Habe einen Kleinartikel (Druckerpatrone) ersteigert, die sich kurz nach dem
Kauf als unpassend herausstellte, ich habe
dem Verk�ufer daraufhin den Kaufpreis exkl. Versandkosten �berwiesen, dieser
bestand auf die �berweisung der Versandkosten
aber auch nach meinem Einwand, er m�ge die Patrone behalten und nach Wunsch
erneut anbieten.
Hat der Verk�ufer ein Recht auf die Versandkosten ?
Ich glaube mich zu erinnern, das eine pers�nliche �bergabe, wenn diese nicht
explizit ausgeschlossen wird, dem K�ufer m�glich sein muss ?
Danke f�r eure Hinweise und sorry f�r den Doppelpost.
Gru�
> dem Verkᅵufer daraufhin den Kaufpreis exkl. Versandkosten ᅵberwiesen, dieser
> bestand auf die ᅵberweisung der Versandkosten
Na, da wᅵrde ich es drauf ankommen lassen. Ich wᅵrde sogar versuchen den
Kaufpreis zurᅵckzubekommen. Im Zweifelsfall gibt es aber bei eBlᅵd
Schlichtungsmittel.
Ich kann den Gedankengang des Verkᅵufers nicht nachvollziehen. Solche
Aktionen kosten ihn unnᅵtig Zeit und er kassiert dafᅵr eine schlechte
Bewertung. Mᅵglicherweise hat er nicht ganz verstanden, dass es um einen
Widerruf geht. Das ist angesichts der erfolgten ᅵberweisung nicht
unverstᅵndlich. Je nach Hᅵndler ist es mᅵglich, dass da ein Automat mit
Dir redet.
> Habe einen Kleinartikel (Druckerpatrone) ersteigert, die sich kurz nach
> dem Kauf.
Hattest Du den Artikel bereits erhalten, oder lag er zum Zeitpunkt Deiner
Mitteilung noch beim Verk�ufer? Falls noch beim Verk�ufer: Wie lange
nach Aufgabe Deiner Bestellung hattest Du mit dem Verk�ufer Kontakt
aufgenommen?
W.
Interessant w�re wie hoch die Kosten f�r den Versand sind? Liegt der
Verdacht nahe, dass er sich an den Kosten bereichern will? Ansonsten sehe
ich kein Grund, den Artikel auf Bitten des K�ufers einfach
"In-die-Tonne-zu-treten"!?
Ebay selbst schreibt folgendes: "Der K�ufer ist verpflichtet, dem Verk�ufer
den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen."
Das ist allerdings f�r mich so ziemlich zweifelsfrei. Pech gehabt. Nimm den
Artikel ab und dreh ihn weiter. Wenn nicht passiert aber auch nichts ;-)
S.
>Ebay selbst schreibt folgendes: "Der K�ufer ist verpflichtet, dem Verk�ufer
>den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen."
Na, tut er doch. Er zahlt und erwirbt Eigentum daran. Anschlie�end
verschenkt er das Ding.
MarionS
--
einwega...@marions.de
"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
>Ich nehme an, Du bist Verbraucher. Es gilt das Fernabsatzgesetz mit den
>entsprechenden Widerrufsm�glichkeiten.
bist Du Hellseher oder wie kommst Du darauf, dass die Fernabsatzregeln
�berhaupt greifen?
>Doch, Verwarnung von Ebay.
>
Ja, das kenne ich. Da bekommen wir alle immer ganz schreckliche Angst.
>Naja, hab Ebay den Sachverhalt erkl�rt. Mal sehen ob Sie die Verwarnung
>zur�cknehmen..
>
Du hast dich vor einen Baum gestellt und mit ihm gesprochen? Ich
hoffe, du f�hlst dich nun besser.
Nimm's leicht. Du hast den Artikel bezahlt. Damit hast du das Eigentum
an der Druckerpatrone erworben. Bitte nun noch den Verk�ufer
(m�glicherweise gegen Beteiligung an seinen M�llabfuhrgeb�hren, macht
ungef�hr 0,012 EUR) die Patrone statt zur Post zum M�lleimer zu tragen
und dort zu versenken.
Es gibt auch ein Leben abseits von EBay.
--
Rolf
> Er zahlt und erwirbt Eigentum daran. Anschlie�end
> verschenkt er das Ding.
Seit wann ist man eigentlich verpflichtet Geschenke anzunehmen? Bei
positivem Nachweis w�rde ich Dir gerne das Ger�mpel in meinem Keller
schenken!
X'Posted to: de.etc.handel.auktionshaeuser,de.soc.recht.misc
--
cu - Mike
Nat�rlich nicht. Meine Annahme war H�ndler-Verbraucher. Und von da habe
ich gefolgert. Diese Annahme trifft im �brigen gef�hlte 90% des
eBay-Gesch�fts.
Gru�
Marcel
>> Nimm's leicht. Du hast den Artikel bezahlt. Damit hast du das Eigentum
>> an der Druckerpatrone erworben. Bitte nun noch den Verk�ufer
>> (m�glicherweise gegen Beteiligung an seinen M�llabfuhrgeb�hren, macht
>> ungef�hr 0,012 EUR) die Patrone statt zur Post zum M�lleimer zu tragen
>> und dort zu versenken.
>>
> Ich k�nnte mir vorstellen, das bei einem solchen Verk�ufer die
> Entsorgungskosten identisch mit den Versandkosten sind oder
> sogar h�her. ;-)
Nicht nur bei diesem. Ist n�mlich Sonderm�ll!
W.
Das kommt auf den F�hlenden an. ;-)
Ich kaufe via eBay gef�hlt h�chstens zu 10% bei H�ndlern, der Rest sind
Privatverk�ufer.
Tsch�s,
Sebastian
PS: F'up2 deha, da in dsrm inzwischen v�llig OT.
>>> Ich k�nnte mir vorstellen, das bei einem solchen Verk�ufer die
>>> Entsorgungskosten identisch mit den Versandkosten sind oder
>>> sogar h�her. ;-)
>>
>> Nicht nur bei diesem. Ist n�mlich Sonderm�ll!
>
> Wie Wo Was ? Dein Gelaber ist Sonderm�ll,
Toner und Patronen darfst Du nicht im Hausm�ll entsorgen. Ich habe
mir erlaubt, das deswegen kurz als "Sonderm�ll" zu bezeichnen.
> Ja da liegst du richtig ! Du kennst Kloppenburg ?
Nein.
> Na, schon komisch, das die diesen Sonderm�ll gratis entgegennehmen.
Auch wenn: Es entsteht eine Sonderfahrt, f�r die dem Verk�ufer zumindest
eine Entsch�digung (Schadenersatz aus Vertragsverletzung) zusteht. Diese
Entsch�digung ist sicher teurer als die Versandkostenpauschale.
W.
LOL! Ich habe da noch gef�hlte 80 Liter Alt�l aus meinem Boot. Ich werde es
an den Stra�enrand stellen mit einem Zettel: Geschenk an die Hauptstadt!
S.
Ist der Versand nicht schon bei Vertragsschluss vereinbart worden,
heißt die richtige Antwort: Nein.
Mia
>hei�t die richtige Antwort: Nein.
>Mia
In den AGB's von Ebay steht "Der K�ufer ist verpflichtet [...] die gekaufte
Ware abzunehmen:" Wie definierst Du denn das??
Ich sage die richtige Antwort ist: Ja!*
S.
*es sei denn, der Verk�ufer r�umte die M�glichkeit einer "Selbstabholung"
ein - dann und nur dann entfallen die Versandkosten.
Stephan Badow schrieb:
> *es sei denn, der Verk�ufer r�umte die M�glichkeit einer "Selbstabholung"
> ein - dann und nur dann entfallen die Versandkosten.
Nein, das ist nicht die einzige M�glichkeit, sogar bei Ebay kann man was
anderes ausw�hlen.
Ciao/HaJo
>
> In den AGB's von Ebay steht "Der K ufer ist verpflichtet [...] die gekaufte
> Ware abzunehmen:" Wie definierst Du denn das??
>
> Ich sage die richtige Antwort ist: Ja!*
>
> S.
>
> *es sei denn, der Verk ufer r umte die M glichkeit einer "Selbstabholung"
> ein - dann und nur dann entfallen die Versandkosten.
Nein. Ein Versendungskauf liegt nur dann vor, wenn ein Versendungskauf
vereinbart wurde.
Mia
Hmmmmhh.... Angenommen ich verkaufe gerade etwas und biete folgende
Versandarten/-optionen an: Paket, P�ckchen und Selbstabholung. Es bietet
jemand und gewinnt. Hat er dann mehr als diese drei M�glichkeiten. Der
K�ufer sagt "Ich will das Artikelchen nisch zugeschickt bekommen". Sagt der
Verk�ufer: "Auch recht, wann ist es denn recht mit der Abholung". Der K�ufer
" N� auch nisch"
Was dann, wenn nicht Versto� gegen die Ebay-Richtlinien??? Ich pers�nlich
w�rde mich zufriedengeben und sogar gl�cklich sein Geld zu bekommen und das
Artikelchen inna Tonne versenken zu k�nnen. Was ja niemand macht, sondern
wieder einstellt.
S.
Ich k�rze mal ab: Es ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen:
� 433 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der K�ufer ist verpflichtet, dem Verk�ufer den vereinbarten Kaufpreis zu
zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
F�r mich zweifelsfrei.
S.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache abzunehmen. Wenn aber
keine
Versendung vereinbart wurde, kann der Verkäufer die Sache nicht
einfach auf Kosten des Käufers an diesen senden und Versandkosten
beanspruchen.
Mia
> Wenn aber keine Versendung vereinbart wurde, kann der Verk�ufer die Sache
> nicht einfach auf Kosten des K�ufers an diesen senden und Versandkosten
> beanspruchen.
Das sicher nicht, da aber der Erf�llungsort der Standort des Verk�ufers
ist, hat der K�ufer eben in diesem Fall die Kaufsache abzuholen oder durch
einen Erf�llungsgehilfen abholen zu lassen.
Ja. Und wenn er das nicht tut, hat der Verkäufer seine üblichen
Leistungsstörungsrechte. Er hat aber keinen Anspruch auf die
Versandkosten.
Mia
Erf�llungsgehilfe w�re ja der M�llwerker. :-)
Gru�
Marcel
> Nein. Ein Versendungskauf liegt nur dann vor, wenn ein Versendungskauf
> vereinbart wurde.
Der Witz an dem Angebot war auch die Provisionshinterziehung mittels 1,00
Euro Sofortkaufpreis und "Nur Abholung", erst im Text standen die
Versandkosten.
>
> Mia
Dann scheint es sich von vornherein nicht um einen Versendungskauf zu
handeln, sondern um einen Kauf mit Versandoption, und das heißt für
den Käufer, der keine Versandabrede schließen will, dass er die
Kaufsache beim Verkäufer entgegennehmen darf. Sollte der Käufer die
Kaufsache nicht abnehmen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz, z.B. aus einem Deckungsverkauf, geltend machen.
Mia
Dann scheint es sich von vornherein nicht um einen Versendungskauf zu
handeln, sondern um einen Kauf mit Versandoption, und das hei�t f�r
den K�ufer, der keine Versandabrede schlie�en will, dass er die
Kaufsache beim Verk�ufer entgegennehmen darf. Sollte der K�ufer die
Kaufsache nicht abnehmen, kann der Verk�ufer vom Vertrag zur�cktreten
und Schadensersatz, z.B. aus einem Deckungsverkauf, geltend machen.
LOL,. ein Deckungsverkauf unter 1Euro - Ja, das ist durchaus drin, den Euro
hat er ja schon ;-P
Mia
> LOL,. ein Deckungsverkauf unter 1Euro - Ja, das ist durchaus drin, den Euro
> hat er ja schon ;-P
Wenn der Verkäufer die richtigen Schritte einleitet, kann Dir Dein
Lachen im Halse stecken bleiben. Zu wünschen wäre es Dir.
Mia
> LOL,. ein Deckungsverkauf unter 1Euro - Ja, das ist durchaus drin, den
> Euro
> hat er ja schon ;-P
>Wenn der Verk�ufer die richtigen Schritte einleitet, kann Dir Dein
>Lachen im Halse stecken bleiben. Zu w�nschen w�re es Dir.
Komm lass h�ren, schlaue "Mia", was h�tte denn ein klage- und streitgeiler
Vollidiot f�r M�glichkeiten, (btw heisst du wirklich so ? - so h�rt sich nur
Nachbars Katze an, wenn ich ihr auf den Schwanz trete....)
mit freudiger Erwartung deiner kriegerischen Antwort-Postings und viel
Freude zu Sylvester, besonders wenn grad die B�ller einschlagen *LOL*
> Erf�llungsgehilfe w�re ja der M�llwerker. :-)
Und, wer zahlt den?
X'Posted to: de.etc.handel.auktionshaeuser,de.soc.recht.misc
F'up2: de.etc.handel.auktionshaeuser
--
cu - Mike
Korrekt. Dazu sagt man dem VK: lege den artikel bitte auf die
m�lltonne, ich hole ihn in den n�chsten n�chten ab.
Das d�rfte bei kleinartikeln (ausgenommen hamstern) juristisch sauber
sein.
JMS
>Der Witz an dem Angebot war auch die Provisionshinterziehung mittels 1,00
>Euro Sofortkaufpreis und "Nur Abholung", erst im Text standen die
>Versandkosten.
verbreite keinen Bl�dsinn! Auf Versandkosten wird keine Provision
berechnet.
Jan
--
Star Trek MIDI Page: http://www.vic-fontaine.com/
Star Trek Forum: http://list.vic-fontaine.com/
Jan, Ramona & Johanna Homepage: http://www.heidoc.net/
Zum Eigentumerwerb geh�rt nach �929 BGB auch die �bergabe. Vorher hat
der K�ufer die Ware nicht abgenommen. (Die Verpflichtung zur Abnahme
ergibt sich nat�rlich nicht aus den eBay-AGB, sondern schlicht aus �433
II BGB. Ganz normaler Kaufvertrag. Und das Bezahlen ist allenfalls
n�tig, damit der Verk�ufer die Ware herausr�ckt und auch der Meinung
ist, das Eigentum solle �bergehen. Rechtlich ist das vom
Eigentums�bergang aber v�llig losgel�st.)
--
F�r 10 EUR im Jahr erfahre ich hier sogar was meine Meinung ist.
Andere Leute m�ssen daf�r heiraten.
[Lars Friedrich �ber UseNet]