Hallo,
Am 19.11.2016 um 14:47 schrieb F.K.Siebert:
> Am 17.11.2016 um 22:20 schrieb Masko Müller, Hamburg:
>> Hallo,
>>
>> ich habe eine Hypothek (Eigentumswohnungskauf) aufgenommen, dabei sind
>> rund 30% der Gesamtsumme für Renovierungsarbeiten vorgesehen (meine
>> Angaben gegenüber der Bank).
vermutlich ist es keine Hypothek, sondern eine Grundschuld.
> Eine Hypothek dient normalerweise der Finanzierung einer Immobilie und
> wird zu 100% dem Verkäufer ausgezahlt.
> So war es, als ich vor 30Jahren meine Wohnung gekauft habe.
> Es wäre daher interessant zu erfahren, welche Sondervereinbahrungen du
> mit deiner Bank geschlossen hast.
Du nimmst ein Darlehen auf. Die Grundschuld sichert dieses Darlehen ab.
Letztlich ist es zweitrangig, was du mit dem Darlehen anstellst. Dein
Beispiel von vor 30 Jahren ist da halt nur ein Beispiel.
Hier ist was anderes passiert, wie der OP doch beschrieben hat. Das
finanzierende Institut hat überschlagen, wie viel die Immo *nach* der
Renovierung wert ist. Das war die Beleihungsgrenze (bzw. xx% dieses
Wertes). Jetzt möchte das Institut natürlich wissen, ob sich der OP an
die vereinbarte Regelung gehalten hat. Eine neue Couch, wie hier schon
mehrfach angemerkt, erhöht den Wert der ETW um keinen Cent.
Falls das Geld zweckentfremdet verwendet wurde, muss er nachverhandeln,
ggf. einen Zinsaufschlag in Kauf nehmen etc.
> Um deine Renovierung der erworbenen Eigentumswohnung zu finanzieren,
> musst du einen gesonderten Darlehensvertrag abschließen, und da
> interessiert es die Bank nicht, wie du deine Wohnung renovierst.
Nein, das ist weder regelmäßig noch im konkreten Fall korrekt.
Gruß
Harald Friis