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Baum nimmt Licht weg - wie sieht die rechtliche Lage da aus?

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Jörg Barres

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Apr 22, 2012, 10:22:33 AM4/22/12
to
Hallo alle,

sicher kein ganz neues Thema, wir wollen auch nicht gleich zum Anwalt
rennen, aber die rein rechtliche Lage interessiert uns schon.

Also, wir haben in der Wohnküche ein Doppelfenster nach Süden. Etwa 6-8
Meter weiter steht dann das nächste Haus (unser Vermieter, absolut
ungestörtes gutes Verhätnis - keinerlei Stress).
Zwischen den beiden Häuser wächst eine Kastanie, und die ist
mittlerweile so hoch, daß wir bei belaubtem Baum praktisch keinerlei
direktes Licht mehr in der Küche haben (Wir machen also im August
mittags das Licht an, damit wir was sehen können).

Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche extrem verdunkelt

Danke,

Jörg
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bastian

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Apr 22, 2012, 10:37:15 AM4/22/12
to
On 22 Apr., 21:22, Jörg Barres <n...@traicon.net> wrote:
.


> Also, wir haben in der Wohnküche ein Doppelfenster nach Süden. Etwa 6-8
> Meter weiter steht dann das nächste Haus (unser Vermieter, absolut
> ungestörtes gutes Verhätnis - keinerlei Stress).
> Zwischen den beiden Häuser wächst eine Kastanie, ,



Ich nehme an, die 8 m sind die 2x4m Grenzabstand.

In welchem Garten steht denn der Baum

Harald Hengel

unread,
Apr 22, 2012, 1:13:56 PM4/22/12
to
Jörg Barres schrieb:

> Also, wir haben in der Wohnküche ein Doppelfenster nach
> Süden. Etwa 6-8 Meter weiter steht dann das nächste Haus
> (unser Vermieter, absolut ungestörtes gutes Verhätnis -
> keinerlei Stress). Zwischen den beiden Häuser wächst eine
> Kastanie, und die
> ist mittlerweile so hoch, daß wir bei belaubtem Baum
> praktisch keinerlei direktes Licht mehr in der Küche
> haben (Wir machen also im August mittags das Licht an,
> damit wir was sehen können).

Auf wessen Grundstück steht der Baum.
Du selbst, bzw. dein Vermieter darf sich/dir mit eigenen
Bäumen so viel Licht nehmen wie er will.
Steht der Baum auf einem fremden Grundstück käme vermutlich
der Bebauungsplan in Betracht in welchem Grenzbebauung und
Abschattung vermutlich beschrieben ist.

> Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
> a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
> b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche
> extrem verdunkelt

So der Baum dem Grundstückseigentümer gehört gibt es nichts,
ausser mit dem zu reden.
Im Gegenteil eher gibt es Probleme mit Baumschutzordnungen,
die fällen verbieten und den Erhalt des Baumes fordern,
meist an der Stammdicke fest gemacht.
Als Grundstückseigentümer kann es duchaus sinnvoll sein,
Bäume rechtzeitig zu entfernen, bevor sie in die Regeln von
Baumschutzverordnungen fallen. ;-)

Grüße Harald

Christopher Creutzig

unread,
Apr 24, 2012, 3:11:51 PM4/24/12
to
On 4/22/12 4:22 PM, Jörg Barres wrote:

> Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
> a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
> b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche extrem verdunkelt

Ja, aber je nach Bundesland und teilweise (Baumschutzordnung) auch noch
nach Kommune verschiedene.

http://www.baumportal.de/bp_plzalle.htm
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html
(Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
ist §47 aufgehoben – und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)

--
Ohne Freiheit geht das Leben rückwärts. (Berthold Brecht)

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 24, 2012, 5:20:01 PM4/24/12
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/22/12 4:22 PM, Jörg Barres wrote:
>> Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
>> a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
>> b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche extrem
>> verdunkelt
>
> Ja, aber je nach Bundesland und teilweise (Baumschutzordnung) auch noch
> nach Kommune verschiedene.
>
> http://www.baumportal.de/bp_plzalle.htm
> http://www.haus-und-grund-
muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html
> (Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
> soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
> ist §47 aufgehoben ? und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
> also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)

Hmm, in meinem § 47 AGBGB heisst es:
| (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß auf einem
| Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder
| Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie
| über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze
| seines Grundstücks gehalten werden.

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Apr 24, 2012, 5:45:53 PM4/24/12
to
Sehe ich das richtig, dass beide Grundstücke (oder ist es gar nur eins
mit zwei Gebäuden?) den selben Eigentümer haben?
Eine Norm, die die Verschattung des eigenen Grundstücks durch einen
Baum verbietet, dürfte schwerlich zu finden sein.
Message has been deleted

Christopher Creutzig

unread,
Apr 25, 2012, 11:52:47 AM4/25/12
to
On 4/24/12 11:20 PM, Rupert Haselbeck wrote:
> Christopher Creutzig schrieb:

>> (Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
>> soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
>> ist §47 aufgehoben ? und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
>> also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)
>
> Hmm, in meinem § 47 AGBGB heisst es:
> | (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß auf einem

Das passt. Aber warum zeigt mir http://dejure.org/gesetze/AGBGB/47.html
etwas völlig anderes? Einen Zahlendreher scheine ich nicht drin zu haben.

--
> 60 Prozent sind bei dir also „fast ausschließlich“.
Du kannst doch einem weinerlichen Waschlappen nicht mit Zahlen
kommen . . . (Volker Gringmuth und Wolfgang Kieckbusch)

Stefan Schmitz

unread,
Apr 25, 2012, 2:55:14 PM4/25/12
to
On 25 Apr., 17:52, Christopher Creutzig <christop...@creutzig.de>
wrote:
> On 4/24/12 11:20 PM, Rupert Haselbeck wrote:
>
> > Christopher Creutzig schrieb:
> >> (Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
> >> soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
> >> ist §47 aufgehoben ? und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
> >> also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)
>
> > Hmm, in meinem § 47 AGBGB heisst es:
> > | (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß auf einem
>
> Das passt. Aber warum zeigt mir http://dejure.org/gesetze/AGBGB/47.html
> etwas völlig anderes? Einen Zahlendreher scheine ich nicht drin zu haben.

Offenbar unterscheidet sich das AGBGB aus Baden-Württemberg, das bei
dejure zu lesen ist, stark von den entsprechenden Gesetzen anderer
Länder.

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 25, 2012, 1:08:22 AM4/25/12
to
Am 24.04.2012 21:11, schrieb Christopher Creutzig:
>
>> Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
>> a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
>> b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche extrem verdunkelt
>
> Ja, aber je nach Bundesland und teilweise (Baumschutzordnung) auch noch
> nach Kommune verschiedene.
>
> http://www.baumportal.de/bp_plzalle.htm
> http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html
> (Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
> soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
> ist §47 aufgehoben – und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
> also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)

Das AGBGB scheint ein Ländergesetz zu sein; wenn Du mal einfach nur nach
'AGBGB' googelst, findest Du zumindest Hinweise auf Bayern
(by.juris.de/by/AGBGB_BY_rahmen.htm), Niedersachsen ('AGBGB
Niedersachsen - Ausführungsgesetze der Länder zum BGB'), BaWü ('Gesetze
im WWW - Landesrecht - Baden-Württemberg'), Hessen
('Verwaltungsvorschriften 27a Hess.AGBGB - Hessenrecht') usw.

Da der Link aus Bayern stammt, musst Du also auch das bayerische AGBGB
zu Rate ziehen (s. o.).

BTW, ich vermute mal, Du hast Dir das Gesetz über dejure.org angeschaut;
da landet man bei § 47 AGBGB tatsächlich bei einem aufgehobenen
Paragrafen im Abschnitt Mündelsicherheit. Gemeinerweise zeigt dejure.org
aber das betreffende Bundesland (bzw. überhaupt, daß es sich /nicht/ um
ein Bundesgesetz handelt) nur an, wenn man die Übersichtsseite (Menü
rechts oben) zu dem dargestellten Gesetz aufruft.

Wolf 'und das ist aus BaWü (was weniger verwundert, wenn man weiß, daß
dejure.org in Mannheim beheimatet ist :-/)' gang
--

Thomas Hochstein

unread,
Apr 27, 2012, 12:53:19 PM4/27/12
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> BTW, ich vermute mal, Du hast Dir das Gesetz über dejure.org angeschaut;
> da landet man bei § 47 AGBGB tatsächlich bei einem aufgehobenen
> Paragrafen im Abschnitt Mündelsicherheit. Gemeinerweise zeigt dejure.org
> aber das betreffende Bundesland (bzw. überhaupt, daß es sich /nicht/ um
> ein Bundesgesetz handelt) nur an, wenn man die Übersichtsseite (Menü
> rechts oben) zu dem dargestellten Gesetz aufruft.

Nachdem dejure.org neben Bundesrecht (m.W. nur) das
baden-württembergische Landesrecht enthält (schleßlich ist das auch
ein baden-württembergischer Anbieter), muß man da gar nicht lange
gucken. ;)

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Christopher Creutzig

unread,
May 5, 2012, 7:02:24 AM5/5/12
to
On 4/27/12 6:53 PM, Thomas Hochstein wrote:

> Nachdem dejure.org neben Bundesrecht (m.W. nur) das
> baden-württembergische Landesrecht enthält (schleßlich ist das auch
> ein baden-württembergischer Anbieter), muß man da gar nicht lange
> gucken. ;)

Wenn man weiss, dass es sich nicht um Bundesrecht handelt, nicht. Aber
der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht ist nicht evident und
dort nicht klar markiert.

--
OjE ist das Usenet-Äquivalent zu einem Auto, das keine Bremsen hat und
nur nach links steuern kann. Es ist sinnvoller, auf ein richtiges Auto
umzusteigen, anstatt eine Strecke zu suchen, die keine Hindernisse und
keine Rechtskurven hat. (Antonio Navarro Perez in z-netz.frd)

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2012, 8:04:30 AM5/7/12
to
Christopher Creutzig schrieb:

> On 4/27/12 6:53 PM, Thomas Hochstein wrote:
>> Nachdem dejure.org neben Bundesrecht (m.W. nur) das
>> baden-württembergische Landesrecht enthält (schleßlich ist das auch
>> ein baden-württembergischer Anbieter), muß man da gar nicht lange
>> gucken. ;)
>
> Wenn man weiss, dass es sich nicht um Bundesrecht handelt, nicht. Aber
> der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht ist nicht evident und
> dort nicht klar markiert.

Hm. <http://dejure.org/gesetze/AGBGB>

| Baden-Württemberg
| Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Da steht's eigentlich recht klar. (Ist das neu?)

| Gesetz vom 26.11.1974 (GBl. S. 498)
|
| zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GBl. S. 545) m.W.v. 17.12.2011

Auch das belegt bereits, daß es sich um ein Landesgesetz handeln muß,
weil Bundesgesetze im "BGBl.", also im Bundesgesetzgblatt,
veröffentlicht werden.

Grüße,

Stefan Schmitz

unread,
May 7, 2012, 11:36:37 AM5/7/12
to
On 7 Mai, 14:04, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Christopher Creutzig schrieb:
>
> > On 4/27/12 6:53 PM, Thomas Hochstein wrote:
> >> Nachdem dejure.org neben Bundesrecht (m.W. nur) das
> >> baden-württembergische Landesrecht enthält (schleßlich ist das auch
> >> ein baden-württembergischer Anbieter), muß man da gar nicht lange
> >> gucken. ;)
>
> > Wenn man weiss, dass es sich nicht um Bundesrecht handelt, nicht. Aber
> > der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht ist nicht evident und
> > dort nicht klar markiert.
>
> Hm. <http://dejure.org/gesetze/AGBGB>
>
> | Baden-Württemberg
> | Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
>
> Da steht's eigentlich recht klar. (Ist das neu?)

Das sieht man aber nicht, wenn man einzelne Paragraphen aufschlägt.
Und die u.U. aufschlussreichen Änderungshinweise gibt es nur bei
manchen Paragraphen.

Christopher Creutzig

unread,
May 7, 2012, 1:05:41 PM5/7/12
to
On 5/7/12 2:04 PM, Thomas Hochstein wrote:
> Christopher Creutzig schrieb:

>> Wenn man weiss, dass es sich nicht um Bundesrecht handelt, nicht.
>> Aber der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht ist nicht
>> evident und dort nicht klar markiert.
>
> Hm. <http://dejure.org/gesetze/AGBGB>
>
> | Baden-Württemberg | Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
>
> Da steht's eigentlich recht klar. (Ist das neu?)

Wie Wolfgang bereits schrieb, steht das halt nur auf der Eingangsseite.
Ich habe meinen Brauser so konfiguriert, dass „dj 47 AGBGB“ die
dejure-Suche mit „47 AGBGB“ füttert, und diese Suche landet direkt bei
dem entsprechenden Paragraphen. Klar, wenn ich auf die Idee gekommen
wäre, es könnte sich um Landesrecht handeln, hätte ich auf der
Übersichtsseite nachsehen können …

Wolfgang Jäth

unread,
May 7, 2012, 12:47:40 PM5/7/12
to
Am 07.05.2012 14:04, schrieb Thomas Hochstein:
>
>>> Nachdem dejure.org neben Bundesrecht (m.W. nur) das
>>> baden-württembergische Landesrecht enthält (schleßlich ist das auch
>>> ein baden-württembergischer Anbieter), muß man da gar nicht lange
>>> gucken. ;)
>>
>> Wenn man weiss, dass es sich nicht um Bundesrecht handelt, nicht. Aber
>> der Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht ist nicht evident und
>> dort nicht klar markiert.
>
> Hm. <http://dejure.org/gesetze/AGBGB>
>
> | Baden-Württemberg
> | Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
>
> Da steht's eigentlich recht klar. (Ist das neu?)

Aber da: <http://dejure.org/gesetze/AGBGB/47.html> nicht.

Wolfgang
--

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2012, 12:45:03 PM5/7/12
to
Stefan Schmitz schrieb:
Stimmt. Man muß schon ein wenig gucken.

Grüße,
-thh
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