Lutz Meisinger schrieb:
> Im Juli 2021 habe ich auf dem Nettomarktparkplatz in Parchim, eine
> Kleinstadt, geparkt. Daraufhin hat man mir wegen Parkverstoß (keine
> Parkscheibe) eine Bußgeldforderung (heißt das so?) von 25 Euro an die
> Scheibe gesteckt.
Das war eher keine "Bußgeld"-Forderung. Es wird wohl eine Aufforderung
zur Zahlung einer Vertragsstrafe gewesen sein
> Jetzt kommt die Zahlungserinnerung. Keine Rede davon,
> dass man von einer Strafverfolgung absähe, wenn ich einen Kassenbon
> vorlegen könnte (habe ich auch weggeworfen).
Es geht ja auch nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinn. Es geht um
einen vertraglichen Anspruch
> All das hat mit der Polizei nichts zu tun, denn es ist die Estrella
> GmbH, beauftragt vom dänischen (gelben Hunde-)Netto. Gibt es jetzt eine
> neue Polizei, die Strafen verhängen und einziehen kann?
Nein. Solche Unternehmen übernehmen i.d.R. die Parkraumbewirtschaftung
für ihre Vertragspartner. Mit polizeilichen Aufgaben hat das nichts zu tun.
Ein zunehmend größeres Problem bei den Parkplätzen der Einkaufsmärkte
besteht bekanntlich darin, dass Autofahrer diese privaten Flächen
durchaus nicht selten zum Parken missbrauchen, obwohl sie in den Laden
überhaupt nicht (oder nur für einen Bruchteil der Parkzeit) zum
Einkaufen gehen. Ob das nun Fahrzeuge von Leuten, welche in der
Nachbarschaft einkaufen gehen oder sonst zu tun haben, von Touristen
oder von Leuten sind, die ihren Arbeitsplatz in der Gegend haben, ist
für die Geschäftsinhaber egal. Das Problem besteht darin, dass es Leute
gibt, welche unverschämt genug sind, ungeniert fremder Leute Eigentum zu
nutzen, nur weil sie schlicht zu faul (oder zu geizig) sind, sich einen
legalen Parkplatz zu suchen, und damit den Kunden der Geschäfte den für
diese vorgesehenen Parkraum wegnehmen.
> Es war ein sonniger Vormittag, der Parkplatz war zu einem Drittel
> belegt, es war viel Platz, 30 Parkplätze. Ich war eine halbe Stunde im
> Laden. Normalerweise gehen ja die Discounter nicht gegen ihre Kunden vor.
Sie gingen lange nicht gegen die Falschparker vor. Aber irgendwann wirkt
es sich eben auf den Umsatz aus, wenn der Parkraum, bzw. Teile
desselben, regelmäßig von allzu vielen Fremdparkern belegt ist.
> "Das Parken ohne gültigen Parkschein oder mit abgelaufener Parkscheibe
> stellt einen Verstoß gegen die Parkordnung dar. Auch kann ein solcher
> Verstoß verbotenen Eigenmacht im Sinne des § 858 BGB darstellen.
> Beweisfotos liegen vor." steht in der Mahnung.
>
> Natürlich werde ich in diesen Laden nicht mehr gehen, aber was tun, wenn
> die anderen Discounter nachziehen?
Sich rechtmässig verhalten? Ist das wirklich zu viel verlangt?
> Also: dürfen die das? Und wenn ja, was dürfen die noch - ohne Behörde?
> Zum Beispiel Abschleppen?
Natürlich dürfen die das auf ihrem Gelände. Warum sollte jemand dulden
müssen, dass andere ihr Eigentum, ihren Besitz ungefragt nutzen?
Sie dürfen durchaus auch Fahrzeuge von dort entfernen lassen (und die
Kosten dafür vom Übeltäter einfordern). Natürlich müssen sie aber dem
Eigentümer ermöglichen, wieder an sein Fahrzeug zu kommen, z.B. indem
sie ihm mitteilen, wo es abgeholt werden kann.
MfG
Rupert