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Taschenkontrolle bei Jugendlichen auf Stadtfest

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André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 3:46:54 AM6/28/07
to
Hallo NG,

bei uns hat vor kurzer Zeit ein Stadtfest stattgefunden.
Die Innenstadt war nicht abgesperrt, also normal zugänglich.

Die Polizei hat auf dieser Veranstaltung bei Jugendlichen die mit Taschen
oder Rucksäcken unterwegs waren, Taschenkontrollen wegen Alkohol
durchgeführt.

Wir hatten hier in der Firma grade eine angeregte Diskussion über die
Verhältnissmäßigkeit solcher Aktionen.

Kann so einfach ein Generalverdacht erklärt werden und bei jedem
Jugendlichen mit Tasche eine Taschenkontrolle durchgeführt werden?

Macht es einen Unterschied, ob die Taschenkontrolle von einem Polizisten
oder z.B. jemandem vom Ordnungsamt druchgeführt wird?


Gruss, André

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 4:34:22 AM6/28/07
to
André Monz schrieb:

> Kann so einfach ein Generalverdacht erklärt werden und bei jedem
> Jugendlichen mit Tasche eine Taschenkontrolle durchgeführt werden?

Tut doch keinem weh. Und dass dabei _alle_ kontrolliert werden, ist doch
nur gerecht. Oder sollen nur die Brillen- oder Zahnspangenträger
kontrolliert werden?

Gruß
Günther

André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 4:50:50 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 10:34:22 +0200 schrieb Günther Grund:

> Tut doch keinem weh.
Das sehe ich zwar etwas anders, aber darum gehts mir nicht.

> Oder sollen nur die Brillen- oder Zahnspangenträger
> kontrolliert werden?

Nicht das ich wüsste.


Gruss, André

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André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 5:58:49 AM6/28/07
to
Am 28 Jun 2007 11:38:21 +0200 schrieb Dirk Moebius:

> Mit welcher Konequenz?
Von Minderjährigen mitgeführter Alkohol wurde direkt entsorgt, weggekippt.

> Legal mitgefuehrte Gegenstaende werden ja nicht dadurch illegal, dass
> anderswo ein Stadtfest ist.
Die Aktion zielte direkt aus Alkohol bei Jugendlichen ab.

Gruss, André

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 28, 2007, 7:11:29 AM6/28/07
to
André Monz <nospa...@gmx.de> wrote:

>> Mit welcher Konequenz?
>Von Minderjährigen mitgeführter Alkohol wurde direkt entsorgt, weggekippt.
>
>> Legal mitgefuehrte Gegenstaende werden ja nicht dadurch illegal, dass
>> anderswo ein Stadtfest ist.
>Die Aktion zielte direkt aus Alkohol bei Jugendlichen ab.

man Jugendschutzgesetz

Atschuess

Andreas

Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2007, 7:14:44 AM6/28/07
to
André Monz tat kund:

Dürfen Jugendliche denn keinen Alkohol dabeihaben?

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 7:18:39 AM6/28/07
to
André Monz schrieb:

> Die Innenstadt war nicht abgesperrt, also normal zugänglich.

Erwähnst du das aus einem bestimmten Grund?

> Die Polizei hat auf dieser Veranstaltung bei Jugendlichen die mit Taschen
> oder Rucksäcken unterwegs waren, Taschenkontrollen wegen Alkohol
> durchgeführt.

Ach so, du meinst, wäre die Innenstadt abgesperrt gewesen, hätten die
taschenbestückten Jugendlichen schon von Weitem gesehen was da abgeht.

> Wir hatten hier in der Firma grade eine angeregte Diskussion über die
> Verhältnissmäßigkeit solcher Aktionen.

Echt? Kann man darüber diskutieren? Und was heißt Verhältnismäßigkeit?
Wurde bei der Duchsuchung _der Taschen_ irgend jemand gedehmütigt,
beleidigt, verletzt, seiner Freiheit beraubt ...?

> Kann so einfach ein Generalverdacht erklärt werden und bei jedem
> Jugendlichen mit Tasche eine Taschenkontrolle durchgeführt werden?

Das scheint für dich die Hauptfrage zu sein. Viel weniger interessant
ist wohl die Frage, ob mit dieser Aktion aus aktuellem Anlass ein
Komasaufen verhindert wurde.
Oder hamse deine Wodkapulle vor deinen Augen in den Gulli gekippt?

> Macht es einen Unterschied, ob die Taschenkontrolle von einem Polizisten
> oder z.B. jemandem vom Ordnungsamt druchgeführt wird?

Für den Betroffenen wohl kaum, wenn er sich an so einer läppischen
Aktion gestört fühlt.

Lass mich raten: Die Beamten sind mit höflichem Ton und einer plausiblen
Erklärung an die Personen herangetreten und haben sich die Taschen
öffnen lassen. Evtl. hat jemand von den Beamten mal ganz vorsichtig
selber in die Taschen gegriffen um besser kucken zu können. Dann haben
sie sich höflich bedankt und haben sich den nächsten vorgenommen.
Was ist daran so schlimm gewesen?

Dass du dich darüber muckierst, bedeutet, dass du den Beamten zum Opfer
gefallen bist und nun auf Schadenerstz klagen willst. Stimmts?
Ja ja, der schöne Fusel. Die Kanalratten werden auf dein Wohl getrunken
haben.

Uuuh, bin ich wieder gemein heute. Hoffentlich erinnert sich niemand
mehr daran, wenn ich selber wieder ein Problem habe und hier nachfrage.

Ich kann mich noch an meine Diskozeit erinnern. Da wurden wir vor
Eintritt nach Waffen abgesucht. Na und. Mein Messer hab ich immer wieder
bekommen. Und ich wäre nie auf den Gedanken gekommen über Sinn oder
Unsinn der Durchsuchung nachzudenken oder zu diskutieren.
Wenn es einen für alle nützlichen Zweck erfüllt, erlaub ich sowas. Und
wenn charakterschwache Jugendliche vor sich selbst geschützt werden
müssen, dann erst recht.

Gruß
Günther


Carsten Thumulla

unread,
Jun 28, 2007, 7:19:11 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 11:58:49 +0200 schrieb André Monz:

> Am 28 Jun 2007 11:38:21 +0200 schrieb Dirk Moebius:
>
>> Mit welcher Konequenz?
> Von Minderjährigen mitgeführter Alkohol wurde direkt entsorgt, weggekippt.

Das ist Diebstahl. Waren die Diebe bewaffnet?


ct
--
"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende
und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar
ausgeschlossen ist." Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in
'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

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Patrick Schilling

unread,
Jun 28, 2007, 7:33:27 AM6/28/07
to
Lothar Frings schrieb:

>> Die Aktion zielte direkt aus Alkohol bei Jugendlichen ab.
>
> Dürfen Jugendliche denn keinen Alkohol dabeihaben?

Würde mich an dieser Stelle auch interessieren.
Jugendlich unter 16 dürfen zwar keinen Alkohol kaufen und evtl. auch
nicht trinken, IIRC steht aber nirgends, dass sie ihn nicht besitzen
oder mit sich führen dürfen.
Braucht es BTW für eine Taschenkontrolle/-durchsuchung nicht eigentlich
auch einen Anfangsverdacht?

Wenn jetzt die Polizei den Alkohol einfach vernichtet, auf welcher
Rechtsgrundlage tut sie das? Und bekommt man eine Bescheinigung über das
eingezogene Eigentum?

Schöne Grüße
Patrick

Carsten Krueger

unread,
Jun 28, 2007, 7:37:55 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 13:18:39 +0200 schrieb Günther Grund:

> Ich kann mich noch an meine Diskozeit erinnern. Da wurden wir vor
> Eintritt nach Waffen abgesucht.

Du hast eine private Veranstaltung besucht, der Betreiber hat Hausrecht und
kann mit dir vereinbaren, daß du dich durchsuchen lässt wenn du rein
willst.

Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat sich
durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.
Wo ist der begründetete Verdacht?
Seit wann ist der Besitz von Alkohol strafbar?

Gruß Carsten
--
0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 7:38:49 AM6/28/07
to
Konrad Wilhelm schrieb:

> Welche Rechtsnorm verbietet es denn Jugendlichen, alkoholische
> Getränke mit sich zu führen?

Vielleicht gibt es auch keine. Aber bei der Frage wo sie den Alkohol
herhätten, würden sie vermutlich leicht ins Stottern geraten.
Gekauft? - Wo?
Von zu Hause? - Adresse?
Selbst gebrannt? - Du bist verhaftet.
Gefunden? - Hahahaha!

Jugendliche können theoretisch nicht in den Besitz von Alk kommen.
Genau wie es keine privaten Händler bei ebay geben dürfte.

Gruß
Günther

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Carsten Krueger

unread,
Jun 28, 2007, 7:46:29 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 13:38:49 +0200 schrieb Günther Grund:

> Aber bei der Frage wo sie den Alkohol
> herhätten, würden sie vermutlich leicht ins Stottern geraten.

Die Frage interessiert bloß nicht.

> Von zu Hause?

Aus Papas Bar mitgenommen.

> Jugendliche können theoretisch nicht in den Besitz von Alk kommen.

Natürlich können sie das, sowohl theoretisch als auch praktisch.

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Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 7:48:58 AM6/28/07
to
Carsten Krueger schrieb:

> Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat

Nee, nicht "nur", gerade deswegen. Und weil im Moment gerade das
Komasaufen voll angesagt ist.

> sich durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.

Wenn du auch zu den Jugendlichen gehörst, dann versteh ich deinen Ärger.
Werd erstmal alt und einsichtig. Im Moment bist du in einem schwierigen
Alter.

> Wo ist der begründetete Verdacht?

Also, wenn du den nicht siehst, dann schalt mal dein Radio oder den
Fernseher ein. Leg aber vorher die Flasche aus der Hand, sonst verstehst
du den Inhalt der Sendung nicht.

> Seit wann ist der Besitz von Alkohol strafbar?

Hat davon eigentlich jemand gesprochen?
Jugendliche und Alkohol ist eine Kombination, die es nicht geben dürfte.
Und wenn die den Alk teuer bezahlt haben, der dann weggekippt wird, dann
hamse Pech gehabt.
Pech, weil sie geglaubt hatten, "in mein Täschelchen sieht niemand mein
Fläschelchen", das mein großer Bruder mir besorgt hat.

Aha, der Bruder war's? - Wo wohnt der, wie heißt der?

Gruß
Günther

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André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 7:53:38 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 13:18:39 +0200 schrieb Günther Grund:

[Unfug]

Such Dir bitte jemanden anderen zum Streiten.

André

André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 7:55:29 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 13:37:55 +0200 schrieb Carsten Krueger:


> Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat sich
> durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.

So sehe ich das auch und hätte gerne gewusst, ob es dafür eine rechtliche
Grundlage gibt.

Gruss, André

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André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 7:58:39 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 13:19:11 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

> Am Thu, 28 Jun 2007 11:58:49 +0200 schrieb André Monz:
>
>> Am 28 Jun 2007 11:38:21 +0200 schrieb Dirk Moebius:
>>
>>> Mit welcher Konequenz?
>> Von Minderjährigen mitgeführter Alkohol wurde direkt entsorgt, weggekippt.
>
> Das ist Diebstahl. Waren die Diebe bewaffnet?


Ja, waren sie wohl. :-)

Gelesen habe ich, das die vermeintlichen 'Räuber' ihren 'Opfern'
freigestellt haben, entweder den Alkohol zu vernichten oder sie zu
begleiten.

Gruss, André

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 8:06:34 AM6/28/07
to
Dirk Moebius schrieb:

> Kannst Du bitte die entsprechende Rechtsnorm nennen?

Nö, aber sach du mir, wo jemand was von "strafbar" geschrieben hat.

> ich sehe momentan nicht, auf welche gesetzliche Grundlage Du Dich da berufst.

Auf keiner. Ich finde die Aktion der Polizei voll gut.

>> Und wenn die den Alk teuer bezahlt haben, der dann weggekippt wird, dann hamse
>> Pech gehabt.
>

> Vielleicht sollte sich mal jemand im der entsprechenden Einstellung mit
> dem Haeuschen oder Auto, das Du teuer bezahlt hast, beschaeftigen.
> Mal sehn, ob Du dann auch einfach Pech gehabt hast.

Wo steht, dass mir als Erwachsener niemand ein Haus oder Auto verkaufen
darf?

Ein wenig solltest du passendere Vergleich anführen.
Außerdem hab ich schon alles gesagt, was meiner Meinung nach ...

Egal.

Gruß
Günther

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 8:14:28 AM6/28/07
to
André Monz schrieb:

>> Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat sich
>> durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.
>
> So sehe ich das auch und hätte gerne gewusst, ob es dafür eine rechtliche
> Grundlage gibt.

Irgendwie habt ihr beide aber den Sinn der Aktion nicht verstanden, oder?
Das, um was hier diskutiert wird, ist zweitrangig.

An erster Stelle stand, den Alkoholgenuss unter Jugendlichen zu
unterbinden. Und das war wohl ein voller Erfolg. Gut so.

Hier wird aber diskutiert, als wären die Polizisten urplötzlich aus
einem Gebüsch gesprungen und joggende Jugendliche mussten grundlos ihre
Schuhe ausziehen, um darin evtl. Päckchen mit Schnee zu finden.

Das wäre ein wirklicher Aufreger.

Gruß
Günther

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Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 8:25:40 AM6/28/07
to
André Monz schrieb:

> [Unfug]
>
> Such Dir bitte jemanden anderen zum Streiten.

Unfug ist, wegen jedem vorrübergehenden Pfurz gleich nach einer
Rechtsgrundlage zu fragen.

Niemand wurde geschädigt. Im Gegenteil. Es wurden präventiv Notärzte und
Krankenhäuser entlastet, Passanten und Geschäfte vor materiellen und
körperlichen Schäden geschützt, den Jugendlichen die Folgen übermäßigen
Alkgenusses erspart ...
Und du fragst - dürfen die in meine Tasche kucken?
Auweia. Ich fass es nicht.

Roman Racine

unread,
Jun 28, 2007, 8:26:48 AM6/28/07
to
Günther Grund wrote:

>> Seit wann ist der Besitz von Alkohol strafbar?
>
> Hat davon eigentlich jemand gesprochen?
> Jugendliche und Alkohol ist eine Kombination, die es nicht geben dürfte.
> Und wenn die den Alk teuer bezahlt haben, der dann weggekippt wird, dann
> hamse Pech gehabt.

In einem Rechtsstaat funktioniert es so, dass es für die Ausübung
hoheitlicher Gewalt Schranken gibt. In auf demokratischem und
verfassungskonformem Weg zustandegekommenen Gesetzen und allenfalls in
dazugehörigen Verordnungen kann dann jeder nachlesen, welche Befugnisse
beispielsweise die Polizei hat.

Selbst wenn es ein Gesetz gäbe, das Jugendlichen das Mitführen von Alkohol
verböte, so hielte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass ein solches
vorsähe, dass die Polizei am Strassenrand Schnelljustiz ausübt.

> Pech, weil sie geglaubt hatten, "in mein Täschelchen sieht niemand mein
> Fläschelchen", das mein großer Bruder mir besorgt hat.
>
> Aha, der Bruder war's? - Wo wohnt der, wie heißt der?

Das alles geht die Polizei vorderhand wohl gar nichts an ...

Gruss

Roman°
--
IRC-Freenode: #usenet-friends
http://www.usenet-friends.ch.vu/

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 8:35:20 AM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

> An erster Stelle stand, den Alkoholgenuss unter Jugendlichen zu
> unterbinden. Und das war wohl ein voller Erfolg. Gut so.

Genau. Nebensächlich ist dabei die Frage, ob die Polizei das durfte. Der
Zweck heiligt die Mittel, und Recht ist, was dem Volke nützt.

Oder so ähnlich.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 8:36:27 AM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

> Niemand wurde geschädigt.

Im Gegensatz zu dem, was du hier so von dir gibst, hat jeder Bürger das
Recht, grundsätzlich nicht durchsucht zu werden. Wird er also durchsucht,
ist dieses Recht betroffen; wird er unzulässigerweise durchsucht, ist
dieses Recht verletzt.

Deine Aussage zeigt eine eklatante Ignorierung bzw. eklatantes Unwissen
bezügliches dieses Rechts.

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 8:38:45 AM6/28/07
to
Patrick Schilling <patrick_...@web.de> schrieb:

>> Dürfen Jugendliche denn keinen Alkohol dabeihaben?
>
> Würde mich an dieser Stelle auch interessieren.
> Jugendlich unter 16 dürfen zwar keinen Alkohol kaufen und evtl. auch
> nicht trinken,

Doch, sie dürfen ihn sowohl kaufen als auch trinken.

> IIRC steht aber nirgends, dass sie ihn nicht besitzen oder mit sich
> führen dürfen.

Viel relevanter ist, daß man ihnen nicht den Konsum erlauben darf.
Zumindest dann, wenn die Polizei berechtigten Grund zu der Annahme haben
darf (und hat), daß Jugendliche Alkohol trinken werden, denen man das
nicht gestatten darf, so dürfte die Polizei m.E. den Alkohol
beschlagnahmen.

> Braucht es BTW für eine Taschenkontrolle/-durchsuchung nicht
> eigentlich auch einen Anfangsverdacht?

Richtig.

> Wenn jetzt die Polizei den Alkohol einfach vernichtet, auf welcher
> Rechtsgrundlage tut sie das? Und bekommt man eine Bescheinigung über
> das eingezogene Eigentum?

Das Eigentum wäre nicht eingezogen, sondern beschlagnahmt (oder
sichergestellt; Terminologie je nach anwendbarem Polizeigesetz) und dann
vernichtet.

Und nein, die Polizei dürfte das nicht.

Message has been deleted

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 8:42:54 AM6/28/07
to
Roman Racine schrieb:

>> Aha, der Bruder war's? - Wo wohnt der, wie heißt der?
>
> Das alles geht die Polizei vorderhand wohl gar nichts an ...

Ist es nicht einleuchtend, wenn ich sage, Alkoholfund bei Jugendlichen
und die Frage nach der Quelle dafür, gehören zusammen?

Es wird wohl auch kein Gesetz geben, dass Jugenlichen den Besitz von
Alkohol untersagt, sondern nur das Gesetz, dass es verbietet den
Jugenlichen Alkohol zu verkaufen/anzubieten ...

Und wenn die nun damit erwischt werden, können sie darlegen, warum sie
ihn dabei haben und woher der stammt. Kommt da nix glaubhaftes rüber -
weg damit, weil stark anzunehmen ist, dass sie ihn selber konsumieren
wollen. Die Polizei wird ja wohl nicht zufällig auf einem Stadtfest
kontrolliert haben. Demnach hatten sie einen begründeten Verdacht das zu
tun.

Gruß
Günther

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 28, 2007, 9:03:14 AM6/28/07
to
Am 28 Jun 2007 13:46:45 +0200 schrieb Dirk Moebius:

> Selbst wenn ein kollektives Komasaufen nicht jedem liegt, waere IMHO eine
> Enteignung ohne richterliche Kontrolle rechtswidrig.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit kann durch Polizeiverordnungen
eingeschränkt werden (ist aber je nach Gemeinde unterschiedlich). Wenn die
Jugendlichen also draußen auf der Straße Komasaufen dann kann das Gesetz es
durchaus hergeben, dies zu unterbinden, ergo den Alkohol einzuziehen.

Allerdings war im OP ausdrücklich nicht von Konsum die Rede, daher ist das
durchsuchen von Taschen ohne konkreten Verdacht in der Tat sehr fragwürdig.

Grüße,

Frank

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 9:15:46 AM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Allerdings war im OP ausdrücklich nicht von Konsum die Rede, daher ist das
> durchsuchen von Taschen ohne konkreten Verdacht in der Tat sehr fragwürdig.

Entschuldigung, aber nur weil der OP seine Frage entsprechend formuliert
und einen Teil vorenthalten hat, hältst du die Aktion für fragwürdig?

Weshalb sollten die denn sonst diese Aktion praktiziert haben. Doch nur
aus dem einen Grund.

Nur weil ich maskiert vor einer Bank stehe, verwehre ich mich dagegen
nach Waffen durchsucht zu werden? Ah ja. Gut, dass ich das jetzt weiß.

Gruß
Günther

Martin Dietrich

unread,
Jun 28, 2007, 9:22:39 AM6/28/07
to
Günther Grund wrote:
> André Monz schrieb:
>
>> Kann so einfach ein Generalverdacht erklärt werden und bei jedem
>> Jugendlichen mit Tasche eine Taschenkontrolle durchgeführt werden?
>
> Tut doch keinem weh. Und dass dabei _alle_ kontrolliert werden, ist
> doch nur gerecht. Oder sollen nur die Brillen- oder Zahnspangenträger
> kontrolliert werden?

stimmt, wenn Du jemanden besuchst und er will erst Deine Taschen durchsuchen
(er hat halt panische Angst es könnte im jemand was tun) bevor er Dich rein
lässt, muss man das mitmachen. Wer sich weigert hat bestimmt was zu
verbergen. (Ironiedetektor einschalten)

Martin

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 28, 2007, 9:28:20 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 15:15:46 +0200 schrieb Günther Grund:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>> Allerdings war im OP ausdrücklich nicht von Konsum die Rede, daher ist das
>> durchsuchen von Taschen ohne konkreten Verdacht in der Tat sehr fragwürdig.
>
> Entschuldigung, aber nur weil der OP seine Frage entsprechend formuliert
> und einen Teil vorenthalten hat, hältst du die Aktion für fragwürdig?

Wir wissen eben nicht, ob er was vorenthalten hat. Einfach so ohne(!)
Verdacht die Taschen dursuchen ist sicher nicht in Ordnung. Bei
entsprechendem Verdacht (=jede Menge Leute bringen Alkohol in Taschen mit
und betrinken sich) natürlich schon.

> Weshalb sollten die denn sonst diese Aktion praktiziert haben. Doch nur
> aus dem einen Grund.

Schon klar.

> Nur weil ich maskiert vor einer Bank stehe, verwehre ich mich dagegen
> nach Waffen durchsucht zu werden?

Das sind jetzt aber Äpfel und Birnen. Wie viele Leute stehen normalerweise
maskiert vor eine Bank rum, ohne daß sie einen Überfall vorhaben? Wohl doch
eher wenige.

Und wie viele Jugendliche laufen mit Rucksack auf dem Rücken durch die
Stadt? Ziemlich viele.

Aber wie Du schon oben ganz richtig schriebst hat der OP vermutlich gewisse
Dinge vorenthalten - wenn jemand natürlich beim Anblick der Polizei die
Flasche schnell in den Rucksack schiebt kann er nicht einfach behaupten, er
hätte nichts dabei.

Grüße,

Frnak

Message has been deleted

André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 9:39:13 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 15:28:20 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich:


> Wir wissen eben nicht, ob er was vorenthalten hat. Einfach so ohne(!)
> Verdacht die Taschen dursuchen ist sicher nicht in Ordnung. Bei
> entsprechendem Verdacht (=jede Menge Leute bringen Alkohol in Taschen mit
> und betrinken sich) natürlich schon.

Da gibt es eigentlich nicht viel vorzuenthalten.
Ich selbst war nicht auf dem Stadtfest und habe von dieser Aktion
aus der Zeitung erfahren.

Sinngemäß stand dort, das bei Jugendlichen die mit Taschen oder Rucksäcken
unterwegs waren, die Taschen kontrolliert wurden.
Wurde Alkohol gefunden wurde war mit der Vernichtung des Alkohols die Sache
erledigt.

Der Zeitungsartikel las sich so, als ob das mitführen einer Tasche als
Anfangsverdacht für das Mitführen von Alkohol genügte.

Wie auch immer man dazu steht, ich wollte wissen, ob es zu dieser
Taschendurchsuchung eine rechtliche Grundlage gibt.


Gruss, André

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 9:54:32 AM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Und wie viele Jugendliche laufen mit Rucksack auf dem Rücken durch die
> Stadt? Ziemlich viele.

Du unterschlägst auch das Wichtigste. Die Jugendlichen sind nicht
irgendwo spazieren gegangen, sondern auf dem Stadtfest. Und auch nur
dort wurde kontrolliert. Und das mit nachvollziehbarem Grund.

Gruß
Günther

Patrick Schilling

unread,
Jun 28, 2007, 10:00:29 AM6/28/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:
>
>> Niemand wurde geschädigt.
>
> Im Gegensatz zu dem, was du hier so von dir gibst, hat jeder Bürger das
> Recht, grundsätzlich nicht durchsucht zu werden. Wird er also durchsucht,
> ist dieses Recht betroffen; wird er unzulässigerweise durchsucht, ist
> dieses Recht verletzt.

Ganz abgesehen davon, dass bei dieser Aktion auch materielle Werte
vernichtet wurden, was auch nicht Aufgabe der Polizei sein kann.

Mal weitergedacht: Ich schicke mein Kind mit einem teuren 30 Jahre alten
Whisky rüber zu seiner Oma damit die was leckeres zu trinken für ihr
Kaffeekränzchen hat, und unterwegs kippt irgendein Polizist das Zeug
unrechtmäßig in den Gulli.
Hätte man bei sowas eigentlich Schadenersatzansprüche?

Schöne Grüße
Patrick

Patrick Schilling

unread,
Jun 28, 2007, 10:02:05 AM6/28/07
to
Günther Grund schrieb:

>Und das mit nachvollziehbarem Grund.

Vielleicht mit einem Grund, aber trotzdem ohne (rechtliche) Grundlage...

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 10:04:27 AM6/28/07
to
André Monz schrieb:

> Der Zeitungsartikel las sich so, als ob das mitführen einer Tasche als
> Anfangsverdacht für das Mitführen von Alkohol genügte.
>
> Wie auch immer man dazu steht, ich wollte wissen, ob es zu dieser
> Taschendurchsuchung eine rechtliche Grundlage gibt.

Entschuldigung, wenn ich schon wieder meinen unqualifizierten Senf
äußern muss.
1. Dachte ich, du wärst dabei gewesen. War wohl ein Irrtum meinerseits.

2. Eine Geschichte von Dritten zu hören oder zu lesen, muss auch nicht
komplett den Tatsachen entsprechen.

3. Was bietet sich denn am ehesten als Versteck für eine Flasche an?
Also wo sollten die Beamten denn sonst suchen sollen, wenn man Alkohol
finden wollte?

4. Bin ich immer noch der Meinung, dass die Durchsuchung gezielt
angewandt wurde, und nicht einfach mal so irgend jemand angehalten wurde
und man irgendwas Gesetzeswidriges finden wollte.

Gruß
Günther

André Monz

unread,
Jun 28, 2007, 10:12:05 AM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 16:00:29 +0200 schrieb Patrick Schilling:


> , und unterwegs kippt irgendein Polizist das Zeug
> unrechtmäßig in den Gulli.

Ich habe den genauen Wortlaut des Artikels nicht mehr im Kopf, glaube mich
aber zu erinnern, daß die Polizei den Jugendlichen freistellte, den 'Fall'
durch Wegkippen des Alkohols zu beenden.

In meinem anderen Posting habe ich mich da wohl mißverständlich geäußert.

Gruss, André

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 10:15:46 AM6/28/07
to
Patrick Schilling schrieb:

> Mal weitergedacht:

Na dann los.

> Ich schicke mein Kind mit einem teuren 30 Jahre alten

> Whisky rüber ... und unterwegs kippt irgendein Polizist das Zeug
> unrechtmäßig in den Gulli.

Soll das in irgendeiner Weise einen Bezug zum Thema haben?

Wieso hab ich das Gefühl, dass niemand liest, was ich schreibe, aber
trotzdem ständig darauf Bezug nimmt?

> Hätte man bei sowas eigentlich Schadenersatzansprüche?

Vermutlich. Da der Beamte vergessen hätte nach dem Grund des Mitführens
der Flasche zu fragen.
Und das schließe ich bei der Kontrolle auf dem Fest einfach mal aus.
Allein schon deswegen, weil jeder der "Verdächtigen" schon ganz alleine
danach gefragt hätte.

Gruß
Günther

Jens Müller

unread,
Jun 28, 2007, 10:15:37 AM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich wrote:
> Am 28 Jun 2007 13:46:45 +0200 schrieb Dirk Moebius:
>
>
>>Selbst wenn ein kollektives Komasaufen nicht jedem liegt, waere IMHO eine
>>Enteignung ohne richterliche Kontrolle rechtswidrig.
>
>
> Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit kann durch Polizeiverordnungen
> eingeschränkt werden (ist aber je nach Gemeinde unterschiedlich).

Naja, der Alkoholkonsum nicht so wirklich. Hier in Karlsruhe ist es in
der entsprechenden Polizeiverordnung, entstanden unter dem Hardliner
Behnle, verboten, sich in Gruppen zum Zwecke des Alkoholgenusses
niederzulassen, wenn dadurch durch alkoholbedingt unkontrolliertes
Verhalten andere belästigt oder von der Nutzung der öffentlichen Anlagen
abgehalten werden.

Hauke Laging

unread,
Jun 28, 2007, 10:17:48 AM6/28/07
to
Günther Grund schrieb am Donnerstag 28 Juni 2007 16:04:

> André Monz schrieb:

>> ich wollte wissen, ob es zu dieser
>> Taschendurchsuchung eine rechtliche Grundlage gibt.

> 1.

> 2.

> 3.

> 4.

Hast Du dazu nun irgendwas gesagt, habe ich das bloß übersehen?


CU

Hauke
--
http://www.hauke-laging.de/ideen/
http://www.hauke-laging.de/software/
http://zeitstempel-signatur.hauke-laging.de/
Wie können 59.054.087 Leute nur so dumm sein?

Hauke Laging

unread,
Jun 28, 2007, 10:18:41 AM6/28/07
to
Günther Grund schrieb am Donnerstag 28 Juni 2007 14:25:

> Unfug ist, wegen jedem vorrübergehenden Pfurz gleich nach einer
> Rechtsgrundlage zu fragen.

LOL

Damit haste Dir mit Sicherheit das kleine Verdienstkreuz des
Innenministers erarbeitet...

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 28, 2007, 10:23:20 AM6/28/07
to

In einigen Verordnungen ist das wohl noch restriktiver - es ging doch da
mal der Fall durch die Presse, wo jemand sich an einem heißen Sommertag
eine Flasche Weizenbier gekauft und diese auf dem Heimweg getrunken hat.

Der bekam daraufhin Ärger mit der Polizei/dem Ordnungsamt, weil das an
diesem Ort nicht erlaubt war (derjenige war Volljährig und hat auch nicht
betrunken randaliert).

Aber das regelt jede Gemeinde wohl anders. Hier in Köln ist es während des
Karnevals übrigens auch so, daß Mitarbeiter des Ordnungsamtes
kontrollieren, ob Minderjährige Alkohol konsumieren. Der wird dann
ebenfalls weggeschüttet. Ich weiß allerdings nicht, ob die auch in Taschen
reinschauen (dürfen). Was auch in der Praxis nicht nötig ist, die meisten
werden inflagranti (=beim saufen) erwischt, was eine Taschenkontrolle
unnötig macht.

Grüße,

Frank

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 10:24:31 AM6/28/07
to
Hauke Laging schrieb:

> Hast Du dazu nun irgendwas gesagt, habe ich das bloß übersehen?

Mach mal die Äuglein richtig auf.
Hier wurde bisher von niemandem irgendwas gesagt, weil ihr euch nur um
mich kümmert, hähä.

Sag du doch was.
Ansonsten ...

Message has been deleted

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 10:27:13 AM6/28/07
to
Hauke Laging schrieb:

>> Unfug ist, wegen jedem vorrübergehenden Pfurz gleich nach einer
>> Rechtsgrundlage zu fragen.

> Damit haste Dir mit Sicherheit das kleine Verdienstkreuz des
> Innenministers erarbeitet...

Wie klein ist das denn? Ich hab nicht mehr viel Platz am Revers. :-)

Gruß
Günther

Andreas H. Zappel

unread,
Jun 28, 2007, 10:33:53 AM6/28/07
to
Patrick Schilling <patrick_...@web.de> wrote:

>Mal weitergedacht: Ich schicke mein Kind mit einem teuren 30 Jahre alten
>Whisky rüber zu seiner Oma damit die was leckeres zu trinken für ihr
>Kaffeekränzchen hat, und unterwegs kippt irgendein Polizist das Zeug
>unrechtmäßig in den Gulli.

Solche Aktionen laufen hier in Koeln zum Karneval immer wieder
(Polizei und/oder Ordnungsamt). Dabei werden normalerweise nur
Jugendliche angesprochen die eine Flasche in der Hand haben oder
hatten und diese beim Naehern der Beamtem im Rucksack/einer
Tasche/Tuete verschwinden liessen. Des weiteren brauchen die
Jugendlichen den Alkohol nicht zu vernichten, nur werden sie dann
mitgenommen und die Eltern muessen sie ausloesen kommen.
So lief das vermutlich auch auf dem Fest das der OP beschrieb.
Du brauchst also keine Angst um Dein teuren Fusel zu haben.

Atschuess

Andreas

Christopher Creutzig

unread,
Jun 28, 2007, 10:33:36 AM6/28/07
to
Günther Grund wrote:

> An erster Stelle stand, den Alkoholgenuss unter Jugendlichen zu
> unterbinden. Und das war wohl ein voller Erfolg. Gut so.

Der Zweck heiligt *nicht* die Mittel. In einem Rechtsstaat braucht die
Staatsgewalt für ihre Eingriffe eine Rechtsgrundlage, und das ist auch
gut so.

--
if all this stuff was simple, we'd
probably be doing something else. -- Daniel Lichtblau, s.m.symbolic

Konni Scheller

unread,
Jun 28, 2007, 10:37:24 AM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

> Aber das regelt jede Gemeinde wohl anders. Hier in Köln ist es während des
> Karnevals übrigens auch so, daß Mitarbeiter des Ordnungsamtes
> kontrollieren, ob Minderjährige Alkohol konsumieren. Der wird dann
> ebenfalls weggeschüttet.

Bei Kölsch würde ich das ja verstehen.

Servus,
Konni
--
Gruselige Geschichten von Edgar Allan Poe:
http://www.roterochs.de/veranstaltungen/literarisches-dinner.html

Jens Müller

unread,
Jun 28, 2007, 10:51:02 AM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich wrote:

>
>
> In einigen Verordnungen ist das wohl noch restriktiver - es ging doch da
> mal der Fall durch die Presse, wo jemand sich an einem heißen Sommertag
> eine Flasche Weizenbier gekauft und diese auf dem Heimweg getrunken hat.
>
> Der bekam daraufhin Ärger mit der Polizei/dem Ordnungsamt, weil das an
> diesem Ort nicht erlaubt war (derjenige war Volljährig und hat auch nicht
> betrunken randaliert).

Dürfte rechtlich nicht haltbar sein ...

Patrick Schilling

unread,
Jun 28, 2007, 10:53:45 AM6/28/07
to
Andreas H. Zappel schrieb:

> Solche Aktionen laufen hier in Koeln zum Karneval immer wieder
> (Polizei und/oder Ordnungsamt). Dabei werden normalerweise nur
> Jugendliche angesprochen die eine Flasche in der Hand haben oder
> hatten und diese beim Naehern der Beamtem im Rucksack/einer
> Tasche/Tuete verschwinden liessen.

Das ist ja was anderes. Da hats dann ja auch einen Anfangsverdacht.
Nicht so bei einer anlassunabhängigen Taschenkontrolle irgendwo in der
Innenstadt.

> Des weiteren brauchen die
> Jugendlichen den Alkohol nicht zu vernichten, nur werden sie dann
> mitgenommen und die Eltern muessen sie ausloesen kommen.
> So lief das vermutlich auch auf dem Fest das der OP beschrieb.

Mag sein. Das wäre natürlich was anderes, aber so stellte es sich mir
eben im OP nicht dar. Nichtsdestotrotz ist und bleibt eine
Taschenkontrolle im löffentlichen Raum ohne konkreten Verdacht rechtswidrig.

> Du brauchst also keine Angst um Dein teuren Fusel zu haben.

Da ich das Jugendalter schon seit geraumer Zeit hinter mir habe und
außerdem weiß, dass ich eh keinen Polizisten in meinen Rucksack schauen
lassen muss, mach ich mir um meinen Whisky so oder so keine Sorgen ;-)

Grüße
Patrick

Dirk Schneider

unread,
Jun 28, 2007, 11:29:28 AM6/28/07
to
Holger Pollmann schrieb am 28.06.2007 14:38:

>> Jugendlich unter 16 dürfen zwar keinen Alkohol kaufen und evtl. auch
>> nicht trinken,

> Doch, sie dürfen ihn sowohl kaufen als auch trinken.

Im Falle des §9 II JuSchG oder wie meinst du das?

Gruß Dirk.

--
Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite
dieser Emaille!

Markus Ritter

unread,
Jun 28, 2007, 12:04:14 PM6/28/07
to
Jens Müller schrieb:

Das macht allerdings immer mehr Schule:

http://www.altstadt-erlangen.de/Das-aktuelle-Interview.373.0.html

An den Originalfall kann ich mich auch noch dunkel erinnern, das war
IIRC in Fürth.

Gruss
Markus

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 12:06:21 PM6/28/07
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:

>> Selbst wenn ein kollektives Komasaufen nicht jedem liegt, waere
>> IMHO eine Enteignung ohne richterliche Kontrolle rechtswidrig.
>
> Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit kann durch Polizeiverordnungen
> eingeschränkt werden (ist aber je nach Gemeinde unterschiedlich).

Die meisten derartiven Verordnungen wurden aufgehoben, weil der Konsum
von Akolhol keine abstrakte Gefahr für die Öffentliche Sicherheit oder
Ordnugn darstellt. Und zurecht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 12:11:01 PM6/28/07
to
Dirk Schneider <spam_...@gmx.de> schrieb:

>>> Jugendlich unter 16 dürfen zwar keinen Alkohol kaufen und evtl. auch
>>> nicht trinken,
>>
>> Doch, sie dürfen ihn sowohl kaufen als auch trinken.
>
> Im Falle des §9 II JuSchG oder wie meinst du das?

Nein, ich meine, daß das JuSchG den Jugendlichen weder verbietet, den
Alkohol zu kaufen, noch ihn zu konsumieren.

Es ist verboten, ihnen den Alkohol zu VERkaufen und sie ihn konsumieren
ZU LASSEN. Das Verbot richtet sich also nicht an die Jugendlichen. Die
tun nichts verbotenes, wenn sie Alkohol kaufen und trinken.

Message has been deleted

Stefan Engler

unread,
Jun 28, 2007, 1:08:41 PM6/28/07
to
>
> Das halte ich fuer grossteils rechtswidrig.
>

formell oder materiell oder sogar beides?

Muss die Polizei nicht erst den Sachverhalt ermitteln, dann anhören
und dann erst die Anordnung treffen. Das zählt doch wohl nicht als
Tatmaßnahme. Aber mal im ernst welcher Polizist prüft schon die
rechtlichen Grundlagen genau.

Mich schnauzte mal einer an, dass er keine Begründungen schreiben
würde, sondern dass machen die Gerichte. Wie kann ich nur auf die Idee
kommen den VA schriftlich mit Begründung zu verlangen.

Aber wenn ein Herr in Blau von nehmen wir mal an einen Hund
angegriffen wird (und ich folge der Meinung, dass dem Polizisten der
rechtfertigende Notstand nicht zu steht [sonst wäre ja die
Polizeirechtsklausur mit dieser Aufgabe viel zu einfach]) und der Herr
in Blau prüft einige Analogien und schaut auch noch ob förmlich alles
passt, dann ist er Hackfleisch bevor er fertig ist und dem
angreifenden Hund mit seinem Schlagstock eine übern Kopf zieht.

Ich vermute, dass die Polizei auf freiwilliger Basis den Alk entsorgen
lässt. Wobei sich hier die Frage stellt, ob das auskippen von Alk in
die Natur oder auf die Straße keine Owi oder gar Straftat darstellt
(Umweltstraftaten haben es in sich, soweit der Meinung des
Überwachungsgaranten gefolgt wird).
Jetzt ist die Situation noch schlimmer und auf der Suppe rutscht
jemand aus und stürzt so blöd, dass er verstirbt. Wer ist schuld. Darf
sich der Jugendliche darauf verlassen, dass Anordnungen der Herrn in
Blau (wegen bundesweiten Geldmangels noch in Grün) richtig sind?

Christopher Creutzig

unread,
Jun 28, 2007, 1:37:26 PM6/28/07
to
Stefan Engler wrote:

> Aber wenn ein Herr in Blau von nehmen wir mal an einen Hund
> angegriffen wird (und ich folge der Meinung, dass dem Polizisten der
> rechtfertigende Notstand nicht zu steht [sonst wäre ja die

Worauf gründet sich diese Meinung?

> Polizeirechtsklausur mit dieser Aufgabe viel zu einfach]) und der Herr

Dass *das* nicht der Grund ist, setze ich mal voraus. :-)

Christopher Creutzig

unread,
Jun 28, 2007, 1:39:54 PM6/28/07
to
Christopher Creutzig wrote:

> Der Zweck heiligt *nicht* die Mittel. In einem Rechtsstaat braucht die

Und jetzt kommt Holgers Posting herein, in dem er genau den gleichen
Irrtum aufgreift, als Antwort auf die gleiche Nachricht. Blöder Lag. :-/

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 1:46:49 PM6/28/07
to
Christopher Creutzig schrieb:

> Der Zweck heiligt *nicht* die Mittel. In einem Rechtsstaat braucht die
> Staatsgewalt für ihre Eingriffe eine Rechtsgrundlage, und das ist auch
> gut so.

Ja ja, quatsch mal das nach was die anderen auch schon sagten. Nach dem
Motto "Wenn wir alle dasselbe sagen, haben wir recht".

Hoffentlich kannst du dich hier noch melden, wenn du um Rat fragst, weil
du auf eurem Stadtfest der Erste warst, der eine leere Alkpulle an den
Kopp bekam.
"Polizei, Polizei, warum ham sie denn nicht kontrolliert? Das hätten Sie
doch machen können unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzgesetzes."

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 1:54:09 PM6/28/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Es ist verboten, ihnen den Alkohol zu VERkaufen und sie ihn konsumieren
> ZU LASSEN. Das Verbot richtet sich also nicht an die Jugendlichen. Die
> tun nichts verbotenes, wenn sie Alkohol kaufen und trinken.

Wasn das nu wieder?
Wenn sie ihn kaufen dürfen, dann werden sie wohl niemanden finden, der
ihn ihnen verkauft, weil derjenige es ja nicht darf. Sehr ärgerlich für
sie. Ich möchte nicht Jugendlicher sein. Ich würde mich nur ärgern. Ich
dürfte, aber kann nicht.

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 2:44:55 PM6/28/07
to
Stefan Engler <Lehrer...@web.de> schrieb:

> Mich schnauzte mal einer an, dass er keine Begründungen schreiben
> würde, sondern dass machen die Gerichte. Wie kann ich nur auf die Idee
> kommen den VA schriftlich mit Begründung zu verlangen.

VAs können durchaus mündlich erteilt werden; eine Begründung müssen sie
nur haben, wenn sie schriftlich ergehen. Man hat ausweislich
§ 37 II 2 VwVfG nicht immer einen Anspruch auf schriftliche Bestätigung.

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 2:47:15 PM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

>> Es ist verboten, ihnen den Alkohol zu VERkaufen und sie ihn
>> konsumieren ZU LASSEN. Das Verbot richtet sich also nicht an die
>> Jugendlichen. Die tun nichts verbotenes, wenn sie Alkohol kaufen
>> und trinken.
>
> Wasn das nu wieder?

Das ist der Inhalt von § 9 JuSchG.

> Wenn sie ihn kaufen dürfen, dann werden sie wohl niemanden finden,
> der ihn ihnen verkauft, weil derjenige es ja nicht darf.

Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Und ändert nix daran, daß es so
ist. Weil du vermutlich selbst auf Aufforderung die Vorschrift nicht
nachsehen wirst, hier ein Zitat:

| (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
| dürfen
| 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die
| Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder
| und Jugendliche,
| 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
| Jahren
| weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 3:08:06 PM6/28/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Weil du vermutlich selbst auf Aufforderung die Vorschrift nicht
> nachsehen wirst,

Nana, ich darf doch bitten, ja!

> hier ein Zitat:
>
> | (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
> | dürfen
> | 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die
> | Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder
> | und Jugendliche,
> | 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16
> | Jahren
> | weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
>

Kannte ich längst. Meine Version war etwas magerer formuliert, deshalb
für mich missverständlich. Trotzdem danke.

z.B. "Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z.
B. Wein, Bier)" - Nicht gestattet

Liest sich als wären die Jugendlichen mit einbezogen sich strafbar zu
machen.

Carsten Thumulla

unread,
Jun 28, 2007, 3:09:20 PM6/28/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 12:16:19 +0000 schrieb Martin Kaffanke:

>> Gelesen habe ich, das die vermeintlichen 'Räuber' ihren 'Opfern'
>> freigestellt haben, entweder den Alkohol zu vernichten oder sie zu
>> begleiten.

grenzwertig zur Nötigung

Was, wenn es einer hätte drauf ankommen lassen. Er wäre festgenommen
worden.


ct
--
Schäuble will Vorbeugehaft bis zu 14 Tagen
http://www.zdf.de/ZDFtext/master.html

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 3:09:34 PM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

>> Weil du vermutlich selbst auf Aufforderung die Vorschrift nicht
>> nachsehen wirst,
>
> Nana, ich darf doch bitten, ja!

Warum? Die Vorschrift wurde doch schon mal genannt. Nachgelesen scheinst
du sie nicht zu haben.

> z.B. "Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z.
> B. Wein, Bier)" - Nicht gestattet
>
> Liest sich als wären die Jugendlichen mit einbezogen sich strafbar
> zu machen.

Soso. "Es ist nicht gestattet, andere Menschen zu schlagen", heißt also
auch, daß es verboten ist, sich schlagen zu lassen? Man macht sich also
der Körperverletzugn strafbar, wenn man von einem anderen verletzt wird?

Stefan Engler

unread,
Jun 28, 2007, 3:15:33 PM6/28/07
to
> > kommen den VA schriftlich mit Begründung zu verlangen.
> VAs können durchaus mündlich erteilt werden; eine Begründung müssen
> sie nur haben, wenn sie schriftlich ergehen. Man hat ausweislich
> § 37 II 2 VwVfG nicht immer einen Anspruch auf schriftliche Bestätigung.

Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG sind dir doch bekannt oder?

Stefan Engler

unread,
Jun 28, 2007, 3:19:18 PM6/28/07
to
> > Polizeirechtsklausur mit dieser Aufgabe viel zu einfach]) und der Herr
>
> Dass *das* nicht der Grund ist, setze ich mal voraus. :-)

Wenn es eine spezialrechtliche Grundlage gibt, so ist die allgemeine
Ermächtigung nicht mehr zugänglich. (speziellerers Recht vor dem
allgemeinen).

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 3:23:10 PM6/28/07
to
Stefan Engler <Lehrer...@web.de> schrieb:

Klar. Was hat das mit dem Recht auf eine Begründung zu tun?

Günther Grund

unread,
Jun 28, 2007, 3:50:20 PM6/28/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Soso. "Es ist nicht gestattet, andere Menschen zu schlagen", heißt also
> auch, daß es verboten ist, sich schlagen zu lassen? Man macht sich also
> der Körperverletzugn strafbar, wenn man von einem anderen verletzt wird?

Du bist auf deinem Gebiet wohl unübertroffen erfolgreich. Keiner
verdreht Inhalte so gut wie du.

Christopher Creutzig

unread,
Jun 28, 2007, 3:51:43 PM6/28/07
to
Günther Grund wrote:
> Christopher Creutzig schrieb:
>
>> Der Zweck heiligt *nicht* die Mittel. In einem Rechtsstaat braucht die
>> Staatsgewalt für ihre Eingriffe eine Rechtsgrundlage, und das ist auch
>> gut so.
>
> Ja ja, quatsch mal das nach was die anderen auch schon sagten. Nach dem
> Motto "Wenn wir alle dasselbe sagen, haben wir recht".

Als ich diese Nachricht schrieb, war noch keine andere Nachricht mit
dem Inhalt „Zweck ... Mittel“ auf meinem Newsserver zu sehen. Du kannst
beruhigt davon ausgehen, dass ich meine eigene, durchaus oft
fehlerhafte, Meinung darstelle und es nicht nötig habe, irgend etwas
nachzuquatschen.

Hast du dem Inhalt meiner Aussage irgendetwas entgegenzusetzen? Oder
ist „das sagen doch alle“ neuerdings ein Gegenargument?

> Hoffentlich kannst du dich hier noch melden, wenn du um Rat fragst, weil
> du auf eurem Stadtfest der Erste warst, der eine leere Alkpulle an den
> Kopp bekam.
> "Polizei, Polizei, warum ham sie denn nicht kontrolliert? Das hätten Sie
> doch machen können unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzgesetzes."

Das würde ich gewiss nicht sagen. Zu meinen vielen Fehlern gehört es,
dass ich meine Meinung durchaus konsequent vertrete. :-) (Einmal ganz
abgesehen davon, dass die reale Gefahr eher von volljährigen Betrunkenen
ausgehen dürfte.)

Christopher Creutzig

unread,
Jun 28, 2007, 4:25:20 PM6/28/07
to
Günther Grund wrote:

> z.B. "Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z.
> B. Wein, Bier)" - Nicht gestattet

Das ist in der Tat keine sinnerhaltende Kurzfassung des
Gesetzestextes. Man könnte das allerdings wohlwollend interpretieren als
„aufgrund des JuSchG gestatten wir weder unseren Verkäufern die Abgabe
alkoholischer Getränke an Jugendliche noch den Jugendlichen den Verzehr
derselbigen.“

„Rebbe-Leben, die Tora hat e Loch.“ – „Red keinen Stuss!“ – „Es steht
geschrieben: ,Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Frau‘, aber es
steht nicht geschrieben: ,Du sollst nicht begehren Deiner Nächsten
Mann.‘“ – „Nu, soll sie begehren – wenn er nicht darf …“

Hans Hass

unread,
Jun 28, 2007, 6:12:32 PM6/28/07
to
[Und ich wäre nie auf den Gedanken gekommen über Sinn oder Unsinn der
Durchsuchung nachzudenken]

Wenn ein Jugendlicher diese Einstellung hat, kann ich es tolerieren. Wenn
ein "Erwachsener" damit prahlt, wird mir übel.

gUnther nanonüm

unread,
Jun 28, 2007, 8:06:57 PM6/28/07
to

"Martin Kaffanke" <martin....@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:f5vvgj$cjo$1...@news.doubleSlash.org...
..
> Ich finde, es sollten nur noch Taschen aus durchsichtigem Material erlaubt
> werden, ebenso bei Kleidung, (so fände man auch die Messer in den
> Unterhosen der Leute leichter).

Hi,
oder noch besser: Weg mit den Hosen, (Bast-)Röckchen für alle.

--
mfg,
gUnther

Holger Pollmann

unread,
Jun 28, 2007, 8:17:11 PM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

Du kannst mich mal.

Patrick Gerhard Stößer

unread,
Jun 28, 2007, 9:23:30 PM6/28/07
to
Am 28.06.2007 schrieb André Monz:

> Am Thu, 28 Jun 2007 13:37:55 +0200 schrieb Carsten Krueger:
>
>
>> Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat sich
>> durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.
>
> So sehe ich das auch und hätte gerne gewusst, ob es dafür eine rechtliche
> Grundlage gibt.

Wieso? Szenetypisches Aussehen.


mfg, pgs

--
Eine unterschätzte Gefahr: der deutsche Rechtspopulismus
<http://texte.pgs-info.de>

Oliver Jennrich

unread,
Jun 28, 2007, 10:57:43 PM6/28/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> writes:

> Roman Racine schrieb:
>
>>> Aha, der Bruder war's? - Wo wohnt der, wie heißt der?
>> Das alles geht die Polizei vorderhand wohl gar nichts an ...
>
> Ist es nicht einleuchtend, wenn ich sage, Alkoholfund bei Jugendlichen
> und die Frage nach der Quelle dafür, gehören zusammen?

Dir mag das einleuchten, mir nicht so unbedingt. Nicht so sehr, weil
es nicht interessant wäre, sondern weil der entsprechend vorbereitete
Jugendliche brav sagt: "Lieber Herr Polizeiobermeister, das geht sie,
mit Verlaub, nichts an." Und dann steh der POM da wie eine Pinie.

> Es wird wohl auch kein Gesetz geben, dass Jugenlichen den Besitz von
> Alkohol untersagt, sondern nur das Gesetz, dass es verbietet den
> Jugenlichen Alkohol zu verkaufen/anzubieten ...

Genau. Und wenn die Staatsanwaltschaft dem Verkäufer Böses will, dann
soll sie die Jugendlichen zu einer Zeugenvernehmung vorladen.

> Und wenn die nun damit erwischt werden, können sie darlegen, warum sie
> ihn dabei haben und woher der stammt.

Wozu? Es geht die Polizei schlicht nichts an.

> Kommt da nix glaubhaftes rüber - weg damit, weil stark anzunehmen
> ist, dass sie ihn selber konsumieren wollen.

Und? Das ist nicht verboten.

--
Space - The final frontier

Günther Grund

unread,
Jun 29, 2007, 2:25:59 AM6/29/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> Du kannst mich mal.

Fehlleistungen anderer werden von mir grundsätzlich nicht belohnt.
Und so einer wie du pocht auf die Netiquette ... mir völlig unverständlich.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 29, 2007, 3:01:34 AM6/29/07
to
Am Thu, 28 Jun 2007 21:09:20 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

> Am Thu, 28 Jun 2007 12:16:19 +0000 schrieb Martin Kaffanke:
>
>>> Gelesen habe ich, das die vermeintlichen 'Räuber' ihren 'Opfern'
>>> freigestellt haben, entweder den Alkohol zu vernichten oder sie zu
>>> begleiten.
>
> grenzwertig zur Nötigung

Das wegkippen des Fusels ist ein "empfindliches Übel"?
*LOL*



> Was, wenn es einer hätte drauf ankommen lassen. Er wäre festgenommen
> worden.

Nein, man hätte denjenigen zu seinen Eltern begleitet. Und da vielleicht
mal nachgehört, wie der Filius an den Stoff gekommen ist.

Grüße,

Frank

André Monz

unread,
Jun 29, 2007, 3:24:33 AM6/29/07
to
Am Fri, 29 Jun 2007 03:23:30 +0200 schrieb Patrick Gerhard Stößer:

> Wieso? Szenetypisches Aussehen.

Ich habe schon gemerkt, das mit wichtige Informationen zur Sachlage fehlen.

Da ich nicht auf dem Fest war und keine Taschenkontrolle beobachtet habe,
weiß ich nicht, ob die Durchsuchten ein auffälliges Aussehen hatten.

Nächstes Jahr geh ich aufs Stadtfest und guck mir das an.

Gruss, André

Carsten Thumulla

unread,
Jun 29, 2007, 3:26:13 AM6/29/07
to
Hallo!

Am Fri, 29 Jun 2007 09:01:34 +0200 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Thu, 28 Jun 2007 21:09:20 +0200 schrieb Carsten Thumulla:
>> Am Thu, 28 Jun 2007 12:16:19 +0000 schrieb Martin Kaffanke:
>>
>>>> Gelesen habe ich, das die vermeintlichen 'Räuber' ihren 'Opfern'
>>>> freigestellt haben, entweder den Alkohol zu vernichten oder sie zu
>>>> begleiten.
>>
>> grenzwertig zur Nötigung
>
> Das wegkippen des Fusels ist ein "empfindliches Übel"?
> *LOL*

Mit dem Argument beweist Du, daß Du Nötigung nicht verstanden hast.


>> Was, wenn es einer hätte drauf ankommen lassen. Er wäre festgenommen
>> worden.
>
> Nein, man hätte denjenigen zu seinen Eltern begleitet. Und da vielleicht
> mal nachgehört, wie der Filius an den Stoff gekommen ist.

Und wenn sie nicht mitgehen?


ct
--
DER EINZIGE, DER IN DIESEM BETRIEB EINEN SCHLAMPIG AUFGERÄUMTEN ARBEITSPLATZ
HABEN DARF IST DER CHEF, UND DAS BIN ICH, IST DAS KLAR !!!???

Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 29, 2007, 4:22:57 AM6/29/07
to
Am Fri, 29 Jun 2007 03:23:30 +0200 schrieb Patrick Gerhard Stößer:

> Am 28.06.2007 schrieb André Monz:
>
>> Am Thu, 28 Jun 2007 13:37:55 +0200 schrieb Carsten Krueger:
>>
>>
>>> Auf öffentlicher Straße nur weil man ein bestimmtes Alter hat sich
>>> durchsuchen zu lassen ist absolut daneben.
>>
>> So sehe ich das auch und hätte gerne gewusst, ob es dafür eine rechtliche
>> Grundlage gibt.
>
> Wieso? Szenetypisches Aussehen.

Wie sieht den ein szenetypischer Minderjähriger aus, der sich besaufen
will? Rote Pappnase? Feigling T-Shirt? Mütze von Spirituosenhersteller?

SCNR,

Frank

Markus Hackel

unread,
Jun 29, 2007, 4:31:51 AM6/29/07
to
Günther Grund schrieb:

> Kannte ich längst. Meine Version war etwas magerer formuliert, deshalb
> für mich missverständlich. Trotzdem danke.
>
> z.B. "Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z.
> B. Wein, Bier)" - Nicht gestattet
>
> Liest sich als wären die Jugendlichen mit einbezogen sich strafbar zu
> machen.

Woraus entnimmst Du das? Ich lese das genau anders; Nämlich, dass die
Strafbarkeit *NUR* beim Verkäufer liegt.

Gruß
Markus

Message has been deleted

Günther Grund

unread,
Jun 29, 2007, 4:54:47 AM6/29/07
to
Markus Hackel schrieb:

Weil die Abgabe den Verkäufer betrifft und der Verzehr den Jugendlichen.
Der Verkäufer verkauft zwar, aber er verzehrt nicht.
Alles klar?
Aber man kann es natürlich auch sofort richtig verstehen, so wie du.

Holger Pollmann

unread,
Jun 29, 2007, 5:05:28 AM6/29/07
to
Günther Grund <g.g....@web.de> schrieb:

Du beleidigst mich. So etwas kann ich nicht ab.

<plonk>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )

"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Günther Grund

unread,
Jun 29, 2007, 5:21:09 AM6/29/07
to
Holger Pollmann schrieb:

> <plonk>

Hoffentlich bleibt's auch dabei.

Christopher Creutzig

unread,
Jun 29, 2007, 5:48:43 AM6/29/07
to
Michael 'Mithi' Cordes wrote:

> Aber es ist den Polizisten verboten das zuzulassen. Und damit sind wir
> wieder am Anfang.

Es ist den Polizisten verboten, das Besäufnis in der Öffentlichkeit
zuzulassen. Wenn die Jugendlichen den Bölkstoff zu einer privaten Party
schleppen, mag man das nicht gut finden (tue ich auch nicht), aber das
JuSchG tangiert das schlichtweg nicht.

Christopher Creutzig

unread,
Jun 29, 2007, 5:50:26 AM6/29/07
to
Frank Hucklenbroich wrote:

> Wie sieht den ein szenetypischer Minderjähriger aus, der sich besaufen
> will? Rote Pappnase? Feigling T-Shirt? Mütze von Spirituosenhersteller?

Tasche oder Rucksack dabei, stand hier doch. <grins />

Markus Hackel

unread,
Jun 29, 2007, 9:22:48 AM6/29/07
to
Günther Grund schrieb:

> Aber man kann es natürlich auch sofort richtig verstehen, so wie du.

Nein, das kann offensichtlich nicht jeder.

Fabian Wolf

unread,
Jun 29, 2007, 9:55:58 AM6/29/07
to
Darf ich fragen, was dein erklärtes Ziel hier in d.s.r.m. ist? Du scheinst
offensichtlich mit den hier diskutierten Themen etwas überfordert zu
sein -- diesen Anschein bekommt man zumindest wenn man mal ne handvoll
Posts von Dir gelesen hat.

Abgesehen davon ist es interessant wie bei mir im Newsreader
der "Author-Score" hier alternierend zwischen +/- Unendlich hin- und
herspringt. Das sieht man selten.


Message has been deleted

Kai Ebersbach

unread,
Jun 29, 2007, 3:36:01 PM6/29/07
to
Moin,

Carsten Krueger schrieb:

> Du hast eine private Veranstaltung besucht, der Betreiber hat Hausrecht und
> kann mit dir vereinbaren, daß du dich durchsuchen lässt wenn du rein
> willst.

Nur mal eine Zwischenfrage: Könnte es sich bei dem Stadtfest um eine
festgesetzte Veranstaltung nach der GeWO gehandelt haben und somit war
das Veranstaltungsgelände ebenso im "Hausrechtbereich" des
Veranstalters, hier z.B. der Stadt?

Dann könnte ich mir zumindest vorstellen, dass dieses "Hausrecht" auf dem
Veranstaltungsgelände auch bestimmte Weisungebefugnisse auslöst.

Bei "privaten" Festivals" werden die Besucher ja auch auf Glas etc.
durchsucht
welches nicht mit auf das Gelände darf.

Nur mal so eine Idee...

Grüße

Kai

--
Die Mailadresse wechselt quartalsweise usenet-...@kai-ebersbach.de
*In a perfect world, spammers would get caught, go to jail and share a
cell with many men who have enlarged their penisses, taken Viagra and
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