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Blitzer, Laser ohne Anhalten, was ist rechtlich möglich ?

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Ulrich Krapp

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Apr 10, 1999, 3:00:00 AM4/10/99
to
Heute stand mal wieder an einer Straße, die ich oft befahre, ein
schöner Zivil-Passat mit zwei Leuten drin und einem seltsamen
viereckigen Gerät in der Hand ;-)

Nun weiß ich, daß ich bei einem Photo von mir wohl keine Chancen habe,
Einspruch einzulegen, wenn ich zu schnell gefahren bin (Blitzer,
Starenkästen, wie auch immer).

Ich denke aber mal haarscharf, das war nur ein Laser, der mich
vermutlich sogar getroffen hat, da ich dort (jedenfalls bis ich den
Wagen sah) nicht die entsprechende Geschwindigkeit fuhr. Da die dort
öfter stehen, habe ich den allerdings schon ca. 1 km (!) vorher
gesehen (lange Gerade) und runtergebremst. Ich habe dann erwartet,
kurz danach angehalten zu werden, sollte ich doch schon auf die
Entfernung gemessen worden sein. Dem war aber nicht so, ich wurde
nicht angehalten. Ok, mag sein, daß ich gar nicht zu schnell war, aber
ich habe auch keinen versteckten Streifenwagen einige hundert Meter
weiter gesehen.

Frage nun: Müssen die einen jetzt nicht mehr anhalten nach einer
Lasermessung und zwei Mann im Wagen (Zeuge) ? Wars vielleicht doch ein
Blitzer ohne Blitz und trotzdem mit Photo oder wie ?? Bei 1 km Abstand
zu dem Fahrzeug ?? Kriege ich vermutlich nach der üblichen Zeit eine
kostenpflichtige Verwarnung nur aufgrund des Messprotokolls und einer
Zeugenaussage, daß es mein Kennzeichen war ?? Vor mir fuhr allerdings
ein weiterer Wagen, vielleicht hats den ja erwischt ... ;-) Wer hat
damit Erfahrungen ?

Gruss Uli
--------------------------------------------
Inhalt der ISDN-Eurofiletransfer-Box Ulifax:
www.ulifax.de ICQ: 13401943
ETS4308i/Clip800/Gigaset2011/Europa 11/Ascom 30(2.01E2)/EWSD

Peter Glaeser

unread,
Apr 10, 1999, 3:00:00 AM4/10/99
to
> Frage nun: Müssen die einen jetzt nicht mehr anhalten nach einer
> Lasermessung und zwei Mann im Wagen (Zeuge) ? Wars vielleicht doch ein
> Blitzer ohne Blitz und trotzdem mit Photo oder wie ?? Bei 1 km Abstand
> zu dem Fahrzeug ?? Kriege ich vermutlich nach der üblichen Zeit eine
> kostenpflichtige Verwarnung nur aufgrund des Messprotokolls und einer
> Zeugenaussage, daß es mein Kennzeichen war ?? Vor mir fuhr allerdings
> ein weiterer Wagen, vielleicht hats den ja erwischt ... ;-) Wer hat
> damit Erfahrungen ?

Es wird auf ca. 300 m gemessen. Alles andere ist oft mit Erfolg angefochten
worden.


Joerg Kalisch

unread,
Apr 10, 1999, 3:00:00 AM4/10/99
to
On Sat, 10 Apr 1999 20:11:06 GMT, Uli...@Krapp.com (Ulrich Krapp)
wrote:

>Frage nun: Müssen die einen jetzt nicht mehr anhalten nach einer
>Lasermessung und zwei Mann im Wagen (Zeuge) ?

Wenn Du schon selber sagst daß Du nicht weißt ob Du zu schnell warst -
wer sagt Dir daß die nicht einfach Deine Geschwindigkeit ermittelt
(und für Ok befunden) haben ?
--
Ich bremse auch fuer Hologramme

Christoph von Nathusius

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Apr 11, 1999, 3:00:00 AM4/11/99
to
In de.soc.recht.misc, Joerg Kalisch wrote:

>Ulrich Krapp wrote:
>>Frage nun: Müssen die einen jetzt nicht mehr anhalten nach einer
>>Lasermessung und zwei Mann im Wagen (Zeuge) ?
>wer sagt Dir daß die nicht einfach Deine Geschwindigkeit ermittelt
>(und für Ok befunden) haben ?

Ich habe es auch schon erlebt, dass die Polizei nur
ein Geschwindigkeitsprofil aufnimmt.

Christoph

Ulrich Krapp

unread,
Apr 11, 1999, 3:00:00 AM4/11/99
to
Am 11 Apr 1999 15:17:26 GMT,schrieb nath...@iskp.uni-bonn.de
(Christoph von Nathusius )

>Ich habe es auch schon erlebt, dass die Polizei nur
>ein Geschwindigkeitsprofil aufnimmt.

Von mir oder von der Straße ? :-)

Ulrich Krapp

unread,
Apr 11, 1999, 3:00:00 AM4/11/99
to
Am Sat, 10 Apr 1999 22:17:20 GMT,schrieb the_...@gmx.de (Joerg
Kalisch)

>Wenn Du schon selber sagst daß Du nicht weißt ob Du zu schnell warst -

>wer sagt Dir daß die nicht einfach Deine Geschwindigkeit ermittelt
>(und für Ok befunden) haben

Klar, kann natürlich sein, denn 500m vorher war ich natürlich auf
korrekter Geschwindigkeit...

Peter Glaeser

unread,
Apr 11, 1999, 3:00:00 AM4/11/99
to
Wie gesagt, wenn Du bei 500m mit korrekter Geschwindigkeit gefahren bist,
wird Dir nichts passieren. Die Geräte können theoretisch 2 km messen, aber
es gab schon so viele Verfahren, wo dann Gutachter kamen und die
Meßergebnisse glaubhaft anzweifelten. Darum mißt man bei Entfernungen von
ca. 300m.


Ulrich Krapp <Uli...@Krapp.com> wrote in message
news:3712c440...@news.nacamar.de...

Friedhelm Spickmann

unread,
Apr 12, 1999, 3:00:00 AM4/12/99
to

Ulrich Krapp schrieb in Nachricht
<3716ad43...@news.nacamar.de>...

>Heute stand mal wieder an einer Straße, die ich oft befahre, ein
>schöner Zivil-Passat mit zwei Leuten drin und einem seltsamen
>viereckigen Gerät in der Hand ;-)


das sind wohl die neuen Laserblitzgeräte. Hab mir so ein Ding mal
angesehen als die Polizei bei uns vor der Tür blitzte.

>Nun weiß ich, daß ich bei einem Photo von mir wohl keine Chancen
habe,

bei uns stand ein sehr kleines Lasergerät auf einem Stativ, wozu der
Beamte mir sagte, daß sie schon auf 500m die Geschwindigkeit messen
könnten aber ohne dabei zu Fotografieren. Also müssen in diesem Fall
alle Leute die zu schnell waren sofort angehalten werden. Alle die
vorher z.B. abbiegen kommen ungeschoren davon.

>Einspruch einzulegen, wenn ich zu schnell gefahren bin (Blitzer,
>Starenkästen, wie auch immer).


Einspruch kann man natürlich immer einlegen, nur ob es Erfolg hat
hängt von den verschiedensten Umständen ab. Du könntest z.B. sagen Du
wärst nicht gefahren und wartest dann ab, ob Du auf dem Foto zu
erkennen bist. Wenn Du schlecht zu erkennen bist, kannst Du sagen, daß
Du dein Auto Freunden und Bekannten zur Verfügung stellst und deshalb
nicht mehr nachvollziehen kannst wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. In
den meisten Fällen wird dann der Bußgeldbescheid unter der Androhung
eines Fahrtenbuches beim nächsten Verstoß, eingestellt.

>Ich denke aber mal haarscharf, das war nur ein Laser, der mich
>vermutlich sogar getroffen hat, da ich dort (jedenfalls bis ich den
>Wagen sah) nicht die entsprechende Geschwindigkeit fuhr. Da die dort
>öfter stehen, habe ich den allerdings schon ca. 1 km (!) vorher
>gesehen (lange Gerade) und runtergebremst. Ich habe dann erwartet,
>kurz danach angehalten zu werden, sollte ich doch schon auf die
>Entfernung gemessen worden sein. Dem war aber nicht so, ich wurde
>nicht angehalten. Ok, mag sein, daß ich gar nicht zu schnell war,
aber
>ich habe auch keinen versteckten Streifenwagen einige hundert Meter
>weiter gesehen.


Die Streifenwagen werden einfach versteckt abgestellt und nur ein
Polizist steht mit dem Laser (mit oder Ohne Stativ) an der Straße.

>Frage nun: Müssen die einen jetzt nicht mehr anhalten nach einer

>Lasermessung und zwei Mann im Wagen (Zeuge) ? Wars vielleicht doch
ein
>Blitzer ohne Blitz und trotzdem mit Photo oder wie ?? Bei 1 km
Abstand
>zu dem Fahrzeug ?? Kriege ich vermutlich nach der üblichen Zeit eine
>kostenpflichtige Verwarnung nur aufgrund des Messprotokolls und einer
>Zeugenaussage, daß es mein Kennzeichen war ?? Vor mir fuhr allerdings
>ein weiterer Wagen, vielleicht hats den ja erwischt ... ;-) Wer hat
>damit Erfahrungen ?


...viel Erfolg, Friedhelm

Ulrich Krapp

unread,
Apr 12, 1999, 3:00:00 AM4/12/99
to
Am Mon, 12 Apr 1999 08:26:29 +0200,schrieb
Euregio-...@t-online.de (Friedhelm Spickmann)

>Einspruch kann man natürlich immer einlegen

Also, nur um das mal klar zu stellen:
Ich wollte hier nicht unbedingt Tips haben, wie ich einem Ordnungs-
oder Bußgeld entkommen kann :-), da ich vermutlich gar nicht zu
schnell war und selbst wenn, dann würde ich eine Strafe wohlmöglich
akzeptieren. Ich war auf dem Heimweg von einem langen Tag und da
möchte man nun einmal schnell nach Hause. Das soll aber nicht heißen,
daß man dann zu schnell fahren darf, daher würde ich ein Ordnungsgeld
da eher als gut für mich ansehen, mal wieder auf den Teppich mit den
Geschwindikeiten zu kommen. Ich erkenne an, daß überhöhte Geschwindig

Ich wollte lediglich wissen, was man neuerdings so zu befürchten hat,
ohne daß man geblitzt oder angehalten wird...

Andreas Boerner

unread,
Apr 12, 1999, 3:00:00 AM4/12/99
to
Ulrich Krapp schrieb unter anderem folgendes zum Thema
"Blitzer, Laser ohne Anhalten, was ist rechtlich m÷glich ?":

> Ich denke aber mal haarscharf, das war nur ein Laser, der mich
> vermutlich sogar getroffen hat, da ich dort (jedenfalls bis ich den
> Wagen sah) nicht die entsprechende Geschwindigkeit fuhr. Da die dort

> oefter stehen, habe ich den allerdings schon ca. 1 km (!) vorher


> gesehen (lange Gerade) und runtergebremst. Ich habe dann erwartet,
> kurz danach angehalten zu werden, sollte ich doch schon auf die
> Entfernung gemessen worden sein. Dem war aber nicht so, ich wurde

> nicht angehalten. Ok, mag sein, dass ich gar nicht zu schnell war, aber


> ich habe auch keinen versteckten Streifenwagen einige hundert Meter
> weiter gesehen.

Ohne Foto ist kaum nachzuweisen, wer den Wagen zu diesem Zeitpunkt
gefahren hat. Wenn also kein Foto gemacht wurde und du nicht
angehalten wurdest, wird wohl nichts weiter passieren.

Uebrigens gibt es durchaus auch andere Leute, als Polizisten, die
Geschwindigkeitsmessungen zu statistischen Zwecken durchfuehren.

Oder die Beamten langweilen sich so sehr, dass sie sich tatsaechlich
nur zu zweit irgendwohin stellen und bei krassen Ueberschreitungen
wilde Verfolgungsjagden anzetteln. Vielleicht haben die schon zu viele
amerikanische Filme gesehen. :-)

Andreas

Ulrich Krapp

unread,
Apr 13, 1999, 3:00:00 AM4/13/99
to
Am Mon, 12 Apr 1999 19:55:08 GMT,schrieb Uli...@Krapp.com (Ulrich
Krapp)

> Ich erkenne an, daß überhöhte Geschwindig

Ups, verschluckt... :-)
... keiten geahndet werden sollten.

Ulrich Breit

unread,
Apr 13, 1999, 3:00:00 AM4/13/99
to
"Peter Glaeser" <peterg...@snafu.de> wrote:

>Die Geräte können theoretisch 2 km messen, aber

Nein, der Meßstrahl ist bei 300m Entfernung schon 2m breit
aufgefächert, bei 2km sind es (taschenrecheneranwerf) 13m, also
breiter als die Straße.

>Darum mißt man bei Entfernungen von
>ca. 300m.

Bei 2-Rädern muß es noch kürzer sein (unetr 120m :-))


Servus

Ulrich


Ulrich Breit

unread,
Apr 13, 1999, 3:00:00 AM4/13/99
to
Uli...@Krapp.com (Ulrich Krapp) wrote:

>Ich wollte lediglich wissen, was man neuerdings so zu befürchten hat,
>ohne daß man geblitzt oder angehalten wird...

Der Fahrer muß ermittelbar sein, deshalb: Photo oder anhalten.


Servus

Ulrich


Werner Icking

unread,
Apr 14, 1999, 3:00:00 AM4/14/99
to

>Uli...@Krapp.com (Ulrich Krapp) wrote:

Der Fahrer ist doch auch anders ermittelbar. Z.B. wenn der Halter
den Fahrer freiwillig nennt. Oder wenn aus anderen Aussagen
hergeleitet werden kann, daß eine bestimmte Person zu dem
Zeitpunkt allein in Frage kommt, das Fahrzeug gefahren zu haben.

u.v.a.m.

--
Werner Icking Werner...@gmd.de (+49 2241) 14-2443 __o
GMD - Forschungszentrum Informationstechnik GmbH _`\<,_
Schloss Birlinghoven, D-53754 Sankt Augustin, Germany (_)/ (_)
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." ~~~~~~~~~~~~~~~

Ulrich Breit

unread,
Apr 15, 1999, 3:00:00 AM4/15/99
to
Werner...@gmd.de (Werner Icking) wrote:


>Der Fahrer ist doch auch anders ermittelbar.

Rein theoretisch, ja

>Z.B. wenn der Halter
>den Fahrer freiwillig nennt. Oder wenn aus anderen Aussagen
>hergeleitet werden kann, daß eine bestimmte Person zu dem
>Zeitpunkt allein in Frage kommt, das Fahrzeug gefahren zu haben.

Funkt. i.d.R. nicht, weshalb bei Kontrollen photographiert oder
angehalten wird.


Servus

Ulrich


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