Heinz D. Trost schrieb:
> Gesetzliches Zahlungsmittel IST Bargeld.
Ja, wenn du verurteilt wurdest einen Betrag zu zahlen, ansonsten ist
es völlig uninteressant.
Jeder kann bestimmen wie er eine Bezahlung erhalten will.
Das kann ein Kompensationsgeschäft sein.
> Das bedeutet: JEDER, der
> was kauft oder verkauft, hat das auch in bar anzunehmen, bzw. zu
> leisten.
Das ist völliger Blödsinn.
> Und wenn jemand in bar zahlen will, dann kommt er spätestens bei
> Gericht in jedem Fall damit durch.
ROTFL
Wie bezahlt wird unterliegt der freien Vereinbarung.
Es gibt nur wenige Ausnahmen aber die werden bereits von Behörden
ausgehölt.
ÖPNV muss wohl Bargeld annehmen.
In Kiel bekommst du keinen Pass oder Personalausweis mehr für Bargeld.
Steuern kannst du in Deutschland nicht mehr bar bezahlen...
> Es gibt nur eine einschränkende
> Vorschrift, nämlich die, daß niemand gezwungen ist, große Mengen
> Kleingeld anzunehmen (es gab mal die Sitte, als Glücksbringer die
> Brautschuhe mit gesparten Pfennigen zu bezahlen, -die
> Schuhgeschäfte ersoffen dann in Pfennigen. Etc.).
Ja, das gilt aber nur wenn Barzahlung vereinbart wurde.
> Selbst die Rundfunkanstalten und auch die Energieversorger müssen
> eine Möglichkeit schaffen, Bargeld entgegenzunehmen.
Tja, rein thoeretisch würde ich dem zustimmen, weil Zwangszahlung.
Ich bin auch der Meinung, dass Behörden Bargeld nehmen müssen.
Da müssen wir einen Kläger und Urteile abwwarten.
> Höchstrichterlich bestätigt.
Soso.
Du meinst die Annahme von Kleingeld, wenn Barzahlung vereinbart ist?
> Andersherum kann auch jeder verlangen, daß in bar geleistet wird.
Nein, warum sollte er es verlangen können.
> Räumt ein Händler o.ä. Kartenzahlung ein, dann ist das eine
> freiwillige Leistung. Dann kann er dies einschränken,- muß das aber
> schon am Eingang zum Laden, bzw. an einer Tankstelle an der
> Zapfsäule ausschildern.
Auch falsch.
Aber es gab wohl einen Richterspruch, der bei Angebot von
Kartenzahlung und der Einschränkung ab x Euros, dieses bekannt gemacht
werden muss.
Das gilt speziell für Tnakstellen, weil du dort mit der Entnahme von
Kraftstoff bereits den Vertrag endgültig schließt.
> Das Ganze hat natürlich den Grund: Kartenzahlungen gehen über
> Zahlungsdienstleister, und die haben verschiedene
> Abrechnungsmodelle. Sehr üblich ist dabei, dem Händler pro
> Kartenzahlung eine Grundgebühr von 15 cent plus 0,3% der Kaufsumme
> zu berechnen. Dazu kommen, wenn der Händler keine Telefon-Flatrate
> hat, auch noch Telefongebühren.
Das interessiert nur den Händler.
> Wenn Behörden Bargeld verweigern, dann fällt das bei Gericht auch
> immer durch. Bloß wer hat die Kraft, die Ausdauer und das Wissen
> dazu?
Wer klagt?
Grüße Harald