mein Lebensmittelpunkt verlagert sich in eine andere Stadt, aber die alte
Adresse will ich (noch) nicht aufgeben.
Also werde ich mich bei der neuen Verwaltung anmelden; den Perso und
Reisepass neu ausstellen lassen.
Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.? Briefe,
Hefte, Ausz�ge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse abholen.
Entstehen mir dadurch m�glicherweise rechtliche Nachteile?
Ich habe geh�rt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma) unabh�ngig an
der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem Betriebsverm�gen die
alte Nummer beh�lt?
Was f�r rechtliche Konsequensen hat sonst noch so ein Teil-"Umzug"?
Mirko
> Was f�r rechtliche Konsequensen hat sonst noch so ein Teil-"Umzug"?
> Mirko
>
Was willst du denn nun, an der alten Adresse ein Gewerbe beibehalten
oder einen Zweitwohnsitz?
MfG
Matthias
Klar.
> den Perso und
> Reisepass neu ausstellen lassen.
Warum denn das?
Umsomehr *warum*, wenn du die alte Adresse nicht aufgeben willst?
> Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.?
(juristische Standard-Antwort #1: "Es kommt darauf an...")
Aber mal ernsthaft (also nicht juristisch, sondern praktisch):
Was sollte mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc. sein?
Sofern du nicht ein Girokonto hast, bei dem du fᅵr jede finanzielle
Transaktion bei $[ganz bestimmte Filiale deiner Bank] auf der Matte
stehen musst, ist es fᅵr dich u. auch die Empfᅵnger der Zahlungen
Jacke wie Hose, ob du $Beitrᅵge von Kᅵln oder Freilassing ᅵber-
weist.
> Briefe, Hefte, Auszᅵge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse
> abholen. Entstehen mir dadurch mᅵglicherweise rechtliche Nachteile?
Sorry fᅵr die Ironie, aber am besten ziehst Du dir den juristischen
Schutzhelm ᅵber. Oder, besser, schlieᅵt eine entsprechende Ver-
sicherung ab. Bei mir.
(Scheisse aber auch - warum hab' ich an sowas nie gedacht? -
Klasse Geschᅵftsidee! Schutzhelm/brief gegen alle juristischen
Eventualitᅵten eines Umzuges. - Nun, ja - wer rechnet schon mit
solchem Ausmass an Verunsicherung bei ziemlich alltᅵglichen
Dingen? Hat meine Phantasie bisher ᅵberstiegen.)
> Ich habe gehᅵrt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma)
> unabhᅵngig an der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem
> Betriebsvermᅵgen die alte Nummer behᅵlt?
Wenn ich nur deine Sorgen hᅵtt!
Nochmals sorry, bitte!, aber ich kann das beim besten Willen nicht
ernstnehmen.
mfg
Claus
> mein Lebensmittelpunkt verlagert sich in eine andere Stadt, aber die alte
> Adresse will ich (noch) nicht aufgeben.
>
> Also werde ich mich bei der neuen Verwaltung anmelden; den Perso und
> Reisepass neu ausstellen lassen.
Das ist - zumindest f�r den Personalausweis - kaum erforderlich; der
neue Hauptwohnsitz wird dort schlicht eingetragen (= aufgeklebt). Wenn
Du willst, kannst Du am alten Wohnort einen Nebenwohnsitz beibehalten.
> Was ist dann aber mit Versicherungen, Abos, Bankverbindungen etc.? Briefe,
> Hefte, Ausz�ge usw. kann ich weiterhin an der alten Adresse abholen.
> Entstehen mir dadurch m�glicherweise rechtliche Nachteile?
Allenfalls dadurch, da� Du m�glicherweise fristgebundene Schreiben
erst sp�ter zur Kenntnis nimmst, obschon sie mit Eingang am alten
Wohnort Dir zugegangen sind.
> Ich habe geh�rt, dass ein angemeldetes Gewerbe (Einzelfirma) unabh�ngig an
> der alten Adresse verbleiben kann und das Auto aus dem Betriebsverm�gen die
> alte Nummer beh�lt?
F�r das Gewerbe mu� ich passen; f�r das Auto gilt � 46 Abs. 2 FZV (iVm
� 6 Abs. 1 S. 1 FZV):
| �rtlich zust�ndig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die
| Beh�rde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der
| Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines
| solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei
| juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Beh�rden die Beh�rde
| des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder
| Dienststelle.
Gr��e,
-thh
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