folgender Fall. Kunde mit Gästen besucht Lokal, in dem Kartenzahlung
an der Tür per Aufkleber als möglich angekündigt wird und nach seiner
Erfahrung auch üblich ist. Man bestellt, isst und trinkt und beim
Bezahlen wird festgestellt: Alle beiden Kartenlesegeräte sind defekt
(ec/Maestro). Frage nun: Was tun? Der Kunde (ist dem Gastwirt nicht
persönlich bekannt) hat sich auf die Kartenzahlung verlassen und hat
kein Bargeld dabei. Der Gastwirt will den Gast nicht einfach gehen
lassen und seine (des Kunden) Hausbank ist auch nicht in der Nähe, so
dass er auch nur unter Mehrkosten ungeplant mit einer Maestro-Karte an
Bargeld kommen kann.
Danke
Ralf
>Was tun?
Rechnung verlangen und Zahlung per Überweisung ankündigen.
Alternativ Zettel mit Namen/Anschrift dalassen, aufstehen und gehen.
--
mit freundlichen Grüßen! Password Must Be at Least 18770 Characters
Holgi, +49-531-3497854 ! Can't Repeat Any of Your Previous 30689 Passwords
> Rechnung verlangen und Zahlung per Überweisung ankündigen.
>
> Alternativ Zettel mit Namen/Anschrift dalassen, aufstehen und gehen.
Off-topic-Anekdote:
Mir ist ähnliches vor ein paar Tagen an einer französischen
Autobahn-Mautstelle passiert: Schranke vor mir zu und der Automat spuckt
die Karte unabgebuchthabenderweise (hoffentlich: die Abrechnung wirds
erweisen) wieder aus. Da ist keiner, der sich dafür interessiert, wer ich
bin oder ob ich noch zahlen möchte.
--
Helmut Richter
Geld mit Mehrkosten abheben und auf das Trinkgeld anrechnen, bzw. ohne
Trinkgeld zahlen.
-lk-
Trinkgeld um die Mehrkosten kürzen ;-)
Jaja - vielen Dank für Deine Klugscheißerei. Es soll auch noch Leute
geben, die Ihr gegebenes Wort halten und das machen was sie sagen.
-lk-
Und daraus folgt rechtlich was?
Personalausweiskopie oder -abschrift anbieten und eine Rechnung
verlangen. Schließlich hat der Kunde daran ja keine Schuld, dass das
Kartenlesegerät nicht geht und der Wirt nicht vorher (an der Tür oder
bei der Bestellung?) darauf hingewiesen hat.
Nach dem Essen erstmal den Kunden zu bitten einen Geldautomaten zu
suchen, finde ich jedenfalls sehr unseriös.
Volker
Ich gebe nicht eben wenig Trinkgeld, wenn mir die Leistung (Essen,
etc.) und der Service gefallen hat. Im Moment als der Kellner sagte
"Alle Lesegeräte kaputt" ist das Trinkgeld bereits auf Null gesunken.
Ich würde die Mehrkosten für die Abbuchung vom Betreiber zurück haben
wollen.
Ralf
>> Rechnung verlangen und Zahlung per Überweisung ankündigen.
>>
>> Alternativ Zettel mit Namen/Anschrift dalassen, aufstehen und gehen.
>
> Off-topic-Anekdote:
> Mir ist ähnliches vor ein paar Tagen an einer französischen
> Autobahn-Mautstelle passiert: Schranke vor mir zu und der Automat spuckt
> die Karte unabgebuchthabenderweise (hoffentlich: die Abrechnung wirds
> erweisen) wieder aus. Da ist keiner, der sich dafür interessiert, wer ich
> bin oder ob ich noch zahlen möchte.
Bei italienischen Mautstellen folgt dann eine saftige Nachrechnung, weil das
Kennzeichen gefilmt wird. Man müsste sich bei der nächsten Mautstelle
melden, um das zu verhindern.
Gruss Pascal
> Bei italienischen Mautstellen folgt dann eine saftige Nachrechnung, weil das
> Kennzeichen gefilmt wird. Man müsste sich bei der nächsten Mautstelle
> melden, um das zu verhindern.
In F muss man erstmal durch die Schranke kommen. Ich habe glücklicherweise
noch genug Kleingeld zusammenkratzen können. Einen Fünfziger hatte ich
auch noch -- wenn er den nimmt, ziehe ich wohl mit einem Sack Münzen von
dannen. Ich habe daraus gelernt: auf französischen Autobahnen für alle
Fälle *auch* Münzen und kleine Scheine mitführen.
--
Helmut Richter
> Im Moment als der Kellner sagte
> "Alle Lesegeräte kaputt" ist das Trinkgeld bereits auf Null gesunken.
Ich gebe zu bedenken, dass das manchmal nicht im Einfluss des Gastwirtes
liegt. Wir hatten schon Fälle, da tat's einfach das Lesegerät nicht,
ohne erkennbaren Grund.
Nach einigen Minuten lief eine "Selbstdiagnose", die spuckte lauter
kryptische Fehlermeldungen aus. Am nächsten Tag rief ich die
Servicestelle an.
Ergebnis: die Ursache war die Umstellung auf die Sommerzeit...
Deswegen das Trinkgeld auf Null zu kürzen, wenn sonst alles in Ordnung
war, finde ich... eigenwillig.
Servus,
Konni
--
Scharfe Wochen im Oktober - Meerrettichspezialitäten und mehr
http://www.scharfe-wochen.de/
Am 26.05.2008 12:14 schrieb Konni Scheller:
> Deswegen das Trinkgeld auf Null zu kürzen, wenn sonst alles in Ordnung
> war, finde ich... eigenwillig.
wieso? Der Wirt kann doch angemessen auf das Geschehen in seinem
Verantwortungsbereich reagieren. Zum Beispiel, indem er eben eine
Rechnung schreibt und um baldige Zahlung bittet. Oder sich eine
Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
Dafür hätte sicher jeder Gast Verständnis und käme nicht auf die Idee,
deswegen das Trinkgeld zu kürzen.
--
Gruss Monika
>> Ich sag doch immer, eine einzige Versicherung reicht aus, um alles
>> abzudecken.
> Das interessiert mich. Welche?
ZPO §900 (HaJo Hachtkemper in d.s.r.w)
> wieso? Der Wirt kann doch angemessen auf das Geschehen in seinem
> Verantwortungsbereich reagieren. Zum Beispiel, indem er eben eine
> Rechnung schreibt und um baldige Zahlung bittet. Oder sich eine
> Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
Natürlich. Ralph sprach davon, schon beim Nichtfunktionieren der Geräte
das Trinkgeld zu kürzen:
>>Im Moment als der Kellner sagte
"Alle Lesegeräte kaputt" ist das Trinkgeld bereits auf Null gesunken.<<
Nach dieser Darstellung gab es schon keine Chance mehr, das ganze
zivilisiert zu regeln.
>> Deswegen das Trinkgeld auf Null zu kürzen, wenn sonst alles in Ordnung
>> war, finde ich... eigenwillig.
>
>wieso? Der Wirt kann doch angemessen auf das Geschehen in seinem
>Verantwortungsbereich reagieren. Zum Beispiel, indem er eben eine
Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
Das Geraet ist in seinem Verantwortungsbereich, aber die
Telefonleitung kann defekt sein (Ist die auch noch in seinem
Verantwortungsbereich?) oder die Kartenzahlung wird abgelehnt weil es
ein Problem im Rechenzentrum (an das so ein Terminal angeschlossen
ist) gibt (Ist das Rechenzentrum dann auch im Verantwortungsbereich
des Gastronomen?). Und diese Faelle sind gar nicht einmal so selten.
ich hatte gerade von ca. einer Stunde das bei einem Kunden sowohl
Kredit- als auch Maestro-Karte abgelehnt wurden - der Geldautomat der
Sparkasse um die Ecke hat dem Kunden aber bereitwillig Geld gegeben.
>Rechnung schreibt und um baldige Zahlung bittet. Oder sich eine
Klar, vor allem bei Auslaendern ein sehr guter Weg (auf der offenen
Rechnung sitzen zu bleiben) - wobei auch bei deutschen Kunden dieser
Weg mit einem sehr hohen Risiko behaftet ist.
>Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
Dazu braucht er aber noch eine Lastschriftvereinbarung mit seiner
Bank.
>Dafür hätte sicher jeder Gast Verständnis und käme nicht auf die Idee,
>deswegen das Trinkgeld zu kürzen.
Wie waere es, wenn der Kunde schlicht und einfach Bargeld als
Sicherheit in der Tasche hat?
Heutzutage haengen alle so sehr an den Karten, das kaum einer daran
denkt welche technischen Probleme auftreten koennen (und auch sehr oft
auftreten). Klar fuer die Banken ist es einfacher, fuer den Kunden
vermeitlich sicherer und fuer die Akzeptanzstelle angeblich billiger.
Nur leider ist es auch deutlich anfaelliger.
BTW, eine Kreditkarte ist da sogar noch im Vorteil, da diese auch
offline abgerechnet werden kann, die Maestro Karte leider nicht.
Atschuess
Andreas
Barzahlung nicht möglich, ich hatte keine Bargeld dabei,
Kartenzahlung nicht möglich, ich hatte auch keine Karte dabei,
Ausweis vorzeigen nicht möglich, ich hatte auch den nicht dabei,
nur das Auto und ich waren da, der Sprit war schon im Tank,
An der Kasse saß eine Frau und ich habe ihr in meiner netten Art
erklärt, dass ich jetzt nicht zahlen kann, mich nicht ausweisen kann und
nach Hause fahren werde, sie kann mir eine Rechnung mitgeben wenn sie
Geld haben will oder soll sich den Sprit wieder rausnehmen.
Da sie weder eine Rechnung schreiben konnte noch den Sprit absaugen
wollte sie die Polizei rufen. Ich habe sie dann gefragt was die Polizei
wohl hier soll, da hatte sie dann auch keine Antwort. Zum Schluss hat
sie sich dann meine Auto-Nummer aufgeschrieben, mir den Spritzettel und
ne Kontonummer mitgegebn und ich habe am nächsten Tag bezahlt...gut wars....
Hasso
> Barzahlung nicht möglich, ich hatte keine Bargeld dabei,
> Kartenzahlung nicht möglich, ich hatte auch keine Karte dabei,
> Ausweis vorzeigen nicht möglich, ich hatte auch den nicht dabei,
> nur das Auto und ich waren da, der Sprit war schon im Tank,
> An der Kasse saß eine Frau und ich habe ihr in meiner netten Art
> erklärt, dass ich jetzt nicht zahlen kann, mich nicht ausweisen kann und
> nach Hause fahren werde, sie kann mir eine Rechnung mitgeben wenn sie
> Geld haben will oder soll sich den Sprit wieder rausnehmen.
> Da sie weder eine Rechnung schreiben konnte noch den Sprit absaugen
> wollte sie die Polizei rufen. Ich habe sie dann gefragt was die Polizei
> wohl hier soll, da hatte sie dann auch keine Antwort. Zum Schluss hat
Naja, wieso tankst du denn wenn du weder Geld noch Karten dabei hast,
sprich nicht in der Lage bist in irgendeiner Weise die Rechung zu
begleichen? Sowas kontrolliert man bevor man zapft, nicht erst im
Nachhinein und verlässt sich dann auf die Kulanz wie es bei dir
geschehen ist. ;-)
Ciao Markus
Am 26.05.2008 15:07 schrieb Andreas H. Zappel:
> Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
weil er etwas anbietet, nämlich die Kartenzahlung. Darauf darf der Kunde
vertrauen -sonst hätte das auch gar keinen Sinn. Warum das nicht
funktioniert, ist weitgehend egal -eine einzige Ausnahme fällt mir ein:
die Karte wäre gesperrt, das hätte dann der Kunde zu vertreten.
> ich hatte gerade von ca. einer Stunde das bei einem Kunden sowohl
> Kredit- als auch Maestro-Karte abgelehnt wurden - der Geldautomat der
> Sparkasse um die Ecke hat dem Kunden aber bereitwillig Geld gegeben.
Das hat nichts zu bedeuten.
>> Rechnung schreibt und um baldige Zahlung bittet. Oder sich eine
> Klar, vor allem bei Auslaendern ein sehr guter Weg (auf der offenen
> Rechnung sitzen zu bleiben) - wobei auch bei deutschen Kunden dieser
> Weg mit einem sehr hohen Risiko behaftet ist.
Alternative: er lässt den Kunden ohne das ziehen und sieht sein Geld
ganz sicher nicht.
>> Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
> Dazu braucht er aber noch eine Lastschriftvereinbarung mit seiner
> Bank.
Die sollte sich erlangen lassen; war ja auch nur ein Beispiel.
> Wie waere es, wenn der Kunde schlicht und einfach Bargeld als
> Sicherheit in der Tasche hat?
Sicher wäre es am einfachsten, wenn der Kunde das zufällig ausreichend
dabei hat. Allerdings wäre er dazu nicht zu verpflichten, wenn ihm am
Eingang die Zahlung per Karte ausdrücklich angeboten wurde.
> BTW, eine Kreditkarte ist da sogar noch im Vorteil, da diese auch
> offline abgerechnet werden kann, die Maestro Karte leider nicht.
Wenn man das weiß und das Risiko nicht tragen mag, muss man nicht
anbieten, diese Karten zu akzeptieren. Tut man es doch, ist man eben
daran gebunden. Mit dem Vorteil, dass vielleicht der eine oder andere
Kunde mehr kommt und/oder mehr konsumiert, und dem Nachteil eines
gewissen Risikos. Vielleicht kann man sich da ja irgendwie versichern,
aber so genau kenne ich die Möglichkeiten da nicht.
Am 26.05.2008 15:24 schrieb Hasso:
> Da sie weder eine Rechnung schreiben konnte noch den Sprit absaugen
> wollte sie die Polizei rufen. Ich habe sie dann gefragt was die Polizei
> wohl hier soll, da hatte sie dann auch keine Antwort.
diese Antwort hätte ich gehabt:
zur sicheren Feststellung Deiner Personalien.
> Zum Schluss hat
> sie sich dann meine Auto-Nummer aufgeschrieben, mir den Spritzettel und
> ne Kontonummer mitgegebn und ich habe am nächsten Tag bezahlt...gut wars....
Die Dame hat aber nicht wissen können, ob sie an einen ehrlichen
Schussel oder einen ordentlichen Preller geraten ist. Glück gehabt, auf
beiden Seiten.
> Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> writes:
>>Alternative: er lässt den Kunden ohne das ziehen und sieht sein Geld
>
> Wenn ein Kunde nach dem Genuß einer Leistung einfach nur ohne
> weiteren Kommentar erklärt, daß er nicht zahlen kann oder
> will, liegt dann eine Straftat vor?
Man könnte hier an Zechprellerei denken. Das gibt es aber in Deutschland
nicht als Delikt, also nimmt man ersatzweise Betrug, siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zechpreller
Der Gast täuscht den Wirt über seine Zahlungsfähigkeit, und der Wirt
erleidet dadurch einen Vermögensschaden.
> Wäre es keine Straftat, wenn er erklärt, daß er erst nach dem
> Genuß bemerkt hat, daß er seine Geldbörse verloren oder
> vergessen hat? Dann hatte er ja gegebenenfalls beim Genuß
> nicht die Absicht, diesen nicht zu bezahlen?
Dann ist es kein Betrug, zum Betrug gehört Vorsatz. Wobei es in der
Realität sicherlich schwer ist, das sauber abzugrenzen. Der Obdachlose der
im Sterne-Restaurant eine große Zeche macht dürfte da eher in
Erklärungsnöte kommen als der Geschäftsmann dem man auf der Messe die
Brieftasche geklaut hat und der den Diebstahl erst bemerkt als er die
Rechnung zahlen will.
> Ist der Gläubiger berechtigt, den am Orte des Genusses noch
> anwesenden Schuldner festzuhalten, bis die Polizei eintrifft,
> die seine Personalien ermitteln soll?
Aber sicher.
> Hat der Gläubiger vielleicht das Recht, sich ein Pfand zu
> nehmen, wenn die Personalien nicht ermittelt werden können?
Einfach so nehmen darf er sich fremdes Eigentum nicht, nein. Da müßte er
sich schon mit dem Schuldner einig werden.
> Ist die Polizei überhaupt dazu verpflichtet und berechtigt,
> dem Gläubiger bei einem rein zivilrechtlichen Schuldverhältnis
> zu dienen (falls die obenstehende erste Frage verneint wurde),
> indem sie die Personalien des Schuldners ermittelt und diese
> dem Gläubiger mitteilt?
Da hier Betrug im Raum steht, also eine Straftat, ist die Polizei durchaus
verpflichtet einzugreifen.
> Falls eine Straftat vorliegt: Müßte der geschädigte Gläubiger
> dann nicht erst Akteneinsicht über einen Strafverteidiger
> beantragen, um die Personalien der Schuldners zu erfahren?
Die Personalien wird die Polizei aufnehmen. Wobei es in der Tat eine
interessante Frage ist, unter welchen Umständen sie diese an den Gläubiger
rausgeben darf (und welche - nur Namen und Adresse oder z.B. auch
Geburtsdatum und Nationalität?).
Grüße,
Frank
> Hallo,
>
> Am 26.05.2008 15:07 schrieb Andreas H. Zappel:
>> Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
>
> weil er etwas anbietet, nämlich die Kartenzahlung. Darauf darf der Kunde
> vertrauen -sonst hätte das auch gar keinen Sinn. Warum das nicht
> funktioniert, ist weitgehend egal -eine einzige Ausnahme fällt mir ein:
> die Karte wäre gesperrt, das hätte dann der Kunde zu vertreten.
Und wie genau soll der Gastwirt festellen, warum die Karte nicht akzeptiert
wird? Er kann ja gerade nicht sehen, ob mit der Karte etwas nicht stimmt
(gesperrt, Magnetstreifen unbrauchbar...) oder einfach im Rechnzentrum was
nicht klappt.
Ich habe z.B. mal in der Vorweihnachtszeit im Supermarkt mit Kreditkarte
zahlen wollen, da hieß es dann gleich "Das wird aber sicher nicht
funktionieren, jetzt vor Weihnachten sind die Leitungen immer überlastet".
Und so war es auch, die Karte wurde nicht akzeptiert (obwohl ich in dem
selben Laden regelmäßig mit der gleichen Karte zahle und die sonst immer
funktioniert). Zum Glück ging es dann mit EC-Karte.
>>> Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
>> Dazu braucht er aber noch eine Lastschriftvereinbarung mit seiner
>> Bank.
>
> Die sollte sich erlangen lassen; war ja auch nur ein Beispiel.
Naja, abends um 22.00 Uhr mal eben eine Lastschrift mir der Bank
vereinbaren?
Grüße,
Frank
> Naja, wieso tankst du denn wenn du weder Geld noch Karten dabei hast,
> sprich nicht in der Lage bist in irgendeiner Weise die Rechung zu
> begleichen? Sowas kontrolliert man bevor man zapft, nicht erst im
> Nachhinein und verlässt sich dann auf die Kulanz wie es bei dir
> geschehen ist. ;-)
Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
hinterher bezahlt. In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
Grüße,
Frank
> Hat der Gläubiger vielleicht das Recht, sich ein Pfand zu
> nehmen, wenn die Personalien nicht ermittelt werden können?
Das kommt darauf an. Ein Restaurant hat kein Pfandrecht, ein Hotel hat
Pfandrecht aus dem Mietvertrag fuer das Zimmer.
Atschuess
Andreas
>> weil er etwas anbietet, nämlich die Kartenzahlung. Darauf darf der Kunde
>> vertrauen -sonst hätte das auch gar keinen Sinn. Warum das nicht
>> funktioniert, ist weitgehend egal -eine einzige Ausnahme fällt mir ein:
>> die Karte wäre gesperrt, das hätte dann der Kunde zu vertreten.
>
>Und wie genau soll der Gastwirt festellen, warum die Karte nicht akzeptiert
>wird? Er kann ja gerade nicht sehen, ob mit der Karte etwas nicht stimmt
>(gesperrt, Magnetstreifen unbrauchbar...) oder einfach im Rechnzentrum was
>nicht klappt.
Frank, der Kunde ist eben Koenig.
Nur schade, dass sehr viele Kunden sich nicht koeniglich benehmen.
<eg>
>>>> Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
>>> Dazu braucht er aber noch eine Lastschriftvereinbarung mit seiner
>>> Bank.
>> Die sollte sich erlangen lassen; war ja auch nur ein Beispiel.
>
>Naja, abends um 22.00 Uhr mal eben eine Lastschrift mir der Bank
>vereinbaren?
Naja, das kann man ja auch am naechsten Tag noch nachholen.
Ist nur bloed, dass manche Banken bei Geschaeftskonten eine monatliche
Grundgebuehr fuer die Lastschriften haben und der Gastwirt diese dann
auch noch tragen darf. Aber das ist dem Kunden je egal so lange er
Koenig und der Geiz geil ist.
Atschuess
Andreas
>> Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
>
>weil er etwas anbietet, nämlich die Kartenzahlung. Darauf darf der Kunde
>vertrauen -sonst hätte das auch gar keinen Sinn. Warum das nicht
>funktioniert, ist weitgehend egal -eine einzige Ausnahme fällt mir ein:
>die Karte wäre gesperrt, das hätte dann der Kunde zu vertreten.
Und wenn Du mir jatzt noch verraetst wie der Gastronom/der
Ladeninhaber feststellen kann ob die Karte gesperrt ist?
Bei einer Kreditkarte kann man das per Anruf feststellen, aber bei
einer Maestro-Karte kann man das nicht.
>> ich hatte gerade von ca. einer Stunde das bei einem Kunden sowohl
>> Kredit- als auch Maestro-Karte abgelehnt wurden - der Geldautomat der
>> Sparkasse um die Ecke hat dem Kunden aber bereitwillig Geld gegeben.
>
>Das hat nichts zu bedeuten.
Stimmt, aber in wessen Verantwortungsbereich fiel es?
>> Wie waere es, wenn der Kunde schlicht und einfach Bargeld als
>> Sicherheit in der Tasche hat?
>
>Sicher wäre es am einfachsten, wenn der Kunde das zufällig ausreichend
>dabei hat. Allerdings wäre er dazu nicht zu verpflichten, wenn ihm am
>Eingang die Zahlung per Karte ausdrücklich angeboten wurde.
Ich weiss warum ich die Kartensymbole entfernt habe. <g>
Atschuess
Andreas
> Naja, wieso tankst du denn wenn du weder Geld noch Karten dabei hast,
> sprich nicht in der Lage bist in irgendeiner Weise die Rechung zu
> begleichen? Sowas kontrolliert man bevor man zapft, nicht erst im
> Nachhinein und verlässt sich dann auf die Kulanz wie es bei dir
> geschehen ist. ;-)
Menschen machen aber nun mal Fehler. Mir ist genau dasselbe auch schon mal
passiert: Portemonnaie mit allem Bargeld und den Karten in der anderen Hose
vergessen. Auch mich wollte man nicht mehr weglassen, Angebot der
Überweisung wurde abgelehnt. Zum Glück waren's nur 2 km zu Fuß nach Hause
...
Tom Berger
--
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> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
> hinterher bezahlt. In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
> Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
> vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
Ach ja? In welchen "vielen anderen europäischen Ländern" ist das denn sonst
noch üblich?
Ich kenne das weder aus Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Andorra,
Ungarn, Kroatien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Polen,
und auch nicht aus den USA. Offenbar ist es also keineswegs "typisch
deutsch", einem Kunden zu vertrauen und keine Vorkasseleistung zu
verlangen. Und auch aus der Schweiz kenne ich es nicht anders.
Eher schon würde ich Deine Haltung als "typisch deutsch" verstehen.
> Menschen machen aber nun mal Fehler. Mir ist genau dasselbe auch schon mal
> passiert: Portemonnaie mit allem Bargeld und den Karten in der anderen Hose
> vergessen. Auch mich wollte man nicht mehr weglassen, Angebot der
> Überweisung wurde abgelehnt. Zum Glück waren's nur 2 km zu Fuß nach Hause
> ...
Hier handelt es sich aber nicht um einen Fehler sondern um eine
Unachtsamkeit deinerseits. Ich schaue z.B. vor dem Tanken in meinen
Geldbeutel und versichere mich das ich die Summe die ich gedenke zu
tanken auch einstecken habe. Damit merke ich vor dem Tanken ob ich meine
Börse vergessen habe oder nicht. IMHO also reine Unachtsamkeit die dann
durch Kulanz des Händlers gedeckt sein soll. Ich finde es, um auf Hassos
Posting Bezug zu nehmen, mehr als verständlich das in solch einem Falle
die Polizei gerufen wird um eindeutig die Personalien festzustellen. Wie
gesagt, meiner Meinung nach kann sowas nicht passieren wenn man achtsam
ist und sich bspw. ein ähnliches Verhalten angewöhnt wie ich es
praktiziere. Andernfall handelt es sich einfach um eine Unachtsamkeit
und man darf sich nicht beschweren das dann bei sowas die Polizei
gerufen wird o.ä. Meistens wird man sich mit dem Tankstellenwärter
einigen können, aber falsch gehandelt hat die Dame in Hassos Posting in
meinen Augen nicht.
Ciao Markus
Am 26.05.2008 16:54 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Und wie genau soll der Gastwirt festellen, warum die Karte nicht akzeptiert
> wird? Er kann ja gerade nicht sehen, ob mit der Karte etwas nicht stimmt
> (gesperrt, Magnetstreifen unbrauchbar...) oder einfach im Rechnzentrum was
> nicht klappt.
das wird ihm schon angezeigt. AFAIR ist der Wirt zur Vernichtung der
Karte verpflichtet, wenn sie trotz Sperre eingesetzt wird, und er
bekommt sogar noch eine Belohnung dafür. Das wird ihm dann aber auch
unmissverständlich mitgeteilt -wenn nicht, dann hat er eben Betriebspech.
> Ich habe z.B. mal in der Vorweihnachtszeit im Supermarkt mit Kreditkarte
> zahlen wollen, da hieß es dann gleich "Das wird aber sicher nicht
> funktionieren, jetzt vor Weihnachten sind die Leitungen immer überlastet".
> Und so war es auch, die Karte wurde nicht akzeptiert (obwohl ich in dem
> selben Laden regelmäßig mit der gleichen Karte zahle und die sonst immer
> funktioniert). Zum Glück ging es dann mit EC-Karte.
Hätte es nicht funktioniert, hättest Du eben Deinen Einkauf nicht
mitnehmen können, wenn Dir der Supermarkt nicht vertraut -da wäre die
Lösung also relativ einfach. Nach dem Verzehr der Ware wäre das sicher
nicht mehr so einfach möglich... :-P
> Naja, abends um 22.00 Uhr mal eben eine Lastschrift mir der Bank
> vereinbaren?
Warum? Morgen ist auch noch ein Tag.
Am 26.05.2008 17:16 schrieb Andreas H. Zappel:
> Und wenn Du mir jatzt noch verraetst wie der Gastronom/der
> Ladeninhaber feststellen kann ob die Karte gesperrt ist?
Ich kenne das so, dass das direkt angezeigt wird.
> Bei einer Kreditkarte kann man das per Anruf feststellen, aber bei
> einer Maestro-Karte kann man das nicht.
Es gibt sicher Unterschiede zwischen den verschiedenen Karten. Darauf
kann man sich ja einstellen.
> Stimmt, aber in wessen Verantwortungsbereich fiel es?
Offenbar nicht in den des Kunden.
> Ich weiss warum ich die Kartensymbole entfernt habe. <g>
Na siehste -geht doch!
> Andernfall handelt es sich einfach um eine Unachtsamkeit
> und man darf sich nicht beschweren das dann bei sowas die Polizei
> gerufen wird o.ä.
Die Polizei wird aber nicht kommen, denn es liegt ja ganz offenkundig keine
Straftat vor, und es ist ganz offenkundig auch niemand geschädigt worden.
Es ist keineswegs Aufgabe der Polizei, für Gläubiger die Personalien ihrer
Schuldner aufzunehmen.
>Naja, wieso tankst du denn wenn du weder Geld noch Karten dabei hast,
>sprich nicht in der Lage bist in irgendeiner Weise die Rechung zu
>begleichen? Sowas kontrolliert man bevor man zapft, nicht erst im
>Nachhinein und verlässt sich dann auf die Kulanz wie es bei dir
>geschehen ist. ;-)
Sowas macht man (normalerweise ;-) ) nicht absichtlich, es passiert
halt. So wie mir neulich. Im Geldbeutel <10 Euro (und das bei den
momentanen Spritpreisen) und die Mastercard. Nur war die, wie das
Lesegerät feststellte, seit 2 Wochen abgelaufen ... :-(
Gruß,
INge
(glücklicherweise noch die Maestro-Karte dabeigehabt ;-) )
--
http://www.worteundbilder.info
> Am Mon, 26 May 2008 15:35:37 +0200 schrieb Markus Deckmann:
>
>> Naja, wieso tankst du denn wenn du weder Geld noch Karten dabei hast,
>> sprich nicht in der Lage bist in irgendeiner Weise die Rechung zu
>> begleichen? Sowas kontrolliert man bevor man zapft, nicht erst im
>> Nachhinein und verlässt sich dann auf die Kulanz wie es bei dir
>> geschehen ist. ;-)
>
> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
> hinterher bezahlt.
Die es so überall gibt (dh. in allen Ländern, wo ich schon mal gewesen
bin, u.a. Deutschland, Frankreich, Holland, Luxemburg, Österreich,
Schweiz, USA).
> In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
> Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
> vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
Aber auch nur bei den Tankautomaten. Bei den normalen Tankstellen
läuft es wie "üblich", dh. man tankt und geht dann zur Kasse.
Allerdings ist es schon richtig, das es die Tankautomaten recht
häufig gibt.
Ich beziehe mich auf die Schweiz.
Michael Schmarck
--
Pickle's Law:
If Congress must do a painful thing,
the thing must be done in an odd-number year.
> Und auch aus der Schweiz kenne ich es nicht anders.
In der Schweiz gibt es recht viele "Tankautomaten". Dabei steht
"irgendwo" ein Automat, wo man Bargeld oder Karte eingibt um somit
eine Säule freizuschalten. Dann tankt man und bekommt danach eine
Quittung.
Michael Schmarck
--
<Mercury> emacs sucks, literally, not a insult, just a comment that its
large enough to have a noticeable gravitational pull...
>> Wäre es keine Straftat, wenn er erklärt, daß er erst nach dem
>> Genuß bemerkt hat, daß er seine Geldbörse verloren oder
>> vergessen hat? Dann hatte er ja gegebenenfalls beim Genuß nicht
>> die Absicht, diesen nicht zu bezahlen?
>
> Dann ist es kein Betrug, zum Betrug gehört Vorsatz.
Es fehlt (sofern die "Erklärung" des Kunden stimmt) sogar schon am
objektiven Tatbestand, weil nichts vorgetäuscht wurde.
>> Ist der Gläubiger berechtigt, den am Orte des Genusses noch
>> anwesenden Schuldner festzuhalten, bis die Polizei eintrifft,
>> die seine Personalien ermitteln soll?
>
> Aber sicher.
Auf welcher Grundlage?
Insbesondere, wenn der Betreffende freiwillig seine Personalien
herausgeben will, sähe ich dafür keinen Grund.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
> Monika Gutbrodt <mgut...@gmx.de> wrote:
>> wieso? Der Wirt kann doch angemessen auf das Geschehen in seinem
>> Verantwortungsbereich reagieren. Zum Beispiel, indem er eben eine
>> Rechnung schreibt und um baldige Zahlung bittet. Oder sich eine
>> Lastschrift vom Konto des Gastes genehmigen lässt. Oder, oder...
>
> Natürlich. Ralph sprach davon, schon beim Nichtfunktionieren der
> Geräte das Trinkgeld zu kürzen:
>
>>>Im Moment als der Kellner sagte
> "Alle Lesegeräte kaputt" ist das Trinkgeld bereits auf Null
> gesunken.<<
Wer sollte eine solche Behauptung ("alle Geräte kaputt") denn glauben?
Gar in einem halbwegs gepflegten Haus?
> Nach dieser Darstellung gab es schon keine Chance mehr, das ganze
> zivilisiert zu regeln.
Wenn ich offensichtlich angelogen werde, dann sinkt auch mein Wohlwollen
durchaus rapide gegen Null.
Sollten die Geräte wirklich _alle_ kaputt sein, dann spräche das wohl
nicht sonderlich für die Qualität oder Sorgfalt des Ladens und der
Betreiber sollte eigentlich bestrebt sein, das Malheur nicht noch
dadurch zu verstärken, daß man den Gast, der womöglich nicht mit jeder
Menge Bargeld unterwegs ist (wozu hat man denn Kreditkarten?) als
potentiellen Betrüger behandelt, obwohl das Problem hausgemacht ist.
Aber wer seine Gäste lediglich einmal (oder zum letzten Mal) sehen
möchte, der hat natürlich freie Hand bei beliebig unverschämtem
Benehmen :-(
MfG
Rupert
>> wird? Er kann ja gerade nicht sehen, ob mit der Karte etwas nicht stimmt
>> (gesperrt, Magnetstreifen unbrauchbar...) oder einfach im Rechnzentrum was
>> nicht klappt.
>
>das wird ihm schon angezeigt. AFAIR ist der Wirt zur Vernichtung der
>Karte verpflichtet, wenn sie trotz Sperre eingesetzt wird, und er
>bekommt sogar noch eine Belohnung dafür. Das wird ihm dann aber auch
>unmissverständlich mitgeteilt -wenn nicht, dann hat er eben Betriebspech.
Nur bei Kreditkarten - nicht bei Maestro Karten. Und Kreditkarten kann
man auch ohne Terminal abrechnen.
Atschuess
Andreas
>> Und wenn Du mir jatzt noch verraetst wie der Gastronom/der
>> Ladeninhaber feststellen kann ob die Karte gesperrt ist?
>
>Ich kenne das so, dass das direkt angezeigt wird.
Bei Kreditkarten schon, bei Maestro Karten nicht.
>> Bei einer Kreditkarte kann man das per Anruf feststellen, aber bei
>> einer Maestro-Karte kann man das nicht.
>
>Es gibt sicher Unterschiede zwischen den verschiedenen Karten. Darauf
>kann man sich ja einstellen.
Bei Maestro Karten geht kein anderen Weg.
>> Stimmt, aber in wessen Verantwortungsbereich fiel es?
>
>Offenbar nicht in den des Kunden.
Und ich bin abhaengig vom dem Abrechner.
Atschuess
Andreas
>Moin moin,
>
>folgender Fall. Kunde mit Gästen besucht Lokal, in dem Kartenzahlung
>an der Tür per Aufkleber als möglich angekündigt wird und nach seiner
>Erfahrung auch üblich ist. Man bestellt, isst und trinkt und beim
>Bezahlen wird festgestellt: Alle beiden Kartenlesegeräte sind defekt
>(ec/Maestro). Frage nun: Was tun? Der Kunde (ist dem Gastwirt nicht
>persönlich bekannt) hat sich auf die Kartenzahlung verlassen und hat
>kein Bargeld dabei. Der Gastwirt will den Gast nicht einfach gehen
>lassen und seine (des Kunden) Hausbank ist auch nicht in der Nähe, so
>dass er auch nur unter Mehrkosten ungeplant mit einer Maestro-Karte an
>Bargeld kommen kann.
Kann sich der Gast ausweisen, wird der Gastwird mit ihm einen
Schuldschein ausfertigen.
Kann er sich nciht ausweisen, wird der Gastwirt die Polizei zur
Identitätsfeststellugn rufen.
>Hi Hasso,
>
>> Barzahlung nicht möglich, ich hatte keine Bargeld dabei,
>> Kartenzahlung nicht möglich, ich hatte auch keine Karte dabei,
>> Ausweis vorzeigen nicht möglich, ich hatte auch den nicht dabei,
>> nur das Auto und ich waren da, der Sprit war schon im Tank,
>> An der Kasse saß eine Frau und ich habe ihr in meiner netten Art
>> erklärt, dass ich jetzt nicht zahlen kann, mich nicht ausweisen kann und
>> nach Hause fahren werde, sie kann mir eine Rechnung mitgeben wenn sie
>> Geld haben will oder soll sich den Sprit wieder rausnehmen.
>> Da sie weder eine Rechnung schreiben konnte noch den Sprit absaugen
>> wollte sie die Polizei rufen. Ich habe sie dann gefragt was die Polizei
>> wohl hier soll, da hatte sie dann auch keine Antwort. Zum Schluss hat
Die Antwort wäre Identitätsfeststellung als Voraussetzung für dei
Durchsetzbarkeit eines zivilrechtlichen Anspruchs.
> > "Alle Lesegeräte kaputt" ist das Trinkgeld bereits auf Null
> > gesunken.<<
>
> Wer sollte eine solche Behauptung ("alle Geräte kaputt") denn glauben?
Natürlich ist die Formulierung unglücklich. Bei, sagen wir, zwei Geräten
ist das schon möglich, dass beide nicht funktionieren. Oder auch bei
zehn, wenn die Leitung grad eine Störung hat.
> > Nach dieser Darstellung gab es schon keine Chance mehr, das ganze
> > zivilisiert zu regeln.
>
> Wenn ich offensichtlich angelogen werde, dann sinkt auch mein Wohlwollen
> durchaus rapide gegen Null.
Ich sag ja, die Formulierung ist blöd. Hätte die Bedienung gesagt "es
tut mir leid, wir haben ein problem mit unserer kreditkartenabrechnung,
die Geräte funktionieren aus unerfindlichen Gründen nicht" klingt das
allles schon ganz anders.
> Sollten die Geräte wirklich _alle_ kaputt sein, dann spräche das wohl
> nicht sonderlich für die Qualität oder Sorgfalt des Ladens
Quatsch. Manchmal ist das einfach nicht in Deiner Kontrolle.
> daß man den Gast, der womöglich nicht mit jeder
> Menge Bargeld unterwegs ist (wozu hat man denn Kreditkarten?) als
> potentiellen Betrüger behandelt, obwohl das Problem hausgemacht ist.
Jedenfalls nicht auf Seiten des Gastes.
Meine Kritik an dem Verhalten "Tringeld auf Null" bezog sich lediglich
darauf, dass die Reaktion unmittelbar erfolgte und gar keine Chance zu
einer Erklärung gegeben wurde. So hat es der OP in
Message-ID:
<a27206df-e3ae-4305...@d1g2000hsg.googlegroups.com>
formuliert.
Servus,
Konni
--
Scharfe Wochen im Oktober - Meerrettichspezialitäten und mehr
http://www.scharfe-wochen.de/
> Wenn ein Kunde nach dem Genuß einer Leistung einfach nur ohne
> weiteren Kommentar erklärt, daß er nicht zahlen kann oder
> will, liegt dann eine Straftat vor?
Nicht ohne weiteres. Für "Betrug" ist die Absicht Voraussetzung (u.a.).
Das zu beweisen dürfte schwer fallen.
> Wäre es keine Straftat, wenn er erklärt, daß er erst nach dem
> Genuß bemerkt hat, daß er seine Geldbörse verloren oder
> vergessen hat?
Genau.
> Ist der Gläubiger berechtigt, den am Orte des Genusses noch
> anwesenden Schuldner festzuhalten, bis die Polizei eintrifft,
> die seine Personalien ermitteln soll?
puh. Vermutlich ja.
> Hat der Gläubiger vielleicht das Recht, sich ein Pfand zu
> nehmen, wenn die Personalien nicht ermittelt werden können?
Nein, das Pfandrecht steht nur dem Beherbergungswirt zu.
> Ist die Polizei überhaupt dazu verpflichtet und berechtigt,
> dem Gläubiger bei einem rein zivilrechtlichen Schuldverhältnis
> zu dienen (falls die obenstehende erste Frage verneint wurde),
> indem sie die Personalien des Schuldners ermittelt und diese
> dem Gläubiger mitteilt?
Ja.
> Am Mon, 26 May 2008 16:56:39 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
>> hinterher bezahlt. In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
>> Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
>> vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
>
> Ach ja? In welchen "vielen anderen europäischen Ländern" ist das denn sonst
> noch üblich?
>
> Ich kenne das weder aus Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Andorra,
> Ungarn, Kroatien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Polen,
> und auch nicht aus den USA. Offenbar ist es also keineswegs "typisch
> deutsch", einem Kunden zu vertrauen und keine Vorkasseleistung zu
> verlangen. Und auch aus der Schweiz kenne ich es nicht anders.
>
> Eher schon würde ich Deine Haltung als "typisch deutsch" verstehen.
Ich bin mir ziemlich sicher auch schon in Frankreich diese Automaten
gesehen zu haben.
Und ich finde es schlicht und ergreifend praktisch, mich nicht nach dem
Tanken noch mal an der Kasse anstellen zu müssen - gerade bei großen
Tankstellen an der Autobahn mit entsprechendem Andrang. Karte (Maestro,
Kreidtkarte, Esso-Tankkarte oder eben auch Bargeld) rein, tanken,
wegfahren. Einfacher gehts nicht.
Und die Tankstelle spart Personal und kann auch 24/7 offen sein, ohne daß
jemand da ist.
Grüße,
Frank
> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>
>>> Ist der Gläubiger berechtigt, den am Orte des Genusses noch
>>> anwesenden Schuldner festzuhalten, bis die Polizei eintrifft,
>>> die seine Personalien ermitteln soll?
>>
>> Aber sicher.
>
> Auf welcher Grundlage?
>
> Insbesondere, wenn der Betreffende freiwillig seine Personalien
> herausgeben will, sähe ich dafür keinen Grund.
Stimmt schon, ich hatte hier eher an den Zechpreller geadacht der flüchten
will - und den darf der Wirt eben festhalten. Wenn der Betroffene
freiwillig seine Personalien herausgibt besteht ja eigentlich auch kein
Grund mehr, in festzuhalten (wozu auch? Er hat kein Geld. Er wird auch in 5
Stunden kein Geld haben. Was hat der Wirt also davon, wenn der Gast bei ihm
rumsitzt?).
Grüße,
Frank
s/Absicht/Vorsatz/
Wenn er erst nach dem letzten Gang bemerkt, das er nicht zahlen kann,
ist es kein Betrug.
Bemerkt er es aber vor dem Dessert und lässt das Dessert trotzdem noch
auftragen (und unterdrückt dabei dem Wirt gegenüber die Tatsache seiner
Zahlungsunfähigkeit), erfüllt diese Vermögensschädigung den Tatbestand
des Betrugs.
> Das zu beweisen dürfte schwer fallen.
Was an der Strafbarkeit nichts ändert.
>> Wäre es keine Straftat, wenn er erklärt, daß er erst nach dem
>> Genuß bemerkt hat, daß er seine Geldbörse verloren oder
>> vergessen hat?
>
> Genau.
Vorausgesetzt, diese Erklärung entspräche der Wahrheit.
>> Ist der Gläubiger berechtigt, den am Orte des Genusses noch
>> anwesenden Schuldner festzuhalten, bis die Polizei eintrifft,
>> die seine Personalien ermitteln soll?
>
> puh. Vermutlich ja.
Nach welcher Rechtsnorm?
Mir fällt nur §127 StPO ein, und das funktioniert nur, wenn eine Straftat
im Spiel ist.
In diesem Fall würde sich wieder §263 StGB anbieten.
Der Betrug bestünde hier darin, dass der Gast die Informationen über seine
Identität unterdrückt, um den Wirt am Eintreiben seiner Forderung zu
hindern.
>> Ist die Polizei überhaupt dazu verpflichtet und berechtigt,
>> dem Gläubiger bei einem rein zivilrechtlichen Schuldverhältnis
>> zu dienen (falls die obenstehende erste Frage verneint wurde),
>> indem sie die Personalien des Schuldners ermittelt und diese
>> dem Gläubiger mitteilt?
>
> Ja.
IMHO nur über den Umweg über das Strafrecht.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
>Am Mon, 26 May 2008 16:56:39 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
>> hinterher bezahlt. In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
>> Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
>> vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
>
>Ach ja? In welchen "vielen anderen europäischen Ländern" ist das denn sonst
>noch üblich?
>
>Ich kenne das weder aus Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Andorra,
>Ungarn, Kroatien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Polen,
>und auch nicht aus den USA.
Ich habe in den USA praktisch noch nie eine Tankstelle gesehen, bei
der du tanken kannst, ohne vorher deine Kreditkarte zu präsentieren
drinnen oder an der Säule) oder Vorkasse zu leisten. Und die wenigen,
die es gibt, sind typischerweise uralt, irgendwo inmitten des Nichts
und mit Bedienung.
Gruß
Thomas
--
"The opinions expressed herein are subject to change without notice."
Aus einer Studie der Gartner Group
> Und wie genau soll der Gastwirt festellen, warum die Karte nicht akzeptiert
> wird? Er kann ja gerade nicht sehen, ob mit der Karte etwas nicht stimmt
> (gesperrt, Magnetstreifen unbrauchbar...) oder einfach im Rechnzentrum was
> nicht klappt.
Magnetstreifen unbrauchbar -> Anzeige "Karte nicht lesbar" nach ZKA.
Die Antwortcodes sind recht detailliert, die Texte allerdings oft
nicht. Der ZKA schreibt da recht rigoros die Texte vor. Zu jedem Gerät
gibt es eine Bedienungsanleitung, die die internen Fehler aufführt.
Bei Ablehnungen seitens des Betreiberrechners hilft notfalls ein Griff
zum Telefon. Warum eine Karte aber beispielsweise gesperrt ist, werden
sie auch nicht herausrücken (können).
> Ich habe z.B. mal in der Vorweihnachtszeit im Supermarkt mit Kreditkarte
> zahlen wollen, da hieß es dann gleich "Das wird aber sicher nicht
> funktionieren, jetzt vor Weihnachten sind die Leitungen immer überlastet".
Das war vor ein paar Jahren mal so. Die Netze sind aber massiv
ausgebaut worden, in den letzten Jahren gab es meiner Kenntnis nach
keine anormalen Einschränkungen des Autorisierungsverkehres in den
Spitzenzeiten.
Bernd
> Und wenn Du mir jatzt noch verraetst wie der Gastronom/der
> Ladeninhaber feststellen kann ob die Karte gesperrt ist?
Anzeige am Terminal/Antwortcode vom Autorisierungsrechner. Quasi alle
Sperrungen von Karten laufen auf die sinngemäße Anzeige "Karte nicht
zugelassen" hinaus. Zumindest in Deutschland ist das so.
Ansonsten anrufen.
Im übrigen kann es eigentlich egal sein, warum der
Autorisierungsrechner die Autorisierung der Karte verweigert, solange
die Technik beim Händler einwandfrei arbeitet (dies lässt sich durch
Diagnosetransaktionen ja einfach herausbekommen). Nicht jede versagte
Autorisierung ist eine gesperrte Karte, auch die Erschöpfung eines
Verfügungsrahmens kann dazu führen.
Bernd
> Naja, das kann man ja auch am naechsten Tag noch nachholen.
> Ist nur bloed, dass manche Banken bei Geschaeftskonten eine monatliche
> Grundgebuehr fuer die Lastschriften haben und der Gastwirt diese dann
> auch noch tragen darf. Aber das ist dem Kunden je egal so lange er
> Koenig und der Geiz geil ist.
Der Kunde könnte ja auch überweisen. Das käme den Wirt billiger, wäre aber
mit mehr Risiko für ihn verbunden.
... Martin
>> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
>> hinterher bezahlt. In vielen anderen europäischen Ländern (z.B. in der
>> Schweiz) kann man in diese Verlegenheit gar nicht erst kommen, weil man
>> vorher per EC-Karte oder Bargeld die Zapfsäule "freischalten" muß.
> Ich kenne das weder aus Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Andorra,
> Ungarn, Kroatien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Polen,
> und auch nicht aus den USA.
Aus den USA, genauer Kalifornien, kenne ich es durchaus. Erst Bargeld oder
Karte abgeben, dann tanken. Zählt aber nicht als europäisches Land.
Automatentankstellen wollen wohl überall Vorkasse. Wäre sonst auch zu
einfach, zu tanken und nicht zu zahlen ...
... Martin
> Ich bin mir ziemlich sicher auch schon in Frankreich diese Automaten
> gesehen zu haben.
Die hab' ich sogar schon in Deutschland gesehen. Es ging hier aber darum,
wo diese Stationenn üblich sind, und da kenne ich tatsächlich kein Land.
Insbesondere kann die normale Prozedur deshalb nicht "typisch deutsch"
sein.
> Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> Ich habe z.B. mal in der Vorweihnachtszeit im Supermarkt mit Kreditkarte
>> zahlen wollen, da hieß es dann gleich "Das wird aber sicher nicht
>> funktionieren, jetzt vor Weihnachten sind die Leitungen immer überlastet".
>
> Das war vor ein paar Jahren mal so. Die Netze sind aber massiv
> ausgebaut worden, in den letzten Jahren gab es meiner Kenntnis nach
> keine anormalen Einschränkungen des Autorisierungsverkehres in den
> Spitzenzeiten.
die letzte 'anormale Einschränkung' gab es am 1.5. und ist damit soo
lange auch noch nicht her. die vorherige konnte man am 1.12. des
vorjahres erleben, was nur bedingt mit weihnachten zu tun hatte.
an beiden angefuehrten tagen gab es nicht nur probleme im handel,
sondern auch an GAA.
--
frobnicate foo
>> Und wenn Du mir jatzt noch verraetst wie der Gastronom/der
>> Ladeninhaber feststellen kann ob die Karte gesperrt ist?
>
>Anzeige am Terminal/Antwortcode vom Autorisierungsrechner. Quasi alle
>Sperrungen von Karten laufen auf die sinngemäße Anzeige "Karte nicht
>zugelassen" hinaus. Zumindest in Deutschland ist das so.
>Ansonsten anrufen.
Hilft nicht bei Maestro Karten.
>Im übrigen kann es eigentlich egal sein, warum der
>Autorisierungsrechner die Autorisierung der Karte verweigert, solange
>die Technik beim Händler einwandfrei arbeitet (dies lässt sich durch
>Diagnosetransaktionen ja einfach herausbekommen). Nicht jede versagte
>Autorisierung ist eine gesperrte Karte, auch die Erschöpfung eines
>Verfügungsrahmens kann dazu führen.
Eben.
Atschuess
Andreas
Nicht unbedingt, denn die Lastschrift kann platzen und dann traegt der
Lastschriftzieher noch die Rueckbelastungskosten.
(Das habe ich einmal mit der GZS gemacht, die haben eine Fehlbuchung
gehabt die bereits von einer dritten Seite - meinem Vertragspartner -
von meinem Konto gezogen wurde. Ich habe die Lastschrift dreimal
zurueck geholt, jedesmal war die Lastschrift hoeher weil die immer die
Kosten drauf gelegt haben. Nach dem dritten Mal habe ich dann die
ziehende Bank angerufen und denen gesagt, die sollten Ihrem Kunden -
der GSZ - mitteilen dass ich bei der naechsten Lastschrift Anzeige
erstatten wuerde dann endlich hat der Spass aufgehoert.)
Atschuess
Andreas
Hm, dann must du dort in einer seltsamen Gegend unterwegs sein. Alle
Tankstellen die ich von dort kennen haben als Option direkt an der Säule
mit Karte zahlen zu können, es geht aber auch ganz normal - erst tanken
dann zahlen. Ausnahmen gibt es an manchen Tanken dort bei den äussersten
Säulen die vom Kassierer schlecht eingesehen werden können - diese sind
häufig zumindest Nachts PrePaid.
Gruß
Carsten
>> Nicht ohne weiteres. Für "Betrug" ist die Absicht Voraussetzung
>> (u.a.).
>
> s/Absicht/Vorsatz/
Er braucht Tatvorsatz und Bereicherungsabsicht. Ihr habt also beide Recht.
Und nu umarmt euch ;-)
> Bemerkt er es aber vor dem Dessert und lässt das Dessert trotzdem
> noch auftragen (und unterdrückt dabei dem Wirt gegenüber die
> Tatsache seiner Zahlungsunfähigkeit), erfüllt diese
> Vermögensschädigung den Tatbestand des Betrugs.
Was aber nichts mit der Absicht-Vorsatz-Problematik zu tun hat.
> Der Betrug bestünde hier darin, dass der Gast die Informationen
> über seine Identität unterdrückt, um den Wirt am Eintreiben seiner
> Forderung zu hindern.
Irgendwie sehe ich da die Täuschung nicht.
> Ich habe in den USA praktisch noch nie eine Tankstelle gesehen, bei
> der du tanken kannst, ohne vorher deine Kreditkarte zu präsentieren
Ich sehe das dauernd.
Hamburg, Jungfernstieg, Alex.
> Sollten die Geräte wirklich _alle_ kaputt sein, dann spräche das wohl
> nicht sonderlich für die Qualität oder Sorgfalt des Ladens und
der Umstand, dass das wohl schon länger bekannt war, aber im Personal
schlecht kommuniziert wurde, hätte die ganze Situation verhindern
können. Dann hätte man den Kunden vor der Bestellung sagen können,
dass die Geräte nicht funktionieren.
Ralf
Jo. Ich wurde erst durch den halben Laden geführt, damit dann unten
klar wurde: Auch das zweite Gerät (das erste hat wohl schon länger
nicht getan) ist seit ner ganzen Weile kaputt, aber nicht alle MA
wussten bescheid darüber.
Ralf
Weil er die Dienstleistung "Ich geb dir was zu essen und zu trinken
und du zahlst dafür mit Karte" anbietet. Wenn er sich dazu nicht in
der Lage sieht, sollte er das lassen. Und ein Dienstleister trägt auch
die Verantwortung für die von ihm ausgewählten Dienstleister.
Wenn ich mich darum kümmern muss, ob er genug Zutaten eingekauft und
die Stromrechnung bezahlt und so weiter, dann kann ich gleich selbst
kochen.
> BTW, eine Kreditkarte ist da sogar noch im Vorteil, da diese auch
> offline abgerechnet werden kann, die Maestro Karte leider nicht.
Erzähl das dem Gastwirt, der scheint das nicht zu wissen. Der kennt
nur Maestro.
Ralf
> Deswegen das Trinkgeld auf Null zu kürzen, wenn sonst alles in Ordnung
> war, finde ich... eigenwillig.
Trinkgeld ist freiwillig. An den Motiven des Gebers zu deuteln oder zu
kritteln ist fruchtlos und... eigenwillig.
--
Munterbleiben
HC, ehemals taxifahrender Trinkgeldempfänger
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Weil er Zahlung mit Karte anbietet. Wenn seine Lesegeräte defekt sind
soll er halt ein Schild an die Tür hängen, daß Kartenzahlung zur Zeit
nicht möglich ist. Dann kann ich als Kunde _VORHER_ nachschauen, ob
ich genug Bargeld dabei habe und wenn dies nicht der Fall ist entweder
zur Bank gehen oder das Lokal wechseln.
Hat bei uns an der Tankstelle vor einiger Zeit wunderbar funktioniert.
Zettel an jeder Zapfsäule (Leitungsprobleme) und vorher nachgeschaut,
ob das Geld reicht.
schließlich will er etwas von seinen Kunden. Es sei denn, er hat das
einzige Lokal in weitem Umkreis und von daher keine Konkurrenz.
Rainer
>klar wurde: Auch das zweite Gerät (das erste hat wohl schon länger
>nicht getan) ist seit ner ganzen Weile kaputt,
Geraet laenger defekt ist in den Verantwortungsbereich des Betriebes
einzuordnen, denn diese Geraete haben einen 24 Stunden
Austauschservice (OK am Wochenende oder Feiertag werden es wohl 48
Stunden sein).
Atschuess
Andreas
>> Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
>
>Weil er die Dienstleistung "Ich geb dir was zu essen und zu trinken
>und du zahlst dafür mit Karte" anbietet. Wenn er sich dazu nicht in
>der Lage sieht, sollte er das lassen. Und ein Dienstleister trägt auch
>die Verantwortung für die von ihm ausgewählten Dienstleister.
Klar, und wenn ein Bagger die Telefonleitung gekappt hat ist
natuerlich der Gastronom ebenfalls der Schuldige.
>Wenn ich mich darum kümmern muss, ob er genug Zutaten eingekauft und
>die Stromrechnung bezahlt und so weiter, dann kann ich gleich selbst
>kochen.
Das ist ein kleiner Unterschied.
>> BTW, eine Kreditkarte ist da sogar noch im Vorteil, da diese auch
>> offline abgerechnet werden kann, die Maestro Karte leider nicht.
>
>Erzähl das dem Gastwirt, der scheint das nicht zu wissen. Der kennt
>nur Maestro.
Kreditkarten sind eben teurer in der Abrechnung.
Atschuess
Andreas
>> Wie waere es, wenn der Kunde schlicht und einfach Bargeld als
>> Sicherheit in der Tasche hat?
>> Heutzutage haengen alle so sehr an den Karten, das kaum einer daran
>> denkt welche technischen Probleme auftreten koennen (und auch sehr oft
>> auftreten). Klar fuer die Banken ist es einfacher, fuer den Kunden
>> vermeitlich sicherer und fuer die Akzeptanzstelle angeblich billiger.
>> Nur leider ist es auch deutlich anfaelliger.
>>
>
>Weil er Zahlung mit Karte anbietet. Wenn seine Lesegeräte defekt sind
>soll er halt ein Schild an die Tür hängen, daß Kartenzahlung zur Zeit
>nicht möglich ist. Dann kann ich als Kunde _VORHER_ nachschauen, ob
>ich genug Bargeld dabei habe und wenn dies nicht der Fall ist entweder
>zur Bank gehen oder das Lokal wechseln.
Sofern das schon bekannt geworden ist.
Nur der erste Kunde, der mit Karte zahlen will, sieht dann trotzdem in
die Roehre.
Atschuess
Andreas
>> Deswegen das Trinkgeld auf Null zu kürzen, wenn sonst alles in Ordnung
>> war, finde ich... eigenwillig.
>
>Trinkgeld ist freiwillig. An den Motiven des Gebers zu deuteln oder zu
>kritteln ist fruchtlos und... eigenwillig.
Stimmt, aber mit dem Trinkgeld belohne ich den guten Service des
Personals und die Leistung der Kueche.
Fuer das defekte Terminal koennen die beide nichts - das ist Sache des
Inhabers/Geschaeftsfuehrers.
Atschuess
Andreas
> Ralf Wenzel <ralf....@web.de> wrote:
>
>>> Wieso in seinem Verantwortungsbereich?
>>
>>Weil er die Dienstleistung "Ich geb dir was zu essen und zu trinken
>>und du zahlst dafür mit Karte" anbietet. Wenn er sich dazu nicht in
>>der Lage sieht, sollte er das lassen. Und ein Dienstleister trägt auch
>>die Verantwortung für die von ihm ausgewählten Dienstleister.
>
> Klar, und wenn ein Bagger die Telefonleitung gekappt hat ist
> natuerlich der Gastronom ebenfalls der Schuldige.
Wer denn sonst, im Verhältnis Gastwirt <> Kunde?
Michael
Ja ja, der gute alte Jedi-Trick.
>Hallo !
>>
>> Ich habe in den USA praktisch noch nie eine Tankstelle gesehen, bei
>> der du tanken kannst, ohne vorher deine Kreditkarte zu präsentieren
>> drinnen oder an der Säule) oder Vorkasse zu leisten. Und die wenigen,
>> die es gibt, sind typischerweise uralt, irgendwo inmitten des Nichts
>> und mit Bedienung.
>
>Hm, dann must du dort in einer seltsamen Gegend unterwegs sein. Alle
>Tankstellen die ich von dort kennen haben als Option direkt an der Säule
>mit Karte zahlen zu können,
Klar, aber erst Karte, dann Sprit.
> es geht aber auch ganz normal - erst tanken
>dann zahlen.
Kenne ich nur als extremen Ausnahmefall.Typischerweise ist die Säule
gesperrt und muss entweder per Karte oder manuell vom Kassierer
freigegeben werden. Letzterer macht dies nur, wenn du entweder Geld
oder Karte bei ihm deponierst.
Ich bin allerdings ganz überwiegend im Westen unterwegs; woanders mag
es anders sein.
> die letzte 'anormale Einschränkung' gab es am 1.5. und ist damit soo
> lange auch noch nicht her. die vorherige konnte man am 1.12. des
> vorjahres erleben, was nur bedingt mit weihnachten zu tun hatte.
>
> an beiden angefuehrten tagen gab es nicht nur probleme im handel,
> sondern auch an GAA.
Und die Einschränkung beruhte auf einer Überlastung der
Kommunikationsnetze und nicht an einem Ausfall eines
Autorisierungssystemes? Temporäre Downzeiten der AS sind nicht
unbekannt, dann funktionieren bestimmte Karten halt nicht.
Aber in der Weihnachtszeit 2007 haben, wir soweit ich weiß, durchweg
Autorisierungszeiten mit sehr guten Werten gehabt, vor ein paar Jahren
war das noch ganz anders.
Bernd
> Hilft nicht bei Maestro Karten.
Verstehe ich nicht, wenn das Terminal empfangenen Antwortcode 4711
meldet, kann ich immer, unabhängig von der Karte, beim Service
provider anrufen und nachfragen.
Bernd
> Trinkgeld ist freiwillig.
Kochen auch. Ich muss keinen Gast bedienen, wenn ich nicht will.
Was wolltest du also mit dem Posting sagen?
--
Scharfe Wochen im Oktober - Meerrettichspezialitäten und mehr
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> Das ist ja eh eine typisch deutsche (Un-)Sitte, daß man beim Tanken erst
> hinterher bezahlt.
Ja, diese Unsitte greift leider auch immer mehr in Supermärkten, beim
Mäcker, Metzger, in der Kneipe, ... um sich.
SCNR
Marco
--
Die Bäume werden kahl und leer,
an vielen hängt ein Aktionär.
>> Andernfall handelt es sich einfach um eine Unachtsamkeit
>> und man darf sich nicht beschweren das dann bei sowas die Polizei
>> gerufen wird o.ä.
>
> Die Polizei wird aber nicht kommen, denn es liegt ja ganz offenkundig keine
> Straftat vor, und es ist ganz offenkundig auch niemand geschädigt worden.
> Es ist keineswegs Aufgabe der Polizei, für Gläubiger die Personalien ihrer
> Schuldner aufzunehmen.
In Hassos fall könnte man erstmal schon den Versuch eines Diebstahls
unterstellen.
Marco
--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?
Hasso schrieb:
> Hatte ich mal and er Tankstelle,
>
> Barzahlung nicht möglich, ich hatte keine Bargeld dabei,
> Kartenzahlung nicht möglich, ich hatte auch keine Karte dabei,
> Ausweis vorzeigen nicht möglich, ich hatte auch den nicht dabei,
> nur das Auto und ich waren da, der Sprit war schon im Tank,
> An der Kasse saß eine Frau und ich habe ihr in meiner netten Art
> erklärt, dass ich jetzt nicht zahlen kann, mich nicht ausweisen kann und
> nach Hause fahren werde, sie kann mir eine Rechnung mitgeben wenn sie
> Geld haben will oder soll sich den Sprit wieder rausnehmen.
> Da sie weder eine Rechnung schreiben konnte noch den Sprit absaugen
> wollte sie die Polizei rufen. Ich habe sie dann gefragt was die Polizei
> wohl hier soll, da hatte sie dann auch keine Antwort. Zum Schluss hat
> sie sich dann meine Auto-Nummer aufgeschrieben, mir den Spritzettel und
> ne Kontonummer mitgegebn und ich habe am nächsten Tag bezahlt...gut
> wars....
Also ich vermute mal, dass du auch keinen Führerschein und keine
Kfz-Zulassung dabei hattest. Ein Anruf bei der Polizei und ein
Ordnungsgeld, wegen dieser Dusseligkeit, wäre auf jeden Fall
gerechtfertigt und die Dame von der Tanke wäre auf der sicheren Seite.
Gruß
Werner B.
Bei größeren Aral-Tankstellen gibt es meist so eine Prepaid-
Säule. Ich kenne die in Deutschland aber eigentlich aus der
Zeit, als Tankstellen noch nicht 24/7 geöffnet hatten.
Gerade auf'm Dorf, wo es im Umkreis von 10km keine weitere
Tankmöglichkeit gibt, ist das praktisch. Man kann auch tan-
ken, wenn die Station nicht besetzt ist.
ciao
Olaf
Ja mei, das ist eine Bistrokette. Man kann über Angebot und Preis-
niveau diskutieren, aber von einem "gepflegten Haus" bzw. Restau-
rant, wo ich entsprechend hohe Ansprüche an Service und Gastfreund-
lichkeit stelle, würde ich da nicht gerade sprechen. Zumindest in
den mir bekannten Filialen verkehrt hauptsächlich ein recht junges
(und mitunter auch recht zahlungsschwaches) Publikum.
>> Sollten die Geräte wirklich _alle_ kaputt sein, dann spräche das wohl
>> nicht sonderlich für die Qualität oder Sorgfalt des Ladens und
>
> der Umstand, dass das wohl schon länger bekannt war, aber im Personal
> schlecht kommuniziert wurde, hätte die ganze Situation verhindern
> können.
Natürlich. Auf der anderen Seite ist die Personalfluktuation in
solchen Betrieben nicht gerade gering. In der Regel hat man es selbst
bei Schichtleiter mit einer Aushilfe zu tun, die angehalten ist, auf
Bargeld zu bestehen.
Wie weit war es denn bis zum nächsten Geldautomaten? An der Binnen-
alster sollte es doch genügend geben.
ciao
Olaf
> Ich habe nachts um eins bei meinem Autovermieter mit Visa bezahlt,
> indem er in der Ankunftshalle von Faro meine Karte auf seine
> Aktentasche legte, darauf so ein gelbes Zettelchen und dann mit der
> Kugelschreiber-Längsseite abgerubbelt hat.
> War gut zu lesen, ich hab es bedenkenlos unterschrieben und es ist
> problemlos verarbeitet worden. So einfach kann Leben sein.
Die Zugschaffner von Amtrak erledigten das vor vier Jahren, indem sie
die Kreditkartendaten handschriftlich auf ihr Fahrscheinformular über-
trugen (dessen Durchschlag dann der Fahrgast ausgehändigt bekam).
... Martin
Reservierungs-Anfrage vor, endgültige Buchung nach dem Tanken.
> Ich weiß doch erst _nachdem_ ich getankt habe, wieviel Sprit da
> reinging und was es kostet. Wie soll ich da im Voraus bezahlen?
> Gibt der Automat nach dem Tanken dann Wechselgeld raus, oder was?
Er bucht nach dem Tanken endgültig. Scheint wohl technisch möglich zu sein.
> Konrad Wilhelm schrieb:
>> Ich weiß doch erst _nachdem_ ich getankt habe, wieviel Sprit da
>> reinging und was es kostet. Wie soll ich da im Voraus bezahlen?
>> Gibt der Automat nach dem Tanken dann Wechselgeld raus, oder was?
>
>
> Er bucht nach dem Tanken endgültig. Scheint wohl technisch möglich zu sein.
Ich würd mal sagen er bucht überhaupt erst nach dem Tanken irgendwas ab.
Vor dem Tanken gibt man, bei Zahlung mit Karte nur sein Geheimzahl ein
und legitiert damit das Abbuchen, nach dem Tanken wird wirklich
abgebucht. Da ist kein grosses technisches Geheimnis dahinter.
MfG
Matthias
>> Wie funktioniert das denn?
>> Ich weiß doch erst _nachdem_ ich getankt habe, wieviel Sprit da
>> reinging und was es kostet.
>
> Wenn die Tanksaeule weiss, wieviel Geld Du reingesteckt hast, dann
> schaltet sie ab, wenn der entsprechende Betrag erreicht ist - egal, ob
> Dein Tank dann voll ist oder nicht.
Und was ist, wenn noch was übrig ist? Man steckt also z.B. 50 €
rein, tankt aber nur für 42 €. Und nu?
Michael
> Wie funktioniert das denn?
> Ich weiß doch erst _nachdem_ ich getankt habe, wieviel Sprit da
> reinging und was es kostet. Wie soll ich da im Voraus bezahlen?
> Gibt der Automat nach dem Tanken dann Wechselgeld raus, oder was?
Vorautorisierung mit feststehendem Betrag, der Zapfpunkt schaltet nach
Erreichen des Betrages ab. Wird vorher eingehängt, so erfolgt ein
Teilstorno über den Restbetrag.
Bei Kreditkarten wird das analog abgewickelt, das verfahren kennt man
ja aus dem Hotel (Reservierung des Betrages mit entsprechender
Reduktion des Verfügungsrahmens).
Bernd
Michael Schmarck meinte:
> Und was ist, wenn noch was übrig ist? Man steckt also z.B. 50 €
> rein, tankt aber nur für 42 €. Und nu?
...ärgert man sich.
Gruß
>Es wird ein Vertrag geschlossen, nach dem der Wirt die Gäste bewirtet
>und die Gäste das bezahlen. Wenn nichts anderes vereinbart ist müssen
>sie bar bezahlen. Durch ein entsprechendes Signet am Eingang ist hier
>aber auch die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte vertraglich
>vereinbart.
Wie ich schon schrieb, ich weiss schon warum ich die Schildchen alle
entfernt habe.
>Wenn der Wirt sich das klar gemacht hat (und nicht eigentlich denkt:
>Das Visa-Schildchen mach ich mir nur zur Werbung dran, aber mit der
>Karte zahlen lass ich nicht zu, das kostet mich ja zusätzlich) sollte
>er eigentlich in der Lage sein, reibungslos zu seinem Geld zu kommen.
Nur ging es im OP um eine Maestro Karte, und da gibt es nur den
elektronischen Weg der Kartenzahlung.
>Ich habe nachts um eins bei meinem Autovermieter mit Visa bezahlt,
>indem er in der Ankunftshalle von Faro meine Karte auf seine
>Aktentasche legte, darauf so ein gelbes Zettelchen und dann mit der
>Kugelschreiber-Längsseite abgerubbelt hat.
Auch nicht schlecht, aber abschreiben haette auch genuegt. <g>
>War gut zu lesen, ich hab es bedenkenlos unterschrieben und es ist
>problemlos verarbeitet worden. So einfach kann Leben sein.
Wenn es auf einem, von der Kartengesellschaft herausgegebenen,
Formular steht geht sogar handschriftlich.
Atschuess
Andreas
>> Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:
>>>Der Kunde könnte ja auch überweisen. Das käme den Wirt billiger, wäre
>>>aber mit mehr Risiko für ihn verbunden.
>> Nicht unbedingt, denn die Lastschrift kann platzen und dann traegt der
>> Lastschriftzieher noch die Rueckbelastungskosten.
>
>Es ging darum, dass der *Kunde* überweisen soll und nicht darum, dass der
>Wirt einziehen soll.
Es ging um das Risiko, welches fuer den Wirt bei beiden Wegen gleich
gross ist, wobei die Kosten bei einer Lastschrift fuer den Wirt hoeher
sind.
Atschuess
Andreas
>>> Wie funktioniert das denn?
>>> Ich weiÃ? doch erst _nachdem_ ich getankt habe, wieviel Sprit da
>>> reinging und was es kostet.
>> Wenn die Tanksaeule weiss, wieviel Geld Du reingesteckt hast, dann
>> schaltet sie ab, wenn der entsprechende Betrag erreicht ist - egal, ob
>> Dein Tank dann voll ist oder nicht.
>
>Und was ist, wenn noch was übrig ist? Man steckt also z.B. 50 €
>rein, tankt aber nur für 42 €. Und nu?
Na Trinkgeld fuer den guten Service. <g>
Atschuess
Andreas
Gängig auch bei Autogas-Zapfsäulen: Ein Telefon-Anschluss & Strom genügen,
und schon kann man den Tank und die Zapfsäule hinstellen. Man
autorisiert sich mit seiner EC-Karte, reserviert die 80EUR. Beim Ende
des Tankvorgangs (Tank voll / 80EUR erreicht) wird der vertankte Betrag
gebucht.
Thomas
Andreas H. Zappel schrieb am 28.05.2008 06:27:
> einzuordnen, denn diese Geraete haben einen 24 Stunden
> Austauschservice (OK am Wochenende oder Feiertag werden es wohl 48
> Stunden sein).
24k-Service kenn ich. Heute acht Stunden, morgen acht Stunden,
übermorgen acht Stunden.
Ciao/HaJo
Nana, hier ist doch eine Rechtsgruppe. Man befindet sich natürlich im
Annahmeverzug. *g*
Ciao/HaJo