Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Barbara Salesch und Alexander Hold

55 views
Skip to first unread message

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 17, 2002, 12:27:24 PM1/17/02
to
Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt? Bei Salesch schauts
eigentlich recht authentisch aus (soweit ich das halt beurteilen kann), aber
gerade heute waren bei Alexander Hold zwei Sendungen die ziemlich gestellt
wirkten. Vor allem Hold wirkt oft recht theatralisch aber vielleicht ist das
ja auch sein Art.

Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung oeffentlich
ist, oder werden die dann nachgestellt?

--
Bye,
Gerhard
If you think education is expensive, try ignorance.

Dirk Slodzinski

unread,
Jan 17, 2002, 12:55:46 PM1/17/02
to
Gerhard W. Gruber <spar...@gmx.at> schrieb am Thu, 17 Jan 2002
18:27:24 +0100:

>Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt? Bei Salesch schauts
>eigentlich recht authentisch aus (soweit ich das halt beurteilen kann), aber
>gerade heute waren bei Alexander Hold zwei Sendungen die ziemlich gestellt
>wirkten. Vor allem Hold wirkt oft recht theatralisch aber vielleicht ist das
>ja auch sein Art.

Mittlerweile AFAIK alles gestellt.

>Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung oeffentlich
>ist, oder werden die dann nachgestellt?

Filmen im Gerichtssaal ist AFAIK in Deutschland gar nicht erlaubt, und
Salesch hatte sich zu der Zeit, in der Ihre Faelle wirklich mal echt
waren, damit beholfen, dass sie ein _Schieds_gericht veranstaltet hat,
und keine normale Gerichtsverhandlung.

Gruss,

Dirk

--
Dirk Slodzinski
TU Braunschweig / University of Nebraska at Omaha
Dir...@gmx.de

Stephan Dörner

unread,
Jan 17, 2002, 1:44:28 PM1/17/02
to
Dirk Slodzinski wrote:

> Mittlerweile AFAIK alles gestellt.


Auf jeden Fall. Ich kenne selbst jemanden, der mal als Zeuge bei Salesch
aufgetreten ist. Natürlich als Schauspieler. Es sind aber allesamt
Laienschauspieler - und das merkt man der Sendung IMHO auch an ...


> Filmen im Gerichtssaal ist AFAIK in Deutschland gar nicht erlaubt, und
> Salesch hatte sich zu der Zeit, in der Ihre Faelle wirklich mal echt
> waren, damit beholfen, dass sie ein _Schieds_gericht veranstaltet hat,
> und keine normale Gerichtsverhandlung.

So ist es. Wenn in einem zivilrechtlichen Streit beide Parteien
einverstanden sind, kann den Streit auch eine dritte Person schlichten
und so die Gerichte entlasten - damit hat sich Salesch damals beholfen.
Dementsprechend waren auch die Fälle gelagert (ich sag nur
"Maschendrahtzaun" ...).

MfG

Stephan

--
Ein Betriebssystem sie zu knechten, sie alle zu finden,
ins Dunkle zu treiben und ewig zu binden,
im Lande Microsoft, wo die Schatten drohen.
--- (Bill Gates - Herr der Rechner)

Holger Lembke

unread,
Jan 17, 2002, 1:58:27 PM1/17/02
to
Stephan Dörner <ma...@computermensch.de> wrote:

>und das merkt man der Sendung IMHO auch an

Ich sah die heilige Barbara mal in einer Talk-Show und da verkündete sie,
dass gerade diese Laienschauspieler die Authentizität der Sendung bewirken
würden. Von wegen "kein fester Text" und "improvisieren" und
"Natürlichkeit".

Ich finde immer die rechtzeitig im Publikum aufstehenden, dramaturgisch
passend schimpfenden "präsenten Zeugen" am lustigsten.

--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 17, 2002, 3:44:44 PM1/17/02
to
On Thu, 17 Jan 2002 19:58:27 +0100 wrote Holger Lembke
<holgerspama...@wsxc.de> in de.soc.recht.misc with
<sf7e4u0f00nl3oev3...@News.CIS.DFN.DE>

>Ich finde immer die rechtzeitig im Publikum aufstehenden, dramaturgisch
>passend schimpfenden "präsenten Zeugen" am lustigsten.

Das hat mich auch schon verwundert, weil es in letzter Zeit aussieht als wenn
das nach einem starren Schema ablaufen wuerde. Alleridngs hatte ich frueher
nicht so viel Zeit daher ist mir das jetzt erst aufgefallen.

Sind die Faelle authentisch nachgestellt oder ist das alles nur fiktiv nach
"Drechbuch"?

Heiko Nock

unread,
Jan 17, 2002, 1:05:24 PM1/17/02
to
Gerhard W Gruber wrote:

> Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt?

Natürlich gestellt. Strafverhandlungen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich
übertragen werden.

> Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung
> oeffentlich ist

Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
vor der Eröffnung. Schiedsgerichtsverfahren können nach Einverständnis der
Parteien öffentlich übertragen werden, wie es am Anfang bei Salesch auch der
Fall war, was aber wohl niemand sehen wollte.

>, oder werden die dann nachgestellt?

Ja.

--
"hat man eine rechtliche Handhabe wenn man in einem Chat bedroht wird"
"kommt darauf an"
"danke, darauf bin ich auch alleine gekommen"
"Siehst du, die Rechtswissenschaft ist simpel."
-- Michael Weber und Lars Friedrich in de.soc.recht.datennetze

Dirk Burchard

unread,
Jan 17, 2002, 4:55:26 PM1/17/02
to
Heiko Nock <zif...@wtal.de> wrote:

> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
> vor der Eröffnung.

Urteilsverkündung darf auch nicht gefilmt werden. Wenn das BVerfG im
Fernsehen zur Urteilsverkündug aufstehend gezeigt wird, stellen die das
hinterher nochmal für die FernsehKameras nach.

--
Dirk Burchard * http://netzmeister.ryker.de
** Die Revolution ist vorerst verschoben **

Holger Pollmann

unread,
Jan 17, 2002, 6:02:54 PM1/17/02
to
dbur...@web.de (Dirk Burchard) schrieb:

> Heiko Nock <zif...@wtal.de> wrote:
>
>> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch
>> beeinträchtigt werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die
>> Urteilsverkündung und vor der Eröffnung.
>
> Urteilsverkündung darf auch nicht gefilmt werden. Wenn das BVerfG im
> Fernsehen zur Urteilsverkündug aufstehend gezeigt wird, stellen die das
> hinterher nochmal für die FernsehKameras nach.

Nein... Urteilsverkündung darf nicht gefilt werden bei normalen GErichten,
sehr wohl aber beim BVerfG, daß sich da eine Sonderregelung hat angedeihen
lassen.

--
ROT-13 my email address if you want to email me directly:
uv...@ervzjrexre.qr

The address in the mail header is a spam-catching account

Heiko Nock

unread,
Jan 17, 2002, 5:38:03 PM1/17/02
to
Dirk Burchard wrote:

>> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
>> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
>> vor der Eröffnung.
> Urteilsverkündung darf auch nicht gefilmt werden. Wenn das BVerfG im
> Fernsehen zur Urteilsverkündug aufstehend gezeigt wird, stellen die das
> hinterher nochmal für die FernsehKameras nach.

Nein. §17a BVerfGG.

--
"Die Reihenfolge der Artikel im GG gibt meines Wissens auch eine Rangfolge
vor: Artikel 1 steht über 2, 2 über 3 usw. Daher muß das Eigentumsrecht
(Art.14) hinter dem Recht auf Informationsfreiheit in Art.5 zurücktreten."
-- Matthias Schellenberg in de.soc.zensur

Dirk Burchard

unread,
Jan 17, 2002, 6:16:15 PM1/17/02
to
Heiko Nock <zif...@wtal.de> wrote:

> > Urteilsverkündung darf auch nicht gefilmt werden. Wenn das BVerfG im
> > Fernsehen zur Urteilsverkündug aufstehend gezeigt wird, stellen die das
> > hinterher nochmal für die FernsehKameras nach.
>
> Nein. §17a BVerfGG.

Stimmt, aber erst seit 16. Juli 1998 - vorher haben die geschauspielert.

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 17, 2002, 5:42:49 PM1/17/02
to

Heiko Nock schrieb:

> Natürlich gestellt. Strafverhandlungen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich
> übertragen werden.

Du kannst durchaus sagen "Gerichts"verhandlungen.

> > Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung
> > oeffentlich ist
>
> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
> vor der Eröffnung.

Auch das ist nur beim BVerfG Praxis.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Solange dsrm keine gesetzgeberische Kompetenz hat, kann man
von einem Thread wirklich nicht mehr erwarten."
(Bernhard Muenzer in dieser Gruppe)


Heiko Nock

unread,
Jan 17, 2002, 8:58:33 PM1/17/02
to
Christian E. Naundorf wrote:

>> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
>> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
>> vor der Eröffnung.
> Auch das ist nur beim BVerfG Praxis.

Ergibt sich das nicht ohnehin aus der Pressefreiheit? Wenn kein sinnvoller
Grund entgegensteht, müßte die Pressefreiheit doch vorgehen.

--
"Fernab jeder hormonellen Verblendung fällt eine frappierende Ähnlichkeit
in Körperbau, Haltung, Mimik, Feingefühl und technischem Sachverstand zwischen
Frau und Tyrannosaurus Rex unmittelbar ins Auge."
-- Jürgen Ernst Günther in de.alt.sysadmin.recovery

Sascha Brueck

unread,
Jan 17, 2002, 10:00:54 PM1/17/02
to

"Holger Lembke" <holgerspama...@wsxc.de> schrieb:

> Ich finde immer die rechtzeitig im Publikum aufstehenden, dramaturgisch
> passend schimpfenden "präsenten Zeugen" am lustigsten.

Ich amüsiere mich mehr über die Personen, die urplötzlich in den
Gerichtssaal stürmen und mal nett nachfragen, ob sich hier die
Verhandlung gegen ... befinde.

Die hatten auch rein zufällig immer was aufschlußreiches zu sagen ;-)

Bye, Sascha

Michael Althuber

unread,
Jan 17, 2002, 10:19:42 PM1/17/02
to
Hi,

Holger Lembke wrote:
>
> Ich sah die heilige Barbara mal in einer Talk-Show und da verkündete sie,
> dass gerade diese Laienschauspieler die Authentizität der Sendung bewirken
> würden.

Und vor allem sind sie schön billig :-)

> Von wegen "kein fester Text" und "improvisieren" und

Da ist allerdings was dran, ein Bekannter von mir war mal bei "Streit um
drei" im ZDF als Zuschauerkommentator. Dort haben sie allerdings schon
richtige Schauspieler eingesetzt und die hatten dann wirklich keinen
festen Text, sondern sollten eben zu bestimmten vorgegebenen
Sachverhaltsmerkmalen improvisieren.

Ciao
M

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:11:45 AM1/18/02
to

Holger Lembke wrote:

> Stephan Dörner <ma...@computermensch.de> wrote:
>
>
>>und das merkt man der Sendung IMHO auch an


Ach je - ein Kollege war einmal als "Angeklagter" dort ..
*grins*.. war auch ein lustiger Fall.


>
> Ich sah die heilige Barbara mal in einer Talk-Show und da verkündete sie,
> dass gerade diese Laienschauspieler die Authentizität der Sendung bewirken
> würden. Von wegen "kein fester Text" und "improvisieren" und
> "Natürlichkeit".
>
> Ich finde immer die rechtzeitig im Publikum aufstehenden, dramaturgisch
> passend schimpfenden "präsenten Zeugen" am lustigsten.

Ach je - in letzter Zeit warte ich eigentlich mehr darauf,
dass ein Zeuge und der Angeklagte sich prügeln.. oder die
Zuschauerschaft sich auszieht oder auf sich gegenseitig
einschlägt ;-))

Und das Gesicht von StA Bernd Römer in manchen Fällen auch
nicht zu verachten.. ich erinner mich an einen Fall diese
Woche, wo ein Mann wegen gef.KV angeklagt wurde. Er hat
einen Ufo-Sektierer zuerst mit einem mit Reflektoren
ausgestatteten Imkeranzug verwirrt und ihn dann, als der
Sektierer ihn fotographieren wollte, mit einer Taschenlampe
niedergeschlagen. Der Sektierer als Zeuge war der festen
Meinung, dass dies niemals ein Mensch in einem Imkeranzug
gewesen sein kann und beharrte darauf, dass es ein Alien
war. Römers Grinsen war Gold wert, als er den Einwurf
brachte, dass es recht ungewöhnlich sei, dass ein so
fortschrittliches Wesen doch recht primitiv handgreiflich
wurde.. "aber vielleicht dachte es ja, ihr Fotoapparat sei
eine Laserwaffe".. :-))

Ellen

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:13:06 AM1/18/02
to

Gerhard W. Gruber wrote:

>
> Das hat mich auch schon verwundert, weil es in letzter Zeit aussieht als wenn
> das nach einem starren Schema ablaufen wuerde. Alleridngs hatte ich frueher
> nicht so viel Zeit daher ist mir das jetzt erst aufgefallen.
>
> Sind die Faelle authentisch nachgestellt oder ist das alles nur fiktiv nach
> "Drechbuch"?


Neinnein.. die sind einfach nur ausgedacht. Auch z.B. Dr.
Herz auf RTL hat ausgedachte Fälle und sagte einmal in einem
Interview, dass sie diese Fälle so entscheidet, wie sie es
auch im echten Leben täte...

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:14:19 AM1/18/02
to

conrad graf wrote:

> * Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote:
>
>
>>Ich finde immer die rechtzeitig im Publikum aufstehenden,
>>dramaturgisch passend schimpfenden "präsenten Zeugen" am lustigsten.
>>
>

> ACK ;-)
> Und ich vermisse die längst überfälligen in-dubio-pro-reo-Freisprüche. Aber
> die werden dank der "zufälligen Zeugen" wirksam verhindert ;-)
>


Das hingegen gab es schon mal öfters. Auch in Fällen, wo ich
davon ausging, dass nach der bisherigen "Laufbahn" der
Sendung der Angeklagte auf jeden Fall verknackt wird...

Ellen


Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 18, 2002, 4:35:53 AM1/18/02
to
On Fri, 18 Jan 2002 09:13:06 +0100 wrote Ellen Fink <tal...@talena.de> in
de.soc.recht.misc with <3C47D912...@talena.de>

>Neinnein.. die sind einfach nur ausgedacht. Auch z.B. Dr.

Stark. Haette ich nicht gedacht. Ich bin eigentlich erst gestern misstrausich
geworden weil da eine Angeklagte war die SO extrem theatralisch gewirkt hat
bei Hold dass mir das vorgekommen ist wie eine schlechte Schauspielerien. Bei
Salesch wirkt es jedenfalls recht authentisch. Das was mich halt doch auch
verwundert hat war noch dass es mir seltsam vorkam dass, zumindest die
Angeklagten, sich durchwegs nicht so verhielten wie ich es erwarten wuerde
wenn jemand angeklagt wird und dann auch noch damit ploetzlich vor der Kamera
steht. Da gibts sicher welche die das ignorieren koennen, aber ich denke mal
dass die meisten da u.U. eher scheuer waeren. Ausserdem kam es mir, nachdem
ich es jetzt oefter gesehen habe, auch seltsam vor dass immer die gleichen
Staatsanwaelte (waere ja noch moeglich) und sogar die Verteidiger sind.

>Herz auf RTL hat ausgedachte Fälle und sagte einmal in einem
>Interview, dass sie diese Fälle so entscheidet, wie sie es
>auch im echten Leben täte...

Aha. Die Rechtssprechung an sich ist also korrekt? Was das juristische
anbelangt in Bezug auf das Verfahren, die zitierten Gesetze und das zu
erwartende Strafausmass.

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 18, 2002, 4:39:02 AM1/18/02
to
On Thu, 17 Jan 2002 19:05:24 +0100 wrote Heiko Nock <zif...@wtal.de> in
de.soc.recht.misc with <4p372a...@wtal.de>

>Natürlich gestellt. Strafverhandlungen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich
>übertragen werden.

Ich kann das natuerlich verstehen und wuerde das wohl auch nicht wollen wenn
ich da stuende, aber wenn die Verhandlung oeffentlich ist, warum ist es dann
verboten? Oder sind Strafverhandlungen grundsaetzlich nicht oeffentlich? Bei
Familiengericht und solchen Dingen sind ja die Verhandlungen grundsaetzlich
nicht oeffentlich (oder?) bei Scheidungen aber z.B. schon.

>Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
>werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und

Meinst du mit beeintrechtigung dass die Reaktion der Beteiligten verfaehlscht
wuerde (was ich eigentlich erwarten wuerde).

Christian Berger

unread,
Jan 18, 2002, 4:39:36 AM1/18/02
to
Hi,

>Natürlich gestellt. Strafverhandlungen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich
>übertragen werden.

was aber nicht heißen soll, das nicht jede Strafverhandlung
grundsätzlich öffentlich ist.
Schließlich ergeht das Urteil im Namen des Volkes.
Die Öffentlichkeit kann nur auf Antrag ausgeschlossen werden, zum
Schutze der Beteiligten.
Als wir hier zum Beginn des Studiums im AG waren, wurden wir nach der
Verlesung der Anklage aus einem Verfahren ausgeschlossen.
Ging um Kindesmißhandlung.
Die anderen Verhandlungen waren aber auch unterhaltsamer, der Richter
ist nett auf uns eingegangen und hat uns in den Pausen einiges
erklärt.

Chris


--
no logo

Kurt Guenter

unread,
Jan 18, 2002, 4:55:00 AM1/18/02
to
"Gerhard W. Gruber" <spar...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:u72e4ustbrq2ter13...@4ax.com...

> Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt?

Gestellt. Die Handlungen werden von einem Kieler Jura-Studenten
geschrieben. siehe Kieler Nachrichten v. 18.01.2002 (www.kn-online.de)

Stephan Lange

unread,
Jan 18, 2002, 6:28:25 AM1/18/02
to
"Ellen Fink" schrieb ...

> fortschrittliches Wesen doch recht primitiv handgreiflich
> wurde.. "aber vielleicht dachte es ja, ihr Fotoapparat sei
> eine Laserwaffe".. :-))

Korrektur:

"sei ein Phaser."

Der Mann scheint Star Trek-Fan zu sein. :-)

Aber scherz beiseite, ein befreundeter Richter meinte mri gegenueber mal,
dass nicht nur Frau Salesch, sodnern auch saemtliche verteidiger und Staats-
anwaelte "echt" waeren? Weiss da jemand etwas drueber?

Mal ganz ehrlich, von einigen dieser Verteidigern (insbesondere diese
grauslige
Frau) wuerde ich mich nie im Leben verteidigen lassen wollen, was die fuer
einen hanebuechenen Unsinn in ihren Schlussplaedoyes verbreiten... Da hat
Sich der Freund des Taeters verplappert und damit bestaetigt, dass der
Angeklagte
der Taeter ist, aber der Verteidiger ist in seinem Plaedoyer weiterhin fest
davon
ueberzeugt, dass seinem Mandaten die Tat nicht nachgewiesen wurde. Aua.

MfG

Stephan


Christian E. Naundorf

unread,
Jan 18, 2002, 6:31:01 AM1/18/02
to

Heiko Nock schrieb:

> Nein. §17a BVerfGG.

... wo der Gesetzgeber mit zehn Jahren Verspätung das erlaubt hat,
was das BVerfG sowieso schon immer so gemacht hat, netterweise :-)

--
Dr. Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
"Allegorie auf einen Rechtsreferendar", Heinrich Seidel


Christian E. Naundorf

unread,
Jan 18, 2002, 6:28:16 AM1/18/02
to

Heiko Nock schrieb:


>
> Christian E. Naundorf wrote:
>
> >> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
> >> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
> >> vor der Eröffnung.
> > Auch das ist nur beim BVerfG Praxis.
>
> Ergibt sich das nicht ohnehin aus der Pressefreiheit? Wenn kein sinnvoller
> Grund entgegensteht, müßte die Pressefreiheit doch vorgehen.

Och Heiko.

Sag' nicht, ein so wacher und kritischer Zeitgenosse wie Du hat
das n-tv-Verfahren nicht mitbekommen. Wir haben hier auch einigermaßen
heftig darüber diskutiert.

--

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 18, 2002, 7:44:51 AM1/18/02
to
On Fri, 18 Jan 2002 13:02:02 +0100 wrote
ungelesen...@dominik-boecker.de (Dominik Boecker) in de.soc.recht.misc
with <1f67hxq.121...@ID-42033.user.dfncis.de>

>> Ich kann das natuerlich verstehen und wuerde das wohl auch nicht wollen wenn
>> ich da stuende, aber wenn die Verhandlung oeffentlich ist, warum ist es dann
>> verboten?
>

>Weil es immer noch einen unterschied macht, ob sich ein "paar" Leute im
>Gerichtssal die Verhandlung anschauen oder zig 100.000e im Fernsehen.

Wie gesagt - persoenlich kann ich das natuerlich verstehen, aber das heisst
nicht dass es auch juristisch so sein muss. Wenn eine Verhandlung als
oeffentlich deklariert ist, dann kann ja jeder teilnehmen, also auch die
Fernsehzuschauer. Wenn es ein Filmverbot im Gerichtssaal gibt ist das
antuerlich was anderes, aber die Anzahl alleine duerfte da ja keinen
Unterschied machen. Was wenn das ein so wichtiger Prozess ist dass tausende
Leute persoenlich kommen und zusehen wollen. Da sehe ich formal keinen grossen
Unterschied dazu. Noch dazu wo ich ja bei einer oeffentlichen Siztung auch
dabei sein darf selbst wenn es die Beteiligten nicht wollen.

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 18, 2002, 7:48:35 AM1/18/02
to
On Fri, 18 Jan 2002 10:55:00 +0100 wrote "Kurt Guenter"
<KeineW...@epost.de> in de.soc.recht.misc with
<a28rfv$801$03$9...@news.t-online.com>

Ist ja richtig enttaeuschend. :) Na, ja. Zumindest sind diese Sendungen
interessanter als diese Talkshows.

Tobias Nuessel

unread,
Jan 18, 2002, 7:43:20 AM1/18/02
to
"Gerhard W. Gruber" wrote:
>
> On Fri, 18 Jan 2002 09:13:06 +0100 wrote Ellen Fink <tal...@talena.de> in
> de.soc.recht.misc with <3C47D912...@talena.de>
>
> >Neinnein.. die sind einfach nur ausgedacht. Auch z.B. Dr.
>
> Stark. Haette ich nicht gedacht. Ich bin eigentlich erst gestern

Also, wenn man die juristischen Fachzeitschriften verfolgt, merkt man,
wo einige Ideen für Fälle herkamen.

Ich habe mir so eine Sendung gelegentlich angetan - die Darsteller sind
erbärmlich. Wer zuviel Zeit hat: Ich empfehle Besuche beim
Amtsgericht-Schöffengericht- da bekommt man echte, einmalige
Rechtsprechung geboten. Und die Darsteller sind immer authentisch.


>
> >Herz auf RTL hat ausgedachte Fälle und sagte einmal in einem
> >Interview, dass sie diese Fälle so entscheidet, wie sie es
> >auch im echten Leben täte...
>
> Aha. Die Rechtssprechung an sich ist also korrekt? Was das juristische
> anbelangt in Bezug auf das Verfahren, die zitierten Gesetze und das zu
> erwartende Strafausmass.

Es geht so einigermaßen. Gesetze sind echt, die Prozeßordnung wird
beachtet (was daran liegt, daß da wenig "außergewöhnliches" passiert)
und die Urteile sind gewöhnlich vertretbar.

Tobias

Tobias Nuessel

unread,
Jan 18, 2002, 7:51:49 AM1/18/02
to
Ellen Fink wrote:
>
> Holger Lembke wrote:
>
> > Stephan Dörner <ma...@computermensch.de> wrote:
> >
> >>und das merkt man der Sendung IMHO auch an
>
> Ach je - ein Kollege war einmal als "Angeklagter" dort ..
> *grins*.. war auch ein lustiger Fall.

Besonders für die Kollegen ;-)

> Ach je - in letzter Zeit warte ich eigentlich mehr darauf,
> dass ein Zeuge und der Angeklagte sich prügeln..

Das hatte ich schon fast IRL im Amtsgericht Duisburg zwischen
Entlastungszeugen und geschädigtem Zeugen.

oder die
> Zuschauerschaft sich auszieht oder auf sich gegenseitig
> einschlägt ;-))

Ausziehen wär lustiger, besonders zu der Sendezeit ;-)


>
> Und das Gesicht von StA Bernd Römer in manchen Fällen auch
> nicht zu verachten.. ich erinner mich an einen Fall diese
> Woche, wo ein Mann wegen gef.KV angeklagt wurde. Er hat
> einen Ufo-Sektierer zuerst mit einem mit Reflektoren
> ausgestatteten Imkeranzug verwirrt und ihn dann, als der
> Sektierer ihn fotographieren wollte, mit einer Taschenlampe
> niedergeschlagen. Der Sektierer als Zeuge war der festen
> Meinung, dass dies niemals ein Mensch in einem Imkeranzug
> gewesen sein kann und beharrte darauf, dass es ein Alien
> war.

Also Freispruch?

Tobias

Heiko Nock

unread,
Jan 18, 2002, 9:02:49 AM1/18/02
to
Christian E. Naundorf wrote:

>> >> Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
>> >> werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
>> >> vor der Eröffnung.
>> > Auch das ist nur beim BVerfG Praxis.
>> Ergibt sich das nicht ohnehin aus der Pressefreiheit? Wenn kein sinnvoller
>> Grund entgegensteht, müßte die Pressefreiheit doch vorgehen.
> Och Heiko.
> Sag' nicht, ein so wacher und kritischer Zeitgenosse wie Du

Hach, ein Kompliment!

*ausdruck*

*einrahm*

> hat das n-tv-Verfahren nicht mitbekommen.

Daß darüber ein Verfahren geführt wurde, habe ich schon mitbekommen. Das
konkrete Ergebnis, außer der Änderung des BVerfGG, weiß ich aber nicht mehr.

Außerdem sieht man ja am aktuellen Schächtungsurteil des BVerfG, daß einem
Urteil auch mal völliger Unsinn zugrundegelegt wird.

> Wir haben hier auch einigermaßen heftig darüber diskutiert.

Erwähnte ich schon mein saumäßig schlechtes Gedächtnis?

Ist meine Folgerung jetzt korrekt oder nicht?

--
Und wenn sie maßlos Rauschgift konsumieren
Wundern sie sich, warum sie daran krepieren
Schlagen sich gegenseitig die Schädel ein
Mit Baseballkeule, Flasche oder Ziegelstein
-- Knorkator "Ich verachte Jugendliche"

Heiko Nock

unread,
Jan 18, 2002, 8:50:06 AM1/18/02
to
Gerhard W Gruber wrote:

>>Natürlich gestellt. Strafverhandlungen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich
>>übertragen werden.
> Ich kann das natuerlich verstehen und wuerde das wohl auch nicht wollen
> wenn ich da stuende, aber wenn die Verhandlung oeffentlich ist, warum ist
> es dann verboten?

Im Sitzungssaal hat nur eine beschränkte Sitzungsöffentlichkeit Platz, die
den Richter nicht erheblich ablenken. Würde man die Sitzung aber öffentlich
in ganz Deutschland oder sogar noch weiter übertragen, besteht die Gefahr,
daß sich sowohl Zeugen als auch Richter davon in ihrem Auftreten
beeinflussen lassen und damit die Rechtsfindung beeinträchtigen.

> Oder sind Strafverhandlungen grundsaetzlich nicht oeffentlich?

Sie sind grundsätzlich öffentlich.

>>Filmen ist immer dann unzulässig, wenn das Verfahren dadurch beeinträchtigt
>>werden könnte. Also praktisch immer, ausgenommen die Urteilsverkündung und
> Meinst du mit beeintrechtigung dass die Reaktion der Beteiligten
> verfaehlscht wuerde (was ich eigentlich erwarten wuerde).

Zum Beispiel. Oder der Richter könnte sich dann zu profilieren versuchen,
indem er den starken Mann markiert und sich nicht mehr vollständig auf den
Fall konzentriert; Zeugen könnten versuchen, sich wichtig zu machen,
indem sie Tatsachen erfinden.

--
Es kann ja nicht jeder nachdem er gezeugt hat
die Zelte verlassen
die Erdumlaufbahn.
Doch es wäre vielleicht
nicht die schlechteste Lösung.
-- Heinz Rudolf Kunze "Väter"

Paul Schmitz-Josten

unread,
Jan 18, 2002, 9:14:06 AM1/18/02
to
Stephan Lange schrieb am Fri, 18 Jan 2002 12:28:25 +0100 in
<a290sq$5c5$1...@mamenchi.zrz.TU-Berlin.DE>:

>Aber scherz beiseite, ein befreundeter Richter meinte mri gegenueber mal,
>dass nicht nur Frau Salesch, sodnern auch saemtliche verteidiger und Staats-
>anwaelte "echt" waeren? Weiss da jemand etwas drueber?

Ja, das steht so auf der Homepage.

Ciao,

Paul

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 10:09:12 AM1/18/02
to
Ellen Fink wrote:

> Neinnein.. die sind einfach nur ausgedacht. Auch z.B. Dr. Herz auf RTL
> hat ausgedachte Fälle und sagte einmal in einem Interview, dass sie
> diese Fälle so entscheidet, wie sie es auch im echten Leben täte...

Herz ("Das Jugendgeicht", RTL) finde ich noch am erträglichsten. Richtig
schlimm ist ja auch "Alexander Hold" - allein der Anfang, wenn der
Wachmann die Anwesenden auffordert "Meine Damen und Herren, Richter
Alexander Hold, ich bitte Sie sich zu erheben" - oder so ähnlich.

Seltsam finde ich übrigens auch, dass fast nie ein Angelagter seine
Schuld eingesteht, obwohl die Beweise (die der Angeklagte auch vor dem
Prozess kennt - sein Anwalt hat Akteneinsicht) erdrückend sind, niemals
gesteht oder Reue zeigt (das würde den Prozess natürlich unspannend
machen). Jeder vernüftige Strafverteidiger würden denen das raten. Und
warum alle Angeklagten immer den selben Anwalt aussuchen, habe ich auch
noch nicht begriffen - ob Snob oder Straßenkind - alle haben immer den
gleichen Anwalt.


--
Ein Betriebssystem sie zu knechten, sie alle zu finden,
ins Dunkle zu treiben und ewig zu binden,
im Lande Microsoft, wo die Schatten drohen.
--- (Bill Gates - Herr der Rechner)

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 10:15:50 AM1/18/02
to
Gerhard W. Gruber wrote:
<gestellte TV-Prozesse>

Ich habe in diesem Zusammenhang auch noch mal eine Frage an unsere
Rechtsexperten. In den TV-Prozessen werden die Zeugen nie vereidigt
("nach allseitigem Verzicht ...") selbst wenn Zweifel an der
Zeugenaussage bestehen. Ich denke mal, es liegt daran, dass das zu viel
Sendezeit kosten würde. Wie sieht das in echten Strafprozessen aus? Wie
hoch ist die "Vereidigungsquote"? Wann wird jemand vereidigt und wie
läuft das ab? Was ist der strafrechtliche Unterschied, ob jemand
vereidigt oder unvereidigt vor Gericht lügt?

Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision
("Gegen dieses Urteil können Sie Berufung oder Revision binnen 4 Wochen
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle einlegen")?

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 10:19:04 AM1/18/02
to
Tobias Nuessel wrote:
> Es geht so einigermaßen. Gesetze sind echt, die Prozeßordnung wird
> beachtet (was daran liegt, daß da wenig "außergewöhnliches" passiert)
> und die Urteile sind gewöhnlich vertretbar.

Die plötzlich im Publikum rumschreienden zu Zeugen ernannten Personen
sind nichts Außergewöhnliches?

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 10:20:24 AM1/18/02
to
Michael Althuber wrote:

> Da ist allerdings was dran, ein Bekannter von mir war mal bei "Streit um
> drei" im ZDF als Zuschauerkommentator. Dort haben sie allerdings schon
> richtige Schauspieler eingesetzt und die hatten dann wirklich keinen
> festen Text, sondern sollten eben zu bestimmten vorgegebenen
> Sachverhaltsmerkmalen improvisieren.

Die meisten "Streit um drei"-Sendungen kamen IMHO auch authentischer
rüber - allerdings handelt es sich hier nur um ein Zivilgericht ...

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 10:24:29 AM1/18/02
to
Stephan Lange wrote:

> Aber scherz beiseite, ein befreundeter Richter meinte mri gegenueber mal,
> dass nicht nur Frau Salesch, sodnern auch saemtliche verteidiger und Staats-
> anwaelte "echt" waeren? Weiss da jemand etwas drueber?


Ich weiß von einem "Staatsanwalt", der IIRC bei Salesch als solcher
auftritt, dass er in Düsseldorf eine Anwaltspraxis besitzt. Es sind IMHO
alles Juristen aber spielen nicht unbedingt die Rolle, die sie im wahren
Leben spielen.


> Mal ganz ehrlich, von einigen dieser Verteidigern (insbesondere diese
> grauslige
> Frau) wuerde ich mich nie im Leben verteidigen lassen wollen, was die fuer
> einen hanebuechenen Unsinn in ihren Schlussplaedoyes verbreiten... Da hat
> Sich der Freund des Taeters verplappert und damit bestaetigt, dass der
> Angeklagte
> der Taeter ist, aber der Verteidiger ist in seinem Plaedoyer weiterhin fest
> davon
> ueberzeugt, dass seinem Mandaten die Tat nicht nachgewiesen wurde. Aua.

Die blonde Fraue bei Hold ist wirklich die schlimmste von allen - da geb
ich dir recht!

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 18, 2002, 10:42:48 AM1/18/02
to

Heiko Nock schrieb:

> Hach, ein Kompliment!
>
> *ausdruck*
>
> *einrahm*

Werfe ich doch laufend um mich mit ...

> > hat das n-tv-Verfahren nicht mitbekommen.
>
> Daß darüber ein Verfahren geführt wurde, habe ich schon mitbekommen. Das
> konkrete Ergebnis, außer der Änderung des BVerfGG, weiß ich aber nicht mehr.

Äh ... da weisst Du jetzt schon wieder mehr als ich.
Davon weiss ich wieder nichts.

> Ist meine Folgerung jetzt korrekt oder nicht?

Im Heiko-Nock-Stil früherer Zeiten geantwortet:

Nein. :-)

.
.
.
.

Verbose mode:

Urteil vom 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95 -, Leitsatz 4:

"Der gesetzliche Ausschluss von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in
Gerichtsverhandlungen durch § 169 Satz 2 GVG ist verfassungsgemäß."

Aber immerhin drei Gegenstimmen mit Sondervotum, dessen (m. E.)
Kernsatz lautet:

"Die mit der Medienöffentlichkeit verbundenen rechtlichen Belange
sind zu gewichtig, als dass sie nur aus Gründen leichterer Handhabung
des
Verfahrens zurückgestellt werden dürften.
Mit dem Recht des Gesetzgebers zur Typisierung und Pauschalierung lässt
sich die Verfassungsmäßigkeit des § 169 Satz 2 GVG daher nicht
begründen."

Du stehst also keineswegs allein mit Deiner Ansicht, und früher oder
später wird sie sich irgendwie durchsetzen - ich setze aus meiner
Sicht hinzu: leider. Denn bei Eröffnung und Verkündung wird's nicht
bleiben.

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 18, 2002, 11:18:50 AM1/18/02
to
On Fri, 18 Jan 2002 13:43:20 +0100 wrote Tobias Nuessel
<nue...@ra-nuessel.de> in de.soc.recht.misc with
<3C481868...@ra-nuessel.de>

>Ich habe mir so eine Sendung gelegentlich angetan - die Darsteller sind
>erbärmlich. Wer zuviel Zeit hat: Ich empfehle Besuche beim
>Amtsgericht-Schöffengericht- da bekommt man echte, einmalige
>Rechtsprechung geboten. Und die Darsteller sind immer authentisch.

Na, ja. Ich bin ja kein Jurist. :) Obwohl ich es trotzdem interessant finde,
aber da setze ich mich lieber in eine Physikvorlesung. :)

Boris Konrad

unread,
Jan 18, 2002, 1:00:19 PM1/18/02
to

>> Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt?
>
>Gestellt. Die Handlungen werden von einem Kieler Jura-Studenten
>geschrieben. siehe Kieler Nachrichten v. 18.01.2002 (www.kn-online.de)


IMHO + AFAIK sind nicht die Handlungen gestellt sondern nur die Fälle
+ ein Grundgerüst.

mfg

Paul Schmitz-Josten

unread,
Jan 18, 2002, 2:13:15 PM1/18/02
to
Stephan Dörner schrieb am Fri, 18 Jan 2002 16:15:50 +0100 in
<3C483C26...@computermensch.de>:

>In den TV-Prozessen werden die Zeugen nie vereidigt
>("nach allseitigem Verzicht ...") selbst wenn Zweifel an der
>Zeugenaussage bestehen.

Doch, hab ich schon gesehen, bei Frau Salesch (von der auch der Spruch
stammt(?)). Da wußte sie aber schon, daß die Zeugin log, und hat ihr das
Meineidsverfahren quasi angehängt. Herr Römer war gleich Feuer und Flamme.

Ciao,

Paul

Heiko Nock

unread,
Jan 18, 2002, 2:31:54 PM1/18/02
to
Christian E. Naundorf wrote:

>> Hach, ein Kompliment!
>> *ausdruck*
>> *einrahm*
> Werfe ich doch laufend um mich mit ...

Aber nicht auf mich.



>> > hat das n-tv-Verfahren nicht mitbekommen.
>> Daß darüber ein Verfahren geführt wurde, habe ich schon mitbekommen. Das
>> konkrete Ergebnis, außer der Änderung des BVerfGG, weiß ich aber nicht
>> mehr.
> Äh ... da weisst Du jetzt schon wieder mehr als ich.
> Davon weiss ich wieder nichts.

?

§17a BVerfGG hatte ich ja schon erwähnt.



> Du stehst also keineswegs allein mit Deiner Ansicht, und früher oder
> später wird sie sich irgendwie durchsetzen - ich setze aus meiner
> Sicht hinzu: leider. Denn bei Eröffnung und Verkündung wird's nicht
> bleiben.

Wieso das? Für eine weitere Ausweitung besteht keine Rechtfertigung.

--
Urteilsverkündung: Wenn Richter den Saal schweigend betreten und
Angeklagte betreten schweigen.
-- Ron Kritzfeld

Florian Kleinmanns

unread,
Jan 18, 2002, 4:47:11 PM1/18/02
to
Heiko Nock schrieb:

>> Du stehst also keineswegs allein mit Deiner Ansicht, und früher oder
>> später wird sie sich irgendwie durchsetzen - ich setze aus meiner
>> Sicht hinzu: leider. Denn bei Eröffnung und Verkündung wird's nicht
>> bleiben.
>
>Wieso das? Für eine weitere Ausweitung besteht keine Rechtfertigung.

Schutzbereich von Art. 5 I 1 2. HS GG, Informationsfreiheit; Art. 5 I
2 2. HS GG, Rundfunkfreiheit:

Jeder hat das Recht, sich (per Rundfunk) aus tatsächlich allgemein
öffentlich zugänglichen Quellen (nämlich dem Gerichtssaal einer
öffentlichen Verhandlung) frei und ungehindert (über den Verlauf des
Verfahrens) zu unterrichten.

Oder, mit anderem Schwerpunkt:

Ein Rundfunksender hat das Recht, frei und ungehindert (über den
Verlauf des Verfahrens) Bericht zu erstatten.

Grüße
Florian

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:09:30 PM1/18/02
to

Stephan Dörner wrote:

> Ellen Fink wrote:
>
> > Neinnein.. die sind einfach nur ausgedacht. Auch z.B. Dr. Herz auf RTL
> > hat ausgedachte Fälle und sagte einmal in einem Interview, dass sie
> > diese Fälle so entscheidet, wie sie es auch im echten Leben täte...
>
> Herz ("Das Jugendgeicht", RTL) finde ich noch am erträglichsten. Richtig
> schlimm ist ja auch "Alexander Hold" - allein der Anfang, wenn der
> Wachmann die Anwesenden auffordert "Meine Damen und Herren, Richter
> Alexander Hold, ich bitte Sie sich zu erheben" - oder so ähnlich.


Ja - das mit dem Gerichtsdiener ist ein wenig übertrieben..


> Seltsam finde ich übrigens auch, dass fast nie ein Angelagter seine
> Schuld eingesteht, obwohl die Beweise (die der Angeklagte auch vor dem
> Prozess kennt - sein Anwalt hat Akteneinsicht) erdrückend sind, niemals
> gesteht oder Reue zeigt (das würde den Prozess natürlich unspannend
> machen). Jeder vernüftige Strafverteidiger würden denen das raten. Und
> warum alle Angeklagten immer den selben Anwalt aussuchen, habe ich auch
> noch nicht begriffen - ob Snob oder Straßenkind - alle haben immer den
> gleichen Anwalt.


Naja - man hat halt nur ein gewisses Kontingent an
Anwälten... die sollten schon ein wenig mehr vom Recht
verstehen ;-))

Und ab und an geben die Beschuldigten es ja auch zu.. selten
natürlich, aber wenn, dann versuchen sie sich immer zu
rechtfertigen.

Ellen

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:17:54 PM1/18/02
to

Stephan Lange wrote:

> "Ellen Fink" schrieb ...
>
>>fortschrittliches Wesen doch recht primitiv handgreiflich
>>wurde.. "aber vielleicht dachte es ja, ihr Fotoapparat sei
>>eine Laserwaffe".. :-))
>>
>
> Korrektur:
>
> "sei ein Phaser."
>
> Der Mann scheint Star Trek-Fan zu sein. :-)


Ja - und kann manchmal auch recht grantig werden ;-)


> Aber scherz beiseite, ein befreundeter Richter meinte mri gegenueber mal,
> dass nicht nur Frau Salesch, sodnern auch saemtliche verteidiger und Staats-
> anwaelte "echt" waeren? Weiss da jemand etwas drueber?


Auf den Seiten von Sat1 stehen die Anwälte und StA.. die
sind tatsächlich Anwälte. Frau Tasic auch.. die hat IMHO mit
Anwalt Loskamp zusammen eine Kanzlei.


> Mal ganz ehrlich, von einigen dieser Verteidigern (insbesondere diese
> grauslige
> Frau) wuerde ich mich nie im Leben verteidigen lassen wollen, was die fuer
> einen hanebuechenen Unsinn in ihren Schlussplaedoyes verbreiten... Da hat
> Sich der Freund des Taeters verplappert und damit bestaetigt, dass der
> Angeklagte
> der Taeter ist, aber der Verteidiger ist in seinem Plaedoyer weiterhin fest
> davon
> ueberzeugt, dass seinem Mandaten die Tat nicht nachgewiesen wurde. Aua.

Naja - ich denke, den meisten Menschen wäre der Verlauf
einer echten Verhandlung zu trocken... auch kann ich es mir
nicht vorstellen, dass die Anwälte und StAs sich gegenseitig
im echten Leben dermaßen angehen.. das grenzt ja teilweise
schon an Beleidigung.. von daher muss es halt ein wenig
gedreht werden.

Ellen

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:30:27 PM1/18/02
to

Tobias Nuessel wrote:

> Ellen Fink wrote:
>
>>Holger Lembke wrote:
>>
>>>
>>>>und das merkt man der Sendung IMHO auch an
>>>>
>>Ach je - ein Kollege war einmal als "Angeklagter" dort ..
>>*grins*.. war auch ein lustiger Fall.
>
> Besonders für die Kollegen ;-)


Ja - hat schon was :-)


>>Ach je - in letzter Zeit warte ich eigentlich mehr darauf,
>>dass ein Zeuge und der Angeklagte sich prügeln..
>
> Das hatte ich schon fast IRL im Amtsgericht Duisburg zwischen
> Entlastungszeugen und geschädigtem Zeugen.


Glaub ich schon, dass das passieren kann. Aber so verstärkt
wie in den (momentan geballten) Gerichtssendungen doch
nicht... was haben wir denn jetzt schon alles zusammen? Auf
einem der öffentlich-rechtlichen läuft Streit um drei, auf
Sat1 Babara Sales und Alexander Hold, auf RTL Jugendgericht
und zuletzt gab es auf einem RTL-Sender noch "Liebe vor
Gericht" an zwei Tagen... ob das jetzt nun immer kommt,
weiss ich nicht.


> oder die
>
>>Zuschauerschaft sich auszieht oder auf sich gegenseitig
>>einschlägt ;-))
>>
>
> Ausziehen wär lustiger, besonders zu der Sendezeit ;-)


Pelzgegner :-)) "Lieber nackt als Pelz" und fingen bei Hold
an, sich zu entkleiden.. kamen aber nicht weit ;-)


>>Meinung, dass dies niemals ein Mensch in einem Imkeranzug
>>gewesen sein kann und beharrte darauf, dass es ein Alien
>>war.
>
> Also Freispruch?


Nein. Der Nachbar hatte ihn mit dem Imkeranzug gesehen und
das ausgesagt. Dann hat der Angeklagte gestanden... das
Gesicht von dem Sektierer: "Warum tun sie das? Wollen sie
lieber zu Unrecht verurteilt werden, als zuzugeben, dass es
Ausserirdische gibt?" *grins* Ich glaub, in dem Augenblick
hätte Herr Römer am liebsten losgelacht :-))

Ellen

Ellen Fink

unread,
Jan 18, 2002, 3:36:28 PM1/18/02
to

Stephan Dörner wrote:

> Gerhard W. Gruber wrote:
> <gestellte TV-Prozesse>
>
> Ich habe in diesem Zusammenhang auch noch mal eine Frage an unsere
> Rechtsexperten. In den TV-Prozessen werden die Zeugen nie vereidigt
> ("nach allseitigem Verzicht ...") selbst wenn Zweifel an der
> Zeugenaussage bestehen. Ich denke mal, es liegt daran, dass das zu viel


Das sind aber meist die Fälle, in denen dann der nächste
Zeuge etwas genau gegenteiliges sagt und der vorige Zeuge
dann noch mal nach oben muss und revidiert..
Es wurde schon ein paar mal vereidigt.. meist dann, wenn die
Zeugen ganz klar gelogen haben. Meist kommt dann die
Wahrheit ans Licht, aber ein oder zweimal hat derjenige
tatsächlich seine erlogene Aussage beeidigt.


> Sendezeit kosten würde. Wie sieht das in echten Strafprozessen aus? Wie
> hoch ist die "Vereidigungsquote"? Wann wird jemand vereidigt und wie
> läuft das ab? Was ist der strafrechtliche Unterschied, ob jemand
> vereidigt oder unvereidigt vor Gericht lügt?


Der Unterschied ist
unvereidigt: Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
wegen falscher uneidlicher Aussage
vereidigt: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wegen Meineids


> Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision
> ("Gegen dieses Urteil können Sie Berufung oder Revision binnen 4 Wochen
> schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle einlegen")?

Das weiss ich nicht..

Ellen

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 7:35:47 PM1/18/02
to
Ellen Fink wrote:

> Der Unterschied ist
> unvereidigt: Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren wegen
> falscher uneidlicher Aussage
> vereidigt: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wegen Meineids

Sollte ein Strafverteidiger nicht allein aus taktischen Gründen auf eine
Vereidigung eines Zeugen bestehen, der gegen seinen Mandanten aussagt?
Er hat doch dadurch nichts zu verlieren. Und es ist immerhin möglich,
dass jemand lügt.
Oder sind Anwälte als "Organ der Rechtspflege" so verantwortungsbewusst,
dass sie mit dem Bestehen auf Vereidigungen sparsam umgehen?

Ozan Ayyüce

unread,
Jan 18, 2002, 7:43:29 PM1/18/02
to
Stephan Dörner:

> Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision

Bei einer Berufung verhandelt das Gericht höherer Instanz den Fall neu,
bei einer Revision entscheidet das Gericht höherer Instanz, dass der
Fall vom ursprünglichen Gericht neu verhandelt werden muss.

(kann man das so stehen lassen?)

Ozan

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 7:48:53 PM1/18/02
to
Stephan Dörner wrote:

> Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision
> ("Gegen dieses Urteil können Sie Berufung oder Revision binnen 4 Wochen
> schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle einlegen")?

Ich habe dazu etwas bei Dejanews gefunden:

"In der Revision werden - anders als in der Berufung - die
Tatsachen nicht mehr ueberprueft, sondern nur noch deren rechtliche
Bewertung."

Das scheint der Hauptunterschied zu sein.

Jens Müller

unread,
Jan 18, 2002, 7:49:10 PM1/18/02
to
Stephan Dörner <ma...@computermensch.de> writes:

> > vereidigt: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wegen Meineids
>
> Sollte ein Strafverteidiger nicht allein aus taktischen Gründen auf
> eine Vereidigung eines Zeugen bestehen, der gegen seinen Mandanten
> aussagt? Er hat doch dadurch nichts zu verlieren. Und es ist immerhin
> möglich, dass jemand lügt.
>
> Oder sind Anwälte als "Organ der Rechtspflege" so
> verantwortungsbewusst, dass sie mit dem Bestehen auf Vereidigungen
> sparsam umgehen?

Frag mal Thomas Hochstein, der hat mir mal ne nette Story aus seinem
StA-Referendariat erzählt:

Ein Strafverteidiger bestand grundsätzlich auf Vereidigung, um bei
Verweigerung einen Revisionsgrund (Verfahrensfehler) zu haben.

Das zog sich dann ewig hin.

"Wollen Sie den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung leisten?" - "Wo
ist denn da der Unterschied?"

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 7:54:35 PM1/18/02
to
Paul Schmitz-Josten wrote:

> Doch, hab ich schon gesehen, bei Frau Salesch (von der auch der Spruch
> stammt(?)).

Das sagen die eigentlich alle (schreibt die Prozessordnung
wahrscheinlich so vor). Aber Salesch war die erste.

Stephan Dörner

unread,
Jan 18, 2002, 8:04:28 PM1/18/02
to
Jens Müller wrote:

> Ein Strafverteidiger bestand grundsätzlich auf Vereidigung, um bei
> Verweigerung einen Revisionsgrund (Verfahrensfehler) zu haben.


Wie sieht das aus? Kann ein Zeuge grundsätzlich die Vereidigung
ablehnen? Wie sieht es dann mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen aus?


> Das zog sich dann ewig hin.


Ich denke mal oft ist ein zu langes Verfahren auch nicht unbedingt im
Interesse des Angeklagten - wahrscheinlich ein weiterer Grund, warum oft
nicht auf Vereidigung bestanden wird.


> "Wollen Sie den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung leisten?" - "Wo
> ist denn da der Unterschied?"


Wo ich wieder bei meiner Frage des Ablaufs einer Vereidigung wäre. Was
muss ein Zeuge sagen? Muss er die Hand zum Schwur erheben? Ich habe noch
nie gesehen, dass jemand vereidigt wurde.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 18, 2002, 9:09:12 PM1/18/02
to
Stephan Dörner <ma...@computermensch.de> scripsit/wrote:

> den TV-Prozessen werden die Zeugen nie vereidigt
> ("nach allseitigem Verzicht ...") selbst wenn Zweifel an der
> Zeugenaussage bestehen. Ich denke mal, es liegt daran, dass das zu viel
> Sendezeit kosten würde. Wie sieht das in echten Strafprozessen aus? Wie
> hoch ist die "Vereidigungsquote"?

Ich kann da aus eigener Erfahrung nur für Prozesse vor dem
Strafrichter am Amtsgericht sagen: da ist die Quote nahe Null und die
Nichtvereidigung der Regelfall (kurzer Blick rechts und links des
Richters, und dann -zack- ist der allseitige Verzicht im Protokoll und
die Sache erledigt).

> Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision
> ("Gegen dieses Urteil können Sie Berufung oder Revision binnen 4 Wochen
> schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle einlegen")?

Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz, d.h. es wird auch die
Beweisaufnahme wiederholt, die Revision ist eine reine Überprüfung von
Rechtsfragen, d.h. der rechtlichen Würdigung

-thh.

Holger Pollmann

unread,
Jan 19, 2002, 1:33:04 AM1/19/02
to
Heiko Nock <zif...@wtal.de> schrieb:

> Außerdem sieht man ja am aktuellen Schächtungsurteil des BVerfG, daß
> einem Urteil auch mal völliger Unsinn zugrundegelegt wird.

Wie ist das zu verstehen?

--
ROT-13 my email address if you want to email me directly:
uv...@ervzjrexre.qr

The address in the mail header is a spam-catching account

Holger Pollmann

unread,
Jan 19, 2002, 1:34:53 AM1/19/02
to
Gerhard W. Gruber <spar...@gmx.at> schrieb:

> Bei Familiengericht und solchen Dingen sind ja die Verhandlungen
> grundsaetzlich nicht oeffentlich (oder?) bei Scheidungen aber z.B.
> schon.

Bei Scheidungen? Sicher? Ich meine mich an mein gerichtspraktikum zu
erinnern, wo das eben nicht der Fall war...

Holger Pollmann

unread,
Jan 19, 2002, 1:43:30 AM1/19/02
to
Ozan Ayyüce <oz...@gmx.net> schrieb:

Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht höherer Instanz
auch selbst ein Urteil sprechen, Zurückverwiesen wird nur, wenn noch
Tatsachen geklärt werden müssen.

Ach ja, und das wird natürlich bei verschiedenen Gerichten eingelegt:
Berufung ist sozusagen eine Stufe höher, Revision zwei.

Die Antworten von Thomas und Stephan treffen den Kern: die Berufung macht
eine neue Beweisaufnahme, die Revision darf keine Tatsachen erheben,
sondern nur Rechtsfehler behandeln.

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 19, 2002, 4:13:58 AM1/19/02
to
On 19 Jan 2002 06:34:53 GMT wrote Holger Pollmann <hi...@uboot.com> in
de.soc.recht.misc with <Xns919B4D3C45481...@130.133.1.4>

>Bei Scheidungen? Sicher? Ich meine mich an mein gerichtspraktikum zu
>erinnern, wo das eben nicht der Fall war...

Als meine Freundin geschieden wurde, war die Sitzung oeffentlich. Ihr Ex war
ziemlich sauer und wollte mich aus dem Gerichtssall werfen lassen, aber der
Richter hat gesagt, solange ich keinen Unsinn machen wuerde habe ich da Recht
zu bleiben, genau wie jeder andere auch.

Heiko Nock

unread,
Jan 18, 2002, 8:17:59 PM1/18/02
to
Florian Kleinmanns wrote:

>>> Denn bei Eröffnung und Verkündung wird's nicht bleiben.
>>Wieso das? Für eine weitere Ausweitung besteht keine Rechtfertigung.
> Schutzbereich von Art. 5 I 1 2. HS GG, Informationsfreiheit; Art. 5 I
> 2 2. HS GG, Rundfunkfreiheit:

Was ist mit entgegenstehenden Rechtsgütern mit Verfassungsrang?

> Ein Rundfunksender hat das Recht, frei und ungehindert (über den
> Verlauf des Verfahrens) Bericht zu erstatten.

Dieses Recht hat er eben nicht bezüglich einer Live-Übertragung aus dem
Gerichtssaal während der Verhandlung.

--
Schwarzarbeit ist gesund, denn dabei gibt es die geringste Anzahl von
Krankmeldungen.
-- Gerhard Uhlenbrunck

Heiko Nock

unread,
Jan 18, 2002, 8:20:48 PM1/18/02
to
Ozan Ayyüce wrote:

Nö. Bei einer Berufung werden alle Sachverhaltsfragen neu erörtert, z.B.
Zeugen und Sachverständige erneut gehört. Also praktisch eine vollständige
Wiederholung des Verfahrens in erster Instanz. Bei der Revision werden nur
Rechtsfragen erörtert, der Sachverhalt steht fest.

Florian Kleinmanns

unread,
Jan 19, 2002, 11:23:14 AM1/19/02
to
Heiko Nock schrieb:

>> Schutzbereich von Art. 5 I 1 2. HS GG, Informationsfreiheit; Art. 5 I
>> 2 2. HS GG, Rundfunkfreiheit:
>> Ein Rundfunksender hat das Recht, frei und ungehindert (über den
>> Verlauf des Verfahrens) Bericht zu erstatten.
>
>Dieses Recht hat er eben nicht bezüglich einer Live-Übertragung aus dem
>Gerichtssaal während der Verhandlung.

Dieses Recht gewährt der Schutzbereich. Was sind die Schranken?

Grüße
Florian

Heiko Nock

unread,
Jan 19, 2002, 11:53:28 AM1/19/02
to
Holger Pollmann wrote:

>> Außerdem sieht man ja am aktuellen Schächtungsurteil des BVerfG, daß
>> einem Urteil auch mal völliger Unsinn zugrundegelegt wird.
> Wie ist das zu verstehen?

Gar nicht. Es liegt ein Mißverständnis meinerseits bezüglich der
Entscheidung vor. Vergiß es.

--
"Deshalb bedurfte es auch keiner Aufklärung, ob das Pferd gegen das Auto
getreten hat, weil es als Angehöriger einer Minderheit im Straßenverkehr
eine Aversion gegen Blech entwickelt hat oder weil es in seiner Einsamkeit
sein Herz mit schönem Klang erfüllen wollte oder ob es seinen Huf als
Warnblinklicht betätigt hat, damit es mit dem liegengebliebenen Fahrzeug
rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden konnte (§15 I StVO)."
-- AG Köln, Urteil vom 12. Oktober 1984 (NJW 1986, 1266)

Heiko Nock

unread,
Jan 19, 2002, 12:01:11 PM1/19/02
to
Florian Kleinmanns wrote:

>>> Ein Rundfunksender hat das Recht, frei und ungehindert (über den
>>> Verlauf des Verfahrens) Bericht zu erstatten.
>>Dieses Recht hat er eben nicht bezüglich einer Live-Übertragung aus dem
>>Gerichtssaal während der Verhandlung.
> Dieses Recht gewährt der Schutzbereich. Was sind die Schranken?

Das Rechtsstaatsprinzip d.h. die Gewährleistung der unbeeinträchtigten
Rechtspflege.

Es gibt einen prägnanteren Begriff, der mir aber gerade nicht einfällt.

--
"I can't recommend a version of vi for any operating system. You could,
however, simulate using vi by using notepad but tying both arms behind your
back, typing with your toes, and having someone repeatedly stick a sharp
pencil in your ear ;-)"
-- Jarmo in comp.programming

Klaus Wagner

unread,
Jan 19, 2002, 1:03:09 PM1/19/02
to
Hallo Gerd,

"Gerhard W. Gruber" schrieb:

> Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt?

Warst Du schon mal Zuschauer bei einer "richtigen" Gerichtsverhandlung? hast Du
erlebt, wie mehrere Gutachter zum gleichen Thema aussagten? Hast Du erlebt, wie
Zeugen zu Kleineigkeiten von beiden Seiten in die Zange genommen wurden? Hast Du
erlebt, wie gründlich die Staatsanwaltschaft idR. ermittelt? Hast Du erlebt, wie
ruhig es unter den Zuschauern bleibt?

Geh´ mal ins Gericht und schau zu. und bilde Dir dann ein Urteil! Zwei
Verhandlung in 1 Stunde wäre in Wahrheit ein ganz unglaubliches Stück.

Gruß
Klaus

Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 19, 2002, 1:34:41 PM1/19/02
to
On Sat, 19 Jan 2002 19:03:09 +0100 wrote Klaus Wagner
<k.wag...@t-online.de> in de.soc.recht.misc with
<3C49B4DD...@t-online.de>

>Warst Du schon mal Zuschauer bei einer "richtigen" Gerichtsverhandlung? hast Du
>erlebt, wie mehrere Gutachter zum gleichen Thema aussagten? Hast Du erlebt, wie
>Zeugen zu Kleineigkeiten von beiden Seiten in die Zange genommen wurden? Hast Du
>erlebt, wie gründlich die Staatsanwaltschaft idR. ermittelt? Hast Du erlebt, wie
>ruhig es unter den Zuschauern bleibt?

Eben nicht. Wenn das so waere dann haette ich diese Frage nicht gestellt. :)

>Geh´ mal ins Gericht und schau zu. und bilde Dir dann ein Urteil! Zwei
>Verhandlung in 1 Stunde wäre in Wahrheit ein ganz unglaubliches Stück.

Das ist mir mittlerweile auch bewusst geworden, nachdem ich etwas darueber
nachgedacht habe. Vor allem bei dem letzten Fall wegen des Organhandles war es
mir dann ueberdeutlich, da nichtmal ein Computersachverstaendiger geladen war,
was ich eigentlich erwartet haette. Aber wenn ich keine Zweifel gehabt haette,
dann haette ich wohl auch nicht gefragt. :)

Ellen Fink

unread,
Jan 19, 2002, 5:01:53 PM1/19/02
to

Gerhard W. Gruber wrote:

> On Sat, 19 Jan 2002 19:03:09 +0100 wrote Klaus Wagner
> <k.wag...@t-online.de> in de.soc.recht.misc with
> <3C49B4DD...@t-online.de>
>
>>Warst Du schon mal Zuschauer bei einer "richtigen" Gerichtsverhandlung? hast Du
>>erlebt, wie mehrere Gutachter zum gleichen Thema aussagten? Hast Du erlebt, wie
>>Zeugen zu Kleineigkeiten von beiden Seiten in die Zange genommen wurden? Hast Du
>>erlebt, wie gründlich die Staatsanwaltschaft idR. ermittelt? Hast Du erlebt, wie
>>ruhig es unter den Zuschauern bleibt?
>>
>
> Eben nicht. Wenn das so waere dann haette ich diese Frage nicht gestellt. :)


Pfft - viele Verhandlungen werden bei uns am Amtsgericht auf
eine halbe Stunde angesetzt.. ist nichts ungewöhnliches..


>>Geh´ mal ins Gericht und schau zu. und bilde Dir dann ein Urteil! Zwei
>>Verhandlung in 1 Stunde wäre in Wahrheit ein ganz unglaubliches Stück.
>
> Das ist mir mittlerweile auch bewusst geworden, nachdem ich etwas darueber
> nachgedacht habe. Vor allem bei dem letzten Fall wegen des Organhandles war es
> mir dann ueberdeutlich, da nichtmal ein Computersachverstaendiger geladen war,
> was ich eigentlich erwartet haette. Aber wenn ich keine Zweifel gehabt haette,
> dann haette ich wohl auch nicht gefragt. :)


Natürlich.. aber selbst Sammelverhandlungen mit über 20
Zeugen werden zum Teil auf 4 Stunden angesetzt.. ich war
selber dabei. Und nur dem Angeklagten (der für mich
unverständlicherweise 1 Stunde zu spät zur Verhandlung
erschien und _ohne_ Strafe wegkam*) ist es zu verdanken,
dass ich als Zeuge 1 Stunde später als angedacht zur
Vernehmung kam.

*Zur Erklärung: ich sass als Zeuge einmal im Stau fest und
kam 1/2 Stunde zu spät.. okay - das war eigentlich mein
persönliches Pech - muss ich zugeben. Aber der Richter hat
trotzdem für 100,- Ordnungsgeld gesorgt.. trotz meiner
Entschuldigung. Warum dieser _Angeklagte_ nicht mit einem
Ordnungsgeld "beglückt" wurde, entzieht sich meinem
Verständnis..

Ellen

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 18, 2002, 11:26:20 AM1/18/02
to

Stephan Dörner schrieb:

> Rechtsexperten. In den TV-Prozessen werden die Zeugen nie vereidigt


> ("nach allseitigem Verzicht ...") selbst wenn Zweifel an der
> Zeugenaussage bestehen. Ich denke mal, es liegt daran, dass das zu viel
> Sendezeit kosten würde.

Nein, das ist auch "in echt" so.

Erstaunt mich ja, dass die auf diesen theatralischen
Effekt verzichten. Ließe sich doch gut machen, so eine
richtig fetzige Zeugenbelehrung und dann ein close-up
auf die zitternden Knie oder die "Abschwörhand" hinter
dem Rücken des Zeugen ...

> Wie sieht das in echten Strafprozessen aus? Wie
> hoch ist die "Vereidigungsquote"?

Nahe Null.

> Was ist der strafrechtliche Unterschied, ob jemand
> vereidigt oder unvereidigt vor Gericht lügt?

Gibt keinen, weil man nicht erwischt wird. Glauben alle.
Scherz beiseite: die Mindeststrafe hüpft von drei auf
sechs Monate (§§ 153 I, 154 II StGB).

> Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision

> ("Gegen dieses Urteil können Sie Berufung oder Revision binnen 4 Wochen
> schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle einlegen")?

Diese RMB ist ja nicht sehr treffend ...

Binnen _einer_ Woche, bitte.

Kurz gesagt:
Die Berufung ist (noch) eine zweite erste Instanz. Alles nochmal
von vorn. Neue Tatsachenfeststellung.

Die Revision ist eine Rechtsbeschwerde. Es wird gerügt, dass
das Recht unzutreffend auf die festgestellten Tatsachen
angewandt oder dass diese nicht prozessordnungsgemäß
festgestellt wurden. So dass der Regelfall einer erfolgreichen
Revision nicht Freispruch, sondern Zurückverweisung ist: ihr
habt da was falsch gemacht, jetzt macht nochmal.

XP, fup

--
Dr. Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
"Allegorie auf einen Rechtsreferendar", Heinrich Seidel

Message has been deleted

Benjamin Gawert

unread,
Jan 20, 2002, 12:07:46 PM1/20/02
to
"Gerhard W. Gruber" <spar...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:u72e4ustbrq2ter13...@4ax.com...

> Sind diese Sendungen in Sat1 echt oder sind die gestellt? Bei Salesch
schauts
> eigentlich recht authentisch aus (soweit ich das halt beurteilen kann),
aber
> gerade heute waren bei Alexander Hold zwei Sendungen die ziemlich gestellt
> wirkten. Vor allem Hold wirkt oft recht theatralisch aber vielleicht ist
das
> ja auch sein Art.

Diese Sendungen sind _alle_ gestellt, gespielt von Laienschauspielern,
allerdings "echt" im Studio verhandelt. Es gibt keinen konkreten Ablaufplan,
wer wann was zu sagen hat, sondern jeder Schauspieler bekommt eine Rolle
aufs Auge gedrückt und muss diese dann verkörpern. Die Richter verhandeln
den Fall dann so, wie es im richtigen Leben auch gemacht würde...

Die Fälle basieren teilweise auf echten Fällen, der Großteil ist aber frei
erfunden...

> Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung
oeffentlich
> ist, oder werden die dann nachgestellt?

AFAIK dürfen nur Ordnungswidrigkeiten im Fernsehen gezeigt werden, wie es ja
z.B. bei Barbara Salesch mit dem Knallerbsenstrauch der Fall war. Da aber
Ordnungswidrigkeiten wohl weniger stark interessieren wie Mord und Totschlag
haben sich die Sender auf gestellte Strafverfahren eingestellt...

Benjamin

Holger Pollmann

unread,
Jan 20, 2002, 12:34:19 PM1/20/02
to
"Benjamin Gawert" <bga...@gmx.de> schrieb:

>> Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung
>> oeffentlich ist, oder werden die dann nachgestellt?
>
> AFAIK dürfen nur Ordnungswidrigkeiten im Fernsehen gezeigt werden, wie
> es ja z.B. bei Barbara Salesch mit dem Knallerbsenstrauch der Fall war.
> Da aber Ordnungswidrigkeiten wohl weniger stark interessieren wie Mord
> und Totschlag haben sich die Sender auf gestellte Strafverfahren
> eingestellt...

Wäreneu, daß eine Ordungswidrigkeitsverhandlung anders behandelt wird als
jede andere GErichsverhandlung. Will heißen: nein, die auch nicht.

Und beim Knallerbsenstrauch ging es um einen zivilen Streit auf
Schadensersatz für den Schaden am Maschendrahtzaun. Welche
Ordnungswidrigkeit soll denn da begangen worden sein? "Grob anstößige und
belästigende Handlungen" vielleicht? :-)

Matthias Koehler

unread,
Jan 20, 2002, 12:44:59 PM1/20/02
to

> AFAIK dürfen nur Ordnungswidrigkeiten im Fernsehen gezeigt werden, wie es ja
> z.B. bei Barbara Salesch mit dem Knallerbsenstrauch der Fall war. Da aber
> Ordnungswidrigkeiten wohl weniger stark interessieren wie Mord und Totschlag
> haben sich die Sender auf gestellte Strafverfahren eingestellt...

Nein, es war anders: Die erste Salesch-Reihe mit den echten Fällen war ein
Schiedsgericht. Das ging deshalb, weil ein Schiedsgericht überall tagen
darf. Auch in einem Fernsehstudio.

Matthias


Bastian Völker

unread,
Jan 20, 2002, 12:49:05 PM1/20/02
to
Hallo!

Stephan Dörner schrieb:

> > Ein Strafverteidiger bestand grundsätzlich auf Vereidigung, um bei
> > Verweigerung einen Revisionsgrund (Verfahrensfehler) zu haben.
>
> Wie sieht das aus? Kann ein Zeuge grundsätzlich die Vereidigung
> ablehnen? Wie sieht es dann mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen aus?

Der Zeuge hat natürlich keinen Einfluß auf die Vereidigung. Wenn einer
der Verfahrensbeteiligten darauf besteht und kein sonstiger
Ausschlußgrund besteht, wird vereidigt, ob es dem Zeugen gefällt oder
nicht.

> > Das zog sich dann ewig hin.
>
> Ich denke mal oft ist ein zu langes Verfahren auch nicht unbedingt im
> Interesse des Angeklagten - wahrscheinlich ein weiterer Grund, warum oft
> nicht auf Vereidigung bestanden wird.

Das Verfahren ist im Grunde genommen nicht sehr lang. Alle stehen auf,
der Richter sagt einen Satz, der Zeuge sagt einen Satz, fertig. Vorher
muß noch die Sache mit der religiösen Beteuerung geklärt werden, aber
auch das ist normalerweise nichts wildes.



> > "Wollen Sie den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung leisten?" - "Wo
> > ist denn da der Unterschied?"
>
> Wo ich wieder bei meiner Frage des Ablaufs einer Vereidigung wäre. Was
> muss ein Zeuge sagen? Muss er die Hand zum Schwur erheben? Ich habe noch
> nie gesehen, dass jemand vereidigt wurde.

Den Ablauf kannst Du am besten der StPO direkt entnehmen: §§ 59 ff.
(http://www.rechtliches.de) Da steht alles drin: wer, wann, warum
(nicht), wie usw.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151


Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 11:23:41 AM1/20/02
to

Heiko Nock schrieb:

> §17a BVerfGG hatte ich ja schon erwähnt.

Der ist aber nicht aufgrund des Verfahrens
1 BvR 2623/95 eingefügt worden ...

CEN
--
"Kann mir mal jemand die rechtlichen Aspekte von Autos erklaeren?"
Und da will ich auch nicht lange ueber die StVO referieren, nur um dann
festzustellen, dass Du Dich eigentlich fuer die Restwertberechnung von
Leasingfahrzeugen interessierst. (frei nach: Bernhard Muenzer in DSRM)


Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 11:30:35 AM1/20/02
to

Thomas Nessel schrieb:

> Das BVG

*seufz* Gewöhnt euch doch mal diese blöde mehrdeutige Abkürzung ab ...

> nimmt nicht einmal einen Grundrechtseingriff an! Prozeßinhalte sollen
> danach keine allgemein zugänglichen Informationsquellen sein. Sie seien
> lediglich nach Maßgabe des Gesetzes gewährt. Es bedürfe also gar keiner
> verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, Live-Übertragungen gegenüber der
> schreibenden Zunft zu diskriminieren.

Das halte ich angesichts von Leitsatz 3

- Gerichtsverhandlungen sind Informationsquellen -

sowie Rn. 62 des Urteils
("Folgt aber aus Verfassungsrecht, dass
der Zugang als solcher weiter oder gar unbeschränkt
hätte eröffnet werden müssen, kann dies
vom Träger des Grundrechts der Informationsfreiheit,
bei dem Ausschluss rundfunkspezifischer
Aufnahme- und Verbreitungstechniken vom Träger des Grundrechts
der Rundfunkfreiheit, geltend gemacht werden.")

für eine mehr als steile These :-)

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 11:38:08 AM1/20/02
to

"Gerhard W. Gruber" schrieb:


>
> On 19 Jan 2002 06:34:53 GMT wrote Holger Pollmann <hi...@uboot.com> in
> de.soc.recht.misc with <Xns919B4D3C45481...@130.133.1.4>
>
> >Bei Scheidungen? Sicher? Ich meine mich an mein gerichtspraktikum zu
> >erinnern, wo das eben nicht der Fall war...
>
> Als meine Freundin geschieden wurde, war die Sitzung oeffentlich. Ihr Ex war
> ziemlich sauer und wollte mich aus dem Gerichtssall werfen lassen, aber der
> Richter hat gesagt, solange ich keinen Unsinn machen wuerde habe ich da Recht
> zu bleiben, genau wie jeder andere auch.

Das bestätigt lediglich die These, dass aus mir unverständlichen Gründen
immer die [Superlativ eines Adjektives nach Wahl bitte einsetzen] am
Familiengericht landen. Als ob es da um nichts Wichtiges ginge ...

§ 170 S. 1 GVG (in Verbindung mit der Legaldefinition § 23b I 2,
hier Nr. 1, GVG und § 606 I 1 Alt. 1 ZPO) spricht eigentlich
eine hinreichend klare Sprache.

Holger hat nicht nur für den Einzelfall, sondern allgemein recht.
(Wenn es mit rechten Dingen zugeht :-) )

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 12:02:08 PM1/20/02
to

Stephan Dörner schrieb:

> Wie sieht das aus? Kann ein Zeuge grundsätzlich die Vereidigung
> ablehnen? Wie sieht es dann mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen aus?

Der Zeuge wird gar nicht gefragt, nein :-)

Nur ob er mit oder ohne religiöse Beteuerung leisten oder
stattdessen "eidesgleich bekräftigen" wolle. Der Unterschied
ist Null.

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 12:06:20 PM1/20/02
to

Holger Pollmann schrieb:

> Nein. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht höherer Instanz
> auch selbst ein Urteil sprechen, Zurückverwiesen wird nur, wenn noch
> Tatsachen geklärt werden müssen.

Das stimmt so selten, dass es eigentlich überhaupt nicht stimmt;
nämlich nur, wenn nur der Schuldspruch bei gleicher Strafe neu
gefasst wird oder wenn das Ergebnis nur Freispruch oder Lebenslänglich
sein kann, usw. Sobald es - auch bei feststehendem Sachverhalt -
tatrichterliches Ermessen bei der Strafzumessung gibt (also
praktisch immer), wird zurückverwiesen. (Näheres in § 354 StPO.)

XP + fup

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 12:32:13 PM1/20/02
to

Ellen Fink schrieb:

> *Zur Erklärung: ich sass als Zeuge einmal im Stau fest und
> kam 1/2 Stunde zu spät.. okay - das war eigentlich mein
> persönliches Pech - muss ich zugeben. Aber der Richter hat
> trotzdem für 100,- Ordnungsgeld gesorgt.. trotz meiner
> Entschuldigung.

Das ist angesichts von § 51 II 1, 3 StPO eigentümlich.

> Warum dieser _Angeklagte_ nicht mit einem
> Ordnungsgeld "beglückt" wurde, entzieht sich meinem
> Verständnis..

Sieht das Gesetz nicht vor. Kannst ihn verhaften lassen,
wenn er nicht kommt, und in der Berufung die Berufung
verwerfen; aber das ist es auch schon.

Holger Pollmann

unread,
Jan 20, 2002, 2:55:11 PM1/20/02
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> schrieb:

> Holger hat nicht nur für den Einzelfall, sondern allgemein recht.
> (Wenn es mit rechten Dingen zugeht :-) )

Wow! Ich habe mal recht? Juchuuuu! <macht Jubeltanz>

Jens Müller

unread,
Jan 20, 2002, 3:01:53 PM1/20/02
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> writes:

> > Warum dieser _Angeklagte_ nicht mit einem
> > Ordnungsgeld "beglückt" wurde, entzieht sich meinem
> > Verständnis..
>
> Sieht das Gesetz nicht vor. Kannst ihn verhaften lassen,
> wenn er nicht kommt, und in der Berufung die Berufung
> verwerfen; aber das ist es auch schon.

Ist ja auch verständlich. Der Angeklagte ist ja nun wirklich der
Letzte, der verpflichtet wäre, an seinem eigenen Verfahren
mitzuwirken.

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 20, 2002, 3:44:41 PM1/20/02
to

Jens Müller schrieb:

Doch. _Kommen_ muss er schon, wenn der Staat ihn vor die
Schranken des Gerichtes fordert. Dem steht auch der Nemo-
tenetur-Grundsatz nicht entgegen.

Er muss nicht an seiner _Überführung_ mitwirken,
am _Verfahren_ schon.

Nur hat die StPO als Sanktionierung fürs Nichtkommen
eben nur den Vorführ- oder Haftbefehl bzw. bei Rechts-
mitteln die Verwerfung ohne Sachprüfung vorgesehen,
nicht das Ordnungsgeld.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Ich verlange, dass die sexistische Torinschrift 'Der Wissenschaft,
der Lehre, der Forschung' umgehend in 'Die Wissenschaft, die Lehre,
die Forschung' geändert wird!" (Uni-Frauenbeauftragte in "Der Campus")


Bastian Völker

unread,
Jan 20, 2002, 7:07:20 PM1/20/02
to
Hallo!

"Christian E. Naundorf" schrieb:

> > Das BVG
>
> *seufz* Gewöhnt euch doch mal diese blöde mehrdeutige Abkürzung ab ...

Volles ack. Wenn ich mich recht entsinne, habe ich diese Abkürzung
letztens sogar bei der Tagesschau gesehen. Ich war bedient.

Matthias Koehler

unread,
Jan 20, 2002, 7:27:01 PM1/20/02
to

>>> Das BVG
>>
>> *seufz* Gewöhnt euch doch mal diese blöde mehrdeutige Abkürzung ab ...
>
> Volles ack. Wenn ich mich recht entsinne, habe ich diese Abkürzung
> letztens sogar bei der Tagesschau gesehen. Ich war bedient.

BVG = Einfach besser ankommen.

BVerfG = Quadratisch. Praktisch. Gut.

Matthias


Gerhard W. Gruber

unread,
Jan 21, 2002, 3:32:44 AM1/21/02
to
On Sun, 20 Jan 2002 17:38:08 +0100 wrote "Christian E. Naundorf"
<cnau...@t-online.de> in de.soc.recht.misc with
<a2f73e$6f0$06$4...@news.t-online.com>

>Das bestätigt lediglich die These, dass aus mir unverständlichen Gründen
>immer die [Superlativ eines Adjektives nach Wahl bitte einsetzen] am
>Familiengericht landen. Als ob es da um nichts Wichtiges ginge ...

Wie meinst du das?

Message has been deleted

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 21, 2002, 7:40:31 AM1/21/02
to

Thomas Nessel schrieb [viel]

Ist ja alles richtig. Vielen Dank für die ausführliche Analyse.

> > Das halte ich [CEN]


> > für eine mehr als steile These :-)
>

> Für eine mehr als steile These. So, so. Da fragt sich doch..., aber lassen wir
> das Polemisieren.

Wüsste auch nicht, warum es Anlass zum Polemisieren gäbe.

Du sagst - wenn ich Dich recht verstehe -, das BVerfG wirft
die Frage auf "Ist die Versagung von Rundfunköffentlichkeit
_Ausgestaltung_ des Rechtes oder _Eingriff_ in ein bestehendes
Recht", und entscheidet sich für ersteres.

Gleichwohl konnte man Deinen ersten Kurzbeitrag
so (miss)verstehen, als habe das BVerfG überhaupt keinen
sinnvollen _Ansatz_ gesehen, § 169 S. 2 GVG an
einem verfassungsrechtlichen Maßstab zu überprüfen.
Besonders störte mich


"Prozeßinhalte sollen danach keine allgemein zugänglichen
Informationsquellen sein. Sie seien lediglich nach Maßgabe

des Gesetzes gewährt.". Diese Gewährung muss sich aber
_ihrerseits_ an verfassungsrechtlichen Maßstäben messen
und prüfen lassen, wie Du das Urteil ja sehr überzeugend
wiedergibst. Wir sind uns darin einig, dass der Gesetzgeber
der Prozessgesetze nicht "machen kann, was er will". So
klang das aber zuerst.

Dass bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung die
Sache konkret schon auf der Ebene des Schutzbereiches,
nicht erst der Eingriffsrechtfertigung zuende ist,
ändert nichts daran, dass bestimmte verfassungsrechtliche
Standards einzuhalten und ggf. vom BVerfG zu überprüfen
sind. Ich denke, wir sind uns da einig und können das
unter "Mißverständnis meinerseits" verbuchen.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Wo steht das mit den 10.000 DM?" "In § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG."
"Danke. Im Gesetz hätte ich in diesem Fall zuletzt gesucht ..."
(E. Hoffmann, P. Wolber, DSRM)


Florian Kleinmanns

unread,
Jan 21, 2002, 11:15:45 AM1/21/02
to
Thomas Nessel schrieb:
>"Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der
>Entscheidung sind Informationsquellen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt
>der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des
>Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben wie
>insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der
>Persönlichkeit." (Rz. 63)

Die Regelung der öffentlichen Zugänglichkeit erfolgt in §§ 169 1,
170-175 GVG.

§ 169 2 GVG regelt nicht das "ob", sondern das "wie" der öffentlichen
Zugänglichkeit und bejaht die öffentlichen Zugänglichkeit
grundsätzlich.

>b) Zwingt die Verfassung nicht dazu, kann in einer Zugangsverweigerung aufgrund
>fehlender TB-Merkmale kein GR-Eingriff liegen, da durch die Verweigerung quasi
>nur dem Widmungszweck entsprochen wird, so daß es auf eine Rechtfertigung nach
>Art. 5 II GG nicht mehr ankommt.

§ 169 2 legt eben nicht den Schutzbereich fest.

I. Geschützt ist der Zugang zu öffentlichen Informationsquellen.
II. Gerichtsverhandlungen sind öffentliche Informationsquellen.
a) Verhandlung grds. öffentlich, § 169 1 GVG.
b) § 169 2 GVG macht die Verhandlung nicht nicht-öffentlich.

Grüße
Florian

Message has been deleted

Ellen Fink

unread,
Jan 21, 2002, 8:26:24 PM1/21/02
to

Christian E. Naundorf wrote:

>
> Ellen Fink schrieb:
>
>
>>*Zur Erklärung: ich sass als Zeuge einmal im Stau fest und
>>kam 1/2 Stunde zu spät.. okay - das war eigentlich mein
>>persönliches Pech - muss ich zugeben. Aber der Richter hat
>>trotzdem für 100,- Ordnungsgeld gesorgt.. trotz meiner
>>Entschuldigung.
>>
>
> Das ist angesichts von § 51 II 1, 3 StPO eigentümlich.


Begründung des Richters mehr oder weniger: "Jeder kennt die
A4 zu diesen Tageszeiten und muss halt rechtzeitig
losfahren".. so sinngemäss.. aber ich wollte mich auch nicht
mit dem Richter herumstreiten, da ich die Begebenheiten auf
der Bahn tatsächlich kenne und auch früher hätte losfahren
sollen.. um die Uhrzeit ist ein Stau nicht allzu
ungewöhnlich (kam so ein, zweimal die Woche vor).


>>Warum dieser _Angeklagte_ nicht mit einem
>>Ordnungsgeld "beglückt" wurde, entzieht sich meinem
>>Verständnis..
>>
>
> Sieht das Gesetz nicht vor. Kannst ihn verhaften lassen,
> wenn er nicht kommt, und in der Berufung die Berufung
> verwerfen; aber das ist es auch schon.

Gut - ich persönlich hätte die Verhandlung für diesen Tag
wohl abgesagt und den Angeklagten vorführen lassen. Aber die
Richterin hat sich eh ein wenig zu viel gefallen lassen
(IMHO). Wir waren für eine gewisse Zeit geladen, und mein
Kollege und ich kamen so ca. 10 Minuten früher an. Zu diesem
Zeitpunkt _wankte_ der Angeklagte aus der Toilette und
drehte sich eine Zigarette. Da ging die Tür des
Verhandlungssaales auf, die Richterin schaute heraus und
fragte den Angeklagten, ob man denn nun weitermachen könne.
Der Angeklagte darauf: "Ich will noch meine Zigarette
rauchen".. das war _okay_ für sie.. das fasse ich nicht! Und
bei meiner Zeugenvernehmung hat der Angeklagte die meiste
Zeit geschlafen...

Also mir fallen da drei Punkte auf:

1. Der Angeklagte kam zu spät (und zwar nicht 5 Minuten,
sondern eine Stunde)
2. Er war offensichtlich nicht in der Lage, der Verhandlung
zu folgen (durch das Wanken und das Einschlafen gehe ich
davon aus, dass er betrunken war)
3. Er war in einer Art unhöflich der Richterin gegenüber,
die ich nicht mal als privater Person tolerieren würde

_Das_ sind Sachen, die ich nicht verstehe...

Liebe Grüße

Ellen

Ellen Fink

unread,
Jan 21, 2002, 8:30:33 PM1/21/02
to

Benjamin Gawert wrote:

> "Gerhard W. Gruber" <spar...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:u72e4ustbrq2ter13...@4ax.com...
>
>

>>Ist Filmen im Richtersall ueberhaupt erlaubt wenn die Verhandlung


>>
> oeffentlich
>
>>ist, oder werden die dann nachgestellt?
>>
>
> AFAIK dürfen nur Ordnungswidrigkeiten im Fernsehen gezeigt werden, wie es ja
> z.B. bei Barbara Salesch mit dem Knallerbsenstrauch der Fall war. Da aber
> Ordnungswidrigkeiten wohl weniger stark interessieren wie Mord und Totschlag
> haben sich die Sender auf gestellte Strafverfahren eingestellt...

Auch Mord und Totschlag.. oder auf jeden Fall alles, was
beim Schwurgericht verhandelt wird, wird auch da nicht
kommen.. heute noch wurde in einer der Sendungen der Fall
verwiesen, weil statt einer fahrlässigen Körperverletzung
mit Todesfolge eine vorsätzliche im Raume stand.

Man kann auch einem Fernsehzuschauer nicht plausibel klar
machen, dass Mord und Totschlag in 30 Minuten verhandelt
wird ;-)).

Ellen

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 22, 2002, 11:54:02 AM1/22/02
to

Ellen Fink schrieb:

> > Das ist angesichts von § 51 II 1, 3 StPO eigentümlich.
>
> Begründung des Richters mehr oder weniger: "Jeder kennt die
> A4 zu diesen Tageszeiten und muss halt rechtzeitig
> losfahren".. so sinngemäss.. aber ich wollte mich auch nicht
> mit dem Richter herumstreiten, da ich die Begebenheiten auf
> der Bahn tatsächlich kenne und auch früher hätte losfahren
> sollen..

Na ja dann :-)

> Der Angeklagte darauf: "Ich will noch meine Zigarette
> rauchen".. das war _okay_ für sie.. das fasse ich nicht!

Vielleicht selbst Raucherin ...

> bei meiner Zeugenvernehmung hat der Angeklagte die meiste
> Zeit geschlafen...

Sein Problem.

> 3. Er war in einer Art unhöflich der Richterin gegenüber,
> die ich nicht mal als privater Person tolerieren würde

Wie heisst es bei Lucky Luke: "Ruhe und Respekt,
oder das Hängen wird durch eine Geldbuße verschärft!"

--

Christian E. Naundorf (aka: CEN)

"Frage einen Anwalt niemals nach der Uhrzeit.
Er könnte Dir 350 DM plus MWSt. für eine Erstberatung
in Rechnung stellen." (frei nach A. Impekoven, dsrm)


Christian E. Naundorf

unread,
Feb 1, 2002, 3:21:43 AM2/1/02
to

Wolfgang Kopp schrieb:
>
> cnau...@t-online.de (Christian E. Naundorf) schrieb:


>
> > Das bestätigt lediglich die These, dass aus mir unverständlichen Gründen
> > immer die [Superlativ eines Adjektives nach Wahl bitte einsetzen] am
> > Familiengericht landen. Als ob es da um nichts Wichtiges ginge ...
>

> Die These dürfte für Bayern eher nicht gelten, da wird FamG schon fast
> als Beförderung angesehen.

Ah ja, interessant. Und nicht nur von den Leuten, die da hinkommen
und hinwollen (keine Öffentlichkeit, extrem kurze Urteilsbegründungen,
Rechtsmittelverzichtquote nahe 1), sondern auch von den anderen?

> (Okay, das ist kein _direkter_ Widerspruch, aber so gemeint. :-)

:-)++ Du hast schon richtig verstanden. Ich hab's auch so gemeint.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Bei uns hat sogar der Hund schon ein Notebook!"
"Ist bestimmt von BELL, wie?" (nach W. Krietsch, G. Schmidt, dsrm)


0 new messages