfg,
gUnther


Harald Friis

unread,
Nov 14, 2013, 10:21:05 AM11/14/13
to
Hallo Roland,

Am 13.11.2013 22:45, schrieb Roland Tycha:

vorab - ich bin kein Jurist, kann dir die genaue rechtliche Situation
nicht erläutern. Jedoch:

> ich möchte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine Psychotherapie
> machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung nur, wenn ich zum
> Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis" erbringe. Was soll das denn?

Das soll klären, ob du ein Alkoholproblem hast. Falls ja, ob dieses
Alkoholproblem vordringlich gelöst werden muss, ehe eine Therapie
aufgenommen werden kann.

Dies ist kein Standardverfahren, es wird also Hinweise auf Alkoholkonsum
geben. Woher sich diese Informationen speisen, kann in der NG nicht
geklärt werden.

> Bin ich denn schon süchtig, wenn ich mal abends ein oder zwei Bier
> trinke?

Nein, nicht zwangsläufig. Aber das soll ja gerade geklärt werden.

> Warum will die Kasse sowas haben? Nur weil ich mal vor
> Jahrzehnten mal mit einem Arzt über Alkoholkonsum gesprochen habe?

Die Kasse benötigt die Information, weil sie sonst die Therapie nicht
genehmigen möchte. Und nein, sicher nicht, weil du "vor Jahrzehnten" mit
einem Arzt darüber gesprochen hast.

> Darf die Kasse denn sowas einfordern, hinsichtlich Datenschutz?

Die Krankenkasse soll Geld bezahlen, wenn du Therapien oder Arzneien
benötigst, um deine Gesundheit wiederherzustellen. Wie soll sie das
überprüfen, wenn sie die Diagnosen nicht erhält?

> Trotz ein paar lächerlicher Biere ...

Das sind interessante Infos - allerdings nicht für die NG, sondern genau
für die von dir beschriebene Prüfung.

> Da will man mir aus medizinischer Sicht
> trotzdem eine Sucht anhängen? Es ist ja nicht zu fassen!

Woraus schließt du, man wolle dir "eine Sucht anhängen"? Das Gegenteil
ist doch der Fall: die KK möchte sicherstellen, dass du auf die Therapie
auch anschlägst; sonst ist der Platz bei einem anderen Bedürftigen
besser aufgehoben. Deshalb möchte sie sicherstellen, dass du auch
körperlich und geistig in der Lage bist, diese Therapie durchzuführen.
Wenn du also kein Alkohlproblem hast, kann der Arzt das bescheinigen.
Falls du jedoch, entgegen deiner subjektiven Einschätzung zu häufig und
zu viel Alkohol zu dir nimmst - dann sei froh über das jetzt
eingeleitete Verfahren. Es kann dir dein Leben retten.

Gruß

Harald Friis

Stefan Schmitz

unread,
Nov 14, 2013, 3:49:52 PM11/14/13
to
Am Donnerstag, 14. November 2013 16:21:05 UTC+1 schrieb Harald Friis:

> > Warum will die Kasse sowas haben? Nur weil ich mal vor
> > Jahrzehnten mal mit einem Arzt über Alkoholkonsum gesprochen habe?
>
> Die Kasse benötigt die Information, weil sie sonst die Therapie nicht
> genehmigen möchte.

Dass sie das nicht möchte, kann ich nachvollziehen. Aber was berechtigt sie
dazu, die Genehmigung zu verweigern?

> > Darf die Kasse denn sowas einfordern, hinsichtlich Datenschutz?
>
> Die Krankenkasse soll Geld bezahlen, wenn du Therapien oder Arzneien
> benötigst, um deine Gesundheit wiederherzustellen. Wie soll sie das
> überprüfen, wenn sie die Diagnosen nicht erhält?

In der Regel gehen die Kasse keine Diagnosen an. Es herrscht ärztliche
Schweigepflicht.
Und bei einer teuren OP verlangt ja auch keine Kasse, dass man nachweist, nicht
gegen ein übliches Narkosemittel allergisch zu sein.

> Woraus schließt du, man wolle dir "eine Sucht anhängen"? Das Gegenteil
> ist doch der Fall: die KK möchte sicherstellen, dass du auf die Therapie
> auch anschlägst; sonst ist der Platz bei einem anderen Bedürftigen
> besser aufgehoben. Deshalb möchte sie sicherstellen, dass du auch
> körperlich und geistig in der Lage bist, diese Therapie durchzuführen.

Ist diese Entscheidung nicht Sache des Arztes, der die Therapie durchführt?


Mir ist die ganze Sache suspekt. Vermutlich fehlt im Sachverhalt einiges an
Fakten, oder der OP hat etwas gewaltig missverstanden.
Ein Zitat aus der ominösen Forderung könnte schon bei der Beurteilung helfen.

Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 4:14:31 PM11/14/13
to
> Dürfen darf das jeder, der darf...was Du meinst ist die MPU, eine
> medizinisch-psychologische Untersuchung, wobei der Psychologe (teuer) erst
> zum Zuge kommt, wenn die Medizin (Blutwerte, billig) abgeklärt sind. Hast Du
> die erforderliche "Wartezeit" absoluter Abstinenz nicht geschafft,
> verlängert sich die führerscheinlose Zeit vollautomatisch um ein weiteres
> Halbjahr.....
Wer hat dir denn diesen Schmarrn erzählt? E ist nicht verboten, sich zu
besaufen, und es ist nicht verboten, Auto zu fahren. Beides zusammen ist
eine Straftat. Die MPU dient dazu, festzustellen, ob du in der Lage
bist, Trinken und Fahren zu trennen. (Sollte sie jedenfalls - dass 2/3
der Gutachten falsch sind, steht auf einem anderen Blatt.)

Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 4:17:22 PM11/14/13
to
Am 13.11.2013 22:45, schrieb Roland Tycha:
> Hallo an die NG,
>
> ich möchte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine Psychotherapie
> machen,
Was für ein Trauma war das, und welche Entlastung versprichst du dir von
der Psychotherapie? Wie du das Ganze bechreibst, klingt mir das sehr an
der üblichen Verfahren der Klapsdoktoren: Einem ein Kind in den Bauch
reden, dem mittels Kaiserschnitt auf die Welt geholfen werden muss.

Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 4:39:28 PM11/14/13
to
Am 14.11.2013 22:14, schrieb Hartmut Kraus:
>> Dürfen darf das jeder, der darf...was Du meinst ist die MPU, eine
>> medizinisch-psychologische Untersuchung, wobei der Psychologe (teuer)
>> erst
>> zum Zuge kommt, wenn die Medizin (Blutwerte, billig) abgeklärt sind.
Blut- und Leberwerte. Die sind aber auch wenig aussagekräftig über deine
Trinkgewohnheiten und -mengen - wenn du nicht abhängig bist oder schon
die sprichwörtliche "Säuferleber" hast, reicht's, ein paar Tage nichts
zu trinken, dann sind sie Werte völlig normal. Deshalb gehört dazu auch
noch eine allgemeinmedizinische Untersuchung und eine auf "reaktive
Stresstoleranz".

Die Kosten sind übrigens irrelevant, die bezahlst du sowieso selber. ;)
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Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 5:07:59 PM11/14/13
to
Am 14.11.2013 23:00, schrieb Martin Gerdes:
> Dorothee Hermann <Dorothe...@gmx.net> schrieb:
>
>>> ich möchte wegen posttraumatischem Belastungssyndrom eine
>>> Psychotherapie machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung
>>> nur, wenn ich zum Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis"
>>> erbringe. Was soll das denn?
>
>> Eine solche Therapie hat ernste Hintergründe (Unfall, Krankheiten,
>> Herzschrittmacher, Transplantationen, gewaltige Erlebnisse, usw.),
>> da gehören vorherige Abklärungen dazu, man kann sich nicht auf die Worte
>> eines Patienten verlassen.
>
> Klar. Fragt sich halt, wer den Abstinenznachweis bezahlen muß, der ja im
> Verhältnis sehr viel teurer ist als "normale" Laboruntersuchungen.
Die Frage wäre eher die nach dem Sinn eines Abstinenznachweises, außer
Kohle machen, wie gesagt.

> Will einer seinen Lappen wiederhaben, sind das seine Spesen -- ist einer
> aber "echt krank", sollte die Krankenkasse diese Untersuchung zahlen
Dann soll die keine Untersuchung wie "Abstinenznachweis" zahlen - wenn's
ein Alkoholkranker ist, hieße das, das Pferd von hinten aufzäumen. Der
kann nicht plötzlich zum Abstinenzler werden ohne böse
Entzugserscheinungen, und da muss die Therapie ansetzen. Aber sofort.
Und wenn er nicht alkoholabhängig ist, ist so ein Nachweis genauso
sinnfrei. Deshalb meine Frage nach der Art des Traumas. Alkabhängigkeit
ist ja wohl keins.

Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 5:12:09 PM11/14/13
to
Am 14.11.2013 23:07, schrieb Hartmut Kraus:
> Am 14.11.2013 23:00, schrieb Martin Gerdes:
>> Dorothee Hermann <Dorothe...@gmx.net> schrieb:
>>
>>>> ich möchte wegen posttraumatischem Belastungssyndrom eine
>>>> Psychotherapie machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung
>>>> nur, wenn ich zum Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis"
>>>> erbringe. Was soll das denn?
>>
>>> Eine solche Therapie hat ernste Hintergründe (Unfall, Krankheiten,
>>> Herzschrittmacher, Transplantationen, gewaltige Erlebnisse, usw.),
>>> da gehören vorherige Abklärungen dazu, man kann sich nicht auf die Worte
>>> eines Patienten verlassen.
>>
>> Klar. Fragt sich halt, wer den Abstinenznachweis bezahlen muß, der ja im
>> Verhältnis sehr viel teurer ist als "normale" Laboruntersuchungen.
> Die Frage wäre eher die nach dem Sinn eines Abstinenznachweises, außer
> Kohle machen, wie gesagt.
>
>> Will einer seinen Lappen wiederhaben, sind das seine Spesen -- ist einer
>> aber "echt krank", sollte die Krankenkasse diese Untersuchung zahlen
> Dann soll die keine Untersuchung wie "Abstinenznachweis" zahlen - wenn's
> ein Alkoholkranker ist, hieße das, das Pferd von hinten aufzäumen. Der
> kann nicht plötzlich zum Abstinenzler werden ohne böse
> Entzugserscheinungen, und da muss die Therapie ansetzen. Aber sofort.
Und auch keine (reine) Psychotherapie - zu einer echten Entziehung
gehört ein bisschen mehr. Die Abhängigkeit und damit die
Entzugserscheinungen sind nämlich überwiegend physischer Natur.

Hartmut Kraus

unread,
Nov 14, 2013, 5:17:04 PM11/14/13
to
Am 14.11.2013 23:00, schrieb Martin Gerdes:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>> Die Krankenkasse soll Geld bezahlen, wenn du Therapien oder Arzneien
>>> benötigst, um deine Gesundheit wiederherzustellen. Wie soll sie das
>>> überprüfen, wenn sie die Diagnosen nicht erhält?
>
>> In der Regel gehen die Kasse keine Diagnosen an. Es herrscht ärztliche
>> Schweigepflicht.
Blödsinn, doch nicht der Kasse gegenüber. Wenn die ...zigtausende
bezahlen soll, ist es wohl ihr gutes Recht, zu wissen, wofür.

Tom Schneider

unread,
Nov 14, 2013, 5:27:20 PM11/14/13
to
gUnther nanonüm schrieb:
> "Roland Tycha" <cat...@online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:l60rtc$dae$1...@online.de...
>
>> Bin ich denn schon süchtig, wenn ich mal abends ein oder zwei Bier
>
> Hi,
> dann noch nicht. Wenn Du aber "jeden Abend 3 Flaschen" leerst, bist du
> Alki...

Ich liebe Universaldiagnosen aus der Ferne, lieber Herr Prof. Brinkmann!

Bastian Blank

unread,
Nov 14, 2013, 6:27:11 PM11/14/13
to
Roland Tycha wrote:
> ich möchte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine Psychotherapie
> machen, die Krankenkasse gewährt mir die Erstattung nur, wenn ich zum
> Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis" erbringe. Was soll das denn?

Hast du die Krankenkasse gefragt? Was hast du überhaupt schriftlich?

> Bin ich denn schon süchtig, wenn ich mal abends ein oder zwei Bier
> trinke? Warum will die Kasse sowas haben? Nur weil ich mal vor
> Jahrzehnten mal mit einem Arzt über Alkoholkonsum gesprochen habe? In
> Bayern gilt das Bier immerhin als Grundnahrungsmittel, und ich wohne in
> einer Gegend, die die höchste Bierbrauereiendichte weltweit aufzuweisen hat!

Abstinenz ist nicht auf Alkohol beschränkt.

> Darf die Kasse denn sowas einfordern, hinsichtlich Datenschutz? Das darf
> doch lediglich die Führerscheinbehörde machen, wenn es darum geht, ob
> jemandem der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen werden soll.

Bis jetzt weisst du nicht mal _was_ sie überhaupt will.

> Wie sieht das Ganze denn rechtlich aus? Vielen Dank im voraus für
> Antworten, die auch ich ernst nehmen kann! Ich wünsche Euch allen mal ne
> gute Nacht.

Die Krankenkasse erlässt einen positiven oder negativen Verwaltungsakt,
der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein sollte, ausser es
gibt keinen Behelf dagegen. Oder reden wir über eine private
Krankenkasse, welche sowieso komplett anderen Regeln unterliegt?

Bastian

Hartmut Kraus

unread,
Nov 15, 2013, 2:17:58 AM11/15/13
to
Am 15.11.2013 00:27, schrieb Bastian Blank:
> Die Krankenkasse erlässt einen positiven oder negativen Verwaltungsakt,
> der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein sollte, ausser es
> gibt keinen Behelf dagegen.
Nein, die Kasse ist keine Verwaltungsbehörde. Sie entscheidet über die
Leistungen, die sie gewährt.

gUnther nanonüm

unread,
Nov 15, 2013, 7:57:46 AM11/15/13
to

"Hartmut Kraus" <hartmut...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:l63ftk$u33$1...@news.albasani.net...

> Blut- und Leberwerte. Die sind aber auch wenig aussagekräftig über deine

Hi,
Blut...wurde Dir echt alle 4 Wochen ein Stück Leber rausgefetzt?
Nach meinem Wissen werden auch die Leberwerte via Blutprobe ermittelt.

> Trinkgewohnheiten und -mengen - wenn du nicht abhängig bist oder schon die
> sprichwörtliche "Säuferleber" hast, reicht's, ein paar Tage nichts

Man kann bis zu 6 Wochen lang ziemlich genau erkennen, ob ein Ex-Alki einen
"Rückfall" hatte. Einen Schluck Hustensaft vor 5 Wochen sieht man nicht,
nein. Aber ein tägliches Bier bestimmt.
Der menschliche Verdauungsapparat enthält genug Hefen, um auch selbst
gewisse Mengen Alk zu produzieren. Du mußt bloß genug Zucker, Hefegebäck und
Weißmehl futtern. Das Bier liegt da deutlich drüber, außer es wird übern Tag
verteilt oder als Einreibemittel genutzt :-)


> zu trinken, dann sind sie Werte völlig normal. Deshalb gehört dazu auch
> noch eine allgemeinmedizinische Untersuchung und eine auf "reaktive
> Stresstoleranz".
>
> Die Kosten sind übrigens irrelevant, die bezahlst du sowieso selber. ;)

Der Hausarzt nimmt regelmäßig Blut und bescheinigt Dir die halbjährige
Abstinenz aufgrund seiner Daten. Dann bekommst Du einen neuen Termin. Das
ist wohl je nach Bundesland verschieden. Dies hier ist NRW...


--
mfg,
gUnther


Hartmut Kraus

unread,
Nov 15, 2013, 8:03:35 AM11/15/13
to
Am 15.11.2013 13:57, schrieb gUnther nanonüm:
> Blut...wurde Dir echt alle 4 Wochen ein Stück Leber rausgefetzt?
> Nach meinem Wissen werden auch die Leberwerte via Blutprobe ermittelt.
Hat doch keiner bestritten.

>> Trinkgewohnheiten und -mengen - wenn du nicht abhängig bist oder schon die
>> sprichwörtliche "Säuferleber" hast, reicht's, ein paar Tage nichts
>
> Man kann bis zu 6 Wochen lang ziemlich genau erkennen, ob ein Ex-Alki einen
> "Rückfall" hatte.
Hat auch keiner bestritten.

Einen Schluck Hustensaft vor 5 Wochen sieht man nicht,
> nein. Aber ein tägliches Bier bestimmt.
> Der menschliche Verdauungsapparat enthält genug Hefen, um auch selbst
> gewisse Mengen Alk zu produzieren. Du mußt bloß genug Zucker, Hefegebäck und
> Weißmehl futtern. Das Bier liegt da deutlich drüber, außer es wird übern Tag
> verteilt oder als Einreibemittel genutzt :-)
>
>
>> zu trinken, dann sind sie Werte völlig normal. Deshalb gehört dazu auch
>> noch eine allgemeinmedizinische Untersuchung und eine auf "reaktive
>> Stresstoleranz".
>>
>> Die Kosten sind übrigens irrelevant, die bezahlst du sowieso selber. ;)
>
> Der Hausarzt nimmt regelmäßig Blut und bescheinigt Dir die halbjährige
> Abstinenz aufgrund seiner Daten.
Worum geht's dir eigentlich? Wann ist ein Abstinenznachweis überhaupt
nötig? Bei einem Ex-Alki, der darf an Alk nicht mehr denken, sonst ist
er wieder drin. Bei einer irgendwie gearteten posttraumatischen Therapie
(s. Eingangbeitrag) völlig sinnlos.

gUnther nanonüm

unread,
Nov 15, 2013, 10:16:53 AM11/15/13
to

"Hartmut Kraus" <hartmut...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:l6562a$3cr$1...@news.albasani.net...

.
> Worum geht's dir eigentlich? Wann ist ein Abstinenznachweis überhaupt
> nötig? Bei einem Ex-Alki, der darf an Alk nicht mehr denken, sonst ist er
> wieder drin. Bei einer irgendwie gearteten posttraumatischen Therapie (s.
> Eingangbeitrag) völlig sinnlos.

Hi,
das wissen wir nicht. Genau wie vieles Andere hier. Es mangelt insgesamt an
Infos...aber sehr wohl kann die Kasse soeinen Nachweis fordern. Dafür reicht
die Erwähnung irgendwo in einem Gutachten, und natürlich, daß die Kasse
vermutlich bezahlt hat dafür. Ob sie aufgrund des Ergebnisses dann aber auch
ablehnen darf, ist ne andere Baustelle. Genausogut könnte man auch
argumentieren, daß der erwiesene Alk-ismo als Folge der PTBS und damit als
schädliches Verhalten zu werten ist und um weitere Folgeschäden zu
verhindern eine Behandlung umso dringlicher...

--
mfg,
gUnther


Hartmut Kraus

unread,
Nov 15, 2013, 10:24:12 AM11/15/13
to
Am 15.11.2013 16:16, schrieb gUnther nanonüm:
> "Hartmut Kraus" <hartmut...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:l6562a$3cr$1...@news.albasani.net...
>
> .
>> Worum geht's dir eigentlich? Wann ist ein Abstinenznachweis überhaupt
>> nötig? Bei einem Ex-Alki, der darf an Alk nicht mehr denken, sonst ist er
>> wieder drin. Bei einer irgendwie gearteten posttraumatischen Therapie (s.
>> Eingangbeitrag) völlig sinnlos.
>
> Hi,
> das wissen wir nicht. Genau wie vieles Andere hier. Es mangelt insgesamt an
> Infos...
Jo, also soll er sich doch mal äußern.

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 16, 2013, 1:15:16 PM11/16/13
to
Hartmut Kraus:

> Bastian Blank:
>
>> Die Krankenkasse erlässt einen positiven oder negativen
>> Verwaltungsakt, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
>> versehen sein sollte [...]

Eine ganz allgemeine Belehrungspflicht gibt es allerdings nicht.

> Nein, die Kasse ist keine Verwaltungsbehörde.

Anderer Ansicht: § 1 Abs. 2 SGB X.

Hartmut Kraus

unread,
Nov 16, 2013, 1:29:24 PM11/16/13
to
Ach cool - wie hast du's fertiggekriegt, diese Mail an mich zu seenden,
aber mit meiner Adresse als Absender???

Jetzt musst du mir nur noch zeigen, wo in § 1 Abs. 2 SGB X. was von
"Krankenkasse" steht. Zitat:

"(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die Aufgaben
der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 16, 2013, 4:24:28 PM11/16/13
to
Hartmut Kraus:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Hartmut Kraus:
>>
>>> Nein, die Kasse ist keine Verwaltungsbehörde.
>>
>> Anderer Ansicht: § 1 Abs. 2 SGB X.
>
> Ach cool - wie hast du's fertiggekriegt, diese Mail an mich zu
> seenden, aber mit meiner Adresse als Absender???

Das geht ganz einfach, indem ich auf "Antworten" klicke statt auf
"Newsgruppe antworten". Das war ein Versehen, keine Absicht.

> Jetzt musst du mir nur noch zeigen, wo in § 1 Abs. 2 SGB X. was
> von "Krankenkasse" steht. Zitat:
>
> "(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die
> Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

Das kann ja auch woanders stehen. Das SGB V ist voll von Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung, die die Krankenkassen wahrnehmen.
Message has been deleted

Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 3:22:27 AM11/17/13
to
Am 17.11.2013 01:00, schrieb Martin Gerdes:
> Hartmut Kraus <hartmut...@web.de> schrieb:
>
>>>> In der Regel gehen die Kasse keine Diagnosen an. Es herrscht ärztliche
>>>> Schweigepflicht.
>
>> Blödsinn, doch nicht der Kasse gegenüber.
>
> Doch.
> Du hast mal wieder (wie üblich) keine Ahnung von der Rechtslage.
Nee, nur du keine von der Realität. Meinst du, die Kasse hätte mir die
Leistungen wie Zahnersatz über das habe Gebiss und 3mal wöchentlich
Physiotherapie (jetzt für's 2. Jahr ohne Unterbrechung) bewilligt, wenn
wir (also Ärzte und ich) sie nicht konkret vom Bedarf überzeugt hätten?

> (Auch ersichtlich daran, daß Du die Erklärung in der Sache weggesnippt
> hast und auf den Vorvorredner antwortest)
Das geht dich eine feuchten Honig an. Hier unterhalten sich Leute, die
wissen, wovon sie reden.


Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 3:25:24 AM11/17/13
to
Am 17.11.2013 09:22, schrieb Hartmut Kraus:
> Am 17.11.2013 01:00, schrieb Martin Gerdes:
>> Hartmut Kraus <hartmut...@web.de> schrieb:
>>
>>>>> In der Regel gehen die Kasse keine Diagnosen an. Es herrscht ärztliche
>>>>> Schweigepflicht.
>>
>>> Blödsinn, doch nicht der Kasse gegenüber.
>>
>> Doch.
>> Du hast mal wieder (wie üblich) keine Ahnung von der Rechtslage.
> Nee, nur du keine von der Realität. Meinst du, die Kasse hätte mir die
> Leistungen wie Zahnersatz über das habe Gebiss und 3mal wöchentlich
> Physiotherapie (jetzt für's 2. Jahr ohne Unterbrechung) bewilligt, wenn
> wir (also Ärzte und ich) sie nicht konkret vom Bedarf überzeugt hätten?
Und von der Rechtslage, mit Hilfe von umfangreichen Gesetzeswerken
übrigens. ;)

Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 3:30:42 AM11/17/13
to
Am 16.11.2013 22:24, schrieb Frank Kozuschnik:

> > Jetzt musst du mir nur noch zeigen, wo in § 1 Abs. 2 SGB X. was
> > von "Krankenkasse" steht. Zitat:
> >
> > "(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die
> > Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
>
> Das kann ja auch woanders stehen. Das SGB V ist voll von Aufgaben der
> öffentlichen Verwaltung, die die Krankenkassen wahrnehmen.
Quatsch. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstehen Behörden (Ämtern,
Ministerien), aber sie sind selber keine:

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/


Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 4:10:36 AM11/17/13
to
Am 17.11.2013 01:00, schrieb Martin Gerdes:
> Hartmut Kraus <hartmut...@web.de> schrieb:
>
>>>> In der Regel gehen die Kasse keine Diagnosen an. Es herrscht ärztliche
>>>> Schweigepflicht.
>
>> Blödsinn, doch nicht der Kasse gegenüber.
>
> Doch.
Ein guter Artikel dazu:

http://www.apotheken-umschau.de/Medizin/Wo-aerztliche-Schweigepflicht-ihre-Grenzen-hat-167621.html

Quintessenz: Oft verkehrt sich der Sinn der Schweigepflicht ins
Gegenteil, also dass sie Interessen des Patienten zuwiderläuft.

Laszlo Lebrun

unread,
Nov 17, 2013, 4:05:30 AM11/17/13
to
On 14.11.2013 23:00, Martin Gerdes wrote:
> Rechtsanwälte (und bei denen ist nicht sicher,
> ob man wirklich eine hieb- und stichfeste Antwort bekommt).

Man bekommt ein hieb- und stichfeste Antwort, dass es darauf ankommt,
wie der Richter gelaunt ist...

--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 17, 2013, 5:43:17 AM11/17/13
to
Hartmut Kraus:
Da werden zwar die Aufsichtsbehörden aufgelistet, aber das sagt nichts
darüber, inwiefern eine Krankenkasse selbst eine Behörde ist oder nicht.

Die Krankenkassen gehören vielleicht nicht zur unmittelbaren
Staatsverwaltung, aber im Sinn des Sozialgesetzbuchs sind sie Behörden
und erlassen auch Verwaltungsakte (§ 31 ff. SGB X).

Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 7:14:04 AM11/17/13
to
"§ 31 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche
Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem
Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare
Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein
Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten
oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche
Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit
betrifft."

Ich überlasse es dir, da weiter zu suchen, was davon auf eine
Krankenkasse zutreffen könnte. Für mich ist eine Diskussion ab da
sinnlos, wo's dem anderen nicht um die Sache geht, sondern nur darum,
unbedingt Recht zu behalten.

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 17, 2013, 8:39:24 AM11/17/13
to
Hartmut Kraus:

>>>>> Jetzt musst du mir nur noch zeigen, wo in § 1 Abs. 2 SGB X.
>>>>> was von "Krankenkasse" steht. Zitat:
>>>>>
>>>>> "(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle,
>>>>> die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
>>>>
>>>> Das kann ja auch woanders stehen. Das SGB V ist voll von
>>>> Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die die Krankenkassen
>>>> wahrnehmen.
>>>
>>> Quatsch. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstehen Behörden
>>> (Ämtern, Ministerien), aber sie sind selber keine:
>>>
>>> http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/
>>
>> Da werden zwar die Aufsichtsbehörden aufgelistet, aber das sagt
>> nichts darüber, inwiefern eine Krankenkasse selbst eine Behörde
>> ist oder nicht.
>>
>> Die Krankenkassen gehören vielleicht nicht zur unmittelbaren
>> Staatsverwaltung, aber im Sinn des Sozialgesetzbuchs sind sie
>> Behörden und erlassen auch Verwaltungsakte (§ 31 ff. SGB X).
>
> "§ 31 Begriff des Verwaltungsaktes
>
> Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere
> hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines
> Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft unddie
> auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. [...]"
>
> Ich überlasse es dir, da weiter zu suchen, was davon auf eine
> Krankenkasse zutreffen könnte.

Das kann alles auf eine Krankenkasse zutreffen:

* Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme
Die Krankenkasse entscheidet oder handelt auf der Grundlage
öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

* Behörde
Die Krankenkasse ist Behörde im Sinn des Sozialgesetzbuchs, weil sie
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Diese Aufgaben ergeben
sich hauptsächlich aus SGB V.

* Regelung eines Einzelfalles
Einen Einzelfall regelt die Krankenkasse zum Beispiel, wenn sie über den
Antrag eines Versicherten auf konkrete Leistungen entscheidet.

* auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Die Krankenkasse wird im Sozialrecht tätig.

* auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Krankenkasse einem Versicherten
eine rechtlich relevante Entscheidung mitteilt (Bescheid).

> Für mich ist eine Diskussion ab da sinnlos, wo's dem anderen
> nicht um die Sache geht, sondern nur darum, unbedingt Recht zu
> behalten.

Verdrehst du da nicht etwas? Hast du denn schon ein Sachargument gebracht?

Hartmut Kraus

unread,
Nov 17, 2013, 8:46:20 AM11/17/13
to
Kann.

> * Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme
> Die Krankenkasse entscheidet oder handelt auf der Grundlage
> öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Das sollte jeder tun: Sich an die Gesetze halten. Deshalb ist er noch
keine Behörde. ;)

> * Behörde
> Die Krankenkasse ist Behörde im Sinn des Sozialgesetzbuchs, weil sie
> Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Diese Aufgaben ergeben
> sich hauptsächlich aus SGB V.
Keien einzige der öffentlichen Verwaltung.

> * Regelung eines Einzelfalles
> Einen Einzelfall regelt die Krankenkasse zum Beispiel, wenn sie über den
> Antrag eines Versicherten auf konkrete Leistungen entscheidet.
Kein Kriterium dafür, das sie eine Behörde sein muss. Das machen andere
Versicherungen genauso.

> * auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
> Die Krankenkasse wird im Sozialrecht tätig.
>
> * auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet
> Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Krankenkasse einem Versicherten
> eine rechtlich relevante Entscheidung mitteilt (Bescheid).
Dazu sind auch nicht nur Behörden berechtigt.

>> Für mich ist eine Diskussion ab da sinnlos, wo's dem anderen
>> nicht um die Sache geht, sondern nur darum, unbedingt Recht zu
>> behalten.
>
> Verdrehst du da nicht etwas? Hast du denn schon ein Sachargument gebracht?
Also bitte: Nerv' mich nicht weiter.


Roland Tycha

unread,
Nov 18, 2013, 11:36:36 AM11/18/13
to
>
>> Bayern gilt das Bier immerhin als Grundnahrungsmittel, und ich wohne in
>
> Das ist ein Witz, keine Tatsache. Sonst wäre nämlich ein Jugendschutzverbot
> unmöglich.
>
>> einer Gegend, die die höchste Bierbrauereiendichte weltweit aufzuweisen
>> hat!
>
> Dortmund?
>
>>
>>

Nein, Oberfranken

Thomas Hochstein

unread,
Nov 29, 2013, 2:20:22 PM11/29/13
to
Roland Tycha schrieb:

> ich m�chte wegen Posttraumatischem Belastungssyndrom eine Psychotherapie
> machen, die Krankenkasse gew�hrt mir die Erstattung nur, wenn ich zum
> Hausarzt gehe und einen "Abstinenznachweis" erbringe.

Krankenkassen, d.h. gesetzliche Krankenversicherung (wieso dann
Erstattung?) oder Krankenversicherung, d.h. PKV?
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