Ludger Averborg meinte:
>>Es ist nun mal so: Kein Bierkonsum im Zug!
>
> Und wie ist das im Speisewagen geregelt?
Den gibts nur im Fernverkehr. Das Alkoholkonsumverbot gilt nur im
Regional- und Nahverkehr.
Interessant wird die Frage allerdings dann, wenn auf der Strecke Bremen-
Norddeich alle zwei Stunden ein IC fährt (kommt aus bzw. fährt weiter
nach Leipzig), der aber nordwestlich von Bremen mit Nahverkehrsticket
benutzt weren darf und an jeder Milchkanne hält, weil da einerseits die
Bürgermeister von Leer, Emden, Bad Zwischenahn, Norden usw. Wert auf
einen Anschluss an den Fernverkehr legen ("wir sind jetzt IC-Bahnhof;
euer Bürgermeister hat das bei der Bahn durchgesetzt!"), aber
andererseits nicht zusätzlich noch einen regelmäßigen stündlichen
Regionalzug finanzieren wollen. Der fährt also nun auch nur alle zwei
Stunden, nämlich in den Stunden, in denen kein IC kommt. Die Milchkannen
werden also jede Stunde einmal angefahren - aber Ist das nun zwischen
Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?
Jedenfalls kam vor 2-3 Jahren zwischen Oldenburg und Bremen regelmäßig
der Getränkeverkäufer durch den Zug und offerierte auch Bier; ich weiß
aber nicht, ob da die Prohibition schon in Kraft war.
--
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