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Busfahrer droht, mich nicht mitzunehmen

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Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 11:43:24 AM6/21/01
to
Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Zum Hintergrund: Ich fahre jeden Morgen mit dem Bus einer privaten
Busgesellschaft zur Schule (ca. 10 km). Der Bus befördert viele Schüler,
ist aber ein regulärer Lininebus. Ich habe für diese Linie eine
Dauerkarte. Ich bin volljährig.

Seit einiger Zeit fährt diese Linie ein Busfahrer, der für seine
Streitsucht berüchtigt ist. Unter Anderem beschimpft er Fahrgäste wegen
(meiner und Anderer Meinung nach) Kleinigkeiten[1] und weist sie auf
eine äußerst unhöfliche, ich würde sogar sagen unverschämte, Weise
zurecht.

Heute früh, als ich in den Bus einsteigen wollte (ich war gerade durch
die Tür gegangen), wurde ich vom Fahrer aufgefordert, den Bus zu
verlassen und als letzter einzusteigen, und das ohne dass ich etwas
getan hatte[2]. Als ich stehen blieb und fragte "Warum?" stieß er mich
recht grob aus dem Bus. Auf meine wiederholte Frage, warum ich als
letztes einsteigen solle, entgegnete er: "Weil ich das so gesagt habe.".
Als ich mich rechtfertigen wollte, drohte er mir an, mich nicht
mitzunehmen ("Und wenn du noch weiter diskutierst kannst du gleich
laufen.").

Frage nun:
Sollte er seine Drohung tatsächlich wahrmachen und mich nicht mitnehmen,
was ist das korrekte Verhalten meinerseits?
Was, wenn ich zu spät in die Schule komme? Was, wenn ich zum Beispiel
eine Schulaufgabe verpasse? Die Schule ist ca. 10 km von meinem Wohnort
entfernt, die Busverbindung ist schlecht und ein anderes Transportmittel
steht mir in der Regel nicht zur Verfügung.

Und: Wie wörtlich ist, so vorhanden, der Abschnitt in den
Beförderungsbedingungen "Der Fahrgast hat den Anweisungen des Personals
[oder Fahrers oder ähnlich] Folge zu leisten? Was ist mit solchen
offensichtlichen "Missbrauchs"-fällen?

Und was kann ich tun, wenn der Busfahrer wiederholt Gewalt anwendet, um
mich aus dem Bus zu befördern?

[1] Beispiel: Eine Grundschülerin, die kurz auf einem Sitz kniet.
[2] Ich hatte bewusst nicht gedrängelt[3], weil ich eben dies vermeiden
wollte. Es ist allerdings gut möglich, da der Busfahrer diesen Eindruck
hatte. Er kann nicht den gesamten Bereicht, in dem sich die Leute
anstellen, überblicken.
[3] Es ist auch allgemein nicht meine Art, mich vorzudrängeln, dies nur
zur Klarstellung.

cya,
Martin
--
Sign the Linux Drivers Petition:
http://www.libranet.com/petition.html

Karsten Mustermann

unread,
Jun 21, 2001, 12:20:34 PM6/21/01
to
Hallo,

"Martin Herrmann" <martin....@gmx.net> schrieb...

> Sollte er seine Drohung tatsächlich wahrmachen und mich nicht mitnehmen,
> was ist das korrekte Verhalten meinerseits?

Natürlich geht das nicht so einfach...

> Was, wenn ich zu spät in die Schule komme? Was, wenn ich zum Beispiel
> eine Schulaufgabe verpasse? Die Schule ist ca. 10 km von meinem Wohnort
> entfernt, die Busverbindung ist schlecht und ein anderes Transportmittel
> steht mir in der Regel nicht zur Verfügung.

Evtl. könntest Du zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (also etwa
Taxikosten) gegen das Busunternehmen durchsetzen.

> Und: Wie wörtlich ist, so vorhanden, der Abschnitt in den
> Beförderungsbedingungen "Der Fahrgast hat den Anweisungen des Personals
> [oder Fahrers oder ähnlich] Folge zu leisten?

Natürlich gibt's da auch eine Verhältnismässigkeit: man muß nur auf den
Fahrer hören, soweit es unmittelbar etwas mit dem Fahrbetrieb zu tun hat
(man darf nicht rauchen, keine laute Musik, man muß nach hinten durchgehen
etc.).

> Und was kann ich tun, wenn der Busfahrer wiederholt Gewalt anwendet, um
> mich aus dem Bus zu befördern?

Schnapp Dir auf jeden Fall die Leute an der Haltestelle, die das
mitangesehen haben, und schreib Dir ihre Namen und Adressen auf... Ich
denke, da könnte der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein, aber
IANAL...

Aber warum beschwerst Du Dich nicht einfach mal schriftlich bei dem
Busunternehmen? Nach seinem ersten Anschiß wird er aufpassen, was er
macht...


Gruß
Karsten


Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 12:51:19 PM6/21/01
to
Karsten Mustermann schrieb:

>
> > Was, wenn ich zu spät in die Schule komme? Was, wenn ich zum Beispiel
> > eine Schulaufgabe verpasse? Die Schule ist ca. 10 km von meinem Wohnort
> > entfernt, die Busverbindung ist schlecht und ein anderes Transportmittel
> > steht mir in der Regel nicht zur Verfügung.
>
> Evtl. könntest Du zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (also etwa
> Taxikosten) gegen das Busunternehmen durchsetzen.

Wie würde das ablaufen?
Mit dem Taxi fahren, und dann? Mir vom Taxifahrer eine Rechnung
ausstellen lassen (machen die das überhaupt?) oder das Taxi regulär
bezahlen und eine Quittung geben lassen? Und dann? Was muss ich dann
tun?


> > Und: Wie wörtlich ist, so vorhanden, der Abschnitt in den
> > Beförderungsbedingungen "Der Fahrgast hat den Anweisungen des Personals
> > [oder Fahrers oder ähnlich] Folge zu leisten?
>
> Natürlich gibt's da auch eine Verhältnismässigkeit: man muß nur auf den
> Fahrer hören, soweit es unmittelbar etwas mit dem Fahrbetrieb zu tun hat
> (man darf nicht rauchen, keine laute Musik, man muß nach hinten durchgehen
> etc.).

Hm, OK. Das halte ich für vernünftig. Sachen wie Rauchen und laute Musik
sind schließlich auch in den Beförderungsbedingungen festgelegt.


> > Und was kann ich tun, wenn der Busfahrer wiederholt Gewalt anwendet, um
> > mich aus dem Bus zu befördern?
>
> Schnapp Dir auf jeden Fall die Leute an der Haltestelle, die das
> mitangesehen haben, und schreib Dir ihre Namen und Adressen auf... Ich

Müssen die volljährig sein? Bei uns an der Haltestelle fahren praktisch
nur jüngere Schüler mit.


> denke, da könnte der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein, aber
> IANAL...


> Aber warum beschwerst Du Dich nicht einfach mal schriftlich bei dem
> Busunternehmen? Nach seinem ersten Anschiß wird er aufpassen, was er
> macht...

Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
geschieht dem Fahrer?

Der Bus ist vom Busunternehmen "Reisedienst Flaschenträger" und fährt
"im Auftrag von KVG". KVG[1] ist ein etwas größeres Unternehmen, die
Linie gehört zu KVG (wird auch in ihrem Fahrplan und an der Haltestelle
so ausgewiesen). Flaschenträger ist ein AFAIK kleines Unternehmen und
fährt mehrere Linien(abschnitte) für KVG.
An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
Oder am besten an beide?

Ich habe allerdings noch ein Problem: Die Formulierung des Briefs. Wie
schreibt man da? Sachlich, wahrheitsgemäß und ausführlich ist klar. Aber
wie beschreibt man das? Schreibt man explizit, dass man sich beschweren
will ("Ich möchte mich über den Fahrer der Linie [...] beschweren, der
[...]") oder lässt man das weg? Was schreibt man am Schluss? "Ich bitte
darum, dafür zu sorgen, dass sich derartige Vorfälle nicht
wiederholen."?
Und an wen genau schreibt man das? Einfach an die Postadresse des
Unternehmens oder an irgend eine spezielle Stelle?

Hat irgend jemand einen Musterbrief oder Anregungen, Formulierungen oder
sonst irgend etwas, was mir helfen könnte? Ich wäre sehr dankbar, wenn
Ihr mir etwas zukommen lassen würded, gerne auch per e-Mail, falls es
nicht in die Newsgroup gepostet werden soll (Adresse steht im Header).

[1] Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Jun 21, 2001, 1:16:59 PM6/21/01
to

Martin Herrmann schrieb:
>
> Karsten Mustermann schrieb:

> > denke, da könnte der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein, aber
> > IANAL...
>
> > Aber warum beschwerst Du Dich nicht einfach mal schriftlich bei dem
> > Busunternehmen? Nach seinem ersten Anschiß wird er aufpassen, was er
> > macht...
>
> Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
> geschieht dem Fahrer?

Wenn es erst nur eine Beschwerde ist: irgendwo zwischen gar nix und
Abmahnung.

Wenn sich die Beschwerden häufen, kann sich der Busfahrer ziemlich
schnell einen neuen Job suchen. Busfahrer gibt es genug auf dem
Arbeitsmarkt.

Wenn sogar eine Anzeige wegen Nötigung auftaucht und der Busfahrer
verurteilt wird, ist er ganz sicher seinen Job los und darf außerdem
noch eine entsprechende Strafe zahlen.



> Der Bus ist vom Busunternehmen "Reisedienst Flaschenträger"

Nomen est omen: man sieht ja, was da für Flaschen als Busfahrer getragen
werden ;-)

> An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
> Oder am besten an beide?

Beide. Dann kann nämlich der Flaschenträger damit rechnen, daß er bei
genügend Beschwerden die Linie los wird. Spätestens wenn von der KVG
eine Rückfrage kommt, wird auch ein ziemlich gleichgültiger
Fuhrunternehmer den Fahrer ins Gebet nehmen.


Gruß, Garfield

--
Die StVO bedarf dringend der kompletten Überarbeitung.
Als Grundlage dafür muß §1 Abs.2 und §3 Abs.2 verwendet werden.

http://www.rtge.de

Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 1:48:56 PM6/21/01
to
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:

>
> > Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
> > geschieht dem Fahrer?
>
> Wenn es erst nur eine Beschwerde ist: irgendwo zwischen gar nix und
> Abmahnung.

Aha. Kann ich davon ausgehen, eine Rückmeldung bzw. eine Bestätigung des
Busunternehmens zu erhalten?


> Wenn sogar eine Anzeige wegen Nötigung auftaucht und der Busfahrer

Was bedeutet denn "Nötigung" in diesem Fall? Bzw., was bedeutet Nötigung
allgemein bzw. wo kann ich dies nachlesen?


> > Der Bus ist vom Busunternehmen "Reisedienst Flaschenträger"
>
> Nomen est omen: man sieht ja, was da für Flaschen als Busfahrer getragen
> werden ;-)

Hehe ;)


> > An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
> > Oder am besten an beide?
>
> Beide. Dann kann nämlich der Flaschenträger damit rechnen, daß er bei

Schreibe ich das irgendwie drauf, dass das an beide Unternehmen ging,
oder sollen die beiden nichts von der Beschwerde an das jeweils andere
Unternehmen wissen?


> genügend Beschwerden die Linie los wird. Spätestens wenn von der KVG
> eine Rückfrage kommt, wird auch ein ziemlich gleichgültiger
> Fuhrunternehmer den Fahrer ins Gebet nehmen.

Macht Sinn.

Tom Berger

unread,
Jun 21, 2001, 2:07:16 PM6/21/01
to
Martin Herrmann schrieb:

> Schreibe ich das irgendwie drauf, dass das an beide Unternehmen ging,

Auf jeden Fall - schließlich willst Du den Flaschenträgern ja auch klar
machen, daß der Fall nicht mit "Ablage P" erledigt werden kann, sondern
daß sie mit einer Rückfrage von KVG rechnen müssen. Für KVG ist es
einfacher, weil bei einem Anruf ja gleich Bezug auf Dein Schreiben
genommen werden kann.

Tom Berger

Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 2:15:56 PM6/21/01
to
Tom Berger schrieb:

>
> > Schreibe ich das irgendwie drauf, dass das an beide Unternehmen ging,
>
> Auf jeden Fall - schließlich willst Du den Flaschenträgern ja auch klar

OK, mache ich. In welcher Form geschieht das am besten?
Am Ende einen Vermerk "Dieses Schreiben ging auch an KVG" bzw. "Dieses
Schreiben ging auch an FT"?
Oder irgend wie anders?

Holger Lembke

unread,
Jun 21, 2001, 2:18:46 PM6/21/01
to
Martin Herrmann <martin....@gmx.net> wrote:

>Mit dem Taxi fahren, und dann? Mir vom Taxifahrer eine Rechnung
>ausstellen lassen (machen die das überhaupt?) oder das Taxi regulär
>bezahlen und eine Quittung geben lassen? Und dann? Was muss ich dann
>tun?

Der Taxifahrer will sofort bezahlt werden und schreibt dir darüber eine
Rechnung. Die dann in Kopie an die KVG schicken.

>> Schnapp Dir auf jeden Fall die Leute an der Haltestelle, die das
>> mitangesehen haben, und schreib Dir ihre Namen und Adressen auf... Ich
>
>Müssen die volljährig sein? Bei uns an der Haltestelle fahren praktisch
>nur jüngere Schüler mit.

Nein. Zeuge kann jeder sein.

>Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
>geschieht dem Fahrer?

Man weiss es nicht. Aber: der Versuch ist besser als gleich aufzugeben.

Wenn *du* Probleme mit dem Busfahrer hast, dann haben doch auch sicher
*andere* Probleme? Etwas Organisation und schon hat die KVG es nicht mehr
mit einer Einzelperson zu tun, sondern mit einer Gruppe.

In eurem Dorf gibts doch sicher einen Bürgermeister? Gibts dort nicht auch
eine Gruppe, die sich um die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
kümmert? Die haben vielleicht einen guten Draht.

>An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
>Oder am besten an beide?

An die KVG. Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken.


>"Ich bitte
>darum, dafür zu sorgen, dass sich derartige Vorfälle nicht
>wiederholen."?

Das ist doch ein schöner Satz.


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 2:42:40 PM6/21/01
to
Holger Lembke schrieb:

>
> >Mit dem Taxi fahren, und dann? Mir vom Taxifahrer eine Rechnung
> >ausstellen lassen (machen die das überhaupt?) oder das Taxi regulär
> >bezahlen und eine Quittung geben lassen? Und dann? Was muss ich dann
> >tun?
>
> Der Taxifahrer will sofort bezahlt werden und schreibt dir darüber eine
> Rechnung. Die dann in Kopie an die KVG schicken.

Ach so...OK. Muss ich sonst noch irgend etwas beachten? Schließlich
könnte ich doch sonst auch einfach behaupten, der Bus hätte mich nicht
mitgenommen, obwohl ich in Wirklichkeit zum Beispiel die Bus verpasst
habe? Oder reicht es dann, wenn ich einige Zeugen habe?


> >> Schnapp Dir auf jeden Fall die Leute an der Haltestelle, die das
> >> mitangesehen haben, und schreib Dir ihre Namen und Adressen auf... Ich
> >
> >Müssen die volljährig sein? Bei uns an der Haltestelle fahren praktisch
> >nur jüngere Schüler mit.
>
> Nein. Zeuge kann jeder sein.

Soll ich die auf der Beschwerde erwähnen, namentlich erwähnen oder
unterschreiben lassen?


> >Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
>

> Man weiss es nicht. Aber: der Versuch ist besser als gleich aufzugeben.

Klar.


> Wenn *du* Probleme mit dem Busfahrer hast, dann haben doch auch sicher
> *andere* Probleme?

Hm...es gibt durchaus noch andere, aber das sind halt meistens jüngere
(Grundschule bis Unterstufe).
Aber probieren kann ich es mal


> In eurem Dorf gibts doch sicher einen Bürgermeister? Gibts dort nicht auch
> eine Gruppe, die sich um die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
> kümmert? Die haben vielleicht einen guten Draht.

Ich glaube nicht. Es ist ein kleiner Ortsteil einer nicht besonders
großen Gemeinde.

Nick Mueller

unread,
Jun 21, 2001, 3:07:27 PM6/21/01
to
Martin Herrmann <martin....@gmx.net> wrote:

> Aha. Kann ich davon ausgehen, eine Rückmeldung bzw. eine Bestätigung des
> Busunternehmens zu erhalten?

Fordere sie einfach zu einer _schriftlichn_ Stellungnahme des
Unternehmers und des Fahrers auf. Vom Fahrer am Besten auch gleich noch
eine Entschuldigung verlangen. Das ganze per Brief an den KVG.

Hatte mal so einen wahnsinnigen Bussfahrer der unterm Fahren mit dem
Handy telefonierte (natürlich ohne Freisprecheinrichtung). Linie,
Uhrzeit und Wagennummer aufgeschrieben und beschwert.
Stellungnahme ist gekommen ...


Gruß,
Nick

--
Description forthcoming.

Holger Lembke

unread,
Jun 21, 2001, 3:06:13 PM6/21/01
to
Martin Herrmann <martin....@gmx.net> wrote:

>Soll ich die auf der Beschwerde erwähnen, namentlich erwähnen oder
>unterschreiben lassen?

Naja, es macht wahrscheinlich mehr Eindruck, wenn gleich einige Leute mehr
sich beschweren.

Andererseits: Namen sammeln und erstmal abwarten. Wenn die KVG dann "dumm
kommt", kann man immer noch neue Dinge überlegen.

Hinschreiben und gucken, was passiert.

Paul Schmitz-Josten

unread,
Jun 21, 2001, 3:54:30 PM6/21/01
to
Tom Berger schrieb am Thu, 21 Jun 2001 20:07:16 +0200 mit MID
<3B3237D4...@archtools.de>:

>daß der Fall nicht mit "Ablage P" erledigt werden kann

Das ist wohl die Rundablage?
Was heißt denn das "P"?

Ciao,

Paul

Christian Lamine

unread,
Jun 21, 2001, 4:32:22 PM6/21/01
to
Paul Schmitz-Josten schrieb:
> Tom Berger schrieb:

>>daß der Fall nicht mit "Ablage P" erledigt werden kann
> Das ist wohl die Rundablage?
> Was heißt denn das "P"?
[...]

>P<apierkorb...

Ch*dersichnichtsicheristobdiefrageernstgemeintwar*ris


--
Posting ist mindestens haltbar bis: siehe Unterseite.
Nach dem Öffnen bitte kühl und trocken lagern.

Ozan Ayyüce

unread,
Jun 21, 2001, 5:27:06 PM6/21/01
to
Martin Herrmann schrieb:

> [nerviger Busfahrer]

Einsteigen, Fahrausweis vorzeigen, hinsetzen. Wenn er was will den
Mund halten und ignorieren.

Wenn er dich anpackt Fallunterscheidung: Du bist kräftiger:
zurückschubsen. Er ist kräftiger: Sich Zeugen für die Tat
aufschreiben.

Das Problem dürfte dann keines mehr sein.


Ozan

Martin Herrmann

unread,
Jun 21, 2001, 5:45:10 PM6/21/01
to
Ozan Ayyüce schrieb:

>
> Wenn er dich anpackt Fallunterscheidung: Du bist kräftiger:
> zurückschubsen. Er ist kräftiger: Sich Zeugen für die Tat
> aufschreiben.

Er ist kräftiger.

> Das Problem dürfte dann keines mehr sein.

Was kann ich machen? Anzeigen? Wegen was? Körperverletzung? Nötigung?

Bernhard Wegner

unread,
Jun 21, 2001, 8:32:58 PM6/21/01
to
On Thu, 21 Jun 2001 23:45:10 +0200, Martin Herrmann
<martin....@gmx.net> wrote:

>Ozan Ayyüce schrieb:
>>
>> Wenn er dich anpackt Fallunterscheidung: Du bist kräftiger:
>> zurückschubsen. Er ist kräftiger: Sich Zeugen für die Tat
>> aufschreiben.
>
>Er ist kräftiger.
>
>> Das Problem dürfte dann keines mehr sein.
>
>Was kann ich machen? Anzeigen? Wegen was? Körperverletzung? Nötigung?

Abwarten bzw. ihn bitten, dass er doch bitte die Polizei rufen möge,
damit sie Dich aus dem Bus entfernen. Wenn die dann kommt muss er
schon einen Grund anführen. Letztendlich wird er dann wohl losfahren.

Hab ich übrigens mal so praktiziert, weil der Busfahrer sich weigerte
eine 10 DM Schein zu wechseln. Er fuhr im Anschluss los und musste
mich somit trotzdem mitnehmen.

Karsten Mustermann

unread,
Jun 21, 2001, 9:33:12 PM6/21/01
to
Hallo,

"Martin Herrmann" <martin....@gmx.net> schrieb...

> Wie würde das ablaufen?


> Mit dem Taxi fahren, und dann? Mir vom Taxifahrer eine Rechnung
> ausstellen lassen (machen die das überhaupt?) oder das Taxi regulär
> bezahlen und eine Quittung geben lassen? Und dann? Was muss ich dann
> tun?

Wie hier schon geschrieben: Zeugen schnappen, Taxi rufen, sich ne Rechnung
(mit Datum und Uhrzeit, vielleicht auch noch Fahrtziel und Abfahrtsort)
schreiben lassen... Dem Unternehmer eine Kopie der Rechnung zukommen lassen,
mit der freundlichen Bitte, den Betrag auf Dein Konto zu überweisen. Wenn Du
Glück hast, zahlen sie einfach, wenn nicht... naja, müßtest Du es eben per
Mahnverfahren / Klage zurückverlange, aber IANAL.

> > Schnapp Dir auf jeden Fall die Leute an der Haltestelle, die das
> > mitangesehen haben, und schreib Dir ihre Namen und Adressen auf... Ich
>
> Müssen die volljährig sein? Bei uns an der Haltestelle fahren praktisch
> nur jüngere Schüler mit.

Nee, wenn Du drei oder vier Kinder benennen kannst, wird das IHO reichen.

> > denke, da könnte der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein,
> > aber IANAL...

Du hattest gefragt, was Nötigung ist - den Paragraphen kannst Du Dir z. B.
bei http://lawww.de/Library/stgb/240.htm durchlesen.

> > Aber warum beschwerst Du Dich nicht einfach mal schriftlich bei dem
> > Busunternehmen? Nach seinem ersten Anschiß wird er aufpassen, was er
> > macht...
>
> Hm, hat das Aussicht auf Wirkung? Wird so etwas ernst genommen? Was
> geschieht dem Fahrer?

Kommt auf das Unternehmen an und seine Kundenfreundlichkeit an.. versuch's
einfach!

> Der Bus ist vom Busunternehmen "Reisedienst Flaschenträger" und fährt
> "im Auftrag von KVG". KVG[1] ist ein etwas größeres Unternehmen, die
> Linie gehört zu KVG (wird auch in ihrem Fahrplan und an der Haltestelle
> so ausgewiesen). Flaschenträger ist ein AFAIK kleines Unternehmen und
> fährt mehrere Linien(abschnitte) für KVG.
> An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
> Oder am besten an beide?

Am besten an beide.

> Ich habe allerdings noch ein Problem: Die Formulierung des Briefs. Wie
> schreibt man da? Sachlich, wahrheitsgemäß und ausführlich ist klar.

Vor allem höflich bleiben, auch wenn's vielleicht schwer fällt (derjenige,
der den Brief liest hat ja keine Schuld).

> Schreibt man explizit, dass man sich beschweren
> will ("Ich möchte mich über den Fahrer der Linie [...] beschweren, der
> [...]") oder lässt man das weg?

Sonst hat eine Beschwerde ja keinen Sinn, wenn man nicht schreibt, worüber
man sich beschweren möchten. ;-)

> Was schreibt man am Schluss? "Ich bitte
> darum, dafür zu sorgen, dass sich derartige Vorfälle nicht
> wiederholen."?

Hört sich doch gut an.

> Und an wen genau schreibt man das? Einfach an die Postadresse des
> Unternehmens oder an irgend eine spezielle Stelle?

Schick's an die Adresse die im Telefonbuch steht:

An die
Kahlgrund-Verkehrs- Gesellschaft mbH
AmBahnhof 12
63825 Schöllkrippen

Du weißt ja nicht, welche Stelle Deine Beschwerde bearbeitet - Das wird
schon weitergeleitet... Falschenträger hab ich nicht gefunden - ist das
vielleicht:

"Flaschenträger Carsten
CF-Hausmeisterservice und Dienstl.
Kleefleckenstr. 4
63867 Johannesberg"??

> Hat irgend jemand einen Musterbrief oder Anregungen, Formulierungen oder
> sonst irgend etwas, was mir helfen könnte? Ich wäre sehr dankbar, wenn
> Ihr mir etwas zukommen lassen würded, gerne auch per e-Mail, falls es
> nicht in die Newsgroup gepostet werden soll (Adresse steht im Header).

Schreib rein, was sich der Busfahrer bis jetzt schon alles erlaubt hat, daß
er Dir grundlos gedroht hat, Dich nicht mehr mitzunehmen. Erwähne auch, daß
er Gewalt angewandt hat. Bitte sie, dafür Sorge zu tragen, daß das nicht
wieder vorkommt. Bleib höflich und sachlich, und bitte Sie um eine
Stellungnahme.


Gruß
Karsten


Paul Schmitz-Josten

unread,
Jun 22, 2001, 1:24:54 AM6/22/01
to
Christian Lamine schrieb am Thu, 21 Jun 2001 22:32:22 +0200 mit MID
<Xns90C7E63CB8C8...@510017144882-0001.dialin.t-online.de>:

(Ablage P)


>> Was heißt denn das "P"?

>>P<apierkorb...

Argl!
Ich kannte die Rundablage und "classification vertical"
(frz. classeur = Ordner),
"P" jedoch nicht.

>Ch*dersichnichtsicheristobdiefrageernstgemeintwar*ris

Doch! Ich stand bloß heftig auf dem Schlauch!

Ciao und F'Up2 poster,

Paul

Michel Firholz

unread,
Jun 22, 2001, 3:42:51 AM6/22/01
to
"Martin Herrmann" <martin....@gmx.net> wrote in message
news:9gt4l7$k33$06$1...@news.t-online.com...

> Heute früh, als ich in den Bus einsteigen wollte (ich war
gerade durch
> die Tür gegangen), wurde ich vom Fahrer aufgefordert, den Bus
zu
> verlassen und als letzter einzusteigen, und das ohne dass ich
etwas
> getan hatte[2]. Als ich stehen blieb und fragte "Warum?" stieß
er mich
> recht grob aus dem Bus. Auf meine wiederholte Frage, warum ich
als
> letztes einsteigen solle, entgegnete er: "Weil ich das so
gesagt habe.".
> Als ich mich rechtfertigen wollte, drohte er mir an, mich nicht
> mitzunehmen ("Und wenn du noch weiter diskutierst kannst du
gleich
> laufen.").
Welche Ordnungswidrigkeit wirft Dir der Busfahrer vor? Kann es
sie beweisen? Kannst Du beweisen, daß es nicht so ist?


Herbert Albrecht

unread,
Jun 22, 2001, 3:45:22 AM6/22/01
to

Bernhard Wegner schrieb:

> Hab ich übrigens mal so praktiziert, weil der Busfahrer sich weigerte
> eine 10 DM Schein zu wechseln. Er fuhr im Anschluss los und musste
> mich somit trotzdem mitnehmen.

Wenn dann die Kontrolettis gekommen wäre, wäre das
eine teure Fahrt geworden.

Herbert

--
Denken Sie Nicht Zweimal, Es Ist Ganz Recht
(Bob Dylan, computerübersetzt)


Florian Kleinmanns

unread,
Jun 22, 2001, 3:46:29 AM6/22/01
to
Herbert Albrecht schrieb:

>> Hab ich übrigens mal so praktiziert, weil der Busfahrer sich weigerte
>> eine 10 DM Schein zu wechseln. Er fuhr im Anschluss los und musste
>> mich somit trotzdem mitnehmen.
>
> Wenn dann die Kontrolettis gekommen wäre, wäre das
> eine teure Fahrt geworden.

Rechtsgrundlage?

Grüße
Florian

Herbert Albrecht

unread,
Jun 22, 2001, 3:57:19 AM6/22/01
to

Florian Kleinmanns schrieb:

Daß er einen Fahrschein braucht, wird in den Geschäftsbedingungen
drinstehen und den hatte er ja nicht, weil er kein Geld hatte, das
den hohen Ansprüchen des Busfahrers genügte und das der
Busfahrer den mißlungenen Kaufversuch gegenüber dem Kontrolleur
bestätigt sollte man nicht voraussetzen. Für Fahrgäste, die ihrer
heiligen Pflicht, das Fahrgeld passend dabeizuhaben, nicht nach-
kommen, macht er das nicht.

Der Kontrolleur sieht also nur einen Schwarzfahrer mit einer
ziemlich dämlichen Ausrede.

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 22, 2001, 4:01:26 AM6/22/01
to
Herbert Albrecht schrieb:
>>>> Hab ich übrigens mal so praktiziert, weil der Busfahrer sich weigerte
>>>> eine 10 DM Schein zu wechseln. Er fuhr im Anschluss los und musste
>>>> mich somit trotzdem mitnehmen.
>>>
>>> Wenn dann die Kontrolettis gekommen wäre, wäre das
>>> eine teure Fahrt geworden.
>>
>> Rechtsgrundlage?
>
> Daß er einen Fahrschein braucht, wird in den Geschäftsbedingungen
> drinstehen und den hatte er ja nicht, weil er kein Geld hatte, das
> den hohen Ansprüchen des Busfahrers genügte und das der
> Busfahrer den mißlungenen Kaufversuch gegenüber dem Kontrolleur
> bestätigt sollte man nicht voraussetzen. Für Fahrgäste, die ihrer
> heiligen Pflicht, das Fahrgeld passend dabeizuhaben, nicht nach-
> kommen, macht er das nicht.

In den AGB wird stehen, dass der Busfahrer nicht verpflichtet ist, größere als
50-DM-Scheine zu wechseln. Umkehrschluss?

> Der Kontrolleur sieht also nur einen Schwarzfahrer mit einer
> ziemlich dämlichen Ausrede.

Dann soll er Klage erheben.

Grüße
Florian

Bernhard Muenzer

unread,
Jun 22, 2001, 6:23:46 AM6/22/01
to
Herbert Albrecht <rz3...@rzaix03.rrz.uni-hamburg.de> writes:
> Der Kontrolleur sieht also nur einen Schwarzfahrer mit einer ziemlich
> dämlichen Ausrede.

Der Richter wird aber einen Befoerderungsbetrieb im Annahmeverzug sehen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>907
&&942>e?61-m:u)["\n)moc.isc@rezneumb(rezneuM drahnreB"]))for(u=_=l=0;79-(m
=e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Johannes Wiesweg

unread,
Jun 22, 2001, 7:57:52 AM6/22/01
to
Martin Herrmann schrieb am Thu, 21 Jun 2001 20:42:40 +0200:
>
> Hm...es gibt durchaus noch andere, aber das sind halt meistens jüngere
> (Grundschule bis Unterstufe).
> Aber probieren kann ich es mal

Vielleicht hilft es, wenn die *Eltern* der jüngeren Schüler sich
beschweren.

--
Mit freundlichem Gruß,

Johannes Wiesweg
_______________________
Morgens wollte sie ihn spüren mit den Lippen sanft berühren.
Zum Blasen an den Mund hinführen. Heiß floß es dann in sie hinein
... ja, so ein Kaffee, der ist fein !"

Martin Herrmann

unread,
Jun 22, 2001, 8:18:06 AM6/22/01
to
Michel Firholz schrieb:

>
> > Heute früh, als ich in den Bus einsteigen wollte (ich war
> > gerade durch die Tür gegangen), wurde ich vom Fahrer
> > aufgefordert, den Bus zu verlassen und als letzter einzusteigen,
> [...]

> > Als ich mich rechtfertigen wollte, drohte er mir an, mich nicht
> > mitzunehmen ("Und wenn du noch weiter diskutierst kannst du
> > gleich laufen.").
>
> Welche Ordnungswidrigkeit wirft Dir der Busfahrer vor? Kann es
> sie beweisen? Kannst Du beweisen, daß es nicht so ist?

Keine. Er hat sich geweigert, eine Begründug abzugeben außer "Weil ich
das so gesagt habe" und "Wenn du noch weiter diskutierst kannst du
gleich laufen".
Er Beweisen: Er kann mir natürlich nix beweisen, weil ich nix gemacht
habe.

Martin Herrmann

unread,
Jun 22, 2001, 10:36:31 AM6/22/01
to
Bernhard Wegner schrieb:

>
> Abwarten bzw. ihn bitten, dass er doch bitte die Polizei rufen möge,
> damit sie Dich aus dem Bus entfernen. Wenn die dann kommt muss er
> schon einen Grund anführen. Letztendlich wird er dann wohl losfahren.

Klappt nicht, er schmeisst mich mit Gewalt raus.

Martin Herrmann

unread,
Jun 22, 2001, 10:48:18 AM6/22/01
to
Karsten Mustermann schrieb:

>
> > > denke, da könnte der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein,
> > > aber IANAL...
>
> Du hattest gefragt, was Nötigung ist - den Paragraphen kannst Du Dir z. B.
> bei http://lawww.de/Library/stgb/240.htm durchlesen.

Ja, danke.


> > An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
> > Oder am besten an beide?
>
> Am besten an beide.

Mir ist heute aufgefallen, dass ich noch etwas nicht beachtet hatte: Die
KVG, für die Flaschenträger fährt, ist Mitglied in einem
Verkehrsverband, der VAB. Ist es sinnvoll, eine weitere Kopie der
Beschwerde an die VAB zu schicken?


> > Ich habe allerdings noch ein Problem: Die Formulierung des Briefs. Wie
> > schreibt man da? Sachlich, wahrheitsgemäß und ausführlich ist klar.
>
> Vor allem höflich bleiben, auch wenn's vielleicht schwer fällt (derjenige,
> der den Brief liest hat ja keine Schuld).

Klar...damit habe ich kein Problem. Eher mit Formulierung von Einleitung
und Schluss.


> > Schreibt man explizit, dass man sich beschweren
> > will ("Ich möchte mich über den Fahrer der Linie [...] beschweren, der
> > [...]") oder lässt man das weg?
>
> Sonst hat eine Beschwerde ja keinen Sinn, wenn man nicht schreibt, worüber
> man sich beschweren möchten. ;-)

Nicht, worüber ich mich beschwere, sondern explizit den Ausdruck "Ich
möchte mich [...] beschweren.".


> Du weißt ja nicht, welche Stelle Deine Beschwerde bearbeitet - Das wird
> schon weitergeleitet... Falschenträger hab ich nicht gefunden - ist das
> vielleicht:
>
> "Flaschenträger Carsten
> CF-Hausmeisterservice und Dienstl.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Kaum ;)
Das ist kein Problem, die Adresse steht auch auf dem Bus drauf.

Heinz Lipphold

unread,
Jun 22, 2001, 11:22:46 AM6/22/01
to
Hi,

"Martin Herrmann" <martin....@gmx.net> schrieb ...
> [...]
> Seit einiger Zeit fährt diese Linie ein Busfahrer, der für seine
> Streitsucht berüchtigt ist. Unter Anderem beschimpft er Fahrgäste wegen
> (meiner und Anderer Meinung nach) Kleinigkeiten[1] und weist sie auf
> eine äußerst unhöfliche, ich würde sogar sagen unverschämte, Weise
> zurecht.


Solange er lediglich unhöflich ist, versuch einfach wegzuhören. Mehr
sind solche Typen meistens nicht wert.

> [...]
> Frage nun:
> Sollte er seine Drohung tatsächlich wahrmachen und mich nicht mitnehmen,
> was ist das korrekte Verhalten meinerseits?
> Was, wenn ich zu spät in die Schule komme? Was, wenn ich zum Beispiel
> eine Schulaufgabe verpasse? Die Schule ist ca. 10 km von meinem Wohnort
> entfernt, die Busverbindung ist schlecht und ein anderes Transportmittel
> steht mir in der Regel nicht zur Verfügung.
>
> Und: Wie wörtlich ist, so vorhanden, der Abschnitt in den
> Beförderungsbedingungen "Der Fahrgast hat den Anweisungen des Personals
> [oder Fahrers oder ähnlich] Folge zu leisten? Was ist mit solchen
> offensichtlichen "Missbrauchs"-fällen?
>
> Und was kann ich tun, wenn der Busfahrer wiederholt Gewalt anwendet, um
> mich aus dem Bus zu befördern?


Dazu solltest Du es gar nicht kommen lassen.
IMO musst Du den Bus verlassen, wenn der Busfahrer dieses von Dir ernsthaft
fordert, da er ggf. das "Hausrecht" in dem Bus ausübt. Wenn Du trotzdem
im Bus bleibst, könntest Du Dich evtl. wegen Hausfriedensbruch gem. § 123
StGB strafbar machen und der Busfahrer wäre sogar im Recht, wenn er Dich
gewaltsam hinaus befördert.
Selbst wenn einer von Euch die Polizei ruft, kann díese lediglich be-
schwichtigend auf den Busfahrer einreden, ihn jedoch keinesfalls zwingen
Dich mitzunehmen.

Aber das ist auch nicht weiter tragisch...

Sag dem Busfahrer einfach, alles am besten immer unter Dir namentlich
bekannten Zeugen, daß Du Inhaber einer Monatskarte bist und für den Fall,
daß er dich nicht befördert, Du leider auf ein Taxi zurückgreifen musst,
dessen Rechnung Du an sein Unternehmen weiterleiten wirst.
Das wird ihn herzlich wenig beeindrucken, also ohne grosse show aussteigen,
Taxi rufen, für die Rechnung in Vorlage treten und die Quittung gut
aufheben. Am besten ist, wenn auf der Quittung auch Fahrtzeit, Start und Ziel
steht.

Nun folgt ein Standardschreiben, dass Du weder an die Flaschen noch unbedingt
an dieses KVG richtest. Du schreibst an Deinen Vertragspartner, dass ist der,
der als Aussteller auf dem Monatsticket genannt ist.
Im Zweifel ist dies jedoch KVG.
Dieses Schreiben richtest Du an die Geschäftsführung, bei einer AG an den
Vorstand. Damit ist von Deiner Seite sichergestellt, dass es den zuständigen
erreicht.

Dann würde ich kurz (wirklich kurz, nicht in allen Einzelheiten) darlegen,
dass Du eine Monatskarte besitzt, sich der Busfahrer geweigert hat Dich
zu befördern und Du deshalb gezwungen warst Taxi zu fahren (Datum, Linie
und Name des Busfahrers, sofern bekannt, sollten hier erwähnt werden).
Dann noch "... bitte ich sie mir den für das Taxi verauslagten Betrag von DM
XX,XX umgehend auf mein Konto [Ktnr] bei [Bank] [BLZ] zu überweisen. Eine
Rechnungskopie liegt meinem Schreiben bei."

Dann noch die Bitte, in Zukunft für vertragsgemäße Beförderung zu sorgen
und noch der kleine Hinweis, dass Du sämtliche Kosten, insbesondere für Taxi-
fahrten, die aus nichtvertragsgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung seitens
des Verkehrsunternehmens resultieren, in Zukunft entstehen werden, in
Rechnung stellen wirst.

Auf die hier geäusserten Vorschläge, eine Entschuldigung des Fahrers zu
fordern oder Zeugen zu nennen, oder sogar mit unterschreiben zu lassen,
würde ich verzichten, da sie IMHO eher "kleinkariert" wirken.
Oft sind die grossen Verkehrsbetriebe wirklich bemüht ihre Kunden zufrieden
zu stellen und die Patzer ihrer windigen Subunternehmer auszubügeln.

HTH, probiers einfach mal aus, aber immer schön freundlich!

Heinz

Ulf Kutzner

unread,
Jun 22, 2001, 12:38:25 PM6/22/01
to

Ist fast unerheblich.

> und für den Fall,
> daß er dich nicht befördert, Du leider auf ein Taxi zurückgreifen musst,
> dessen Rechnung Du an sein Unternehmen weiterleiten wirst.

Sonst wären ggf. die Kosten für einen Einzelfahrschein abzuziehen.

> Das wird ihn herzlich wenig beeindrucken, also ohne grosse show aussteigen,
> Taxi rufen, für die Rechnung in Vorlage treten und die Quittung gut
> aufheben. Am besten ist, wenn auf der Quittung auch Fahrtzeit, Start und Ziel
> steht.
>
> Nun

Da ist das Malheur ja schon passiert.

> folgt ein Standardschreiben, dass Du weder an die Flaschen noch
unbedingt
> an dieses KVG richtest. Du schreibst an Deinen Vertragspartner, dass ist der,
> der als Aussteller auf dem Monatsticket genannt ist.
> Im Zweifel ist dies jedoch KVG.
> Dieses Schreiben richtest Du an die Geschäftsführung, bei einer AG an den
> Vorstand. Damit ist von Deiner Seite sichergestellt, dass es den zuständigen
> erreicht.
>
> Dann würde ich kurz (wirklich kurz, nicht in allen Einzelheiten) darlegen,
> dass Du eine Monatskarte besitzt, sich der Busfahrer geweigert hat Dich
> zu befördern und Du deshalb gezwungen warst

Bzw. man schreibt vorher, daß sie den Busfahrer zu höflichem Umgang mit
den Kunden anhalten sollen; bei vertragswidriger Nichtbeförderung wäre
vobehaltlich einer Feststellungsklage mindestens Ersatz der Taxikosten
fällig.

> Taxi zu fahren (Datum, Linie
> und Name des Busfahrers, sofern bekannt,

Nummer des Busses, bei Subunternehmern ggf. stattdessen polizeiliches
Kennzeichen.

> sollten hier erwähnt werden).
> Dann noch "... bitte ich sie mir den für das Taxi verauslagten Betrag von DM
> XX,XX umgehend auf mein Konto [Ktnr] bei [Bank] [BLZ] zu überweisen. Eine
> Rechnungskopie liegt meinem Schreiben bei."
>
> Dann noch die Bitte, in Zukunft für vertragsgemäße Beförderung zu sorgen

Aber ja doch!

> und noch der kleine Hinweis, dass Du sämtliche Kosten, insbesondere für Taxi-
> fahrten, die aus nichtvertragsgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung seitens
> des Verkehrsunternehmens resultieren, in Zukunft entstehen werden, in
> Rechnung stellen wirst.
>
> Auf die hier geäusserten Vorschläge, eine Entschuldigung des Fahrers zu
> fordern oder Zeugen zu nennen, oder sogar mit unterschreiben zu lassen,
> würde ich verzichten, da sie IMHO eher "kleinkariert" wirken.

Sollten Sie Zweifel an meiner Darstellung haben, so kann ich Ihnen gerne
einige Kunden benennen, welche die Situation am... miterlebt haben.

> Oft sind die grossen Verkehrsbetriebe wirklich bemüht ihre Kunden zufrieden
> zu stellen und die Patzer ihrer windigen Subunternehmer auszubügeln.

;-)

Gruß & X-Post, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________


Ulf Kutzner

unread,
Jun 22, 2001, 12:51:15 PM6/22/01
to
On Fri, 22 Jun 2001, Martin Herrmann wrote:

> > > An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
> > > Oder am besten an beide?
> >
> > Am besten an beide.
>
> Mir ist heute aufgefallen, dass ich noch etwas nicht beachtet hatte: Die
> KVG, für die Flaschenträger fährt, ist Mitglied in einem
> Verkehrsverband, der VAB. Ist es sinnvoll, eine weitere Kopie der
> Beschwerde an die VAB zu schicken?

KVG steht für einen großstädtischen Betrieb im Rheinland? Sollte
reichen. Wenn es ganz hart kommt, kann man dann noch immer an die
Aufsichtsbehörde schreiben.

Ich stand kurz davor, als genau vor einem Jahr zu einer Veranstaltung
Fahrpläne geändert, die geänderten Fahrpläne aber nicht ausgehängt wurden
(wohlgemerkt, ich spreche nicht von unangekündigten Zusatzfahrten, sondern
von Routenänderungen etc, die manchem Fahrgast über 20 Minuten Wartezeit
brachten.

> > > Schreibt man explizit, dass man sich beschweren
> > > will ("Ich möchte mich über den Fahrer der Linie [...] beschweren, der
> > > [...]") oder lässt man das weg?
> >
> > Sonst hat eine Beschwerde ja keinen Sinn, wenn man nicht schreibt, worüber
> > man sich beschweren möchten. ;-)
>
> Nicht, worüber ich mich beschwere, sondern explizit den Ausdruck "Ich
> möchte mich [...] beschweren.".

Geschmackssache. Du kannst die Beschwerde auch in den Betreff Deines
Schreibens heben.

Ozan Ayyüce

unread,
Jun 22, 2001, 2:09:38 PM6/22/01
to
Martin Herrmann schrieb:

> > Das Problem dürfte dann keines mehr sein.
>
> Was kann ich machen? Anzeigen? Wegen was? Körperverletzung? Nötigung?

Nötigung, klar. Der Unterschied ist der, dass sich Zeugen selten genau
merken, was der Busfahrer dir sagt, wenn er dich aber aus dem Bus
rausschubst ist das eindeutig.


Ozan

Andreas Barth

unread,
Jun 22, 2001, 3:04:37 PM6/22/01
to
On Fri, 22 Jun 2001 16:36:31 +0200, Martin Herrmann wrote:
> Bernhard Wegner schrieb:

>> Abwarten bzw. ihn bitten, dass er doch bitte die Polizei rufen möge,
>> damit sie Dich aus dem Bus entfernen. Wenn die dann kommt muss er
>> schon einen Grund anführen. Letztendlich wird er dann wohl losfahren.

> Klappt nicht, er schmeisst mich mit Gewalt raus.

Beschwer' Dich bei der Aufsichtsbehörde.


Andi
--
.signature: No such file or directory

Martin Herrmann

unread,
Jun 23, 2001, 7:08:24 AM6/23/01
to
Andreas Barth schrieb:

>
> > Klappt nicht, er schmeisst mich mit Gewalt raus.
>
> Beschwer' Dich bei der Aufsichtsbehörde.

Wer ist das, bzw. wie finde ich das 'raus? Wofür sind die zuständig?

Heiko Nock

unread,
Jun 23, 2001, 7:41:44 AM6/23/01
to
In article <9gvngi$hii$1...@news.rrz.Uni-Koeln.DE>, Heinz Lipphold wrote:

> IMO musst Du den Bus verlassen, wenn der Busfahrer dieses von Dir ernsthaft
> fordert, da er ggf. das "Hausrecht" in dem Bus ausübt.

Der Busfahrer unterliegt nach §22 PBefG einer Beförderungspflicht, wenn die
Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung möglich ist und
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer
nicht abwenden und denen er nicht abhelfen kann.

Insoweit kann er sein Hausrecht gar nicht ausüben.

--
Ciao, Heiko...

Sandra Schmidt

unread,
Jun 23, 2001, 9:26:26 AM6/23/01
to
On 22 Jun 2001 12:23:46 +0200, Bernhard Muenzer <bmue...@csi.com>
wrote:

>Herbert Albrecht <rz3...@rzaix03.rrz.uni-hamburg.de> writes:
>> Der Kontrolleur sieht also nur einen Schwarzfahrer mit einer ziemlich
>> dämlichen Ausrede.
>
>Der Richter wird aber einen Befoerderungsbetrieb im Annahmeverzug sehen.

Falls der Fahrgast einen Zeugen für den missglückten Kaufversuch hat.
Sonst könnte ich ja immer mit einem Geldschein in der Tasche fahren
und im Bedarfsfall den Busfahrer als Schuldigen angeben. Damit will
ich nicht sagen, daß es im Originalfall so war.....

Sandra

Christian Ehmann

unread,
Jun 23, 2001, 9:31:46 AM6/23/01
to
Martin Herrmann wrote:
>
> Andreas Barth schrieb:
> >
> > > Klappt nicht, er schmeisst mich mit Gewalt raus.
> >
> > Beschwer' Dich bei der Aufsichtsbehörde.
>
> Wer ist das, bzw. wie finde ich das 'raus? Wofür sind die zuständig?
>
IMHO, wenn ich das richtig im Kopf habe, in Bayern die betreffende
Bezirksregierung; in Deinem Fall also die Regierung von Unterfranken,
Peterplatz 9, 97070 Würzburg.

Ich würde mich aber wirklich zuerst bei der VAB beschweren, und mich
erst an die Regierung wenden, wenn die nicht reagieren, was ich mir kaum
vorstellen kann.
Nach meinen Beobachtungen sind Busfahrer manchmal, nun ja, etwas
seltsame/schwierige Menschen. Das wissen meist auch die Verantwortlichen
bei den Verkehrsbetrieben.


Gruß,
Christian

Mark Obrembalski

unread,
Jun 23, 2001, 10:48:55 AM6/23/01
to
Martin Herrmann alias <martin....@gmx.net> schrieb:

> Was bedeutet denn "Nötigung" in diesem Fall? Bzw., was bedeutet Nötigung
> allgemein bzw. wo kann ich dies nachlesen?

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 StGB zu finden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Die Interpretation ist nicht ganz so einfach, zu manchen Fällen sind
Prozesse bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen, das sogar eigene
Entscheidungen dazu revidiert hat (da ging es um Sitzblockaden gegen
Atomwaffenstationierung). In dem von Dir beschriebenen Fall würde
ich einen Nötigungsversuch bejahen, allerdings einen ziemlich leichten
Fall, in dem es wohl nicht zu einer Verurteilung käme. Eher würde
das Verfahren - möglicherweise gegen Geldbuße - eingestellt. Natürlich
hängt das Ergebnis auch davon ab, was dem Busfahrer tatsächlich
bewiesen werden kann. Allerdings brauchst Du Dich um die Feinheiten
gar nicht groß zu kümmern - wenn Du den Fahrer anzeigen willst,
geh zur Polizei und erstatte einfach die Anzeige. Oder Du schreibst
einen Brief an Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das kostet Dich
nur Zeit und Porto. Ermitteln wird dann die Staatsanwaltschaft.



>> > An welches Unternehmen wende ich mich am besten? KVG? Flaschenträger?
>> > Oder am besten an beide?
>>

>> Beide. Dann kann nämlich der Flaschenträger damit rechnen, daß er bei

Noch eine Idee: Gleich noch eine Kopie an die öffentliche Stelle,
die die Schülerbeförderung bezahlt (Landkreis? - könnte regional
verschieden sein). Falls sich bei denen irgendwann die Beschwerden
über ein bestimmtes Unternehmen häufen, werden die auch was unternehmen.

Love and Peace,
Mark

--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.rechtliches.de

Ulf Kutzner

unread,
Jun 24, 2001, 7:13:13 AM6/24/01
to
On Sat, 23 Jun 2001, Martin Herrmann wrote:

> > > Klappt nicht, er schmeisst mich mit Gewalt raus.
> >
> > Beschwer' Dich bei der Aufsichtsbehörde.
>
> Wer ist das, bzw. wie finde ich das 'raus? Wofür sind die zuständig?

Für die Durchsetzung der Beförderungspflicht und Überwachung der
Zuverlässigkeit des Unternehmers.

Matthias Doerfler

unread,
Jun 24, 2001, 10:59:20 AM6/24/01
to
Am Sun, 24 Jun 2001 13:13:13 +0200 schrieb Ulf Kutzner:

> > > Beschwer' Dich bei der Aufsichtsbehörde.
> >
> > Wer ist das, bzw. wie finde ich das 'raus? Wofür sind die zuständig?
>
> Für die Durchsetzung der Beförderungspflicht und Überwachung der
> Zuverlässigkeit des Unternehmers.

Da es sich laut einem der Vorgängerpostings um einen Subunternehmer
der KVG handelt: vermutlich hat auch der Freistaat Bayern die nicht
gebietsüberschreitenden Linien- und gleichgestellten Verkehre der
Überwachung des Landratsamtes unterstellt. Aber auch hier gilt, wie
fast immer: im Zweifel sich an die Mittelbehörde, hier also die
freundliche Regierung von Unterfranken zu Würzburg, wenden und dazu
schreiben, sie möge es weitergeben, wenn sie nicht zuständig ist.

mfg Matthias Dörfler

Uwe Sartorius

unread,
Jun 26, 2001, 5:26:30 AM6/26/01
to
Martin Herrmann wrote:
>
> Hallo!
[ rest gesnippt ]

Sach ma Martin,

hast Du denn keinen goßen Bruder, Vater, Mutter ?

Gruß Uwe

Martin Herrmann

unread,
Jun 26, 2001, 1:06:31 PM6/26/01
to
Uwe Sartorius schrieb:

>
> > Hallo!
> [ rest gesnippt ]
>
> Sach ma Martin,
>
> hast Du denn keinen goßen Bruder, Vater, Mutter ?

Von den genannten nur "Vater". Warum?

Uwe Sartorius

unread,
Jun 27, 2001, 7:37:53 AM6/27/01
to
Martin Herrmann wrote:
>
> Von den genannten nur "Vater". Warum?
>

Naja, wenn ich dein Vater wäre, würde ich mir diese Geschichte mal aus
nächster Nähe anschauen ung ggf. mit dem Herrn Busfahrer ein paar Takte
reden.

Denke mal, das wäre einer schnellen, unkomplizierten Lösung zuträglich.

Gruß Uwe

Herbert Albrecht

unread,
Jun 27, 2001, 9:53:03 AM6/27/01
to

Uwe Sartorius schrieb:

Was schnelle unkomplizierte Lösungen angeht, können wir
von den Amerikanern was lernen - dort hat jeder einen
Colt, der meint, daß er einen braucht. Das hilft - als
Besucher wundert man sich, wie ruhig und höflich es
dort zugeht. Dafür gibt es dann ab und zu mal einen
Amokläufer, der auf alles schießt, was sich bewegt.

Die Löcher, die diese verursachen, sind allerdings ein
großer Nachteil, so groß, daß ich geneigt bin, lieber
einige Supermarktkassenschlangenvordrängler, selbst-
ernannte Verkehrserzieher und Nachbarn mit Block-
wartmentalität zu tolerieren.

Uwe Sartorius

unread,
Jun 27, 2001, 10:24:12 AM6/27/01
to
Herbert Albrecht wrote:
>
> Was schnelle unkomplizierte Lösungen angeht, können wir
> von den Amerikanern was lernen - dort hat jeder einen
> Colt, der meint, daß er einen braucht. Das hilft - als
> Besucher wundert man sich, wie ruhig und höflich es
> dort zugeht. Dafür gibt es dann ab und zu mal einen
> Amokläufer, der auf alles schießt, was sich bewegt.

Hallo Herbert,

Du wirst in meinem Posting weder direkt noch indirekt einen Aufruf zur
Gewalt gefunden haben, oder? Insofern verstehe ich die Natur deines
Postings nicht.

Gruß Uwe

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