mal zur Abwechslung eine ganz banale Frage:
Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
bekannt:
Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Ciao und TIA, Stephan
--
E-Mail: ste...@manske-net.de - WWW: http://stephan.manske-net.de/ //
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Nonsens ist der Sieg des Geistes ueber die Vernunft
> Hallo,
>
> mal zur Abwechslung eine ganz banale Frage:
>
> Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
> im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
> bekannt:
>
> Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und
> Herren,
In der Regel spricht man den Richter gar nicht an. Die üblichen
Schriftsätze richten sich nicht an den Richter als Person.
Eine Anrede fällt weg.
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
Christoph
> > Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
> > im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
> > bekannt:
> In der Regel spricht man den Richter gar nicht an. Die üblichen
> Schriftsätze richten sich nicht an den Richter als Person.
> Eine Anrede fällt weg.
Ich dachte auch weniger an den normalen Schriftsatz ...
> Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
> wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.
"Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."
Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
vor die Nase?
Ciao, Stephan
--
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Wer den Pfennig nicht ehrt, hat einen Hang zum Grossgeld.
Stephan Manske schrieb:
> .... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.
>
> "Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
> Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."
>
> Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
> vor die Nase?
Eigentlich schon, weil man - wie Henning schon schrieb - dem Richter
keinen Brief schreibt, sondern eher ein Schriftstück zur Akte reicht.
In der Regel formuliert man:
"In dem Rechtsstreit
Klara Korn ./. Maria Kron
- 123 C 456/04-
übersende ich anliegend die Anlagen...
[Unterschrift]"
Allerdings fände ich es nicht besonders schlimm, wenn man als
Privatperson eine persönliche Anrede und freundliche Grüße einfügt.
Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"
Ralf Radermacher in d.e.s.d.
[...]
>> Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter
>> schicken wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
>
> ... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.
Auch in diesen spricht man den zuständigen Richter nicht persönlich an.
Man äußert sich in einem Prozeß, ob man nun Tatsachen vorträgt, rechtliche
Wertungen abgibt oder eben nur etwas beantragt oder einreicht. Zwar richtet
man sich an das Gericht, aber eben nicht an die Persönlichkeit, die das
Gericht vertritt. Schwer zu erklären.
>
> "Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
> Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."
>
> Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
> vor die Nase?
Man wählt den typischen Aufbau wie bei einem Schriftsatz, mit Bezeichnung
der Sache, Az. und einer erklärenden Ausführung, etwa wie Bastian
vorgeschlagen hat.
Christoph
> > Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
> > vor die Nase?
>
> Eigentlich schon, weil man - wie Henning schon schrieb - dem Richter
> keinen Brief schreibt, sondern eher ein Schriftstück zur Akte reicht.
>
> In der Regel formuliert man:
>
> "In dem Rechtsstreit
>
> Klara Korn ./. Maria Kron
>
> - 123 C 456/04-
>
> übersende ich anliegend die Anlagen...
>
> [Unterschrift]"
Hm, warum sehen die Briefe der Richterin aber so aus?
| Sehr geehrter Herr X,
|
| anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme ...
|
| Hochachtungsvoll
| Vorsitzende Y
Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
sitzen!?
Ciao, Stephan
--
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Die dunkelste Kneipe ist besser als der hellste Arbeitsplatz.
Stephan Manske schrieb:
> Hm, warum sehen die Briefe der Richterin aber so aus?
>
> | Sehr geehrter Herr X,
> |
> | anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme ...
> |
> | Hochachtungsvoll
> | Vorsitzende Y
Weil die Dich persönlich anschreibt.
> Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
> Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
> aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
> sitzen!?
Natürlich nicht. Es ist so, daß es Dir niemand übel nehmen wird, wenn Du
diese Höflichkeiten einfach wegläßt. Ebenso wird es Dir
selbstverständlich keiner übel nehmen, wenn Du sie dennoch benutzt. Dann
würde ich in der Anrede einfach den Namen und ggf. Titel (Dr.) nennen,
die Berufsbezeichnung wohl eher nicht (wäre aber auch nicht falsch). Am
Ende dann einfach MfG.
"... und freue mich auf ein baldiges Wiedersehen ..."
<Gnaaahh />
CvN :-)
> Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
> im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
> bekannt:
Üblicherweise schreibt man, sofern man das Gegenüber namentlich kennt,
"Sehr geehrter Herr XY". Kennt man das Gegenüber nicht, so schreibt man
"Sehr geehrte Damen und Herren".
> Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Nein, nein!
Man schreibt hier "Sehr geehrter Herr Gericht". :-)
Gruss, Bernd
> Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
> wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
Es dürfte der üblichen Höflichkeit eher entsprechen, die
Amstbezeichnung - soweit bekannt - voranzustellen.
-thh
Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
> > Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
> > Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
> > aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
> > sitzen!?
>
> Natürlich nicht. Es ist so, daß es Dir niemand übel nehmen wird, wenn Du
> diese Höflichkeiten einfach wegläßt. Ebenso wird es Dir
> selbstverständlich keiner übel nehmen, wenn Du sie dennoch benutzt. Dann
> würde ich in der Anrede einfach den Namen und ggf. Titel (Dr.) nennen,
> die Berufsbezeichnung wohl eher nicht (wäre aber auch nicht falsch). Am
> Ende dann einfach MfG.
OK, danke für die erhellenden Worte. :)
Ciao, Stephan
--
E-Mail: ste...@manske-net.de - WWW: http://stephan.manske-net.de/ //
PGP 2.6.3i \X/
Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.
Das mag sein. Ich empfinde es als aufgesetzt, anders als etwa bei einem
Titel.
Christoph
Bei Amtsgericht/Landgericht : EUER EHREN............................
Bei Oberlandesgericht/BGH : EUER GNADEN........................
-:)
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrm.0501...@gwaihir.akallabeth.de...
Stephan Manske schrieb:
> Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
> Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
> an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
Aber die Gerichtspersonen sind austauschbar, Du nicht.
Klar, wenn Du stirbst, werden womöglich Deine Erben
Prozesspartei und so. Aber die Richterin kann Urlaub
haben, die Zuständigkeit kann bei einer anderen Kammer
liegen, die Richter wurden alle in die Sozialgerichts-
barkeit versetzt, ...
Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Klotz oder vermisst etwas, wenn Du schreibst wie
hier mehrfach vorgeschlagen.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Elen síla lúmenn' omentielvo
> > Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
> > Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
> > an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
>
> Aber die Gerichtspersonen sind austauschbar, Du nicht.
Hm, klingt irgendwie überzeugend.
Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
Anschreiben) anschreiben?
> Klar, wenn Du stirbst, werden womöglich Deine Erben
> Prozesspartei und so. Aber die Richterin kann Urlaub
> haben, die Zuständigkeit kann bei einer anderen Kammer
> liegen, die Richter wurden alle in die Sozialgerichts-
> barkeit versetzt, ...
Hm, stimmt. Ist ja kein Strafprozeß.
> Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
> Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
> manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Schädlich?
> Klotz oder vermisst etwas, wenn Du schreibst wie
> hier mehrfach vorgeschlagen.
OK, was fürs Leben gelernt! :)
Ciao, Stephan
--
E-Mail: ste...@manske-net.de - WWW: http://stephan.manske-net.de/ //
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Famous last words des
Gastes im Chinalokal: Nichts ist zu scharf fuer meinen eisernen Magen...
> Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
> mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
> Anschreiben) anschreiben?
"Az. .... In Sachen ... ./. ... wird beiliegendes Schriftstück
übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf richterliche Anordnung
(unleserlich)"
Kurz: gar nicht.
>> Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
>> Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
>> manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
>
> Schädlich?
Ja - es macht doch keinen guten Eindruck, wenn Du den Dezernatsrichter
mit dem Namen seines Vorgängers oder Vertreters anschreibst? Ansonsten
lächelt der Betreffende allenfalls über die ungewöhnliche Anrede.
Hingegen macht es umgekehrt keinen schlechten Eindruck, wenn die
Anrede fehlt.
-thh
> > Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
> > mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
> > Anschreiben) anschreiben?
>
> "Az. .... In Sachen ... ./. ... wird beiliegendes Schriftstück
> übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf richterliche Anordnung
> (unleserlich)"
^^^^^^^^^^
also bei mir ist "Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, weil
..." immer sehr leserlich geschrieben!? *g*
> Kurz: gar nicht.
Hm, bei unvertretenen macht man da also eine Ausnahme. *notiert*
> >> Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
> >> Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
> >> manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
> >
> > Schädlich?
>
> Ja - es macht doch keinen guten Eindruck, wenn Du den Dezernatsrichter
^^^^^^^^^^
Wat für'n Richter?
Ciao, Stephan
--
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Famous last words des
Holzfaellers: Vorsicht, Baum faellt!
Derjenige der drei Richter in der Kammer, der sich (weil der
Geschäftsverteilungsplan das so vorsieht) eingehender mit Deinem Fall
beschäftigt. In Deinem Fall wohl zufälligerweise die Vorsitzende.
Grüße
Florian
--
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