welchen Einfluss haben die folgenden Tatsachen
bei Streitigkeiten über die Korrektheit der gezählten
verbrauchten Strommenge am Stromzähler?
Konstruiertes Beispiel:
Mieter eines Hauses hat den Stromzähler im Keller
hängen. Davor stehen ein paar schwere Kisten. Daher
wurde der Stromzähler das letzte Mal vor einem Jahr
abgelesen.
Der Mieter stellt nun fest, dass der Zähler mal schneller,
mal langsamer läuft, obwohl nur die Beleuchtung im
Haus aktiv ist. Der Zähler brummt und macht komische
Geräusche.
Der Zählerstand ist viel zu niedrig, als ob er vor 9
Monaten aufgehört hätte richtig zu zählen.
Laut einigen Fundstellen im Internet sollen defekte
Zähler auch rückwärts laufen können.
Die letzte Eichung des Zählers war im Jahr 1990.
Wie oft muss ein Zähler im Privathaushalt geeicht werden?
Geschäftlich genutzte Zählen müssen wohl alle
8 bzw. 12 Jahre geeicht werden.
Stromgesellschaft hat den Stromverbrauch daher
geschätzt. Der Mieter meint, er hätte weniger
verbraucht, weil beispielsweise einige Großverbraucher
vor einigen Monaten abgeschafft wurden (z.B. ein
großes Meerwasseraquarium, das für ein drittel des
Stromverbrauchs zuständig war.
Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
regelmäßig eichen zu lassen?
Wer muss informiert werden, dass der Stromzähler
defekt ist? Der Vermieter oder der lokale Stromanbieter?
Wer trägt die Kosten des Austauschs?
Wer muss die verbrauchte Strommenge nun beweisen, wenn
der Zähler seit knappem Jahr wohl defekt war?
Wer haftet für die evtl. falsche Strommessung, wenn der
Zähler nicht regelmäßig geeicht war?
Kann man bei einem Austausch den Einbau eines fernauslesbaren
Stromzählers verweigern (z.B. Datenschutzbedenken)?
Worauf ist in einem solchen Fall sonst noch zu achten?
Gruss
Artur
P.S.
Habe die Frage in die beiden betreffenden Gruppen gepostet:
de.soc.recht.misc, de.soc.recht.wohnen
> Die letzte Eichung des Zählers war im Jahr 1990.
>
> Wie oft muss ein Zähler im Privathaushalt geeicht werden?
>
> Geschäftlich genutzte Zählen müssen wohl alle
> 8 bzw. 12 Jahre geeicht werden.
>
> Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
> regelmäßig eichen zu lassen?
Da bei mir vor wenigen Tagen der Stromzähler gewechselt wurde, weiß ich
hier ein wenig Bescheid (sofern es nicht regionale Unterschiede gibt):
- Stromzähler werden nicht vor Ort geeicht, sondern gegen neue (sprich:
frisch geeichte) ausgetauscht
- Zähler werden alle 16 Jahre getauscht (da ich Räume bewohne, die
früher geschäftlich genutzt wurden, macht es offenbar keinen
Unterschied, ob Wohnräume oder Geschäftsräume)
- Zähleraustausch wurde vom Stromanbieter veranlasst, nicht von
Vermieter oder Mieter
Wenn es bei Dir so laufen sollte, wie bei mir, dann hat der
Stromversorger seit 5 Jahren versäumt, Deinen Zähler gegen einen frisch
geeichten auszutauschen. Was die Konsequenzen daraus sind, kann ich Dir
allerdings auch nicht sagen.
Gruß,
INge
Das ist nicht ungewöhnlich [tm].
>Davor stehen ein paar schwere Kisten.
Behindern die den Stromzähler irgendwie? <g>
>Daher
> wurde der Stromzähler das letzte Mal vor einem Jahr
> abgelesen.
Das ist nicht ungewöhnlich [tm].
> Der Mieter stellt nun fest, dass der Zähler mal schneller,
> mal langsamer läuft,
Das ist nicht ungewöhnlich.
>obwohl nur die Beleuchtung im
> Haus aktiv ist.
Kein Kühlschrank? Heizung? Sonstiges?
>Der Zähler brummt
Das ist nicht ungewöhnlich [tm].
> und macht komische Geräusche.
Was für den einen 'komisch' klingt ...
> Der Zählerstand ist viel zu niedrig, als ob er vor 9
> Monaten aufgehört hätte richtig zu zählen.
Wonach berechnet?
> Laut einigen Fundstellen im Internet sollen defekte
> Zähler auch rückwärts laufen können.
Dazu muss ein klassischer Stromzähler nicht mal defekt sein; dazu es
reicht es u. U., wenn man Strom zurückgespeist (es gibt allerdings auch
Zähler, die das verhindern).
> Die letzte Eichung des Zählers war im Jahr 1990.
>
> Wie oft muss ein Zähler im Privathaushalt geeicht werden?
>
> Geschäftlich genutzte Zählen müssen wohl alle
> 8 bzw. 12 Jahre geeicht werden.
Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Gesetzliche_Eichung
je nach Bauart 8, 12 oder 16 Jahren.
> Stromgesellschaft hat den Stromverbrauch daher
> geschätzt. >Der Mieter meint, er hätte weniger
> verbraucht, weil beispielsweise einige Großverbraucher
> vor einigen Monaten abgeschafft wurden (z.B. ein
> großes Meerwasseraquarium, das für ein drittel des
> Stromverbrauchs zuständig war.
>
> Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
> regelmäßig eichen zu lassen?
Normalerweise sind die Stromzähler ist nicht Eigentum des Vermieters,
sondern des IIRC Stromnetzbetreibers[1]. Allein schon, damit $Kunde mit
/seinem/ Eigentum nicht machen kann, was er will (z. B. manipulieren).
Aber ja, der Betreiber hat die Verpflichtung, den Zähler vor Ablauf der
Eichgültigkeitsdauer neu eichen zu lassen.
[1] es gibt auch Fälle, in denen der Hauseigentümer des Strom einkauft
und dann seinerseits an die Mieter 'verkauft'. In dem Fall gehören die
Zähler dem Eigentümer (nur /sein/ Zähler wird vom Netzbetreiber gestellt).
> Wer muss informiert werden, dass der Stromzähler
> defekt ist? Der Vermieter oder der lokale Stromanbieter?
Der Betreiber des Zählers; die Bereitstellung, Wartung usw. eines
betriebsbereiten Zählers durch diesen ist üblicherweise Bestandteil des
Liefervertrages.
> Wer trägt die Kosten des Austauschs?
Der Betreiber.
> Wer muss die verbrauchte Strommenge nun beweisen, wenn
> der Zähler seit knappem Jahr wohl defekt war?
Im Prinzip derjenige, der eine Forderung daraus ableitet; sprich der
Stromlieferant. Inwieweit sich der wiederum beim Betreiber des Zählers
(sofern die nicht identisch sind) schadlos halten kann, dürfte eine
Sache des Vertrages zwischen den beiden sein. Was aber keinen der beiden
davon abhalten dürfte, erst mal den Schwächsten der beiden, nämlich den
Kunden, dafür verantwortlich zu machen. IMHO dürfte das also auf eine
Gerichtsentscheidung hinaus laufen.
> Wer haftet für die evtl. falsche Strommessung, wenn der
> Zähler nicht regelmäßig geeicht war?
Hm; da bin ich überfragt; vermutlich aber der Betreiber. Ich gehe mal
davon aus, daß das Netzdurchleitungsentgelt ggf. die Bereitstellung
eines betriebsbereiten Zählers beim Endkunden beinhaltet.
> Kann man bei einem Austausch den Einbau eines fernauslesbaren
> Stromzählers verweigern (z.B. Datenschutzbedenken)?
IANAL, aber ich würde sagen, nein. Die erhobenen Daten dürften 'zur
Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle' (§ 28 Abs.
1 Nr. 2 BDSG) erforderlich sein.
> Worauf ist in einem solchen Fall sonst noch zu achten?
Welchen Fall meinst Du? Den kaputten Zähler? Den fernauslesbaren Zähler?
Den Streit wegen der gelieferten Strommenge? ...
Wolfgang
--
> Wie oft muss ein Zähler im Privathaushalt geeicht werden?
Laut dieser Quelle gibt es keine starren Fristen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Abrechnung-und-Zaehler/site__1061/
(das war leicht).
> Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
> regelmäßig eichen zu lassen?
AFAIK nein, da die Zähler nicht sein Eigentum sind.
> Wer muss informiert werden, dass der Stromzähler
> defekt ist? Der Vermieter oder der lokale Stromanbieter?
Der Stromversorger. Nach meinen Erfahrungen wird dieser ggf. von allein
tätig und tauscht routinemäßig aus.
> Wer trägt die Kosten des Austauschs?
In der Regel der Versorger.
>
> Wer muss die verbrauchte Strommenge nun beweisen, wenn
> der Zähler seit knappem Jahr wohl defekt war?
Was sagen die AGB des Versorgers dazu?
> Wer haftet für die evtl. falsche Strommessung, wenn der
> Zähler nicht regelmäßig geeicht war?
Lies bitte den oben verlinkten Text. Wenn ein Zähler Hausnummern misst,
wird man demnach wohl zuerst davon ausgehen, dass es ein Einzelfehler
war, und damit wäre der Versorger verantwortlich.
Hans
P.S. Stromzähler gehören zu den zuverlässigsten Messgeräten, die es
gibt. Erfahrungsgemäß entstehen Diskussionen über mögliche Fehlmessungen
meist durch vorherige Manipulationsversuche.
> Der Mieter stellt nun fest, dass der Zähler mal schneller,
> mal langsamer läuft, obwohl nur die Beleuchtung im
> Haus aktiv ist. Der Zähler brummt und macht komische
> Geräusche.
Geht davon aus, daß der Zähler OK ist, und sucht die
schwankenden Verbraucher.
- Kühlschrank
- Heizung (Brenner, Umlaufpumpen)
- Lüfter, Sat- Anlage [...]
Schalte alle Geräte aus, und prüfe, ob der Zähler wirklich
steht.
Nein? Detektivarbeit betreffs der Verkabelung im Haus.
Wie hoch ist der durchschnittliche Verbrauch?
Finaler Test:
Nehmt einen definierten Verbraucher (Z.B. 100 Watt- Glüh-
birne), und laßt diesen 10 Stunden angeklemmt.
- Was zeigt der Zähler an?
> Stromgesellschaft hat den Stromverbrauch daher
> geschätzt. Der Mieter meint, er hätte weniger
> verbraucht, weil beispielsweise einige Großverbraucher
> vor einigen Monaten abgeschafft wurden (z.B. ein
> großes Meerwasseraquarium, das für ein drittel des
> Stromverbrauchs zuständig war.
Anmerkungen:
- Es gibt weitere Dauerverbraucher
- Ein Aquarium benötigt mehr Energie, als man vermutet.
-> Der Verbrauch wird auf 3/4 des Vorjahres sinken.
> Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
> regelmäßig eichen zu lassen?
Bei einer hausinternen Verrechnung (keine Ahnung)
> Wer muss die verbrauchte Strommenge nun beweisen, wenn
> der Zähler seit knappem Jahr wohl defekt war?
Erst einmal muß bewiesen werden, daß der Zähler defekt ist.
Allein die Aussage vom Mieter, daß er Verbraucher abschaffte
ist ein Hinweis auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren.
> Worauf ist in einem solchen Fall sonst noch zu achten?
Vorläufig Einspruch einlegen, und Ablesung des Folgejahres
abwarten.
Da die Großverbraucher wag sind, wird sich der jetzt niedrige
Verbrauch nachträglich belegen lassen.
- Beweise den Wegfall des Aquariums
Geschätzter Verbrauch:
3/4 Vorjahr + 1/4 Folgejahr (wegen Wegfall Aquarium) :-)))
> > Wer trägt die Kosten des Austauschs?
>
> In der Regel der Versorger.
Nur oberflächlich. Tatsächlich zahlt der Endkunde durch seine
Grund"gebühr" dafür (Pauschale Grundkosten, die u.a. den regelmäßigen
Austausch gegen einen frisch geeichten Zähler beinhalten).
Merke: Kein Unternehmen zahlt irgendwelche Kosten, es zahlt IMMER der
Endverbraucher. Denn letztendlich sidn alle vermeintlichen
"Erstattungen" oder sonstige LEistungen eines Untenehmens in den Preisen
der Produkte schon eingerechnet.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
> Finaler Test:
>
> Nehmt einen definierten Verbraucher (Z.B. 100 Watt- Glüh-
> birne), und laßt diesen 10 Stunden angeklemmt.
>
> - Was zeigt der Zähler an?
Zu Aufwändig. Nimm eine Taschenlampe (oder Kerze) und mach den
Hauptschalter im Sicherungskasten aus. Wenn die Zählerscheibe nicht nach
3 bis 5 Sekunden absolut stillsteht ist irgendwas nicht in Ordnung -
rufe den Hauselektriker.
Wenn du keinen Hauptschalter hast: Drehe /schalte die Sicherungen aus.
Rest siehe oben.
--
Gruß aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (Schleswig-
Holstein, Kreis Segeberg). Urlaubsbilder: http://www.thomas-heier.de
Filme: http://www.youtube.com/user/thshDE?feature=mhum#g/u
Mein Flohmarkt: http://www.thomas-heier.de/flohmarkt/flohmarkt.html
Artur Kawa schrieb:
> Die letzte Eichung des Zählers war im Jahr 1990.
>
> Wie oft muss ein Zähler im Privathaushalt geeicht werden?
>
> Geschäftlich genutzte Zählen müssen wohl alle
> 8 bzw. 12 Jahre geeicht werden.
>
> Stromgesellschaft hat den Stromverbrauch daher
> geschätzt. Der Mieter meint, er hätte weniger
> verbraucht, weil beispielsweise einige Großverbraucher
> vor einigen Monaten abgeschafft wurden (z.B. ein
> großes Meerwasseraquarium, das für ein drittel des
> Stromverbrauchs zuständig war.
>
> Hat der Vermieter die Verpflichtung den Stromzähler
> regelmäßig eichen zu lassen?
Wenn ich Dich richtig interpretiere, ist das ein Zähler des
Stromversorgers, mit dem auch vom Stromversorger abgerechnet wird. Dann
steht auf dem drauf, _bis_ wann er geeicht ist. Und danach muß der
ausgetauscht oder neu geeicht werden. Das ist aber Sache des Versorgers.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
> Wenn ich Dich richtig interpretiere, ist das ein Zähler des
> Stromversorgers, mit dem auch vom Stromversorger abgerechnet wird. Dann
> steht auf dem drauf, _bis_ wann er geeicht ist.
Nicht zwingend. Auf dem Zähler, der vor 5 Tagen ausgetauscht wurde,
stand "95", auf dem neuen steht jetzt "10". Da hätte ich "11" erwartet,
aber vermutlich wurde der 2010 geeicht und erst jetzt eingebaut. Auf
jeden Fall ist nicht das Datum der nächsten fälligen Eichung drauf.
Gruß,
INge
> Wenn ich Dich richtig interpretiere, ist das ein Zähler des
> Stromversorgers, mit dem auch vom Stromversorger abgerechnet wird.
> Dann
> steht auf dem drauf, _bis_ wann er geeicht ist. Und danach muß der
> ausgetauscht oder neu geeicht werden. Das ist aber Sache des
> Versorgers.
Nach den im Netz zugänglichen Informationen wird das Jahr der Eichung
gekennzeichnet. Die Frist läuft nach 16 Jahren ab, danach kann sie um
weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn entsprechende Stichproben keine
Befunde ergeben. Angeblich bleiben danach aber immer noch genügend
Zähler eingebaut. Die beiden Zähler in meinem Haus wurden 1989
eingesetzt, einer davon wurde letztes Jahr getauscht. Meine Frage an den
Monteur, warum er nur einen austauschte, beantwortete er mehr oder
weniger mit Schulterzucken.
Hans
> Was ist denn das für ein Zähler? Bei mir wurde am Dienstag auch einer
> meiner Zähler gewechselt, da steht 2011 drauf.
meiner wurde ebenfalls Dienstag ausgewechselt.
> Ist ein EasyMeter. Soweit ich informiert bin, ist der für 8 Jahre
> geeicht, kann aber durch Stichproben immer wieder verlängert werden.
Drauf steht AEG Drehstromzähler, Form C11H 3x 230/440V. Der ist für 16
Jahre geeicht, kann aber dann nicht mehr verlängert werden. Zumindest
hat der "Auswechsler" nur gesagt, "wird alle 16 Jahre gewechselt".
> Bin mal gespannt auf die nächste Abrechnung im Spätherbst. Der neue
> Zähler kann ja vom Versorger per Datenübertragung abgelesen werden.
Das kann meiner nicht.
Mag aber vielleicht daran liegen oder zumindest damit zusammenhängen,
dass ich in einer ehemaligen Fabrik wohne und deshalb der Stromanschluss
auf stärkeren Verbrauch ausgelegt ist. Der "Auswechsler" hat, als er die
Kabel sah, die zum Zähler laufen, auch als erstes die Hauptsicherung
gesucht (was er, wie es mir schien, bei "normalen" Hausanschlüssen nicht
tut) und die drei dicken Sicherungen (die seiner Reaktion nach auch
nicht normal sind) herausgedreht ...
Gruß,
INge
> Ist sicher noch ein Ferrariszähler mit Rollenzählwerk.
nachdem ich jetzt mal Google gefragt habe, was das ist, kann ich Deine
Vermutung betätigen.
> Schraubsicherungen? Das klingt wirklich ziemlich alt.
Gebäude ist von Anfang der 1960er, seither wurde da nix geändert ...
Gruß,
INge
> Merke: Kein Unternehmen zahlt irgendwelche Kosten, es zahlt IMMER der
> Endverbraucher.
Zumindest solange ein Unternehmen positive Zahlen schreibt.
Geht es in Insolvenz zahlt allerdings auch meist nicht das
Unternehmen sondern die Gläubiger zahlen drauf.
MfG
Matthias