Ich hab von einem besonders liebenswerten Menschen einen Mahnbescheid gegen
mich gestellt bekommen. (Kleinbetrag um 20 Euro)
Diesem habe ich fristgerecht widersprochen.
Trotzdem kam etwas später ein Vollstreckungsbescheid.
Ich habe dann sofort bei Amtsgericht angerufen und mit der Sachbearbeiterin
gesprochen. Diese hat bestätig, dass der Widerspruch richtig und
fristgerecht eingegangen sei. Er wäre nur nicht richtig im System hinterlegt
worden und daher trotzdem ein Vollsteckungsbescheid ergangen. Dieser müßte
nun aufrecht erhalten werden, da man diesen nicht Rückgängig machen könnte.
Es wäre eben etwas blöd gelaufen und ein komischer Fall (O-Ton).
Frage ... ist das so weit richtig?
Mit reichlich Verzögerung erhielt ich dann ein Brief, dass mein Widerspruch
als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wird.
Wie gesagt, ich habe fristgereicht dem Mahnbescheid widersprochen.
Als ich eben nach Hause komme liegt ein Brief vom Gerichtsvollzieher im
Kasten, der will über 150 EUR haben.
Ist das wirklich alles so ok?
Mehr als rechzeitig zu widersprechen kann ich doch nicht.
Komme ich da noch ohne Anwalt raus?
Und wer zahlt die Kosten, die evtl. durch Fehler vom Amtsgerichten usw.
entstanden sind?
> Ich habe dann sofort bei Amtsgericht angerufen und mit der
> Sachbearbeiterin gesprochen. Diese hat bestätig, dass der Widerspruch
> richtig und fristgerecht eingegangen sei. Er wäre nur nicht richtig im
> System hinterlegt worden und daher trotzdem ein Vollsteckungsbescheid
> ergangen. Dieser müßte nun aufrecht erhalten werden, da man diesen nicht
> Rückgängig machen könnte.
> Es wäre eben etwas blöd gelaufen und ein komischer Fall (O-Ton).
>
> Frage ... ist das so weit richtig?
Ja. Der Vollstreckungsbescheid (VB) hätte zwar nicht erlassen werden dürfen.
Nun, da er erlassen ist, ist er wirksam und ganz wichtig für Dich:
anfechtbar.
> Mit reichlich Verzögerung erhielt ich dann ein Brief, dass mein
> Widerspruch als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wird.
So auch die Rechtsprechung in diesen Fällen.
> Als ich eben nach Hause komme liegt ein Brief vom Gerichtsvollzieher im
> Kasten, der will über 150 EUR haben.
Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
Zwangsvollstreckung!
Maríno Kalenko schrieb:
mein herzliches beileid!
>
> <davi...@sfr.fr> schrieb
>
> > Ich habe dann sofort bei Amtsgericht angerufen und mit der
> > Sachbearbeiterin gesprochen. Diese hat bestätig, dass der Widerspruch
> > richtig und fristgerecht eingegangen sei. Er wäre nur nicht richtig im
> > System hinterlegt worden und daher trotzdem ein Vollsteckungsbescheid
> > ergangen. Dieser müßte nun aufrecht erhalten werden, da man diesen nicht
> > Rückgängig machen könnte.
weil die mafiosis unfähig sind, nicht wollen, und ihren klüngel
rechtsbruch besiegeln wollen.
willkommen in deutschland
> > Es wäre eben etwas blöd gelaufen und ein komischer Fall (O-Ton).
> >
> > Frage ... ist das so weit richtig?
> Ja. Der Vollstreckungsbescheid (VB) hätte zwar nicht erlassen werden dürfen.
er ist rechtswidrig ergangen.
oder nach welchen $§ ist er gültig?
> Nun, da er erlassen ist, ist er wirksam und ganz wichtig für Dich:
> anfechtbar.
wir leben in einem scheißstaat!
> > Mit reichlich Verzögerung erhielt ich dann ein Brief, dass mein
> > Widerspruch als Einspruch zum Vollstreckungsbescheid gewertet wird.
>
> So auch die Rechtsprechung in diesen Fällen.
>
> > Als ich eben nach Hause komme liegt ein Brief vom Gerichtsvollzieher im
> > Kasten, der will über 150 EUR haben.
> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
> Zwangsvollstreckung!
und wenn die justizganoven den antrag wieder unter den tisch
kehren und der gv mit bullen geld illegal eintreiben kommt?
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
Am 30.11.2010 20:54, schrieb Klaus-Holger Trappe:
>>> Ich habe dann sofort bei Amtsgericht angerufen und mit der
>>> Sachbearbeiterin gesprochen. Diese hat bestätig, dass der Widerspruch
>>> richtig und fristgerecht eingegangen sei. Er wäre nur nicht richtig im
>>> System hinterlegt worden und daher trotzdem ein Vollsteckungsbescheid
>>> ergangen. Dieser müßte nun aufrecht erhalten werden, da man diesen nicht
>>> Rückgängig machen könnte.
>
> weil die mafiosis unfähig sind, nicht wollen, und ihren klüngel
> rechtsbruch besiegeln wollen.
Welche "Mafiosis"? Welchen Klüngel? Welchen Rechtsbruch?
> willkommen in deutschland
Jetzt tu doch nicht so, als würde diese Konstellation besonders häufig
vorkommen.
>>> Es wäre eben etwas blöd gelaufen und ein komischer Fall (O-Ton).
>>>
>>> Frage ... ist das so weit richtig?
>
>> Ja. Der Vollstreckungsbescheid (VB) hätte zwar nicht erlassen werden dürfen.
>
> er ist rechtswidrig ergangen.
Ja.
> oder nach welchen $§ ist er gültig?
Nach welcher Norm sollte er ungültig sein? Auch rechtwidrige
Entscheidungen sind zunächst einmal in der Welt und müssen
gegebenenfalls aktiv angegriffen werden, um nicht rechtskräftig zu
weden. Nur bei - sehr seltenen - nichtigen Entscheidungen ist das anders.
>> Nun, da er erlassen ist, ist er wirksam und ganz wichtig für Dich:
>> anfechtbar.
>
> wir leben in einem scheißstaat!
Du findest es scheiße, dass eine rechtwidrige Entscheidung anfechtbar ist?!
>> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
>> Zwangsvollstreckung!
>
> und wenn die justizganoven den antrag wieder unter den tisch
> kehren und der gv mit bullen geld illegal eintreiben kommt?
Wie kommst Du darauf, dass das passieren könnte?
Gruß
Bastian
>> wir leben in einem scheißstaat!
>
> Du findest es scheiße, dass eine rechtwidrige Entscheidung anfechtbar ist?!
Er findet es Scheiße das etwas Unrechtmäßiges überhaupt "angefechtet"
werden muss!
>
Detlev
Wenn er eben aus versehen vom SEK auf der Flucht Erschossen
wurde,
ist das für Ihm ja gar kein Problem! Er weiß ja welches
Rechtsmittel Er or sein Erbe einlegen wird. Und der SEKler wird
zur Belohnung an die Nordsee versetzt und gehaltsmäßig höher
gestuft?
"Det. Hoffmann" schrieb:
--
> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
> Zwangsvollstreckung!
Formlos?
Dann ist aber immer noch ein Vollsteckungsbescheid da ...
Muß dieser separat "angefochten" werden?
Formlos?
Und dann ist man zurck beim widersprochenen Mahnbescheid der in ein
streitiges Verfahren geht?
Diese Verschwörungstheorien sind m.E. das Dümmste, was es hier
allenthalben zu lesen gibt.
Nicht nur dumm, weil sie an sich schon bar jeder vernünftigen
Einschätzung von Realitäten und Wahrscheinlichkeiten gedankenlos in den
Raum geworfen werden.
Sondern auch ganz besonders dumm, weil sie immer dann auftauchen, wenn
jemand mit seinem Latein am Ende ist und derjenige weder in der Lage
noch bereit ist, auf Basis einer ausreichenden Sachkenntnis seriös
auseinanderzusetzen.
Sowas schreiben Personen, die nicht wissen, worum es geht, aber dreist
oder eingebildet genug sind, dass sie sich zutrauen, zu allem etwas zu
sagen.
Es scheitert bei Dir wahrscheinlich auch an der Sachkenntnis, um Dich
mit Bastian auseinanderzusetzen. Jedenfalls merkt man nichts davon.
Aber selbst wenn Du diese Sachkenntnis hättest, dann wäre für den Fall,
dass Du dann immer noch etwas als nicht sachgerecht empfindest, die
nächstliegendste Ansatz, die zugrundeliegende rechtliche Regelung
konkret und präzise zu diskutieren und bestenfalls
Verbesserungsvorschläge zu machen.
Und erst nach dem Konsum erheblicher Mengen illegaler Substanzen würde
der sachliche Teilnehmer hier auf die Idee kommen, dass Bastian
überhaupt nur versucht oder ein Interesse daran hat, etwas zu leugnen
oder herunterzuspielen und dass dies für seine "Kaste" typisch sei.
>
> Wenn er eben aus versehen vom SEK auf der Flucht Erschossen
> wurde,
> ist das für Ihm ja gar kein Problem! Er weiß ja welches
> Rechtsmittel Er or sein Erbe einlegen wird. Und der SEKler wird
> zur Belohnung an die Nordsee versetzt und gehaltsmäßig höher
> gestuft?
Du machst einen sehr hilflosen Eindruck.
Christoph
>> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
>> Zwangsvollstreckung!
>
> Formlos?
Formlos!
> Dann ist aber immer noch ein Vollsteckungsbescheid da ...
Ja.
> Muß dieser separat "angefochten" werden?
>
> Formlos?
Der VB wurde bereits angefochten, weil Dein Widerspruch gegen den MB als
Einspruch gegen den VB umgedeutet wurde. Das Schreiben dazu liegt Dir
bereits vor.
> Und dann ist man zurck beim widersprochenen Mahnbescheid der in ein
> streitiges Verfahren geht?
Durch Deinen Einspruch geht es jetzt ins Streitverfahren, ja.
>>> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
>>> Zwangsvollstreckung!
> Formlos!
Der Hinweis auf den rechtzeitigen Widerspruch bzw. die als Begründung muß ja
rein?
> Der VB wurde bereits angefochten, weil Dein Widerspruch gegen den MB als
> Einspruch gegen den VB umgedeutet wurde. Das Schreiben dazu liegt Dir
> bereits vor.
Und trotzdem steht der GV schon da.
Übliches ist da ja auch nicht aber es geht (?).
Der 20 EUR-Kasper hat ja einen Anwalt.
Will der einem damit sagen, dass er auch ein Arschloch ist oder hat er Angst
ein Verfahren zu verlieren?
> "Maríno Kalenko" <mar...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
>
>>>> Beantrage bei Gericht umgehend die einstweilige Einstellung der
>>>> Zwangsvollstreckung!
>> Formlos!
>
> Der Hinweis auf den rechtzeitigen Widerspruch bzw. die als Begründung muß
> ja rein?
So ist es. Allerdings sollte man nicht vergessen, zu erwähnen und glaubhaft
zu machen, daß die Forderung des Antragstellers nicht besteht
>> Der VB wurde bereits angefochten, weil Dein Widerspruch gegen den MB als
>> Einspruch gegen den VB umgedeutet wurde. Das Schreiben dazu liegt Dir
>> bereits vor.
>
> Und trotzdem steht der GV schon da.
> Übliches ist da ja auch nicht aber es geht (?).
Natürlich ist das nicht üblich, aber der Fehler ist dir doch bereits genannt
worden, der dazu führte
> Der 20 EUR-Kasper hat ja einen Anwalt.
> Will der einem damit sagen, dass er auch ein Arschloch ist oder hat er
> Angst ein Verfahren zu verlieren?
Üblicherweise hat jeder Kläger bzw. Antragsteller "Angst", zu verlieren. Das
heißt aber nicht, daß er nur deshalb einen Anwalt beauftragt hätte.
Üblicherweise nimmt man die Dienste Dritter, z.B. auch eines Anwalts, in
Anspruch, wenn Tätigkeiten zu erledigen sind, die man selber nicht
beherrscht, für die man keine Zeit aufwenden kann (oder will) oder zu denen
man schlicht keine Lust hat. Besonders leicht fällt dieser Entschluß, wenn
man erwartet, daß die anfallenden Kosten ohnehin ein anderer, hier der
Antragsgegner, der Beklagte, bezahlen wird.
Übrigens muß man keineswegs ein "A..." sein, wie du dich so betont vornehm
ausdrückst, um auch recht geringe Beträge mit gerichtlicher Hilfe
einzufordern. Ich habe schon (mehrere hundert) Verfahren gesehen, in welchen
es jeweils um Hauptsachebeträge von lediglich vier oder fünf Mark(!) ging.
Für den Antragsteller ging es allerdings insgesamt um mehrere tausend Mark.
Der einzelne Antragsgegner hatte dabei dann einschließlich Gerichts- und
Anwaltskosten letztlich etwas mehr als 110 Mark zu bezahlen. Es ist nicht
immer von Erfolg gekrönt, sich darauf zu verlassen, daß der Gläubiger
angesichts einer geringen Hauptforderung auf gerichtliche Hilfe verzichten
wird. Aber diese Überlegung gilt natürlich nur bei berechtigten Forderungen.
MfG
Rupert
Du bestätigst meine Aussage durch deine Diskussion.
Schon der begriff Verschwörungstheorie ist so ein
Juristen+Obrigkeits-Hetzwort.
Es geht doch gar nicht darum das ihr Juristen(?) diverse Gesetze
richtig interpretiert, sondern darum das diese und das System
Fehler bzw. (absichtliche) Mängel aus Sicht eines Bürgers
beinhaltet. Und solche Mängel führen oft zum inakzeptablen und
vermeidbaren Nachteil für Systemkritiker und einfache Bürger.
Es gibt praktisch keine Verbesserung / Entwicklung des BRD
Recht(s)systemes um v.g. Mängel abzuschaffen.
Und Du super schlauer und sachlicher Rechts-staatler,
(CDU Mitglied?)
schreib doch mal was zur Wiedergutmachung gegenüber Systemopfer!
Was theoretisch möglich ist und wie kompliziert Mensch zu seinem
"Recht" kommen kann.
Und warum RAe, egal ob die was taugen, Geld erhalten.
Und was praktisch ausreichend oft und wie realisiert wurde.
Christoph Brüninghaus schrieb:
Ist das ein Wunder in diesem Unrechtssystem?
> Christoph
Du wärest bestimmt auch ein guter Richter bei A.Hitler oder
Stalin oder DDR-Ulbricht?!
Was seid ihr denn so von Beruf?
> Diese Verschwörungstheorien sind m.E. das Dümmste, was es hier
> allenthalben zu lesen gibt.
Mit Ausnahme Deines Vorredners und seiner zwei, drei Konsorten, ja.
Ich verstehe nicht, warum die die Beiträge noch liest oder
kommentierst; ich kann mich aus den letzten Jahren an keinen einzigen
erinnern, der in irgendeiner Weise sinnvoll gewesen wäre oder auch nur
brauchbare Diskussionsansätze geboten hätte. Da ist wirklich jede
Minute der Bschäftigung damit verschwendete Zeit. :)
-thh
Ja, Du hast Recht und ich weiß zu gut.
Es ist mein altes Problem.
Ich kann nicht begreifen, wie man immer den gleichen unsachlichen
Unsinn, insbesondere der Verschwörung des Staates und/oder aller
Juristen hier immer und immer wieder scheinbar ernsthaft kund tut.
Nur, weil der entsprechende Autor selbst keine Ahnung von der Materie
hat. Aber wahrscheinlich ist es wirklich so: Das ist ernst gemeint und
dahinter steht wirklich die Überzeugung, dass dem so sein könnte.
Ich bekomme Angst.
Christoph
> Ich kann nicht begreifen, wie man immer den gleichen unsachlichen
> Unsinn, insbesondere der Verschwörung des Staates und/oder aller
> Juristen hier immer und immer wieder scheinbar ernsthaft kund tut.
> Nur, weil der entsprechende Autor selbst keine Ahnung von der Materie
> hat
Natürlich fehlt es manchen hier (nicht nur) an der Kenntnis dessen, wovon
überhaupt die Rede ist, aber es gibt nunmal Leute, welche wegen ihrer
vorgefassten Meinungen und festverhafteten Vorurteilen nicht mehr fähig
und/oder willens sind, einen Erkenntnisgewinn zu erlangen.
Ja, es mag schwerfallen, soviel Ignoranz zu begreifen, doch ist die
intellektuelle Ausstattung der Menschen nunmal nicht völlig gleich geartet.
Und wenn dann Ignoranz auch noch mit Arroganz gepaart auftritt, wie dies bei
den drei oder vier Kaspern hier offensichtlich der Fall ist, dann muß man
eben auch damit rechnen, daß derlei Menschen etwas realitätsfremde Ansichten
haben und verkünden.
> Aber wahrscheinlich ist es wirklich so: Das ist ernst gemeint und
> dahinter steht wirklich die Überzeugung, dass dem so sein könnte.
> Ich bekomme Angst.
Ich glaube nicht, daß man deshalb Angst haben muß. Die Gesellschaft ist
stark genug, derlei Menschen und ihre Ansichten zu ertragen, ohne Schaden zu
nehmen.
MfG
Rupert
> Der Hinweis auf den rechtzeitigen Widerspruch bzw. die als Begründung muß
> ja rein?
Nein. Der umgedeutete Einspruch ist bereits Teil der Akte. Aber wenn Du
möchtest, kannst Du darauf nochmals hinweisen.
> Und trotzdem steht der GV schon da.
Entscheide Dich, was Du mitteilen möchtest. Im OP geht es nur um ein
Aufforderungsschreiben des GV. Deshalb mein Hinweis auf § 707 ZPO.
> Übliches ist da ja auch nicht aber es geht (?).
>
>
> Der 20 EUR-Kasper hat ja einen Anwalt.
> Will der einem damit sagen, dass er auch ein Arschloch ist oder hat er
> Angst ein Verfahren zu verlieren?
Wenn Du mit der Aufarbeitung dieses Rechtsstreits nicht klarkommst, dann geh
endlich zu einem Anwalt.
> > Und trotzdem steht der GV schon da.
>
> Entscheide Dich, was Du mitteilen möchtest. Im OP geht es nur um ein
> Aufforderungsschreiben des GV. Deshalb mein Hinweis auf 707 ZPO.
Was ist die rechtliche Bedeutung eines solchen
Aufforderungsschreibens?
> Was ist die rechtliche Bedeutung eines solchen
> Aufforderungsschreibens?
"Zahle auf das angegebene Konto oder ick komme Dir holen!"
SCNR
Das Gericht nicht, aber der Rechtsträger (das jeweilige Bundesland,
sofern es sich nicht um ein(en)? Bundes.*gericht(shof)? handelt).
Nur dürfte der Schaden, wenn denn einer entsteht, hier sowieso nach
§ 717 II ZPO am Gläubiger hängen bleiben.
Claus
Das ist die enthaltene Warnung an den Schuldner. Und sie gibt ihm auch
gleich den Hinweis, dass noch die Gelegenheit besteht, pfändbare
Gegenstände beiseite zu schaffen.
Aber wie passt das zum Auftrag des Gläubigers, die titulierte
Forderung zu vollstrecken?
Gilt so eine Aufforderung schon als Vollstreckungsmaßnahme? Wenn ja,
bringt sie dem GV soviel wie eine durchgeführte Pfändung? Wenn nein,
warum macht der GV etwas, wozu er gar nicht beauftragt ist und was
durchaus den Interessen seines Auftraggebers zuwider laufen kann.
Wenn der Schuldner ohne Zwang zu zahlen bereit wäre, hätte er das auch
vor dem Auftritt des GV getan.
> Aber wie passt das zum Auftrag des Gläubigers, die titulierte
> Forderung zu vollstrecken?
Keine Ahnung. Der OP teilt in dieser Hinsicht ja nichts mit.
> Das ist die enthaltene Warnung an den Schuldner. Und sie gibt ihm auch
> gleich den Hinweis, dass noch die Gelegenheit besteht, pfändbare
> Gegenstände beiseite zu schaffen.
In der Regel geschieht das aber nicht. Und der Gerichtsvollzieher kennt
üblicherweise seine Kundschaft recht gut
> Aber wie passt das zum Auftrag des Gläubigers, die titulierte
> Forderung zu vollstrecken?
Nun ja, wie könnte wohl eine Zahlungsaufforderung mit dem Wunsch des
Gläubigers, Geld zu bekommen, vereinbar sein?
> Gilt so eine Aufforderung schon als Vollstreckungsmaßnahme?
Nein
> Wenn ja, bringt sie dem GV soviel wie eine durchgeführte Pfändung?
Nein
> Wenn nein, warum macht der GV etwas, wozu er gar nicht beauftragt ist
> und was durchaus den Interessen seines Auftraggebers zuwider laufen kann.
Es ist deutlich billiger für alle Beteiligten und es ist zeitsparend für den
Gerichtsvollzieher. Und etliche Schuldner kommen persönlich ins Büro des GV
und legen das Geld, oder zumindest eine Teilzahlung, auf den Tisch
> Wenn der Schuldner ohne Zwang zu zahlen bereit wäre, hätte er das auch
> vor dem Auftritt des GV getan.
Es geht erstens häufig nicht darum, daß der Schuldner nicht zu zahlen bereit
ist und zweitens steigt die Zahlungsbereitschaft mancher Schuldner bereits
dadurch, daß der GV seinen Besuch ankündigt. In der Regel wird er überdies
bei erfolglosem Pfändungsversuch die eidesstattliche Versicherung nach §§
807, 900 ZPO abnehmen wollen, was der Schuldner oftmals nur recht ungern tun
wird
MfG
Rupert
> Es geht erstens häufig nicht darum, daß der Schuldner nicht zu zahlen bereit
> ist und zweitens steigt die Zahlungsbereitschaft mancher Schuldner bereits
> dadurch, daß der GV seinen Besuch ankündigt. In der Regel wird er überdies
> bei erfolglosem Pfändungsversuch die eidesstattliche Versicherung nach §§
> 807, 900 ZPO abnehmen wollen, was der Schuldner oftmals nur recht ungern tun
> wird
warum eigentlich? also, was ist das dramatische an der abgabe einer EV?
wenn der kuckuckskleber vor der tuer steht, und da nicht irgendwas
besonders schief gelaufen ist, hat der schuldner doch in der regel eh
keine nennenswerte kreditwuerdigkeit mehr, von daher wuesste ich nicht,
was ihn da die EV noch zusaetzlich jucken sollte.
zahlungsunwillige schuldner geben die mit einem lockeren arschrunzeln
ab, zur not auch turnusmaessig. aber normale schuldner scheinen sich da
aus irgendeinem grund ins hemd zu machen, und ich sehe nicht, was daran
so 'schlimm' sein soll.
--
frobnicate foo