Rupert Haselbeck schrieb:
> Peter Heirich schrieb:
>> Andreas Bockelmann wrote:
>>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>>
>>
>> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.
>
> Eher nicht!
>
>> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll draufschlagen kann.
>>
>> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.
>
> Stimmt, das passiert fast jeden Tag in fast jedem Dorf!!!
> Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, wie du vermeiden kannst, aus dem Bett zu fallen und dabei das Genick zu brechen? Das dürfte eine deutlich realere Gefahr sein :->
Hinsichtlich des Genickbruchs beim Fall aus der Bettstatt lässt
einem der Staat(tm) derzeit noch Wege der Vermeidung offen.
Wie soll ich ggfs als mich rechtmäßig verhaltender Demonstrant
vermeiden, von einem Wasserwerfer meine Brillengläser in meine
Augen hineinbefördert zu bekommen, wenn ich meine Augen nicht
wirksam schützen darf?
Wieso steht in §17a Absatz 1 des Versammlungsgesetzes nur
"Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" und nicht "in rechtmäßiger Weise erfolgende
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" ?
>> Nur die Politiker mit ihrem Personenschutz ignorieren halt, dass Bombenattentate in Deutschland schon stattgefunden haben und auch zukünftig nicht sicher auszuschließen sind.
Gedanken mache ich mir allgemein wegen Leuten, die keine
Verhältnismäßigkeit und damit einhergehend auch keine
Rechtmäßigkeit wahren mögen. Unter diesen dürften
Bombenattentäter/innen derzeit eher eine (nicht außer
Acht zu lassende) Minderheit sein.
Aber wer weiß, wie sich die Dinge entwickeln, wenn dereinst
immer weniger Attentäter/innen ihre Bomben selbst basteln
und platzieren müssen, sondern vielleicht Anbieter wie Nordkorea
ihre Bomben auch serviceorientiert an Privatkunden abgeben und
via Lieferdienst gegen Vorkasse auch gleich freundlich und
kundenorientiert am gewünschten Detonationsort abstellen. Dann
wird es auch nicht mehr lange dauern, bis es Preisvergleichsportale
für diese Waren/Dienstleistungen gibt, in denen jede Interessentin
und jeder Interessent ihre/seine KI nach den preiswertesten
Angeboten suchen lassen kann.
> Wann hat man denn zuletzt ein Bombenattentat auf dich verübt? Und warum?
>
> Paranoia ist angeblich gut behandelbar...
Muss ja kein Bombenattentat sein. Und es dürfte auch darauf ankommen,
wie sehr man im Fokus des lokalen öffentlichen Interesses steht.
Z.B. Lehrer/innen, die unweigerlich bei jeder öffentlichen Veranstaltung
im Dorf oder in der Stadt jemanden treffen, der sie kennt und einen Pick
auf Lehrer/innen und/oder Beamtinnen/Beamte hat, können ganz ohne
Paranoia ein Lied davon singen, was alles vorkommen kann.
Ich sehe es so: Der Staat(tm) beansprucht das Gewaltmonopol. Dann soll er
dort, wo dazu Gewalt notwendig ist und die Bürger/innen es also wegen des
staatlichen Gewaltmonopols selbst nur sehr eingeschränkt dürfen, das Recht
der Bürger/innen auf unversehrte Teilnahme an Demonstrationen und anderen
Versammlungen schützen. Gewalt dürfte hauptsächlich in Zusammenhängen
notwendig sein, in denen es auch darum geht, gegenüber anderen Gewalt
Ausübenden das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und sich dazu
keine anderen Mittel eignen.
Tut der Staat(tm) dies nicht, erfüllen er und seine Amtswalter/innen ihre
Pflicht nicht und es liegt ein Problem vor, welches hinsichtlich des
Tragens von Schutzwaffen vielleicht Möglichkeiten eröffnet, mit
rechtfertigendem Notstand zu argumentieren.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich