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Anonymer Hinweis auf mögliche Straftat (?) von Polizei abgelehnt

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Gottfried Heuser

unread,
May 28, 2016, 6:06:45 AM5/28/16
to
Hallo,

ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.

Aber zur Sache:
Im Haus gibt es mehrere Sozialwohnungen, die als Wohngemeinschaften geführt
werden. In einer der Wohnungen leben 3 junge Männer, jeweils Mitte 20, die
in den letzten Tagen 2 minderjährige Mädchen (ca. 14 bis 16 jahre jung)
beherbergen.
Vor ein paar Tagen war eine Begehung des Vermieters (Stadt / Sozialdienst),
aber die haben irgendwie Wind davon bekommen und waren ausgeflogen.

Wie ich vor ein paar Tagen zwangsweise (lautstarke "Diskussion" im
Treppenhaus) mitbekommen habe, sind diese zwei jungen Mädchen/Frauen,
wasauchimmer, schon vor mehreren Wochen aus einem Heim abgehauen.

Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.

Da die 3 jungen Männer in der Vergangenheit schon oft straffällig geworden
sind (u.a. Körperverletzung, Nötigung) und auch andere Bewohner des Hauses
schon krankenhausreif geprügelt wurden, als sie denen Zigaretten oder Geld
verweigerten, habe ich ehrlich gesagt keine Lust auf eine Anzeige, wenn
diese nicht anonym möglich sein sollte.

Muss (oder kann) die Polizei anonymen Hinweisen wirklich nicht nachgehen?
Was könnte ich noch machen?

Online war ich übrigens auch schon auf dem Polizeiportal-NRW, aber da
befürchte ich durch die IP-Adresse eine Verfolgung, um mich als Zeugen zu
identifizieren.

Die Mädchen sehen im übrigen schrecklich übernächtig, dreckig und auch
irgendwie traurig aus. Ich will auch nicht wissen was in der Wohnung so
alles vor sich geht.

Die Wut nicht helfen zu können und von der Polizei abgewiesen worden zu
sein, macht mich gerade wieder so richtig stinksauer.

Irgendwelche Tipps? Danke ...

Jürgen Meyer

unread,
May 28, 2016, 6:59:00 AM5/28/16
to
So Internet-abhängig?
Wie wär's mit einem einfachen Brief ohne Absender?
Den kann die Dienststelle nicht einfach so in die Rundablage befördern.
(Hoffe ich zumindest)

Jürgen

Penn Erwin

unread,
May 28, 2016, 7:30:30 AM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 12:03 schrieb Gottfried Heuser:
> Hallo,
>
> ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
> als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
> Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.

Da hat er vollkommen Recht, denn sonst sind Willkür Tor und Tür geöffnet!

Die Zeiten, in denen anonym denunziert wurde und Blockwarte das Sagen
hatten, sind hoffentlich endgültig vorbei.

Wenn du Straftaten zur Anzeige bringst und dich von diesen Leuten
bedroht fühlst, hast du ein Recht auf Schutz.

Außerdem, wenn ihr vor diesen Leuten immer wieder kuscht, ändert sich
nichts.

--
Gruß
Erwin

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 8:53:41 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:

> Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
> Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
> Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.

[x] du möchtest bei Anzeigen gegen dich gerne wissen, wer die verzapft hat.

Es ist zwar in dieser NG mittlerweile längst nicht mehr geläufig, aber Rechte, die man für sich selber verlangt, gelten bei Allgemeingültigkeit von Gesetzen auch für andere.

> Online war ich übrigens auch schon auf dem Polizeiportal-NRW, aber da
> befürchte ich durch die IP-Adresse eine Verfolgung, um mich als Zeugen zu
> identifizieren.

Bist du so blöd oder tust du nur so? Gibts bei euch keine Internetcafes?

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 9:45:16 AM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 14:53 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:
>
>> Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
>> Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
>> Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.
>
> [x] du möchtest bei Anzeigen gegen dich gerne wissen, wer die verzapft hat.

Hat ein Täter ein Recht darauf? Oder hat nicht zumindest der
Anzeigeerstatter ein Recht darauf, dass seine Daten vertraulich
behandelt werden? Wie würden die Täter (die im gleichen Haus wohnen)
wohl anderenfalls mit ihm verfahren ...

--
http://www.hkraus.eu/

Theodor Hellwald

unread,
May 28, 2016, 9:57:49 AM5/28/16
to
Spätestens der RA der Täter bekommt Akteneinsicht und was dann passiert
ist dir doch wohl klar, oder?!^^ MfG theo

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 10:06:32 AM5/28/16
to
Und muss da drinstehen, wer Anzeige erstattet hat? Dann ist sowas wohl
sinnlos ("Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt"), Beispiel:

http://www.bad-vilbeler-anzeiger.de/suche-nach-brandstifter-hinweise-werden-auf-wunsch-vertraulich-behandelt/

--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 10:16:54 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 15:45:16 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> > [x] du möchtest bei Anzeigen gegen dich gerne wissen, wer die verzapft hat.
>
> Hat ein Täter ein Recht darauf? Oder hat nicht zumindest der
> Anzeigeerstatter ein Recht darauf, dass seine Daten vertraulich
> behandelt werden? Wie würden die Täter (die im gleichen Haus wohnen)
> wohl anderenfalls mit ihm verfahren ...
>

Wer immer wieder bemängelt, daß es hier keinen Rechtsstaat mehr gäbe, sollte eigentlich froh darüber sein, daß man bei allen Behördenvorgängen, von denen man selbst betroffen ist, ein Recht auf Akteneinsicht hat. Das gilt natürlich auch für Strafverfahren. Natürlich werden die Daten vertraulich behandelt, aber das natürlich auch in den Grenzen, die durch das Recht auf Akteneinsicht gegeben sind.

Theodor Hellwald

unread,
May 28, 2016, 10:21:07 AM5/28/16
to
Das ist übliches Journalistengewäsch! In dem Augenblick wo jemand eine
Anzeige erstattet oder aufgrund eines Hinweises ermittelt wird, landet
die Adresse des Zeugen in der Akte und zwar in Klarschrift!
Ein Kumpel von mir hat Hinweise auf eine rechtsradikale Gruppe in der
Nähe von Brauchschweig bzw. Wolfsbrug geben wollen, es ging konkret um
Anschläge auf Asylantenheime. Er hat bei der Hotline angefragt ob er
völlig anonym bleiben kann - also das die Rennleitung seine Personalien
hat - die aber nicht in den Akten auftauchen. Antowrt war nein! Hat er
latürnich die Klappe gehalten oder würdest du das Risiko eingehen
totgeprügelt oder erschossen/erstochen zu werden?
Einzig für mich denkbare Möglichkeit wäre einen RA zu beauftragen den
Hinweis - mit Verweis auf Verschwiegenheitspflicht des RA -
weiterzugeben. Aber ob das dann klappt?^^
Andererseits, meine Tochter ist bei der Rennleitung, die sagte mal: Wenn
wir jedem anonymen Hinweis nachgehen müssten, dann wären wir den ganzen
Tag damit nur damit beschäftigt die anonymen Anrufe von 'besorgten'
Nachbarn auf einen Nachbarn zu verfolgen der angeblich besoffen Auto
fährt abzuarbeiten und zu verfolgen.... MfG theo

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 10:21:17 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 16:06:32 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
> Am 28.05.2016 um 15:57 schrieb Theodor Hellwald:

> Und muss da drinstehen, wer Anzeige erstattet hat? Dann ist sowas wohl
> sinnlos ("Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt"), Beispiel:

Eher sinnlos ist es wohl, dir den Unterschied zwischen Anzeigeersteller (die dürfte bei solchen Straftaten bereits vorliegen) und Hinweisgebern, deren Hinweisen die Ermittlungsbehörden dann selber nachgehen, klarzumachen.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 10:22:59 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 15:57:49 UTC+2 schrieb Theodor Hellwald:

> Spätestens der RA der Täter bekommt Akteneinsicht und was dann passiert
> ist dir doch wohl klar, oder?!^^ MfG theo

Ebenso klar dürfte sein, was passieren würde, wenn gegen Trollwald eine Anzeige erstattet wird und die Polizei nicht den Namen rausrücken würde. Da würde wieder ganz fix nach dem Rechtsstaat gebrüllt, der natürlich nur von einem selbst in Anspruch genommen werden darf.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 10:28:52 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 16:21:07 UTC+2 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 28.05.2016 um 16:05 schrieb Hartmut Kraus:

> Einzig für mich denkbare Möglichkeit wäre einen RA zu beauftragen den
> Hinweis - mit Verweis auf Verschwiegenheitspflicht des RA -
> weiterzugeben. Aber ob das dann klappt?^^

Der RA müßte ja eine Bevollmächtigung vorlegen können, und rat mal, was da drin steht.

Im übrigen existieren Zeugenschutzprogramme.

> Andererseits, meine Tochter ist bei der Rennleitung, die sagte mal: Wenn
> wir jedem anonymen Hinweis nachgehen müssten, dann wären wir den ganzen
> Tag damit nur damit beschäftigt die anonymen Anrufe von 'besorgten'
> Nachbarn auf einen Nachbarn zu verfolgen der angeblich besoffen Auto
> fährt abzuarbeiten und zu verfolgen....

Konnte sie da schon Erfahrungen mit dem eigenen Vater sammeln?

Nochmals: wir leben NICHT in einem Staat, in dem NICHT jeder jeden anonym denunzieren kann, ohne die Konsequenzen der Verleumdung, uneidlichen Falschaussage, Prozeßbetrug usw. fürchten zu müssen.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 10:29:10 AM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 16:16 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 15:45:16 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>>> [x] du möchtest bei Anzeigen gegen dich gerne wissen, wer die verzapft hat.
>>
>> Hat ein Täter ein Recht darauf? Oder hat nicht zumindest der
>> Anzeigeerstatter ein Recht darauf, dass seine Daten vertraulich
>> behandelt werden? Wie würden die Täter (die im gleichen Haus wohnen)
>> wohl anderenfalls mit ihm verfahren ...
>>
>
> Wer immer wieder bemängelt, daß es hier keinen Rechtsstaat mehr gäbe, sollte eigentlich froh darüber sein, daß man bei allen Behördenvorgängen, von denen man selbst betroffen ist, ein Recht auf Akteneinsicht hat.

Nichts dagegen.

> Das gilt natürlich auch für Strafverfahren. Natürlich werden die Daten vertraulich behandelt, aber das natürlich auch in den Grenzen, die durch das Recht auf Akteneinsicht gegeben sind.

Na schön. Konkreter Fall Sachbeschädigung. Ein Zeuge zeigt den Täter an.
(Beide wohnen im geichen Haus.) Der Täter will wissen, wer ihn angezeigt
hat. Diese Auskunft wird ihm verweigert, Begründung: Eben die möglichen
Folgen für den Zeugen (ein alter Mann, der Täter dagegen jung und
kräftig) ... Nicht mehr als logisch, sagen wir mal, oder?

Glaubste nich? Ist ja auch nicht im "Rechsstaat" passiert, sondern im
"Unrechtsstaat" DDR.

Übrigens habe ich nicht bemägelt, dass es "keinen" Rechtsstaat mehr
gäbe", nur einige Praktiken, die der Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechen.

--
http://www.hkraus.eu/

Stefan Schmitz

unread,
May 28, 2016, 10:31:38 AM5/28/16
to
Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:

> Vor ein paar Tagen war eine Begehung des Vermieters (Stadt / Sozialdienst),
> aber die haben irgendwie Wind davon bekommen und waren ausgeflogen.
>
> Wie ich vor ein paar Tagen zwangsweise (lautstarke "Diskussion" im
> Treppenhaus) mitbekommen habe, sind diese zwei jungen Mädchen/Frauen,
> wasauchimmer, schon vor mehreren Wochen aus einem Heim abgehauen.
>
> Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
> Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
> Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.

Was hätte er denn dMn unternehmen sollen? Dass Kinder aus einem Heim abhauen
und Bewohner bei einem Vermieterbesuch abwesend sind, ist kein Indiz für eine
Straftat.

> Die Mädchen sehen im übrigen schrecklich übernächtig, dreckig und auch
> irgendwie traurig aus.

Wundert mich bei Heimausreißern jetzt nicht wirklich.

> Ich will auch nicht wissen was in der Wohnung so
> alles vor sich geht.

Wenn dich das nicht interessiert, was wolltest du dann bei der Polizei?


Für ausgebüxte Minderjährige interessiert sich vermutlich eher das Jugendamt.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 10:35:52 AM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 16:29:10 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Übrigens habe ich nicht bemägelt, dass es "keinen" Rechtsstaat mehr
> gäbe", nur einige Praktiken, die der Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechen.

Und dazu würde genau das gehören, was du hier forderst, nämlich daß einem Beschuldigten die Auskunft verweigert wird, wer ihn beschuldigt hat.

Theodor Hellwald

unread,
May 28, 2016, 10:38:05 AM5/28/16
to
Spätestens wenn die beiden tot aufgefunden werden würdest du dir
hoffentlich keine Vorwürfe machen. Vollpfosten!^^

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 10:44:06 AM5/28/16
to
Ach, aber dass als Konsequenz deswegen viele Zeugen auf Anzeigen /
Hinweise / Aussagen verzichten und ungezählte Täter sich noch bestätigt
fühlen, ist für dich "rechtsstaatlich"?

"Zeugenschutzprogramme" sind in solchen Fällen ja wohl Augenwischerei.
Will man da den Zeugen auf Schritt und Tritt Bodyguards zur Seite stellen?

--
http://www.hkraus.eu/

Helmut Richter

unread,
May 28, 2016, 10:46:39 AM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 16:28 schrieb w-buechs...@web.de:

> Im übrigen existieren Zeugenschutzprogramme.

Neue Identität und so. Und das wird in einem solchen Fall angeworfen?
Glaub ich nicht.

--
Helmut Richter

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 11:05:02 AM5/28/16
to
Nicht wirklich.

> Einzig für mich denkbare Möglichkeit wäre einen RA zu beauftragen den
> Hinweis - mit Verweis auf Verschwiegenheitspflicht des RA -
> weiterzugeben. Aber ob das dann klappt?^^
> Andererseits, meine Tochter ist bei der Rennleitung, die sagte mal: Wenn
> wir jedem anonymen Hinweis nachgehen müssten, dann wären wir den ganzen
> Tag damit nur damit beschäftigt die anonymen Anrufe von 'besorgten'
> Nachbarn auf einen Nachbarn zu verfolgen der angeblich besoffen Auto
> fährt ...

Klar. Die Forderung wäre ja auch nicht: Jedem anonymen Hinweis MUSS
nachgegangen werden, sondern: Wer aus Zeugenschutzgründen anonym bleiben
will, über den ist nach außen auch keine Auskunft zu erteilen.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 11:17:04 AM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 16:38 schrieb Theodor Hellwald:
Hm, welche sollte er sich machen? Was soll man (oder was wollte
Gottfried) denn bei der Polizei anzeigen? Verdacht auf welche Straftat?
Das einzige, was er weiß, dass sie aus einem Heim abgehauen sind und bei
den Dreien "Unterschlupf gefunden" haben. Schon zu welchen
"Bedingungen", weiß er nicht. Aber möglicherweise noch besser als im
Heim, oder warum gehen sie nicht zurück ...

--
http://www.hkraus.eu/

Gottfried Heuser

unread,
May 28, 2016, 11:18:06 AM5/28/16
to
Penn Erwin wrote:

>Am 28.05.2016 um 12:03 schrieb Gottfried Heuser:
>> Hallo,
>>
>> ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
>> als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
>> Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.
>
>Da hat er vollkommen Recht, denn sonst sind Willkür Tor und Tür geöffnet!
>
>Die Zeiten, in denen anonym denunziert wurde und Blockwarte das Sagen
>hatten, sind hoffentlich endgültig vorbei.

Ich war wohl der irrigen Ansicht, es würde die Polizei interessieren, wenn
Minderjährige von Erwachsenen beherbergt werden, da diese sicherlich kein
Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht haben. Schulpflicht herrscht in
Deutschland vermutlich auch nicht mehr ...

>Wenn du Straftaten zur Anzeige bringst und dich von diesen Leuten
>bedroht fühlst, hast du ein Recht auf Schutz.

Durch eine Erkrankung die meine Knochenstruktur schwächt, habe ich bei dem
kleinsten Rempler Knochenbrüche, die nur schwer heilen und sehr schmerzhaft
sind. Eine körperliche Auseinandersetzung mit diesen Leuten, die bei einer
namentlichen Anzeige vorhersehbar ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit
tödlich für mich.

>Außerdem, wenn ihr vor diesen Leuten immer wieder kuscht, ändert sich
>nichts.

Der letzte aufmüpfige und ehrenwerte, weil mit seinem guten Namen für Recht
einstehende und seiner Staatsbürgerpflicht nachkommende Bewohner ist erst
vor 2 Wochen nach gut 4 wöchigem Krankenhausaufenthalt zurück.
Und da ging es nur um Ruhestörung, Vandalismus und Beleidigung, die der
Nachbar zur Anzeige brachte.

Ich bedanke mich für die vielen Kommentare hier, werde aber aus hoffentlich
nachvollziehbaren Gründen meinen Kopf in den Sand stecken müssen.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 11:46:58 AM5/28/16
to
Und was ist aus dieser Anzeige geworden?

--
http://www.hkraus.eu/

Lothar Frings

unread,
May 28, 2016, 12:20:49 PM5/28/16
to
Hartmut Kraus tat kund:

> Am 28.05.2016 um 14:53 schrieb w-buechs...@web.de:
> > X-No-archive: Yes
> >
> > Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:
> >
> >> Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
> >> Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
> >> Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.
> >
> > [x] du möchtest bei Anzeigen gegen dich gerne wissen, wer die verzapft hat.
>
> Hat ein Täter ein Recht darauf? Oder hat nicht zumindest der
> Anzeigeerstatter ein Recht darauf, dass seine Daten vertraulich
> behandelt werden?

Du bist lustig. Wie oft hast du schon gehört
"Nach vertraulichen Unterlagen, die 'Report'
vorliegen..."?

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 12:30:23 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 16:44:06 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Ach, aber dass als Konsequenz deswegen viele Zeugen auf Anzeigen /
> Hinweise / Aussagen verzichten und ungezählte Täter sich noch bestätigt
> fühlen, ist für dich "rechtsstaatlich"?

Wie soll das denn deiner hochgeschätzten Meinung nach ablaufen? Nach der deutschen StPO, deren Kenntnis ich bei dir voraussetzen darf, sind ohnehin nur Aussagen in der Verhandlung verwertbar. Sollen dann Zeugen anonym und mit Burka aufgerufen werden? Welchen Wert haben dann solche Aussagen?
>
> "Zeugenschutzprogramme" sind in solchen Fällen ja wohl Augenwischerei.
> Will man da den Zeugen auf Schritt und Tritt Bodyguards zur Seite stellen?

Über die praktische Durchführung ist mir im Gegensatz zu dir nichts bekannt.

Ein Rechtsstaat ist aber auch kein Selbstbedienungsladen, aus dem sich jeder gerade die Rosine rauspicken kann, die ihm gerade am besten schmeckt. Ganz ohne Nachteile und Risiken geht es nun mal nicht.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 12:30:47 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 16:35 schrieb w-buechs...@web.de:
Na, wenn du meinst

Am 28.05.2016 um 17:15 schrieb Gottfried Heuser:

> Ich war wohl der irrigen Ansicht, es würde die Polizei interessieren,
wenn
> Minderjährige von Erwachsenen beherbergt werden, da diese sicherlich kein
> Aufenthaltbestimmungs- und Erziehungsrecht haben. Schulpflicht
herrscht in
> Deutschland vermutlich auch nicht mehr ...

[...]

> Da die 3 jungen Männer in der Vergangenheit schon oft straffällig
geworden
> sind (u.a. Körperverletzung, Nötigung) und auch andere Bewohner des
Hauses
> schon krankenhausreif geprügelt wurden, als sie denen Zigaretten oder
Geld
> verweigerten, habe ich ehrlich gesagt keine Lust auf eine Anzeige, wenn
> diese nicht anonym möglich sein sollte.

> Durch eine Erkrankung die meine Knochenstruktur schwächt, habe ich
bei dem
> kleinsten Rempler Knochenbrüche, die nur schwer heilen und sehr
schmerzhaft
> sind. Eine körperliche Auseinandersetzung mit diesen Leuten, die bei
einer
> namentlichen Anzeige vorhersehbar ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit
> tödlich für mich.

[...]

> Der letzte aufmüpfige und ehrenwerte, weil mit seinem guten Namen für
Recht
> einstehende und seiner Staatsbürgerpflicht nachkommende Bewohner ist erst
> vor 2 Wochen nach gut 4 wöchigem Krankenhausaufenthalt zurück.
> Und da ging es nur um Ruhestörung, Vandalismus und Beleidigung, die der
> Nachbar zur Anzeige brachte.
>
> Ich bedanke mich für die vielen Kommentare hier, werde aber aus
hoffentlich
> nachvollziehbaren Gründen meinen Kopf in den Sand stecken müssen.

So sieht's also aus. 3 Kriminelle terrorisieren alle anderen
Hausbewohner, und die kriegen "ihr Recht auf Auskunft". Ergebnis: Die
Opfer müssen noch mehr einstecken und um ihr Recht kämpfen - ein Kampf,
den sie nur verlieren können ...

Rechtsstaat live.

--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 12:40:43 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:

> Die Mädchen sehen im übrigen schrecklich übernächtig, dreckig und auch
> irgendwie traurig aus. Ich will auch nicht wissen was in der Wohnung so
> alles vor sich geht.

Da offensichtlich noch minderjährig, könnte sich das Jugendamt zuständig fühlen.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 12:43:49 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 18:30 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 16:44:06 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Ach, aber dass als Konsequenz deswegen viele Zeugen auf Anzeigen /
>> Hinweise / Aussagen verzichten und ungezählte Täter sich noch bestätigt
>> fühlen, ist für dich "rechtsstaatlich"?
>
> Wie soll das denn deiner hochgeschätzten Meinung nach ablaufen? Nach der deutschen StPO, deren Kenntnis ich bei dir voraussetzen darf, sind ohnehin nur Aussagen in der Verhandlung verwertbar. Sollen dann Zeugen anonym und mit Burka aufgerufen werden? Welchen Wert haben dann solche Aussagen?

Die Aussagen können sie vorher schriftlich einreichen und / oder in der
Verhandlung nur ihre Anwälte sprechen lassen. Es bedürfte natürlich
einiger kleiner Korrekturen in der StPO.

>> "Zeugenschutzprogramme" sind in solchen Fällen ja wohl Augenwischerei.
>> Will man da den Zeugen auf Schritt und Tritt Bodyguards zur Seite stellen?
>
> Über die praktische Durchführung ist mir im Gegensatz zu dir nichts bekannt.

Mir ist da auch nichts bekannt. ;)

> Ein Rechtsstaat ist aber auch kein Selbstbedienungsladen, aus dem sich jeder gerade die Rosine rauspicken kann, die ihm gerade am besten schmeckt. Ganz ohne Nachteile und Risiken geht es nun mal nicht.

Ich wüsste nicht, was das mit "Rsosinenpickerei" zu tun haben soll, wenn
man von einem Rechtsstaat ganz einfach Rechtssicherheit erwartet. Das
sollte eigentlich selbstverständlich sein.

--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 12:50:21 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 18:43:49 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Die Aussagen können sie vorher schriftlich einreichen und / oder in der
> Verhandlung nur ihre Anwälte sprechen lassen. Es bedürfte natürlich
> einiger kleiner Korrekturen in der StPO.

...einiger winzig kleiner, die das Unmittelbarkeitsprinzip ausheben. Auch haben bei dieser Vorgehensweise die Prozeßbeteiligten keine Chance, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu beurteilen. Auch wenn es in D das sog. Kreuzverhör nicht gibt, können bisher über das Gericht weitere Fragen an die Zeugen gerichtet werden.

Aber wir können gerne diese Änderungen durchführen. Bin mal gespannt, wer als erster Zeter und Mordio schreit, wenn er aufgrund (evtl. angeblicher) Falschaussagen, die im Prozeß nicht mehr nachprüfbar sind, verknackt wird.

> Mir ist da auch nichts bekannt. ;)

Ulkig, daß du dann weißt, daß sie "ja wohl Augenwischerei...sind".

Gottfried Heuser

unread,
May 28, 2016, 12:55:16 PM5/28/16
to
Die ist gegen die Auflage an der Teilnahme an einer Verhaltenstherapie und
Zahlung eines Schadenersatzes gegen 2 der Randalierer vorläufig eingestellt
worden. Der Dritte muss für 6 Monate ins Gefängnis.

Die nach Bekanntwerden der Anzeige erfolgte schwere Körperverletzung
wurde nach ca. 4 Wochen eingestellt: Es konnte kein Täter ermittelt werden.
Logisch: Der Nachbar hat natürlich gesagt, es war dunkel, er habe niemanden
erkennen können. Auch der will noch eine Weile leben.

Liebe Leute: Streitet euch bitte nicht hier virtuell. Ich bin alt und auch
des Kämpfens im richtigen Leben müde geworden. Es tut mir leid, falls ich
hier mit der Schilderung meines Problems Unfrieden und Zwist gesät haben
sollte. Das war ganz sicher nicht meine Absicht.

Irgendwie sehe ich bei allem Parallelen zu Mad Max. Ich würde ja gerne mal
ins Kino gehen und Fury Road ansehen. Aber ich kann leider nur morgens mal
kurz aus dem Haus gehen, wenn diese Randalierer ihren Rausch ausschlafen.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 12:56:27 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 18:43:49 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Ich wüsste nicht, was das mit "Rsosinenpickerei" zu tun haben soll, wenn
> man von einem Rechtsstaat ganz einfach Rechtssicherheit erwartet. Das
> sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Es ist aber nicht selbstverständlich, daß die Rechtssicherheit auf einen selbst beschränkt bleibt, sie gilt auch für alle anderen Verfahrensbeteiligten. U.a. für den Beschuldigten, dem selbstverständlich das Recht eingeräumt werden muß, z.B. eine Zeugenvernehmung zu fraglichen Punkten zu beantragen.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 1:14:16 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 18:50 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 18:43:49 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Die Aussagen können sie vorher schriftlich einreichen und / oder in der
>> Verhandlung nur ihre Anwälte sprechen lassen. Es bedürfte natürlich
>> einiger kleiner Korrekturen in der StPO.
>
> ...einiger winzig kleiner, die das Unmittelbarkeitsprinzip ausheben. Auch haben bei dieser Vorgehensweise die Prozeßbeteiligten keine Chance, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu beurteilen.

Das sollte auch nicht Aufgabe einer Prozesspartei sein, die
Glaubwürdigkeit der gegnerischen Zeugen zu beurteilen. ;)

> Auch wenn es in D das sog. Kreuzverhör nicht gibt, können bisher über das Gericht weitere Fragen an die Zeugen gerichtet werden.

Können. Müssen aber nicht.

> Aber wir können gerne diese Änderungen durchführen. Bin mal gespannt, wer als erster Zeter und Mordio schreit, wenn er aufgrund (evtl. angeblicher) Falschaussagen, die im Prozeß nicht mehr nachprüfbar sind, verknackt wird.

Falls du mich meinst: In meinem "berühmtesten" Schauprozess bestand die
"Überprüfung" der Zeugenaussagen in der Verhandlung darin, dass mir noch
Ordnungsstrafen wegen "Beleidigung" angedroht wurden, wenn ich auf
offensichtliche Lügen hinwies. "Urteilsbegründung" wie gesagt: Den (zum
Großteil) Schwachsinn aus der Strafanzeige einfach kopiert. Auf diese
"Verhandlung" hätte man also gut und gerne verzichten können..

>> Mir ist da auch nichts bekannt. ;)
>
> Ulkig, daß du dann weißt, daß sie "ja wohl Augenwischerei...sind".

Und wie stellst du dir ein Zeugenschutzprogramm z.B. im Fall "Gottfried
Heuser & Mitbewohner" konkret vor?

Das Einfachste wäre wohl, die Anonymität der Zeugen nach außen zu
wahren, oder?

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 1:24:46 PM5/28/16
to
Selbstverständlich, aber auch dazu braucht er den / die Zeugen nicht
persönlich zu kennen.

--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 1:34:12 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 19:14:16 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Das sollte auch nicht Aufgabe einer Prozesspartei sein, die
> Glaubwürdigkeit der gegnerischen Zeugen zu beurteilen. ;)

Die Beurteilung ist natürlich Sache des Gerichts, die Parteien kö nnen aber entsprechende Anträge stellen, was sie bei Aussagenverlesung nicht können.

> Können. Müssen aber nicht.

Bei Aussagenverlesung ist das gar nicht mehr möglich und damit sind die Rechte der Parteien beschnitten.

> Falls du mich meinst: In meinem "berühmtesten" Schauprozess bestand die
> "Überprüfung" der Zeugenaussagen in der Verhandlung darin, dass mir noch
> Ordnungsstrafen wegen "Beleidigung" angedroht wurden, wenn ich auf
> offensichtliche Lügen hinwies.

Du hast dazu weder vor noch in der Verhandlung entsprechende Anträge gestellt, sondern nach deiner eigenen Aussage sogar gezielt darauf verzichtet. Ohne Beweisanträge läuft vor Gericht nun mal nix.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 1:34:32 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 18:53 schrieb Gottfried Heuser:
> Hartmut Kraus wrote:
>
>> Am 28.05.2016 um 17:15 schrieb Gottfried Heuser:
>>> Der letzte aufmüpfige und ehrenwerte, weil mit seinem guten Namen für Recht
>>> einstehende und seiner Staatsbürgerpflicht nachkommende Bewohner ist erst
>>> vor 2 Wochen nach gut 4 wöchigem Krankenhausaufenthalt zurück.
>>> Und da ging es nur um Ruhestörung, Vandalismus und Beleidigung, die der
>>> Nachbar zur Anzeige brachte.
>>
>> Und was ist aus dieser Anzeige geworden?
>
> Die ist gegen die Auflage an der Teilnahme an einer Verhaltenstherapie und
> Zahlung eines Schadenersatzes gegen 2 der Randalierer vorläufig eingestellt
> worden. Der Dritte muss für 6 Monate ins Gefängnis.
>
> Die nach Bekanntwerden der Anzeige erfolgte schwere Körperverletzung
> wurde nach ca. 4 Wochen eingestellt: Es konnte kein Täter ermittelt werden.
> Logisch: Der Nachbar hat natürlich gesagt, es war dunkel, er habe niemanden
> erkennen können. Auch der will noch eine Weile leben.
>
> Liebe Leute: Streitet euch bitte nicht hier virtuell. Ich bin alt und auch
> des Kämpfens im richtigen Leben müde geworden. Es tut mir leid, falls ich
> hier mit der Schilderung meines Problems Unfrieden und Zwist gesät haben
> sollte. Das war ganz sicher nicht meine Absicht.

Da brauchst du dich nicht zu entschuldigen. Meinungsverscheidenheiten
gibt's hier immer.

> Irgendwie sehe ich bei allem Parallelen zu Mad Max. Ich würde ja gerne mal
> ins Kino gehen und Fury Road ansehen. Aber ich kann leider nur morgens mal
> kurz aus dem Haus gehen, wenn diese Randalierer ihren Rausch ausschlafen.
>


--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 1:35:19 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 19:24:46 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Selbstverständlich, aber auch dazu braucht er den / die Zeugen nicht
> persönlich zu kennen.

Wo soll er dann eine ladungsfähige Adresse bekommen, oder sich sicher sein, daß auch der ursprüngliche Zeuge die zusätzlichen Aussagen macht

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 1:42:46 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 19:34 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 19:14:16 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Das sollte auch nicht Aufgabe einer Prozesspartei sein, die
>> Glaubwürdigkeit der gegnerischen Zeugen zu beurteilen. ;)
>
> Die Beurteilung ist natürlich Sache des Gerichts, die Parteien kö nnen aber entsprechende Anträge stellen, was sie bei Aussagenverlesung nicht können.

Die Parteien direkt nicht, aber ihre Vertreter (Anwälte).

>> Können. Müssen aber nicht.
>
> Bei Aussagenverlesung ist das gar nicht mehr möglich und damit sind die Rechte der Parteien beschnitten.

Nur insofern, als dass sie sie nicht direkt wahrnehmen können, nur über
ihre Vertreter. Aber das sollte ggf. durch den "Vorteil" der Anonymität
mehr als ausgeglichen sein.

>> Falls du mich meinst: In meinem "berühmtesten" Schauprozess bestand die
>> "Überprüfung" der Zeugenaussagen in der Verhandlung darin, dass mir noch
>> Ordnungsstrafen wegen "Beleidigung" angedroht wurden, wenn ich auf
>> offensichtliche Lügen hinwies.
>
> Du hast dazu weder vor noch in der Verhandlung entsprechende Anträge gestellt, sondern nach deiner eigenen Aussage sogar gezielt darauf verzichtet. Ohne Beweisanträge läuft vor Gericht nun mal nix.

Was hätte ich denn beantragen sollen? Wenn 2 Aussagen derart gut
übereinstimmen und drei weitere Zeuginnen bereit sind, dasselbe
auszusagen?

--
http://www.hkraus.eu/

Thomas Hochstein

unread,
May 28, 2016, 1:45:02 PM5/28/16
to
Hartmut Kraus schrieb:

> Und muss da drinstehen, wer Anzeige erstattet hat?

Regelmäßig ja.

> Dann ist sowas wohl
> sinnlos ("Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt"), Beispiel:
> http://www.bad-vilbeler-anzeiger.de/suche-nach-brandstifter-hinweise-werden-auf-wunsch-vertraulich-behandelt/

Ausnahmen bestätigen die Regel. Anonyme Hinweise werden allerdings,
wenn sie nicht erkennbares Täterwissen beinhalten, in der Regel keine
ausreichende Grundlage für Eingriffsmaßnahmen sein können.

-thh

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 1:50:31 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 19:35 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 19:24:46 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Selbstverständlich, aber auch dazu braucht er den / die Zeugen nicht
>> persönlich zu kennen.
>
> Wo soll er dann eine ladungsfähige Adresse bekommen,

Die braucht er doch nicht, nur der "Vernehmer".

>oder sich sicher sein, daß auch der ursprüngliche Zeuge die
zusätzlichen Aussagen macht

Welcher Zeuge die Aussagen macht, kann ihm doch wurscht sein?
Hauptsache, es kommen die Aussagen zu den "fraglichen Punkten". Von wem
die kommen könnten, weiß der "Vernehmer" an Hand der Aktenlage
vielleicht sogar besser.


--
http://www.hkraus.eu/

Thomas Hochstein

unread,
May 28, 2016, 2:15:02 PM5/28/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Samstag, 28. Mai 2016 18:43:49 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> Es bedürfte natürlich
>> einiger kleiner Korrekturen in der StPO.
>
> ...einiger winzig kleiner, die das Unmittelbarkeitsprinzip ausheben.

Die "kleinen Korrekturen" wären im wesentlichen die Abschaffung des
Strafprozesses in der derzeitigen Form, ja.

> Auch haben bei dieser Vorgehensweise die Prozeßbeteiligten keine
> Chance, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu beurteilen.

Zum einen das, zum anderen lassen sich bei schriftlichen Protokollen
oder bei Äußerungen Dritter über das, was der Zeuge wahrgenommen hat,
keine Nachfragen stellen, weder zur Klärung noch zur Prüfung des
Wahrheitsgehalts der Angaben.

Zeugenaussagen sind eh problematisches; wenn aber nicht einmal der
Zeuge selbst befragt werden kann, ja gar nicht bekannt ist, wer der
Zeuge ist (möglicherweise der abservierte Lover, fünfmal wegen
Falschaussage verurteilt?), geht der Wert solcher Vorgehensweise gegen
Null.

> Auch wenn es in D das sog. Kreuzverhör nicht gibt, können bisher über
> das Gericht weitere Fragen an die Zeugen gerichtet werden.

Die Prozessbeteiligten (jedenfalls der/die Sitzungsvertreter der
Staatsanwaltschaft und der/die Verteidiger sowie der Angeklagte) haben
ein _eigenes_ Fragerecht (§ 240 StPO). Die Befragung auf dem Umweg
über das Gericht ist der Ausnahmefall (§ 241a StPO).

> Aber wir können gerne diese Änderungen durchführen. Bin mal gespannt,
> wer als erster Zeter und Mordio schreit, wenn er aufgrund (evtl.
> angeblicher) Falschaussagen, die im Prozeß nicht mehr nachprüfbar
> sind, verknackt wird.

Das kann ich Dir sagen: Dein Vorredner. Das tat er ja schon unter dem
geltenden Straf(prozess)recht. (Gibt es eigentlich ein executive
summary, was dabei am Ende herausgekommen ist? Der letzte Stand, an
den ich mich erinnere, war die Verwerfung der Revision als unzulässig
mit einem erfolglosen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung
durch das Revisionsgericht.)

-thh
--
Ressourcen für eine fruchtbringende Diskussion in de.soc.recht.ALL:
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 2:45:05 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 20:14 schrieb Thomas Hochstein:
> w-buechs...@web.de schrieb:
>
>> Am Samstag, 28. Mai 2016 18:43:49 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>>> Es bedürfte natürlich
>>> einiger kleiner Korrekturen in der StPO.
>>
>> ...einiger winzig kleiner, die das Unmittelbarkeitsprinzip ausheben.
>
> Die "kleinen Korrekturen" wären im wesentlichen die Abschaffung des
> Strafprozesses in der derzeitigen Form, ja.

Das wäre nur eine "Verlagerung" der entsprechenden Befragungen aus der /
den öffentlichen Verhandlung / Verhandlungen in nichtöffentliche
Vernehmungen.

>> Auch haben bei dieser Vorgehensweise die Prozeßbeteiligten keine
>> Chance, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu beurteilen.
>
> Zum einen das, zum anderen lassen sich bei schriftlichen Protokollen
> oder bei Äußerungen Dritter über das, was der Zeuge wahrgenommen hat,
> keine Nachfragen stellen, weder zur Klärung noch zur Prüfung des
> Wahrheitsgehalts der Angaben.

Selbstverständlich ließen die sich stellen, nur nicht gleich in der
Verhandlung klären.

> Zeugenaussagen sind eh problematisches; wenn aber nicht einmal der
> Zeuge selbst befragt werden kann, ja gar nicht bekannt ist, wer der
> Zeuge ist (möglicherweise der abservierte Lover, fünfmal wegen
> Falschaussage verurteilt?), geht der Wert solcher Vorgehensweise gegen
> Null.

Das sehe ich also anders. Das wäre natürlich "umständlicher" - aber
immer noch besser als 4 Wochen Krankenhaus für den Zeugen und die
"Perspektive", im Wiederholungsfall das Krankenhaus mit den Füßen voran
zu verlassen - falls er überhaupt noch eingeliefert wird, der Tod nicht
gleich an Ort nd Stelle festgestellt wird ...

Makaber, was? Aber "rechtsstaatlich abgesichert". Auf solche Art
"Rechtspflege" kannst du scheißen!

>> Auch wenn es in D das sog. Kreuzverhör nicht gibt, können bisher über
>> das Gericht weitere Fragen an die Zeugen gerichtet werden.
>
> Die Prozessbeteiligten (jedenfalls der/die Sitzungsvertreter der
> Staatsanwaltschaft und der/die Verteidiger sowie der Angeklagte) haben
> ein _eigenes_ Fragerecht (§ 240 StPO). Die Befragung auf dem Umweg
> über das Gericht ist der Ausnahmefall (§ 241a StPO).

Der eben für solche "Ausnahmen" beschritten werden müsste.

>> Aber wir können gerne diese Änderungen durchführen. Bin mal gespannt,
>> wer als erster Zeter und Mordio schreit, wenn er aufgrund (evtl.
>> angeblicher) Falschaussagen, die im Prozeß nicht mehr nachprüfbar
>> sind, verknackt wird.
>
> Das kann ich Dir sagen: Dein Vorredner.

Also nochmal dazu: Es wäre allerdings auch zehnmal besser gewesen, ich
hätte sie nie wieder gesehen. :-(

> Das tat er ja schon unter dem
> geltenden Straf(prozess)recht. (Gibt es eigentlich ein executive
> summary, was dabei am Ende herausgekommen ist? Der letzte Stand, an
> den ich mich erinnere, war die Verwerfung der Revision als unzulässig
> mit einem erfolglosen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung
> durch das Revisionsgericht.)

So etwa. Ich hatte ja etwa so argumentiert: Mein Rechtsmittelverzicht
wär gem. § wasweißichguckmalselber StPO unzulässig, weil dem Urteil eine
Verständigung zwischen der Richterin und mir vorausging. Nur war das
juristisch gesehen keine Verständigung in diesem Sinne.

--
http://www.hkraus.eu/

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 2:52:33 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 19:50:31 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Die braucht er doch nicht, nur der "Vernehmer".

Der genau welche Aufgaben hat und wie durch das Gericht kontrolliert werden kann?
>
> >oder sich sicher sein, daß auch der ursprüngliche Zeuge die
> zusätzlichen Aussagen macht
>
> Welcher Zeuge die Aussagen macht, kann ihm doch wurscht sein?

Klar doch. Wenn da Aussagen zusammenfantasiert werden, das kann doch dem Beschuldigten egal sein.

> Hauptsache, es kommen die Aussagen zu den "fraglichen Punkten". Von wem
> die kommen könnten, weiß der "Vernehmer" an Hand der Aktenlage
> vielleicht sogar besser.

Dann legen wir am besten den ganzen Prozeß in die Hände des Vernehmers. Hatten wir in einem der deutschen Staaten schon mal. Und braucht keiner mehr.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 2:53:44 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 19:42:46 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> Was hätte ich denn beantragen sollen? Wenn 2 Aussagen derart gut
> übereinstimmen und drei weitere Zeuginnen bereit sind, dasselbe
> auszusagen?

Es gibt ja noch andere Beweismittel. Wenn du keine hattest, hast du eben Pech gehabt.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 3:17:14 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 20:52 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 28. Mai 2016 19:50:31 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Die braucht er doch nicht, nur der "Vernehmer".
>
> Der genau welche Aufgaben hat

Die Aufgabe der Zeugenvernehmung, falls das bis jetzt noch nicht bei dir
angelangt ist.

> und wie durch das Gericht kontrolliert werden kann?

Genauso gut oder schlecht wie der Zeuge persönlich. Mit dem feinen
Unterschied: Der "Vernehmer" ist (Polizei- oder Justiz-) Beamter.

>> >oder sich sicher sein, daß auch der ursprüngliche Zeuge die
>> zusätzlichen Aussagen macht
>>
>> Welcher Zeuge die Aussagen macht, kann ihm doch wurscht sein?
>
> Klar doch. Wenn da Aussagen zusammenfantasiert werden, das kann doch dem Beschuldigten egal sein ...

... von wem, richtig. Das kriegt er aber auch nicht 'raus, indem er den
Zeugen selber befragen kann.

>> Hauptsache, es kommen die Aussagen zu den "fraglichen Punkten". Von wem
>> die kommen könnten, weiß der "Vernehmer" an Hand der Aktenlage
>> vielleicht sogar besser.
>
> Dann legen wir am besten den ganzen Prozeß in die Hände des Vernehmers.

Wollen wir's mal nicht übertreiben, ok?

> Hatten wir in einem der deutschen Staaten schon mal.

Das kann ich nicht beurteilen. Nur den konkreten Fall, in dem ich eine
Frage des Richters so beantwortet habe: "Das habe ich in zwei
Venbehmungen zu Protokoll gegeben - besser könnte ich es hier auch nicht
darlegen." Und damit waren alle zufrieden. ;)

> Und braucht keiner mehr.

"Schauprozesse", in denen das Urteil von vornherein feststeht (bzw. die
Begründung wieder besseren Wissens einfach abkopiert wird), auch nicht.
Mein "Fall E." war aber nicht der erste dieser Art.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 4:32:11 PM5/28/16
to
Am 28.05.2016 um 18:53 schrieb Gottfried Heuser:
> Hartmut Kraus wrote:
>
>> Am 28.05.2016 um 17:15 schrieb Gottfried Heuser:
>>> Der letzte aufmüpfige und ehrenwerte, weil mit seinem guten Namen für Recht
>>> einstehende und seiner Staatsbürgerpflicht nachkommende Bewohner ist erst
>>> vor 2 Wochen nach gut 4 wöchigem Krankenhausaufenthalt zurück.
>>> Und da ging es nur um Ruhestörung, Vandalismus und Beleidigung, die der
>>> Nachbar zur Anzeige brachte.
>>
>> Und was ist aus dieser Anzeige geworden?
>
> Die ist gegen die Auflage an der Teilnahme an einer Verhaltenstherapie und
> Zahlung eines Schadenersatzes gegen 2 der Randalierer vorläufig eingestellt
> worden. Der Dritte muss für 6 Monate ins Gefängnis.
>
> Die nach Bekanntwerden der Anzeige erfolgte schwere Körperverletzung
> wurde nach ca. 4 Wochen eingestellt: Es konnte kein Täter ermittelt werden.
> Logisch: Der Nachbar hat natürlich gesagt, es war dunkel, er habe niemanden
> erkennen können. Auch der will noch eine Weile leben.

Nachvollziehbar. :-( Dass ihr alle zusammen gegen 3 Chaoten nicht
ankommt, allerdings noch nicht so ganz.


--
http://www.hkraus.eu/

Rupert Haselbeck

unread,
May 28, 2016, 4:40:09 PM5/28/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:
Vielleicht hat er ja sogar eingesehen, dass sein von einem halben dutzend
Zeugen bewiesenes höchst unschönes Verhalten nunmal den Tatbestand eines
Strafgesetzes verwirklicht hat und seine ihm zustehende Strafe brav
abgesessen?

MfG
Rupert

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 4:47:04 PM5/28/16
to
Da ist gar nichts bewiesen. (Ja, ich weiß - wenn zwei Zeugen falsch,
aber übereinstimmend aussagen) ...

Aber die Bewährungsauflage halte ich nur zu gerne ein. Warum also sollte
ich sitzen?

--
http://www.hkraus.eu/

Werner Holtfreter

unread,
May 28, 2016, 5:33:21 PM5/28/16
to
Martin Gerdes wrote:

> w-buechs...@web.de schrieb:

>>Nochmals: wir leben NICHT in einem Staat, in dem NICHT jeder
>>jeden anonym denunzieren kann, ohne die Konsequenzen der
>>Verleumdung, uneidlichen Falschaussage, Prozeßbetrug usw.
>>fürchten zu müssen.
>
> Den Satz verstehe ich NICHT. Hast Du Dich in Deinen vielen NICHTs
> verheddert?

Er hat ungewollt eine staatskritische Bemerkung fabriziert, die im
Lichte des Kachelmann-Prozesses nicht völlig abwegig ist: Während
Kachelmann in Untersuchungshaft genommen wurde, fanden die Ermittler
die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung so abwegig, dass sie der
Anzeigeerstatterin vorher ankündigten, dass ihr Computer zwecks
Untersuchung abgeholt wird.
--
Gruß Werner
Gesinnung ist wichtiger als Geist: Katholikentag ohne AfD.
Während in Glaubensfragen immer mehr relativiert wird, ist die
Toleranz gegenüber politischen Überzeugungen deutlich geringer.

w-buechs...@web.de

unread,
May 28, 2016, 6:09:35 PM5/28/16
to
X-No-archive: Yes

Am Samstag, 28. Mai 2016 22:40:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Vielleicht hat er ja sogar eingesehen, dass sein von einem halben dutzend
> Zeugen bewiesenes höchst unschönes Verhalten nunmal den Tatbestand eines
> Strafgesetzes verwirklicht hat und seine ihm zustehende Strafe brav
> abgesessen?

Du verwendest das Wort "einsehen" immer noch im Zusammenhang mit unserem Hartzmut?

Er wird bis an sein (möglicherweise leberfunktionsbedingtes) Ende daran glauben, daß er das Opfer einer gemeinen Verschwörung war.

Hartmut Kraus

unread,
May 28, 2016, 6:39:14 PM5/28/16
to
Mit deinen mehr als saublöden Anspielungen auf irgendwelche
Alkoholprobleme (die's konkret zuletzt am 01.05.2002 gab) kannst du mich
zwar nicht meinen, aber ob du das mal einsiehst ...

Da gibt's übrigens nichts zu glauben - diese "Verschwörung" hat schon
mehr als einmal versucht, mich dauerhaft zu entsorgen, sei es im Sarg,
im Knast oder in einer geschlossenen Abteilung.

Leider wird wohl eben die "Verschwörung" nie einsehen: Wer über meine
Leiche gehen will, muss ein bisschen früher aufstehen, darf nicht ein
gutes halbes Jahrhundert seiner eigenen Geschichte verpennt haben wie
eben diese "Verschwörung". Die heißt übrigens schlicht und ergreifend
"Kapitalismus". Das zu den systemimmanenten Ursachen. Zu meinen eigenen
Fehlern habe ich mich auch schon geäußert.

--
http://www.hkraus.eu/

Rupert Haselbeck

unread,
May 29, 2016, 12:00:08 AM5/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Samstag, 28. Mai 2016 22:40:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Vielleicht hat er ja sogar eingesehen, dass sein von einem halben dutzend
>> Zeugen bewiesenes höchst unschönes Verhalten nunmal den Tatbestand eines
>> Strafgesetzes verwirklicht hat und seine ihm zustehende Strafe brav
>> abgesessen?
>
> Du verwendest das Wort "einsehen" immer noch im Zusammenhang mit unserem
> Hartzmut?

Man wird ja mal träumen dürfen :-(

> Er wird bis an sein (möglicherweise leberfunktionsbedingtes) Ende daran
> glauben, daß er das Opfer einer gemeinen Verschwörung war.

Tja, das wird wohl stimmen. Ein ganz spezieller Typus von Tätern

MfG
Rupert

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 4:35:53 AM5/29/16
to
Am 29.05.2016 um 06:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> w-buechs...@web.de schrieb:
>
>> Am Samstag, 28. Mai 2016 22:40:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>>
>>> Vielleicht hat er ja sogar eingesehen, dass sein von einem halben dutzend
>>> Zeugen bewiesenes höchst unschönes Verhalten nunmal den Tatbestand eines
>>> Strafgesetzes verwirklicht hat und seine ihm zustehende Strafe brav
>>> abgesessen?
>>
>> Du verwendest das Wort "einsehen" immer noch im Zusammenhang mit unserem
>> Hartzmut?
>
> Man wird ja mal träumen dürfen :-(

Bitte, träum' weiter. Davon, dass dein Schwachsinn ernst genommen wird:

>> Er wird bis an sein (möglicherweise leberfunktionsbedingtes) Ende daran
>> glauben, daß er das Opfer einer gemeinen Verschwörung war.
>
> Tja, das wird wohl stimmen. Ein ganz spezieller Typus von Tätern

Klar. Wie gesagt, mit dieser "Verschwörung" (also wie sie die Anklage
"konstruierten", ihre Aussagen "koordinierten") hat das blonde
Nervenbündel ja vor Gericht noch "angegeben".

Also was bitteschön sollte ich in diesem Fall einsehen? Das einzige, was
ich einsehe: Diesen aussichtslosen Kampf hätte ich schon viel früher
aufgeben müssen. Um wen eigentlich? Spätestens, als ich sah, wie sie
private Post breitlatscht - mit oder ohne Kenntnis des Inhalts und gegen
den ausdrücklichen Willen des Absenders. Ich dachte ja, ich seh's nicht
- das kann doch nicht freiwillig sein. War's aber.

--
http://www.hkraus.eu/

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 6:12:17 AM5/29/16
to
Am 28.05.2016 um 17:16 schrieb Hartmut Kraus:
> Am 28.05.2016 um 16:38 schrieb Theodor Hellwald:
>> Am 28.05.2016 um 16:31 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Am Samstag, 28. Mai 2016 12:06:45 UTC+2 schrieb Gottfried Heuser:
>>>
>>>> Vor ein paar Tagen war eine Begehung des Vermieters (Stadt /
>>>> Sozialdienst),
>>>> aber die haben irgendwie Wind davon bekommen und waren ausgeflogen.
>>>>
>>>> Wie ich vor ein paar Tagen zwangsweise (lautstarke "Diskussion" im
>>>> Treppenhaus) mitbekommen habe, sind diese zwei jungen Mädchen/Frauen,
>>>> wasauchimmer, schon vor mehreren Wochen aus einem Heim abgehauen.
>>>>
>>>> Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne
>>>> meine
>>>> Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
>>>> Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.
>>>
>>> Was hätte er denn dMn unternehmen sollen? Dass Kinder aus einem Heim
>>> abhauen
>>> und Bewohner bei einem Vermieterbesuch abwesend sind, ist kein Indiz
>>> für eine
>>> Straftat.
>>>
>>>> Die Mädchen sehen im übrigen schrecklich übernächtig, dreckig und auch
>>>> irgendwie traurig aus.
>>>
>>> Wundert mich bei Heimausreißern jetzt nicht wirklich.
>>>
>>>> Ich will auch nicht wissen was in der Wohnung so
>>>> alles vor sich geht.
>>>
>>> Wenn dich das nicht interessiert, was wolltest du dann bei der Polizei?
>>>
>>>
>>> Für ausgebüxte Minderjährige interessiert sich vermutlich eher das
>>> Jugendamt.
>>>
>> Spätestens wenn die beiden tot aufgefunden werden würdest du dir
>> hoffentlich keine Vorwürfe machen. Vollpfosten!^^
>
> Hm, welche sollte er sich machen? Was soll man (oder was wollte
> Gottfried) denn bei der Polizei anzeigen? Verdacht auf welche Straftat?
> Das einzige, was er weiß, dass sie aus einem Heim abgehauen sind und bei
> den Dreien "Unterschlupf gefunden" haben. Schon zu welchen
> "Bedingungen", weiß er nicht. Aber möglicherweise noch besser als im
> Heim, oder warum gehen sie nicht zurück ...
>
Du hast schonmal von Drogensucht, Zwangsprostitution, Kinderpornografie
und/oder Menschenhandel gehört? Allein die Tatsache das es sich um 2
gesuchte Ausreisser handelt sollte dem Polizisten schon ausreichen das
ganze weiter zu verfolgen. Oder wo bleibt der Anspruch unserer Regierung
das dieser Staat sich insbesonders um Kinder kümmern muss? MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 6:16:29 AM5/29/16
to
Am 28.05.2016 um 18:53 schrieb Gottfried Heuser:
MAch die Meldung anonym an Jugendamt und örtlichem Polizeirevier per
Brief, dann hast du alles gemacht was du dir zumuten kannst und damit
ists gut. Aber, könnte es nicht sein das diese bösen Jungs einen
Anschlag mit islamistischen Hintergrund planen? Dann ist die Staatsmacht
i.Zw. schneller vor Ort und etwas rigoroser im Anklopfen....^^;-) MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 6:18:00 AM5/29/16
to
Am 28.05.2016 um 22:49 schrieb Martin Gerdes:
> Gottfried Heuser <vorname....@invalid.invalid> schrieb:
>
>> Liebe Leute: Streitet euch bitte nicht hier virtuell. Ich bin alt und auch
>> des Kämpfens im richtigen Leben müde geworden.
>
>> Irgendwie sehe ich bei allem Parallelen zu Mad Max. Ich würde ja gerne mal
>> ins Kino gehen und Fury Road ansehen. Aber ich kann leider nur morgens mal
>> kurz aus dem Haus gehen, wenn diese Randalierer ihren Rausch ausschlafen.
>
> Wenn Dein Leben so stark durch diese Spezialisten beeinträchtigt ist,
> könnte ein Wohnungswechsel sinnvoll sein (selbst wenn Du ihn selbst
> bezahlen mußt). Geld kann man wieder bekommen (oder sparen), die
> Gesundheit bekommt man nicht zurück.
>
Das Problem wird sein, auch eine bezahlbare andere Wohnung zu bekommen.
Im übrigen kann ihn bei der neuen Wohnung ruckzuck dasselbe Schicksal
ereilen! MfG theo

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 6:28:48 AM5/29/16
to
Tja, sollte. Aber so lange anonyme Anzeigen gar nicht aufgenommen werden
"dürfen", weil die Beschuldigten ein "Recht auf Information" haben, wer
sie beschuldigt ...

--
http://www.hkraus.eu/

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 6:36:13 AM5/29/16
to
Nun, wenn was passiert, dann müssen sich Jugendamt etc.pp. erklären!
Denn wegschmeissen dürfen sie solche Hinweise auch nicht, die werden
fein gelesen und abgeheftet! MfG theo

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 6:46:54 AM5/29/16
to
Müssen sie? Du siehst ja, was auf Anzeigen und dementsprechende Urteile
schon passiert ist, ohne dass sich jemand erklären musste. Die Behörden
haben doch ganz korrekt gem. der einschlägigen Gesetze gehandelt.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 6:50:22 AM5/29/16
to
Dafür gibt's aber nun leider überhaupt keine Anhaltspunkte.

> Dann ist die Staatsmacht
> i.Zw. schneller vor Ort und etwas rigoroser im Anklopfen....^^;-) MfG theo

--
http://www.hkraus.eu/

Werner Holtfreter

unread,
May 29, 2016, 7:49:55 AM5/29/16
to
Du hast wieder mal den Punkt nicht erkannt. Obwohl er dich hier
direkt anspringt:

>> Dann ist die Staatsmacht i.Zw. schneller vor Ort und etwas
>> rigoroser im Anklopfen....^^;-)

Das erinnert mich an die hübsche Geschichte, in denen jemand bei der
Polizei anruft, auf seinem Grundstück seien Einbrecher und dem
beschieden wurde, es sei momentan keine Streife verfügbar.

Beim zweiten Anruf teilte er nur kurz mit, er habe die Einbrecher
erschossen und legte auf. Die Polizei erschien nun sofort und
verhaftete die noch lebenden Einbrecher.

Er wurde dann streng gefragt, weshalb er fälschlich behauptet habe,
geschossen zu haben. Er fragte nur zurück, weshalb man denn
fälschlich behauptet habe, keine Streife zu haben.

Ich finde den Text nicht mehr, hat den noch jemand?

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 8:12:34 AM5/29/16
to
Mit erklären meine ich gegenüber einem Mikrofon aka Öffentlichkeit...

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 8:13:20 AM5/29/16
to
Wo ein Wille ist, ist ein Weg....^^;-)

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 8:14:05 AM5/29/16
to
Am 29.05.2016 um 13:49 schrieb Werner Holtfreter:
> Hartmut Kraus wrote:
>
>> Am 29.05.2016 um 12:16 schrieb Theodor Hellwald:
>>> Aber, könnte es nicht sein das diese bösen
>>> Jungs einen Anschlag mit islamistischen Hintergrund planen?
>>
>> Dafür gibt's aber nun leider überhaupt keine Anhaltspunkte.
>
> Du hast wieder mal den Punkt nicht erkannt. Obwohl er dich hier
> direkt anspringt:
>
>>> Dann ist die Staatsmacht i.Zw. schneller vor Ort und etwas
>>> rigoroser im Anklopfen....^^;-)
>
> Das erinnert mich an die hübsche Geschichte, in denen jemand bei der
> Polizei anruft, auf seinem Grundstück seien Einbrecher und dem
> beschieden wurde, es sei momentan keine Streife verfügbar.
>
> Beim zweiten Anruf teilte er nur kurz mit, er habe die Einbrecher
> erschossen und legte auf. Die Polizei erschien nun sofort und
> verhaftete die noch lebenden Einbrecher.
>
> Er wurde dann streng gefragt, weshalb er fälschlich behauptet habe,
> geschossen zu haben. Er fragte nur zurück, weshalb man denn
> fälschlich behauptet habe, keine Streife zu haben.
>
> Ich finde den Text nicht mehr, hat den noch jemand?
>
Genau SO war das gedacht!

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 8:18:15 AM5/29/16
to
Am 29.05.2016 um 13:49 schrieb Werner Holtfreter:
> Hartmut Kraus wrote:
>
>> Am 29.05.2016 um 12:16 schrieb Theodor Hellwald:
>>> Aber, könnte es nicht sein das diese bösen
>>> Jungs einen Anschlag mit islamistischen Hintergrund planen?
>>
>> Dafür gibt's aber nun leider überhaupt keine Anhaltspunkte.
>
> Du hast wieder mal den Punkt nicht erkannt. Obwohl er dich hier
> direkt anspringt:
>
>>> Dann ist die Staatsmacht i.Zw. schneller vor Ort und etwas
>>> rigoroser im Anklopfen....^^;-)

Schon klar. Nur ob Gottfried darüber lachen kann ...

> Das erinnert mich an die hübsche Geschichte, in denen jemand bei der
> Polizei anruft, auf seinem Grundstück seien Einbrecher und dem
> beschieden wurde, es sei momentan keine Streife verfügbar.
>
> Beim zweiten Anruf teilte er nur kurz mit, er habe die Einbrecher
> erschossen und legte auf. Die Polizei erschien nun sofort und
> verhaftete die noch lebenden Einbrecher.
>
> Er wurde dann streng gefragt, weshalb er fälschlich behauptet habe,
> geschossen zu haben. Er fragte nur zurück, weshalb man denn
> fälschlich behauptet habe, keine Streife zu haben.
>
> Ich finde den Text nicht mehr, hat den noch jemand?

Hier ist er:

Günter F. (vollständiger Name bekannt) ein älterer Herr aus Harsum im
Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau
ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen
lassen Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im
Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei
waren, Geräte zu stehlen.
Er rief die Polizei an, wo man ihn fragte, ob die Einbrecher auch bei
ihm im Wohnhaus wären.
Er sagte: "Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei
sind, mich zu bestehlen."
Der Polizist sagte "Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen Sie
die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht,
schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.
Günter sagte: "Okay."
Er legte auf und zählte bis 30. Dann rief er wieder bei der Polizei an.
"Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen
aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu
beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte auf.
Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein
Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr,
ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.. ein.
Beide Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen.
Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: "Sie haben doch gesagt, Sie
hätten die Einbrecher erschossen!
Günter antwortete: "Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!"



--
http://www.hkraus.eu/

usenet

unread,
May 29, 2016, 8:21:34 AM5/29/16
to
Er hätte lieber Politiker erschießen sollen, denn die stehlen noch viel
mehr Sachen.

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 8:30:06 AM5/29/16
to
Daraus würden sich die drei Chaoten aber auch nichts machen.

--
http://www.hkraus.eu/

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 8:58:34 AM5/29/16
to
Welche 3 Chaoten? Die sind dann wegen Terrorverdacht erstmal weg vom
Fenster.....^^

Christian Treffler

unread,
May 29, 2016, 9:04:31 AM5/29/16
to
Hartmut Kraus schrieb:

> "Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen
> aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu
> beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte auf.
> Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein
> Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr,
> ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.

Da stellen sich mir zwei Fragen:

1)
Hat sich diese Geschichte wirklich so zugetragen, oder ist das eine
urbane Legende?
Ich glaube eher an letzteres. Mir will nicht in den Kopf, warum hier die
Feuerwehr anrücken musste, außer um die Geschichte auszuschmücken.

2)
Falls die Geschichte wahr ist: Hat Herr den Einsatz bezahlen müssen? Es
war deutlich mehr Aufwand geboten als bei einem einfachen Einbruch,
verursacht durch das Vortäuschen einer Tötung.

Bonusfrage zu 2):
Falls der Einsatz bezahlt werden musste, auch der sinnlose der
Feuerwehr?

CU,
Christian

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:05:41 AM5/29/16
to
Am 29.05.2016 um 14:21 schrieb usenet:

> Er hätte lieber Politiker erschießen sollen, denn die stehlen noch viel
> mehr Sachen.

Du musst ein ganz kleines bisschen verrückt sein. Egal, was irgend
jemand tut, das berechtigt niemaden zu einer Straftat. Und Mord ist eine.

--
http://www.hkraus.eu/

usenet

unread,
May 29, 2016, 9:15:46 AM5/29/16
to
Hartmut Kraus:
Aber Notwehr nicht.

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:18:40 AM5/29/16
to
Einen erschießen, weil er irgendwann mal was gestohlen hat, ist aber
keine Notwehr.

--
http://www.hkraus.eu/

usenet

unread,
May 29, 2016, 9:19:49 AM5/29/16
to
Hartmut Kraus:
> Am 29.05.2016 um 15:15 schrieb usenet:
>> Hartmut Kraus:
>>> Am 29.05.2016 um 14:21 schrieb usenet:
>>>
>>>> Er hätte lieber Politiker erschießen sollen, denn die stehlen noch viel
>>>> mehr Sachen.
>>>
>>> Du musst ein ganz kleines bisschen verrückt sein. Egal, was irgend
>>> jemand tut, das berechtigt niemaden zu einer Straftat. Und Mord ist
>>> eine.
>>
>>
>> Aber Notwehr nicht.
>
> Einen erschießen, weil er irgendwann mal was gestohlen hat, ist aber
> keine Notwehr.


Hängt vom Richter ab.

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:21:10 AM5/29/16
to
Eher Gottfried wegen Vortäuschen einer Straftat

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:24:02 AM5/29/16
to
Kaum. § 32 StGB:

"(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
_gegenwärtigen_ rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden."

--
http://www.hkraus.eu/

Werner Holtfreter

unread,
May 29, 2016, 9:41:11 AM5/29/16
to
Christian Treffler wrote:

> Hartmut Kraus schrieb:
>
>> "Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher
>> Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht
>> mehr zu beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte
>> auf. Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei,
>> ein Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der
>> Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der
>> Familie F.
>
> Da stellen sich mir zwei Fragen:
>
> 1)
> Hat sich diese Geschichte wirklich so zugetragen, oder ist das
> eine urbane Legende?

Es ist sicherlich eine Fabel, aber aus dem Leben gegriffen:

www.welt.de/regionales/bayern/article148946169/Juwelier-ausgeraubt-doch-Polizei-hat-keine-Zeit.html

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 9:45:39 AM5/29/16
to
Ja, dazu gehört auch ein Dieb der mit deinem Eigentum auf der Flucht
ist! Glaubs mir, es ist so!

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 9:46:31 AM5/29/16
to
ANONYM!^^

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:52:48 AM5/29/16
to

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 9:57:13 AM5/29/16
to
Anonyme Anzeigen nimmt ja keiner an ...

Dein Humor gefällt mir zwar, aber Gottfried hilft's wohl kaum.

--
http://www.hkraus.eu/

Lothar Frings

unread,
May 29, 2016, 10:24:05 AM5/29/16
to
Theodor Hellwald tat kund:
Nein, du darfst keinen Taschendieb erschießen,
der mit deiner Brieftasche wegrennt.

Lothar Frings

unread,
May 29, 2016, 10:30:29 AM5/29/16
to
Christian Treffler tat kund:

> Hartmut Kraus schrieb:
>
> > "Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen
> > aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu
> > beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte auf.
> > Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein
> > Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr,
> > ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.
>
> Da stellen sich mir zwei Fragen:
>
> 1)
> Hat sich diese Geschichte wirklich so zugetragen, oder ist das eine
> urbane Legende?

Hat sie nicht. Es ist unfair, aus dem Netdigest
abzuschreiben. Da stand das nämlich - besser gemacht -
vor vier Jahren drin.

Message-ID: <9p5p0h...@mid.uni-berlin.de>

w-buechs...@web.de

unread,
May 29, 2016, 10:56:26 AM5/29/16
to
X-No-archive: Yes

Am Sonntag, 29. Mai 2016 15:45:39 UTC+2 schrieb Theodor Hellwald:

> Ja, dazu gehört auch ein Dieb der mit deinem Eigentum auf der Flucht
> ist! Glaubs mir, es ist so!

In deiner eigenen kleinen Welt und im Dunstkreis der Pinkelpfützchen an deiner Stehbierhalle vielleicht. In der realen Welt gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Notwehr.

Frank Kozuschnik

unread,
May 29, 2016, 11:16:41 AM5/29/16
to
w-buechs...@web.de:

> In der realen Welt gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
> auch bei Notwehr.

Eine Notwehrhandlung muss nicht verhältnismäßig sein.

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 11:16:53 AM5/29/16
to
Am 29.05.2016 um 16:30 schrieb Lothar Frings:
> Christian Treffler tat kund:
>
>> Hartmut Kraus schrieb:
>>
>>> "Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen
>>> aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu
>>> beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte auf.
>>> Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein
>>> Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr,
>>> ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.
>>
>> Da stellen sich mir zwei Fragen:
>>
>> 1)
>> Hat sich diese Geschichte wirklich so zugetragen, oder ist das eine
>> urbane Legende?
>
> Hat sie nicht. Es ist unfair, aus dem Netdigest
> abzuschreiben.

Ok, entschuldige, dass ich die Quellenangabe vergessen habe: ,)

Welche war's doch gleich, und welche Variante ...

https://www.google.de/#q=6+Einsatzwagen+der+Polizei,+ein+Sondereinsatz-Kommando,+ein+Hubschrauber,+f%C3%BCnf+L%C3%B6schwagen+der+Feuerwehr,+&gws_rd=cr

Also Günter F. aus Harsum und sein Carport oder George Phillips aus
Meridian (Mississippi) und sein Geräteschuppen ...

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 11:21:05 AM5/29/16
to
Schon. Ergibt sich schon aus der Formulierung "erfoderlich":

"Notwehr ist die Verteidigung, die _erforderlich_ ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden."

--
http://www.hkraus.eu/

Gottfried Heuser

unread,
May 29, 2016, 11:29:03 AM5/29/16
to
Theodor Hellwald wrote:

>Am 28.05.2016 um 18:53 schrieb Gottfried Heuser:
>> Die nach Bekanntwerden der Anzeige erfolgte schwere Körperverletzung
>> wurde nach ca. 4 Wochen eingestellt: Es konnte kein Täter ermittelt werden.
>> Logisch: Der Nachbar hat natürlich gesagt, es war dunkel, er habe niemanden
>> erkennen können. Auch der will noch eine Weile leben.
>>
>MAch die Meldung anonym an Jugendamt und örtlichem Polizeirevier per
>Brief, dann hast du alles gemacht was du dir zumuten kannst und damit
>ists gut.

Ich habe heute nach dem Gottesdienst mit dem Pfarrer darüber sprechen
können. Er hat sofort die Polizei gerufen, die wohl auch sofort reagiert
hat: Die Wohnung der Randalierer ist leer. Nachbarn berichten mir gerade, es
war wohl sehr laut gewesen bei der Aktion.
Die Mädchen sind inzwischen im Krankenhaus, anschießend kommen sie in eine
Notunterkunft des CVJM. Angeblich sollen die Zustände in dem Heim, wo sie
untergebracht waren, extrem übel gewesen sein. Dahin zurück geht natürlich
nicht, das muss und wird jetzt hoffentlich geklärt werden.

Ich hoffe diese Ganoven besitzen noch ein wenig Anstand und vergreifen
sich nicht an einem Geistlichen, der sie verpetzt hat.

>Aber, könnte es nicht sein das diese bösen Jungs einen
>Anschlag mit islamistischen Hintergrund planen? Dann ist die Staatsmacht
>i.Zw. schneller vor Ort und etwas rigoroser im Anklopfen....^^;-) MfG theo

Ich habe in meinem Leben nur ein einziges Mal gelogen. Meine Frau hat mir
jedoch noch vor unserer Hochzeit die Lüge um mein Alter verziehen. Eine
solche wahrheitswidrige Aussage, wie du sie oben vorschlägst, um Hilfe zu
bekommen, ist für mich überhaupt keine Option.

Außerdem: "Du sollst nicht falsch Zeugnis von dir geben wider deinem
Nächsten."

Ich bedanke mich für die vielen Anregungen und Meinungen zu dem Thema und
hoffe, meine Nachbarn, ich und (was wohl nochviel wichtiger ist) die jungen
Mädchen finden endlich Ruhe und können jetzt ein friedliches Leben führen.

Frank Kozuschnik

unread,
May 29, 2016, 11:32:03 AM5/29/16
to
Hartmut Kraus:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Eine Notwehrhandlung muss nicht verhältnismäßig sein.
>
> Schon. Ergibt sich schon aus der Formulierung "erfoderlich":
>
> "Notwehr ist die Verteidigung, die _erforderlich_ ist, um einen
> gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
> abzuwenden."

"Erforderlich" und "verhältnismäßig" sind nicht dasselbe. Einen
Einbrecher zu erschießen ist nicht verhältnismäßig, aber es kann
erforderlich sein, um dessen Angriff abzuwenden.

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 11:39:06 AM5/29/16
to
Naja, wie Gerichte das auslegen, siehst du ja (weiß nun nicht, ob das
die Regel ist):

http://www.welt.de/vermischtes/article154777312/Hausbesitzer-erschiesst-18-jaehrigen-Einbrecher.html

Totschlag, obwohl kein Zweifel an der Notwehrsituation vorlag ...

--
http://www.hkraus.eu/

Harald Hengel

unread,
May 29, 2016, 1:09:23 PM5/29/16
to
Penn Erwin schrieb:

> Wenn du Straftaten zur Anzeige bringst und dich von diesen Leuten
> bedroht fühlst, hast du ein Recht auf Schutz.

ROTFL.

> Außerdem, wenn ihr vor diesen Leuten immer wieder kuscht, ändert
> sich nichts.

Stimmt.

Grüße Harald

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 1:27:01 PM5/29/16
to
Das wurde vor Monaten hier schon anders diskutiert, damals hab ich genau
den Einwand geführt das man die Verhältnismässigkeit waren müsste. Wurde
von den angeblichen Fachleuten hier verneint! MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 1:27:40 PM5/29/16
to
Das bedeutte das du einen Autodieb mit der Waffe stoppen kannst!

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 1:30:06 PM5/29/16
to
Erstens ist der Fall noch nicht vorr Gericht, zweitens haben in den
beiden anderen Fällen die Schützen den Opfern in den Rücken geschossen!^^

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 1:32:44 PM5/29/16
to
War auch nicht ganz ernst gemeint, daher der Smilie. Aber der Zwerg
eiligt die Fettel o.s.ä.;-)

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 1:50:10 PM5/29/16
to
Also auf der Flucht, und das war nach deiner Auslegung Notwehr:

Am 29.05.2016 um 15:45 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 29.05.2016 um 15:23 schrieb Hartmut Kraus:
>> Am 29.05.2016 um 15:19 schrieb usenet:
>>> Hartmut Kraus:
>>>> Einen erschießen, weil er irgendwann mal was gestohlen hat, ist aber
>>>> keine Notwehr.
>>>
>>>
>>> Hängt vom Richter ab.
>>
>> Kaum. § 32 StGB:
>>
>> "(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
>> _gegenwärtigen_ rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
>> abzuwenden."
>>
> Ja, dazu gehört auch ein Dieb der mit deinem Eigentum auf der Flucht
> ist! Glaubs mir, es ist so!

--
http://www.hkraus.eu/

Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2016, 2:15:02 PM5/29/16
to
Werner Holtfreter schrieb:

> Das erinnert mich an die hübsche Geschichte, in denen jemand bei der
> Polizei anruft, auf seinem Grundstück seien Einbrecher und dem
> beschieden wurde, es sei momentan keine Streife verfügbar.

Wohlgemerkt: keine Streife verfügbar, um sich mit dem gemeldeten
Einbruch zu befassen, weil die vorhandenen Streifen anderweitig
gebunden sind.

Vergegenwärtigt man sich das, ist diese Geschichte nicht hübsch,
sondern traurig. [1]

> Beim zweiten Anruf teilte er nur kurz mit, er habe die Einbrecher
> erschossen und legte auf. Die Polizei erschien nun sofort und
> verhaftete die noch lebenden Einbrecher.

Sie hat also Streifen von anderen Aufgaben abgezogen, die weniger
bedeutsam waren als ein Mord, aber nicht weniger bedeutend als ein
Einbruch. (An dieser Stelle ist die Geschichte wenig realistisch, weil
Meldungen über Einbrüche eine hohe Priorität haben. Ersetzt man den
Einbruch durch Ruhestörung, passt sie aber durchaus.)

> Er wurde dann streng gefragt, weshalb er fälschlich behauptet habe,
> geschossen zu haben. Er fragte nur zurück, weshalb man denn
> fälschlich behauptet habe, keine Streife zu haben.

Das hat man ja nicht - man hatte nur keine für seinen Einbruch.

-thh

[1] Das betrifft nicht unbedingt die Polizei, aber für den
Rettungsdienst ist es leider mittlerweile nicht ungewöhnlich, unter
der Schilderung eines potentiell lebensbedrohlichen Notfalls
angefordert zu werden, obschon allenfalls eine Befindlichkeitsstörung
vorlag. Macht Sinn, denn die Zuzahlung ist nicht teurer, sondern ggf.
billiger als das Taxi, der Rettungsdienst kommt mit Blaulicht sofort,
und man kommt ggf. schneller in der Notaufnahme dran (die ansonsten
für das Wehwehchen ggf. gar nicht zuständig wäre). Für den Einzelnen
eine "hübsche" Sache, gesamtgesellschaftlich eher nicht so hilfreich.

Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2016, 2:15:02 PM5/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> In der realen Welt gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch
> bei Notwehr.

Es mag ein hartes Wort sein, aber es passt hier: Unsinn.

Notwehr unterscheidet sich gerade dadurch, dass sie nicht
verhältnismäßig im engeren Sinne sein muss, von anderen
Rechtfertigungsgründen.

w-buechs...@web.de

unread,
May 29, 2016, 2:30:14 PM5/29/16
to
X-No-archive: Yes

Am Sonntag, 29. Mai 2016 20:15:02 UTC+2 schrieb Thomas Hochstein:

> Es mag ein hartes Wort sein, aber es passt hier: Unsinn.
>
> Notwehr unterscheidet sich gerade dadurch, dass sie nicht
> verhältnismäßig im engeren Sinne sein muss, von anderen
> Rechtfertigungsgründen.

OK, mit der Definition von VErhältnismäßigkeit in anderen Bereichen mag das nicht zu fassen sein. Notwehr darf aber auch nur angemessen sein, ein Angriff auf die eigene Person rechtfertigt nicht jedes Abwehrmittel.

Theodor Hellwald

unread,
May 29, 2016, 3:15:49 PM5/29/16
to
Nein, ein gegenwärtiger Angriff liegt eben nicht vor wenn jemand ohne
Beute flüchtet! Hat er die Beute immer noch bei sich, liegt auch ein
Angriff vor.... in den dort erwähnten Fällen dei schon vor Gericht
verhandelt wurden lag kein Angriff mehr vor da alle Täter ohne Beute
flüchteten..... MfG theo

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 3:28:57 PM5/29/16
to
Ah so, klar.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
May 29, 2016, 3:44:18 PM5/29/16
to
Funktioniert auch nicht. Mit dem Rettungsdienst kommen ausgebildete
Leute mit einigem Equipment, eben zur Erkennung und ersten Behandlung
von Notfällen. Wenn's keiner ist, wird er auch nicht zur Notaufnahme
gefahren. Die ihn auch, da "nicht zuständig", gar nicht aufnehmen würde,
schon gar nicht bevorzugt.

--
http://www.hkraus.eu/

Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2016, 4:00:02 PM5/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:
Ich empfinde es wenig hilfreich, Begriffe wie "Angemessenheit"
einzuführen; und selbstverständlich rechtfertigt ein "Angriff auf die
eigene Person" nicht "jedes" Abwehrmittel. Die Frage ist aber doch -
jenseits dessen, das Notwehr nicht nur gegen Angriffe auf die eigene
Person in Betracht kommt -: welches rechtfertigt sie, und welches
nicht?

Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne umfasst drei Unterpunkte:
Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren
Sinne. Nur die ersten zwei sind aber bei der Notwehr erforderlich.

Die Notwehrhandlung muss zunächst _geeignet_ sein, den Angriff zu
beenden. Ungeeignete Notwehrhandlungen sind unzuläsig.

Die geeignete Notwehrhandlung muss sodann _erforderlich_ sein, den
Angriff zu beenden. Von mehreren in Betracht kommenden Mitteln darf
nur das mildeste wirksame zum Einsatz kommen.

Und das ist es dann - eine Abwägung zwischen dem durch den Angriff
gefährdeten und dem durch die Notwehr beeinträchtigten Rechtsgut ist
gerade nicht erforderlich.

Insofern rechtfertigt ein Angriff auf die eigene Person - oder das
Eigentum, oder das Hausrecht, oder die Ehre - das mildeste geeignete
Abwehrmittel. Soweit hast Du Recht. Außerhalb der Notwehr müsste die
Abwehr aber auch verhältnismäßig im engeren Sinne sein - im
Zweifelsfall müsstet Du hinnehmen, dass jemand in Deinem Flur
verbleibt, wenn Du ihn nicht entfernen kannst, ohne ihn schwer zu
verletzen oder zu töten. Und genau diese Einschränkung gibt es bei der
Notwehr nicht.

-thh
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Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
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