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GmbH mit falscher Anschrift

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Stefan

unread,
May 10, 2013, 2:23:16 AM5/10/13
to
Hallo,

im Handelsregister gibt es unter meiner Anschrift 2 GmbHs eines
ehemaligen Mieters, bzw. eine GmbH war Mieter bei uns, die zweite GmbH
war eine Briefkasten/Scheinfirma des Inhabers unserer Mieterin.

Die erste GmbH, also unsere Mieterin, wurde schon vor 1,5 Jahren an
einen Strohmann ᅵbertragen.

Fᅵr die ehemalige Mieterin gibt es inzwischen ein
Insolvenzantragsverfahren. Das Insolvenzverfahren kann offenbar nicht
erᅵffnet werden, weil der GF/Strohmann flᅵchtig ist und weil man dem
tatsᅵchlichen Inhaber/GF, der immer noch GF der 2. GmbH ist, nichts
nachweisen kann.

Der alte Inhaber hat seine geschᅵftlichen Aktivitᅵten inzwischen in eine
andere Stadt verlegt. Ein ehemaliger Kompagnon dieses Typen soll
inzwischen gewaltsam zu Tode gekommen sein.

Aktuell interessieren sich diverse Personen und Institutionen
(Steuerfahndung, Kripo, Glᅵubiger) fᅵr die Aktivitᅵten unserer Mieterin
Glᅵubiger. Es gab im vergangenen Jahr massive Betrᅵgereien. Aber das ist
ein anderes Thema.

Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
GmbHs. Wie kann man diese Eintrᅵge lᅵschen lassen?

Gruᅵ

Stefan

Andreas Bockelmann

unread,
May 10, 2013, 6:47:30 AM5/10/13
to
Stefan schrieb:

> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
> GmbHs. Wie kann man diese Einträge löschen lassen?

Die kannst Du nicht löschen lassen.

An meiner Adresse war es ähnlich. (Privates Einfamilienhaus mit
Einliegerwohnung). Der Ersteigentümer und ein ehemaliger Mieter hatten
jeweils eine GmbH auf die Adresse
angemeldet. Beide u.a. steuerflüchtig. Im ersten Jahr nach meinem Einzug
gab es hin und wieder auffällig unauffällige Menschen, die sich hier
umschauten. (Wie im schlechten Krimi). Einen dieser UInauffäligen sprach
ich dann mal an, ob ich ihm helfen könne. Die Gerüchte über einen der
Flüchtigen ("den sucht schon das LKA") wurden durch Zeigen des
Dienstausweises durch den Unauffälligen bestätigt.

Er nahm dann meinen Hinweis, dass der Gesuchte hier nicht mehr wohne zu
Protokoll.

Diverse Schreiben der Gerichte an die beiden GmbHs unter meiner Adresse
(teilweise mit Postzustellung) habe ich dann mit einem kurzen Hinweis
"unbekannt verzogen" zurückgeschickt. Zufällig las ich später mal in der
Zeitung unter den gerichtlichen Bekanntmachungen, dass eine der GmbH
aufgrund fehlenden Firmensitzes von Amts wegen gelöscht wurde. Seit
längerer Zeit ist Ruhe.

Du kannst also die Absender (auch Gerichte) kurz schriftlich darauf
hinweisen, dass die beiden GmbH an Deiner Adresse nicht mehr vorhanden
sind. Den Firmensitz löschen lassen wirst Du nicht können.


--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Stefan

unread,
May 10, 2013, 9:33:29 AM5/10/13
to
Am 10.05.2013 12:47, schrieb Andreas Bockelmann:
> Stefan schrieb:
>
>> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
>> GmbHs. Wie kann man diese Eintrᅵge lᅵschen lassen?
>
> Die kannst Du nicht lᅵschen lassen.

Das habe ich befᅵrchtet.

> An meiner Adresse war es ᅵhnlich. (Privates Einfamilienhaus mit
> Einliegerwohnung). Der Ersteigentᅵmer und ein ehemaliger Mieter hatten
> jeweils eine GmbH auf die Adresse
> angemeldet. Beide u.a. steuerflᅵchtig. Im ersten Jahr nach meinem Einzug
> gab es hin und wieder auffᅵllig unauffᅵllige Menschen, die sich hier
> umschauten. (Wie im schlechten Krimi). Einen dieser UInauffᅵligen sprach
> ich dann mal an, ob ich ihm helfen kᅵnne. Die Gerᅵchte ᅵber einen der
> Flᅵchtigen ("den sucht schon das LKA") wurden durch Zeigen des
> Dienstausweises durch den Unauffᅵlligen bestᅵtigt.

Ich habe auch gerade vor 10 Minuten einen "Besucher" verabschiedet.

Gruᅵ

Stefan

Stefan Schmitz

unread,
May 10, 2013, 3:59:05 PM5/10/13
to
On 10 Mai, 08:23, Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-
Adresse.xy> wrote:

> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
> GmbHs. Wie kann man diese Einträge löschen lassen?

Indem man als deren Geschäftsführer eine Änderung eintragen lässt.

gUnther nanon�m

unread,
May 10, 2013, 7:52:16 PM5/10/13
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:0c89daf2-3799-427e...@y5g2000vbg.googlegroups.com...

>> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
>> GmbHs. Wie kann man diese Eintr�ge l�schen lassen?
>
>Indem man als deren Gesch�ftsf�hrer eine �nderung eintragen l�sst.

Hi,
mal als Laie aus der Hose geflunkert, k�nnte man nicht per Grundbuch
belegen, der einzige Eigent�mer der Anschrift zu sein, und dadurch ebenso
das Eigentum selbiger dort gemeldeter GmbH zu beanspruchen? Dann w�hlt man
sich zum Gesch�ftsf�hrer, verkloppt etwaige Aktiva, beleiht den Rest, zahlt
sich das Kapital aus, verlegt die Anschrift auf die n�chste M�llkippe und
w�hlt den Alteigent�mer zur�ck...
Bei MickeyMouse geht sowas :-)

--
mfg,
gUnther


Bernd J. Kaup

unread,
May 11, 2013, 3:47:17 AM5/11/13
to
Am 11.05.2013 01:52, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:0c89daf2-3799-427e...@y5g2000vbg.googlegroups.com...
>
>>> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
>>> GmbHs. Wie kann man diese Eintrᅵge lᅵschen lassen?
>>
>> Indem man als deren Geschᅵftsfᅵhrer eine ᅵnderung eintragen lᅵsst.
>
> Hi,
> mal als Laie aus der Hose geflunkert, kᅵnnte man nicht per Grundbuch
> belegen, der einzige Eigentᅵmer der Anschrift zu sein, und dadurch ebenso
> das Eigentum selbiger dort gemeldeter GmbH zu beanspruchen? Dann wᅵhlt man
> sich zum Geschᅵftsfᅵhrer, verkloppt etwaige Aktiva, beleiht den Rest, zahlt
> sich das Kapital aus, verlegt die Anschrift auf die nᅵchste Mᅵllkippe und
> wᅵhlt den Alteigentᅵmer zurᅵck...
> Bei MickeyMouse geht sowas :-)
>

aber sonst geht es dir gut?

mfg
bjk

Andreas Bockelmann

unread,
May 11, 2013, 3:56:36 AM5/11/13
to
gUnther nanonᅵm schrieb:

> Hi,
> mal als Laie aus der Hose geflunkert, kᅵnnte man nicht per Grundbuch
> belegen, der einzige Eigentᅵmer der Anschrift zu sein, und dadurch ebenso
> das Eigentum selbiger dort gemeldeter GmbH zu beanspruchen? Dann wᅵhlt man
> sich zum Geschᅵftsfᅵhrer, verkloppt etwaige Aktiva, beleiht den Rest, zahlt
> sich das Kapital aus, verlegt die Anschrift auf die nᅵchste Mᅵllkippe und
> wᅵhlt den Alteigentᅵmer zurᅵck...
> Bei MickeyMouse geht sowas :-)
>


IANAL

Das Problem an Deiner ᅵberlegung: Der Geschᅵftssitz einer Gesellschaft
muss nicht bedeuten, dass die Gesellschaft irgendwelche Eigentumsrechte
an der Immobilie, die sich unter der im Geschᅵftssitz angegebenen
Adresse befindet, innehat.
Als Geschᅵftsfᅵhrer kannst Du nur von den Gesellschaftern bestimmt
werden. Ich mutmaᅵe, dass Du nicht einmal im GmbH-Vertrag als
Gesellschafter aufgefᅵhrt wirst.

Als Laie sehe ich somit nur zwei Mᅵglichkeiten, den Geschᅵftssitz einer
GmbH von deiner Adresse abzuziehen.
Entweder
1) Die GmbH verlegt ihren Geschᅵftssitz ganz freiwillig per
ᅵnderungseintrag im Handelsregister

oder

2) Die GmbH wird von Amts wegen gelᅵscht.

An meiner Adresse ist Punkt 2) eingetreten. Aktiv darauf hingearbeitet
habe ich nicht, ich wᅵsste auch nicht, wie ich dieses hᅵtte tun kᅵnnen.
Wie ich schon schrieb, habe ich sᅵmtliche Post und amtliche Zustellungen
mit dem Vermerk "unbekannt (verzogen)" zurᅵckgeschickt. Meine Frau hat
das Amtsgericht, von dem die gerichtlichen Schreiben an die GmbH
ausgingen, telefonisch informiert, dass hier physisch keine GmbH
existiert. Bei der Suche des GFs durch LKA-Beamte wies ich diese darauf
hin, dass mir die gesuchte Person vᅵllig unbekannt sei, jedoch
namentlich vom direkten Voreigentᅵmer meines Hauses erwᅵhnt wurde, mit
dem Hinweis "der wird gesucht".

Danach ging der Weg durch die ᅵmter bis zur Zwangslᅵschung der GmbH.
Aber ich wᅵsste nicht, wie man dieses als Privatperson auch nur
beschleunigen kᅵnnte. Unterm Strich gibt es schlimmere Altlasten bei
Immobilien als eine nicht ordnungsgemᅵᅵ um/abgemeldete GmbH.


--
Mit freundlichen Grᅵᅵen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |

Andreas Bockelmann

unread,
May 11, 2013, 3:57:48 AM5/11/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:
> Am 11.05.2013 01:52, schrieb gUnther nanonᅵm:

>> Bei MickeyMouse geht sowas :-)
>>
>
> aber sonst geht es dir gut?

Unter Anonym trollt ganz gerne mal, aber hier versagt einfach Dein
Wochenendhumor...

Wolfgang Jäth

unread,
May 11, 2013, 11:53:53 PM5/11/13
to
Am 11.05.2013 01:52, schrieb gUnther nanonᅵm:
>
>>> Mich interessiert momentan die Sache mit den Firmensitzen der beiden
>>> GmbHs. Wie kann man diese Eintrᅵge lᅵschen lassen?
>>
>>Indem man als deren Geschᅵftsfᅵhrer eine ᅵnderung eintragen lᅵsst.
>
> Hi,
> mal als Laie aus der Hose geflunkert, kᅵnnte man nicht per Grundbuch
> belegen, der einzige Eigentᅵmer der Anschrift zu sein, und dadurch ebenso
> das Eigentum selbiger dort gemeldeter GmbH zu beanspruchen? Dann wᅵhlt man
> sich zum Geschᅵftsfᅵhrer, verkloppt etwaige Aktiva, beleiht den Rest, zahlt
> sich das Kapital aus, verlegt die Anschrift auf die nᅵchste Mᅵllkippe und
> wᅵhlt den Alteigentᅵmer zurᅵck...

Klar; und Dein Vermieter verscherbelt einfach mal schnell alles, was
sich in Deiner Wohnung befindet, denn die ist ja schlieᅵlich *auch*
/sein/ Eigentum.

> Bei MickeyMouse geht sowas :-)

Ach so, /das/ ist Dein Niveau; gut zu wissen.

Wolfgang
--

Martin Bienwald

unread,
May 13, 2013, 9:30:38 AM5/13/13
to
Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:

> Für die ehemalige Mieterin gibt es inzwischen ein
> Insolvenzantragsverfahren. Das Insolvenzverfahren kann offenbar nicht
> eröffnet werden, weil der GF/Strohmann flüchtig ist und weil man dem
> tatsächlichen Inhaber/GF, der immer noch GF der 2. GmbH ist, nichts
> nachweisen kann.

Das verstehe ich nicht ganz. Ein Insolvenzverfahren ist doch kein Straf-
verfahren, in welchem man jemandem etwas nachweisen müßte. Es kann natürlich
sein, daß es mangels Masse nicht eröffnet werden kann (was wiederum daran
liegen *könnte*, daß der Flüchtige alles Wertvolle mitgenommen hat).

... Martin

Stefan

unread,
May 13, 2013, 10:13:47 AM5/13/13
to
Am 13.05.2013 15:30, schrieb Martin Bienwald:
> Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:
>
>> Fᅵr die ehemalige Mieterin gibt es inzwischen ein
>> Insolvenzantragsverfahren. Das Insolvenzverfahren kann offenbar nicht
>> erᅵffnet werden, weil der GF/Strohmann flᅵchtig ist und weil man dem
>> tatsᅵchlichen Inhaber/GF, der immer noch GF der 2. GmbH ist, nichts
>> nachweisen kann.
>
> Das verstehe ich nicht ganz. Ein Insolvenzverfahren ist doch kein Straf-
> verfahren, in welchem man jemandem etwas nachweisen mᅵᅵte. Es kann natᅵrlich
> sein, daᅵ es mangels Masse nicht erᅵffnet werden kann (was wiederum daran
> liegen *kᅵnnte*, daᅵ der Flᅵchtige alles Wertvolle mitgenommen hat).
>
> ... Martin
>

Den genauen rechtlichen Zusammenhang kann ich dir nicht erklᅵren.

Jedenfalls hatte ich hier den Besuch eines Rechtsanwaltes, der fᅵr die
Insolvenzverwalterin arbeitet. Das war bereits vor einigen Monaten. Der
legte mir einen auf den 3.1.2013 datierten Beschluss in dem
Insolvenzantragsverfahren vor. Der Insolvenzantrag wurde also offenbar
bereits Ende 2012 gestellt. Antragssteller war eine Krankenkasse.

Dieser RA erklᅵrte mir, dass man zur Erᅵffnung des Insolvenzverfahrens
den GF vorladen mᅵsste. Da dieser aber nicht greifbar wᅵre, kᅵnnte das
Verfahren nicht erᅵffnet werden.


Gruᅵ

Stefan



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Stefan

unread,
May 15, 2013, 10:33:46 AM5/15/13
to
Am 13.05.2013 15:30, schrieb Martin Bienwald:
> Stefan <Hier-steht-absichtlich-keine-E-Mail-Adresse.xy> wrote:
>
>> Fᅵr die ehemalige Mieterin gibt es inzwischen ein
>> Insolvenzantragsverfahren. Das Insolvenzverfahren kann offenbar nicht
>> erᅵffnet werden, weil der GF/Strohmann flᅵchtig ist und weil man dem
>> tatsᅵchlichen Inhaber/GF, der immer noch GF der 2. GmbH ist, nichts
>> nachweisen kann.
>
> Das verstehe ich nicht ganz. Ein Insolvenzverfahren ist doch kein Straf-
> verfahren, in welchem man jemandem etwas nachweisen mᅵᅵte. Es kann natᅵrlich
> sein, daᅵ es mangels Masse nicht erᅵffnet werden kann (was wiederum daran
> liegen *kᅵnnte*, daᅵ der Flᅵchtige alles Wertvolle mitgenommen hat).
>
> ... Martin
>

Stimmt schon soweit. Es geht aber um die Verantwortlichkeit des
ehemaligen und tatsᅵchlichen GF bzw. darum, dass man diesem nicht
nachweisen kann, dass nicht der Strohmann, sondern tatsᅵchlich er die
Geschᅵftsleitung inne hatte.

Gruᅵ

Stefan
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