Thomas Fuchs
Deswegen:
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art
schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des
Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich
macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt,
anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen
gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem
anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten
Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person
Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das
Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich
verletzt.
Stimmt es, was Du sagst, warum heißt es dann nicht ganz klar und deutlich
"(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Primaten in einer Art schildern, die
eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher [...]"?
Gibt es ferner eine rechtswissenschaftliche Quelle, in der exakt definiert
ist, daß "menschenähnliche Wesen" Primaten gleichzusetzen sind?
Die Frage ist übrigens nicht neu, eine Antwort darauf gibt es bisher nicht.
http://www.jurablogs.com/de/was-sind-amenschenaehnliche-wesena
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1945718.html
http://obiterdictum.wordpress.com/2006/12/12/was-sind-menschenahnliche-wesen/
Wie Du siehst, ist meine Behelligung durchaus berechtigt.
>
> Thomas
Ebenso.
Wesen, die ähnlich aussehen wie ein Mensch.
> Welche exakten Parameter muß eine Darstellung aufweisen, um als "menschenähnliches
> Wesen" zu gelten?
Welche exakten Parameter muss ein Objekt aufweisen, um als Tisch zu gelten?
Grüße,
Lars Friedrich
> Deswegen:
>
> � 131 Gewaltdarstellung
> (1) Wer Schriften (� 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
> Gewaltt�tigkeiten gegen Menschen oder menschen�hnliche Wesen in einer Art
> schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
> Gewaltt�tigkeiten ausdr�ckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des
> Vorgangs in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise darstellt,
> 1. verbreitet,
So gesehen imho auch humanoide Fantasiewesen: Gollum, Terminator, (I)
Robot, Elfen, Zwerge, Superman, Chewbacca, Vampire usw.
Ansonsten w�re "ein Terminator ist ja kein Mensch" f�r die Zul�ssigkeit
Darstellung jedweder Gewalt ja hinreichend.
Christoph
> So gesehen imho auch humanoide Fantasiewesen: Gollum, Terminator, (I)
> Robot, Elfen, Zwerge, Superman, Chewbacca, Vampire usw.
> Ansonsten w re "ein Terminator ist ja kein Mensch" f r die Zul ssigkeit
> Darstellung jedweder Gewalt ja hinreichend.
>
Was ist eigentlich unmenschlich? Folter, z. B., halte ich nämlich für
typisch menschlich. Also ausser Menschen, Primaten und humanoiden
Fabelwesen halte ich kein Wesen für fähig, zu foltern.
> Thomas Fuchs schrieb:
>> Frage an die Experten: Was sind "menschenähnliche Wesen"?
>
> Wesen, die ähnlich aussehen wie ein Mensch.
Gut, das obliegt dem subjektiven Empfinden des Betrachters, denn ähnlich ist
eben nicht klar definiert und genau darin sehe ich ein ganz massives
Problem, vor allem, weil "menschenähnliche Wesen" im StGB Einzug gefunden
haben und das kann doch so nicht ganz richtig sein, oder?
>
>> Welche exakten Parameter muß eine Darstellung aufweisen, um als
>> "menschenähnliches Wesen" zu gelten?
>
> Welche exakten Parameter muss ein Objekt aufweisen, um als Tisch zu
> gelten?
Gut gekontert, denn es gibt Tische in allen erdenklichen Formen, was
allerdings wiederum kein Problem ist, da im StGB nichts von "tischähnlichen
Gegenständen" steht. Selbst ein Mensch kann temporär als Tisch dienen, zum
Beispiel wenn man den Rücken eines anderen als Schreibunterlage nutzt, wenn
eben kein herkömmlicher Tisch zur Verfügung steht.
Thomas Fuchs
> Am Fri, 19 Feb 2010 15:47:18 +0100 schrieb Thomas Fuchs:
>
>> Deswegen:
>>
>> § 131 Gewaltdarstellung
>> (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
>> Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art
>> schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
>> Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des
>> Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
>> 1. verbreitet,
>
> So gesehen imho auch humanoide Fantasiewesen: Gollum, Terminator, (I)
> Robot, Elfen, Zwerge, Superman, Chewbacca, Vampire usw.
> Ansonsten wäre "ein Terminator ist ja kein Mensch" für die Zulässigkeit
> Darstellung jedweder Gewalt ja hinreichend.
Bei weitreichender Auslegung könnte auch das öffentliche Zertrümmern dieses
http://www.weltbild.de/media/ab/1/014/442/014.442.732.jpg
Gegenstandes mit o.g § geahndet werden.
Nun wäre ich bei dem Begriff "Wesen". Welche Definition ist maßgeblich?
- Der philosophische Fachbegriff? Paßt nicht.
- Ein Lebewesen? Paßt auch nicht bei Phantasiewesen aller Art.
- Die Eigenschaft eines Menschen? Paßt gleich gar nicht.
Was also ist das "Wesen", welches man im § 131 StGB meint?
Thomas Fuchs
>On 19 Feb., 11:31, Thomas Fuchs <thomas.fu...@isg.shacknet.nu> wrote:
>> Frage an die Experten: Was sind "menschen�hnliche Wesen"?
>> Wo sind diese genau definiert und von wem und anhand welcher
>> wissenschaftlichen Grundlagen wurde diese Definition festgelegt? Welche
>> exakten Parameter mu� eine Darstellung aufweisen, um als "menschen�hnliches
>> Wesen" zu gelten?
>>
>http://de.wikipedia.org/wiki/Primaten
>
>Aber warum behelligst du damit eine Rechtsgruppe?
Weil er wissen will, ob er auch als menschen�hnliches Wesen gesch�tzt
ist...
> On 19 Feb., 18:25, Christoph Kaemper <christ...@kaemper.at> wrote:
>> Am Fri, 19 Feb 2010 15:47:18 +0100 schrieb Thomas Fuchs:
>>
>>> Deswegen:
>>
>>> 131 Gewaltdarstellung
>>> (1) Wer Schriften ( 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
>>> Gewaltt tigkeiten gegen Menschen oder menschen hnliche Wesen in einer Art
>>> schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
>>> Gewaltt tigkeiten ausdr ckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des
>>> Vorgangs in einer die Menschenw rde verletzenden Weise darstellt,
>>> 1. verbreitet,
>>
> Konsequenterweise ist damit auch eine Menschenw�rde von Menschenaffen
> begr�ndet.
Ich interpretiere das anders: Menschenw�rde von Menschen, wenn die
menschen�hnlichen Wesen Menschen w�ren. Es geht ja auch nicht um die
spezielle W�rde des dargestellten Wesens, sondern um die Verharmlosung der
Gew�lt gegen Menschen, auch wenn die Darstellung selbst eben nur
menschen�hnliche wesen zeigt und keine Menschen.
>> So gesehen imho auch humanoide Fantasiewesen: Gollum, Terminator, (I)
>> Robot, Elfen, Zwerge, Superman, Chewbacca, Vampire usw.
>> Ansonsten w re "ein Terminator ist ja kein Mensch" f r die Zul ssigkeit
>> Darstellung jedweder Gewalt ja hinreichend.
>>
> Was ist eigentlich unmenschlich? Folter, z. B., halte ich n�mlich f�r
> typisch menschlich. Also ausser Menschen, Primaten und humanoiden
> Fabelwesen halte ich kein Wesen f�r f�hig, zu foltern.
Recht hast du, aber hier ist auf den Empf�ngerhorizont abzustellen. Der
gefolterte (Mensch oder Chewy) empfindet die Folter vermutlich als
unmenschlich.
Christoph
Wann ist jemand entstellt?
Wann wird ein Körper mißhandelt?
Wann wird "grob anstößig" für Schwangerschaftsabbruch geworben und wann
nur "einfach anstößig"?
Wann ist ein Behältnis besonders gesichert und wann ist es nur einfach
gesichert?
Wann wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt und wann nur der
persönliche Lebensbereich?
...
Du musst das StGB mal öfters lesen...
Grüße,
Lars Friedrich
> Thomas Fuchs schrieb:
>>>> Frage an die Experten: Was sind "menschenähnliche Wesen"?
>>> Wesen, die ähnlich aussehen wie ein Mensch.
>> Gut, das obliegt dem subjektiven Empfinden des Betrachters, denn ähnlich
>> ist eben nicht klar definiert und genau darin sehe ich ein ganz massives
>> Problem, vor allem, weil "menschenähnliche Wesen" im StGB Einzug gefunden
>> haben und das kann doch so nicht ganz richtig sein, oder?
>
> Wann ist jemand entstellt?
Sichtbare Narben beispielsweise oder Einschränkungen der bisherigen
Körperfunktionen oder beides. Prinzipiell ist "entstellt" doch recht
ungenau.
>
> Wann wird ein Körper mißhandelt?
Durch Zufügen von Schmerzen oder Verletzungen.
>
> Wann wird "grob anstößig" für Schwangerschaftsabbruch geworben und wann
> nur "einfach anstößig"?
Tja - gute Frage.
>
> Wann ist ein Behältnis besonders gesichert und wann ist es nur einfach
> gesichert?
Ebenso eine gute Frage.
>
> Wann wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt und wann nur der
> persönliche Lebensbereich?
Wer weiß das schon?
>
> ...
>
> Du musst das StGB mal öfters lesen...
Das habe ich zur Genüge getan, mit Verlaub, ich möchte nicht jeden Tag
schlechte Laune haben. Ja, das StGB ist schon ein ziemlich übles Machwerk
und nicht nur das, wenn man mal in weiteren Gesetzen und Urteilen liest.
>
> Grüße,
> Lars Friedrich
> Thomas Hertel <thomas...@gmx.net> wrote:
>
>>On 19 Feb., 11:31, Thomas Fuchs <thomas.fu...@isg.shacknet.nu> wrote:
>>> Frage an die Experten: Was sind "menschenähnliche Wesen"?
>>> Wo sind diese genau definiert und von wem und anhand welcher
>>> wissenschaftlichen Grundlagen wurde diese Definition festgelegt? Welche
>>> exakten Parameter muß eine Darstellung aufweisen, um als
>>> "menschenähnliches Wesen" zu gelten?
>>>
>>http://de.wikipedia.org/wiki/Primaten
>>
>>Aber warum behelligst du damit eine Rechtsgruppe?
>
> Weil er wissen will, ob er auch als menschenähnliches Wesen geschützt
> ist...
Ach weißte, über falsch aufgestellte Verkehrsschilder meckern und seichte
Personalkritik zu üben, ist schon eine super Leistung! Aber die
tatsächlichen Ungereimtheiten in den Gesetzen und damit im System an sich
anzusprechen, entweder erkennst Du die überhaupt nicht oder bist schlicht
zu feige, dies zu tun. Bist schon ein lustiges Würstchen...
Thomas
Da wären viele Menschen, die z.B. in Hamburg in Locations wie Café
SittsaM, UnSchlagBar oder Catonium einkehren, weil sie sich eben durch
das Zufügen von Schmerzen *nicht* mißhandelt fühlen.
Thorsten
...
>>> Wann wird ein Körper mißhandelt?
>>
>> Durch Zufügen von Schmerzen oder Verletzungen.
>
> Da wären viele Menschen, die z.B. in Hamburg in Locations wie Café
> SittsaM, UnSchlagBar oder Catonium einkehren, weil sie sich eben durch
> das Zufügen von Schmerzen *nicht* mißhandelt fühlen.
Gut, wenn man das selbst so will, akzeptiert. Deswegen gibts auch den § 230
(1) StGB, damit in speziellen Etablissements man sich nach allen Regeln der
Kunst verwöhnen lassen kann.
Übrigens ist auch die von der bundesdeutschen Justiz verübte Isolationshaft
Mißhandlung, die lt. § 89 StVollzG ganz legal ist und den Höhepunkt ihrer
Anwendung seinerzeit bei der RAF fand. Auch heute noch gibt es belegte
Fälle dauerhafter Vernichtungshaft, die insbesondere gegen politische
Gefangene angewendet wird. Das sollte man bei der moralischen Bewertung der
bundesdeutschen Justiz und damit des Unrechtsstaates insgesamt wissen!
Wer von den Stasi-Knästen spricht, darf die BRD-JVAen nicht vergessen!
Thomas Fuchs
> Thomas Fuchs [Zonenfux] wrote:
>> Frage an die Experten: Was sind "menschen�hnliche Wesen"?
>> Wo sind diese genau definiert und von wem und anhand welcher
>> wissenschaftlichen Grundlagen wurde diese Definition festgelegt? Welche
>> exakten Parameter mu� eine Darstellung aufweisen, um als "menschen�hnliches
>> Wesen" zu gelten?
>http://de.wikipedia.org/wiki/Primaten
>Aber warum behelligst du damit eine Rechtsgruppe?
Er dachte, Ossis w�rden darunterfallen. Ich glaube aber, da� nicht :-)
Gr��e,
H.
In diesem Sinn ist es also vielfach gar nicht möglich, alle
Imponderabilien zu berücksichtigen. Dass Gesetze mit viel Mühe
ausgearbeitet werden müssen, hat den Grund, dass sie
Rechtsunsicherheit vermeiden sollen. Und das ist leider politisch gar
nicht gewollt. Die Fehler im System sind die Politikerkaste selbst und
eine moralfreie Rechtssprechung. Der Fisch stinkt vom Kopf her.
> Bei weitreichender Auslegung k�nnte auch das �ffentliche Zertr�mmern dieses
> http://www.weltbild.de/media/ab/1/014/442/014.442.732.jpg
> Gegenstandes mit o.g � geahndet werden.
Oder die Nutzung von http://www.thinkgeek.com/homeoffice/kitchen/86dd/
Zum Gl�ck ist nicht jede denkbare weitreichende Auslegung auch plausibel.
--
Dieser vern�nftige Satz beschreibt, wieso ich gerne Deine kognitiven
Prozesse besser kennen lernen m�chte. Alles verstehen heisst alles
verzeihen. [Rainer Rosenthal zu Wolfgang M�ckenheim]
> On 2/19/10 7:50 PM, Thomas Fuchs wrote:
>
>> Bei weitreichender Auslegung könnte auch das öffentliche Zertrümmern
>> dieses http://www.weltbild.de/media/ab/1/014/442/014.442.732.jpg
>> Gegenstandes mit o.g § geahndet werden.
>
> Oder die Nutzung von http://www.thinkgeek.com/homeoffice/kitchen/86dd/
Das ist ja das Grauen schlechthin!
> Zum Glück ist nicht jede denkbare weitreichende Auslegung auch plausibel.
Es kommt immer auf die urteilenden "Experten" an...
...meint
Thomas Fuchs