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Lebenslauf - Rechtsmittel

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Achim Andreas

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Jul 7, 2009, 7:55:07 AM7/7/09
to
Hallo zusammen, eine Frage die sich gestern bei einem Gespr�ch ergab, hat
mit der Gestaltung eines Lebenslaufes zu tun. Nehmen wir an, ich h�tte
innerhalb von 15 Jahren insgesamt 7 Arbeitsstellen gehabt. Darunter auch
solche mit einer Dauer von 3 (2 Stellen) und 5 (1 Stelle) Monaten. Die
Zeugnisse f�r diese kurzen Zeiten sind laut RA, Gut. Um nun nicht als
"Jobhopper" tituliert zu werden, schon mehrfach bei Vorstellungsgespr�chen
geschehen, k�nnte man doch diese 3 Stellen einfach weglassen und
"arbeitssuchend oder Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt" eintragen.
Frage an die Rechtsfachleute unter Euch, ob es dabei zu irgendwelchen
Rechtsfolgen kommen k�nnte.

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 7, 2009, 8:17:05 AM7/7/09
to
Achim Andreas schrieb:
> Hallo zusammen, eine Frage die sich gestern bei einem Gespräch ergab, hat
> mit der Gestaltung eines Lebenslaufes zu tun. Nehmen wir an, ich hätte

> innerhalb von 15 Jahren insgesamt 7 Arbeitsstellen gehabt. Darunter auch
> solche mit einer Dauer von 3 (2 Stellen) und 5 (1 Stelle) Monaten. Die
> Zeugnisse für diese kurzen Zeiten sind laut RA, Gut. Um nun nicht als
> "Jobhopper" tituliert zu werden, schon mehrfach bei Vorstellungsgesprächen
> geschehen,

Die wussten _vorher_ aus deinen Unterlagen, dass Du 7 Arbeitsstellen
hattest und haben Dich _trotzdem_ zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Wenn das tatsächlich so negativ gewesen wäre, wärst Du gar nicht
eingeladen worden.
Mit der Frage wollten sie nur sehen, wie Du auf evtl. unangenehme
Fragen reagierst und inwieweit Du im Reinen mit Deinem Lebenslauf
bist.

> könnte man doch diese 3 Stellen einfach weglassen und


> "arbeitssuchend oder Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt" eintragen.

Dann geht der Gesprächspartner von 11 Monaten Arbeitslosigkeit aus -
ob das einen besseren Eindruck machen würde?

Unangenehme Fragen wirst Du deswegen nicht vermeiden können.

> Frage an die Rechtsfachleute unter Euch, ob es dabei zu irgendwelchen

> Rechtsfolgen kommen könnte.

Nein; die Bezeichnung wäre insoweit ja auch zutreffend.

Stefan Schmitz

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Jul 7, 2009, 8:27:28 AM7/7/09
to
On 7 Jul., 13:55, "Achim Andreas" <Achim-And...@t-online.de> wrote:

> Zeugnisse für diese kurzen Zeiten sind laut RA, Gut. Um nun nicht als
> "Jobhopper" tituliert zu werden, schon mehrfach bei Vorstellungsgesprächen
> geschehen, könnte man doch diese 3 Stellen einfach weglassen und


> "arbeitssuchend oder Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt" eintragen.

Warum meinst du, dass Arbeitslosigkeit besser ankommen sollte als
Kurzzeitjobs?
Was war denn der Grund dafür, dass du die Jobs trotz guter Zeugnisse
nur so kurz gemacht hast? Wenn du anschließend was besseres gefunden
und dort dann auch länger gearbeitet hast, kann man das doch gut
verkaufen.
Oder waren das Arbeiten, die nicht deiner Qualifikation entsprechen?

Uwe Borchert

unread,
Jul 7, 2009, 8:45:30 AM7/7/09
to
Hallo,

Achim Andreas schrieb:
> Hallo zusammen, eine Frage die sich gestern bei einem Gesprᅵch ergab,


> hat mit der Gestaltung eines Lebenslaufes zu tun. Nehmen wir an, ich

> hᅵtte innerhalb von 15 Jahren insgesamt 7 Arbeitsstellen gehabt.


> Darunter auch solche mit einer Dauer von 3 (2 Stellen) und 5 (1 Stelle)

> Monaten. Die Zeugnisse fᅵr diese kurzen Zeiten sind laut RA, Gut. Um nun


> nicht als "Jobhopper" tituliert zu werden, schon mehrfach bei

> Vorstellungsgesprᅵchen geschehen, kᅵnnte man doch diese 3 Stellen


> einfach weglassen und "arbeitssuchend oder Neuorientierung auf dem
> Arbeitsmarkt" eintragen. Frage an die Rechtsfachleute unter Euch, ob es

> dabei zu irgendwelchen Rechtsfolgen kommen kᅵnnte.

Warum weglassen? Du hast Deine Arbeit gemacht, diese war kurz
und projektbezogen, die AG waren (nach Zeugnis) zufrieden mit
Dir und das war's dann. Du wusstest ja, dass diese Arbeiten
nur befristet waren und Du hattest auch keine Bedenken dagegen
diese Art von Arbeit zu ᅵbernehmen.


MfG


Uwe Borchert

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