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Was darf daas FA pfaenden?

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Marcus T.

unread,
Jul 9, 2009, 11:08:35 AM7/9/09
to
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich bin um es auf den Punkt zu bringen ziemlich pleite. Ich war/bin noch als
Freiberufler selbst�ndig, aber nun nach vielen rel. erfolgreichen Jahren
l�uft es nicht mehr.
Ich bin privat haftend, Sicherheit ist mein Haus, welches ich wenn kein
Wunder geschieht bald nicht mehr halten kann, andere Schulden als
Bankschulden im Zusammenhang mit Haus und Selbst�ndigkeit (nur bei einer
Bank, nicht bei Lieferanten oder Dienstleistern etc.) habe ich nicht, au�er
einer Einkommensteuerschuld in z.Z. oberer 4-stelliger H�he.
Einen guten Teil (fast 50%) davon konnte ich letztes Jahr (da lief es noch
so einigerma�en) noch ausgleichen, Ratenzahlung f�r den Rest wurde abgelehnt
(bzw. zu f�r mich schon zu diesem Zeitpunkt untragbaren Konditionen
angeboten).
Was folgte war eine eher fruchtlose Kontopf�ndung auf einem meiner drei
Konten, die anderen lie�en bis jetzt obwohl ihnen bekannt in Ruhe.
Dann passierte von Seiten des FA rund 6 Monate nichts weiter. Bei einem
Gespr�ch mit einem Bekannten stellte sich nun heraus, dass ich wohl bald
Besuch von einem Vollstreckungsbeamten des FA zu erwarten habe und das die
relativ rabiat per Sachpf�ndung versuchen die Steuerschuld auszugleichen.

Ich besitze keine Dinge von besonderem Wert, aber wer wei� auf f�r die Ideen
die kommen, daher zur Frage zur�ck, was d�rfen die mitnehmen?

- Auto, Mittelklasse und fast 10 Jahre alt, ohne bin ich v�llig
aufgeschmissen was weitere M�glichkeiten zu arbeiten angeht

- Betriebsmittel, Computer, Notebook, Fax, Telefonanlage, Kopierer, Drucker,
Kamera, Blitze etc.

- pers�nliche Computer, schon alt (5-10 Jahre), aber auf den Festplatten
lagern viele pers�nliche Daten, d�rfen die diese auch mitnehmen?

- CD und Schallplattensammlung, insgesamt ca. 1000 St. �ber 20 Jahre
gesammelt, ich h�nge dran

- Hifi-Anlage, alt (15-20 Jahre) aber war zumindest mal teuer

- Fotodrucksammlung, z.T. von mir selbst z.T. zusammengekauft in vielen
Jahren, keine wirklich wertvollen Bilder darunter

- Programmcode, angefangene Projekte, digitale Daten, Domains

- Pflanzen (gro�e aber keine besonderen) und Tiere (einige Katzen, aber
keine teuren Rassekatzen)

- privates Werkzeug (keine Gro�maschinen), wegen viel Eigenanteil am Haus
einiges angeschafft, was ich evtl. noch zum Broterwerb gebrauchen k�nnte,
privat sowieso, z.B. falls ich umziehen m�sste

- K�chenuntensilien, mehr vorhanden als nun unbedingt n�tig

- Was evtl. noch, was mir jetzt noch nicht eingefallen ist?

- Was ist mit Dingen die zwar z.Z. noch in meinem Haus stehen, aber meiner
Lebensgef�hrtin geh�ren?


Entschuldigt, die Tippfehler, aber ich bin mit den Nerven am Ende.

m.f.G.
Marcus


Martin Hentrich

unread,
Jul 9, 2009, 11:23:40 AM7/9/09
to
On Thu, 9 Jul 2009 17:08:35 +0200, "Marcus T." <mar...@malta.tffg>
wrote:

>Entschuldigt, die Tippfehler, aber ich bin mit den Nerven am Ende.

Deine Methode ein halbes Jahr nichts zu tun ist desastr�s. Das einzige
was du tun kannst:

http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html

Hast du schon eine Schuldnerberatung aufgesucht in diesem halben Jahr?

Wenn nein, dann tu das unverz�glich!

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was dar�ber ist, das ist vom �bel.
[Mt. 5, 37]

Jens Fittig

unread,
Jul 9, 2009, 11:53:51 AM7/9/09
to

Martin Hentrich schrieb:

> On Thu, 9 Jul 2009 17:08:35 +0200, "Marcus T." <mar...@malta.tffg>
> wrote:
>
> >Entschuldigt, die Tippfehler, aber ich bin mit den Nerven am Ende.
>
> Deine Methode ein halbes Jahr nichts zu tun ist desastr�s. Das einzige
> was du tun kannst:
>
> http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html

Bl�dsinn! Das ist noch lange kein Fall f�r Privatinsolvenz.

Erst mal mit dem FA in Verbndung setzen. Nicht mit dem Fussvolk,
sondern weiter oben.



> Hast du schon eine Schuldnerberatung aufgesucht in diesem halben Jahr?
>
> Wenn nein, dann tu das unverz�glich!

Das ist auf jeden Fall auch empfehlenswert

Eine PI w�rde ich aber solange es irgendwie geht vermeiden!

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Olaf Barheine

unread,
Jul 10, 2009, 1:44:01 AM7/10/09
to
Hallo Marcus,

> Ich bin um es auf den Punkt zu bringen ziemlich pleite. Ich war/bin noch
> als Freiberufler selbst�ndig, aber nun nach vielen rel. erfolgreichen
> Jahren l�uft es nicht mehr.

darf ich fragen, auf welchem Gebiet Du t�tig bist? Ich mache pers�nlich
eigentlich gerade die Erfahrung, dass Krisenzeiten nicht die schlechtesten
Zeiten sind und muss immer wieder Projektanfragen ablehnen oder an Kollegen
weiterreichen.

Beste W�nsche,
Olaf


Volker darkon Riehl

unread,
Jul 10, 2009, 3:31:49 PM7/10/09
to
Martin Hentrich <tax...@aol.com> wrote:


> Deine Methode ein halbes Jahr nichts zu tun ist desastr�s. Das einzige
> was du tun kannst:
>
> http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html

�hh... ist es nicht so, da� bei einer Privatinsolvenz Forderungen von
Bund/L�nder etc. nicht betroffen sind. Sprich man sich dadurch nicht
eine Geldstrafe, Steuerzahlungen etc. entledigen kann?

Oder hab ich das all die Jahre falsch verstanden.


Volker aka darkon
--
(. .) "Wei�t du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Frank Meier

unread,
Jul 12, 2009, 1:51:00 PM7/12/09
to
R�diger Silberer schrieb:
> [....], alles was Du nicht zum Leben oder f�r
> Deinen Erwerb brauchst, darf gepf�ndet werden. Auch wenn es wenig oder
> fast nichts bringt. Das machen die beim FA sogar ganz gerne mal, wenn
> sie den Eindruck haben, so schneller zu ihrem Geld zu kommen.

Mal eine Frage.

Wie schaut es aus, wenn sich Gegenst�nde des Partners (wohnt im selben
Haushalt) in der Wohnung befinden?

Ich gehe davon aus, dass diese Gegenst�nde nicht gepf�ndet werden
d�rfen, wenn der Partner den Nachweis erbringt, dass sie ihm geh�ren.
Aber wie macht man das z.B. mit einem alten PC, wo zwar eine Rechnung
vorhanden ist, aber auf der Rechnung nicht der Name steht. Wie kann man
jetzt nachweisen, das die Gegenst�nde dem Partner geh�ren? Spontan f�llt
mir da keine M�glichkeit ein.

any hints?

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 12, 2009, 3:01:33 PM7/12/09
to
Frank Meier schrieb:

> Wie schaut es aus, wenn sich Gegenstände des Partners (wohnt im selben

> Haushalt) in der Wohnung befinden?

Die muß der Gerichtsvollzieher pfänden (wenn nicht etwa offensichtlich
ist, daß sie nicht Eigentum des Schuldners sind)

> Ich gehe davon aus, dass diese Gegenstände nicht gepfändet werden
> dürfen, wenn der Partner den Nachweis erbringt, dass sie ihm gehören.

Der Partner kann nach erfolgter Pfändung auf deren Aufhebung klagen. Den
Gerichtsvollzieher hat es nicht zu interessieren, was der Partner
behauptet. Wie die Erfahrung lehrt, gehören die Sachen ja immer
demjenigen, der gerade nicht der Kunde des Gerichtsvollziehers ist...

> Aber wie macht man das z.B. mit einem alten PC, wo zwar eine Rechnung
> vorhanden ist, aber auf der Rechnung nicht der Name steht. Wie kann

> man jetzt nachweisen, das die Gegenstände dem Partner gehören? Spontan
> fällt mir da keine Möglichkeit ein.

Tja, mal davon abgesehen, daß ein alter PC kaum das Interesse des
Gerichtsvollziehers finden wird, mag es durchaus schwierig sein, ohne
Kaufbelege und dergl. zu beweisen, wer denn nun der Eigentümer ist. Ein
Grund mehr, Quittungen stets aufzubewahren

MfG
Rupert

Frank Meier

unread,
Jul 12, 2009, 3:17:50 PM7/12/09
to
Rupert Haselbeck schrieb:

>
>> Aber wie macht man das z.B. mit einem alten PC, wo zwar eine Rechnung
>> vorhanden ist, aber auf der Rechnung nicht der Name steht. Wie kann

>> man jetzt nachweisen, das die Gegenstᅵnde dem Partner gehᅵren? Spontan
>> fᅵllt mir da keine Mᅵglichkeit ein.
>
> Tja, mal davon abgesehen, daᅵ ein alter PC kaum das Interesse des


> Gerichtsvollziehers finden wird, mag es durchaus schwierig sein, ohne

> Kaufbelege und dergl. zu beweisen, wer denn nun der Eigentᅵmer ist. Ein


> Grund mehr, Quittungen stets aufzubewahren

Wenn auf der Quittung aber nicht der Name des Kᅵufers steht. Also
nochmal die Frage, wie kᅵnnte der Partner nachweisen, dass es sein
Eigentum ist?

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 12, 2009, 4:32:37 PM7/12/09
to
Frank Meier schrieb:

> Wenn auf der Quittung aber nicht der Name des Käufers steht.

Das ist schlecht

> Also
> nochmal die Frage, wie könnte der Partner nachweisen, dass es sein
> Eigentum ist?

Schwer, sehr schwer...

MfG
Rupert

Oliver Henniges

unread,
Jul 12, 2009, 6:03:50 PM7/12/09
to
On 9 Jul., 17:08, "Marcus T." <marc...@malta.tffg> wrote:

Zunächst einmal Hut ab vor Deiner Offenheit.

Ich finde das Thema vor allem deshalb interessant, weil ja eine Kultur
des Scheiterns (und Wiederaufstehens) in unserem Lande nicht so
existiert, wie man es von der anderen Seite des Teiches kolportiert.
Insofern können wir hier alle eine ganze Menge lernen, insbesondere,
wenn Du später nochmal postest, was draus geworden ist.

Unabhängig von der konkreten Rechtslage zu bestimmten Themen, zu der
ich nicht viel sagen kann, stellt sich die Frage, inwieweit du
psychisch überhaupt (noch) in der Lage bist, die erforderlichen
Maßnahmen in die Wege zu leiten. Wenn Du den Kontakt mit dem FA über
ein halbes Jahr hast schluren lasssen, deutet das an, daß das nicht
mehr so ganz der Fall ist.

Möglicherweise kann also auch ein Gespräch mit einem Arzt helfen.

Soweit ich weiß, sind in den psychiatrischen Kliniken
(Landeskrankenhäusern) meist auch Sozialarbeiter tätig, die ziemlich
gute Kenntnisse der Rechtslage und beteiligten Institutionen haben
(sollten). Mir ist bspw ein Fall bekannt, wo ein solcher
Sozialarbeiter für einen 25-Jährigen den Antrag auf Frührente
durchgeboxt hat, nach insgesamt weniger als 12 Monaten RV-
beitragspflichtiger Tätigkeit;). Nicht, daß das für Dich jetzt
relevant wäre, aber es gibt viele andere Wege als lebenslang HartzIV,
die wir häufig gar nicht kennen. Vor allem kriegst Du in einer solchen
Institution einfach erstmal ein oder zwei Wochen Ruhe (vor dem
Postboten), mit etwas Glück einen guten Coach und falls erforderlich
ein paar upper auf Rezept. Außerdem können die Ärzte dort evtl Atteste
oder ein Gutachten erstellen, das einen möglichen Rechtstreit mit dem
Finanzamt für Dich günstiger ausgehen läßt.

Ob das für Dich in Frage kommt, weiß ich nicht. Nur so als zusätzliche
Option.


Stefan Engler

unread,
Jul 12, 2009, 7:04:36 PM7/12/09
to
> die wir h�ufig gar nicht kennen. Vor allem kriegst Du in einer solchen

> Institution einfach erstmal ein oder zwei Wochen Ruhe (vor dem
> Postboten), mit etwas Gl�ck einen guten Coach und falls erforderlich

Krankheit ist im deutschen Recht etwas anders definiert (zumindest SGB
IV und SGB V) als im Sinne der WHO. In aelterer Literatur wurde zur
Behandlungsbeduerftigkeit und Art der Behandlung speziell (z.B. bei
Suchtkrankheiten) wesentlich restriktiver umgegangen, als dies heute
ueblich ist. Inswoweit hat sich der Zugang etwas erleichtert und
der Wirkungsbereich der Aerzte erweitert.

Jedenfalls gehoert des Meistern der alltaeglichen Problem (noch gehoeren
Schulden und Arbeitslosigkeit/Geringverdienerschaft alleine dazu) nicht
in das Leistungsfeld der Krankenkassen.
Zum Glueck hat man die Frage der Kausalitaet rausgestrichen, so dass es
nicht darauf ankommt in welcher Reihenfolge welche Symtome und Ursachen
aufgetreten sind (hat auch schon ein Oberverwaltungsgericht 2002 nach
dem alten Wortlaut festgestellt).

(Bei einem geregelten Einkommen wird wohl zuerst eine
Forderungspfaendung veranlasst, bevor sich der Gerichtsvollzieher den
Weg zum Aussendienst macht; ist auch fuer den Glaeubiger schneller und
guenstiger).

Wie soll eigentlich ein mit Pfaendungsbeschluessen uerbersaehter
Sozialleistungesempfaenger (Pfaendungsregeln des SGB gelten, sonst
klappt der Fall nicht) feststellen, zu welchem Zeitpunkt wie gegen eine
Kontopfaendung vorgegangen werden muss? Wenn der Geldeingang und bis zu
einige Tage danach gepfaendet werden soll muss man zum Gericht und gegen
die Pfaendung an sich vorgehen und wenn dann spaeter gepfaendet wird muss
privatrechtlich gegen die Bank vorgegangen werden, da
Sie zu viel gepfaendet hat (Anteilige Pfaendung innerhalb des Monats).
Oder war das jetzt anders rum?
Wie soll die Bank eigenlich den Pfaendungsbetrag ermitteln, wenn Sie den
selbst bestimmen muss?

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