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Silvester und die Schreckschusswaffen

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Andreas Bockelmann

unread,
Dec 24, 2023, 6:24:58 AM12/24/23
to
Hallo zusammen,

können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Wolfgang Fieg

unread,
Dec 24, 2023, 8:04:02 AM12/24/23
to
Am 24.12.2023 um 12:24 schrieb Andreas Bockelmann:
> Hallo zusammen,
>
> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
> öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>

Eher nicht weil sich die §§ 19 und 42 WaffG, wie auch § 7 Abs. 5 StVO,
anders als z. B. § 37 und Zeichen 49 Anl. 2 StVO nicht vollautomatisiert
überwachen lassen.

Wolfgang


Andy Angerer

unread,
Dec 26, 2023, 8:41:05 PM12/26/23
to
Am 25.12.23 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
>
> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.

Weil das, was oben aus der Weste herausragt, verzichtbar ist?

(scnr)


--
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eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>


Stefan Schmitz

unread,
Dec 27, 2023, 4:36:33 AM12/27/23
to
Am 25.12.2023 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
> Andreas Bockelmann wrote:
>
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
>> öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>
>
> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a
> Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.

Für Silvesterfeiern oder Weihnachtsmärkte greift das Versammlungsgesetz
nicht.

> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen
> Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist
> wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll
> draufschlagen kann.

Sinn des Verbots ist ja wohl, Gewalt durch den Träger zu verhindern, die
bei Schutz vor polizeilicher Gegenwehr ungeniert ausgeübt werden könnte.

> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.

Wenn du Angst vor einem Bombenanschlag hast, darfst du dich gern davor
schützen.

> Nur die Politiker mit ihrem Personenschutz ignorieren halt, dass
> Bombenattentate in Deutschland schon stattgefunden haben und auch
> zukünftig nicht sicher auszuschließen sind.

Bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen wäre mir das neu. Wenn man
so etwas erwartet, sollte man lieber nicht an der Demo teilnehmen.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 27, 2023, 6:10:12 AM12/27/23
to
Peter Heirich schrieb:
> Andreas Bockelmann wrote:
>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
>> öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>
>
> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a
> Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.

Eher nicht!

> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen
> Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist
> wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll
> draufschlagen kann.
>
> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.

Stimmt, das passiert fast jeden Tag in fast jedem Dorf!!!
Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, wie du vermeiden kannst,
aus dem Bett zu fallen und dabei das Genick zu brechen? Das dürfte eine
deutlich realere Gefahr sein :->

> Nur die Politiker mit ihrem Personenschutz ignorieren halt, dass
> Bombenattentate in Deutschland schon stattgefunden haben und auch
> zukünftig nicht sicher auszuschließen sind.

Wann hat man denn zuletzt ein Bombenattentat auf dich verübt? Und warum?

Paranoia ist angeblich gut behandelbar...

MfG
Rupert

Andy Angerer

unread,
Dec 27, 2023, 10:08:24 AM12/27/23
to
Am 27.12.23 um 03:21 schrieb Peter Heirich:

> Unrecht ist aber m.E. dass man sich selbst nicht schützen darf.

Dem stimme ich zu.

Andy Angerer

unread,
Dec 27, 2023, 10:11:21 AM12/27/23
to
Am 27.12.23 um 13:22 schrieb Juergen Nieveler:
> Andy Angerer <and...@angerer-bodenlos.de> wrote:
>> Am 25.12.23 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
>>>
>>> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
>>> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.
>
> Am besten noch Schutzwesten mit Aktivpanzerungsmodulen - die schützen
> bekanntlich am besten...

Au ja; das stell ich mir lustig vor!

*BUMM*
*bummbummbummbummbummbummbummbummbummbumm*

Ulf Kutzner

unread,
Dec 27, 2023, 10:19:21 AM12/27/23
to
Haselbeck kasperte am Mittwoch, 27. Dezember 2023 um 12:10:12 UTC+1:

> Paranoia ist angeblich gut behandelbar...

Hörensagen oder eigene Patientenerfahrung?

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 8:06:53 AMJan 8
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen wäre mir das neu. Wenn man so etwas erwartet, sollte man lieber nicht an der Demo teilnehmen.

Nicht dass ich glauben würde, dass Demos auf der Straße tatsächlich viel
bewirken, aber: Soll man, wenn man zu einer Demo möchte, aber derartige
nicht rechtmäßige Handlungen anderer erwartet, z.B. aufgrund von am
30. September 2010 in Stuttgart mit Reizgas, Schlagstöcken und
Wasserwerfern gemachten Erfahrungen, prophylaktisch dem Unrecht weichen?
Womöglich noch als Idealist, der in seinem löblichen Enthusiasmus
Vorstellungen davon, wie die Welt sein soll, höher bewertet als die
Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung und das Wissen um die Natur
des Menschen und damit einhergehende Gefahren in der Daseinsbewältigung?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 8:09:44 AMJan 8
to
Rupert Haselbeck schrieb:
Hmmm.... Being paranoid doesn't mean they are not after you. ;-)

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Thomas Klix

unread,
Jan 8, 2024, 8:32:08 AMJan 8
to
Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> at Mon, 8 Jan 2024 14:08:35 +0100:
Womöglich sollte man das tun, ja.

Thomas

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 9:39:16 AMJan 8
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Peter Heirich schrieb:
>> Andreas Bockelmann wrote:
>>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>>
>>
>> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.
>
> Eher nicht!
>
>> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll draufschlagen kann.
>>
>> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.
>
> Stimmt, das passiert fast jeden Tag in fast jedem Dorf!!!
> Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, wie du vermeiden kannst, aus dem Bett zu fallen und dabei das Genick zu brechen? Das dürfte eine deutlich realere Gefahr sein :->

Hinsichtlich des Genickbruchs beim Fall aus der Bettstatt lässt
einem der Staat(tm) derzeit noch Wege der Vermeidung offen.

Wie soll ich ggfs als mich rechtmäßig verhaltender Demonstrant
vermeiden, von einem Wasserwerfer meine Brillengläser in meine
Augen hineinbefördert zu bekommen, wenn ich meine Augen nicht
wirksam schützen darf?

Wieso steht in §17a Absatz 1 des Versammlungsgesetzes nur
"Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" und nicht "in rechtmäßiger Weise erfolgende
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" ?

>> Nur die Politiker mit ihrem Personenschutz ignorieren halt, dass Bombenattentate in Deutschland schon stattgefunden haben und auch zukünftig nicht sicher auszuschließen sind.

Gedanken mache ich mir allgemein wegen Leuten, die keine
Verhältnismäßigkeit und damit einhergehend auch keine
Rechtmäßigkeit wahren mögen. Unter diesen dürften
Bombenattentäter/innen derzeit eher eine (nicht außer
Acht zu lassende) Minderheit sein.

Aber wer weiß, wie sich die Dinge entwickeln, wenn dereinst
immer weniger Attentäter/innen ihre Bomben selbst basteln
und platzieren müssen, sondern vielleicht Anbieter wie Nordkorea
ihre Bomben auch serviceorientiert an Privatkunden abgeben und
via Lieferdienst gegen Vorkasse auch gleich freundlich und
kundenorientiert am gewünschten Detonationsort abstellen. Dann
wird es auch nicht mehr lange dauern, bis es Preisvergleichsportale
für diese Waren/Dienstleistungen gibt, in denen jede Interessentin
und jeder Interessent ihre/seine KI nach den preiswertesten
Angeboten suchen lassen kann.

> Wann hat man denn zuletzt ein Bombenattentat auf dich verübt? Und warum?
>
> Paranoia ist angeblich gut behandelbar...

Muss ja kein Bombenattentat sein. Und es dürfte auch darauf ankommen,
wie sehr man im Fokus des lokalen öffentlichen Interesses steht.
Z.B. Lehrer/innen, die unweigerlich bei jeder öffentlichen Veranstaltung
im Dorf oder in der Stadt jemanden treffen, der sie kennt und einen Pick
auf Lehrer/innen und/oder Beamtinnen/Beamte hat, können ganz ohne
Paranoia ein Lied davon singen, was alles vorkommen kann.

Ich sehe es so: Der Staat(tm) beansprucht das Gewaltmonopol. Dann soll er
dort, wo dazu Gewalt notwendig ist und die Bürger/innen es also wegen des
staatlichen Gewaltmonopols selbst nur sehr eingeschränkt dürfen, das Recht
der Bürger/innen auf unversehrte Teilnahme an Demonstrationen und anderen
Versammlungen schützen. Gewalt dürfte hauptsächlich in Zusammenhängen
notwendig sein, in denen es auch darum geht, gegenüber anderen Gewalt
Ausübenden das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und sich dazu
keine anderen Mittel eignen.
Tut der Staat(tm) dies nicht, erfüllen er und seine Amtswalter/innen ihre
Pflicht nicht und es liegt ein Problem vor, welches hinsichtlich des
Tragens von Schutzwaffen vielleicht Möglichkeiten eröffnet, mit
rechtfertigendem Notstand zu argumentieren.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 9:52:40 AMJan 8
to
Peter Heirich schrieb:

> Andreas Bockelmann wrote:
>
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>
>
> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.

Was meinst du mit abschaffen?
Ersatzlos abschaffen?
Durch etwas Ausgefeilteres ersetzen?

Du könntest vielleicht Polizist werden. Dann dürftest du Schutzwaffen zu
Demos mitnehmen. ;-)


Wie ist § 17a Absatz 1 Versammlungsgesetz aufzudröseln, der da lautet:

| (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel,
| Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem
| Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die
| als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
| Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
| abzuwehren, mit sich zu führen.

Wie ist festzustellen, ob "den Umständen nach dazu bestimmt,
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren"?

Und bezieht sich dieses "den Umständen nach dazu bestimmt,
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" auch auf Schutzwaffen oder nur auf Gegenstände,
die als Schutzwaffen geeignet sind?

Warum werden die "Schutzwaffen" extra genannt - Schutzwaffen
selbst gehören doch auch zu den "Gegenständen, die als
Schutzwaffen geeignet sind"? Oder gibt es auch Schutzwaffen,
die nicht in Form von Gegenständen vorliegen? Und wie ist
es mit völlig ungeeigneten Schutzwaffen, z.B. Schutzschild
mit einem Rahmen aus Strohhalmen und einer Bespannung aus
einer Lage löchriger Frischhaltefolie?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 9:55:29 AMJan 8
to
Thomas Klix schrieb:
Huch! Warum?
Weils die praktische Vernunft gebietet?
Weils der Rechtsapparat gebietet?
Beides?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Stefan Schmitz

unread,
Jan 8, 2024, 10:34:44 AMJan 8
to
Am 08.01.2024 um 15:40 schrieb Ulrich D i e z:
> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Peter Heirich schrieb:
>>> Andreas Bockelmann wrote:
>>>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>>>
>>>
>>> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.
>>
>> Eher nicht!
>>
>>> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll draufschlagen kann.
>>>
>>> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.
>>
>> Stimmt, das passiert fast jeden Tag in fast jedem Dorf!!!
>> Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, wie du vermeiden kannst, aus dem Bett zu fallen und dabei das Genick zu brechen? Das dürfte eine deutlich realere Gefahr sein :->
>
> Hinsichtlich des Genickbruchs beim Fall aus der Bettstatt lässt
> einem der Staat(tm) derzeit noch Wege der Vermeidung offen.
>
> Wie soll ich ggfs als mich rechtmäßig verhaltender Demonstrant
> vermeiden, von einem Wasserwerfer meine Brillengläser in meine
> Augen hineinbefördert zu bekommen, wenn ich meine Augen nicht
> wirksam schützen darf?

Warum musst du dich als friedlicher Demonstrant in den Bereich der Demo
begeben, wo die Wasserwerfer zum Einsatz kommen?
Wenn du es trotzdem tust, könntest du deine Brille absetzen, um das zu
vermeiden. Notfalls durch Kontaktlinsen ersetzen.

> Wieso steht in §17a Absatz 1 des Versammlungsgesetzes nur
> "Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" und nicht "in rechtmäßiger Weise erfolgende
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" ?

Weil es um den Zweck der Schutzwaffen geht, der nicht zwischen
rechtmäßigen und rechtswidrigen Maßnahmen unterscheidet.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 8, 2024, 10:42:18 AMJan 8
to
Am 08.01.2024 um 15:54 schrieb Ulrich D i e z:

> Wie ist § 17a Absatz 1 Versammlungsgesetz aufzudröseln, der da lautet:
>
> | (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel,
> | Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem
> | Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die
> | als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
> | Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> | abzuwehren, mit sich zu führen.
>
> Wie ist festzustellen, ob "den Umständen nach dazu bestimmt,
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren"?

Danach, ob man sie auch mitführen würde, wenn Abwesenheit der Polizei
gesichert wäre.

> Und bezieht sich dieses "den Umständen nach dazu bestimmt,
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" auch auf Schutzwaffen oder nur auf Gegenstände,
> die als Schutzwaffen geeignet sind?

Schutzwaffen sind generell verboten.

> Warum werden die "Schutzwaffen" extra genannt - Schutzwaffen
> selbst gehören doch auch zu den "Gegenständen, die als
> Schutzwaffen geeignet sind"?

Das schon. Aber die sind nicht notwendig zur Abwehr von
Vollstreckungsmaßnahmen bestimmt.
Wer etwa für ein Mittelalterfestival Rüstung und Schutzschild trägt,
darf damit nicht zur Demo.

Thomas Klix

unread,
Jan 8, 2024, 10:52:10 AMJan 8
to
Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> at Mon, 8 Jan 2024 15:57:11 +0100:
> Thomas Klix schrieb:
>
>> Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> at Mon, 8 Jan 2024 14:08:35 +0100:
>>> Stefan Schmitz schrieb:
>>>
>>>> Bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen wäre mir das neu. Wenn
>>>> man so etwas erwartet, sollte man lieber nicht an der Demo
>>>> teilnehmen.
>>>
>>> Nicht dass ich glauben würde, dass Demos auf der Straße tatsächlich viel
>>> bewirken, aber: Soll man, wenn man zu einer Demo möchte, aber derartige
>>> nicht rechtmäßige Handlungen anderer erwartet, z.B. aufgrund von am
>>> 30. September 2010 in Stuttgart mit Reizgas, Schlagstöcken und
>>> Wasserwerfern gemachten Erfahrungen, prophylaktisch dem Unrecht weichen?
>>> Womöglich noch als Idealist, der in seinem löblichen Enthusiasmus
>>> Vorstellungen davon, wie die Welt sein soll, höher bewertet als die
>>> Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung und das Wissen um die Natur
>>> des Menschen und damit einhergehende Gefahren in der Daseinsbewältigung?
>>
>> Womöglich sollte man das tun, ja.
>
> Huch! Warum?

Um "prophylaktisch dem Unrecht [zu] weichen". "Womöglich noch als
Idealist", ja.

Thomas

Detlef Meißner

unread,
Jan 9, 2024, 6:07:10 PMJan 9
to
Am 09.01.2024 um 23:22 schrieb Peter Heirich:
> Rupert Haselbeck wrote:
>
>> Stimmt, das passiert fast jeden Tag in fast jedem Dorf!!!
>
> Das nicht. Aber immer öfter!
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschlägen_in_Deutschland_seit_1945
>
>> Hast du dir schon mal darüber Gedanken gemacht, wie du vermeiden kannst,
>> aus dem Bett zu fallen und dabei das Genick zu brechen? Das dürfte eine
>> deutlich realere Gefahr sein :->
>
> Mein Pflegebett hat Sicherungen gegen "aus dem Bett fallen". Made in
> Germany.

Da hat sich wohl schon jemand Gedanken gemacht.
>
> Dein Bett ist wohl Billigmurks aus China, wenn die Rausfallsicherung fehlt?
>
Bei manchen Menschen benötigt man massive Maßnahmen.

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Wolfgang Fieg

unread,
Jan 11, 2024, 10:56:35 AMJan 11
to
Am 08.01.2024 um 15:40 schrieb Ulrich D i e z:
>
> Wieso steht in §17a Absatz 1 des Versammlungsgesetzes nur
> "Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" und nicht "in rechtmäßiger Weise erfolgende
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" ?
>

§ 17a VersammlG würde dann wie folgt lauten:

"(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem
Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter
freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände,
die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
in rechtmäßiger Weise erfolgende Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers
von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen."

Welche Schutzwaffen oder Gegenstände wären das, die zwischen
rechtmäßigen und rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen unterscheiden
könnten? Schutzhelme mit eingebauter Jura-KI?

Wolfgang


Peter J. Holzer

unread,
Jan 12, 2024, 2:12:21 PMJan 12
to
On 2024-01-11 15:56, Wolfgang Fieg <wolfgfa...@t-online.de> wrote:
> Am 08.01.2024 um 15:40 schrieb Ulrich D i e z:
>>
>> Wieso steht in §17a Absatz 1 des Versammlungsgesetzes nur
>> "Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
>> abzuwehren" und nicht "in rechtmäßiger Weise erfolgende
>> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
>> abzuwehren" ?
>>
>
> § 17a VersammlG würde dann wie folgt lauten:
>
> "(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem
> Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter
> freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände,
> die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> in rechtmäßiger Weise erfolgende Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers
> von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen."
>
> Welche Schutzwaffen oder Gegenstände wären das, die zwischen
> rechtmäßigen und rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen unterscheiden
> könnten? Schutzhelme mit eingebauter Jura-KI?

Die Gegenstände bestimmen nicht, sind dazu bestimmt. Von wem? Von ihrem
Besitzer. KI ist also nicht vonnöten.

hp
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