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Kassensturz beim Aldi

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Lothar Frings

unread,
Jan 25, 2012, 7:33:26 AM1/25/12
to
Keine Panik, die sind jetzt nicht auch pleite.

Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
herausbekommen. Aldi macht in solchen Fällen
einen Kassensturz; es wird also gezählt, wieviel
in der Kasse ist, und wieviel es sein muß, sagt
einem die Kasse natürlich. Jetzt stelle sich
heraus, daß der Kunde sich geirrt hat. Darf
Aldi ihm die Arbeitszeit der Kassiererin für
den Kassensturz in Rechnung stellen?

Ronald Becker

unread,
Jan 25, 2012, 10:09:23 AM1/25/12
to
"Lothar Frings" schrieb
Solange der Kunde nicht böswillig handelt, nein.

--
R.B.

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Christian Treffler

unread,
Jan 25, 2012, 12:12:34 PM1/25/12
to
Kathinka Wenz schrieb:

> Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> wrote:
>> Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
>> und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
>> herausbekommen. Aldi macht in solchen Fällen
>> einen Kassensturz;
>
> Normal wird das entgegengenommene Geld nicht in die Kasse einsortiert, ehe
> der Kunde das Wechselgeld entgegengenommen hat.

Wenn's der Kunde schnell genug merkt, funktioniert das. Wenn er erst ein
paar Meter hinter der Kasse sein Geld nachzählt, hilft das nicht mehr.

Ein Bekannte hat das gerade erst genau so in einem Spielzeug Supermarkt
erlebt. Kurz hinter der Kasse festgestellt, dass auf 5€ statt auf 10€
rausgegeben wurde.
Sie ging zurück, hat reklamiert und es wurde Kassensturz gemacht.
Ergebnis: 5€ zu viel in der Kasse.

CU,
Christian

Maria Bin

unread,
Jan 25, 2012, 12:25:14 PM1/25/12
to
Christian Treffler schrieb:
> Kathinka Wenz schrieb:

>> Normal wird das entgegengenommene Geld nicht in die Kasse einsortiert, ehe
>> der Kunde das Wechselgeld entgegengenommen hat.

Eben, und auch der Kunde zählt das Wechselgeld in der Hand nach, bevor
es in der Börse verschwindet. Dann noch reklamieren zu wollen, halte ich
für problematisch.

> Wenn's der Kunde schnell genug merkt, funktioniert das. Wenn er erst ein
> paar Meter hinter der Kasse sein Geld nachzählt, hilft das nicht mehr.
>
> Ein Bekannte hat das gerade erst genau so in einem Spielzeug Supermarkt
> erlebt. Kurz hinter der Kasse festgestellt, dass auf 5€ statt auf 10€
> rausgegeben wurde.

Das ist ein Trick, den ich schon zweimal erlebt habe (nicht bei Aldi):
Die Kassiererin gibt zunächst nur Münzgeld zurück und wartet ab, ob man
bemerkt, einen größeren Schein gereicht zu haben. Damals habe ich
überlegt, den Geschäftsführer zu rufen, mich dann aber entschieden, dort
einfach nicht mehr einzukaufen.

Maria

Wolfgang May

unread,
Jan 25, 2012, 12:37:26 PM1/25/12
to
Kathinka Wenz <kath...@rrr.de> wrote:
> Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> wrote:
>
> > Keine Panik, die sind jetzt nicht auch pleite.
> >
> > Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
> > und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
> > herausbekommen. Aldi macht in solchen Fällen
> > einen Kassensturz;
>
> Tatsächlich?
>
> Normal wird das entgegengenommene Geld nicht in die Kasse einsortiert, ehe
> der Kunde das Wechselgeld entgegengenommen hat. Wenn der Kunde dann
> reklamiert, können einfach beide Summen gegeneinander gehalten werden.
>
> Wundert mich, wenn es irgendeinen Laden gibt, bei dem das anders gehandhabt
> wird.

Je kleiner, desto Aushilfe ;)

Bei real und Kaufland legen sie hier immer das bekommene Geld erst auf
der Kasse ab, geben heraus, und sortieren dann ein. Bei mittleren
Supermaerkten ist es unterschiedlich, und bei kleinen (wie hier im
Viertel) IMHO haeufig, dass die (oft nur stundenweise beschaeftigten)
Kassiererinnen das Geld erst einsortieren und dann rausgeben. Einmal
hatte ich es schon, dass die Kassiererin mich nach dem Einsortieren
fragte "Hatten Sie mir 10 oder 20 Euro gegeben?". Ich war froh, dass
ich ihr nur 10 gegeben hatte.

Wolfgang
Message has been deleted

Lothar Frings

unread,
Jan 25, 2012, 2:08:47 PM1/25/12
to
On 25 Jan., 18:02, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
> Lothar Frings <Lothar.Fri...@gmx.de> wrote:
> > Keine Panik, die sind jetzt nicht auch pleite.
>
> > Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
> > und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
> > herausbekommen. Aldi macht in solchen Fällen
> > einen Kassensturz;
>
> Tatsächlich?

Aldi Süd: Ja.

>
> Normal wird das entgegengenommene Geld nicht in die Kasse einsortiert, ehe
> der Kunde das Wechselgeld entgegengenommen hat. Wenn der Kunde dann
> reklamiert, können einfach beide Summen gegeneinander gehalten werden.
>
> Wundert mich, wenn es irgendeinen Laden gibt, bei dem das anders gehandhabt
> wird.

Es gibt so viel auf der Welt. Einfach mal ein
bißchen rumschauen.

Lothar Frings

unread,
Jan 25, 2012, 2:20:35 PM1/25/12
to
Ronald Becker tat kund:

> > Darf
> > Aldi ihm die Arbeitszeit der Kassiererin für
> > den Kassensturz in Rechnung stellen?
>
> Solange der Kunde nicht böswillig handelt, nein.

Und wenn der Kunde aus Versehen etwas aus dem Regal
wirft, das dann kaputt ist? Muß er den Schaden
ersetzen? Wenn ja, wo ist der Unterschied?
Message has been deleted

Stefan Schmitz

unread,
Jan 25, 2012, 3:38:45 PM1/25/12
to
Wenn er was kaputt macht, hat er fahrlässig einen Schaden verursacht.
Wenn er versehentlich das Wechselgeld reklamiert, ist Aldi selbst für
den aberwitzigen Aufwand verantwortlich.

Harald Hengel

unread,
Jan 25, 2012, 11:01:28 AM1/25/12
to
Lothar Frings schrieb:

> Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
> und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
> herausbekommen.

Um das zu vermeiden wird das Gegebene Geld, zumindest
Scheine, meist in eine Klammer gelegt und dort erst
entnommen, wenn der Kunde sein Geld ohne zu reklamieren
eingesteckt hat.
In der Hektik kann es natürlich vorkommen, dass das Geld
weggesteckt wird, bevor der Kunde eine Chance zur
Reklamation hat.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Jan 25, 2012, 5:00:30 PM1/25/12
to
Christian Treffler schrieb:

> Wenn's der Kunde schnell genug merkt, funktioniert das.
> Wenn er erst ein paar Meter hinter der Kasse sein Geld
> nachzählt, hilft das nicht mehr.

Welchen Anspruch hat der Kunde noch, wenn er das Wechselgeld
bereits akzeptiert hat?
Ich denke keinen, dennoch wird der Händler vermutlich aus
Kulanz den Nachweis antreten, dass es stimmte, bzw. den
Irrtum seiner Kassenkraft aufklären.

Grüße Harald

David Seppi

unread,
Jan 25, 2012, 6:28:08 PM1/25/12
to
Maria Bin schrieb:

> Das ist ein Trick, den ich schon zweimal erlebt habe (nicht bei Aldi):
> Die Kassiererin gibt zunächst nur Münzgeld zurück und wartet ab, ob
> man bemerkt, einen größeren Schein gereicht zu haben.

Woher weißt Du, daß es kein Versehen war?

--
David Seppi
1220 Wien

Lothar Frings

unread,
Jan 26, 2012, 12:47:24 AM1/26/12
to
Kathinka Wenz tat kund:

> Lothar Frings <Lothar.Fri...@gmx.de> wrote:
> > On 25 Jan., 18:02, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
> > > Tatsächlich?
> > Aldi Süd: Ja.
>
> So pauschal definitiv nicht, ich kaufe auch bei Aldi Süd ein.

"Definitiv nicht" heißt: Du kennst einen Fall,
wo ein Kassensturz verwehrt wurde. Was ist da
passiert?

Ronald Becker

unread,
Jan 26, 2012, 1:16:44 AM1/26/12
to
"Lothar Frings" schrieb

> Und wenn der Kunde aus Versehen etwas aus dem Regal
> wirft, das dann kaputt ist?

Dein Wechselgeld-Fall ist noch nicht erledigt, da bringst Du schon den
nächsten.

> Muß er den Schaden
> ersetzen?

Der Kunde ist nur haftbar, wenn dieses "aus Versehen" einen Schuldvorwurf
enthält. Der Kunde muss dabei objektive Sorgfaltsanforderungen missachtet
haben. Nur weil etwas "aus Versehen" aus dem Regal fällt, ist ein Kunde noch
nicht schadensersatzpflichtig.

> Wenn ja, wo ist der Unterschied?

Hier handelt es sich um eine Dose Ravioli, dort um Wechselgeld. Hier um
bejahtes Verschulden, dort um verneintes. Hier um vorvertraglichen
Schadensersatz, dort um vertraglichen. Worauf zielt Deine Frage eigentlich
ab?

--
R.B.

Lothar Frings

unread,
Jan 26, 2012, 2:17:04 AM1/26/12
to
Ronald Becker tat kund:

> "Lothar Frings"  schrieb
>
> > Und wenn der Kunde aus Versehen etwas aus dem Regal
> > wirft, das dann kaputt ist?
>
> Dein Wechselgeld-Fall ist noch nicht erledigt, da bringst Du schon den
> nächsten.

Sorry, ich dachte, "Solange der Kunde nicht böswillig handelt,
nein" hätte den Fall erledigt. Was steht denn noch aus?

>
> > Muß er den Schaden
> > ersetzen?
>
> Der Kunde ist nur haftbar, wenn dieses "aus Versehen" einen Schuldvorwurf
> enthält. Der Kunde muss dabei objektive Sorgfaltsanforderungen missachtet
> haben. Nur weil etwas "aus Versehen" aus dem Regal fällt, ist ein Kunde noch
> nicht schadensersatzpflichtig.

Ok.

>
> > Wenn ja, wo ist der Unterschied?
>
> Hier handelt es sich um eine Dose Ravioli, dort um Wechselgeld. Hier um
> bejahtes Verschulden, dort um verneintes. Hier um vorvertraglichen
> Schadensersatz, dort um vertraglichen. Worauf zielt Deine Frage eigentlich
> ab?

Auf eine Antwort; die habe ich ja jetzt.

Ronald Becker

unread,
Jan 26, 2012, 2:59:12 AM1/26/12
to
"Lothar Frings" schrieb

> Sorry, ich dachte, "Solange der Kunde nicht böswillig handelt,
> nein" hätte den Fall erledigt.

Das dachtest Du nicht, sonst hättest Du Deine Abgrenzungsfrage nicht
gestellt.


--
R.B.

Ronald Becker

unread,
Jan 26, 2012, 3:03:35 AM1/26/12
to
"Stefan Schmitz" schrieb

> Wenn er was kaputt macht, hat er fahrlässig einen Schaden verursacht.

Nicht zwangsläufig.

> Wenn er versehentlich das Wechselgeld reklamiert, ist Aldi selbst für
> den aberwitzigen Aufwand verantwortlich.

Der Aufwand ist nicht aberwitzig, der Beweiswert schon eher.

--
R.B.

Lothar Frings

unread,
Jan 26, 2012, 3:32:18 AM1/26/12
to
Ronald Becker tat kund:
Doch. Du selbst hast die andere Frage als
"den nächsten Fall" bezeichnet. So war sie
auch gedacht. Mir ist einfach ein anderer
Fall eingefallen, wo der Kunde einen Schaden
verursacht, und nach dem habe ich gefragt.

Ronald Becker

unread,
Jan 26, 2012, 3:58:51 AM1/26/12
to
"Lothar Frings" schrieb

> Doch. Du selbst hast die andere Frage als
> "den nächsten Fall" bezeichnet. So war sie
> auch gedacht. Mir ist einfach ein anderer
> Fall eingefallen, wo der Kunde einen Schaden
> verursacht, und nach dem habe ich gefragt.

Du hast nicht nach dem zweiten Schadensfall, sondern nach dem Unterschied
beider Schadensfälle gefragt, wobei ich Dir unterstelle, dass Du den
Unterschied zwischen Wechselgeld und Ravioli-Dose kennst, sodass es Dir auf
irgendetwas anderes ankam, auch wenn Du das jetzt abstreitest. Was, soll's,
es ist ja wurst.

--
R.B.

Lothar Frings

unread,
Jan 26, 2012, 4:35:46 AM1/26/12
to
Ronald Becker tat kund:

> Du hast nicht nach dem zweiten Schadensfall, sondern nach dem Unterschied
> beider Schadensfälle gefragt, wobei ich Dir unterstelle, dass Du den
> Unterschied zwischen Wechselgeld und Ravioli-Dose kennst, sodass es Dir auf
> irgendetwas anderes ankam, auch wenn Du das jetzt abstreitest.

Ja, aber nicht auf den Unterschied zwischen
Wechselgeld und Ravioli-Dose, sondern auf den
Unterschied zwischen einem Schaden, der durch
Aufwand wegen angeblich falsch rausgegebenen
Wechselgelds verursacht wurde, und Schaden,
der durch eine versehentlich runtergeworfene
Raviolidose - oder sagen wir besser, ein
Gurkenglas - verursacht wurde.

Ronald Becker

unread,
Jan 26, 2012, 5:45:26 AM1/26/12
to
"Lothar Frings" schrieb

> Ja, aber nicht auf den Unterschied zwischen
> Wechselgeld und Ravioli-Dose, sondern auf den
> Unterschied zwischen einem Schaden, der durch
> Aufwand wegen angeblich falsch rausgegebenen
> Wechselgelds verursacht wurde, und Schaden,
> der durch eine versehentlich runtergeworfene
> Raviolidose - oder sagen wir besser, ein
> Gurkenglas - verursacht wurde.

Eigenartig. Als ich Dich vorhin fragte, worauf Deine Frage abzielt, war Dir
noch jede Antwort recht. Jetzt willst Du nicht einmal mehr wissen, worin der
anspruchsbegründende Unterschied liegt, sondern nur noch, wie sich der eine
Schaden ("Kassensturz") vom anderen Schaden ("kaputtes Gurkenglas")
unterscheidet. Wenn ich einmal optimistisch unterstelle, dass Du den
Unterschied zwischen einem kaputten Gurkenglas und einem Kassensturz schon
mit dem bloßen Auge erkennen kannst, dann scheint es mir doch langsam so zu
sein, als würden Dich nur Fragen interessieren, die Du Dir selbst
beantworten könntest. Nur zu, Lothar.

--
R.B.

Message has been deleted

gUnther nanonüm

unread,
Jan 26, 2012, 12:22:37 PM1/26/12
to

"Ralf . K u s m i e r z" <m...@privacy.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:9od9sd...@mid.uni-berlin.de...

> Ich frage mich gerade, was passieren würde, wenn dabei 15 zuviel oder
> 5 zuwenig in der Kasse festgestellt würden...

Hi,
dann kriegt die Kasseuse eins auf die Finger, von ihren Kollegen. Das System
wäre enttarnt.

>
> (Sinnvoll wäre - und ich würde mal sagen, daß das auch in wenigen
> Jahren kommt - daß die Kassen Geldzählmaschinen enthalten, also das
> eingenommene Geld automatisch registriert wird, dann tritt das Problem
> nicht auf. Dann gäbe es die Displayanzeige: "Bitte xxx bezahlen", die
> dann zu "Bitte noch x einwerfen" aktualisiert wird und am Schluß in
> "Vielen Dank. Bitte entnehmen Sie Ihr Wechselgeld" endet. Man könnte
> auch Geldhandhabung und Warenregistrierung entkoppeln: Irgendwo wird
> ein Geldautomat aufgestellt, den man mit Bargeld füttern kann - daraus
> kommt dann eine Wertmarke (so eine Art Pfandbon) heraus, und mit dem
> "bezahlt" man dann die registrierte Ware an der Kasse. Als "Rückgeld"
> gibt es dann auch einen Bon, mit dem man das Rückgeld aus dem
> Automaten rausholen oder später andere Einkäufe bezahlen kann.
> Umstämdlicher? Ansichtssache, dafür geht es dann an der "Kasse"
> schneller, und diejenigen, denen das zu umständlich ist, zahlen
> ohnehin mit der Karte. Für den Händler hat es den Nachteil, daß jemand
> zu wenig Bons "gekauft" hat, also nur 40 E eingezahlt, aber für 50 E
> Ware im Wagen. Der muß dann irgendwie nachzahlen, oder läßt - viel
> schlimmer - einen Teil der Ware zurück im Laden (was mit zu wenig Geld
> auch passieren könnte, aber wohl eher seltener vorkommen dürfte).)

Dieses System hab ich gerade zum Patent angemeldet, unter dem Namen
"Aseafoetid-Marke", alternativ, wenn sowas schon belegt wäre, "vista". Es
geht da um hölzerne dreieckige Scheibletten, in denen ein Maxim-Chip
geldwerte 2einhalb-bit-Daten speichert. Zusätzlich befindet sich am Rand
eine Kordel mit Metallfaden als Sicherheitsmerkmal. Die lizenziere ich bei
Adogardine...

Eine Abart wird vermutlich auf "Papiermarken" hinauslaufen, die es in
verschiedenen Wertstufen geben wird. Untersuchungen ergaben günstige
Stückelungen für 3, 8, 44 und 137,4 Einheiten, dazu größere "Scheine", damit
man damit auch mal was einwickeln kann.

--
mfg,
gUnther


Maria Bin

unread,
Jan 26, 2012, 12:44:03 PM1/26/12
to
David Seppi schrieb:
Die Situation war eindeutig.

Natürlich kann das auch aus Versehen passieren, das sieht man dann am
Verhalten.

Maria
Message has been deleted

Wolfgang May

unread,
Jan 26, 2012, 12:56:31 PM1/26/12
to
Kathinka Wenz <kath...@rrr.de> wrote:
> Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> wrote:
>
> > Kathinka Wenz tat kund:
> > > > > Tatsächlich?
> > > > Aldi Süd: Ja.
> > > So pauschal definitiv nicht, ich kaufe auch bei Aldi Süd ein.
> > "Definitiv nicht" heißt: Du kennst einen Fall,
> > wo ein Kassensturz verwehrt wurde. Was ist da
> > passiert?
>
> Nein, das heißt, ich kenne einen Fall, wo die Kassierer das Kundengeld erst
> einräumen, nachdem der Kunde das Wechselgeld geprüft hat. Aber stimmt, dein
> "Ja" bezog sich explizit auf den Kassensturz.

Eigentlich ist der Ansatz mit dem Kassensturz doch eh naiv.
Wenn eine Verkaeuferin sich vornimmt, im Laufe ihrer Schicht einen Kunden
um 10E zu besch***en, nimmt sie halt am Anfang 10E aus der Kasse und
deponiert sie irgendwo unter dem Tisch. Wenn der "auserwaehlte" Kunde
dann auf einem Kassensturz besteht, stimmt die Kasse natuerlich.
Wenn sie keinen Kunden hat, bei dem es klappt, legt sie den Zehner
am Schichtende wieder rein und hat halt an dem Tag kein Zusatzeinkommen
gehabt.

Wolfgang

Lothar Frings

unread,
Jan 26, 2012, 2:15:43 PM1/26/12
to
Ronald Becker tat kund:

> "Lothar Frings"  schrieb
>
> > Ja, aber nicht auf den Unterschied zwischen
> > Wechselgeld und Ravioli-Dose, sondern auf den
> > Unterschied zwischen einem Schaden, der durch
> > Aufwand wegen angeblich falsch rausgegebenen
> > Wechselgelds verursacht wurde, und Schaden,
> > der durch eine versehentlich runtergeworfene
> > Raviolidose - oder sagen wir besser, ein
> > Gurkenglas - verursacht wurde.
>
> Eigenartig. Als ich Dich vorhin fragte, worauf Deine Frage abzielt, war Dir
> noch jede Antwort recht.

Begründung dafür, daß mir jede Antwort recht war?

> Jetzt willst Du nicht einmal mehr wissen, worin der
> anspruchsbegründende Unterschied liegt, sondern nur noch, wie sich der eine
> Schaden ("Kassensturz") vom anderen Schaden ("kaputtes Gurkenglas")
> unterscheidet.

Danach hatte ich nicht erst jetzt, sondern
ziemlich zu Anfang gefragt ("Wenn ja, wo ist
der Unterschied?")


> Wenn ich einmal optimistisch unterstelle, dass Du den
> Unterschied zwischen einem kaputten Gurkenglas und einem Kassensturz schon
> mit dem bloßen Auge erkennen kannst, dann scheint es mir doch langsam so zu
> sein, als würden Dich nur Fragen interessieren, die Du Dir selbst
> beantworten könntest.

Eigentlich nicht, denn ich fragte nicht nach
dem Unterschied zwischen einem kaputten Gurkenglas
und einem Kassensturz, sondern nach den möglichen
Schadenersatzpflichen des Kunden in den beiden Fällen
bzw. deren Unterschieden.

Juergen Eberhardt

unread,
Jan 26, 2012, 2:15:56 AM1/26/12
to
Versehen ist es nur, wenn man selbst etwas verbockt. Bei anderen ist es
immer böse Absicht.

SCNR


Stefan Schmitz

unread,
Jan 26, 2012, 3:59:19 PM1/26/12
to
On 26 Jan., 18:56, Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de>
wrote:

> Eigentlich ist der Ansatz mit dem Kassensturz doch eh naiv.
> Wenn eine Verkaeuferin sich vornimmt, im Laufe ihrer Schicht einen Kunden
> um 10E zu besch***en, nimmt sie halt am Anfang 10E aus der Kasse und
> deponiert sie irgendwo unter dem Tisch. Wenn der "auserwaehlte" Kunde
> dann auf einem Kassensturz besteht, stimmt die Kasse natuerlich.
> Wenn sie keinen Kunden hat, bei dem es klappt, legt sie den Zehner
> am Schichtende wieder rein und hat halt an dem Tag kein Zusatzeinkommen
> gehabt.

Es soll auch vorkommen, dass sich die Kassiererin beim Wechselgeld
irrt.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 26, 2012, 4:06:24 PM1/26/12
to
On 26 Jan., 18:44, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:

> Nein, das heißt, ich kenne einen Fall, wo die Kassierer das Kundengeld erst
> einräumen, nachdem der Kunde das Wechselgeld geprüft hat.

Da wird die Wartezeit in der Schlange aber lang.
Wenn ich einkaufe, komme ich erst dann zum nachzählen, wenn ich meine
Ware fertig verstaut habe. Und dann ist schon längst der nächste Kunde
dran. Wenn die Kasse solange blockiert wäre...
Message has been deleted

Ingo Moch

unread,
Jan 26, 2012, 5:42:16 PM1/26/12
to
Hallo Wolfgang,

Wolfgang May wrote:

> Wenn eine Verkaeuferin sich vornimmt, im Laufe ihrer
> Schicht einen Kunden um 10E zu besch***en, [...]

Darum geht es aber nicht bei der Frage des OP.

Ingo

Hilmar Bunjes

unread,
Jan 26, 2012, 11:39:57 PM1/26/12
to
Am 26.01.2012 16:30, schrieb Ralf . K u s m i e r z:

> (Sinnvoll wäre - und ich würde mal sagen, daß das auch in wenigen
> Jahren kommt - daß die Kassen Geldzählmaschinen enthalten, also das
> eingenommene Geld automatisch registriert wird, dann tritt das Problem
> nicht auf. Dann gäbe es die Displayanzeige: "Bitte xxx bezahlen", die
> dann zu "Bitte noch x einwerfen" aktualisiert wird und am Schluß in
> "Vielen Dank. Bitte entnehmen Sie Ihr Wechselgeld" endet.

Da du ja fast um die Ecke wohnst: Der famila Markt in Oldenburg
(Wechloy) hat ein ähnliches System. Am Ende des Scan-Vorgangs nennen die
Kassierer den Betrag und man gibt denen die Scheine, die durch ein
Zählgerät gleich im Safe verschwinden. Das Kleingeld wirft man selbst in
einen Zählautomaten. Rückgeld kommt in eine kleine Schale (Münzen) oder
aus dem Safe (Scheine) über die Kassierer zurück.

Gruß
Hilmar


--
http://www.cambiro.de - Gewohnheiten ändern

Lothar Frings

unread,
Jan 27, 2012, 3:54:02 AM1/27/12
to
Wolfgang May tat kund:

> Eigentlich ist der Ansatz mit dem Kassensturz doch eh naiv.
> Wenn eine Verkaeuferin sich vornimmt, im Laufe ihrer Schicht einen Kunden
> um 10E zu besch***en, nimmt sie halt am Anfang 10E aus der Kasse und
> deponiert sie irgendwo unter dem Tisch. Wenn der "auserwaehlte" Kunde
> dann auf einem Kassensturz besteht, stimmt die Kasse natuerlich.
> Wenn sie keinen Kunden hat, bei dem es klappt, legt sie den Zehner
> am Schichtende wieder rein und hat halt an dem Tag kein Zusatzeinkommen
> gehabt.

Ich hatte zwar nach etwas anderem gefragt,
aber klar geht das. Nur nicht lange. Es gibt immer
eine soziale Kontrolle, und es fällt auf, wenn
bei einer bestimmten Kassiererin immer wieder
Kunden reklamieren, sogar ohne Kassensturz.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 27, 2012, 9:32:19 AM1/27/12
to
On 26 Jan., 22:37, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
> Naja. Der Kassierer muss eh warten, bis er mir das Geld übergibt. Wenn ich
> es entgegen nehmen kann, kann ich es auch prüfen, bevor ich es in mein
> Portemonnaie stecke. Wenn es weggesteckt ist, hat sich das mit dem Prüfen eh
> erledigt.
>
> Wie machst du das, legst du das Geld einfach vor dich zwischen die Ware und
> räumst weiter ein, derweil der nächste schon abkasspiert wird?

Ich schließe die Hand mit dem Wechselgeld und dem Kassenzettel und
räume mit der anderen weiter ein.
Danach überprüfe ich abseits der Kasse den Kassenzettel (Preise
korrekt?) und das Wechselgeld. Falsches Wechselgeld ist übrigens weit
seltener als falsch gescannte Artikel.

> Selbst das
> wird bei Aldi schwierig, weil dein Wagen erst mal weg sein muss, ehe der
> nächste Kunde dran ist.

Der Wagen ist weniger problematisch, solange sich die gescannte Ware
des nächsten noch irgendwo ablegen lässt. Nur wenn das nicht geht,
wartet die Kassiererin ungeduldig.
Müsste die Kasse die ganze Zeit aber noch offenstehen, würde es sich
auf jeden Fall verzögern.
Message has been deleted

Lothar Frings

unread,
Jan 27, 2012, 10:15:39 AM1/27/12
to
Ralf . K u s m i e r z tat kund:

> Es gibt sogar sowas wie "Testkunden".

Natürlich. Es gibt ganze Firmen, die solche
Testkunden "vermieten", und große Firmen,
zum Beispiel McDonalds, haben sogar eigene.
Es gibt auch Testdiebe.

[...]

> Übrigens sind diese Irrtümer nicht immer zum Nachteil des Kunden -
> überwiegend aber schon, weil es z. B. wahrscheinlicher ist, daß ein
> Rabatt vergessen als zu Unrecht gewährt wird.)

- "Hey, Sie haben mir da eben falsch rausgegeben!"
- "Tja, da hätten Sie sofort reklameieren müssen."
- "Na gut, dann behalte ich die 10 Euro eben."

Lothar Frings

unread,
Jan 27, 2012, 10:30:08 AM1/27/12
to
Kathinka Wenz tat kund:

> Wie machst du das, legst du das Geld einfach vor dich zwischen die Ware und
> räumst weiter ein, derweil der nächste schon abkasspiert wird? Selbst das
> wird bei Aldi schwierig, weil dein Wagen erst mal weg sein muss, ehe der
> nächste Kunde dran ist.

Beim Aldi gibt es nur eine sinnvolle
Strategie. Ausgangssituation: Die
Kassiererin ist mit dem Scannen fertig,
die meiste Ware ist wieder im Wagen, der
Rest liegt auf der Ablage neben ihr.
Wenn der Befehl "$SUMME!" ergeht, kommt
der entscheidende Moment: _Erst_ den
Rest in den Wagen räumen, _dann_ zahlen.
Denn nach Herausgabe des Wechselgeldes
wird man schlagartig zum Störfaktor.
Befolgt also man als guter Deutscher den
Befehl unverzüglich, wird man samt Ware
zur Seite geschoben, und der nächste
Kunde ist dran.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2012, 7:31:47 AM1/30/12
to
Am Wed, 25 Jan 2012 17:37:26 +0000 (UTC) schrieb Wolfgang May:

> Kathinka Wenz <kath...@rrr.de> wrote:
>> Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> wrote:
>>
>>> Keine Panik, die sind jetzt nicht auch pleite.
>>>
>>> Angenommen, ein Kunde bezahlt beim Aldi bar
>>> und behauptet, er habe zuwenig Wechselgeld
>>> herausbekommen. Aldi macht in solchen Fällen
>>> einen Kassensturz;
>>
>> Tatsächlich?
>>
>> Normal wird das entgegengenommene Geld nicht in die Kasse einsortiert, ehe
>> der Kunde das Wechselgeld entgegengenommen hat. Wenn der Kunde dann
>> reklamiert, können einfach beide Summen gegeneinander gehalten werden.
>>
>> Wundert mich, wenn es irgendeinen Laden gibt, bei dem das anders gehandhabt
>> wird.
>
> Je kleiner, desto Aushilfe ;)
>
> Bei real und Kaufland legen sie hier immer das bekommene Geld erst auf
> der Kasse ab, geben heraus, und sortieren dann ein. Bei mittleren
> Supermaerkten ist es unterschiedlich, und bei kleinen (wie hier im
> Viertel) IMHO haeufig, dass die (oft nur stundenweise beschaeftigten)
> Kassiererinnen das Geld erst einsortieren und dann rausgeben. Einmal
> hatte ich es schon, dass die Kassiererin mich nach dem Einsortieren
> fragte "Hatten Sie mir 10 oder 20 Euro gegeben?". Ich war froh, dass
> ich ihr nur 10 gegeben hatte.

Sowas ist ganz böse, denn da gibt es einen uralten Betrügertrick, der nur
funktioniert, wenn die Scheine zuerst in die Kasse gelegt werden:

Betrüger 1 kauft ein und zahlt mit einem 50 EUR-Schein, auf dessen
Rückseite klein eine Telefonnummer gekritzelt ist. Kurze Zeit später kommt
Betrüger 2, kauft ein und zahlt mit einem 10er. Die Kassiererin gibt das
Wechselgeld heraus und der Kunde reklamiert, er habe 50 EUR gegeben. Er
seie sich da ganz sicher, auf der Rückseite des Scheines habe er nämlich
eine Telefonnummer notiert, als er kürzlich nichts zum Schreiben dabei
hatte. Die Kassiererin nimmt also den 50er raus und voila, da steht die
Nummer drauf.

Nein, ich will hier niemanden zu sowas anstiften, dieser Trick kam vor
Jahrzehnten schon bei "Aktenzeichen XY" im Fernsehen. Wenn man das Geld
nicht gleich in die Kasse legt, funktioniert die Nummer nicht.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2012, 7:35:30 AM1/30/12
to
Am Fri, 27 Jan 2012 15:54:06 +0100 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

> Andererseits denke ich, daß
> ich in gefühlt ca. 1 Promille der Fälle Beanstandungen beim
> Kassiervorgang feststellen muß - meistens falsch gebongte Positionen
> (ja, trotz Scannerkassen), falsche Wechselgeldherausgabe nur sehr
> selten (was auch daran liegen mag, daß ich meistens mit Karte zahle).
> Das waren aber bisher immer Irrtümer, Vorsatz konnte ich nie erkennen.

Es gibt da durchaus kuriose Dinge, beim Edeka hatte ich kürzlich den Fall,
das eine Flasche Bier nicht richtig gebucht werden konnte, weil die Kasse
da 2,60 EUR Pfand drauf erheben wollte (ja, auf *eine* Flasche). Die
Kassierin hat es zum Glück sofort gemerkt und stornieren können. Mir wäre
das vermutlich erst zuhause aufgefallen (war ein Wochenend-Großeinkauf mit
vielen Artikeln).

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Jan 30, 2012, 9:30:24 AM1/30/12
to
On 30 Jan., 13:35, Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com>
wrote:

> Es gibt da durchaus kuriose Dinge, beim Edeka hatte ich kürzlich den Fall,
> das eine Flasche Bier nicht richtig gebucht werden konnte, weil die Kasse
> da 2,60 EUR Pfand drauf erheben wollte (ja, auf *eine* Flasche).

Sicher 2,60?
1,60 oder 3,10 könnte ich mir eher vorstellen, das würde nämlich zu
einer ganzen Kiste bzw. deren Inhalt passen.
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Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 31, 2012, 3:30:05 AM1/31/12
to
Kann durchaus sein, so genau kann ich mich nicht mehr an den genauen Betrag
erinnern.

Grüße,

Frank

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 1, 2012, 5:26:02 AM2/1/12
to
> Wenn man das Geld
> nicht gleich in die Kasse legt, funktioniert die Nummer nicht.

Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch. Wieso nicht?

Gruß
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Feb 1, 2012, 2:53:37 PM2/1/12
to
Wenn der gegebene 10er noch außerhalb der Kasse ist, kann nicht mit
dem bekritzelten 50er bezahlt worden sein.

Ingo Moch

unread,
Feb 1, 2012, 2:55:07 PM2/1/12
to
Wolfgang Schreiber wrote:

>> Wenn man das Geld nicht gleich in die Kasse legt,
>> funktioniert die Nummer nicht.

> Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch.

FullACK ... :-)

Wenn das Geld erst in der Klammer landet ist klar,
dass der Schein mit der notierten Nummer - welcher
ja schon im Fach in der Kasse ist - nicht von dem
aktuellen Kunden stammen kann.

Ingo

Claus Färber

unread,
Feb 8, 2012, 6:25:49 PM2/8/12
to
On 2012-01-25 19:20:35 +0000, Lothar Frings said:
> Und wenn der Kunde aus Versehen etwas aus dem Regal wirft, das dann
> kaputt ist? Muß er den Schaden ersetzen? Wenn ja, wo ist der
> Unterschied?

Bei letzterem wird eine Sache beschädigt, ersteres ist nur ein reiner
Vermögensschaden.

Claus

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