"Dag Haeddenskjoeld" <dagh...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:hhfc5k$r4f$1...@online.de...
>
> ich habe eine Forderung in Höhe von € 1.300,00 zzgl. Kosten wie Zinsen,
> gegen jemand, die morgen, am 31.12.09 verjährt.
> Die ladungsfähige Anschrift habe ich vorgestern beim Einwohnermeldeamt
> erfahren.
> Meinem Anwalt hatte ich die ganzen Unterlagen schon gegeben und auch die
> Melderegisterauskunft per E-Mail geschickt. Er hatte mir zugesagt, die
> Klage rechtzeitig einzureichen. Der Empfang des E-Mails bzgl. der
> Melderegisterauskunft wurde auch vorgestern von ihm bestätigt.
> Da er telef. nicht erreichbar ist, vermute ich, dass er in Urlaub gefahren
> ist und die Sache liegen gelassen hat. Das E-Mail hat er möglicherweise im
> Urlaub gelesen.
> Was kann ich jetzt tun, wenn sich mein Anwalt nicht rührt.
Den Anwalt verklagen.
> Kann ich, um die Verjährung zu verhindern, die Klage selbst beim
> zuständigen Gericht (wahrscheinlich AG) einreichen?
> Eine einfache Klage mit Begründung werde ich wohl nach Vorlagen aus dem
> Netz zusammen bekommen?
> Wer kann mir mit einem Rat weiterhelfen?
Klage = Mahnbescheid?
Lies Dir mal den Artikel durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Mahngericht
Wenn es Dich so juckt, dann versuche doch mal, beim zuständigen Gericht
nachzufragen- wobei ich da am 31.12. eher wenig Chancen auf eine brauchbare
Auskunft sehe.
Gruß
Marcel
> Kann ich, um die Verj�hrung zu verhindern, die Klage selbst beim zust�ndigen
> Gericht (wahrscheinlich AG) einreichen?
Sicher. Es w�re allerdings eher unsch�n, wenn dann am Ende zwei Klagen
in derselben Sache - einmal durch Dich, einmal durch den Anwalt -
anh�ngig gemacht worden w�ren, weil dann eine in jedem Fall
zur�ckgenommen werden m��te (oder sonst abgewiesen wird), was zum
Entstehen von Kosten f�hrt.
> Eine einfache Klage mit Begr�ndung werde ich wohl nach Vorlagen aus dem Netz
> zusammen bekommen?
Woher sollen wir das wissen? Bei einem tats�chlich und rechtlichen
einfach gelagertem Sachverhalt ist das sicher m�glich; ob Du das in
Deinem Fall zustandebringst, wird Dir hier niemand sagen k�nnen. :)
Alternativ k�nnte man die rechtzeitige Beantragung eines Mahnbescheids
erw�gen, da bedarf es - zun�chst - keiner Begr�ndung.
> Wer kann mir mit einem Rat weiterhelfen?
Das wird Dir nicht helfen, aber: (D)ein Rechtsanwalt, denn der hat die
notwendigen Kenntnisse, darf Rechtsberatung durchf�hren, haftet f�r
seinen Rechtsrat und ist entsprechend versichert. Von den Teilnehmern
hier in der Newsgroup - Rechtsanw�lte ausgenommen ;) - d�rfte keiner
die beiden letzten Punkte f�r sich in Anspruch nehmen k�nnen, und bei
den meisten d�rfte auch mindestens einer der beiden erstgenannten
Punkte nicht zutreffen.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> ich habe eine Forderung in Hᅵhe von ᅵ 1.300,00 zzgl. Kosten wie Zinsen,
> gegen jemand, die morgen, am 31.12.09 verjᅵhrt.
> Die ladungsfᅵhige Anschrift habe ich vorgestern beim Einwohnermeldeamt
> erfahren.
> Meinem Anwalt hatte ich die ganzen Unterlagen schon gegeben und auch die
> Melderegisterauskunft per E-Mail geschickt. Er hatte mir zugesagt, die Klage
> rechtzeitig einzureichen.
Hat er das nicht gemacht, hat er ein Haftungsproblem, sofern an der
Forderung etwas dran ist.
> Der Empfang des E-Mails bzgl. der Melderegisterauskunft wurde auch
> vorgestern von ihm bestᅵtigt.
Per Empfangsbestᅵtigung oder direkt?
> Da er telef. nicht erreichbar ist, vermute ich, dass er in Urlaub
> gefahren ist und die Sache liegen gelassen hat. Das E-Mail hat er
> mᅵglicherweise im Urlaub gelesen.
Da hat er dann ein Problem. Im Urlaub wird er vermutlich deine
Kontaktdaten nicht haben. Die solltest du ihm vorsorglich zumailen.
> Was kann ich jetzt tun, wenn sich mein Anwalt nicht rᅵhrt.
> Kann ich, um die Verjᅵhrung zu verhindern, die Klage selbst beim zustᅵndigen
> Gericht (wahrscheinlich AG) einreichen?
Kannst du schon. Gegebenenfalls werden dann zwei Klagen ᅵber die selbe
Angelegenheit rechtshᅵngig. Dᅵrfte aber weniger nachteilig sein als die
Verjᅵhrung der Forderung.
> Eine einfache Klage mit Begrᅵndung werde ich wohl nach Vorlagen aus dem Netz
> zusammen bekommen?
Das weiᅵt nur du. Du musst die Parteien mit ladungsfᅵhiger Anschrift
angeben und Antrᅵge stellen. Dann musst du den die Antrᅵge stᅵtzenden
Sachverhalt unter Angabe der wesentlichen Tatsachen mᅵglichst umfassend
schildern und fᅵr die Tatsachen Beweismittel anbieten (Zeuge, Urkunde,
Augenschein, Sachverstᅵndigengutachten, Parteivernehmung). Das Original
fᅵr das Gericht wird am Ende handschriftlich mit voller Unterschrift
unterschrieben. Zusᅵtzlich werden zwei Kopien fᅵr die Gegenseite
beigefᅵgt.
Und nicht vergessen: Die Klageschrift muss vor Mitternacht des
31.12.2009 im Gerichtsbriefkasten des insbesondere ᅵrtlich zustᅵndigen
Gerichts sein. Der Einwurf bei einem unzustᅵndigen Gericht hemmt gar
nichts.
> Wer kann mir mit einem Rat weiterhelfen?
Hat der Anwalt nicht irgendwo Kontaktdaten hinterlassen, damit er dir die Frage
beantworten kann, ob er die Klage eingereicht hat? Vielleicht auf einem
Anrufbeantworter? Oder gibt es weitere Kanzleimitarbeiter bzw.
Kollegen, die du fragen kᅵnntest?
--
"Versuche niemals, jemanden so zu machen, wie du selbst bist. Du solltest
wissen, dass einer von deiner Sorte genug ist."
-- Ralph Waldo Emerson
>> Kann ich, um die Verj�hrung zu verhindern, die Klage selbst beim zust�ndigen
>> Gericht (wahrscheinlich AG) einreichen?
> Sicher. Es w�re allerdings eher unsch�n, wenn dann am Ende zwei Klagen
> in derselben Sache - einmal durch Dich, einmal durch den Anwalt -
> anh�ngig gemacht worden w�ren, weil dann eine in jedem Fall
> zur�ckgenommen werden m��te (oder sonst abgewiesen wird), was zum
> Entstehen von Kosten f�hrt.
G�nstiger als eine verj�hrte Forderung wird es allemal sein. Eventuell
kann man darum bitten, dass die Klage nur dann zugestellt wird, wenn in
dieser Angelegenheit nicht bereits eine Klage anh�ngig ist?
[..]
> Alternativ k�nnte man die rechtzeitige Beantragung eines Mahnbescheids
> erw�gen, da bedarf es - zun�chst - keiner Begr�ndung.
Das ist nicht richtig und gerade bei dem Versuch der Verj�hrungshemmung
durch einen Mahnbescheid sogar ziemlich gef�hrlich. Der geltend
gemachte Anspruchsgrund bzw. Forderungsgrund muss n�mlich hinreichend
individualisiert werden, da die Verj�hrung ansonsten nicht gehemmt
wird. Das sollte ein Laie vielleicht nicht unbedingt riskieren. Was da
schief gehen kann, kann man bei
*BGH Urteil vom 23.09.2008, AZ. XI ZR 253/07*
nachlesen (siehe Google).
--
Nichtraucher sind Menschen zweiter Klasse, dazu verurteilt, in den
Abgasen anderer zu leben.
-- Oliver Hassencamp
Heiko Nock schrieb:
> Da hat er dann ein Problem. Im Urlaub wird er vermutlich deine
> Kontaktdaten nicht haben. Die solltest du ihm vorsorglich zumailen.
Also mein Anwalt hat schon mal was vom Internet geh�rt. Und von VPN. Und
bearbeitet Terminsachen bei Bedarf auch im Urlaub. Und hat da nat�rlich
auch Zugriff auf alle Daten.
Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.
> Und nicht vergessen: Die Klageschrift muss vor Mitternacht des
> 31.12.2009 im Gerichtsbriefkasten des insbesondere ᅵrtlich zustᅵndigen
> Gerichts sein. Der Einwurf bei einem unzustᅵndigen Gericht hemmt gar
> nichts.
Wenn es nicht gerade ein OLG fᅵr eine erstinstanzliche Klage ist:
weitgehend doch. Der Einwurf beim lediglich ᅵrtlich unzustᅵndigen
Gericht fᅵhrt lediglich zur Auferlegung der Mehrkosten der Verweisung,
und sogar der Einwurf beim rechtswegfremden Gericht ist m. W.
unschᅵdlich (verjᅵhrungstechnisch). Gut, jetzt ist 2:21, ich hab gut
reden :-)
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
sahen seine Herrlichkeit: eine Herrlichkeit des ein-
geborenen Sohnes, voller Gnade und Wahrheit." (Joh 1, 14)
> und sogar der Einwurf beim rechtswegfremden Gericht ist
> m. W. unsch�dlich (verj�hrungstechnisch).
Na, dann aber gleich zum Internationalen Seegerichtshof oder
sowas. W�r mal was anderes.
(W�rde der wohl auch erstmal ein Aktenzeichen vergeben? Oder tut der
dann so, als h�tte er das nie bekommen und die Klage sei halt auf
unbekannten Wegen im Briefkasten eines anderen Gerichts gelandet? Oder
schmei�t der die einfach weg?)
Thomas
>> Sicher. Es w�re allerdings eher unsch�n, wenn dann am Ende zwei Klagen
>> in derselben Sache - einmal durch Dich, einmal durch den Anwalt -
>> anh�ngig gemacht worden w�ren, weil dann eine in jedem Fall
>> zur�ckgenommen werden m��te (oder sonst abgewiesen wird), was zum
>> Entstehen von Kosten f�hrt.
>
> G�nstiger als eine verj�hrte Forderung wird es allemal sein.
Vermutlich, ja.
> Eventuell
> kann man darum bitten, dass die Klage nur dann zugestellt wird, wenn in
> dieser Angelegenheit nicht bereits eine Klage anh�ngig ist?
Die Klageerhebung ist nach meiner Erinnerung bedingungsfeindlich.
> [..]
>> Alternativ k�nnte man die rechtzeitige Beantragung eines Mahnbescheids
>> erw�gen, da bedarf es - zun�chst - keiner Begr�ndung.
>
> Das ist nicht richtig und gerade bei dem Versuch der Verj�hrungshemmung
> durch einen Mahnbescheid sogar ziemlich gef�hrlich.
Doch, richtig ist es schon. Der Anspruch mu� nicht begr�ndet, sondern
nur richtig bezeichnet werden ...
> Der geltend
> gemachte Anspruchsgrund bzw. Forderungsgrund muss n�mlich hinreichend
> individualisiert werden, da die Verj�hrung ansonsten nicht gehemmt
> wird.
Das mu� er dementsprechend in der Klageschrift ja auch.
> Das sollte ein Laie vielleicht nicht unbedingt riskieren. Was da
> schief gehen kann, kann man bei
>
> *BGH Urteil vom 23.09.2008, AZ. XI ZR 253/07*
>
> nachlesen (siehe Google).
Interessant, danke!
Gr��e,
>> Eventuell kann man darum bitten, dass die Klage nur dann zugestellt
>> wird, wenn in dieser Angelegenheit nicht bereits eine Klage anh�ngig
>> ist?
> Die Klageerhebung ist nach meiner Erinnerung bedingungsfeindlich.
Ist sie. Aber eventuell k�nnte man das als innerprozessuale Bedingung
ansehen.
>> [..]
>>> Alternativ k�nnte man die rechtzeitige Beantragung eines Mahnbescheids
>>> erw�gen, da bedarf es - zun�chst - keiner Begr�ndung.
>> Das ist nicht richtig und gerade bei dem Versuch der Verj�hrungshemmung
>> durch einen Mahnbescheid sogar ziemlich gef�hrlich.
> Doch, richtig ist es schon. Der Anspruch mu� nicht begr�ndet, sondern
> nur richtig bezeichnet werden ...
Er muss aber rechtzeitig und ordnungsgem�� beantragt werden.
>> Der geltend gemachte Anspruchsgrund bzw. Forderungsgrund muss
>> n�mlich hinreichend individualisiert werden, da die Verj�hrung
>> ansonsten nicht gehemmt wird.
> Das mu� er dementsprechend in der Klageschrift ja auch.
In der Klageschrift hat man daf�r aber wesentlich mehr Platz als in dem
Mahnbescheidsformular, das daf�r nur wenig Platz vorsieht und bei dem
der Anspruchsteller schon deshalb nicht darauf achten wird, den
Sachverhalt ausf�hrlich zu beschreiben.
--
"Arme deutsche Jugend! Nicht nur durch Platt-, Spreiz- und Senkf��e dazu
gen�tigt, den Sonntagsspaziergang allenfalls auf wenige Meter Entfernung
vom fahrenden Untersatz zu beschr�nken, wird sie schlie�lich auch noch durch
freiwilligen Verzicht auf die Bet�tigung ihrer Beinmuskeln unf�hig, vor
einem etwaigen Feind auch nur davonzulaufen."
-- LG Mannheim, Urteil vom 29. November 1979 (DRiZ 1981,65)
>>> Der geltend gemachte Anspruchsgrund bzw. Forderungsgrund muss
>>> n�mlich hinreichend individualisiert werden, da die Verj�hrung
>>> ansonsten nicht gehemmt wird.
>> Das mu� er dementsprechend in der Klageschrift ja auch.
>
> In der Klageschrift hat man daf�r aber wesentlich mehr Platz als in dem
> Mahnbescheidsformular, das daf�r nur wenig Platz vorsieht und bei dem
> der Anspruchsteller schon deshalb nicht darauf achten wird, den
> Sachverhalt ausf�hrlich zu beschreiben.
Stimmt. Die von Dir zitierte Entscheidung hat mich aber auch
�berrascht.
> "Arme deutsche Jugend! Nicht nur durch Platt-, Spreiz- und Senkf��e dazu
> gen�tigt, den Sonntagsspaziergang allenfalls auf wenige Meter Entfernung
> vom fahrenden Untersatz zu beschr�nken, wird sie schlie�lich auch noch durch
> freiwilligen Verzicht auf die Bet�tigung ihrer Beinmuskeln unf�hig, vor
> einem etwaigen Feind auch nur davonzulaufen."
> -- LG Mannheim, Urteil vom 29. November 1979 (DRiZ 1981,65)
Ah, das ber�hmte Sybariter-Urteil, bei dem ich nie so recht wei�, wie
man den Volksstamm schreibt ... :)
IIRC stammt die Entscheidung aus derselben Feder wie die gleichfalls
ber�hmte Charakterstudie �ber Vorderpf�lzer und die fachkundige
Auseinandersetzung mit Teufelsaustreibungen?