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Wer darf sich "Kanzlei" nennen?

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Andy Glaser

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Feb 3, 2003, 2:58:38 PM2/3/03
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Hallo!

Heute habe ich wieder mal einer dieser lästigen Werbebriefe "vom
Fach-Klugscheißer an den Unternehmer und rufen Sie uns unbedingt für
einen Termin an" bekommen. Von verständlichem Deutsch und
Rechtschreibung scheint der Absender noch nie was gehört zu haben
("Betriff Ihre bestehende ...", "... möchten wir Sie auf folgendes
Hinweisen.", "... auf Grund der stark angestiegenen Insolvenzen ...",
"Für Sie als Inhaber bestehender Altersvorsorgemaßnahmen ..." häh?) und
der Laserdrucker, mit dem diese 08/15-Briefe gedruckt wurden, wäre bei
mir schon vor Jahren wegen Toner-Sabberei auf dem Sperrmüll gelandet.

Nun aber zum eigentlichen Thema. Der Absender nennt sich
"Wirtschaftsberatungskanzlei - W|B Franke". Mal davon abgesehen, dass
bei diesem nicht eingetragenen Einzelunternehmen der Vorname des
Inhabers nirgends im Brief zu finden ist und damit ein Verstoß gegen §
15b GewO vorliegt, würde mich mal interessieren, ob sich heutzutage
jeder Volldepp "Kanzlei" nennen darf bzw. diesen Begriff in der
Unternehmensbezeichnung führen darf.

Andy

Mark Obrembalski

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Feb 3, 2003, 6:39:24 PM2/3/03
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Andy Glaser <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb:

> würde mich mal interessieren, ob sich heutzutage
> jeder Volldepp "Kanzlei" nennen darf bzw. diesen Begriff in der
> Unternehmensbezeichnung führen darf.

Ja, sogar Volljuristen dürfen ihren Laden so nennen ;-}

Im Ernst: Der Begriff ist durch kein Gesetz geschützt, so dass es
auf den Einzelfall hinauslaufen dürfte. Eine Firma, die den
Eindruck erweckt, der Inhaber sei Rechtsanwalt, kann man wohl als
rechtswidrig ansehen. Wenn der Volldepp sich aber schon
"Wirtschaftsberatungskanzlei" nennt, dann merkt doch jeder, der
nicht selbst Volldepp ist, dass dem nicht so sein dürfte.

Ach ja, gab es da nicht mal eine ergebnislose Abmahnung gegen einen
hier bekannten Pioneer?

Love and Peace,
Mark

--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de

Andreas Impekoven

unread,
Feb 4, 2003, 10:17:16 AM2/4/03
to
Mark Obrembalski schrieb:

> Andy Glaser <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb:
>> würde mich mal interessieren, ob sich heutzutage
>> jeder Volldepp "Kanzlei" nennen darf bzw. diesen Begriff in der
>> Unternehmensbezeichnung führen darf.
>
> Ja, sogar Volljuristen dürfen ihren Laden so nennen ;-}

Danke, das beruhigt mich ungemein ;)

> Ach ja, gab es da nicht mal eine ergebnislose Abmahnung gegen einen
> hier bekannten Pioneer?

Hmm, ich dachte, die sei wg. unerlaubter Rechtsberatung angeschoben
worden, aber alles verfolge ich natürlich auch nicht.

(I.E. IMHO zu Recht IIRC im Sande verlaufen.)

kanzlei.lieb****.de existiert auch noch, IMHO auch in Ordnung.

Grüße Andreas

--
"Ich meine, was ist hier unser langfristiges Ziel?" "Wir möchten
Mahlzeiten kochen und es warm haben?" fragte Les hoffnungsfroh.
"Nun, das steht am Anfang", entgegnete Fanggut. "Ganz klar. Aber
wie heißt es so schön, Junge?..." aus: Jingo (Fliegende Fetzen)

Mark Obrembalski

unread,
Feb 4, 2003, 11:26:15 AM2/4/03
to
Andreas Impekoven <Andreas....@gmx.li> schrieb:
> Mark Obrembalski schrieb:

>> Ach ja, gab es da nicht mal eine ergebnislose Abmahnung gegen einen
>> hier bekannten Pioneer?
>
> Hmm, ich dachte, die sei wg. unerlaubter Rechtsberatung angeschoben
> worden, aber alles verfolge ich natürlich auch nicht.

Stimmt, so war das. Die "Kanzlei" diente dem Abmahner als Indiz
dafür, dass Rechtsberatung stattfindet.

> (I.E. IMHO zu Recht IIRC im Sande verlaufen.)

Ack.

> kanzlei.lieb****.de existiert auch noch, IMHO auch in Ordnung.

Ack.

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