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Nachbarrecht, Geflügel

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Jerome Konstanz

unread,
Apr 11, 2021, 3:27:35 PM4/11/21
to
Hallo,

ein Rentnerhaushalt mit einem kleinen Garten, dass sich an Blumen und
Singvögel erfreut, Blumen pflanzt und Vögel füttert, wird mehrmals
täglich von Nachbars Pfauen (5 "Gänse in blau") heimgesucht, die unterm
Vogelhaus Futter fressen, im Garten Blumen köpfen, platt treten und
Kothaufen hinterlassen. Nachbar ist ein Bauernhof, 100m entfernt,
Siedlung locker angrenzend. "Verschulden" die Rentner die Pfauenbesuche
selbst durch Vogelfütterung? Damit aufhören wollen sie nicht. Die
füttern seit zig Jahren "ihre" Singvögel.
Wildtier ist ein Pfau m.E. ja nicht (Bauer sagte: das sind Wildtiere, da
kann er nichts machen). Er hält sie nat. auch zum Verkaufen.

Welche Nachbarschaftsregelungen würden hier gelten?
Kennt jemand ähnliche Situationen?
Danke für Tipps,

Grüße, Jerome

Isk Ender

unread,
Apr 11, 2021, 4:05:48 PM4/11/21
to
Am 11.04.2021 um 21:27 schrieb Jerome Konstanz:
> Hallo,
>
> ein Rentnerhaushalt mit einem kleinen Garten, dass sich an Blumen und
> Singvögel erfreut, Blumen pflanzt und Vögel füttert, wird mehrmals
> täglich von Nachbars Pfauen (5 "Gänse in blau") heimgesucht, die unterm
> Vogelhaus Futter fressen, im Garten Blumen köpfen, platt treten und
> Kothaufen hinterlassen. Nachbar ist ein Bauernhof, 100m entfernt,
> Siedlung locker angrenzend. "Verschulden" die Rentner die Pfauenbesuche
> selbst durch Vogelfütterung? Damit aufhören wollen sie nicht. Die
> füttern seit zig Jahren "ihre" Singvögel.
> Wildtier ist ein Pfau m.E. ja nicht (Bauer sagte: das sind Wildtiere, da
> kann er nichts machen). Er hält sie nat. auch zum Verkaufen.

§ 833 BGB, in diesem Fall zweiten Satz nicht überlesen.

Horst Nietowski

unread,
Apr 11, 2021, 4:11:21 PM4/11/21
to
Am 11.04.21 um 21:27 schrieb Jerome Konstanz:
Unglaublich, mit was fuer einer Scheisse sich viele Deutsche abplagen.





Jerome Konstanz

unread,
Apr 11, 2021, 4:23:24 PM4/11/21
to
danke!

Am 11.04.21 um 22:05 schrieb Isk Ender:
> § 833 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

also
Tierhalter muss Schaden ersetzen

".. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein
Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der
Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

aber braucht nichts ersetzen, wenn es (s)ein Wirtschaftstier ist, auch
wenn er es beaufsichtigt?

krasser Satzbau ...

also: Pfauen können frei laufen?


Jerome

Jerome Konstanz

unread,
Apr 11, 2021, 4:31:12 PM4/11/21
to
Am 11.04.21 um 22:11 schrieb Horst Nietowski:
> Am 11.04.21 um 21:27 schrieb Jerome Konstanz:
>>....
>> Welche Nachbarschaftsregelungen würden hier gelten?
>> Kennt jemand ähnliche Situationen?
>> Danke für Tipps,
>
> Unglaublich, mit was fuer einer Scheisse sich viele Deutsche abplagen.

wohlwollend:
das ist doch eigentlich noch ein gutes Zeichen.

(frag mich nicht ...)

die Tiere können sicher schon nerven - wenn man die jeden Tag sieht,
ists kein Spektakel mehr und ich habe mal auf einem Bauerhof mit
freilaufenden Gänsen gewohnt, wo überall tennisballgroße S*haufen
rumlagen ...
klar, wenn man dagegen Aleppo sieht etc.
oder den Coronamist


>
>
>
>
>

Jerome Konstanz

unread,
Apr 11, 2021, 4:34:04 PM4/11/21
to
Am 11.04.21 um 22:30 schrieb Ludger Averborg:
> Fliegen die Viecher über einen Zaun?
> Oder wie kommen sie aufs Grundstück?

die fliegen gut und hoch.

ich glaub, die springen einfach nur auf den Pfahl.
Daneben ist eine kleine Weide mit Pferden oder Schafen, über die die
Pfauen kommen



>
> l.
>

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 12, 2021, 1:56:34 AM4/12/21
to
Jerome Konstanz meinte:

> ".. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein
> Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
> Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der
> Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
> erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
> dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
>
> aber braucht nichts ersetzen, wenn es (s)ein Wirtschaftstier ist, auch
> wenn er es beaufsichtigt?

_Nur_ wenn er das Tier ausreichend beaufsichtigt hat oder auch bei
ausreichender Aufsicht eingetreten wäre, muss er nix bezahlen. Ob er das
im Fall der Pfauen ausreichend getan hat, ist eine Frage des
Einzelfalls.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Der Habakuk.

unread,
Apr 12, 2021, 2:29:05 AM4/12/21
to
Ein eher pragmatischer Ansatz: kann man Pfauen essen?

--
“Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo
sie gelten.” (Johann Wolfgang von Goethe)

Jerome Konstanz

unread,
Apr 12, 2021, 2:34:43 AM4/12/21
to
danke!

Am 12.04.21 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding:
> bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
> erforderliche Sorgfalt beobachtet

ok - "seine Sorgfalt beobachtet". Ungewöhnlich. Nicht sehr verbreitet ...

die Tiere werden morgens rausgelassen - falls sie nicht überhaupt ganz
draußen sind - und fliegen sicher 10 m hoch und 100 m weit und der
Tierhalter hat andere Dinge zu tun, als seine Vögel zu beobachten.

Dann müssten die Rentner eine Liste machen, was die Tiere demolieren -
mit dem Aufwand zu reinigen und in Rechnung stellen, etc.
"Die haben ja Zeit" ;)
(das ist nat. nervig!)

Grüße, j.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 12, 2021, 5:58:43 AM4/12/21
to
Am 12.04.2021 um 08:28 schrieb Der Habakuk.:

> Ein eher pragmatischer Ansatz: kann man Pfauen essen?

Der bringt ganz gewiss juristischen Ärger.

Andreas Bockelmann

unread,
Apr 12, 2021, 7:26:02 AM4/12/21
to
Jerome Konstanz schrieb:
Was wäre denn wenn so ein Pfau im Garten in die Küche liefe und sich, seiner
Federn entledigt, im Backofen verirrte?


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Apr 12, 2021, 8:41:13 AM4/12/21
to
Am 12.04.2021 um 13:22 schrieb Andreas Bockelmann:
> Jerome Konstanz schrieb:
>> danke!
>>
>> Am 12.04.21 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding:
>>> bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
>>> erforderliche Sorgfalt beobachtet
>>
>> ok - "seine Sorgfalt beobachtet". Ungewöhnlich. Nicht sehr verbreitet ...
>>
>> die Tiere werden morgens rausgelassen - falls sie nicht überhaupt ganz
>> draußen sind - und fliegen sicher 10 m hoch und 100 m weit und der
>> Tierhalter hat andere Dinge zu tun, als seine Vögel zu beobachten.
>>
>> Dann müssten die Rentner eine Liste machen, was die Tiere demolieren -
>> mit dem Aufwand zu reinigen und in Rechnung stellen, etc.
>> "Die haben ja Zeit" ;)
>> (das ist nat. nervig!)
>>

> Was wäre denn wenn so ein Pfau im Garten in die Küche liefe und sich,
> seiner Federn entledigt, im Backofen verirrte?
>

Sind Pfauen wie Frauen? Ein bischen eitel, braungebrannt und wohl
riechend nach ein paar Wellnessstunden?

Hans-Jürgen



Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 12, 2021, 9:34:53 AM4/12/21
to
Am Sun, 11 Apr 2021 22:30:47 +0200 schrieb Ludger Averborg:

> Fliegen die Viecher über einen Zaun?

Ohja, die können gut fliegen.

Ein Bekannter von mir hält auch Pfauen, sobald es dämmert fliegen die auf
einen Baum, um dort zu schlafen. Damit sich Nachts der Fuchs nicht holt.

Grüße,

Frank

Jerome Konstanz

unread,
Apr 12, 2021, 11:23:05 AM4/12/21
to
Am 12.04.21 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding:
>> ".. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein
>> Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
>> Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der
>> Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
>> erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
>> dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
>>
>> aber braucht nichts ersetzen, wenn es (s)ein Wirtschaftstier ist, auch
>> wenn er es beaufsichtigt?
> _Nur_ wenn er das Tier ausreichend beaufsichtigt hat oder auch bei
> ausreichender Aufsicht eingetreten wäre, muss er nix bezahlen.

Was hat der Gesetzgeber denn für eine Situation oder einen Schaden im
Sinn, der auch bei erforderlicher Sorgfalt eintritt?

Stefan Schmitz

unread,
Apr 12, 2021, 11:36:06 AM4/12/21
to
Dir wird schon etwas einfallen, das trotz sorgfältiger Beaufsichtigung
passieren kann.

Ignaz Döll

unread,
Apr 13, 2021, 1:29:59 AM4/13/21
to
Am 12.04.2021 um 17:23 schrieb Jerome Konstanz:
Ein Bekannter hatte früher mal Pfauen. Er hat sie wieder abgeschafft,
weil sie sich gerne auf Autos gesetzt haben und dann ihr Spiegelbild
gehackt haben. Da hat beachtliche Dellen gegeben.

--
"also ist ein Hund eine Katze. Umgekehrt gilt das nicht unbedingt. "
Zitat Horst Leps

Alexander Goetzenstein

unread,
Apr 13, 2021, 2:50:46 AM4/13/21
to
Hallo,

Am 12.04.21 um 07:52 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Jerome Konstanz meinte:
>
>> ".. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein
>> Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
>> Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der
>> Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr
>> erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
>> dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
>>
>> aber braucht nichts ersetzen, wenn es (s)ein Wirtschaftstier ist, auch
>> wenn er es beaufsichtigt?
>
> _Nur_ wenn er das Tier ausreichend beaufsichtigt hat oder auch bei
> ausreichender Aufsicht eingetreten wäre, muss er nix bezahlen. Ob er das
> im Fall der Pfauen ausreichend getan hat, ist eine Frage des
> Einzelfalls.

mir kommt da die Frage in den Sinn, ob eine Voliere angemessen und
zumutbar wäre. Auf Dauer wäre der Gesamtaufwand vielleicht geringer als
die laufende Behebung der Schäden (Gartenarbeit, Ersatz der
Pflanzung...) und Ausgleich für die Fütterung.


--
Gruß
Alex

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 13, 2021, 3:40:50 AM4/13/21
to
Jerome Konstanz meinte:

> Was hat der Gesetzgeber denn für eine Situation oder einen Schaden im
> Sinn, der auch bei erforderlicher Sorgfalt eintritt?

Das ist einer der beliebten "unbestimmten Rechtsbegriffe" )ähnlich wie
"unverzüglich" oder "sittenwidrig"), die im Einzelfall dann eben
ausgelegt werden müssen. Es bedeutet nach meinem Verständnis aber nicht,
dass jeglicher denkbare Schaden ausgeschlossen ist, sondern nur, dass
der Tierhalter das getan hat, was eben für diese Tierart allgemein
üblich und zumutbarist und was normalerweise Schäden für Dritte
verhindert. Man wird diskutieren, was der Tierhalter zur
Schadensverhinderung getan hat, ob das den üblichen Maßnahmen
entspricht, und es zumutbar und sinnvoll gewesen wäre, noch weitere
Maßnahmen zu treffen, und welche, und ob die den Schaden verhindert
hätten.

Vorstellen kann ich mir zum Beispiel ein Szenario:

- Kühe sind auf der Weide, außendrum ein Stacheldraht- und Elektrozaun
- morgens hat der Viehhalter gesehen, dass der Zaun intakt ist und dass
der Elektrozaun funktio0niert
- ein paar jugendliche Vandalen oder militante Tierschützer
schneiden den Zaun durch (aber man weiß nicht, wers war) und
treiben die Kühe raus
- Kühe laufen raus und fressen das Weizenfeld nebenan kahl.

Dann hätte der Viehhalter sicherlich sinnvolle und zumutbare Maßnemahen
getroffen. Die Frage ist dann: wie häufig muss er kontrollieren, dass
der Zaun noch steht? Heißt "erforderliche Sorgfalt", dass er einmal am
Tag kontrolliert, oder dass er einmal proi Stunde kontrolliert; hafter
er also nicht dafür, dass die Kühe da eine Viertelstunde den Weizen
verputzen, wohl aber dafür, dass die den ganzen Tag da fressen? Meine
unjuristische Vermutung ist: ein deutscher Amtsrichter würde
entscheiden: er muss nicht mit Vandalismus rechnen und nicht übermmäßig
häufig kontrollieren.

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 13, 2021, 4:32:01 AM4/13/21
to
On 4/13/21 9:40 AM, Diedrich Ehlerding wrote:
[Kühe]
> Meine unjuristische Vermutung ist: ein deutscher Amtsrichter würde
> entscheiden: er muss nicht mit Vandalismus rechnen und nicht übermmäßig
> häufig kontrollieren.

Dann würde der verständige Amtsrichter auch entscheiden, daß der Halter
mit davonfliegenden Pfauen rechnen muß, und ohne jegliche wirksame
Gegenmaßnahmen (Flügel stutzen...) für alle Schäden haftbar ist und auch
mit verschwundenen Tieren rechnen muß.

Ich kannte einen Pfau, der immer in einem ca. 1x2m großen Vorgarten mit
20cm hohem "Zaun" stand, wenn ich auf der anderen Straßenseite
vorbeikam, und dann oft ein Rad geschlagen hat. Wieso ist der nicht
ausgebochen?

DoDi

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 13, 2021, 5:08:25 AM4/13/21
to
Hans-Peter Diettrich meinte:

> Dann würde der verständige Amtsrichter auch entscheiden, daß der
> Halter mit davonfliegenden Pfauen rechnen muß, und ohne jegliche
> wirksame Gegenmaßnahmen (Flügel stutzen...) für alle Schäden haftbar
> ist und auch mit verschwundenen Tieren rechnen muß.

Wenn der von den Pfauen Geschädigte das so sieht, steht es ihm ja frei,
ein entsprechendes Urteil einzuholen. Ich habe keine Ahnung von
Geflügelzucht im Allgemeinen und von Pfauenhaltung im Besonderen und
kann nichts dazu sagen, was da üblich und zumutbar ist.

Abgesehen davon wäre noch zu prüfen, ob Pfauen, die in der Gegend
herumfliegen können, "dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem
Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt" sind, oder ob das nicht
doch Liebhaberei ist, selbst wenn er gelegentlich mal einen davon
verkauft. Wenn der sich, laut OP, mit der Behauptung, das seinen
Wildtiere, herausreden wollte, spricht das eher dagegen, dass er die zu
Erwerbszwecken hält, und dann würde der Halter wieder voll haften

Aber das sind alles Einzelfallfragen, die hier ohnehin nicht geklärt
werden können.

Jerome Konstanz

unread,
Apr 13, 2021, 5:14:27 AM4/13/21
to
Am 13.04.21 um 09:40 schrieb Diedrich Ehlerding:
ah so.
Da greifen dann Versicherungen, sofern man den jugendlichen Vandalen
nicht habhaft werden kann.
Also Bauer direkt oder er hat die Tiere versichert.

Also so eine leidige Schadensliste anlegen und dem Bauern schriftlich
vorlegen mit Preisen.



@Ignaz
> ... haben und dann ihr Spiegelbild gehackt
das ist dort ähnlich: große Glasflächen an Terrasse und in Haustür, vor
den die Pfauen schon früh morgens stehen - und abkoten. Das wird
bisweilen ins Haus getreten, in den Teppich.

und dann eben das Blumenplattliegen der eitlen Tiere: "keine Blume neben
mir"

Stefan Schmitz

unread,
Apr 13, 2021, 5:31:42 AM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 11:14 schrieb Jerome Konstanz:
> Am 13.04.21 um 09:40 schrieb Diedrich Ehlerding:
>> ... haben und dann ihr Spiegelbild gehackt
> das ist dort ähnlich: große Glasflächen an Terrasse und in Haustür, vor
> den die Pfauen schon früh morgens stehen - und abkoten. Das wird
> bisweilen ins Haus getreten, in den Teppich.
>
> und dann eben das Blumenplattliegen der eitlen Tiere: "keine Blume neben
> mir"

Züchtet der Typ nur männliche Tiere? Oder bleiben die Weibchen brav zuhause?

Jerome Konstanz

unread,
Apr 13, 2021, 6:18:35 AM4/13/21
to
Am 13.04.21 um 11:31 schrieb Stefan Schmitz:
nein. Da sind auch Hennen

Hans-Peter Diettrich

unread,
Apr 13, 2021, 7:01:02 AM4/13/21
to
On 4/13/21 11:07 AM, Diedrich Ehlerding wrote:
> Hans-Peter Diettrich meinte:
>
>> Dann würde der verständige Amtsrichter auch entscheiden, daß der
>> Halter mit davonfliegenden Pfauen rechnen muß, und ohne jegliche
>> wirksame Gegenmaßnahmen (Flügel stutzen...) für alle Schäden haftbar
>> ist und auch mit verschwundenen Tieren rechnen muß.
>
> Wenn der von den Pfauen Geschädigte das so sieht, steht es ihm ja frei,
> ein entsprechendes Urteil einzuholen.

Oder einen Pfau in die Pfanne hauen und auf die Klage des Halters warten.

DoDi

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 7:08:49 AM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 11:14 schrieb Jerome Konstanz:
Hat er offensichtlich nicht, denn er behauptet ja es seien Wildtiere.

Detlef

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 13, 2021, 7:32:50 AM4/13/21
to
Am Tue, 13 Apr 2021 13:25:12 +0200 schrieb Ludger Averborg:

> On Tue, 13 Apr 2021 11:07:34 +0200, Diedrich Ehlerding
> <diedrich....@t-online.de> wrote:
>
>>Wenn der sich, laut OP, mit der Behauptung, das seinen
>>Wildtiere, herausreden wollte, spricht das eher dagegen, dass er die zu
>>Erwerbszwecken hält, und dann würde der Halter wieder voll haften
>
> Wenn es tatsächlich "Wildtiere" wie Wildschweine, Rehe, Rotwild wären,
> dann müsste der Jagdpächter für den Schaden aufkommen. Die sind dagegen
> versichert (und von der Versicherung her gedränngt/gezwungen, den Schaden durch
> Zäune oder andere geeignete Maßnahmen zu minimieren)

Dürfen Pfauen denn bejagt werden?

Grüße,

Frank

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 13, 2021, 8:15:48 AM4/13/21
to
Jerome Konstanz meinte:

> ah so.
> Da greifen dann Versicherungen, sofern man den jugendlichen Vandalen
> nicht habhaft werden kann.
> Also Bauer direkt oder er hat die Tiere versichert.

Nein - im Fall der Kühe zahlt der Viehbesitzer (bzw. seine Versicherung)
nichts (falls der Richter meint, er habe die erforderliche Sorgfalt
walten lassen), denn dann haftet er eben nicht für Schäden, den Tiere
anrichten, die er zu Erwerbszwecken hält.

In deinem Fall der Pfauen müsste man klären:

- hält der Nachbar die, oder sind es tatsächlich wilde Tiere? Für
letztere haftet der Jagdpächter (wenn es sich um jagdbares Wild handelt,
was ich im Fall der Pfauen bezweifle; aber wenn ein Wildschwein den
Garten umgräbt, wäre der Jagdpächter der Adressat der Forderung)

- wenn er sie hält: hält er sie zu Erwerbszwecken? Wenn nicht, muss er
zahlen. Verkauft er also regelmäßig Pfauen, inseriert er als
Pfauenzüchter, hat er da eine richtige Preisliste - oder verkauft er nur
gelegentlich, wenn es ihm gar zu viele werden, ein oder zwei Küken?

- wenn er sie zu Erwerbszwecken hält, wäre zu klären: welche Sorgfalt
bei der Beaufsiuchtigung ist erforderlich und zumutbar, was kann er tun,
um Schaden zu vermeiden (Flügel stutzen, Voliere, ...), und hat er das
auch getan?

Jerome Konstanz

unread,
Apr 13, 2021, 8:29:35 AM4/13/21
to
Am 13.04.21 um 13:32 schrieb Frank Hucklenbroich:
das ist eher OT, aber
Katzen und Hunde dürfen m.E. bejagt werden, da sie "schädigen".
Wölfe sollen in manchen Ländern auf die Liste "bejagbaren Wildes"
kommen. Glaub nicht, dass es solch einer "Würdigung" bedarf ...



>
> Grüße,
>
> Frank
>

Jerome Konstanz

unread,
Apr 13, 2021, 8:48:48 AM4/13/21
to
Am 13.04.21 um 13:32 schrieb Frank Hucklenbroich:
wir wollen die nicht töten.

Aber herr- oder frauenlos (erscheinende) Katzen und Hunde werden von
manchen Jägern (gern als Übung) geschossen, da sie "wildern". Als
"herrenlos" gäbe es eine Nähe zu diesen geflügelten "Haustieren". Die
schädigen aber in weniger "brutalem" Umfang.

Pfauen gehören hier (noch) nicht in die Fauna.
Fasane seit ein paar hundert Jahren schon (die kommen m.E. auch aus
Indien). Die sind "jagdbares Wild, Pfauen stehen dagegen auf keinem Index.

Wahrscheinlich dürfen die nicht geschossen werden und das wäre sonst ein
Fall für den Tierschutz.



>
> Grüße,
>
> Frank
>

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 13, 2021, 8:54:16 AM4/13/21
to
Am Tue, 13 Apr 2021 14:48:46 +0200 schrieb Jerome Konstanz:

> Am 13.04.21 um 13:32 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Tue, 13 Apr 2021 13:25:12 +0200 schrieb Ludger Averborg:
>>
>>> On Tue, 13 Apr 2021 11:07:34 +0200, Diedrich Ehlerding
>>> <diedrich....@t-online.de> wrote:
>>>
>>>> Wenn der sich, laut OP, mit der Behauptung, das seinen
>>>> Wildtiere, herausreden wollte, spricht das eher dagegen, dass er die zu
>>>> Erwerbszwecken hält, und dann würde der Halter wieder voll haften
>>>
>>> Wenn es tatsächlich "Wildtiere" wie Wildschweine, Rehe, Rotwild wären,
>>> dann müsste der Jagdpächter für den Schaden aufkommen. Die sind dagegen
>>> versichert (und von der Versicherung her gedränngt/gezwungen, den Schaden durch
>>> Zäune oder andere geeignete Maßnahmen zu minimieren)
>>
>> Dürfen Pfauen denn bejagt werden?
>
> wir wollen die nicht töten.
>
> Aber herr- oder frauenlos (erscheinende) Katzen und Hunde werden von
> manchen Jägern (gern als Übung) geschossen, da sie "wildern".

Das ist bekannt.

> Als
> "herrenlos" gäbe es eine Nähe zu diesen geflügelten "Haustieren". Die
> schädigen aber in weniger "brutalem" Umfang.
>
> Pfauen gehören hier (noch) nicht in die Fauna.

Das könnte der Knackpunkt sein.

> Fasane seit ein paar hundert Jahren schon (die kommen m.E. auch aus
> Indien).

Oh ja, die kann man ja auch essen.

> Die sind "jagdbares Wild, Pfauen stehen dagegen auf keinem Index.
>
> Wahrscheinlich dürfen die nicht geschossen werden und das wäre sonst ein
> Fall für den Tierschutz.

Das denke ich auch.

Und Schäden wie wildernde Hunde oder Katzen richten die wohl auch nicht an,
also lässt man sie im Zweifel in Ruhe.

Grüße,

Frank

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 9:00:02 AM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 14:48 schrieb Jerome Konstanz:
> Am 13.04.21 um 13:32 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Tue, 13 Apr 2021 13:25:12 +0200 schrieb Ludger Averborg:
>>
>>> On Tue, 13 Apr 2021 11:07:34 +0200, Diedrich Ehlerding
>>> <diedrich....@t-online.de> wrote:
>>>
>>>> Wenn der sich, laut OP, mit der Behauptung, das seinen
>>>> Wildtiere, herausreden wollte, spricht das eher dagegen, dass er die zu
>>>> Erwerbszwecken hält, und dann würde der Halter wieder voll haften
>>>
>>> Wenn es tatsächlich "Wildtiere" wie Wildschweine, Rehe, Rotwild wären,
>>> dann müsste der Jagdpächter für den Schaden aufkommen. Die sind dagegen
>>> versichert (und von der Versicherung her gedränngt/gezwungen, den Schaden durch
>>> Zäune oder andere geeignete Maßnahmen zu minimieren)
>>
>> Dürfen Pfauen denn bejagt werden?
>
> wir wollen die nicht töten.

Ginge evtl. vertreiben durch geeignete Maßnahmen?

Unser Ultraschallgerät vertreibt pinkelnde Katzen, allerdings nicht die
älteren.

Vielleicht gibt es so etwas gegen Pfauen, aber nicht gegen die anderen
Vögel.

Allerdings scheint es eine Pfauenplage, im Gegensatz zur Taubenplage,
(noch) nicht zu geben.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 11:42:44 AM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 17:18 schrieb Ludger Averborg:
> On Tue, 13 Apr 2021 14:59:59 +0200, Detlef Meißner <unge...@mailinator.com>
> wrote:
>
>> Unser Ultraschallgerät vertreibt pinkelnde Katzen, allerdings nicht die
>> älteren.
>>
>> Vielleicht gibt es so etwas gegen Pfauen, aber nicht gegen die anderen
>> Vögel.
>
> Wir haben uns gegen die Tauben so einen Plstikraben gekauft. Die waren auch
> ruckzuck weg. Aber ebenso alle anderen Vogel, wie das Rotkehlchen, was beim
> Umgraben nahezu auf dem Spaten sitzt.
>
> Was dann dazu führte, dass der Rabe wieder wegkam und wir unseren Frieden mit
> der Taube(nscheiße) gemacht haben.
>
Es gibt ja alle möglichen Spezialhunde: Blinden-, diverse Such- und
Jagdhunde.

Da könnte ich mir durchaus vorstellen ...
Und wenn kein Hund, dann vielleicht ein Frettchen. ;-)

Detlef


Rainer Freis

unread,
Apr 13, 2021, 11:51:00 AM4/13/21
to
Das dürfte bei Kühen schwierig werden.


Rainer

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 12:08:16 PM4/13/21
to
[ ] Du hast Ahnung von Kühen. ;-)

Detlef

Andreas Bockelmann

unread,
Apr 13, 2021, 12:26:03 PM4/13/21
to
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
In erster Linie ist so ein Pfau auch nur ein herausgeputztes Schmuckhuhn wie
der Fasan. Paar Knödel und etwas Rotkohl dazu...

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 13, 2021, 1:28:53 PM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 08:50 schrieb Alexander Goetzenstein:
>
> mir kommt da die Frage in den Sinn, ob eine Voliere angemessen und
> zumutbar wäre.

Angesichts der Größe und des Platzbedarfes dieser Tiere dürfte eine
Voliere tierschutztechnisch schwierig werden. Aber er könnte durchaus
z.B. ein Netz über den Hof (oder Teile desselben) spannen.

> Auf Dauer wäre der Gesamtaufwand vielleicht geringer als
> die laufende Behebung der Schäden (Gartenarbeit, Ersatz der
> Pflanzung...)

Schadenersatz für ergangene und bezifferbare Schäden (z.B. Pflanzgut)
kann sie natürlich einfordern; für eventuelle Gartenarbeit nur,
wenn sie
diese in Auftrag gibt und bezahlt. Eigenarbeit ist nicht bezifferbar.

Und natürlich kann sie eine Unterlassungserklärung verlangen. Dauerhaft
dulden muss sie eine derartige Besitzstörung jedenfalls nicht.

> und Ausgleich für die Fütterung.

Beim Ausgleich für die Fütterung sehe ich aber schwarz. Da ist IMHO kein
realer Schaden nachweisbar. Die Nachbarin des OP streut ihr Vogelfutter,
um Vögel zu füttern. Und Pfauen /sind/ Vögel. Und selbst wenn sich nicht
Nachbars Pfauen an dem Futter gütlich täten, sondern, was weiß ich,
Eichhörnchen, Hamster, Ratten o.ä., ist das Futter explizit dafür
gedacht, von Tieren verzehrt zu werden. *Welche* Tiere das sind, darauf
hat die Nachbarin sowieso nur - vorsichtig ausgedrückt - sehr
/begrenzten/ Einfluss.

Sie müsste schon selbst entsprechende Vorkehrungen treffen. So könnte
sie z.B. ein Vogelhäuschen mit ausreichend kleinen Öffnungen verwenden,
damit große Vögel wie Pfauen ihren Kopf nicht hinein stecken können.
Und/oder es /so/ auf einer Stange oder Baum o.ä. anbringen, dass auf
den
verfügbaren Sitzmöglichkeiten nur die gewünschten kleinen Vögel Platz
finden können, usw.

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 13, 2021, 1:28:54 PM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 13:08 schrieb Detlef Meißner:
>
> Hat er offensichtlich nicht, denn er behauptet ja es seien Wildtiere.

Behaupten kann er viel, wenn der Tag lang ist; wenn er sie über Nacht
einschließt, wie der OP beschreibt, dann sind es *seine* Tiere, und er
ist dafür haftbar.

Wolfgang
--

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 1:35:39 PM4/13/21
to
Eben.
Er will sich nur vor der Verantwortung bzw. der Versicherung drücken.

Wie ist das denn überhaupt mit der Haltung von Tieren?
Ich kriege hier im Dorf immer mal mit, dass ab einer gewissen Anzahl die
Tiere registriert sein müssen. Weiß jetzt aber nicht, ob das auch für
Pfaue gilt.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Apr 13, 2021, 5:24:22 PM4/13/21
to
Am 13.04.2021 um 22:52 schrieb Ludger Averborg:
> On Tue, 13 Apr 2021 17:42:42 +0200, Detlef Meißner <unge...@mailinator.com>
> wrote:
>
>> Es gibt ja alle möglichen Spezialhunde: Blinden-, diverse Such- und
>> Jagdhunde.
>>
>> Da könnte ich mir durchaus vorstellen ...
>
> Ich könnte mich mir mit Hund überhaupt nicht vorstellen. Dann lieber paar
> Ringeltauben mit ihrem Gurren: "Wie schööön bin ich, wie schööön bin ich, wie
> schööön bin ich. Guck!"
>
Jedem Tierchen sein Pläsierchen - oder umgekehrt.

Detlef

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 14, 2021, 2:28:20 AM4/14/21
to
Der Bekannte von mir, der Pfauen hält, hat auch Hunde (einen eigenen und
einen von seiner Mieterin) auf seinem Gelände, darunter ein großer
Schweizer Sennenhund. Das stört die Pfauen überhaupt nicht.

Ein Fuchs würde taugen ;-)

Grüße,

Frank

Detlef Meißner

unread,
Apr 14, 2021, 4:59:01 AM4/14/21
to
Die Hunde aber offensichtlich auch nicht. :-)

Detlef

Rainer Freis

unread,
Apr 14, 2021, 12:57:35 PM4/14/21
to
Natürliche Feinde sind Tiger und Leoparden. Dagegen ist so ein
Sennenhund ein kleines Kaliber :-)

Allerdings dürfte die Anschaffung von Tigern oder Leoparden, nur weil
der Nachbar Pfauen züchtet, doch über das Ziel hinausschießen.

Rainer

Detlef Meißner

unread,
Apr 14, 2021, 1:08:49 PM4/14/21
to
Die Pfauen sind dann irgendwann weg - und der Garten auch.

Detlef

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