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Wegerecht und Zwangsversteigerung

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Jochen Müller

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Nov 10, 2000, 3:00:00 AM11/10/00
to
Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?

Torsten Keller

unread,
Nov 10, 2000, 3:00:00 AM11/10/00
to

"Jochen Müller" schrieb:

> Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?

Ja


Klaus

unread,
Nov 11, 2000, 3:00:00 AM11/11/00
to
Das wird man so leicht nicht los

--
Klaus Seeberger - www.nachbarschaftsstreit.de


Markus Kremer

unread,
Nov 12, 2000, 3:00:00 AM11/12/00
to
"Jochen Müller" wrote:
>
> Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?

Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, aus welchem Recht in Abt.
III die ZV betrieben wird. Steht eine Grundschuld oder Hypothek im
Grundbuch in Abt. III an erster Stelle und das Wegerecht in Abt. II nach
der GS oder der Hypothek, fällt das Wegerecht nach der ZV weg !

Wenn das Wegerecht im Grundbuch an erster Rangstelle steht, gibt es
nichts zu befürchten aus meiner Sicht.

Gruss,

Markus

Jochen Müller

unread,
Nov 12, 2000, 3:00:00 AM11/12/00
to
Das Wegerecht steht im Grundbuch zwar an erster Stelle der Abt II, jedoch
wird das Zwangsversteigerungsverfahren von einem Gläubiger aus erster Stelle
Abt I betrieben. Wenn ich nun das ZVG richtig deute, dann würde das
Wegerecht wegfallen, da es in der Rangfolge innerhalb Abt II zwar an erster
Stelle steht, aber nachrangig gegenüber der Abteilung I ist. Demnach würde
also das wegerecht letztlich wegfallen.


Christian E. Naundorf

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Nov 14, 2000, 3:00:00 AM11/14/00
to

Markus Kremer schrieb:


>
> "Jochen Müller" wrote:
> >
> > Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?
>
> Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, aus welchem Recht in Abt.
> III die ZV betrieben wird. Steht eine Grundschuld oder Hypothek im
> Grundbuch in Abt. III an erster Stelle und das Wegerecht in Abt. II nach
> der GS oder der Hypothek, fällt das Wegerecht nach der ZV weg !

Wie ist das "nach" im letzten Satz zu verstehen?
Du sagst doch selbst, es stehe in einer anderen
Abteilung. Kann es überhaupt "nach" der GS oder Hyp.
stehen? Oder meinst Du rein vom kalendarischen Ablauf?

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Siehe, jetzt ist die Zeit der Gnade,
siehe, heute ist der Tag des Heils." (2. Kor. 6, 2)

Christian E. Naundorf

unread,
Nov 14, 2000, 3:00:00 AM11/14/00
to

"Jochen Müller" schrieb:


>
> Das Wegerecht steht im Grundbuch zwar an erster Stelle der Abt II, jedoch
> wird das Zwangsversteigerungsverfahren von einem Gläubiger aus erster Stelle
> Abt I betrieben.

Das müsste dann der Eigentümer sein ...
ich meine mich zu entsinnen, der dürfe
den Antrag nicht stellen

SCNR

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