Gruß Rainer
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
> Aber ist das nicht längst verjährt?
Der Anspruch (einmal unterstellt, dass er besteht, da habe ich keine
Ahnung) dürfte unter die regelmäßige Verjährungsfrist fallen und damit
mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren. Außerdem ist nichts schlecht oder
verboten daran, verjährte Forderungen eintreiben zu wollen – der
Schuldner muss sich schon aktiv auf die Verjährung berufen, um nicht
zahlen zu müssen.
> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.
Wenn Du die Daten brauchst, um den Anspruch zu prüfen, melde Dich bei
der Kasse. Wie viele Krankenfahrten hattet ihr denn an dem Tag? Ich gehe
davon aus, dass die Kasse diese Daten und nötigenfalls auch noch
Kennzeichen des Wagens und Namen des Personals heraussuchen bzw.
erfragen kann – aber wozu?
--
Das ist doch immerhin ein Stueck weniger schlecht
als ich dachte. (Hans Crauel)
>> Aber ist das nicht längst verjährt?
>
> Der Anspruch (einmal unterstellt, dass er besteht, da habe ich keine
> Ahnung) dürfte unter die regelmäßige Verjährungsfrist fallen und damit
> mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.
Im OP geht es nicht um ein zivilrechtliches Problem!
Hallo,
also von Juli 2009 bis jetzt sind es unter 2 Jahre, etwa 21 Monate.
Natürlich müssen die das genau belegen. Die Fahrzeugdaten mit letztem
Ölwechsel und exaktem Kilometerstand bei Antritt der Fahrt und dem
Luftdruck aller Reifen.
Dann das Geburtsdatum des Fahrers, Führerscheindaten, letzte Impfungen.
Desgleichen für jede weitere Begleitperson sowie aller Beteiligten an
diesem lebensrettendem Einsatz.
Wie genau willst es denn wirklich haben? Und das alles wegen 10 Euro.
Gruß Hans
>> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
>> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
> also von Juli 2009 bis jetzt sind es unter 2 Jahre, etwa 21 Monate.
>
> Natürlich müssen die das genau belegen. Die Fahrzeugdaten mit letztem
> Ölwechsel und exaktem Kilometerstand bei Antritt der Fahrt und dem
> Luftdruck aller Reifen.
>
> Dann das Geburtsdatum des Fahrers, Führerscheindaten, letzte Impfungen.
> Desgleichen für jede weitere Begleitperson sowie aller Beteiligten an
> diesem lebensrettendem Einsatz.
>
> Wie genau willst es denn wirklich haben? Und das alles wegen 10 Euro.
Hi,
und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
Einweisung oder Überweisung kommt.
Was haben Krankenfahrten damit zu tun?
--
mfg,
gUnther
> Hi,
> und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
> Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
> Einweisung oder Überweisung kommt.
> Was haben Krankenfahrten damit zu tun?
Das kann dir sicher die zuständige Krankenkasse beantworten.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.
[...]
> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.
Oben beklagst du, daß sie ihre Zeit verplempern, und dann forderst du,
sie sollten noch mehr Zeit für eine genaue Aufschlüsselung verplempern,
die du offensichtlich gar nicht brauchst, weil du die Leistung auch so
zuordnen konntest. Irgendwie ist das inkonsistent.
... Martin
Was genau sollen sie denn noch aufschlüsseln?
Es sind auch nicht 3 Jahre . . . rechne noch einmal nach.
Was schlüsselt denn Dein Arzt auf, wenn er die Praxisgebühr haben
will?
Wolfgang
> Es sind auch nicht 3 Jahre . . . rechne noch einmal nach.
Die Verjährungsfrist beträgt nicht 3 Jahre!
> Hey, ich muss auch prüfen, ob der Anspruch von denen berechtigt ist und
> wenn ich eine Rechnung an einen Kunden stelle muss ich schon gesetzlich
> geregelt alle möglichen Angaben machen und dieser Kasperverein schreibt
> einfach lapidar, weil Krankenfahrt am... zahle mal.
> Das ist schlich eine Unverschämtheit weil sie erstens ihre Vorgänge nicht
> zeitnah bearbeiten, damit jede Nachverfolgung erschweren und dann nicht
> mal nachvollziehbare Angaben in Ihr schreiben machen
Dein Frust ist nicht recht nachvollziehbar. Im OP hast Du deutlich gemacht,
welcher Sachverhalt der Nachforderung zugrunde liegt. Jetzt schreibst Du, Du
könntest die Nachforderung mit den im Schreiben niedergelegten Angaben nicht
prüfen. Ja, was denn nun? Gab es an diesem Tag mehr als eine Fahrt, für die
eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten verlangt werden kann?
Davon hatte ich nichts geschrieben.
Der OP schrieb was von 3 Jahren - es sind aber weniger als 2
Jahre . . .
Wolfgang
> Davon hatte ich nichts geschrieben.
> Der OP schrieb was von 3 Jahren - es sind aber weniger als 2
> Jahre . . .
Ack.
Ahoi Karli
Das könnte richtig sein (natürlich könnte auch eine private
Krankenversicherung „Zuschüsse“ fordern, weil vertraglich vereinbart),
danke für den Hinweis. Die Verjährungsregeln der SGB scheinen mir aber
(ohne genaue Kenntnis, was das für eine Forderung ist) nicht wirklich zu
passen – und sind außerdem mit vier Jahren länger, das wäre Ende 2013.
--
Freiheit ist eine Zumutung. Aber sie ist zumutbar.
Vermutlich liegen die ganzen 10€ Forderungen auf einem Stapel der heisst
"Viel Arbeit - wenig Einnahmen, bei Arbeitsmangel bearbeiten". Und da
ist es jetzt an der Zeit, wenige Mitarbeiter im Urlaub, Arztrechnungen
vom letzten Quartal noch nicht da. Oder die Zentrale braucht unbedingt
Geld so das auch diese aufwändigen Posten eingetrieben werden.
Grüße
Enrico
> und handelt es sich da nicht ganz einfach um den "Arzt-Eintritt", also die
> Praxisgebühr? Ambulante Dienste ziehen die doch auch ein, wenn man ohne
> Einweisung oder Überweisung kommt.
Grundsätzlich richtig, bei Notfällen, die in Krankenhausambulanzen verarztet
werden, ist der Obolus von 10 EUR fällig, aber den treibt IIRC das
Krankenhaus gleich selbst ein.
> Was haben Krankenfahrten damit zu tun?
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung zu
Krankentransportkosten Standard, und das sogar bei Kindern unter 18 Jahren.
Unsozial, aber von Gesetzgeber und Lobby so gewollt.
Hans
Rainer Schmidt wrote:
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein
> Krankenhaus zum röntgen gebracht werden, weil er sich den
> Fuß verdreht hatte. Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie
> gesetzlich dazu verpflichtet sei.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach
> 3Jahren mit sowas an zu kommen, nervt es mich tierig, mit
> was die ihre Zeit verplempern. Aber ist das nicht längst
> verjährt?
Hatte auch mal so eine spaete Forderung. 2006 war mein Kind
unterwegs. Meine Frau lag da rund 6 Wochen im Krankenhaus.
Ich hatte damals im Krankenhaus extra nach dem "Eigenanteil"
gefragt. Die hatten gesagt, dass das bei Schwangerschaft
nicht anfaellt. Was ich damals nicht wusste ... diese
Regelung ist erst 2007 in Kraft getreten!
2009 - rund 3,5 Jahre spaeter - hat sich ploetzlich mein
(inzwischen nicht mehr aktuelle) Krankenkasse im der
Forderung von 240,00 EUR (= Maximalsatz) gemeldet (fur
mich besonders "nervig": ich hatte in den zwei Jahren
Mitgliedschaft nur Aerger mit denen). Auf meine Schreiben
wurde mir vier Jahre Frist fuer die Rechnungslegung
benannt (was Google bestaetigte). Es war denen auch
vollkommen egal, dass sich der Betrag wohl auf meinen
Lohnsteuerjahresausgleich ausgewirkt haette, weil in den
Jahr noch mehr "Gesundheitskosten" waren. Aber da ich
keine Belege mehr hatte und der Lohnsteuerjahresausgleich
schon laengst abgeschlossen war, kamen auch die Kosten
dazu.
Die 10,00 EUR Eigenanteil fuer den Krankentransport sind
- zusaetzlich zu den 10,00 EUR pro Tag Krankenhaus-
aufenthalt - auch rechtens. Das "Vergnuegen" hatte ich
auch schon.
Ingo
Knapp 2 Jahren.
>einfach lapidar, weil Krankenfahrt am... zahle mal.
leidest Du jetzt schon an Alzheimer, dass Du heute nicht mehr weisst,
ob vor 3 Jahren eine Krankenfahrt stattgefunden hat?
>damit jede Nachverfolgung erschweren
lässt Du täglich den Krankenwagen kommen?
>nicht mal nachvollziehbare Angaben
was ist nicht nachvollziehbar? Du weisst doch ganz genau, dass dein
Enkel gefahren wurde.
Sag mal, hast du schlecht geträumt?
Du selbst schreibst:
----im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein
Krankenhaus zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht
hatte.----
Du hast Langeweile und pöbelst deshalb hier herum?
> Hallo zusammen,
> im Juli 2009 musste mein Enkel aus dem Ferienlager in ein Krankenhaus
> zum röntgen gebracht werden, weil er sich den Fuß verdreht hatte.
> Jetzt verlangt die Krankenkasse 10 Euro Zuschuss weil sie gesetzlich
> dazu verpflichtet sei.
So ist es, ja.
> Außer der Peinlichkeit und Schlamperei der Kasse, nach 3Jahren mit sowas
> an zu kommen, nervt es mich tierig, mit was die ihre Zeit verplempern.
Ich habe nicht den Eindruck, daß da "Zeit verplempert" würde; der
Einzug gesetzlicher vorgesehener Eigenanteile scheint mir vielmehr
wünschenswert zu sein. Was daran "peinlich" oder "Schlamperei" sein
soll, den Eigenanteil (nicht "nach 3 Jahren", sondern nach noch nicht
einmal zwei Jahren) einzufordern, sehe ich im übrigen auch nicht.
> Aber ist das nicht längst verjährt?
Nein.
> Zumindest denke ich, kann ich verlangen, dass Die genau ihre Leistung
> aufschlüsseln und nicht einfach schreiben: wegen einer Krankenfahrt am...
> sondern am... von... nach.
Warum? Der Eigenanteil fällt für eine Krankenfahrt an, völlig
gleichgültig, von wo nach wo oder wie lange diese führte und ob es
sich um einen bloßen Krankentransport oder den Einsatz eines
Notarztwagens handelte. Das Datum sollte regelmäßig zur
Individualisierung genügen, zumal die meisten Versicherten nicht
regelmäßig eines Krankentransportes bedürfen; auch in Deinem Fall war
das ja offensichtlich so, weil Du das Geschehen ja - wie Du selbst
schreibst - durchaus zuordnen kannst.
Im übrigen verstehe ich Dein Begehr nicht ganz. Zum einen bemäkelst Du
eine Zeitvergeudung, zum anderen bist Du der Ansicht, eine noch
größere Zeitvergeudung - nämlich eine offensichtlich überflüssige
nähere Mitteilung zu einem Krankentransport, den Du bereits richtig
zugeordnet hast - verlangen zu können. Das ist widersprüchlich; und
ich mag mir kaum vorstellen, daß Dein tatsächliches Begehren ist, die
marginale Kostenbeteiligung iHv 10,- €, die überdies über nahezu zwei
Jahre angespart werden konnten, zu ersparen.
(Die sich aufdrängenden Möglichkeiten geringerer Zeitvergeudung -
Verweigerung des Transports bis zur Entrichtung des Eigenanteils in
bar vor Ort, alternativ bei späterer Einforderung zusätzliche
Berechnung der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten - wären
mutmaßlich nicht in Deinem Sinne.)
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Soweit ich das verstanden habe, bemängelt er, daß, wenn er die Rechnung
'in Time' bekommen hätte, sie steuerlich hätte absetzen können.
Wolfgang
--
Ähm, kann er das nicht immer noch? Zufluss-/Abflussprinzip ...
Davon hat er nur wenig, wenn er seinerzeit /über/ dem Freibetrag lag,
während es jetzt wohl /im/ Freibetrag versackt.
Wolfgang
--
Das ist ja auch nur korrekt, wenn er damals außergewöhnlich belastet
war, es jetzt aber nicht mehr ist.
Yepp.
Wolfgang
--