Rupert Haselbeck schrieb:
> Reinhard Zwirner schrieb:
>
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> Man kann 30 Jahre lang vollstrecken.
>>
>> So man den Schuldner dann noch findet und der inzwischen so
>> zahlungskräftig ist, die Schuld samt Zinsen zu bezahlen.
>
> Im Verlauf von 30 Jahren wird sich bei sehr vielen die Gelegenheit finden,
> bezahlen zu können. Das Finden des Schuldners ist hierzulande auch
> vergleichsweise leicht. Man kann verblüffend viel über Meldebehörden etc.
> herausfinden.
Nun ja, so einfach scheint es nicht zu sein, wie dem Thread zu
entnehmen ist, der mich zu meinem OP veranlasst hat.
>>>> Sollte der Schuldner widersprechen, bleibt man bei
>>>> dessen Insolvenz auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.
>>
>>> Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (ist bei Betrug der
>>> Fall) unterliegen nicht der Restschuldbefreiung im Insolvenzfalle.
>>> Ob das auch für zugehörige Rechtsverfolgungskosten gilt, weiß ich nicht.
>>
>> Das Problem ist, wie hier auch schon mehrfach festgestellt wurde, daß
>> in solchen Fällen Betrug selten nachzuweisen sein wird.
>
> Nein, das Problem ist, dass in vielen Fällen schon kein Betrug _vorliegt_!
Okay. Wir sind uns sicherlich einig (hoffe ich zumindest), daß
vorsätzliche Nichtleistung rechtswidrig ist. Es erscheint mir
weltfremd, in solchen Fällen keinen Vorsatz anzunehmen, da der
Gläubiger sicher nicht untätig bis zum St.-Nimmerleins-Tag auf die
Leistung wartet, sondern garantiert nicht nur einmal mahnt.
Wie soll man Deiner Meinung nach dieses vorsätzliche Verhalten
titulieren, zumal in solchen Fällen auch nicht auf eine
Leistungsunmöglichkeit verwiesen und Rückabwicklung angeboten wird?
Hinzu kommt, daß AFAIK "plötzlich" doch eine Betrugsabsicht möglich
erscheint, wenn jemand mehrfach so agiert. Einmal ist keinmal?
>> Man wird halt durch die Rechtslage und angesichts des Risikos
>> speziell bei geringen Beträgen mehr oder weniger dazu "genötigt", auf
>> die private Rechtsverfolgung zu verzichten.
>
> Nein. Die Rechtslage ermöglicht gerade die Verfolgung der privaten
> Ansprüche. Was dich hindert ist dein Geiz, die Verfahrenskosten zu
> riskieren, weil es ja auch tatsächlich sein könnte, sie nicht mehr
> wiederzubekommen. Es fragt sich allerdings, warum das, was einem selber als
> zu risikoreich erscheint, der Arbeitskollege, der Nachbar, die Allgemeinheit
> kostenlos zuschanzen soll. Das "Schnäppchen" bei ebay hättest du ja auch
> gerne für dich selber gehabt und nicht mit denen teilen wollen, die nun die
> Kosten dafür tragen sollen, dass du ein Problem mit dem Schnäppchenverkäufer
> hast.
Ich sehe es nicht als Geiz an, sondern als Ergebnis einer sachlichen
Abwägung. Hat die Frage des trotz Obsiegens im Endeffekt verlierenden
Zivilklägers nicht sogar zu einer Gesetzesänderung geführt (Stw.
Baurecht)? So selten kann es also nicht gewesen sein, das Kläger auf
ihren Kosten sitzengeblieben sind.
>>>> Ein Strafverfahren hätte IMHO zwei Vorteile:
>>>> 1. Das Ermittlungsverfahren könnte dazu führen, daß der Schuldner die
>>>> bisher "versehentlich unterbliebene" Leistung doch noch liefert, um
>>>> eine Verurteilung abzuwenden.
>>>
>>> Das ist der einzige Punkt, der mir einleuchtet.
>>>
>>>> 2. Im Falle des Falles könnte man per Adhäsionsantrag zumindest an
>>>> sein Geld bzw. einen Titel kommen.
>>
>>> Und das soll aus welchem Grunde einfacher zu vollstrecken sein als bei
>>> einer Zivilklage?
>>
>> Nein, aber es entfällt zumindest das finanzielle Risiko, auf den
>> Kosten des Zivilverfahrens sitzen zu bleiben; der Staat hat's IMHO
>> leichter, die Verfahrenskosten einzutreiben.
>
> Warum sollte der Staat es leichter haben? Du hast als Kläger bzw. Gläubiger
> auch die Zwangsmittel zur Verfügung, welche der Staat für genau diesen Zweck
> vorhält. Natürlich geht das nicht kostenlos. Warum auch, wenn es um die
> Interessen eines Einzelnen geht?
> Und selbst hier gibt es ja auch für arme Leute die Möglichkeit der
> Prozesskostenhilfe
In aller Regel tun auch den meisten Bürgern, die nicht auf
Prozesskostenhilfe zurückgreifen können, die anfallenden
Gerichtskosten, die sie ggf. trotz erfolgreicher Klage zahlen müssen,
mehr weh als dem Staat.
>>>> Ich bin der festen Überzeugung, daß es die eBay-Nichtleistungsfälle
>>>> deutlich weniger oft geben würde, wenn Nichtleister gleich beim
>>>> ersten Mal mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müßten.
>
> Wir leben hier aber in einem Rechtsstaat!
Da hast Du völlig recht. Es soll auch keiner verurteilt werden, ohne
daß ihm ein Verschulden nachgewiesen wurde. Aber von vornherein auf
Ermittlungen zu verzichten, halte ich jedenfalls für weltfremd.
>
>>> Politiker rechts der Mitte träumen bei allen denkbaren Missständen davon,
>>> dass härtere Strafen diese Probleme lösen würden.
>>> Allerdings kalkulieren die wenigsten Übeltäter so sorgfältig.
>
> Solch hohle Phrasen lassen sich umgekehrt verwenden. Dann heisst es halt,
> ebenso primitiv, linke Politiker verharmlosten alle Verbrechen und würden
> statt deren Täter lieber die Opfer wegsperren oder sonst mundtot machen.
Nur sicherheitshalber: das stammt nicht von mir.
>> Hier geht's nicht um härtere Strafen, sondern darum, daß
>> betrügerische Absicht nicht erst beim x-ten solchen Fall unterstellt
>> wird, sondern schon beim ersten Mal. Dann könnte es öfter zu dem auch
>> von Dir akzeptierten Fall der "verspäteten Leistung" durch den
>> Schuldner kommen.
>
> In einem Rechtsstaat werden weder betrügerische noch sonstige Absichten
> unterstellt, um die Leute frei nach Belieben einsperren zu können.
> Hierzulande muss strafbares Verhalten _nachgewiesen_ werden! Und das ist gut
> so!
Wo hat hier irgendwer gefordert, daß jemand allein aufgrund von
Unterstellungen verurteilt wird. Es geht einfach darum, daß erst gar
nicht ermittelt wird, ob eine betrügerische Absicht vorliegen könnte.
Ich sehe mich insofern auch durch den Bundestagspräsidenten
bestätigt, der - allerdings bzgl. eines anderen Tatbestands - lt.
einer heutigen Pressemeldung folgendes bedauert:
<Zitat>
Fatal sei, dass staatsanwaltliche Ermittlungen nach Pöbeleien gegen
Politiker oder andere Menschen des öffentlichen Lebens meist
folgenlos blieben. Dies habe eine Reihe von Beispielen gezeigt.
"Am Ende sind die Opfer entmutigt und die Pöbler ermutigt", beklagte
der Bundestagspräsident.
</Zitat>
Ich denke, dieselbe Ermutigung erfolgt auch hinsichtlich des hier
diskutierten Schuldnerverhaltens.
Ein fröhliches Weihnachtsfest wünscht Dir und allen Mitlesern
freundlich grüßend
Reinhard