ich bin gesetzlich krankenversichert. Zum 1.1.2009 hat meine damalige
Krankenkasse A mit der Krankenkasse B fussioniert. Ich bekam ein
Anschreiben, sowie die Versicherungskarte von Krankenkasse B.
Nun w�rde ich gerne die Versicherung wechseln. Man darf ja erst k�ndigen,
wenn man bereits 18 Monate bei der Versicherung war.
Wie ist das bei mir? Bei B bin ich ja erst seit diesem Jahr, allerdings
unfreiwillig (hat mich ja keiner gefragt ob ich mit der Fusion einverstanden
bin). Kann ich also erst zum 1.7.10 wechseln, oder wird die Laufzeit von A
auch mitgerechnet, und ich kann sofort wechseln?
MfG
Hi,
ein au�erordentliches K�ndigungsrecht hast Du nur bei ge�nderten
Vertragsbedingungen. Nur weil die Kasse ihr Logo �ndert, kannst Du nicht
k�ndigen. Aber sowieso "gesetzlich" jederzeit, wimre. Fragt sich blo�, ob Du
eine andere Kasse findest, die besser ist.
--
mfg,
gUnther