Ich habe da ein Problem, bei dem ich nicht weiß wie groß es ist:
Ich arbeite für eine Firma(seit 15 Monaten) bei einem Kunden(hier auch 15
Monate).
Diese Kunde hat mir einen direkten Arbeitsvertrag angeboten, den ich zum
1.2.2000 unterschrieben habe.
Am Dienstag dem 28.12.1999 habe ich meiner Firma die Kündigung zum 31.1.2000
per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
(laut Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist IMHO 4 Wochen zum
15. oder Monatende).
Dieses Schreiben scheint verloren gegangen zu sein. Was nun???
Beide Arbeitsverträge haben eine Klausel, nach der ich zahlen muß, wenn ich
nicht zur Arbeit erscheine.
Im Moment sieht es also für mich so aus, daß ich zum 1.2.2000 zwei
Arbeitverträge erfüllen müßte, was natürlich nicht geht.
Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma 10000,-DM(lt.
Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben sollen, war aber mein
einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn ich bei dem Kunden anfange?
Gruß und Dank
Hans-Jürgen
Zuerst einmal, bitte ändere in Outlook Express Deinen Real-Namen von
"News T-online" in HJ-Traebert o.ä. Oder ist das etwa Absicht?
>Diese Kunde hat mir einen direkten Arbeitsvertrag angeboten, den ich zum
>1.2.2000 unterschrieben habe.
>Am Dienstag dem 28.12.1999 habe ich meiner Firma die Kündigung zum 31.1.2000
>per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
>(laut Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist IMHO 4 Wochen zum
>15. oder Monatende).
>Dieses Schreiben scheint verloren gegangen zu sein. Was nun???
Unter Umständen kommt das Schreiben doch noch an, denn gerade zum
Jahresende mit dem Y2K-Problem war in vielen Briefverteilzentren "Land
unter" angesagt. Deshalb wäre es wohl sinnvoll gewesen, das ganze
etwas früher in die Wege zu leiten.
Ausserdem solltest Du ja einen Einlieferungsschein haben, mit dem Du
eine Nachforschung veranlassen kannst.
>Beide Arbeitsverträge haben eine Klausel, nach der ich zahlen muß, wenn ich
>nicht zur Arbeit erscheine.
>Im Moment sieht es also für mich so aus, daß ich zum 1.2.2000 zwei
>Arbeitverträge erfüllen müßte, was natürlich nicht geht
>
>Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma 10000,-DM(lt.
>Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben sollen, war aber mein
>einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn ich bei dem Kunden anfange?
Aber natürlich. Genau deswegen steht das ganze ja auch im Vertrag und
Du hast ihn im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte (so hoffe ich)
unterschrieben.Ich gehe einmal davon aus, dass Dein Auftraggeber die
Weitervermittlung an den Kunden betrieben und in die Wege geleitet
hat. Da ist es nur selbstverständlich, dass er vom Contractor eine
Entschädigung für entgangene Gewinne haben will. Und 10.000 DM sind
m.E. noch relativ wenig.
Wie kommt es eigentlich, dass eine solch essentielle Frage erst nach
der Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag in Dein
Problembewusstsein dringt? Entweder Du bezahlst die Summe und kommst
irgendwie mit dem bisherigen Auftraggeber zu einem gütlichen Ende.
Oder du kannst Dich schon 'mal auf Schadenersatz des neuen
Auftraggebers einrichten, wenn ihm durch Deine Handlungsweise
nachweisbarer Schaden entsteht.
Ciao, Georg
>Ich habe da ein Problem, bei dem ich nicht weiß wie groß es ist:
>
>Ich arbeite für eine Firma(seit 15 Monaten) bei einem Kunden(hier auch 15
>Monate).
>Diese Kunde hat mir einen direkten Arbeitsvertrag angeboten, den ich zum
>1.2.2000 unterschrieben habe.
>Am Dienstag dem 28.12.1999 habe ich meiner Firma die Kündigung zum 31.1.2000
>per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
>(laut Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist IMHO 4 Wochen zum
>15. oder Monatende).
>Dieses Schreiben scheint verloren gegangen zu sein. Was nun???
wieso scheint? Hast Du dieses nicht per Einschreiben/Rueckschein
verschickt, damit Du einen Beweis hast?
>Beide Arbeitsverträge haben eine Klausel, nach der ich zahlen muß, wenn ich
>nicht zur Arbeit erscheine.
>Im Moment sieht es also für mich so aus, daß ich zum 1.2.2000 zwei
>Arbeitverträge erfüllen müßte, was natürlich nicht geht.
>Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma 10000,-DM(lt.
>Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben sollen, war aber mein
>einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn ich bei dem Kunden anfange?
...diese Frage haettest Du vielleicht vor der Unterschrift des neuen
Arbeitsvertrages klaeren sollen.
Es gibt Konkurrenzauschlussklauseln, die allerdings auch eine Zahlung
des alten Arbeitgebers als Ausgleich hierfuer vorsehen.
Am schnellsten zum Fachanwalt, das ist wohl die einzige Loesung.
uli
Bei der Kündigung handelt es sich um eine Willenserklärung. Herrschende
Meinung von Medicus:
Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie auf den Empfänger
gerichtet abgegeben wurde, in dessen Machtbereich gelangt ist und unter
Zugrundelegen normaler Verhältnisse mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Du müßtest uns also sagen, ob das Schreiben beim alten Arbeitgeber oder bei
der Post verlorengegangen ist. Wenn es beim Arbeitgeber war, trägt er das
Risiko. Wenn die Post es verschlampt hat, ist es Dein Pech, denn Du trägst
das Risiko für den Untergang der Willenserklärung, wenn sie den Machtbereich
des Empfängers noch nicht erreicht hat.
Unbeachtet könntest Du im zweiten Fall von der Post Schadenersatz verlangen.
> Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma 10000,-DM(lt.
> Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben sollen, war aber mein
> einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn ich bei dem Kunden anfange?
Ganz deutlich JA. Es besteht Vertragsfreiheit. Unzulässig sind nur solche
Verträge, die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.
Die 10.000 Mark sollen nur absichern, daß Dein ehem. Arbeitgeber nicht
brotlos wird. Er besorgt Kunden und schickt Dich hin, um dann am Ende durch
einen Direktvertrag um sein Einkommen gebracht zu werden. Diese Verträge
sind sehr üblich und (bis auf Ausnahmen) nicht sittenwidrig.
Solch einen Vertrag habe ich als Musiker auch. Ich bin bei einer Agentur,
die mich zu den verschiedensten Auftritten hin vermitteln. Sollte ich in den
nächsten zwei Jahren von einem der Veranstalter, an die ich vermittelt
wurde, direkt engagiert werden, muß ich 1/4 der Gage an die Agentur zahlen.
Peter
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ruiss
CONTACT:
ICQ: 59355292
10154...@compuserve.com
E...@gmx.li
E...@gmx.ch
E-...@topmail.de
News T-online <hj.tr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
85246t$keg$1...@news07.btx.dtag.de...
> Hallo und frohes neues Jahr,
>
> Ich habe da ein Problem, bei dem ich nicht weiß wie groß es ist:
>
> Ich arbeite für eine Firma(seit 15 Monaten) bei einem Kunden(hier auch 15
> Monate).
> Diese Kunde hat mir einen direkten Arbeitsvertrag angeboten, den ich zum
> 1.2.2000 unterschrieben habe.
> Am Dienstag dem 28.12.1999 habe ich meiner Firma die Kündigung zum
31.1.2000
> per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
> (laut Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist IMHO 4 Wochen
zum
> 15. oder Monatende).
> Dieses Schreiben scheint verloren gegangen zu sein. Was nun???
> Beide Arbeitsverträge haben eine Klausel, nach der ich zahlen muß, wenn
ich
> nicht zur Arbeit erscheine.
> Im Moment sieht es also für mich so aus, daß ich zum 1.2.2000 zwei
> Arbeitverträge erfüllen müßte, was natürlich nicht geht.
>
> Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma 10000,-DM(lt.
> Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben sollen, war aber mein
> einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn ich bei dem Kunden anfange?
>
> Gruß und Dank
>
> Hans-Jürgen
>
> Der Kunde Haftet nicht für auf dem Postweg verursachte Verzögerungen.
Das geht davon aus, dass es auch ankommt. Wenn es gar nicht ankommt und der
Absender keinen Beweis hat, hat er Pech.
> Unbeachtet könntest Du im zweiten Fall von der Post Schadenersatz
> verlangen.
Wie kann er feststellen, wodurch der Brief nicht ankam? Vielleicht kam er
an und wanderte dann in die Tonne?
> Die 10.000 Mark sollen nur absichern, daß Dein ehem. Arbeitgeber nicht
> brotlos wird.
Wettbewerbsverbote/einschränkung dienen primär der Abschreckung.
Einschreiben/Rückschein.
Gruß, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
Sagte das BVerfG dies nicht im Zudsammenhang mit
behördlichen/gerichtlichen Fristen? Privatrecht kann da etwas gaanz
anderes sein.
> >Diese Kunde hat mir einen direkten Arbeitsvertrag angeboten, den ich zum
> >1.2.2000 unterschrieben habe.
> >Am Dienstag dem 28.12.1999 habe ich meiner Firma die Kündigung zum 31.1.2000
> >per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
> >Dieses Schreiben scheint verloren gegangen zu sein. Was nun???
> Unter Umständen kommt das Schreiben doch noch an, denn gerade zum
> Jahresende mit dem Y2K-Problem war in vielen Briefverteilzentren "Land
> unter" angesagt. Deshalb wäre es wohl sinnvoll gewesen, das ganze
> etwas früher in die Wege zu leiten.
Es hätte ja noch ein Parallelfax sein dürfen, ist aber mittlerweile
obsolet.
> War in der Zeit in eurer Firma jemand erreichbar? Wenn Die ueber die
> Feiertage zu hatte, konntest Du gar nichts anderes tun, als die
> Kuendigung zuschicken. Dann siehts IMHO schon etwas besser aus.
Dann gelten im Zweifel die (üblichen) Geschäftszeiten als
Zugangsmöglichkeit.
Darum hat er es ja per Einschreiben mit Rückschein gemacht, Du Löffel.
Beim Einschreiben mit Rueckschein recht einfach nachpruefbar...
Bis denn, Olaf
--
A long dezember, and there´s reason to believe, maybe this
year will be better than the last... [Counting Crows]
>Georg Lohrer (Georg...@gmx.de) schrieb:
>
>> >Zusatzfrage: Ist es eigentlich zulässsig, daß meine Firma
>> >10000,-DM(lt. Vertrag ich weiß, hätte ich nicht unterschreiben
>> >sollen, war aber mein einzigens Angebot) von mir verlangt, wenn
>> >ich bei dem Kunden anfange?
>> Aber natürlich.
>
>Sooo natuerlich ist das nicht. Nicht alles, was in Arbeitsvertraegen
>steht ist auch tatsaechlich rechtswirksam. Da es fuer das Verbot, bei
>dem Arbeitgeber xyz anzufangen keine Gegenleistung gibt - bei
>Konkurrenzausschlussklauseln bekommt man meiner Erfahrung nach eine
>entsprechende Abfindung - finde ich das schon schwierig.
Stimmt. Ich bin, vielleicht vorschnell, davon ausgegangen, dass es
sich um eine ganz normale Kundenschutzklausel mit entsprechender
Gegenleistung für den Verpflichteten handelt. Gibt es keinerlei
geldwerte oder andersweitige Entschädigung für diesen eingegangenen
Vorbehalt ist es zumeist sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich
nach Beendigung der Geschäftsbeziehung einen Anspruch durchzusetzen
(diesmal aus der Sicht des Auftraggebers).
Zu diesem Thema durfte ich mich erst im Frühjahr vergangenen Jahres
wettbewerbsrechtlich beraten lassen, da der damalige Auftraggeber
ziemlich dummdreist behauptete aus einem Dienstvertrag einen
Werksvertrag ableiten zu können und mir gleichzeitig noch eine
Wettbewerbsklausel reindrücken zu können. Das hat so natürlich nicht
funktioniert und sein Anwalt hat blitzschnell einen Rückzieher
gemacht.
Ciao, Georg