Am 24.04.2012 21:11, schrieb Christopher Creutzig:
>
>> Gibt es da irgenwelche Paragrafen,
>> a) wie weit ein Baum von einem Haus weg sein muß
>> b) ob der Baum beschnitten werden muß, da es unsere Küche extrem verdunkelt
>
> Ja, aber je nach Bundesland und teilweise (Baumschutzordnung) auch noch
> nach Kommune verschiedene.
>
>
http://www.baumportal.de/bp_plzalle.htm
>
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html
> (Wobei mir gleich bei der ersten Gesetzesstelle unklar ist, wasdas sein
> soll. AGBGB steht normalerweise für das Ausführungsgesetz BGB, und da
> ist §47 aufgehoben – und steht im Abschnitt zur Mündelsicherheit, hat
> also so gar nichts mit Bäumen zu tun. Bitte mit Vorsicht genießen.)
Das AGBGB scheint ein Ländergesetz zu sein; wenn Du mal einfach nur nach
'AGBGB' googelst, findest Du zumindest Hinweise auf Bayern
(
by.juris.de/by/AGBGB_BY_rahmen.htm), Niedersachsen ('AGBGB
Niedersachsen - Ausführungsgesetze der Länder zum BGB'), BaWü ('Gesetze
im WWW - Landesrecht - Baden-Württemberg'), Hessen
('Verwaltungsvorschriften 27a Hess.AGBGB - Hessenrecht') usw.
Da der Link aus Bayern stammt, musst Du also auch das bayerische AGBGB
zu Rate ziehen (s. o.).
BTW, ich vermute mal, Du hast Dir das Gesetz über
dejure.org angeschaut;
da landet man bei § 47 AGBGB tatsächlich bei einem aufgehobenen
Paragrafen im Abschnitt Mündelsicherheit. Gemeinerweise zeigt
dejure.org
aber das betreffende Bundesland (bzw. überhaupt, daß es sich /nicht/ um
ein Bundesgesetz handelt) nur an, wenn man die Übersichtsseite (Menü
rechts oben) zu dem dargestellten Gesetz aufruft.
Wolf 'und das ist aus BaWü (was weniger verwundert, wenn man weiß, daß
dejure.org in Mannheim beheimatet ist :-/)' gang
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