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Schaufensterpuppen

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Mike Grantz

unread,
Jan 27, 2024, 11:31:00 AMJan 27
to
Sehe ich das richtig, dass d.s.r.marken+urheber gelöscht wurde?

Aus einer ursprünglichen Scherzantwort "Haben Schaufensterpuppen
Rechte?", stellte sich die Frage, ob man die ausgestatteten
Schaufensterpuppen, die in einem Schaufenster stehen, fotografieren und
veröffentlichen darf. In diesem Fall geht es um Schaufenster, die man
von der Strasse aus betrachten kann und nicht um Schaufenster in einem
Warenhaus/Einkaufszentrum.

Es scheint viele Meinungen zu geben. Von "ja, unterliegen der
Panoramafreiheit" über "nein, unterliegen nicht der Panoramafreiheit, da
sie nur temporär dort stehen" bis zu "unterliegen dem Urheberrecht des
Ladens, da er sie künstlerisch gestaltet hat", "unterliegen dem
Urheberrecht des Puppenherstellers" und "Unterliegen dem Markenrecht
bzgl. der angebrachten Markenartikeln".

Was ist eure Meinung?

Ulf Kutzner

unread,
Jan 28, 2024, 4:33:26 AMJan 28
to
mike Meike Grunz schrieb am Samstag, 27. Januar 2024 um 17:31:00 UTC+1:
> Was ist eure Meinung?

Was geht das Dich an?

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 28, 2024, 6:49:54 AMJan 28
to
On 1/27/24 5:30 PM, Mike Grantz wrote:
> Sehe ich das richtig, dass d.s.r.marken+urheber gelöscht wurde?
>
> Aus einer ursprünglichen Scherzantwort "Haben Schaufensterpuppen
> Rechte?", stellte sich die Frage, ob man die ausgestatteten
> Schaufensterpuppen, die in einem Schaufenster stehen, fotografieren und
> veröffentlichen darf.

Anschauen und fotografieren geht immer, veröffentlichen eher nicht.


> Es scheint viele Meinungen zu geben. Von "ja, unterliegen der
> Panoramafreiheit" über "nein, unterliegen nicht der Panoramafreiheit, da
> sie nur temporär dort stehen" bis zu "unterliegen dem Urheberrecht des
> Ladens, da er sie künstlerisch gestaltet hat",

Panoramafreiheit dürfte greifen, wenn die Puppe tatsächlich nur
schmückendes Beiwerk eines Fotos ist.

> "unterliegen dem
> Urheberrecht des Puppenherstellers" und "Unterliegen dem Markenrecht
> bzgl. der angebrachten Markenartikeln".

Unter der Annahme, daß die Kleidung etc. zum Kauf angeboten werden,
dürften sich Ansprüche auf den Dekorateur bzw. seinen Arbeitgeber
beschränken.

DoDi

Hannes Kuhnert

unread,
Jan 28, 2024, 7:12:42 AMJan 28
to
Hans-Peter Diettrich hat geschrieben:
> Panoramafreiheit dürfte greifen, wenn die Puppe tatsächlich nur
> schmückendes Beiwerk eines Fotos ist.

Nein. Wenn das fragliche urheberrechtlich geschützte Werk nur Beiwerk
ist, braucht es zur freien Verwendung des Fotos keine Panoramafreiheit.
Panoramafreiheit im üblichen Begriffssinn bezieht sich auf Dinge, die
gerade nicht nur Beiwerk sind.
--
Hannes Kuhnert

Gerd Schweizer

unread,
Jan 28, 2024, 9:19:49 AMJan 28
to
Mike Grantz schrieb:
Was bedeutet Schaufenster? Doch ein Angebot zum Betrachten, oder? Und
zwar ohne Vorschrift wie das Betrachten gestaltet wird.
Das erinnert mich immer an diese Frage: Wenn eine Frau ihr Dekollete zum
Schaufenster macht ist es dann böse, wenn ein Mann wirklich mal hinschaut?


--
wieviel Mensch verträgt unsere Erde?
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/

Detlef Meißner

unread,
Jan 28, 2024, 2:40:04 PMJan 28
to
Am 28.01.2024 um 20:31 schrieb Michael 'Mithi' Cordes:
> Gerd Schweizer füllte insgesamt 28 Zeilen u.a. mit:
>
>> Das erinnert mich immer an diese Frage: Wenn eine Frau ihr Dekollete zum
>> Schaufenster macht ist es dann böse, wenn ein Mann wirklich mal hinschaut?
>
> So kann selbst ein dummes Beispiel zu einem Guten werden: Dürftest du
> das Dekolleté ohne Einwilligung fotografieren? Nein.
> Düftest du das Foto ohne Einwilligung veröffentlichen? Nen.

Man müsste das Dekolleté anonymisieren. :-)
Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 29, 2024, 3:24:07 AMJan 29
to
Danke für die Richtigstellung :-)

DoDi

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 29, 2024, 3:24:07 AMJan 29
to
On 1/28/24 8:31 PM, Michael 'Mithi' Cordes wrote:
> Gerd Schweizer füllte insgesamt 28 Zeilen u.a. mit:
>
>> Das erinnert mich immer an diese Frage: Wenn eine Frau ihr Dekollete zum
>> Schaufenster macht ist es dann böse, wenn ein Mann wirklich mal hinschaut?
>
> So kann selbst ein dummes Beispiel zu einem Guten werden: Dürftest du
> das Dekolleté ohne Einwilligung fotografieren? Nein.

Warum nicht?

DoDi

Christian Treffler

unread,
Jan 30, 2024, 12:56:31 AMJan 30
to
Michael 'Mithi' Cordes schrieb:

> Gerd Schweizer füllte insgesamt 28 Zeilen u.a. mit:
>
>>Das erinnert mich immer an diese Frage: Wenn eine Frau ihr Dekollete zum
>>Schaufenster macht ist es dann böse, wenn ein Mann wirklich mal hinschaut?
>
> So kann selbst ein dummes Beispiel zu einem Guten werden: Dürftest du
> das Dekolleté ohne Einwilligung fotografieren? Nein.
> Düftest du das Foto ohne Einwilligung veröffentlichen? Nen.

Ich glaube, hier werden Äpfel und Birnen verglichen.
Die Inhaberin des Dekolletés hat ein Persönlichkeitsrecht, weshalb ihre
Einwilligung erforderlich ist.
Schaufensterpuppen haben das nicht.
Die Inhaber/Aufsteller der Schaufensterpuppen haben bezüglich der
besagten Puppen kein Persönlichkeitsrecht, bestenfalls ein Urheberrecht.

CU,
Christian

Thomas Hochstein

unread,
Feb 10, 2024, 1:00:04 PMFeb 10
to
Mike Grantz schrieb:

> Es scheint viele Meinungen zu geben.

Das ist in einer Demokratie auch gut und wichtig.

Mike Grantz

unread,
Feb 10, 2024, 2:02:55 PMFeb 10
to
On 10.02.2024 18:51, Thomas Hochstein wrote:

>> Es scheint viele Meinungen zu geben.
>
> Das ist in einer Demokratie auch gut und wichtig.

Hast du toll gemacht.

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