On 1/27/24 5:30 PM, Mike Grantz wrote:
> Sehe ich das richtig, dass d.s.r.marken+urheber gelöscht wurde?
>
> Aus einer ursprünglichen Scherzantwort "Haben Schaufensterpuppen
> Rechte?", stellte sich die Frage, ob man die ausgestatteten
> Schaufensterpuppen, die in einem Schaufenster stehen, fotografieren und
> veröffentlichen darf.
Anschauen und fotografieren geht immer, veröffentlichen eher nicht.
> Es scheint viele Meinungen zu geben. Von "ja, unterliegen der
> Panoramafreiheit" über "nein, unterliegen nicht der Panoramafreiheit, da
> sie nur temporär dort stehen" bis zu "unterliegen dem Urheberrecht des
> Ladens, da er sie künstlerisch gestaltet hat",
Panoramafreiheit dürfte greifen, wenn die Puppe tatsächlich nur
schmückendes Beiwerk eines Fotos ist.
> "unterliegen dem
> Urheberrecht des Puppenherstellers" und "Unterliegen dem Markenrecht
> bzgl. der angebrachten Markenartikeln".
Unter der Annahme, daß die Kleidung etc. zum Kauf angeboten werden,
dürften sich Ansprüche auf den Dekorateur bzw. seinen Arbeitgeber
beschränken.
DoDi