Am 17.01.2022 um 14:40 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 17.01.2022 um 09:40 schrieb Peter Mueller:
>> Lebensüwertes, zu vergasendes Gesocks meldet meine Stellensuche als
>> gewerblich, woraufhin Ebay-Kleinanzeigen meine Anzeige löscht.
>> Wer ist hier strafrechtlich/zivilrechtlich angreifbar?
>> Unstrittig ist m.A.n, dass der Denunzierende eine nicht belegbare
>> Falschbehauptung geäußert hat, Ebay-Kleinanzeigen als quasi-Monopolist
>> hier nicht ungeprüft löschen darf.
>
> Es ist nicht so, dass da einer Person vorgeworfen wurde, etwas
> verbotenes (oder sonstwie verwerfliches) getan zu haben.
> Da hat bloß jemand den Portalbetreiber darauf hingewiesen, dass eine
> Anzeige nicht den eigenen Anforderungen entspricht.
Ich hatte mal eine leere Gasflasche angeboten. Das Angebot wurde auch
mit dem Hinweis gelöscht, dass es den Regeln widerspricht. Dazu musste
ich mir diese erst mal durchlesen. Und ja, Gasflaschen (und Bier) dürfen
nicht angeboten werden. Manchmal werden diese Begriffe aber
verklausuliert. Das merkt die KI nicht.
> Wenn ich mir die Kategorie "Jobs" dort ansehe, sind Gesuche immer
> privat, Angebote immer gewerblich. Deine Anzeige wird also gar keine
> richtige Stellensuche gewesen sein.
Zumindest keine, die den dortigen Regeln entspricht.
Und da, wie du schreibst, Jobangebote immer gewerblich sind, so sind
gewisse Angaben in der Anzeige erforderlich. Schwarzarbeit will man
nämlich nicht unterstützen.
> Solltest du ausnahmweise mal an einer ernsthaften Diskussion
> interessiert sein, kannst du ja den Anzeigentext posten.
>
Das bringt er nicht!
Detlef