"G.Wüst" <gabriel...@t-mobil.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9q45ak$7hm$1...@ds10701a.msro.detemobil.de...
> Meiner Meinung nach liegt diese Definition irgendwo zwischen 50 und 99 %,
> das ist Auslegungssache..
> "boris neuhuber" <boris.nosp...@mch20.sbs.de> schrieb im
Newsbeitrag
> news:3BC58BF2...@mch20.sbs.de...
> Hallo zusammen,
> wir zerbrechen uns gerade den Kopf über eine klare Definition des
> Begriffs "überwiegend". Der Kontext ist zu sehen in einer Formulierung
> ähnlich der Folgenden:
> ...wenn der Mitarbeiter überwiegend in Projekten der Art XY beschäftigt
> ist, dann......
> Wir sind jetzt auf der Suche nach einer messbaren Aussage. Ist
> überwiegend alles größer 50% ? Oder alles größer 90% ? Oder irgendwo
> dazwischen/darunter ?
"Überwiegend" [meist, überragend, vorherrschend, vornehmlich, hervortretend,
mehr, vorwiegend, mehrheitlich...] bedeutet m.E. im o.a. Zusammenhang "fast
nur",
dass der MA nur noch einige wenige andere Dinge gemacht hat.
Ich stimme für die Variante >90%.
Gruß
Claus Peter Küster
Der Jurist orientiert sich bei der Auslegung nicht definierten Begriffen an der
allgemeinen Umgangssprache oder den Gebräuchen innerhalb der Gruppe, in
der Begriff verwendet wird.
"Überwiegend" bedeutet m.E. die absolute Mehrheit, also > 50%.
Christoph Brüninghaus
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