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Krankenkasse verlangt Zuschuss zu einer Krankenwagenfahrt

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Rainer Schmidt

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Apr 12, 2011, 3:22:33 AM4/12/11
to
Hallo zusammen,
im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie gesetzlich
dazu verpflichtet sei.
Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.
Aber ist das nicht längst verjährt?
Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
sondern am... von... nach.
Wie seht ihr da?

Gruß Rainer


Christopher Creutzig

unread,
Apr 12, 2011, 5:15:28 AM4/12/11
to
On 4/12/11 9:22 AM, Rainer Schmidt wrote:

> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus

> Aber ist das nicht längst verjährt?

Der Anspruch (einmal unterstellt, dass er besteht, da habe ich keine
Ahnung) dürfte unter die regelmäßige Verjährungsfrist fallen und damit
mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren. Außerdem ist nichts schlecht oder
verboten daran, verjährte Forderungen eintreiben zu wollen – der
Schuldner muss sich schon aktiv auf die Verjährung berufen, um nicht
zahlen zu müssen.

> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.

Wenn Du die Daten brauchst, um den Anspruch zu prüfen, melde Dich bei
der Kasse. Wie viele Krankenfahrten hattet ihr denn an dem Tag? Ich gehe
davon aus, dass die Kasse diese Daten und nötigenfalls auch noch
Kennzeichen des Wagens und Namen des Personals heraussuchen bzw.
erfragen kann – aber wozu?

--
Das ist doch immerhin ein Stueck weniger schlecht
als ich dachte. (Hans Crauel)

Maríno Kalenko

unread,
Apr 12, 2011, 5:24:19 AM4/12/11
to
"Christopher Creutzig" schrieb

>> Aber ist das nicht längst verjährt?
>
> Der Anspruch (einmal unterstellt, dass er besteht, da habe ich keine
> Ahnung) dürfte unter die regelmäßige Verjährungsfrist fallen und damit
> mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

Im OP geht es nicht um ein zivilrechtliches Problem!


Hans Beiger

unread,
Apr 12, 2011, 5:27:28 AM4/12/11
to

Hallo,

also von Juli 2009 bis jetzt sind es unter 2 Jahre, etwa 21 Monate.

Natürlich müssen die das genau belegen. Die Fahrzeugdaten mit letztem
Ölwechsel und exaktem Kilometerstand bei Antritt der Fahrt und dem
Luftdruck aller Reifen.

Dann das Geburtsdatum des Fahrers, Führerscheindaten, letzte Impfungen.
Desgleichen für jede weitere Begleitperson sowie aller Beteiligten an
diesem lebensrettendem Einsatz.

Wie genau willst es denn wirklich haben? Und das alles wegen 10 Euro.

Gruß Hans

gUnther nanonüm

unread,
Apr 12, 2011, 6:04:20 AM4/12/11
to

"Hans Beiger" <hbr...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:90ik5m...@mid.individual.net...

>> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
>> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.

> also von Juli 2009 bis jetzt sind es unter 2 Jahre, etwa 21 Monate.
>
> Natürlich müssen die das genau belegen. Die Fahrzeugdaten mit letztem
> Ölwechsel und exaktem Kilometerstand bei Antritt der Fahrt und dem
> Luftdruck aller Reifen.
>
> Dann das Geburtsdatum des Fahrers, Führerscheindaten, letzte Impfungen.
> Desgleichen für jede weitere Begleitperson sowie aller Beteiligten an
> diesem lebensrettendem Einsatz.
>
> Wie genau willst es denn wirklich haben? Und das alles wegen 10 Euro.

Hi,
und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
Einweisung oder Überweisung kommt.
Was haben Krankenfahrten damit zu tun?

--
mfg,
gUnther


Hans Beiger

unread,
Apr 12, 2011, 6:13:42 AM4/12/11
to
Am 12.04.2011 12:04, schrieb gUnther nanonüm:

> Hi,
> und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
> Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
> Einweisung oder Überweisung kommt.
> Was haben Krankenfahrten damit zu tun?

Das kann dir sicher die zuständige Krankenkasse beantworten.

Martin Bienwald

unread,
Apr 12, 2011, 6:10:41 AM4/12/11
to
Rainer Schmidt schrieb:

> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.

[...]


> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.

Oben beklagst du, daß sie ihre Zeit verplempern, und dann forderst du,
sie sollten noch mehr Zeit für eine genaue Aufschlüsselung verplempern,
die du offensichtlich gar nicht brauchst, weil du die Leistung auch so
zuordnen konntest. Irgendwie ist das inkonsistent.

... Martin

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Apr 12, 2011, 6:22:24 AM4/12/11
to
On 12 Apr., 08:22, Rainer Schmidt <s_rai...@hotmail.com> wrote:
> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.

Was genau sollen sie denn noch aufschlüsseln?
Es sind auch nicht 3 Jahre . . . rechne noch einmal nach.

Was schlüsselt denn Dein Arzt auf, wenn er die Praxisgebühr haben
will?

Wolfgang

Rainer Schmidt

unread,
Apr 12, 2011, 6:28:58 AM4/12/11
to
> Oben beklagst du, daß sie ihre Zeit verplempern, und dann forderst du,
> sie sollten noch mehr Zeit für eine genaue Aufschlüsselung verplempern,
> die du offensichtlich gar nicht brauchst, weil du die Leistung auch so
> zuordnen konntest. Irgendwie ist das inkonsistent.
>
Hey, ich muss auch prüfen, ob der Anspruch von denen berechtigt ist und
wenn ich eine Rechnung an einen Kunden stelle muss ich schon gesetzlich
geregelt alle möglichen Angaben machen und dieser Kasperverein schreibt
einfach lapidar, weil Krankenfahrt am... zahle mal.
Das ist schlich eine Unverschämtheit weil sie erstens ihre Vorgänge
nicht zeitnah bearbeiten, damit jede Nachverfolgung erschweren und dann
nicht mal nachvollziehbare Angaben in Ihr schreiben machen und damit die
Rückfragen schon wieder provozieren. Natürlich nicht zu lasten der
Mitarbeiter sondern zu Lasten der Versicherten.

Maríno Kalenko

unread,
Apr 12, 2011, 6:33:26 AM4/12/11
to
"Wolfgang Kieckbusch" schrieb

> Es sind auch nicht 3 Jahre . . . rechne noch einmal nach.

Die Verjährungsfrist beträgt nicht 3 Jahre!


Maríno Kalenko

unread,
Apr 12, 2011, 7:00:22 AM4/12/11
to
"Rainer Schmidt" schrieb

> Hey, ich muss auch prüfen, ob der Anspruch von denen berechtigt ist und
> wenn ich eine Rechnung an einen Kunden stelle muss ich schon gesetzlich
> geregelt alle möglichen Angaben machen und dieser Kasperverein schreibt
> einfach lapidar, weil Krankenfahrt am... zahle mal.
> Das ist schlich eine Unverschämtheit weil sie erstens ihre Vorgänge nicht
> zeitnah bearbeiten, damit jede Nachverfolgung erschweren und dann nicht
> mal nachvollziehbare Angaben in Ihr schreiben machen

Dein Frust ist nicht recht nachvollziehbar. Im OP hast Du deutlich gemacht,
welcher Sachverhalt der Nachforderung zugrunde liegt. Jetzt schreibst Du, Du
könntest die Nachforderung mit den im Schreiben niedergelegten Angaben nicht
prüfen. Ja, was denn nun? Gab es an diesem Tag mehr als eine Fahrt, für die
eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten verlangt werden kann?


Wolfgang Kieckbusch

unread,
Apr 12, 2011, 7:28:24 AM4/12/11
to
On 12 Apr., 11:33, Maríno Kalenko <mari...@arcor.de> wrote:
> Die Verj hrungsfrist betr gt nicht 3 Jahre!

Davon hatte ich nichts geschrieben.
Der OP schrieb was von 3 Jahren - es sind aber weniger als 2
Jahre . . .

Wolfgang

Maríno Kalenko

unread,
Apr 12, 2011, 7:29:47 AM4/12/11
to
"Wolfgang Kieckbusch" schrieb

> Davon hatte ich nichts geschrieben.
> Der OP schrieb was von 3 Jahren - es sind aber weniger als 2
> Jahre . . .

Ack.


Karl Naumann

unread,
Apr 12, 2011, 7:25:27 AM4/12/11
to
Rainer Schmidt wrote:
Scheint bei KK jetzt Mode zu sein, habe auch so 2 Forderungen aus
2009 erhalten - Verjährung 4 Jahre (BSG-Urteil, selber googeln).

Ahoi Karli

Christopher Creutzig

unread,
Apr 12, 2011, 9:32:55 AM4/12/11
to

Das könnte richtig sein (natürlich könnte auch eine private
Krankenversicherung „Zuschüsse“ fordern, weil vertraglich vereinbart),
danke für den Hinweis. Die Verjährungsregeln der SGB scheinen mir aber
(ohne genaue Kenntnis, was das für eine Forderung ist) nicht wirklich zu
passen – und sind außerdem mit vier Jahren länger, das wäre Ende 2013.

--
Freiheit ist eine Zumutung. Aber sie ist zumutbar.

Enrico Dörre

unread,
Apr 12, 2011, 10:33:35 AM4/12/11
to

Vermutlich liegen die ganzen 10€ Forderungen auf einem Stapel der heisst
"Viel Arbeit - wenig Einnahmen, bei Arbeitsmangel bearbeiten". Und da
ist es jetzt an der Zeit, wenige Mitarbeiter im Urlaub, Arztrechnungen
vom letzten Quartal noch nicht da. Oder die Zentrale braucht unbedingt
Geld so das auch diese aufwändigen Posten eingetrieben werden.

Grüße

Enrico

Hans Wein

unread,
Apr 12, 2011, 10:49:09 AM4/12/11
to
"gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb:

> und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
> Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
> Einweisung oder Überweisung kommt.

Grundsätzlich richtig, bei Notfällen, die in Krankenhausambulanzen verarztet
werden, ist der Obolus von 10 EUR fällig, aber den treibt IIRC das
Krankenhaus gleich selbst ein.

> Was haben Krankenfahrten damit zu tun?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung zu
Krankentransportkosten Standard, und das sogar bei Kindern unter 18 Jahren.
Unsozial, aber von Gesetzgeber und Lobby so gewollt.

Hans

Ingo Moch

unread,
Apr 12, 2011, 2:24:20 PM4/12/11
to
Hallo Rainer,

Rainer Schmidt wrote:

> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein
> Krankenhaus zum röntgen gebracht werden, weil er sich den
> Fuß verdreht hatte. Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie
> gesetzlich dazu verpflichtet sei.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach
> 3Jahren mit sowas an zu kommen, nervt es mich tierig, mit
> was die ihre Zeit verplempern. Aber ist das nicht längst
> verjährt?

Hatte auch mal so eine spaete Forderung. 2006 war mein Kind
unterwegs. Meine Frau lag da rund 6 Wochen im Krankenhaus.
Ich hatte damals im Krankenhaus extra nach dem "Eigenanteil"
gefragt. Die hatten gesagt, dass das bei Schwangerschaft
nicht anfaellt. Was ich damals nicht wusste ... diese
Regelung ist erst 2007 in Kraft getreten!

2009 - rund 3,5 Jahre spaeter - hat sich ploetzlich mein
(inzwischen nicht mehr aktuelle) Krankenkasse im der
Forderung von 240,00 EUR (= Maximalsatz) gemeldet (fur
mich besonders "nervig": ich hatte in den zwei Jahren
Mitgliedschaft nur Aerger mit denen). Auf meine Schreiben
wurde mir vier Jahre Frist fuer die Rechnungslegung
benannt (was Google bestaetigte). Es war denen auch
vollkommen egal, dass sich der Betrag wohl auf meinen
Lohnsteuerjahresausgleich ausgewirkt haette, weil in den
Jahr noch mehr "Gesundheitskosten" waren. Aber da ich
keine Belege mehr hatte und der Lohnsteuerjahresausgleich
schon laengst abgeschlossen war, kamen auch die Kosten
dazu.

Die 10,00 EUR Eigenanteil fuer den Krankentransport sind
- zusaetzlich zu den 10,00 EUR pro Tag Krankenhaus-
aufenthalt - auch rechtens. Das "Vergnuegen" hatte ich
auch schon.

Ingo

Jens Müller

unread,
Apr 12, 2011, 2:33:46 PM4/12/11
to
Am 12.04.2011 09:22, schrieb Rainer Schmidt:
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
> Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie gesetzlich
> dazu verpflichtet sei.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen,

Knapp 2 Jahren.

Kurt Guenter

unread,
Apr 12, 2011, 4:09:23 PM4/12/11
to
Rainer Schmidt <s_ra...@hotmail.com> schrieb:

>einfach lapidar, weil Krankenfahrt am... zahle mal.

leidest Du jetzt schon an Alzheimer, dass Du heute nicht mehr weisst,
ob vor 3 Jahren eine Krankenfahrt stattgefunden hat?

>damit jede Nachverfolgung erschweren

lässt Du täglich den Krankenwagen kommen?

>nicht mal nachvollziehbare Angaben

was ist nicht nachvollziehbar? Du weisst doch ganz genau, dass dein
Enkel gefahren wurde.


Rainer Schmidt

unread,
Apr 13, 2011, 1:27:54 AM4/13/11
to
Danke, an alle.
Also mit Verjährung ist da noch nichts zu machen.
Interessant war auch, dass es offenbar doch einige Leute gibt, denen man
nur schreiben muss: Zahl mal und die dann zahlen! Ok, jeder wie er will.
Ich erwarte, dass auf einer Zahlungsaufforderung auch eindeutig und
überprüfbar hervor geht, für was ich zahlen soll.
Ok, einen Anspruch habe ich offenbar nicht darauf.
Interessant ist auch, für was Krankenkassen das Geld der Versicherten
zum Fenster hinaus werfen. Deutschland -- reiches Land. :-)
Gruß Rainer

Hans Beiger

unread,
Apr 13, 2011, 11:29:01 AM4/13/11
to

Sag mal, hast du schlecht geträumt?

Du selbst schreibst:

----im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein

Krankenhaus zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht

hatte.----

Du hast Langeweile und pöbelst deshalb hier herum?

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2011, 3:55:36 AM4/16/11
to
Rainer Schmidt schrieb:

> Hallo zusammen,
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
> Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie gesetzlich
> dazu verpflichtet sei.

So ist es, ja.

> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.

Ich habe nicht den Eindruck, daß da "Zeit verplempert" würde; der
Einzug gesetzlicher vorgesehener Eigenanteile scheint mir vielmehr
wünschenswert zu sein. Was daran "peinlich" oder "Schlamperei" sein
soll, den Eigenanteil (nicht "nach 3 Jahren", sondern nach noch nicht
einmal zwei Jahren) einzufordern, sehe ich im übrigen auch nicht.

> Aber ist das nicht längst verjährt?

Nein.

> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.

Warum? Der Eigenanteil fällt für eine Krankenfahrt an, völlig
gleichgültig, von wo nach wo oder wie lange diese führte und ob es
sich um einen bloßen Krankentransport oder den Einsatz eines
Notarztwagens handelte. Das Datum sollte regelmäßig zur
Individualisierung genügen, zumal die meisten Versicherten nicht
regelmäßig eines Krankentransportes bedürfen; auch in Deinem Fall war
das ja offensichtlich so, weil Du das Geschehen ja - wie Du selbst
schreibst - durchaus zuordnen kannst.

Im übrigen verstehe ich Dein Begehr nicht ganz. Zum einen bemäkelst Du
eine Zeitvergeudung, zum anderen bist Du der Ansicht, eine noch
größere Zeitvergeudung - nämlich eine offensichtlich überflüssige
nähere Mitteilung zu einem Krankentransport, den Du bereits richtig
zugeordnet hast - verlangen zu können. Das ist widersprüchlich; und
ich mag mir kaum vorstellen, daß Dein tatsächliches Begehren ist, die
marginale Kostenbeteiligung iHv 10,- €, die überdies über nahezu zwei
Jahre angespart werden konnten, zu ersparen.

(Die sich aufdrängenden Möglichkeiten geringerer Zeitvergeudung -
Verweigerung des Transports bis zur Entrichtung des Eigenanteils in
bar vor Ort, alternativ bei späterer Einforderung zusätzliche
Berechnung der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten - wären
mutmaßlich nicht in Deinem Sinne.)

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 17, 2011, 3:21:58 AM4/17/11
to
Am 16.04.2011 09:55, schrieb Thomas Hochstein:
>
> Im übrigen verstehe ich Dein Begehr nicht ganz.

Soweit ich das verstanden habe, bemängelt er, daß, wenn er die Rechnung
'in Time' bekommen hätte, sie steuerlich hätte absetzen können.

Wolfgang
--

Jens Müller

unread,
Apr 17, 2011, 9:48:19 AM4/17/11
to

Ähm, kann er das nicht immer noch? Zufluss-/Abflussprinzip ...

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 17, 2011, 1:01:07 PM4/17/11
to
Am 17.04.2011 15:48, schrieb Jens Müller:
>
>>> > Im übrigen verstehe ich Dein Begehr nicht ganz.
>> Soweit ich das verstanden habe, bemängelt er, daß, wenn er die Rechnung
>> 'in Time' bekommen hätte, sie steuerlich hätte absetzen können.
>
> Ähm, kann er das nicht immer noch? Zufluss-/Abflussprinzip ...

Davon hat er nur wenig, wenn er seinerzeit /über/ dem Freibetrag lag,
während es jetzt wohl /im/ Freibetrag versackt.

Wolfgang
--

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2011, 1:15:09 AM4/20/11
to
Wolfgang Jäth schrieb:

Das ist ja auch nur korrekt, wenn er damals außergewöhnlich belastet
war, es jetzt aber nicht mehr ist.

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 20, 2011, 1:43:51 PM4/20/11
to
Am 20.04.2011 07:15, schrieb Thomas Hochstein:
>
>> Am 17.04.2011 15:48, schrieb Jens Müller:
>>>>>> Im übrigen verstehe ich Dein Begehr nicht ganz.
>>>> Soweit ich das verstanden habe, bemängelt er, daß, wenn er die Rechnung
>>>> 'in Time' bekommen hätte, sie steuerlich hätte absetzen können.
>>> Ähm, kann er das nicht immer noch? Zufluss-/Abflussprinzip ...
>>
>> Davon hat er nur wenig, wenn er seinerzeit /über/ dem Freibetrag lag,
>> während es jetzt wohl /im/ Freibetrag versackt.
>
> Das ist ja auch nur korrekt, wenn er damals außergewöhnlich belastet
> war, es jetzt aber nicht mehr ist.

Yepp.

Wolfgang
--

hue...@gmail.com

unread,
Mar 23, 2014, 1:18:54 PM3/23/14
to
Am Dienstag, 12. April 2011 09:22:33 UTC+2 schrieb Rainer Schmidt:
> Hallo zusammen,
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
> Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie gesetzlich
> dazu verpflichtet sei.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.
> Aber ist das nicht längst verjährt?
> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.
> Wie seht ihr da?
>
> Gruß Rainer

Hallo Rainer Schmidt,

ich habe Ihre Ausführungen soeben zufällig gesehen und bin noch dabei, meinen Kopf festzuhalten, weil er nach heftigem Schütteln nicht von selbst zur Ruhe kommt. Außerdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Sie als Kandidat für die Wahl zum "Querulanten des Jahrzehnts" vorschlagen werde. Die Verjährung ist hier - wie ich durch Googeln feststellen konnte - noch nicht eingetreten. Ich bin davon überzeugt, dass Sie sehr gute Chancen bei der Wahl haben. Zum Inhalt Ihres Rundumschlages möchte ich aus grundsätzlichen Erwägungen nichts aussagen, da ich zum einen sonst vielleicht meine doch recht ordentliche Kinderstube vergessen würde und da zum anderen das Wesentliche schon von anderen "Kollegen" dargelegt wurde. Wenn Ihr Vorname "Walter" wäre, wüsste ich noch den Bezug zu einer im Volksmund gebräuchlichen Redewendung. Im übrigen bestärkt mich Ihr Beitrag in der Ansicht, dass auch in einer Demokratie nicht jeder wahlberechtigt sein dürfte, nur weil er ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Ein bisschen gesunder Menschenverstand sollte schon auch vorhanden sein.

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 23, 2014, 2:18:41 PM3/23/14
to
On Sun, 23 Mar 2014 10:18:54 -0700 (PDT), "hue...@gmail.com" posted:

>Message-ID: <...@googlegroups.com>

>From: ...@gmail.com

Alles Klar.

War ja auch erst drei Jahre alt, die Frage. Für so'n googlegroupser
ganz gute Leistung :-)

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

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