in unserem "alten Stadtrat" wurden verschiede Beschl�sse noch vor
der neuen B�rgermeisterwahl verabschiedet.
Wie sicher sind diese Beschl�sse unter dem neuen Stadtrat??
CU
TOM
Solange der neue Stadtrat nichts anderes beschließt, haben sie
Bestand.
Je nachdem, was aufgrund der jeweiligen Beschlüsse bereits geschehen
ist kann es auch sein, dass eine Änderung durch den neuen Stadtrat
teuer oder gar ganz unmöglich ist.
So sicher wie alle anderen Beschlüsse von früher.
Warum sollte der Abstand zur Wahl relevant sein?
Welcher neue Stadtrat?
Vermutlich der, der gleichzeitig mit dem Bürgermeister gewählt wird.
Typischerweise werden in allen Bundesländern Bürgermeister und
Stadträte zugleich gewählt; der Termin für Bürgermeister- und
Stadtratswahlen fällt also zusammen.
Nur in Neumünster und Koblenz finden dieses Jahr gesonderte Wahlen für
das Amt des Oberbürgermeistes statt.
Baw�:
"(1) Die Amtszeit der Gemeinder�te betr�gt f�nf Jahre."
"(3) Die Amtszeit des B�rgermeisters betr�gt acht Jahre. [...]"
Kann also typischerweise nicht klappen.
OK, kann ja sein!
Aber die Vermutung dass der neue Stadtrat mitgew�hlt wurde
ist richtig - wurde nur nicht erw�hnt.
Ausgang ist ein Stadtratsbeschluss �ber verschiedene Zuwendungen
f�r die auch Landesmittel beantragt und genehmigt wurden. Da aber
der neue Stadtrat bzw. verschiedene Mitglieder (der Grossteil) gegen
diese Zuwendungen sind ........
Deswegen diese Frage zur G�ltigkeit.
Also k�nnte es durchaus m�glich sein dass nun durch einen
Gegenbeschluss alles wieder "gekippt" wird??
CU
TOM
Der Beschluss kann selbstverständlich wieder aufgehoben werden.
Wie Du schriebst wurden aber von der Stadt bereits Landesmittel
beantragt und auch genehmigt; an die Verpflichtungen, die die Stadt
mit diesem Antrag ggf. eingegangen ist, muss sie sich natürlich
weiterhin halten.
> Typischerweise werden in allen Bundesl�ndern B�rgermeister und
> Stadtr�te zugleich gew�hlt; der Termin f�r B�rgermeister- und
> Stadtratswahlen f�llt also zusammen.
>
Das stimmt nicht, die Rechtslage ist in den Bundesl�ndrn sehr
unterschiedlich.
--
Viele Gr��e
M. Thomas
z.Zt. Norwich, UK
>
> Der Beschluss kann selbstverst�ndlich wieder aufgehoben werden.
>
Das kann man so nicht sagen: in vielen Bundesl�ndern k�nnen Beschl�sse
unabh�ngig von Wahlen erst nach bestimmten Sperrfristen wieder
aufgehoben werden, in anderen Bundesl�ndern nur mit qualifizierter,
h�ufig 2/3-Mehrheit.
>Kann also typischerweise nicht klappen.
alle 40 Jahre :-) Oder einer von beiden tritt zur�ck. Aber nicht
'typischerweise'.
>in unserem "alten Stadtrat" wurden verschiede Beschl�sse noch vor
>der neuen B�rgermeisterwahl verabschiedet.
>
>Wie sicher sind diese Beschl�sse unter dem neuen Stadtrat??
kannst Du dich entscheiden, ob B�rgermeister ODER Stadtrat neu gew�hlt
werden?
>Also k�nnte es durchaus m�glich sein dass nun durch einen
>Gegenbeschluss alles wieder "gekippt" wird??
logisch.
> Das kann man so nicht sagen: in vielen Bundesländern können Beschlüsse
> unabhängig von Wahlen erst nach bestimmten Sperrfristen wieder
> aufgehoben werden, in anderen Bundesländern nur mit qualifizierter,
> häufig 2/3-Mehrheit.
Erzähl mal!
Wo sollte das der Fall sein? Was wird wie lange blockiert?
MfG
Rupert
Kannst du lesen??
16:33 Uhr wurde dies schon klargestellt!