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Alkoholverbot Bahn Niedersachsen und Beweisführung

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Peter Mueller

unread,
Aug 19, 2022, 6:58:17 AM8/19/22
to
Hi,

Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem Biertrinker
wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.
Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,
1.) Muss die Bahn beweisen, dass es kein alkoholfreies Bier ist?
2.) Muss der Delinquent einer Blutprobe zustimmen, um den Pegel zu
bestimmen (Wobei diese Probe imho als Beweismittel unbrauchbar ist´, da
nicht sicher ist, ob nicht vor Konsum der Dose beim Delinquenten Spuren
von Alkohol im Blut befanden.)

mit vorzüglicher Mißachtung der Antwort üblicher nutzloser Esser dieser NG,
Küsse!
Pit
ps: Wäre das Abfüllen und Trinken von z.B. Apfelsaft in eine
Whiskyflasche bereits bußgeldbewehrt? "Vortäuschen einer
Ordnungswidrigkeit" LOL?!
Kann ein Bahnbediensteter schon allein die Abnahme der "Maske" zum
Zwecke des Trinkens ein Fahrtausschluss und Bußgeld nach sich ziehen?
(In diesem Land halte ich dies für realistisch..)

Detlef Meißner

unread,
Aug 19, 2022, 8:36:38 AM8/19/22
to
In diesem Land halte ich Dummfrager für sehr realistisch.

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Aug 19, 2022, 9:40:23 AM8/19/22
to
Am 19.08.2022 um 12:58 schrieb Peter Mueller:
> Hi,
>
> Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem Biertrinker
> wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.

Ein Bußgeld kann das Privatunternehmen Bahn gar nicht ausstellen.
Wie ich gerade lese, sind die 40 Euro in Niedersachsen allerdings
tatsächlich in den Beförderungsbedingungen festgelegt.

> Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,
> 1.) Muss die Bahn beweisen, dass es kein alkoholfreies Bier ist?

Der Beweis ist trivial, das steht ja auf der Dose drauf.

Wer der Bahn eine lange Nase drehen will, muss seinen Alk aus einem
Behältnis für Alkoholfreies trinken. (Und besser keinen zu starken Stoff
nehmen, damit man ihn nicht riecht.)
Berichte mal von deinen Experimenten.

> 2.) Muss der Delinquent einer Blutprobe zustimmen, um den Pegel zu
> bestimmen (Wobei diese Probe imho als Beweismittel unbrauchbar ist´, da
> nicht sicher ist, ob nicht vor Konsum der Dose beim Delinquenten Spuren
> von Alkohol im Blut befanden.)

Es wird nicht der Pegel bestraft, sondern der Konsum in der Bahn.

Peter Mueller

unread,
Aug 19, 2022, 9:46:56 AM8/19/22
to
Am 19.08.2022 um 15:40 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 19.08.2022 um 12:58 schrieb Peter Mueller:
>> Hi,
>>
>> Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem Biertrinker
>> wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.
>
> Ein Bußgeld kann das Privatunternehmen Bahn gar nicht ausstellen.
> Wie ich gerade lese, sind die 40 Euro in Niedersachsen allerdings
> tatsächlich in den Beförderungsbedingungen festgelegt.
>
>> Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,
>> 1.) Muss die Bahn beweisen, dass es kein alkoholfreies Bier ist?
>
> Der Beweis ist trivial, das steht ja auf der Dose drauf.
Achso, diese Dose ist nur entleerbar, aber nicht befüllbar.
Merkste was?

Stefan Schmitz

unread,
Aug 19, 2022, 9:53:12 AM8/19/22
to
Am 19.08.2022 um 15:46 schrieb Peter Mueller:
>> Der Beweis ist trivial, das steht ja auf der Dose drauf.
> Achso, diese Dose ist nur entleerbar, aber nicht befüllbar.
> Merkste was?

Willst du mit der Ausrede kommen, dass du dein alkfreies Bier immer in
andere Dosen umfüllst, damit bloß niemand merkt, dass du kein Trinker bist?

Peter Mueller

unread,
Aug 19, 2022, 10:01:05 AM8/19/22
to
Bist du wirklich so einfältig,nicht zu überprüfen, ob obiger Sachverhalt
mir oder einem Sachverhalt irgendwo aus Deutschland zuzuschreiben ist?


Wendelin Uez

unread,
Aug 19, 2022, 10:13:30 AM8/19/22
to
> Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem Biertrinker
> wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.
> Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,

Das steht so garantiert nicht im Bußgeldbescheid.
Warum also lieferst du nicht den korrekten Grund?

Deine weiteren Fragen sind deshalb und im übrigen auch schon aus erkennbarem
Desinteresse an einer präzisen Diskussion obsolet.

Peter Mueller

unread,
Aug 19, 2022, 10:21:27 AM8/19/22
to
Wer Google bedienen kann, findet den Fall. btw Ich trinke kein Alk.

Detlef Meißner

unread,
Aug 19, 2022, 10:29:34 AM8/19/22
to
Wer Google bedienen kann, findet auch die Antwort.

Detlef

Peter Mueller

unread,
Aug 19, 2022, 10:31:37 AM8/19/22
to
Ach Meise, sei doch froh über mein Futter für dich.
>
> Detlef

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 20, 2022, 9:53:05 AM8/20/22
to
Am Fri, 19 Aug 2022 12:58:13 +0200 schrieb Peter Mueller:

> Hi,
>
> Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem Biertrinker
> wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.
> Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,
> 1.) Muss die Bahn beweisen, dass es kein alkoholfreies Bier ist?

Das dürfte draufstehen.

> 2.) Muss der Delinquent einer Blutprobe zustimmen, um den Pegel zu
> bestimmen (Wobei diese Probe imho als Beweismittel unbrauchbar ist´, da
> nicht sicher ist, ob nicht vor Konsum der Dose beim Delinquenten Spuren
> von Alkohol im Blut befanden.)

Nein, eine Blutprobe ist regelmäßig Körperverletzung. Das geht nur, wenn
jemand z.B. betrunken ein KfZ führt. Es ist ja nicht verboten, betrunken
Bahn zu fahren, sondern nur, in der Bahn Alkohol zu trinken. Insofern ist
der Pegel herzlich egal. Es wird ja im Gegenteil gerade damit geworben,
nach Alkoholkonsum das Auto stehen zu lassen und die Öffis zu benutzen.

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Aug 20, 2022, 10:09:08 AM8/20/22
to
Am 20.08.2022 um 14:54 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Nein, eine Blutprobe ist regelmäßig Körperverletzung. Das geht nur, wenn
> jemand z.B. betrunken ein KfZ führt. Es ist ja nicht verboten, betrunken
> Bahn zu fahren, sondern nur, in der Bahn Alkohol zu trinken. Insofern ist
> der Pegel herzlich egal. Es wird ja im Gegenteil gerade damit geworben,
> nach Alkoholkonsum das Auto stehen zu lassen und die Öffis zu benutzen.

Es wäre aber schon etwas merkwürdig, wenn die grölenden besoffenen
Fußballfans unbehelligt bleiben, während der Berufstätige für sein
Feierabendbier 40 Euro blechen muss.

Detlef Meißner

unread,
Aug 20, 2022, 10:18:05 AM8/20/22
to
Es ist nun mal so: Kein Bierkonsum im Zug!

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Aug 20, 2022, 10:35:47 AM8/20/22
to
Die Vorschrift hat einen Sinn, dem in diesem Fall nicht gedient wäre.

Detlef Meißner

unread,
Aug 20, 2022, 10:55:24 AM8/20/22
to
Stelle eine bessere auf!

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 20, 2022, 11:18:26 AM8/20/22
to
Ludger Averborg meinte:

>>Es ist nun mal so: Kein Bierkonsum im Zug!
>
> Und wie ist das im Speisewagen geregelt?

Den gibts nur im Fernverkehr. Das Alkoholkonsumverbot gilt nur im
Regional- und Nahverkehr.

Interessant wird die Frage allerdings dann, wenn auf der Strecke Bremen-
Norddeich alle zwei Stunden ein IC fährt (kommt aus bzw. fährt weiter
nach Leipzig), der aber nordwestlich von Bremen mit Nahverkehrsticket
benutzt weren darf und an jeder Milchkanne hält, weil da einerseits die
Bürgermeister von Leer, Emden, Bad Zwischenahn, Norden usw. Wert auf
einen Anschluss an den Fernverkehr legen ("wir sind jetzt IC-Bahnhof;
euer Bürgermeister hat das bei der Bahn durchgesetzt!"), aber
andererseits nicht zusätzlich noch einen regelmäßigen stündlichen
Regionalzug finanzieren wollen. Der fährt also nun auch nur alle zwei
Stunden, nämlich in den Stunden, in denen kein IC kommt. Die Milchkannen
werden also jede Stunde einmal angefahren - aber Ist das nun zwischen
Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?

Jedenfalls kam vor 2-3 Jahren zwischen Oldenburg und Bremen regelmäßig
der Getränkeverkäufer durch den Zug und offerierte auch Bier; ich weiß
aber nicht, ob da die Prohibition schon in Kraft war.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Dietz Proepper

unread,
Aug 20, 2022, 4:50:50 PM8/20/22
to
Frank Hucklenbroich <huckle...@gmx.net> wrote:

> Am Fri, 19 Aug 2022 12:58:13 +0200 schrieb Peter Mueller:
>
> > Hi,
> >
> > Einem böswilligen, alkoholabhängigen, torkelndem, lallendem
> > Biertrinker wurde ein 40€ Strafzetttel von der Bahn überreicht.
> > Er sei mit einer Bierdose im Zug "erwischt" worden,
> > 1.) Muss die Bahn beweisen, dass es kein alkoholfreies Bier ist?
>
> Das dürfte draufstehen.

Und ist noch nicht hinreichend um zu belegen dass da tatsächlich
Alkohol enthalten war.

> > 2.) Muss der Delinquent einer Blutprobe zustimmen, um den Pegel zu
> > bestimmen (Wobei diese Probe imho als Beweismittel unbrauchbar
> > ist´, da nicht sicher ist, ob nicht vor Konsum der Dose beim
> > Delinquenten Spuren von Alkohol im Blut befanden.)
>
> Nein, eine Blutprobe ist regelmäßig Körperverletzung. Das geht nur,
> wenn jemand z.B. betrunken ein KfZ führt.

Wenn ich mich recht erinnere ordnet aber auch in dem Fall ein Richter
die Blutentnahme an.

--
SIC SEMPER
+--|=======>
TYRANNIS

Dietz Proepper

unread,
Aug 20, 2022, 4:52:43 PM8/20/22
to
*Das* wiederum ist einfach erklärt - die meisten Bahnbediensteten
dürften einfach zu feige, err, vernünftig sein, sich mit einer Bande
Fußballfans anzulegen.

Einen einzelnen Kunden zu belästigen ist schon eher die Kragenweite.

Marc Haber

unread,
Aug 21, 2022, 6:03:27 AM8/21/22
to
Besoffene Fahrgäste vor die Tür setzen war immer schon erlaubt. Dass
jetzt auch noch das Ein- und Nachgießen im Zug verboten ist ist
verhältnismäßig neu.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Peter Mueller

unread,
Aug 21, 2022, 7:25:51 AM8/21/22
to
Update: Telefonische Auskunft ergab von Herrn Schuber um 13:20 Uhr, dass
Alkohol im ICE ausgeschenkt wird. Ergo, nicht zahlen, Klage abwarten.

Ulf Kutzner

unread,
Aug 21, 2022, 8:16:55 AM8/21/22
to
Marc Haber schrieb am Sonntag, 21. August 2022 um 12:03:27 UTC+2:

> Besoffene Fahrgäste vor die Tür setzen war immer schon erlaubt. Dass
> jetzt auch noch das Ein- und Nachgießen im Zug verboten ist ist
> verhältnismäßig neu.

In einem Freistaat gab es auch schon Bierverkauf durch Schaffner
im Regionalzug; möchte sein, daß Du den auch erlebt hast.

Thomas Hochstein

unread,
Aug 21, 2022, 5:00:04 PM8/21/22
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Nein, eine Blutprobe ist regelmäßig Körperverletzung. Das geht nur, wenn
> jemand z.B. betrunken ein KfZ führt.

Woraus ergibt sich denn das?

Thomas Hochstein

unread,
Aug 21, 2022, 5:00:04 PM8/21/22
to
Dietz Proepper schrieb:

>> Nein, eine Blutprobe ist regelmäßig Körperverletzung. Das geht nur,
>> wenn jemand z.B. betrunken ein KfZ führt.
>
> Wenn ich mich recht erinnere ordnet aber auch in dem Fall ein Richter
> die Blutentnahme an.

Deine Erinnerung ist durch das Gesetz zur effektiveren und
praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (das erste der drei
Gesetze zur StPO-Reform) seit 24.08.20217 überholt.

Dietz Proepper

unread,
Aug 22, 2022, 5:17:35 AM8/22/22
to
Oh. Wer ordnet die jetzt an?

Thomas Hochstein

unread,
Aug 22, 2022, 5:45:03 PM8/22/22
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
> > Dietz Proepper schrieb:
>>> Wenn ich mich recht erinnere ordnet aber auch in dem Fall ein
>> Richter die Blutentnahme an.
>> Deine Erinnerung ist durch das Gesetz zur effektiveren und
>> praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (das erste der
>> drei Gesetze zur StPO-Reform) seit 24.08.20217 überholt.
>
> Oh. Wer ordnet die jetzt an?

Bei den in §§ 81a Abs. 2 S. 2 StPO, 46 Abs. 4 S. 2 OwiG genannten
Verkehrsdelikten und -ordnungswidrigkeiten (Trunkenheitsfahrt,
Straßenverkehrsgefährdung oder Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und
Luftverkehrs durch Trunkenheit; Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze,
Fahrten mit Rauschmitteln im Blut oder Fahrten unter Alkoholeinfluss in
der Probezeit) neben dem Richter auch die Staatsanwaltschaft und die
Polizei, gleichrangig - praktisch also die Polizei.

Der Richtervorbehalt gilt nur noch für Blutentnahmen für andere als die
explizit genannten Taten; für den häufigsten Anwendungsfall daher nicht
mehr. (Sinnvollerweise.)

-thh

Udo Steinbach

unread,
Aug 24, 2022, 9:47:41 AM8/24/22
to
Am 2022-08-20 um 17:18 schrieb Diedrich Ehlerding:
> und an jeder Milchkanne hält

Ich kann bestätigen, daß der IC nicht an jeder Milchkanne hält. Er hält
nur an den großen Milchkannen und in den Altersheimen.
Der Getränkeverkäufer in den Hochhackigen ist länger als 3 Jahre her, eher
5 oder 6, jedenfalls ab Oldenburg. Das Saufverbot güldet seit 2018.

> aber Ist das nun zwischen Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?

Das hängt sicherlich nicht von der Zug-Klasse ab, sondern von den
angefahrenen Haltestellen. Das Nahverkehrskarten ausreichend sind für
diesen Zug, 6,nochwas€ IC-Zuschlag nicht anfallen, dürfte Aussage genug
sein. Ebenso, daß derselbe Zug sowohl unter IC- als auch RE-Linie
firmiert.

Alles in allem: Schluckspechte müssen ihren Schluck verstecken.
--
Fahrradverkehr in Deutschland: http://radwege.udoline.de/
GPG: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E

Ulf Kutzner

unread,
Aug 24, 2022, 10:01:59 AM8/24/22
to
Udo Steinbach schrieb am Mittwoch, 24. August 2022 um 15:47:41 UTC+2:
> Am 2022-08-20 um 17:18 schrieb Diedrich Ehlerding:

> > und an jeder Milchkanne hält
>
> Ich kann bestätigen, daß der IC nicht an jeder Milchkanne hält. Er hält
> nur an den großen Milchkannen und in den Altersheimen.
> Der Getränkeverkäufer in den Hochhackigen ist länger als 3 Jahre her, eher
> 5 oder 6, jedenfalls ab Oldenburg. Das Saufverbot güldet seit 2018.

> > aber Ist das nun zwischen Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?

> Das hängt sicherlich nicht von der Zug-Klasse

Schon eher von der Zuggattung, und wenn es denn pro Zug gleich mehrere sind...

Früher gab es an der Ostseeküste einen IR mit RB, waren aber separate Zugteile.

> ab, sondern von den
> angefahrenen Haltestellen. Das Nahverkehrskarten ausreichend sind für
> diesen Zug, 6,nochwas€ IC-Zuschlag nicht anfallen, dürfte Aussage genug

Ich sage nun aus, daß es den IC-Zuschlag in der von Dir genannten Form nicht
mehr gibt und je nach Wochentag auch IC-Fahrkarten ohne Zugbindung günstiger
sein können als reguläre solche des Deutschlandtarifs.

> sein. Ebenso, daß derselbe Zug sowohl unter IC- als auch RE-Linie
> firmiert.
>
> Alles in allem: Schluckspechte müssen ihren Schluck verstecken.

Aber was ist das hier?

https://db-bordgastronomie.de/dbgastro/downloads/DB_3005-IC2-Bombardier-Speise_und_Getraenkekarte_aktuell.pdf

Gut, das 0,0-Bier muß man nicht zwingend zu den alkoholischen Getränken
zählen, sind aber auch andere Sorten und Wein im Angebot.

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 25, 2022, 1:07:57 AM8/25/22
to
Udo Steinbach meinte:

> Der Getränkeverkäufer in den Hochhackigen ist länger als 3 Jahre her,
> eher 5 oder 6, jedenfalls ab Oldenburg. Das Saufverbot güldet seit
> 2018.

Ich bin definitiv noch 2019 in Oldenburg gewesen und von da nach Bremen
gefahren - mit Bierangebot.

>> aber Ist das nun zwischen Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?
>
> Das hängt sicherlich nicht von der Zug-Klasse ab, sondern von den
> angefahrenen Haltestellen. Das Nahverkehrskarten ausreichend sind für
> diesen Zug, 6,nochwas€ IC-Zuschlag nicht anfallen, dürfte Aussage
> genug sein. Ebenso, daß derselbe Zug sowohl unter IC- als auch
> RE-Linie firmiert.

Sooo sicher ist das nicht, dass er Nahverkehr ist - Fahrräder nimmt er
nämlich nur mit Reservierung mit, also nach Fernverkehrsregeln.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 25, 2022, 4:09:57 AM8/25/22
to
Am 24.08.2022 um 15:47 schrieb Udo Steinbach:
> Am 2022-08-20 um 17:18 schrieb Diedrich Ehlerding:
>> und an jeder Milchkanne hält
>
> Ich kann bestätigen, daß der IC nicht an jeder Milchkanne hält. Er hält
> nur an den großen Milchkannen und in den Altersheimen.
> Der Getränkeverkäufer in den Hochhackigen ist länger als 3 Jahre her, eher
> 5 oder 6, jedenfalls ab Oldenburg. Das Saufverbot güldet seit 2018.
>
>> aber Ist das nun zwischen Norddeich und Bremen Nah- oder Fernverkehr?
>
> Das hängt sicherlich nicht von der Zug-Klasse ab, sondern von den
> angefahrenen Haltestellen. Das Nahverkehrskarten ausreichend sind für
> diesen Zug, 6,nochwas€ IC-Zuschlag nicht anfallen, dürfte Aussage genug
> sein. Ebenso, daß derselbe Zug sowohl unter IC- als auch RE-Linie
> firmiert.
>
> Alles in allem: Schluckspechte müssen ihren Schluck verstecken.

Wahrscheinlich hängt es von der Fahrkarte ab, ob man trinken darf oder
nicht.

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 27, 2022, 10:37:12 AM8/27/22
to
Eine Frage der Durchsetzbarkeit.

In den Wagen mit den Hools und Ultras möchte die Bahn keine eigenen
Mitarbeiter hineinschicken, die denen das Bier wegnehmen. Die sind nämlich
sonst danach ein paar Wochen krankgeschrieben.

Grüße,

Frank
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