"Jochen Müller" schrieb:
> Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?
Ja
--
Klaus Seeberger - www.nachbarschaftsstreit.de
Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, aus welchem Recht in Abt.
III die ZV betrieben wird. Steht eine Grundschuld oder Hypothek im
Grundbuch in Abt. III an erster Stelle und das Wegerecht in Abt. II nach
der GS oder der Hypothek, fällt das Wegerecht nach der ZV weg !
Wenn das Wegerecht im Grundbuch an erster Rangstelle steht, gibt es
nichts zu befürchten aus meiner Sicht.
Gruss,
Markus
Markus Kremer schrieb:
>
> "Jochen Müller" wrote:
> >
> > Bleibt ein Wegerecht durch Zwangsversteigerung erhalten?
>
> Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, aus welchem Recht in Abt.
> III die ZV betrieben wird. Steht eine Grundschuld oder Hypothek im
> Grundbuch in Abt. III an erster Stelle und das Wegerecht in Abt. II nach
> der GS oder der Hypothek, fällt das Wegerecht nach der ZV weg !
Wie ist das "nach" im letzten Satz zu verstehen?
Du sagst doch selbst, es stehe in einer anderen
Abteilung. Kann es überhaupt "nach" der GS oder Hyp.
stehen? Oder meinst Du rein vom kalendarischen Ablauf?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Siehe, jetzt ist die Zeit der Gnade,
siehe, heute ist der Tag des Heils." (2. Kor. 6, 2)
"Jochen Müller" schrieb:
>
> Das Wegerecht steht im Grundbuch zwar an erster Stelle der Abt II, jedoch
> wird das Zwangsversteigerungsverfahren von einem Gläubiger aus erster Stelle
> Abt I betrieben.
Das müsste dann der Eigentümer sein ...
ich meine mich zu entsinnen, der dürfe
den Antrag nicht stellen
SCNR