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Parkuhr, Gebuehren sparen. :-)

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Horst Nietowski

unread,
Nov 2, 2012, 10:18:26 AM11/2/12
to

Es gibt schon seltsame Eigenheiten bei einer Stadtverwaltung oder
beim Ordnungsamt: Ich arbeite seit einiger Zeit auf einer Baustelle,
wo man sehr schlecht parken kann. Aber ich habe noch immer einen
Platz gefunden und ca. 8 Euronen pro Tag in die Uhr geworfen.

Trotzdem habe ich dafuer jedesmal 25 Euro Bussgeld bekommen, weil man an
so einer Uhr nur 2 Stunden parken darf. Geld nachwerfen gilt nicht.

Nun habe ich mal morgens Geld eingeworfen, aber vergessen die Parkuhr
erneut zu fuettern und habe trotzdem den ganzen Tag dort gestanden.

Heute kam die Knolle. Und die betraegt ganze 5 Euro, weil ich ohne
gueltigen Parkschein dort gestanden habe. LOL!

Tschau,
Horst





Hilmar Bunjes

unread,
Nov 2, 2012, 10:38:31 AM11/2/12
to
Am 02.11.2012 15:18, schrieb Horst Nietowski:>
> Es gibt schon seltsame Eigenheiten bei einer Stadtverwaltung oder
> beim Ordnungsamt: Ich arbeite seit einiger Zeit auf einer Baustelle,
> wo man sehr schlecht parken kann. Aber ich habe noch immer einen
> Platz gefunden und ca. 8 Euronen pro Tag in die Uhr geworfen.
>
> Trotzdem habe ich dafuer jedesmal 25 Euro Bussgeld bekommen, weil man an
> so einer Uhr nur 2 Stunden parken darf. Geld nachwerfen gilt nicht.

Woher haben die das gewusst, Markierung am Reifen?

> Nun habe ich mal morgens Geld eingeworfen, aber vergessen die Parkuhr
> erneut zu fuettern und habe trotzdem den ganzen Tag dort gestanden.
>
> Heute kam die Knolle. Und die betraegt ganze 5 Euro, weil ich ohne
> gueltigen Parkschein dort gestanden habe. LOL!

Vielleicht auch nur Glück gehabt, dass an dem Tag nur einmal
kontrolliert wurde. Ansonsten hätte es eine höhere Strafe gegeben.

Gruß
Hilmar


--
http://blog.cambiro.de - Der Kugelfisch-Halbmarathon
Message has been deleted

Jens Fittig

unread,
Nov 2, 2012, 3:22:34 PM11/2/12
to

Michael 'Mithi' Cordes schrieb:

> Hilmar Bunjes füllte insgesamt 26 Zeilen u.a. mit:
>
> >Woher haben die das gewusst, Markierung am Reifen?
>
> Ventilstellung. Wenn die Politessen clever sind notieren sie das gleich
> neben Kennzeichen und Datum/Uhrzeit.

Dafür gibt es extra Erfassungspunkte im Menü des Gerätes!

Liest sich dann z.B. so auf dem Zettel: VL VR05 HL HR01 (liegt gerade
vor mir <g> )

Die Bordsteinschwalbe kam von rechts!

Andreas Quast

unread,
Nov 3, 2012, 4:20:13 AM11/3/12
to
Kann es sein, dass die Überschreitung der Höchstparkdauer ein anderes
Delikt ist, als der Missbrauch durch Kettenparkscheine? Eine Kollegin
schwörte darauf, nie einen Zettel zu lösen, sondern einen alten verkehrt
herum unter die Frontscheibe zu legen. Das sparte Geld und die Knolle war
regelmäßig günstiger.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 3, 2012, 6:10:48 AM11/3/12
to
Horst Nietowski schrieb:

> Es gibt schon seltsame Eigenheiten bei einer Stadtverwaltung oder
> beim Ordnungsamt: Ich arbeite seit einiger Zeit auf einer Baustelle,
> wo man sehr schlecht parken kann. Aber ich habe noch immer einen
> Platz gefunden und ca. 8 Euronen pro Tag in die Uhr geworfen.

Das ist günstig. Anderswo darf man dafür gerade mal einige wenige
Stunden parken.

> Trotzdem habe ich dafuer jedesmal 25 Euro Bussgeld bekommen, weil man an
> so einer Uhr nur 2 Stunden parken darf. Geld nachwerfen gilt nicht.

Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja auch weniger
städtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen Parkraum
verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.

> Nun habe ich mal morgens Geld eingeworfen, aber vergessen die Parkuhr
> erneut zu fuettern und habe trotzdem den ganzen Tag dort gestanden.
>
> Heute kam die Knolle. Und die betraegt ganze 5 Euro, weil ich ohne
> gueltigen Parkschein dort gestanden habe. LOL!

Das passt nicht zusammen. Entweder gibt es eine Park*uhr* oder eine
Park*schein*pflicht. Unabhängig davon sind die Verwarnungsgelder nach
der Länge des Verstoßes gestaffelt. Das bedeutet wiederum, dass
jemand, der keinen Parkschein ausgelegt (oder die Parkuhr gar nicht
"gefüttert") hat, nur das geringstmögliche Verwarngeld zu zahlen hat,
weil (und wenn!) unbekannt ist, wie lange er dort schon steht, jemand,
der zwar einen Parkschein gezogen hat, der aber abgelaufen ist,
hingegen den vollen eigentlich fälligen Betrag, weil auf diese Weise
ja feststellbar ist, wie lange das Fahrzeug dort (mindestens) schon
steht.

Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
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Frank Kozuschnik

unread,
Nov 3, 2012, 8:23:11 AM11/3/12
to
Thomas Hochstein:

> [...] Verwarnungsgelder [sind] nach der Länge des Verstoßes
> gestaffelt. Das bedeutet wiederum, dass jemand, der keinen
> Parkschein ausgelegt (oder die Parkuhr gar nicht "gefüttert")
> hat, nur das geringstmögliche Verwarngeld zu zahlen hat, weil
> (und wenn!) unbekannt ist, wie lange er dort schon steht,
> jemand, der zwar einen Parkschein gezogen hat, der aber
> abgelaufen ist, hingegen den vollen eigentlich fälligen
> Betrag, weil auf diese Weise ja feststellbar ist, wie lange
> das Fahrzeug dort (mindestens) schon steht.

Diese Feststellung scheint mir angreifbar. Wie schließt man aus, dass
das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?

Sagen wir, am Vormittag löse ich korrekt einen Parkschein für einen
Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke nicht
vorrätig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich löse keinen neuen
Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum Abholen in die Apotheke muss.
Natürlich dauert es dann doch länger. Soll ich 25 statt 5 Euro zahlen,
nur weil der alte Parkschein noch im Auto liegt?

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 3, 2012, 9:40:04 AM11/3/12
to
Frank Kozuschnik schrieb:

> Sagen wir, am Vormittag löse ich korrekt einen Parkschein für einen
> Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke nicht
> vorrätig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich löse keinen neuen
> Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum Abholen in die Apotheke muss.
> Natürlich dauert es dann doch länger. Soll ich 25 statt 5 Euro zahlen,
> nur weil der alte Parkschein noch im Auto liegt?

Das mußt du nur dann, wenn du so sorgfältig fährst und parkst, daß die
Ventilstellungen an deinen Reifen mit denjenigen von vormittags
übereinstimmen. Diese Art von Schutzbehauptung funktioniert recht häufig
nicht

MfG
Rupert

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 3, 2012, 9:59:51 AM11/3/12
to
Rupert Haselbeck:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Sagen wir, am Vormittag lᅵse ich korrekt einen Parkschein
>> fᅵr einen Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der
>> Apotheke nicht vorrᅵtig, deshalb komme ich am Nachmittag
>> wieder. Ich lᅵse keinen neuen Parkschein, weil ich nur
>> "ganz kurz" zum Abholen in die Apotheke muss. Natᅵrlich
>> dauert es dann doch lᅵnger. Soll ich 25 statt 5 Euro
>> zahlen, nur weil der alte Parkschein noch im Auto liegt?
>
> Das muᅵt du nur dann, wenn du so sorgfᅵltig fᅵhrst und parkst,
> daᅵ die Ventilstellungen an deinen Reifen mit denjenigen von
> vormittags ᅵbereinstimmen.

Es ging hier aber um eine Situation, wo eine lᅵngere - z.B. mehr als
dreistᅵndige - ᅵberziehung der Parkdauer gerade nicht durch solche
Beobachtungen belegt ist. Bist du dann also auch der Ansicht, allein aus
dem im Fahrzeug liegenden Parkschein dᅵrfe man nicht folgern, dass das
Fahrzeug seitdem die ganze Zeit an derselben Stelle stand?

> Diese Art von Schutzbehauptung funktioniert recht hᅵufig nicht

Nehmen wir einfach mal an, meine Schilderung entsprᅵche der Wahrheit und
wᅵre keine Schutzbehauptung.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 3, 2012, 10:03:39 AM11/3/12
to
Frank Kozuschnik schrieb:

> Wie schlie�t man aus, dass
> das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?

Ventilstellung an zwei verschiedenen Reifen; die war schon auf den
entsprechenden Verwarnungszettelbl�cken vorgedruckt, und deren
Erfassung ist jetzt auch in den entsprechenden Terminals vorgesehen.

Es ist nur noch theoretisch m�glich, dass das Fahrzeug nach einer
Bewegung wieder an derselben Stelle steht *und* die Ventilstellung an
zwei verschiedeneren Reifen wiederum identisch ist.

> Sagen wir, am Vormittag l�se ich korrekt einen Parkschein f�r einen
> Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke nicht
> vorr�tig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich l�se keinen neuen
> Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum Abholen in die Apotheke muss.
> Nat�rlich dauert es dann doch l�nger. Soll ich 25 statt 5 Euro zahlen,
> nur weil der alte Parkschein noch im Auto liegt?

Ah, anderer Fall. Und: ja. Es sei denn, Du kannst belegen, da� Du
mittlerweile woanders warst ...

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 3, 2012, 10:40:03 AM11/3/12
to
Frank Kozuschnik schrieb:

> Es ging hier aber um eine Situation, wo eine längere - z.B. mehr als
> dreistündige - Überziehung der Parkdauer gerade nicht durch solche
> Beobachtungen belegt ist. Bist du dann also auch der Ansicht, allein aus
> dem im Fahrzeug liegenden Parkschein dürfe man nicht folgern, dass das
> Fahrzeug seitdem die ganze Zeit an derselben Stelle stand?

Hmm, zumindest hätte ich große Schwierigkeiten, eine solche Geschichte zu
glauben, wenn der Parkschein tatsächlich noch hinter der Scheibe lag...

>> Diese Art von Schutzbehauptung funktioniert recht häufig nicht
>
> Nehmen wir einfach mal an, meine Schilderung entspräche der Wahrheit und
> wäre keine Schutzbehauptung.

Dann hättest du in der Tat zu Unrecht zahlen müssen

MfG
Rupert

Dietz Proepper

unread,
Nov 3, 2012, 10:51:07 AM11/3/12
to
Thomas Hochstein wrote:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
>> Wie schlie�t man aus, dass
>> das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?
>
> Ventilstellung an zwei verschiedenen Reifen; die war schon auf den
> entsprechenden Verwarnungszettelbl�cken vorgedruckt, und deren
> Erfassung ist jetzt auch in den entsprechenden Terminals vorgesehen.
>
> Es ist nur noch theoretisch m�glich, dass das Fahrzeug nach einer
> Bewegung wieder an derselben Stelle steht *und* die Ventilstellung an
> zwei verschiedeneren Reifen wiederum identisch ist.

Ui, das ist einfach. Zwei Meter r�ckw�rts, zwei Meter vorw�rts.

SCNR.

Harald Hengel

unread,
Nov 3, 2012, 10:33:56 AM11/3/12
to
Thomas Hochstein wrote:

> Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja
> auch weniger
> städtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen
> Parkraum
> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.

Woher hast du diesen Unsinn?

> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen;

Der gelöste Parkschein beweist die zeit der Überschreitung,
daher wird es eher teurer.
Ohne Parkschein gilt der Zeitpunkt der ersten Kontrolle,
ohne 2. Kontrolle kann nur eine kurze Überschreitung
nachgewiesen werden.
Wer die Absicht hat länger stehen zu bleiben ist meist gut
beraten keinen Parkschein zu ziehen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 3, 2012, 10:36:18 AM11/3/12
to
Frank Kozuschnik wrote:

> Diese Feststellung scheint mir angreifbar. Wie schließt
> man aus, dass
> das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?

Indem man annimt, dass die Knolle entfernt worden wäre.

> Sagen wir, am Vormittag löse ich korrekt einen Parkschein
> für einen
> Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke
> nicht
> vorrätig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich löse
> keinen
> neuen Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum Abholen in
> die
> Apotheke muss. Natürlich dauert es dann doch länger. Soll
> ich 25
> statt 5 Euro zahlen, nur weil der alte Parkschein noch im
> Auto liegt?

Du hast doch mit den dort noch liegenden Parkschein selbst
bekundet dort seit dem Vormittag zu stehen.

Grüße Harald

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 3, 2012, 2:07:37 PM11/3/12
to
Thomas Hochstein:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Wie schlie�t man aus, dass
>> das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?
>
> Ventilstellung an zwei verschiedenen Reifen [...]

Es ging um den Fall, dass es gerade keine derartigen Beobachtungen gab,
sondern wo die Parkdauer nur aus einem im Fahrzeug liegenden Parkschein
gefolgert wird.

> Es ist nur noch theoretisch m�glich, dass das Fahrzeug nach einer
> Bewegung wieder an derselben Stelle steht *und* die Ventilstellung
> an zwei verschiedeneren Reifen wiederum identisch ist.

Auch dar�ber k�nnte man diskutieren, aber darum ging es mir nicht.

>> Sagen wir, am Vormittag l�se ich korrekt einen Parkschein f�r
>> einen Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke
>> nicht vorr�tig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich l�se
>> keinen neuen Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum Abholen in
>> die Apotheke muss. Nat�rlich dauert es dann doch l�nger. Soll
>> ich 25 statt 5 Euro zahlen, nur weil der alte Parkschein noch im
>> Auto liegt?
>
> Ah, anderer Fall.

Ein Fall, der zu deinem Sachverhalt "abgelaufener Parkschein liegt im
Auto" passt, in dem deine Schlussfolgerung "so ist feststellbar, wie
lange das Fahrzeug dort schon steht" aber nicht zutrifft.

> Und: ja. Es sei denn, Du kannst belegen, da� Du mittlerweile
> woanders warst ...

M�sste im Bu�geldverfahren nicht eher die Verwaltungsbeh�rde beweisen,
dass ich so lang geparkt habe?

Thomas Hochstein

unread,
Nov 3, 2012, 1:51:58 PM11/3/12
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja
>> auch weniger
>> städtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen
>> Parkraum
>> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.
>
> Woher hast du diesen Unsinn?

Wäre es anders, gäbe es keinen Grund, oft durchaus kurze
Höchstparkzeiten (von manchmal nur 120, 60 oder gar 30 Minuten)
vorzugeben.

> Der gelöste Parkschein beweist die zeit der Überschreitung,
> daher wird es eher teurer.
> Ohne Parkschein gilt der Zeitpunkt der ersten Kontrolle,
> ohne 2. Kontrolle kann nur eine kurze Überschreitung
> nachgewiesen werden.
> Wer die Absicht hat länger stehen zu bleiben ist meist gut
> beraten keinen Parkschein zu ziehen.

Sehr gut! Du hast mein Posting diesmal verstanden und richtig
wiedergegeben.

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 3, 2012, 2:18:24 PM11/3/12
to
Harald Hengel:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Diese Feststellung scheint mir angreifbar. Wie schließt man aus,
>> dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?
>
> Indem man annimt, dass die Knolle entfernt worden wäre.

Dann hat man eine Hypothese, aber keinen Beweis.

>> Sagen wir, am Vormittag löse ich korrekt einen Parkschein für
>> einen Arztbesuch. Das verordnete Medikament war in der Apotheke
>> nicht vorrätig, deshalb komme ich am Nachmittag wieder. Ich
>> löse keinen neuen Parkschein, weil ich nur "ganz kurz" zum
>> Abholen in die Apotheke muss. Natürlich dauert es dann doch
>> länger. Soll ich 25 statt 5 Euro zahlen, nur weil der alte
>> Parkschein noch im Auto liegt?
>
> Du hast doch mit den dort noch liegenden Parkschein selbst
> bekundet dort seit dem Vormittag zu stehen.

Ich bekunde damit gar nichts. Woraus sollte sich das ergeben? Ist es
vielleicht verboten oder auch nur besonders ungewöhnlich, wenn man den
Parkschein nach der Parkzeit sichtbar im Auto liegen lässt?

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 3, 2012, 5:30:01 PM11/3/12
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Sehr gut! Du hast mein Posting diesmal verstanden und richtig
> wiedergegeben.

Kein Grund zur Aufregung, das war Zufall

MfG
Rupert

Harald Hengel

unread,
Nov 3, 2012, 5:17:24 PM11/3/12
to
Thomas Hochstein wrote:
> Harald Hengel schrieb:
>
>> Thomas Hochstein wrote:
>>> Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja
>>> auch weniger
>>> städtisches einkommen generieren als vielmehr den
>>> knappen
>>> Parkraum
>>> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand
>>> dauerparkt.
>>
>> Woher hast du diesen Unsinn?
>
> Wäre es anders, gäbe es keinen Grund, oft durchaus kurze
> Höchstparkzeiten (von manchmal nur 120, 60 oder gar 30
> Minuten)
> vorzugeben.

Aus dem Alter, dass man mir Märchen erzählen kann bin ich
raus, du ganz offensichtlich noch nicht.
Dazu ist keine Gebühr nötig, Parkscheiben sind schon
erfunden.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 3, 2012, 5:15:19 PM11/3/12
to
Frank Kozuschnik wrote:

>> Indem man annimt, dass die Knolle entfernt worden wäre.
>
> Dann hat man eine Hypothese, aber keinen Beweis.

Ein Beweis ist nicht einmal die Radstellung.

>> Du hast doch mit den dort noch liegenden Parkschein
>> selbst
>> bekundet dort seit dem Vormittag zu stehen.
>
> Ich bekunde damit gar nichts. Woraus sollte sich das
> ergeben?

Weil du dort parkst und den Schein sichtbar ausgelegt hast.

> Ist es
> vielleicht verboten oder auch nur besonders ungewöhnlich,
> wenn man den
> Parkschein nach der Parkzeit sichtbar im Auto liegen
> lässt?

Ungewöhnlich ist vielleicht, wenn man an derselben Stelle
parkt und der Schein immer noch sichtbar ausgelegt ist.

Du hast den Schein dort hingelegt um zu bekunden wie lange
du parken dürftest.

Warum sollte man anderes annehmen, als dass du gemäss den
Angaben auf dem Schein dort stehst.

Grüße Harald

mock

unread,
Nov 3, 2012, 7:31:40 PM11/3/12
to
On 3 Nov., 11:30, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja auch weniger
> städtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen Parkraum
> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.

Das leuchtet mir nicht ein. Woher kennt man den negativen Einfluss auf
die Höhe des städtischen Einkommens? An einer stark frequentierten
Stelle könnte es doch durchaus sein, dass höhere Einnahmen
zustandekommen, weil nicht alle Parkzettel zeitlich ausgeschöpft
werden. Ist das eine Erklärung der Polizei?

Ach so.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 3, 2012, 2:58:57 PM11/3/12
to
Frank Kozuschnik schrieb:

> Müsste im Bußgeldverfahren nicht eher die Verwaltungsbehörde beweisen,
> dass ich so lang geparkt habe?

Sicher. Sie wird als Beweis anführen, dass der abgelaufene Parkschein
im Fahrzeug lag. Du kannst dann Deine Darstellung dagegensetzen;
danach kommt es darauf an, ob man dieser glaubt.

Thomas Rachel

unread,
Nov 4, 2012, 3:53:48 AM11/4/12
to
Am 03.11.2012 15:51 schrieb Dietz Proepper:

>> Es ist nur noch theoretisch möglich, dass das Fahrzeug nach einer
>> Bewegung wieder an derselben Stelle steht *und* die Ventilstellung an
>> zwei verschiedeneren Reifen wiederum identisch ist.
>
> Ui, das ist einfach. Zwei Meter rückwärts, zwei Meter vorwärts.

Geht nicht immer, von wegen Platz. Aber ältere Fahrzeuge haben ja meist
noch einen Wagenheber an Bord, damit läßt sich die Ventilstellung auch
korrigieren...

> SCNR.

Genau.

Thomas

Alexander Goetzenstein

unread,
Nov 4, 2012, 5:32:21 AM11/4/12
to
Hallo,

Am 03.11.2012 11:10, schrieb Thomas Hochstein:
> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.

wäre das nicht eine unzulässige Mehrfachbestrafung?


--
Gruß
Alex

Alexander Goetzenstein

unread,
Nov 4, 2012, 5:34:49 AM11/4/12
to
Hallo,

Am 04.11.2012 09:53, schrieb Thomas Rachel:
> Geht nicht immer, von wegen Platz. Aber �ltere Fahrzeuge haben ja meist
> noch einen Wagenheber an Bord, damit l��t sich die Ventilstellung auch
> korrigieren...

es wird Zeit f�r R�der mit 12 Ventilen.


> > SCNR.
> Genau.

Ich auch.


--
Gru�
Alex

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 4, 2012, 6:00:01 AM11/4/12
to
Alexander Goetzenstein schrieb:
Nein

MfG
Rupert

Thomas Hochstein

unread,
Nov 4, 2012, 5:57:16 AM11/4/12
to
Harald Hengel schrieb:

>>> Thomas Hochstein wrote:
>>>> Nat�rlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja auch weniger
>>>> st�dtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen Parkraum
>>>> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.
[...]
> Aus dem Alter, dass man mir M�rchen erz�hlen kann bin ich
> raus, du ganz offensichtlich noch nicht.
> Dazu ist keine Geb�hr n�tig, Parkscheiben sind schon
> erfunden.

Eine Parkscheibe erm�glicht es zwar gleichfalls, eine H�chstparkdauer
vorzugeben, sie motiviert aber nicht dazu, die Parkzeit m�glichst kurz
zu halten; Parkuhr und Parkschein tun beides. Zudem erf�llen sie
*zus�tzlich* noch das Ziel, einkommen zu generieren. Das ist aber in
der Regel nicht die *prim�re* Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung,
sonst w�re eben eine Begrenzung der H�chstparkzeit, zumal auf kurze
Zeitr�ume, kontraproduktiv - denn je l�nger jemand parkt, desto mehr
Geld bekommt man von ihm.

Aber zerbrich Dir dar�ber nicht den Kopf ...

Thomas Hochstein

unread,
Nov 4, 2012, 5:57:16 AM11/4/12
to
mock schrieb:

> On 3 Nov., 11:30, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Nat�rlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja auch weniger
>> st�dtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen Parkraum
>> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.
>
> An einer stark frequentierten
> Stelle k�nnte es doch durchaus sein, dass h�here Einnahmen
> zustandekommen, weil nicht alle Parkzettel zeitlich ausgesch�pft
> werden.

Wie meinen?

Die Einnahmen sind dieselben, ob man dort nun h�chstens 30 Minuten,
h�chstens zwei Stunden oder so lange parken darf, wie man m�chte.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 4, 2012, 6:13:43 AM11/4/12
to
Alexander Goetzenstein schrieb:
Es wird ja kein zweiter "Strafzettel" ausgestellt, sondern der alte
durch einen neuen ersetzt.

Dietz Proepper

unread,
Nov 4, 2012, 6:58:14 AM11/4/12
to
Frank Kozuschnik wrote:

> Thomas Hochstein:
>
>> Frank Kozuschnik:
>>
>>> Wie schlie�t man aus, dass
>>> das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt worden ist?
>>
>> Ventilstellung an zwei verschiedenen Reifen [...]
>
> Es ging um den Fall, dass es gerade keine derartigen Beobachtungen gab,
> sondern wo die Parkdauer nur aus einem im Fahrzeug liegenden Parkschein
> gefolgert wird.
>
>> Es ist nur noch theoretisch m�glich, dass das Fahrzeug nach einer
>> Bewegung wieder an derselben Stelle steht *und* die Ventilstellung
>> an zwei verschiedeneren Reifen wiederum identisch ist.
>
> Auch dar�ber k�nnte man diskutieren, aber darum ging es mir nicht.

Sobald eine Kurve im Spiel ist, ver�ndert sich der (relative) Ventilstand, da
Du dann verschiedene Laufwege f�r Vorder- und Hinterrad hast.

Dietz Proepper

unread,
Nov 4, 2012, 6:56:59 AM11/4/12
to
Alexander Goetzenstein wrote:

> Hallo,
>
> Am 04.11.2012 09:53, schrieb Thomas Rachel:
>> Geht nicht immer, von wegen Platz. Aber �ltere Fahrzeuge haben ja meist
>> noch einen Wagenheber an Bord, damit l��t sich die Ventilstellung auch
>> korrigieren...
>
> es wird Zeit f�r R�der mit 12 Ventilen.

Drehbarer Ventilring.

Oliver Jennrich

unread,
Nov 4, 2012, 7:14:54 AM11/4/12
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:

> mock schrieb:
>
>> On 3 Nov., 11:30, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>>> Natürlich. Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen ja auch weniger
>>> städtisches einkommen generieren als vielmehr den knappen Parkraum
>>> verwalten und sicherstellen, dass dort niemand dauerparkt.
>>
>> An einer stark frequentierten
>> Stelle könnte es doch durchaus sein, dass höhere Einnahmen
>> zustandekommen, weil nicht alle Parkzettel zeitlich ausgeschöpft
>> werden.
>
> Wie meinen?
>
> Die Einnahmen sind dieselben, ob man dort nun höchstens 30 Minuten,
> höchstens zwei Stunden oder so lange parken darf, wie man möchte.

Das hängt von der Stückelung der Zeitintervalle ab. Hier[tm] gibt es
z.B. einen Parkplatz für den man 6.50 Euro/Tag bezahlt. Egal wie lange man
parkt (mit der uublichen ~10 Minuten Karenzzeit für Kiss&Ride). Da aber
an der Stelle kaum jemand länger als ein paar Stunden parkt, nimmt man
mit 6.50Euro/Tag mehr ein als mit z.B. 50Cent/Stunde. Dafür aber weniger
als bei 2Euro/Stunde, wenn die Leute alle 4h parken (und wenig
Fluktuation stattfindet).

Aber das scheinen mir alles Effekte zweiter Ordnung zu sein.

--
Space - The final frontier

Frank Kozuschnik

unread,
Nov 4, 2012, 8:33:05 AM11/4/12
to
Thomas Hochstein:

> Frank Kozuschnik:
>
>> M�sste im Bu�geldverfahren nicht eher die Verwaltungsbeh�rde
>> beweisen, dass ich so lang geparkt habe?
>
> Sicher. Sie wird als Beweis anf�hren, dass der abgelaufene
> Parkschein im Fahrzeug lag.

Der abgelaufene Parkschein beweist nur, dass ich am Vormittag (zu Beginn
der bezahlten Parkzeit) dort geparkt habe. Die Beobachtung am Nachmittag
beweist, dass ich am Nachmittag ohne g�ltigen Parkschein dort geparkt
habe. F�r den Tatbestand "l�nger als drei Stunden unberechtigt geparkt"
ist das kein direkter Beweis, sondern nur eine Indizienreihe, die
bestenfalls f�r einen Anscheinsbeweis taugt.

Diese Indizien scheinen mir jedenfalls nicht besser als es die blo�e
Beobachtung des Fahrzeugs zu den zwei Zeitpunkten w�re. Die aber scheint
der Verwaltungsbeh�rde ja allein nicht zu gen�gen, um das h�here
Verwarnungsgeld festzusetzen, sondern sie dokumentiert als zus�tzliches
Indiz noch den genauen Parkplatz und die Reifenstellung.

Werner Holtfreter

unread,
Nov 4, 2012, 8:54:22 AM11/4/12
to
Am Sun, 04 Nov 2012 11:57:16 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> mock schrieb:

>> An einer stark frequentierten
>> Stelle könnte es doch durchaus sein, dass höhere Einnahmen
>> zustandekommen, weil nicht alle Parkzettel zeitlich ausgeschöpft
>> werden.
>
> Wie meinen?

Er meint folgendes:

Es wird für 30 min bezahlt, der Platz aber nach 20 min geräumt und vom
nächsten belegt, der die bezahlte Parkzeit dann auch nicht ausnutzt.

Wenn man bei 3 Stunden Parkzeit 10 min verschenkt, ist der Effekt
geringer.

Ich glaube aber auch nicht, dass das ausschlaggebend für
Parkzeitbegrenzungen ist.
--
Gruß Werner

Thomas Hochstein

unread,
Nov 4, 2012, 10:06:28 AM11/4/12
to
Oliver Jennrich schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
>> Die Einnahmen sind dieselben, ob man dort nun h�chstens 30 Minuten,
>> h�chstens zwei Stunden oder so lange parken darf, wie man m�chte.
>
> Das h�ngt von der St�ckelung der Zeitintervalle ab.

Schon - dann w�ren aber m�glichst *lange* Zeitintervalle g�nstiger als
eine Begrenzung der maximalen Parkzeit.

> Hier[tm] gibt es
> z.B. einen Parkplatz f�r den man 6.50 Euro/Tag bezahlt. Egal wie lange man
> parkt (mit der uublichen ~10 Minuten Karenzzeit f�r Kiss&Ride). Da aber
> an der Stelle kaum jemand l�nger als ein paar Stunden parkt, nimmt man
> mit 6.50Euro/Tag mehr ein als mit z.B. 50Cent/Stunde. Daf�r aber weniger
> als bei 2Euro/Stunde, wenn die Leute alle 4h parken (und wenig
> Fluktuation stattfindet).

Nehmen wir an, es kann der gew�nschte Parkzeitraum in Schritten von 12
Minuten (= 10 Cent) gew�hlt werden, die Stunde kostet mithin 50 Cent.

Wie kann es dann einer Gewinnmaximierung dienlich sein, die maximale
Parkzeit zu beschr�nken, insbesondere, wenn es sich um eine
Beschr�nkung auf 2 h, 1 h oder 30 min handelt? Der einzige mir
ersichtliche Grund f�r eine Beschr�nkung der H�chstparkdauer ist, da�
damit (in erster Linie) der Parkraum verwaltet werden soll, nicht aber
Einnahmen generiert werden.

Gr��e,

Oliver Jennrich

unread,
Nov 4, 2012, 12:55:24 PM11/4/12
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:

> Oliver Jennrich schrieb:
>
>> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
>>> Die Einnahmen sind dieselben, ob man dort nun höchstens 30 Minuten,
>>> höchstens zwei Stunden oder so lange parken darf, wie man möchte.
>>
>> Das hängt von der Stückelung der Zeitintervalle ab.
>
> Schon - dann wären aber möglichst *lange* Zeitintervalle günstiger als
> eine Begrenzung der maximalen Parkzeit.
>
>> Hier[tm] gibt es
>> z.B. einen Parkplatz für den man 6.50 Euro/Tag bezahlt. Egal wie lange man
>> parkt (mit der uublichen ~10 Minuten Karenzzeit für Kiss&Ride). Da aber
>> an der Stelle kaum jemand länger als ein paar Stunden parkt, nimmt man
>> mit 6.50Euro/Tag mehr ein als mit z.B. 50Cent/Stunde. Dafür aber weniger
>> als bei 2Euro/Stunde, wenn die Leute alle 4h parken (und wenig
>> Fluktuation stattfindet).
>
> Nehmen wir an, es kann der gewünschte Parkzeitraum in Schritten von 12
> Minuten (= 10 Cent) gewählt werden, die Stunde kostet mithin 50 Cent.
>
> Wie kann es dann einer Gewinnmaximierung dienlich sein, die maximale
> Parkzeit zu beschränken,

Ohne 'Offset' des Preises gar nicht (also wenn nicht die Mindestparkzeit
z.B. 1h beträgt, man also immer mindestens 50 Cent bezahlen muss.).

> insbesondere, wenn es sich um eine Beschränkung auf 2 h, 1 h oder 30
> min handelt? Der einzige mir ersichtliche Grund für eine Beschränkung
> der Höchstparkdauer ist, daß damit (in erster Linie) der Parkraum
> verwaltet werden soll, nicht aber Einnahmen generiert werden.

Darum geht es doch außerhalb kommerzieller Parkraumanbieter ohnehin,
oder? Ich bin bisher jedenfalls nicht davon ausgegangen, dass die
Kommunen die Einnahmen maximieren wollen. Dann nämlich müssten die
Gebühren gerade so niedrig sein, dass die Parkplätze optimal gefüllt
sind...
Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Nov 4, 2012, 1:10:50 PM11/4/12
to
Oliver Jennrich schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
>> Der einzige mir ersichtliche Grund für eine Beschränkung
>> der Höchstparkdauer ist, daß damit (in erster Linie) der Parkraum
>> verwaltet werden soll, nicht aber Einnahmen generiert werden.
>
> Darum geht es doch außerhalb kommerzieller Parkraumanbieter ohnehin,
> oder?

Davon ging ich in <dsrm.12110...@landroval.ancalagon.de> auch
aus; der Widerspruch dazu kam in
<c96fff4c-9cfd-48f2...@p22g2000vby.googlegroups.com>.

Grüße,
-thh

Harald Hengel

unread,
Nov 4, 2012, 6:00:59 PM11/4/12
to
Thomas Hochstein wrote:

>> Aus dem Alter, dass man mir Märchen erzählen kann bin ich
>> raus, du ganz offensichtlich noch nicht.
>> Dazu ist keine Gebühr nötig, Parkscheiben sind schon
>> erfunden.
>
> Eine Parkscheibe ermöglicht es zwar gleichfalls, eine
> Höchstparkdauer
> vorzugeben, sie motiviert aber nicht dazu, die Parkzeit
> möglichst kurz
> zu halten;

30 Minuten sind 30 Minuten.
Ok, bei der Parkscheibe kommt etwas Toleranz hinzu.

> Parkuhr und Parkschein tun beides. Zudem erfüllen sie
> *zusätzlich* noch das Ziel, einkommen zu generieren.

Was du als zusätzlich bezeichnest ist das primäre Ziel.

Grüße Harald

Hans CraueI

unread,
Nov 5, 2012, 10:02:42 AM11/5/12
to
Thomas Hochstein schrieb

> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.

Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.

Wenn ihr da schon so bewandert seid, dann haette ich gleich
noch mal eine Frage: Wie bekommt man eigentlich so, dass es
nur schwer nachweisbar ist, Keller- oder Erdgeschossfenster
auf?

Hans CraueI

Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Nov 5, 2012, 10:06:32 AM11/5/12
to
Hans CraueI wrote:
> Thomas Hochstein schrieb
>
>> Es ist also oft gÌnstiger, keinen Parkschein zu lösen;
>> dann fallen
>> höhere Kosten als 5,- ⠬ nur dann an, wenn das Fahrzeug
>> wÀhrend
>> der Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.
>
> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung
> von
> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.
>
> Wenn ihr da schon so bewandert seid, dann haette ich
> gleich
> noch mal eine Frage: Wie bekommt man eigentlich so, dass
> es
> nur schwer nachweisbar ist, Keller- oder
> Erdgeschossfenster
> auf?

Ein Staat, der es anstelle einer brauchbaren Infrastruktur
darauf abgesehen hat, seine Bürger abzuzocken, darf sich
nicht wundern, wenn Tips die Runde machen, wie man der
Abzocke entgehen kann.

Grüße Harald

Alexander Goetzenstein

unread,
Nov 5, 2012, 11:44:54 AM11/5/12
to
Hallo,

Am 05.11.2012 16:02, schrieb Hans CraueI:
> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.

das sehe ich nicht als Erschleichung, sondern als Erörterung
existierender Handlungsalternativen, ganz wertfrei. Wenn eine
Alternative nicht gewollt wäre, wäre es ein leichtes, sie unattraktiver
im Vergleich zur anderen zu machen.

--
Gruß
Alex

Christopher Creutzig

unread,
Nov 5, 2012, 12:20:40 PM11/5/12
to
On 11/5/12 4:02 PM, Hans CraueI wrote:

> Wenn ihr da schon so bewandert seid, dann haette ich gleich
> noch mal eine Frage: Wie bekommt man eigentlich so, dass es
> nur schwer nachweisbar ist, Keller- oder Erdgeschossfenster
> auf?

Mit Handschuhen, unbeobachtet, von innen.

--
Wer gibt schon mal ne ESt-Erkl�rung beim Finanzamt ab
oder zahlt KFZ-Steuer? Das sind doch nur Einzelf�lle
verglichen mit dem, was beim Fotografen durchl�uft.
(Ludger Averborg)

Alexander Goetzenstein

unread,
Nov 5, 2012, 12:21:01 PM11/5/12
to
Hallo,

Am 05.11.2012 16:02, schrieb Hans CraueI:
> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.

das sehe ich nicht als Erschleichung, sondern als Erᅵrterung
existierender Handlungsalternativen, ganz wertfrei. Wenn eine
Alternative nicht gewollt wᅵre, wᅵre es ein leichtes, sie unattraktiver
im Vergleich zur anderen zu machen.

--
Gruᅵ
Alex

Hans CraueI

unread,
Nov 5, 2012, 6:24:11 PM11/5/12
to
Ralf Kusmierz schrieb

> Hans CraueI schrieb:
>
>>> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
>>> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
>>> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.

>> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
>> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.

> Irgendwie ist es schon folgerichtig, die Sache auf das Wesentliche zu
> reduzieren und das reine Abkassieren als "erbrachte Leistung" zu
> definieren.

Wirr ist deine Rede, ihr fehlt ein Sinn.
Wer einen Parkplatz bestimmungsgemaess, also zum Parken eines Autos
nutzt, nimmt damit eine Leistung in Anspruch. Bei gewerblichem
Parkraum ist dafuer ein Mietpreis zu entrichten, mit dem Abstellen
des Autos entsteht ein zivilrechtlicher Vertrag. Bei der Nutzung
oeffentlichen Parkraums gibt es eine Gebuehrenpflicht oder auch nur
eine `Verhaltenspflicht', z.B. Parkscheibe auslegen.
Mit Abkassieren hat das genauso viel zu tun wie der Preis, den der
Baecker fuer die Broetchen verlangt, oder wie der Fahrpreis, den
man fuer die Nutzung oeffentlicher Nahverkehrsmittel zu entrichten
hat (die, wie auch oeffentlicher Parkraum, oeffentlich finanziert
werden).
Es gibt kein wie auch immer geartetes `Recht auf freies Parken'
im oeffentlichen Strassenraum.

Es trifft zu, dass Parken an vielen Stellen kostenlos war und sogar
noch ist. Eine Subventionierung sozialistischer Praegung, etwa wie
der subventionierte Brotpreis in der DDR, der zur Folge hatte, dass
Bauern ihre Schweine mit Brot fuetterten. Ebenso wird hier und
jetzt Parkraum genutzt, einfach weil sein Preis nicht den Gesetzen
von Angebot und Nachfrage unterliegt.
Das aendert aber nichts daran, dass die Nutzung von Parkraum eine
Leistung ist, fuer deren Nutzung man dort, wo sie nicht kostenlos
ist, zu bezahlen hat. Da von Abzocke zu reden, das ist wie der
Bauer, der sich beschwert, wenn ihm verwehrt wird, seine Schweine
mit verbilligtem Brot zu fuettern.

> Man k�nnte auch einfach alle in eine Kommune Einfahrenden blitzen
> und mit Verwarnungsgeldern bedenken und auf den Einwand "ich bin aber
> gar nicht zu schnell gefahren" antworten: "Nein, das nicht, aber wir
> brauchen halt das Geld".

Dumm Tuech.
Einerseits ist `Road Pricing' eine durchaus sinnvolle Massnahme, die
in vielen Staedten in anderen Laendern mit grossem Erfolg praktiziert
wird. Da wird die Einfahrt aber nicht mit `Blitzen' erfasst, sondern
klueger.
Zum anderen ist die Ueberwachung der Fahrgeschwindigkeiten des MIV
unbedingt erforderlich und wird bedauerlicherweise viel zu lasch
gehandhabt: "Zu schnelles Fahren ist Killer Nummer eins auf unseren
Strassen" (Ralf Jaeger, Innenminister NRW), was lange und allgemein
ebenso bekannt ist wie es durchgaengig ignoriert wird; siehe
<http://www.spiegel.de/auto/aktuell/blitzmarathon-in-nrw-niedersachsen-und-niederlande-gestartet-a-863061.html>

Hans CraueI

Werner Holtfreter

unread,
Nov 5, 2012, 7:22:25 PM11/5/12
to
Am Mon, 05 Nov 2012 23:24:11 +0000 schrieb Hans CraueI:

> Ralf Kusmierz schrieb

>> Irgendwie ist es schon folgerichtig, die Sache auf das Wesentliche zu
>> reduzieren und das reine Abkassieren als "erbrachte Leistung" zu
>> definieren.
>
> Wirr ist deine Rede, ihr fehlt ein Sinn.

Sarkasmusdetektor nachjustieren! Humorvoller als Ralf kann man seinen
Unmut kaum ausdrücken.

Deine sauertöpfische Replik ist sachlich vielleicht in manchen Punkten
zutreffend, aber

> Es trifft zu, dass Parken an vielen Stellen kostenlos war und sogar noch
> ist. Eine Subventionierung sozialistischer Praegung,

Der öffentlichen Verkehrsraums gehört der Allgemeinheit. Trotzdem wurde
KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer (wahrscheinlich habe ich noch
was vergessen) in einer Höhe entrichtet, die dessen Unterhaltungskosten
überschreiten dürfte. Wenn dann nicht noch extra Parkgebühr kassiert
werden, Subventionierung anzunehmen, ist Unfug. Bist du Beamter, der von
unseren Steuern und anderen Abgaben lebt?
--
Gruß Werner
Message has been deleted

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 6, 2012, 5:32:33 AM11/6/12
to
Am 06.11.2012 01:22, schrieb Werner Holtfreter:
>> Es trifft zu, dass Parken an vielen Stellen kostenlos war und sogar noch
>> ist. Eine Subventionierung sozialistischer Praegung,
>
> Der öffentlichen Verkehrsraums gehört der Allgemeinheit. Trotzdem wurde
> KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer (wahrscheinlich habe ich noch
> was vergessen) in einer Höhe entrichtet, die dessen Unterhaltungskosten
> überschreiten dürfte. Wenn dann nicht noch extra Parkgebühr kassiert
> werden, Subventionierung anzunehmen, ist Unfug. Bist du Beamter, der von
> unseren Steuern und anderen Abgaben lebt?

Der Straßenverkehr verursacht aber auch mehr Kosten als nur den direkten
Unterhalt. Folgeschäden durch den Straßenverkehr sollen durch die
Abgaben ebenfalls abgedeckt werden und zusätzlich eine
Steuerungsfunktion erfüllen.

Gruß
Hilmar


--
http://blog.cambiro.de - Der Kugelfisch-Halbmarathon

Werner Holtfreter

unread,
Nov 6, 2012, 5:53:14 AM11/6/12
to
Am Tue, 06 Nov 2012 11:32:33 +0100 schrieb Hilmar Bunjes:

> Am 06.11.2012 01:22, schrieb Werner Holtfreter:
> >> Es trifft zu, dass Parken an vielen Stellen kostenlos war und sogar
> >> noch ist. Eine Subventionierung sozialistischer Praegung,
> >
> > Der öffentlichen Verkehrsraums gehört der Allgemeinheit. Trotzdem
> > wurde KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer (wahrscheinlich
> > habe ich noch was vergessen) in einer Höhe entrichtet, die dessen
> > Unterhaltungskosten überschreiten dürfte. Wenn dann nicht noch extra
> > Parkgebühr kassiert werden, Subventionierung anzunehmen, ist Unfug.
> > Bist du Beamter, der von unseren Steuern und anderen Abgaben lebt?
>
> Der Straßenverkehr verursacht aber auch mehr Kosten als nur den direkten
> Unterhalt.

Mag sein, aber er stiftet noch viel mehr Nutzen. Ohne den motorisierten
Straßenverkehr wäre eine Volkswirtschaft wie unsere gar nicht möglich.

Apropos Kosten des Straßenverkehrs, die nicht durch ihn gedeckt wären:
Welche sind das denn? Ich gehe davon aus, dass Straßenbau und
Unterhaltung sowie alle Folgekosten des Straßenverkehrs durch seine
Besteuerung mehr als gedeckt sind und allerhand übrig bleibt.
--
Gruß Werner

Harald Hengel

unread,
Nov 6, 2012, 11:00:54 AM11/6/12
to
Werner Holtfreter wrote:

> Apropos Kosten des Straßenverkehrs, die nicht durch ihn
> gedeckt wären:
> Welche sind das denn? Ich gehe davon aus, dass Straßenbau
> und
> Unterhaltung sowie alle Folgekosten des Straßenverkehrs
> durch seine
> Besteuerung mehr als gedeckt sind und allerhand übrig
> bleibt.

Es gibt Leute, die vertreten ernsthaft die These, dass
Steuern grundsätzlich der Allgmeinheit gehören und weil die
den Strassenverkehr bezüglichen Abgaben Steuern sind,
vertreten sie die Meinung, der Strassenverkeher würde
überhaupt nichts für Bau und Erhalt der Strassen zahlen.

Grüße Harald

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 6, 2012, 1:55:49 PM11/6/12
to
Am 06.11.2012 11:53, schrieb Werner Holtfreter:
>> Der Straßenverkehr verursacht aber auch mehr Kosten als nur den direkten
>> Unterhalt.
>
> Mag sein, aber er stiftet noch viel mehr Nutzen. Ohne den motorisierten
> Straßenverkehr wäre eine Volkswirtschaft wie unsere gar nicht möglich.

Das habe ich auch nicht bestritten. Wenn eine Sache oder ein Vorgehen
Nutzen stiftet, darf es aber dennoch Geld kosten.

> Apropos Kosten des Straßenverkehrs, die nicht durch ihn gedeckt wären:
> Welche sind das denn? Ich gehe davon aus, dass Straßenbau und
> Unterhaltung sowie alle Folgekosten des Straßenverkehrs durch seine
> Besteuerung mehr als gedeckt sind und allerhand übrig bleibt.

Beispiele wären: Umweltfolgen und Lärmbelastung, Zerschneidung der
Landschaft und Flächenverbrauch.

Werner Holtfreter

unread,
Nov 6, 2012, 3:54:52 PM11/6/12
to
Am Tue, 06 Nov 2012 19:55:49 +0100 schrieb Hilmar Bunjes:

> > Apropos Kosten des Straßenverkehrs, die nicht durch ihn gedeckt
> > wären: Welche sind das denn? Ich gehe davon aus, dass Straßenbau und
> > Unterhaltung sowie alle Folgekosten des Straßenverkehrs durch seine
> > Besteuerung mehr als gedeckt sind und allerhand übrig bleibt.
>
> Beispiele wären: Umweltfolgen und Lärmbelastung, Zerschneidung der
> Landschaft und Flächenverbrauch.

OK, aber das sind keine Kosten sondern Folgen. (Keine Angst, ich sehe
schon, dass Umweltfolgen dann evtl. auch wieder Kosten verursachen.)
--
Gruß Werner

Thomas Hochstein

unread,
Nov 6, 2012, 4:57:26 PM11/6/12
to
Hans CraueI schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb
>> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
>> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
>> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.
>
> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.

Leistungserschleichung - § 265a StGB - liegt in diesem Fall nicht vor.

Grüße,
-thh

Frank "Panzerschaffer" Schaffer

unread,
Nov 9, 2012, 4:58:09 AM11/9/12
to
On 6 Nov., 11:33, Hilmar Bunjes <newsgr...@silveraxe.de> wrote:
> Am 06.11.2012 01:22, schrieb Werner Holtfreter:
>  >> Es trifft zu, dass Parken an vielen Stellen kostenlos war und sogar noch
>  >> ist. Eine Subventionierung sozialistischer Praegung,
>  >
>  > Der öffentlichen Verkehrsraums gehört der Allgemeinheit. Trotzdem wurde
>  > KFZ-Steuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer (wahrscheinlich habe ich noch
>  > was vergessen) in einer Höhe entrichtet, die dessen Unterhaltungskosten
>  > überschreiten dürfte. Wenn dann nicht noch extra Parkgebühr kassiert
>  > werden, Subventionierung anzunehmen, ist Unfug. Bist du Beamter, der von
>  > unseren Steuern und anderen Abgaben lebt?
>
> Der Straßenverkehr verursacht aber auch mehr Kosten als nur den direkten
> Unterhalt.

Der Strassenverkehr, zumindest der motorisierte, zahlt diese Kosten
mehrfach und subventioniert nebenbei noch Radler, Fussgaenger und die
Bundesbahn.
Es muss irgendwann mal gut sein. Jede Parkraumbewirtschaftung jenseits
der Parkscheibe gehoert verboten, denn das ist reine Abzocke und meist
auch nur kontraproduktiv, da es die Innenstaedte veroeden laesst und
zu weniger Steuereinnahmen fuehrt, als die Abzocke einbringt.
Seit ich z.B. die Wahl zwischen einem Gratisplatz im Loop5-Parkhaus
und einer elenden Abzocke in der Darmstaedter Innenstadt habe, bin ich
weit seltener in der Darmstaedter Innenstadt, als noch vor ein paar
Jahren. Und jedesmal, wenn ich trotzdem dort bin, sehe ich leere
Laeden, sehe ich Raeumungsverkaeufe wegen Geschaeftsaufgabe u.s.w.
Dazu noch Bettler, Penner und Gesindel. Ja, warum soll ich bitte den
Gegenwert eines Mittagessens nur dafuer vergeuden, damit ich in
Darmstadt einkaeufen darf? Wer nicht will, der hat schon. Loop5, RNZ
und co freuen sich ueber die DUMMHEIT und GIER der gruenen
Stadtspinner

> Folgeschäden durch den Straßenverkehr sollen durch die
> Abgaben ebenfalls abgedeckt werden und zusätzlich eine
> Steuerungsfunktion erfüllen.

Die sog. Folgeschaeden (Welche sollen das eigentlich sein?) sind schon
durch Mineraloelsteuern mehrfach abgedeckt. Dazu kommen noch massig
weitere Steuern auf den Besitz und Betrieb eines KFZ. Es reicht.

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 9, 2012, 6:41:16 AM11/9/12
to

"Frank "Panzerschaffer" schrieb:

> Jede Parkraumbewirtschaftung ... Innenstaedte veroeden laesst ...

Wenn ich im Münchener Zentrum nach einem Parkplatz suche, denke
ich mir das auch jedes Mal - wieviele leere Parkplätze nur wegen der
ätzenden Parkscheine. Welche Platzvergeuudung!

W.




Helmut Richter

unread,
Nov 9, 2012, 8:00:36 AM11/9/12
to
On Fri, 9 Nov 2012, Wolf Stringhammer wrote:

> Wenn ich im Münchener Zentrum nach einem Parkplatz suche, denke
> ich mir das auch jedes Mal - wieviele leere Parkplätze nur wegen der
> ätzenden Parkscheine. Welche Platzvergeuudung!

War das jetzt satirisch gemeint?

Jeder denkt wohl "wieviele leere Parkplätze nur wegen der ätzenden
Parkscheine!" wenn er leere Plätze sieht, aber "können die die blöden
Parkscheine nicht so teuer machen, dass die Dauerparker abgeschreckt werden?"
wenn er das Auto in Großhadern abstellt und entnervt mit der U-Bahn zum
Stachus fährt. Aber der zweite Fall ist der häufigere -- vielleicht mit einem
Ausweichziel kurz vor Großhadern.

--
Helmut Richter

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 9, 2012, 8:37:55 AM11/9/12
to

"Helmut Richter" schrieb:

>> Wenn ich im Münchener Zentrum nach einem Parkplatz suche, denke
>> ich mir das auch jedes Mal - wieviele leere Parkplätze nur wegen der
>> ätzenden Parkscheine. Welche Platzvergeudung!
>
> War das jetzt satirisch gemeint?

Gehörst Du auch zu denen, die immer ein Smiley benötigen?

Hätte ich nicht erwartet ;-)

W.


Helmut Richter

unread,
Nov 9, 2012, 10:48:03 AM11/9/12
to
On Fri, 9 Nov 2012, Wolf Stringhammer wrote:

> "Helmut Richter" schrieb:

> > War das jetzt satirisch gemeint?
>
> Gehörst Du auch zu denen, die immer ein Smiley benötigen?

Nur bei Vorpostern, bei denen sich auch ernstgemeinte Beiträge wie Satire
lesen.

> Hätte ich nicht erwartet ;-)

Ich fühle mich geehrt.

--
Helmut Richter

Hans CraueI

unread,
Nov 11, 2012, 4:16:32 PM11/11/12
to
Thomas Hochstein schrieb
Das ist umstritten.

Hans CraueI

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2012, 5:44:13 AM11/17/12
to
Hans CraueI schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Thomas Hochstein schrieb
>>>> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
>>>> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
>>>> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.
>>> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
>>> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.
>> Leistungserschleichung - § 265a StGB - liegt in diesem Fall nicht vor.
>
> Das ist umstritten.

... denn die von Dir behauptete Meinung wird von wem vertreten?

(Außer Dir, natürlich.)

-thh

Hans CraueI

unread,
Nov 21, 2012, 8:51:47 PM11/21/12
to
AG Muenchen 163 C 5295/11. BGH: der Wortlaut "Erschleichen" setzt
nicht das Ausschalten vorhandener Sicherungsvorkehrungen oder
regelmaessiger Kontrollen voraus, vielmehr genuegt die
Herbeifuehrung eines Erfolges auf unrechtmaessigem, unlauteren
oder unmoralischen Wege (BGHSt 53, 122 ff). Laut h.M. sollen
durch Par. 265a StGB zwar Faelle, in denen der Notwendigkeit der
Zahlung des Entgelts kein wirtschaftliches Motiv, sondern lediglich
das Bestreben der Reglementierung des Zugangs zugrunde liegt,
nicht erfasst werden.
Zunehmend trifft aber auch -- ich zitiere --
| Zudem erf■llen sie [Parkautomaten, Parkuhren] *zus■tzlich*
| noch das Ziel, einkommen zu generieren.
zu. Reglementierung des Zustands ist nicht (mehr) alleiniges
Motiv der Entgelterhebung. Wowereit.

Die Situation wird dahingehend auch in
<http://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen>
mit
"Ob Parkuhren als Automaten oder Einrichtungen gelten, ist
umstritten."
beschrieben.

Im genannten Wikipedia-Beitrag wird uebrigens -- in Bezug auf die
hier ausgetauschten Tipps und Tricks, die darauf angelegt sind,
die Allgemeinheit zu behumpsen, durchaus passend -- weiter auf
das Stichwort "Sozialschmarotzer" verwiesen.

Hans CraueI

Thomas Hochstein

unread,
Nov 22, 2012, 2:11:50 AM11/22/12
to
Hans CraueI schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Thomas Hochstein schrieb
>>>> Hans CraueI schrieb:
>>>>> Thomas Hochstein schrieb
>>>>>> Es ist also oft günstiger, keinen Parkschein zu lösen; dann fallen
>>>>>> höhere Kosten als 5,- € nur dann an, wenn das Fahrzeug während der
>>>>>> Pakrzeit mindestens zweimal festgestellt wird.
>>>>> Schon lustig, wie hier Tipps und Tricks fuer die Begehung von
>>>>> Leistungserschleichungs-Delikten getauscht werden.
>>>> Leistungserschleichung - § 265a StGB - liegt in diesem Fall nicht vor.
>>> Das ist umstritten.
>> ... denn die von Dir behauptete Meinung wird von wem vertreten?
>
> AG Muenchen 163 C 5295/11.

| Der Beklagte hat durch das (wiederholte) Ausfahren aus dem Parkhaus
| der Klägerin, ohne vorherige Bezahlung des Parkentgelts unstreitig
| eine Leistungserschleichung nach § 265 a StGB begangen und damit
| gegen ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 StGB verstoßen.

Eine zivilgerichtliche Entscheidung, die sich mit dem Verlassen eines
Parkhauses ohne Bezahlung durch Umfahren der Ausfahrtsschranke
befasst, nicht mit einem Parkscheinautomaten. [1] Für den hier
diskutierten Fall also als Beleg ungeeignet.

[1] Nach herrschender Meinung ist das zutreffend; die Mindermeinung
von Fischer, Lenckner/Perron in Schönke/Schröder und Hoyer im SK
erscheint mir aber überzeugender, denn es wird nicht der Zutritt o.ä.
zu einer Einrichtung "erschlichen", sondern die Ausfahrt.

> BGH: der Wortlaut "Erschleichen" setzt
> nicht das Ausschalten vorhandener Sicherungsvorkehrungen oder
> regelmaessiger Kontrollen voraus, vielmehr genuegt die
> Herbeifuehrung eines Erfolges auf unrechtmaessigem, unlauteren
> oder unmoralischen Wege (BGHSt 53, 122 ff).

Die Entscheidung ist zum Erschleichen von Beförderungsleistungen
ergangen und inhaltlich völlig unstrittig: obwohl der Wortlaut es
anzudeuten scheint, haftet dem "Erschleichen" keinerlei Heimlichkeit
an.

> Laut h.M. sollen
> durch Par. 265a StGB zwar Faelle, in denen der Notwendigkeit der
> Zahlung des Entgelts kein wirtschaftliches Motiv, sondern lediglich
> das Bestreben der Reglementierung des Zugangs zugrunde liegt,
> nicht erfasst werden.

Das geht alles an der entscheidenden Frage vorbei: Ist ein
Parkscheinautomat ein Leistungsautomat (dessen Leistung durch § 265a
StGB geschützt wird) oder ein Warenautomat (der nicht durch § 265a
StGB geschützt ist)? - Ein TK-Netz, ein Verkehrsmittel oder eine
Veranstaltung oder Einrichtung, zu der man "Zutritt" erlangen kann,
ist er sicherlich nicht. Und erbringt ein Parkscheinautomat überhaupt
eine Leistung?

Die Antwort der herrschenden Meinung dazu ist: es handelt sich um
einen (ungeschützen) Warenautomat, der zudem keine Leistung erbringt,
sondern dessen Bedienung nur ein Parkverbot aufhebt, so
Sch/Sch-Perron, StGB, 28. Aufl. 2010, § 265a Rn. 4 mit Verweis auf OLG
Köln, Beschluss vom 10. 8. 2001 - Ss 264/01 -; Fischer, StGB, 59.
Aufl. 2012, § 265a Rn. 14 (für Parkuhren); LK-Tiedemann, StGB, 12.
Aufl. 2012, § 265a Rn. 23 mit Verweisen auf das BayObLG und die OLGe
Koblenz und Saarbrücken sowie umfangreich auf die strafrechtliche
Literatur. Eine andere Ansicht vertritt offenbar nur ein einziger
Autor gegen die sonstige Literatur, alle Kommentare und die
obergerichtliche Rechtsprechung. (Gut, und Du. Und vielleicht die
Wikipedia. ;))

Demnach ist ein Erschleichen von Leistungen unstrittig nicht gegeben.

> Die Situation wird dahingehend auch in
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen>
> mit
> "Ob Parkuhren als Automaten oder Einrichtungen gelten, ist
> umstritten."
> beschrieben.

Das mag sein, ist aber falsch und ohne Belang, weil in der Wikipedia
bekanntlich jeder jederzeit schreiben kann, was er mag (und - im
Gegensatz offenbar zu anderen Fachgebieten - im juristischen Bereich
die Qualität sehr oft unterdurchschnittlich ist).

> Im genannten Wikipedia-Beitrag wird uebrigens -- in Bezug auf die
> hier ausgetauschten Tipps und Tricks, die darauf angelegt sind,
> die Allgemeinheit zu behumpsen, durchaus passend -- weiter auf
> das Stichwort "Sozialschmarotzer" verwiesen.

Das zeigt schön, dass der Beitrag seine Qualitäten offenbar nicht im
fachlich-juristischen Bereich hat.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
Nov 22, 2012, 2:47:31 AM11/22/12
to
Ich schrieb:

> Die Antwort der herrschenden Meinung dazu ist: es handelt sich um
> einen (ungeschützen) Warenautomat, der zudem keine Leistung erbringt,
> sondern dessen Bedienung nur ein Parkverbot aufhebt, [...]
>
> Demnach ist ein Erschleichen von Leistungen unstrittig nicht gegeben.

Jetzt habe ich doch den entscheidenden Absatz vergessen:

Auf all das kommt es ohnehin nur an, wenn es um ein Erschleichen einer
Leistung *des Automaten* gehen könnte, bspw. durch Einwurf von
"Falschgeld", das den Münzprüfer austrickst.

Das bloße Parken ohne Bedienen einer Parkuhr und ohne Lösen eines
Parkscheins kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein
"Erschleichen von Leistungen" im Rechtssinne sein, denn die Vorschrift
lautet:
| Wer
| * die Leistung eines Automaten oder
| * eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes,
| * die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder
| * den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung
| in der Absicht erschleicht [...]

Wer parkt, erschleicht keine Leistung irgendeines Automaten, eines
TK-Netzes, keine Beförderung durch ein Verkehrsmittel und auch nicht
den *Zutritt* zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

_Das_ ist so einfach, da bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung
mit Rechtsprechung und Literatur.

Grüße,

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 22, 2012, 3:28:19 AM11/22/12
to
Am 22.11.2012 08:47, schrieb Thomas Hochstein:

> _Das_ ist so einfach, da bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung
> mit Rechtsprechung und Literatur.

Du bist heute überraschend optimistisch

MfG
Rupert

Thomas Hühn

unread,
Nov 22, 2012, 11:05:54 AM11/22/12
to
Am 22.11.2012 08:11, schrieb Thomas Hochstein:
> Eine andere Ansicht vertritt offenbar nur ein einziger
> Autor gegen die sonstige Literatur, alle Kommentare und die
> obergerichtliche Rechtsprechung. (Gut, und Du. Und vielleicht die
> Wikipedia. ;))

*räusper*

Wie dir bekannt ist, vertrete in einer anderen Thematik auch ich neben
einer einzelnen Literaturstimme eine zur herrschenden Meinung
abweichende Ansicht (die frecherweise oft gar als "allgemeine Ansicht")
bezeichnet wird.

Trotzdem haben der Bochumer Prof und ich recht und die Gegenmeinung ist
-- obwohl "allgemein" -- kaum vertretbar. ;-)

Thomas

Thomas Hochstein

unread,
Nov 22, 2012, 3:25:44 PM11/22/12
to
Rupert Haselbeck schrieb:
Das ändert sich spätestens morgen vormittag wieder ...

Thomas Hochstein

unread,
Nov 22, 2012, 3:25:23 PM11/22/12
to
Thomas Hühn schrieb:

> Wie dir bekannt ist, vertrete in einer anderen Thematik auch ich neben
> einer einzelnen Literaturstimme eine zur herrschenden Meinung
> abweichende Ansicht (die frecherweise oft gar als "allgemeine Ansicht")
> bezeichnet wird.

Ja, ich weiß.

Dafür gilt dasselbe. :)

-thh

Thomas Hühn

unread,
Nov 23, 2012, 1:49:31 AM11/23/12
to
Wenn ich mal Ministerpräsident sein sollte, gibts über den
Justizminister eine Anordnung an die StAs meines Landes, alle passenden
Fälle nach Anklageerhebung zu melden, und die Betreffenden werden dann
"gnadenlos begnadigt", solange bis die Justiz ihren Irrweg aufgibt.

Das wäre doch mal Checks and Balances! :-)

Thomas

Dietz Proepper

unread,
Nov 23, 2012, 3:09:50 AM11/23/12
to
Thomas Hochstein wrote:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Am 22.11.2012 08:47, schrieb Thomas Hochstein:
>>
>>> _Das_ ist so einfach, da bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung
>>> mit Rechtsprechung und Literatur.
>>
>> Du bist heute überraschend optimistisch
>
> Das ändert sich spätestens morgen vormittag wieder ...

Urlaub vorbei? <duck>

Stefan Schmitz

unread,
Nov 23, 2012, 9:06:42 AM11/23/12
to
On 22 Nov., 09:00, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> | Wer
> | * die Leistung eines Automaten oder
> | * eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes,
> | * die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder
> | * den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung
> | in der Absicht erschleicht [...]
>
> Wer parkt, erschleicht keine Leistung irgendeines Automaten, eines
> TK-Netzes, keine Beförderung durch ein Verkehrsmittel und auch nicht
> den *Zutritt* zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Da du das Wort Zutritt betonst, scheint es auf den Zugang des Menschen
selbst zu der Einrichtung Parkplatz anzukommen.
Demnach wäre es also auch keine Leistungserschleichung, wenn man im
Schlepptau eines anderen Fahrzeugs unter der Schranke eines Parkhauses
durchhuscht? Immerhin erschleicht man sich den Zugang seines Kfz zum
Parkhaus.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 23, 2012, 4:18:30 PM11/23/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 22 Nov., 09:00, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Wer parkt, erschleicht keine Leistung irgendeines Automaten, eines
>> TK-Netzes, keine Beförderung durch ein Verkehrsmittel und auch nicht
>> den *Zutritt* zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.
>
> Da du das Wort Zutritt betonst, scheint es auf den Zugang des Menschen
> selbst zu der Einrichtung Parkplatz anzukommen.

Es gibt bei öffentlichem Parkraum idR gar keine "Einrichtung", zu der
der Zutritt erschlichen werden könnte.

> Demnach wäre es also auch keine Leistungserschleichung, wenn man im
> Schlepptau eines anderen Fahrzeugs unter der Schranke eines Parkhauses
> durchhuscht? Immerhin erschleicht man sich den Zugang seines Kfz zum
> Parkhaus.

Bei Parkhäusern ist die Sache sowieso nicht ganz einfach. Zwar handelt
es sich dabei um Einrichtungen im Sinne der Vorschrift, aber man
erschleicht ja beim Umfahren der Ausfahrtschranke (bzw. dem
"Durchhuschen") nicht den Zutritt, sondern die Ausfahrt, weshalb eine
(wohl Minder-) Meinung auch die Auffassung vertritt, dabei handele es
sich nicht um Leistungserschleichung. Die (wohl herrschende) Meinung
geht davon aus, dass - ähnlich wie bei der Rechtsprechung zum
Schwarzfahren die Beförderung - der Zutritt unter dem Schein
ordnungsgemäßen Verhaltens erschlichen wird.

(Eine ähnliche Frage dürfte sich bei Freizeitbädern oder
Wellness-Anlagen stellen, bei denen man am Eingang einen Chip am
Armband erhält, mit diesem den Eintritt und Leistungen innerhalb der
Anlage bezahlt und der am Ausgang ausgelesen wird, wo dann der
aufsummierte Betrag zu bezahlen ist. Der eine oder andere Jugendliche
soll den Chip einfach wegwerfen und dann über den Zaun klettern ...)

Thomas Hochstein

unread,
Nov 23, 2012, 4:18:30 PM11/23/12
to
Dietz Proepper schrieb:

> Urlaub vorbei? <duck>

Urlaub? Schön wär's ...

Nein, schlimmer.
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