Ulrich Urbschat
urbs...@gmx.de
Ob Jemand weiß, das er (Jemand) weiß?
> ... ins außereuropäische Ausland absetzen kann, wenn
> ein Mahnbescheid gegen ihn vorliegt? ...
Ein existenter Mahnbescheid sagt nichts, aber auch gar nichts aus!
> ... Oder lässt man ihn dann gar nicht über
> die Grenze? ...
*prust* Woher soll der Grenzer wissen, dass ein Mahnbescheid vorliegt?
Warst Du überhaupt schon mal im nicht-europäischen Ausland? Ich glaube
nicht! Wenn ich daran denke, wie oft ich an der deutsch-tschechischen
Grenze durchgewunken wurde ...
> ... Gibt es andernfalls Möglichkeiten die Ausreise zu verhindern?
Arrest oder Haft. Kannste bei einem Richter beantragen. Allerdings
benötigste da gute Argumente!
Um wieviel Geld geht es denn, 10 oder 100 Euro?
Andy, der sich manchmal fragt, ob manche noch alle Eier im Nest haben
"Andy Glaser" <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb im Newsbeitrag
news:<3C73FBB2...@glaser-ruder.de>...
> Ulrich Urbschat schrieb:
> >
> > Weiß Jemand, ob sich Jemand ...
>
> Ob Jemand weiß, das er (Jemand) weiß?
Nach stilistischer Kritik hatte ich eigentlich weniger gefragt.
> > ... ins außereuropäische Ausland absetzen kann, wenn
> > ein Mahnbescheid gegen ihn vorliegt? ...
>
> Ein existenter Mahnbescheid sagt nichts, aber auch gar nichts aus!
Diese Antwort auch nicht.
> > ... Oder lässt man ihn dann gar nicht über
> > die Grenze? ...
>
> *prust* Woher soll der Grenzer wissen, dass ein Mahnbescheid vorliegt?
Vielleicht, weil diese Daten erfasst sind. Genau das ist ja die Frage.
> Warst Du überhaupt schon mal im nicht-europäischen Ausland? Ich glaube
> nicht! Wenn ich daran denke, wie oft ich an der deutsch-tschechischen
> Grenze durchgewunken wurde ...
Meine Reisen in's außereuropäische Ausland fanden jeweils mit dem Flugzeug
statt, und da wurden stets Ausweispapiere verlangt. Es entzieht sich also
meiner Kenntnis, ob auf anderen Reisewegen die Kontrollen lockerer sind.
Auch DAS herauszufinden war ein Grund für meine Frage.
> > ... Gibt es andernfalls Möglichkeiten die Ausreise zu verhindern?
>
> Arrest oder Haft. Kannste bei einem Richter beantragen. Allerdings
> benötigste da gute Argumente!
>
> Um wieviel Geld geht es denn, 10 oder 100 Euro?
Es geht im speziellen Fall ''nur'' um eine vierstellige Summe, aber auch DAS
ist für Manchen schon eine Menge Geld! Anderen schuldet die betreffende
Person aber immerhin so viel, dass sich ein Absetzen in's Ausland für sie
durchaus zu rechnen scheint.
> Andy, der sich manchmal fragt, ob manche noch alle Eier im Nest haben
Ulrich, der sich manchmal fragt, ob Manche ihr Benehmen im Nest liegen
lassen haben. *kopfschüttelnd*
> Arrest oder Haft. Kannste bei einem Richter beantragen. Allerdings
> benötigste da gute Argumente!
Haft?
--
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>> *prust* Woher soll der Grenzer wissen, dass ein Mahnbescheid vorliegt?
>
> Vielleicht, weil diese Daten erfasst sind. Genau das ist ja die Frage.
Nein. Wirst du an der Ausreise gehindert, wenn ein rechtskräftiges,
vollstreckbares Urteil vorliegt? Auch nein. Wieso dann bei einem pisseligen
Mahnbescheid?
> Andy Glaser <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb:
>
>
>>Arrest oder Haft. Kannste bei einem Richter beantragen. Allerdings
>>benötigste da gute Argumente!
>>
>
> Haft?
>
Also wirklich coole Sache, muss mich mal umhören, wer einen Mahnbescheid
hat, 10 Monate "Haft" wären nett.
"Ulrich Urbschat" <Ulrich....@Tarkus-OnLine.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a50s8l$v56$02$1...@news.t-online.com...
> Weiß Jemand, ob sich Jemand ins außereuropäische Ausland absetzen kann,
wenn
> ein Mahnbescheid gegen ihn vorliegt? Oder lässt man ihn dann gar nicht
über
> die Grenze? Gibt es andernfalls Möglichkeiten die Ausreise zu verhindern?
der kann reisen wie er will.
Das Gericht prüft jka auch nicht, ob die Forderung, die du mit dem MB
geltend machst, überhaupt rechtens ist.
Mike
>>>Arrest oder Haft. Kannste bei einem Richter beantragen. Allerdings
>>>benötigste da gute Argumente!
>>
>> Haft?
>
> Also wirklich coole Sache, muss mich mal umhören, wer einen Mahnbescheid
> hat, 10 Monate "Haft" wären nett.
Nein... die Frage war, seit wann man in Zivilsachen Haft beantragen kann.
Arrest ja. Aber Haft?
Ich seh schon ... wenn sich Jemand aus dem Staub machen will, kann man's
kaum verhindern. Mist!
> Ich seh schon ... wenn sich Jemand aus dem Staub machen will, kann man's
> kaum verhindern. Mist!
Du hast es dann aber ziemlich gut :-) Wenn dieser jemand sic nämlich absetzt,
wird es recht schwer, dem Mahn- und später dem Vollstreckungsbescheid zu
widersprechen - und dann hast du auf einmal einen unanfechtbaren Titel.. aus
dem vollstreckst du dann einfach... wenn was da ist, natürlich nur.
Natürlich. Das hindert nicht an der Reisefreiheit.
Oder lässt man ihn dann gar nicht über
> die Grenze?
Wie sollte der BGS kontrollieren? Kannst du dir ungefähr vorstellen,
wieviele Mahnbescheide täglich ergehen? Besonders, da das mahngericht
nie erfährt, ob der Schuldner zahlt oder nicht.
> Gibt es andernfalls Möglichkeiten die Ausreise zu verhindern?
Freiheitsberaubung. Ist aber strafbar. Sollte man daher besser lassen
:-)
Tobias
> Wie sollte der BGS kontrollieren? Kannst du dir ungefähr vorstellen,
> wieviele Mahnbescheide täglich ergehen? Besonders, da das mahngericht
> nie erfährt, ob der Schuldner zahlt oder nicht.
Nicht einmal, ob die Forderung überhaupt berechtigt war!
UH
Holger Pollmann schrieb:
> Nein... die Frage war, seit wann man in Zivilsachen Haft beantragen kann.
> Arrest ja. Aber Haft?
"Persönlicher Arrest" ist nichts anderes als Haft.
§§ 918, 933, 913 ZPO und so.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Wenn du als Soldat auf dem Gefechtsfeld in die Situation kommst,
deinen Gegner mit einem Messer (oder Klappspaten) abwehren zu müssen,
hast du etwas falsch gemacht." (C. Praetorius in dsrm)
Holger Pollmann schrieb:
>
> "Ulrich Urbschat" <Urbs...@gmx.de> schrieb:
>
> > Ich seh schon ... wenn sich Jemand aus dem Staub machen will, kann man's
> > kaum verhindern. Mist!
>
> Du hast es dann aber ziemlich gut :-) Wenn dieser jemand sic nämlich absetzt,
> wird es recht schwer, dem Mahn- und später dem Vollstreckungsbescheid zu
> widersprechen - und dann hast du auf einmal einen unanfechtbaren Titel.. aus
> dem vollstreckst du dann einfach... wenn was da ist, natürlich nur.
Das dürfte aber mit den Zustellungen recht mühsam werden.
> Holger Pollmann schrieb:
>
>> Nein... die Frage war, seit wann man in Zivilsachen Haft beantragen
>> kann. Arrest ja. Aber Haft?
>
> "Persönlicher Arrest" ist nichts anderes als Haft.
> §§ 918, 933, 913 ZPO und so.
Ja. es heißt aber Arrest. Er shcrieb "Arrest oder Haft". Beides macht
keinen Sinn.
:-))
Und welchem Kontinent würdest du die tschechische Republik zurechnen?
Warst du überhaupt schon mal im nicht-europäischen Ausland?
scnr
XL
> Ja. es heißt aber Arrest. Er shcrieb "Arrest oder Haft". Beides macht
> keinen Sinn.
>
die Terminologie war nicht sauber: der zivilrechtliche Arrest ist als
dinglicher oder als persönlicher Arrest möglich. Der persönliche Arrest
hieß früher Schuldhaft.
Um jemanden an der Ausreise zu hindern, kann man zum Beispiel dessen Kfz
arrestieren lassen, das wird ihm dann schlicht weggenommen oder ihn
persönlich arrestieren lassen, dann wird er eingesperrt (wie du das dann
nennst, bleibt dir überlassen).
Im Gegensatz zum Strafrecht, wo Fluchtgefahr nur als schmückendes
Beiwerk eines Haftbefehlantrags angesehen wird, ist die Tatsache, dass
sich jemand durch Flucht ins Ausland einer Forderung entziehen will,
durchaus Haftgrund, sofern das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass
der Anspruch sonst vereitelt würde.
mfg
bjk
mfg
bjk
kaum, allenfalls langwierig ( oder hast du noch nie eine öffentliche
Zustellung gesehen?)
mfg
bjk
Der Sinn des dinglichen Arrestes (um auf das Ursprungsposting
zurückzukommen) ist zu verhindern, dass Habe, in die nach einem erst
noch durchzuführenden Verfahren vollstreckt werden könnte, vor Ende des
Verfahren weggeschafft wird. Zweckmäßig arrestiert man natürlich
Kontenguthaben (so vorhanden).
mfg
bjk
> Holger Pollmann schrieb:
>> Du hast es dann aber ziemlich gut :-) Wenn dieser jemand sic nämlich
>> absetzt, wird es recht schwer, dem Mahn- und später dem
>> Vollstreckungsbescheid zu widersprechen - und dann hast du auf einmal
>> einen unanfechtbaren Titel.. aus dem vollstreckst du dann einfach...
>> wenn was da ist, natürlich nur.
>
> Das dürfte aber mit den Zustellungen recht mühsam werden.
Hängen die Gerichtstafeln in Bonn _so_ hoch?
Grüße Andreas
--
Audiui Latinitatem humi iacere (confer conquisitionem, quae uulgo
'Pisa-Studie' appellatur). -- Quis miratur? Equidem minime.
Klaus Sonnleitner in de.etc.sprache.klassisch
>> Das dürfte aber mit den Zustellungen recht mühsam werden.
>
> Hängen die Gerichtstafeln in Bonn _so_ hoch?
Ich finde diese Art von Zustellung gegenüber der postalischen nun mal
umständlich, und damit basta ;-)
Andreas Impekoven schrieb:
>
> Christian E. Naundorf schrieb:
> > Das dürfte aber mit den Zustellungen recht mühsam werden.
>
> Hängen die Gerichtstafeln in Bonn _so_ hoch?
Klar, wenn er sich wirklich _absetzt_ ...
Andererseits habe ich gerade heute einen Umlauf gesehen,
wonach Zustellungen nach Bosnien-Herzegowina im letzten
Jahr erfolgreich bewirkt wurden. Man könnte also durchaus
auf den Gedanken kommen, die Zustellung auf dem offiziellen
Kanal versuchen zu müssen, bevor der Antrag auf öffentliche
Zustellung Erfolg hat, wenn der Schuldner jetzt bspw. in
Bosnien-Herzegowina ist; selbst wenn das 1.5 Jahre dauert ...
> die Terminologie war nicht sauber: der zivilrechtliche Arrest ist
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> als dinglicher oder als persönlicher Arrest möglich. Der persönliche
> Arrest hieß früher Schuldhaft.
>
[...]
> Im Gegensatz zum Strafrecht, wo Fluchtgefahr nur als schmückendes
> Beiwerk eines Haftbefehlantrags angesehen wird, ist die Tatsache,
> dass sich jemand durch Flucht ins Ausland einer Forderung entziehen
> will, durchaus Haftgrund, sofern das Gericht zu der Überzeugung
^^^^^^^^^ <- Arrestgrund
Ich habe diesen Beitrag nur indirekt dadurch mitbekommen, daß jemand auf
dich egantwortet hat; das hier wird also in absehbarer Zeit auch wieder
mein letzter Post an dich sein, da du immer noch keinen Namen hast.
>> Ja. es heißt aber Arrest. Er schrieb "Arrest oder Haft". Beides macht
>> keinen Sinn.
>>
>
> die Terminologie war nicht sauber: der zivilrechtliche Arrest ist als
> dinglicher oder als persönlicher Arrest möglich. Der persönliche Arrest
> hieß früher Schuldhaft.
Das ändert nichts daran, daß es heute keine Haft mehr ist.
> Um jemanden an der Ausreise zu hindern, kann man zum Beispiel dessen Kfz
> arrestieren lassen, das wird ihm dann schlicht weggenommen oder ihn
> persönlich arrestieren lassen, dann wird er eingesperrt (wie du das dann
> nennst, bleibt dir überlassen).
Es heißt Arrest und nich Haft. Und das das geht, weiß ich zufällig.
> Im Gegensatz zum Strafrecht, wo Fluchtgefahr nur als schmückendes
> Beiwerk eines Haftbefehlantrags angesehen wird, ist die Tatsache, dass
> sich jemand durch Flucht ins Ausland einer Forderung entziehen will,
> durchaus Haftgrund, sofern das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass
> der Anspruch sonst vereitelt würde.
Dann solltest du mal Statistiken lesen. Persönlicher Arrest wird so gut wie
NIE angeordnet. Und warum? Weil durch die Flucht die Durchsetzung der
Ansprüche vereitelt wird. Das kann z.B. der Fall sein, weil der Schuldner
eine eV abgeben soll - die kann er nur persönlich abgeben. Wen er sich
dagegen nur absetzt und seine Habe da läßt, kann sie ihm selbstverständlich
weggepfändet werden, auch wenn er nicht da ist. Und dann wird's in aller
regel auch keinen persönlichen Arrest geben. Punktum.
warum wiederholst du mit vielen Worten genau dasselbe, was ich vorher
gesagt habe?
mfg
bjk
wohl kaum.
Ich gehe ins nächste GEschäft, hole mir ein Mahnbescheidformular, gebe
es ausgefüllt an das nächste Gericht und schon ist Dein USA-Urlaub
gestorben?
Einen Mahnbescheid kann jedermann gegen jedermann ausstellen lassen..
uli
> die Terminologie war nicht sauber: der zivilrechtliche Arrest ist als
> dinglicher oder als persönlicher Arrest möglich. Der persönliche Arrest
> hieß früher Schuldhaft.
Mag es sein, daß sie früher ohne die heutigen Einschränkungen verhängt
werden konnte?
Gruß, ULF
> so ist das Quatsch: wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann,
> wird keiner erlassen, dann mußt du schon klagen, mit öffentlicher
> Zustellung.
Kostet die öffentliche Zustellung extra? Wenn ja, wie viel? (Nehmen wir
mal 500 Euro Forderung).
Michael
> Der Nachweis der Nichtzustellbarkeit kann aber
> deswegen teuer werden, weil ggf. der Gerichtsvollzieher an mehreren
> Stellen die Zustellung versuchen muß.
Reicht eine Melderegisterauskunft
- Verzogen nach Unbekannt,
- Amtlich abgemeldet nach unbekannt,
- verzogen nach China einschließlich Taiwan
auch aus?
Muss das nicht in einem Amtsblatt, Zeitung ... veröffentlicht werden?
Michael
> du mußt die Tatsache beweisen, dass der Schuldner nicht auffindbar ist.
> Wenn er laut Melderegister sich mit dem Ziel Heimatstaat abgemeldet hat
und bei deutschen Schuldnern, die "ausgewandert" sind?
> Wenn er offiziell mit deutschem Pass irgendwo eingereist ist, muß er in
> dem Staat Wohnsitz nehmen, dann ist er nicht mehr unauffindbar.
Und wie findet man jemand mit der Ortsangabe "China (einschließlich
Taiwan)" oder "United Kingdom (England)"?
Michael
Das dauert natürlich und kann das Ergenis bringen, dass der deutsche
Staatsbürger überhaupt nicht nach China eingereist ist.
mfg
bjk