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elktr.Weidezaun in Wohnsiedlung

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Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 9:04:59 AM4/24/04
to
Hallo,
kann mir hier jemand Infos geben, über das Betreiben von elektrischen
Weidezäunen in Wohnsiedlungen?
Unserem Haus gegenüber befindet sich eine Pferdekoppel, die mit so einer
Einrichtung betrieben wird.
Direkt an den Holzpfählen sind fünf Querreihen Elektrozaundrähte befestigt.
Nun kommt es immer wieder vor, dass kleine Kinder, Hunde daran Stromschläge
erleiden.
Meine Frage ist nun, weiß jemand von euch, ob so eine, ich finde
ungesicherte Anlage, erlaubt ist ?
Müsste dort nicht ein ungefährlicherer Abstandszaun angebracht sein?
Gibt es eine Verordnung oder ähnliches, wo ich etwas darüber lesen kann, um
evtl. etwas zu unternehmen?
Ich wohne in S-H.

Gruß Birgit


Florian Kleinmanns

unread,
Apr 24, 2004, 10:02:28 AM4/24/04
to
"Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb:

>Direkt an den Holzpfählen sind fünf Querreihen Elektrozaundrähte befestigt.
>Nun kommt es immer wieder vor, dass kleine Kinder, Hunde daran Stromschläge
>erleiden.

Mit welchen Folgen? Verletzungen?

Ansonsten würde ich sagen: wenn Pferde lernen können, dass etwas, was
wie ein Elektrozaundraht aussieht, beim Anfassen auch mal weh tun kann,
dann sollten Hunde und kleine Kinder das auch können.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/

Thomas Heier

unread,
Apr 24, 2004, 10:31:25 AM4/24/04
to
Birgit <Krauts...@web.de> wrote:

> Müsste dort nicht ein ungefährlicherer Abstandszaun angebracht sein?
> Gibt es eine Verordnung oder ähnliches, wo ich etwas darüber lesen kann, um
> evtl. etwas zu unternehmen?
> Ich wohne in S-H.

Ebenfalls S-H: Hier ist am selbem Pfosten nach aussen hin Stacheldraht
und nach innen hin "elektrisch". Ob es dafür eine Vorschrift gibt weiß
ich nicht. Aber diese Zäune stehen nie direkt am Weg, sondern meist ein
Stück (0,5m) vom Weg weg.

Wenn sich so ein Vierbeiner am Stromschlag stört, dann ist die Leine zu
lang. Wenn sich ein 2-Beiner daran stört, dann kann die Leine zu lang
sein, die Dressur nicht optimiert sein oder der 2-Beiner ist noch nicht
für freilaufen auf der Straße geeignet. Da sind eher die "Halter"
gefordert...

--
Gruß aus Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Horizonten.

Torben Hell

unread,
Apr 24, 2004, 10:49:39 AM4/24/04
to

"Birgit" meinte

>Unserem Haus gegenüber befindet sich eine Pferdekoppel, die mit so
>einer Einrichtung betrieben wird.

Es ist nichts ungewöhnliches und nichts verbotenes, Weidetiere
durch einen elektrischen Weidezaun zu schützen. Und ganz
nebenbei schützt der Zaun auch manchmal die Menschen vor den
Tieren ;-)

Im übrigen sind die Halter der Tiere sogar dazu verpflichtet,
durch geeignete Maßnahmen wie einem massiv verankerten Zaun
oder einem wirkungsvollen Elektrozaun sicherzustellen, dass
die Tiere auf der Koppel gesichert sind und z.B. den Straßen-
verkehr nicht zu gefährden.

>befestigt. Nun kommt es immer wieder vor, dass kleine Kinder, Hunde
>daran Stromschläge erleiden.

Du wirst keinen Hund finden, der zweimal an ein und demselben
Zaun einen Stromschlag bekommt. Und Kinder lernen wie Hunde
aus Ihren Fehlern. Als Kind ist mir dieser Fehler auch zahl-
reiche Male passiert (an unterschiedlichen Zäunen), wenn man
mal meint es ist gerade kein Strom drauf und dann zuckts doch
kurz ;-) Aber überlebt hat dass bis jetzt noch jeder weil die
Impulsenergie dieser Zäune so gering ist, dass es einem
gesunden Menschen nicht schaden kann.

>Meine Frage ist nun, weiß jemand von euch, ob so eine, ich finde
>ungesicherte Anlage, erlaubt ist ?

Ungesichert? Wieso der Besitzer der Weide hat sein Eigentum
doch gesichert, mit einem Zaun. Der Besitzer könnte jetzt
auch sagen, was hast du mit deinem Hund und deinen Kindern
auf seinem umzäunten Eigentum zu suchen.

>Müsste dort nicht ein ungefährlicherer Abstandszaun angebracht sein?

Dann kommt der nächste Nachbar und beschwert sich dass sein
Kind mit dem Kopf zwischen den Holzbalken hängenbleiben
könnte und er den Zaun doch entfernen soll, weil er ja so
gefährlich ist.

>Gibt es eine Verordnung oder ähnliches, wo ich etwas darüber lesen
>kann, um evtl. etwas zu unternehmen?

Weshalb bist du aufs Land gezogen?

Vermutlich sind 500.000x mehr Kinder bei Verkehrsunfällen ums
Leben gekommen als durch die Impulsenergie von Weidezäunen. Es
nutzt deinem Kind mehr wenn du dich als Schülerlotse betätigst
als dich über solche Peinlichkeiten mit deinem Nachbarn zu
streiten. Einen Streit den du m.E. nicht gewinnen kannst.

Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 12:13:08 PM4/24/04
to
Hallo Florian,Thomas,Torben und Elmar,
danke für eure Anregungen.

Die Koppel befindet sich mitten in einem Wohngebiet.In der Stadt,
nicht auf dem Land.
Es geht auch nicht um meine Kinder.
Wir oder unser Besuch, auch unsere Nachbarn müssen immer auf dieser
Zaunseite parken.
(jetzt kommt mir bitte nicht mit, park doch wo anders!)
Beim Ein und Aussteigen berührt man den Zaun fast automatisch.
Ich betrete dabei nicht das Eigentum der Besitzer.
Natürlich ist es wichtig die Pferde hinter gesicherten Zäunen zu halten,
ich hätte nur gern noch eine Absperrung o.ä. damit Kinder und Haustiere
nicht immer Gefahr laufen dort direkt gegen den Zaun zu stoßen.Bei kleinen
Kindern, oder spielenden Kindern kommt dies recht häufig vor.Auch erlitt
schon ein Hund nach dem er Kontakt mit dem Zaun hatte einen Anfall und ist
verstorben.(Bitte jetzt keinen Vortrag über Hundevorerkrankungen)
Ich will hier keinen Stress machen, es wäre nur schön gewesen, wenn ich
etwas mehr Wissen um die Bestimmungen für solche Zäune hätte und so wie ich
es sonst kenne, noch ein kleiner Zaun zum Schutze von Personen davor gezogen
wäre.
Also bitte keine großen Diskussionsrunden.

Ich dank euch für euren Einsatz

Birgit


Enrico Dörre

unread,
Apr 24, 2004, 12:41:52 PM4/24/04
to
Birgit schrieb:

> Die Koppel befindet sich mitten in einem Wohngebiet.In der Stadt,
> nicht auf dem Land.
> Es geht auch nicht um meine Kinder.
> Wir oder unser Besuch, auch unsere Nachbarn müssen immer auf dieser
> Zaunseite parken.
> (jetzt kommt mir bitte nicht mit, park doch wo anders!)

Doch genau das ist die Lösung. Warum soll dein Nachbar sein Grundstück
teilweise nicht nutzen können und noch investieren nur damit du dein
"Recht" auf parken vor der Haustür hast? Frag ihn doch ob er dir nicht
ein paar Quadratmeter verkauft.

> Beim Ein und Aussteigen berührt man den Zaun fast automatisch.

Unfähigkeit. Dann parke nicht so nah am Zaun oder der Beifahrer steigt
erst aus und das Auto wird dann geparkt.
Interessant wäre auch ob da jetzt noch ein Gehweg vorhanden ist auf dem
du parkst und ob da das parken erlaubt ist. Niht das als nächstes das
Argument komt das zwischen Auto und Zaun nur 50 cm Platz ist und man
deshalb zwangsweise dort anstößt.

> Ich betrete dabei nicht das Eigentum der Besitzer.

Warum meinst du das Eigentum deines Nachbarn mitnutzen zu dürfen, und
sei es nur der Luftraum? Was würdest du denn machen wenn er eine massive
Mauer hätte? Die Tür davorknallen und bei aussteigen nachmal mit dem
Kopf davorhauen?

> Natürlich ist es wichtig die Pferde hinter gesicherten Zäunen zu halten,
> ich hätte nur gern noch eine Absperrung o.ä. damit Kinder und Haustiere
> nicht immer Gefahr laufen dort direkt gegen den Zaun zu stoßen.Bei kleinen
> Kindern, oder spielenden Kindern kommt dies recht häufig vor.

Dann müssen sie wohl lernresistent sein.

>Auch erlitt
> schon ein Hund nach dem er Kontakt mit dem Zaun hatte einen Anfall und ist
> verstorben.(Bitte jetzt keinen Vortrag über Hundevorerkrankungen)

Wäre aber interessant. Hätte der Halter ein wenig aufgepasst dann wäre
nichts passiert.

Grüße

Enrico

Andreas Lenz

unread,
Apr 24, 2004, 12:43:32 PM4/24/04
to
On Sat, 24 Apr 2004 16:02:28 +0200, Florian Kleinmanns
<usene...@elsa-bremen.de> wrote:

>"Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb:
>>Direkt an den Holzpfählen sind fünf Querreihen Elektrozaundrähte befestigt.
>>Nun kommt es immer wieder vor, dass kleine Kinder, Hunde daran Stromschläge
>>erleiden.
>
>Mit welchen Folgen? Verletzungen?
>
>Ansonsten würde ich sagen: wenn Pferde lernen können, dass etwas, was
>wie ein Elektrozaundraht aussieht, beim Anfassen auch mal weh tun kann,
>dann sollten Hunde und kleine Kinder das auch können.
>

, was dann trotzdem eine Körperverletzung bleibt.

MfG
Andreas Lenz

Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 12:51:45 PM4/24/04
to
Hallo Enrico,
es wäre sehr schön gewesen, wenn du mal richtig gelesen hättest.
Aber trotzdem, herzlichen Danke.Das hilft mir wirklich sehr. lach

Gruß Birgit


"Enrico Dörre" <Enrico...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c6e5bq$43r$06$1...@news.t-online.com...

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Apr 24, 2004, 12:59:45 PM4/24/04
to

Birgit schrieb:

> Die Koppel befindet sich mitten in einem Wohngebiet.In der Stadt,
> nicht auf dem Land.

[restliches unsägliches Zeugs gesnippt]

Kaufe das Grundstück und laß Wohnblocks dorthinbauen. Dann ist das
restliche Stück Natur auch noch aus Deiner Stadt verbannt und Deine
Kinder und Haustiere können in einer vollkommen künstlichen Umgebung
auch noch den letzten Rest von gesundem Menschen- (bzw. Tier-) Verstand
und die letzten Überbleibsel natürlicher Schutzinstinkte verlieren, so
wie Du es anscheinend schon getan hast.

Freu Dich später an Deinen Nachkommen, die denken, Kühe wären lila, der
Wald würde ausgerottet und Fleischessen sei ein Verbrechen. Hoffe, daß
sie keine beliebigen Allergien entwickeln, weil ihr unterbeschäftigtes
Immunsystem sich gegen alles richtet, was ihm in den Weg gerät. Und
richte schon einmal ein Sparkonto ein, das Deine Kinder dann
irgendwelchen "Tierschutzorganisationen" spenden können, die es am
besten schaffen, die "armen Viecher" stadtmenschengerecht zu
verniedlichen.

Oder Du ziehst mitsamt Deiner Familie mal für ein paar Jahre in ein
Bauerndorf, das mindestens 20 km von der nächsten größeren Stadt
entfernt ist, und ihr lernt einmal, was "Leben" wirklich bedeutet (ohne
gleich wegen dem nächsten krähenden Hahn einen Anwalt zu beauftragen).


Gruß, Garfield,

froh darüber, nicht verstädtert zu sein.

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Chris Schultz

unread,
Apr 24, 2004, 1:33:54 PM4/24/04
to

"Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c6doir$f6o$00$1...@news.t-online.com...

Hallo,
es ist sehr häufig durch Ortsrecht der Gemeinde verboten. In NRW heissen
diese Dinger Ordnungssatzungen oder "Ordnungsbehördliche Strassensatzungen".
In aller Regel sind darin auch Stacheldrahtzäune in Innerörtlichen Wohnlagen
ausgeschlossen.

Sollte das für E-Zäune nicht der Fall sein : Wem gehört der Weg auf dem Ihr
parkt ? Einem Privateigentümer ? Der kann aus dem Nachbarrecht (Eures
Nachbarrechtsgestzes, Eurer Landesbauordnung und ggf. dem BGB) gegen
schädliche Emmissionen (das ist auch Strom...) vorgehen. Dann kann der
Nachbar den Zaun zwar weiterbetreiben, muss aber einen weiteren drumrum
bauen.

Chris


Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 1:33:32 PM4/24/04
to
Hallo Ralf,
sollst auch eine Antwort von mir bekommen.
Schön das du mich so gut kennst!

(hast wohl heut morgen den Spurt zum Waschbecken verloren, was ?)

Grüßli
Birgit


"Ralf 'Garfield' Pysny" <febr...@rasender-killer.de> schrieb im
Newsbeitrag news:408A9D01...@rasender-killer.de...

Florian Kleinmanns

unread,
Apr 24, 2004, 1:46:36 PM4/24/04
to
Andreas Lenz <le...@gmx.de> schrieb:

>>Ansonsten würde ich sagen: wenn Pferde lernen können, dass etwas, was
>>wie ein Elektrozaundraht aussieht, beim Anfassen auch mal weh tun kann,
>>dann sollten Hunde und kleine Kinder das auch können.
>>
>
>, was dann trotzdem eine Körperverletzung bleibt.

Nein. Zur Körperverletzung gehört schon ein bisschen mehr als "weh tun".
Und außerdem ist das "Wehtun" dem Betreiber nicht zurechenbar.

Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 1:50:06 PM4/24/04
to
Hallo Chris,

danke!!!
Das war es, was ich wissen wollte.

Die Strasse gehört der Stadt.
Ich werde dann mal schauen, ob ich beim Ordnungsamt oder Bauamt Infos
bekomme.
Hoffe wir bekommen dann einen weiteren Zaun drumrum.
(Es sind nette und freundliche Nachbarn, nur wenn es ums Geld geht, dann
ist es doch schwieriger und mit etwas "Fachwissen" bekommen wir sie doch
noch evtl.umgestimmt, ohne großes Theater .)

Mit freundlichen Grüßen
Birgit

Chris Schultz

unread,
Apr 24, 2004, 1:53:02 PM4/24/04
to
"Ralf 'Garfield' Pysny" <febr...@rasender-killer.de> schrieb im
Newsbeitrag news:408A9D01...@rasender-killer.de...
> Birgit schrieb:
> > Die Koppel befindet sich mitten in einem Wohngebiet.In der Stadt,
> > nicht auf dem Land.
> [restliches unsägliches Zeugs gesnippt]
> Kaufe das Grundstück und laß Wohnblocks dorthinbauen. Dann ist das
> restliche Stück Natur auch noch aus Deiner Stadt verbannt und Deine
> Kinder und Haustiere können in einer vollkommen künstlichen Umgebung
> auch noch den letzten Rest von gesundem Menschen- (bzw. Tier-) Verstand
> und die letzten Überbleibsel natürlicher Schutzinstinkte verlieren, so
> wie Du es anscheinend schon getan hast.
>...

> Gruß, Garfield,
>
> froh darüber, nicht verstädtert zu sein.

Hey Kater !
Die Dame sprach von Innerorts... wenn Deine Kröten (=Kinder) an einem
öffentlichen Fussweg in einem Gebiet nach §30 oder §34 BauGB mal mit dem
Fahrrad in einen Stacheldrahtzaun oder einen elektrischen Weidezaun (oder
nachgeholfener Weise "geschubst") worden sind, würdest Du das auch anders
sehen, glaube ich :-)

Miau
Chris


Karl-Heinz Krause

unread,
Apr 24, 2004, 1:56:10 PM4/24/04
to
Florian Kleinmanns wrote:
> Andreas Lenz <le...@gmx.de> schrieb:
>>> Ansonsten würde ich sagen: wenn Pferde lernen können, dass etwas,
>>> was wie ein Elektrozaundraht aussieht, beim Anfassen auch mal weh
>>> tun kann, dann sollten Hunde und kleine Kinder das auch können.
>>>
>>
>> , was dann trotzdem eine Körperverletzung bleibt.
>
> Nein. Zur Körperverletzung gehört schon ein bisschen mehr als "weh
> tun". Und außerdem ist das "Wehtun" dem Betreiber nicht zurechenbar.

dann hätte man Magnus G. wohl nur mit Elektroschocks drohen sollen...

SCNR

KH

Joachim Hartwig

unread,
Apr 24, 2004, 2:03:12 PM4/24/04
to
Birgit wrote:

> (hast wohl heut morgen den Spurt zum Waschbecken verloren, was ?)
>

*plonk*

Holger Pollmann

unread,
Apr 24, 2004, 3:30:33 PM4/24/04
to
"Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb:

> Das war es, was ich wissen wollte.

Kathinka's Law hätte man nicht besser erfüllen können...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Enrico Dörre

unread,
Apr 24, 2004, 4:03:06 PM4/24/04
to
Birgit schrieb:

> Hallo Enrico,
> es wäre sehr schön gewesen, wenn du mal richtig gelesen hättest.
> Aber trotzdem, herzlichen Danke.Das hilft mir wirklich sehr. lach
>
> Gruß Birgit

[ToFu gesnippt

Abgesehen davon das du keinen Nachnamen besitzt und ToFu produzierst,
was habe ich nicht richtig gelesen? War mein Fehler das ich dir gesagt
habe das du kein Recht auf einen Parkplatz vor der Tür hast für den der
Nachbar auch noch sorgen soll?
Und ob Stadt oder Dorf, wo ist da der Unterschied ob deine Kinder da
dranpacken oder irgendwelche Dorfkinder? Aber wenn du schon beim
ein/aussteigen Probleme hast einen Zaun nicht zu berühren dann läßt das
wirklich tief blicken...

Grüße

Enrico

Ingo Thies

unread,
Apr 24, 2004, 4:10:00 PM4/24/04
to
m...@privacy.net (Torben Hell) schrieb am 24.04.04:

> kurz ;-) Aber überlebt hat dass bis jetzt noch jeder weil die
> Impulsenergie dieser Zäune so gering ist, dass es einem
> gesunden Menschen nicht schaden kann.

Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
Herzanfall bekommt und verstirbt?

>> Meine Frage ist nun, weiß jemand von euch, ob so eine, ich finde
>> ungesicherte Anlage, erlaubt ist ?

> Ungesichert? Wieso der Besitzer der Weide hat sein Eigentum
> doch gesichert, mit einem Zaun.

Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern die
Passanten *vor* dem Zaun zu schützen. Es soll gewährleistet sein, dass
niemand versehentlich den Zaun berührt. Denn auch Schmerzzufügung ohne
bleibende Spuren bleibt Körperverletzung (man Ohrfeige, man
Folterverbot). Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
ausglibbert, weil der Hausherr nicht gestreut hat, kriegt er auch dann
Ärger, wenn der Sturz ohne andere Folgen als Schreck, vorübergehenden
Schmerz und nachfolgendem Gefluche bleibt (man
Verkehrssicherungspflicht).

Daran ändern auch hausbackene 'ländliche' Rechtsvorstellungen nichts.

> Der Besitzer könnte jetzt
> auch sagen, was hast du mit deinem Hund und deinen Kindern
> auf seinem umzäunten Eigentum zu suchen.

Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.

Gruß
Ingo

--
Was eint Astronomen und Zahnärzte? Beide suchen nach schwarzen Löchern!

Birgit

unread,
Apr 24, 2004, 4:45:20 PM4/24/04
to
"Lach"

Gruß Birgit


"Enrico Dörre" <Enrico...@web.de> schrieb im Newsbeitrag

news:c6eh5k$k8g$01$1...@news.t-online.com...

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 24, 2004, 4:49:28 PM4/24/04
to
ingo....@gmx.de (Ingo Thies) schrieb folgendes:

> > kurz ;-) Aber überlebt hat dass bis jetzt noch jeder weil die
> > Impulsenergie dieser Zäune so gering ist, dass es einem
> > gesunden Menschen nicht schaden kann.
>
> Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
> Herzanfall bekommt und verstirbt?

Und was ist wenn ein Kind über den Vorzaun klettert und dann zwischen
Elektro und Vorzaun eingeklemmt wird?
Dir ist schon klar dass das Leben ansich schon Lebensgefährlich ist, und
man nicht mit jedem Unglücksfall zu rechnen braucht.

> > Ungesichert? Wieso der Besitzer der Weide hat sein Eigentum
> > doch gesichert, mit einem Zaun.
>
> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern die
> Passanten *vor* dem Zaun zu schützen.

Sind sie Doch? Der Zaun scheint nicht ausserhalb des Grundstückes zu
stehen. Was für einen Grund gibt es das Grundstück zu betreten?

> Es soll gewährleistet sein, dass
> niemand versehentlich den Zaun berührt.

Und wie soll man das gewähleisten können?

> Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
> ausglibbert,

Der Unterschied ist, der Weg ist dazu da betreten zu werden, der Zaun
ist nicht dazu da berührt zu werden, sondern sollte genau selbiges
verhindern.
Und ausserdem freche Kinder davon Abhalten Pferde zu füttern.

> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.

Wenn man dafür über die Grundstücksgrenze fassen muss, nennt man das
innerhalb des Grundstücks. Oder muss man jetzt alles was irgendwie
schmerzen verursachen könnte mindestens 1m von der Grundstücksgrenze
entfernt aufstellen, damit keiner ranfassen kann?

mfG René

Florian Kleinmanns

unread,
Apr 24, 2004, 5:28:44 PM4/24/04
to
Hallo Holger,

"Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb:
[nichts zitierwürdiges]

hiermit beantrage ich Ausstellung einer Merkbefreiung für das Birgit.

Ingo Thies

unread,
Apr 24, 2004, 5:43:00 PM4/24/04
to
vol...@vollmi.ch (René 'vollmi' Vollmeier) schrieb am 24.04.04:

>> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern
die
>> Passanten *vor* dem Zaun zu schützen.

> Sind sie Doch? Der Zaun scheint nicht ausserhalb des Grundstückes zu
> stehen. Was für einen Grund gibt es das Grundstück zu betreten?

Ich weiß ja nicht, wie es um Dein geometrisches Vorstellungsvermögen
bestellt ist, aber wenn der Zaun die *äußere* *Umrandung* des
Grundstückes darstellt, braucht man das Grundstück weder zu betreten,
noch hinüberzulangen, um den Zaun zu berühren.

>> Es soll gewährleistet sein, dass
>> niemand versehentlich den Zaun berührt.

> Und wie soll man das gewähleisten können?

Z.B. dadurch, daß der Zaun nicht als äußere Umrandung verwendet wird
(z.B. direkt angrenzend an Parkplätze, öffentliche Wege etc.

>> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks
gemeint.

> Wenn man dafür über die Grundstücksgrenze fassen muss, nennt man das

Muß man ja nicht, wenn er die äußere Grenze des Grundstückes darstellt.
Ebensowenig muß man in eine Wohnung einbrechen, um die Haustür von außen
zu berühren. Natürlich könntest Du jetzt mit mathematischen
Spitzfindigkeiten wie Grundstück = abgeschlossene Menge (und damit jeder
Berührpunkt Teil davon etc.) kommen, aber das führt nicht wirklich
weiter. Fakt ist, wenn ich mich an eine Gartenmauer von außen anlehne,
befinde ich mich weiterhin außerhalb des Grundstücks. Ersetze Mauer
durch E-Zaun und Gegenlehnen durch mit der Hand versehentlich
dagegenstreifen und mich durch 95-Jährigen mit schwachem Herzen bzw.
Herzschrittmacher.

Im übrigen verweise ich auf die Antworten von Chris Schultz, der
offenbar als einziger wirkliche Sachantworten geliefert hat, anstatt nur
herumzueiern a'la "Stell dich nicht so an!".

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 24, 2004, 6:15:16 PM4/24/04
to
Enrico Dörre schrieb:

> [gesnipt

Ach Leute,

hört doch bitte mit der Trollfütterung auf.
Der OP geht es doch ganz offensichtlich nur darum, zu stören, nicht aber
um ernsthafte Antworten

MfG
Rupert

Hans-Lothar Werner

unread,
Apr 24, 2004, 7:52:02 PM4/24/04
to
Ingo Thies <ingo....@gmx.de> wrote:

>> kurz ;-) Aber überlebt hat dass bis jetzt noch jeder weil die
>> Impulsenergie dieser Zäune so gering ist, dass es einem
>> gesunden Menschen nicht schaden kann.
>
> Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
> Herzanfall bekommt und verstirbt?

ein herzkranker älterer Mensch - so er denn da längs kommt, sollte
seine Neugier ganz allgemein zugunsten der der Selbsterhaltung
zügeln.

Btw - das kann jenem in Berchtesgaden oder Tirol oderoderoder überall
passieren -
da gehören die Zäune zum täglichen Strassenbild, auch nahe und in Orten
ggf.
Dem Herz dürfte es wurscht sein, wo es seine Extraportion Tachy bekommt.


>
> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern die
> Passanten *vor* dem Zaun zu schützen. Es soll gewährleistet sein, dass
> niemand versehentlich den Zaun berührt.

Und genau das kannst du in entsprechenden Gegenden überall haben - seit "
immer und ewig". Da hängen sporadisch Schilder und gut ist.

Oder kennst du Quellen, nach denen regelmässig süddeutsche und
österreicher Land
wirte verknackt worden wären?


>
> Daran ändern auch hausbackene 'ländliche' Rechtsvorstellungen nichts.

man ortsüblich.

> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.
>

Nunja - granz das mal ab im Allgäu zB.

hlw

Hans-Lothar Werner

unread,
Apr 24, 2004, 7:55:21 PM4/24/04
to
Ingo Thies <ingo....@gmx.de> wrote:

> Ich weiß ja nicht, wie es um Dein geometrisches Vorstellungsvermögen
> bestellt ist, aber wenn der Zaun die *äußere* *Umrandung* des
> Grundstückes darstellt, braucht man das Grundstück weder zu betreten,
> noch hinüberzulangen, um den Zaun zu berühren.

...zB ein kleiner Streifen saftig-grünen Grases längs des Weges?
>

> Z.B. dadurch, daß der Zaun nicht als äußere Umrandung verwendet wird
> (z.B. direkt angrenzend an Parkplätze, öffentliche Wege etc.

Naja, dann findest sich dies sicherlich in der entsprechenden Bauordnung?
>

hlw

Enrico Dörre

unread,
Apr 24, 2004, 8:32:34 PM4/24/04
to
Florian Kleinmanns schrieb:

> Hallo Holger,
>
> "Birgit" <Krauts...@web.de> schrieb:
> [nichts zitierwürdiges]
>
> hiermit beantrage ich Ausstellung einer Merkbefreiung für das Birgit.

Dem möchte ich mich anschließen.

Gute Nacht

Enrico

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 25, 2004, 1:37:55 AM4/25/04
to
ingo....@gmx.de (Ingo Thies) schrieb folgendes:

> vol...@vollmi.ch (René 'vollmi' Vollmeier) schrieb am 24.04.04:


> > Sind sie Doch? Der Zaun scheint nicht ausserhalb des Grundstückes zu
> > stehen. Was für einen Grund gibt es das Grundstück zu betreten?
>
> Ich weiß ja nicht, wie es um Dein geometrisches Vorstellungsvermögen
> bestellt ist, aber wenn der Zaun die *äußere* *Umrandung* des
> Grundstückes darstellt, braucht man das Grundstück weder zu betreten,
> noch hinüberzulangen, um den Zaun zu berühren.

Nun, die Bänder werden normalerweise auf der Holzpflockinnenseite
montiert, also min. 7cm innherhalb der äussersten Grenze der Koppel (Um
Anknabbern zu verhindern).
Und die Pflöcke werden auch nicht direkt am Rand eingeschlagen sein.

Ich wüsste jetzt doch gerne die effektive Entfernung von der
Grundstücksaussengrenze.

> > Und wie soll man das gewähleisten können?
>
> Z.B. dadurch, daß der Zaun nicht als äußere Umrandung verwendet wird
> (z.B. direkt angrenzend an Parkplätze, öffentliche Wege etc.

Und was soll man als äusserste umrandung nehmen? Ein Lattenzaun nimmt
man normalerweise nicht weil er 40 Euro der Meter kostet und der
Elektrozaun nur 4 Euro. Wobei Lattenzäune nicht ungefährlich sind,
Kinder klettern darauf (kann einbrechen) oder sie können runterfallen.
Autotüren können daran zerkratzen (für die OP relevant da sie ja nicht
in der Lage ist Türen zu öffnen ohne andere Gegenstände zu rammen)

> Muß man ja nicht, wenn er die äußere Grenze des Grundstückes darstellt.
> Ebensowenig muß man in eine Wohnung einbrechen, um die Haustür von außen
> zu berühren. Natürlich könntest Du jetzt mit mathematischen
> Spitzfindigkeiten wie Grundstück = abgeschlossene Menge (und damit jeder
> Berührpunkt Teil davon etc.) kommen,

Nun wenn ich ne Steinmauer auf meinem Grundstück habe, und jemand parkt
dadran und kann aber nicht aussteigen weil sonnst die Tür zerkatzt oder
man sich nicht mehr ohne Kratzer an den Kleidern zwischen Auto und Mauer
durchzwängen kann. Dann würde ich laut loslachen wenn jemand vor meiner
Mauer einen Vorzaun haben wollte damit man sich nicht an den Steinen
aufschürfen kann.

> aber das führt nicht wirklich
> weiter. Fakt ist, wenn ich mich an eine Gartenmauer von außen anlehne,
> befinde ich mich weiterhin außerhalb des Grundstücks. Ersetze Mauer
> durch E-Zaun und Gegenlehnen durch mit der Hand versehentlich
> dagegenstreifen und mich durch 95-Jährigen mit schwachem Herzen bzw.
> Herzschrittmacher.

Ich hoffe doch ein 95-Jähriger hat genügend Lebenserfahrung sich vor
solchen Zäunen tunlichst fernzuhalten.

Uebrigens ersetzte Elektrozaun gegen verputzte Steinmauer.
Dann könnte man sich beim dran langlaufen die Hand aufschürfen, das
schmerzt länger. als ein Elektrischer Schlag.
Oder ein Holzlattenzaun, die Imprägnierung die da im Sommer austritt,
kann Kleider so verschmutzen das man sie wegwerfen kann.

Was für einen Zaun soll man nun aufstellen?

> Im übrigen verweise ich auf die Antworten von Chris Schultz, der
> offenbar als einziger wirkliche Sachantworten geliefert hat

Falsch Chris wusste nicht ob das für E-Zäune gilt. Stacheldraht ist
klar, Sacheldraht wird aber von Pferdehaltern nicht benutzt (wenn sie
nicht von allen guten Geistern verlassen sind) Da Stacheldraht dazu da
ist jemanden/etwas zu verletzen.

mfG René

Ulrich Mindrup

unread,
Apr 25, 2004, 2:07:51 AM4/25/04
to
Ingo Thies schrieb:


>
>
> Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
> Herzanfall bekommt und verstirbt?

Dann bekommt er diesen höchstens durch den Schreck, und nicht durch den
elektrischen Schlag. Und einen ähnlichen Schreck könnte er auch
erleiden, wenn vor ihm überraschend eine Katze über die Straße flitzt,
irgendjemand hinter seinem Rücken Teller zerdeppert, der Tiefflieger,
der ihn plötzlich überfliegt, etc.

Was nun? Katzen, Teller und Tiefflieger verbieten?

>
>
> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern die
> Passanten *vor* dem Zaun zu schützen. Es soll gewährleistet sein, dass
> niemand versehentlich den Zaun berührt. Denn auch Schmerzzufügung ohne
> bleibende Spuren bleibt Körperverletzung (man Ohrfeige, man
> Folterverbot). Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
> ausglibbert, weil der Hausherr nicht gestreut hat, kriegt er auch dann
> Ärger, wenn der Sturz ohne andere Folgen als Schreck, vorübergehenden
> Schmerz und nachfolgendem Gefluche bleibt (man
> Verkehrssicherungspflicht).

Niemand zwingt Dich, einen Weidezaun anzufassen. Und an den Zäunen die
ich kenne hängen üblicherweise gelbe Warnschilder. Zudem ist der
elektrische Schlag so eines Weidezaunes ist bsolut harmlos. Verrostete
Stacheldrahtzäune sind vermutlich weitaus gefährlicher für Kinder.


>
> Daran ändern auch hausbackene 'ländliche' Rechtsvorstellungen nichts.

Mir scheint eher die Kombination Deiner Rechts- und Technikkentnisse
"hausbacken" zu sein :-(
>
>

>
> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.

Üblicherweise stehen Zäune im ländlichen Bereich nicht auf der Grenze,
so dass man üblicherweise das Grundstück schon betreten hat, wenn man
den Zaun berühren kann. Stichwort "Schwengelrecht".

Ulrich

Ulrich Mindrup

unread,
Apr 25, 2004, 2:16:32 AM4/25/04
to
Enrico Dörre schrieb:

> Birgit schrieb:

>> Auch erlitt
>> schon ein Hund nach dem er Kontakt mit dem Zaun hatte einen Anfall und
>> ist
>> verstorben.(Bitte jetzt keinen Vortrag über Hundevorerkrankungen)
>
>
> Wäre aber interessant. Hätte der Halter ein wenig aufgepasst dann wäre
> nichts passiert.

Vor allen Dingen halte ich es für unmöglich, dass ein Hund durch
Berührung einer Weidezaunanlage einen tödlichen elektrischen Schlag
erhält. Denkbar wäre das wohl nur bei einem netzgespeisten Eigenbau; und
so etwas wird man in Deutschland wohl kaum antreffen.

Grüße

Ulrich

Torben Hell

unread,
Apr 25, 2004, 3:56:36 AM4/25/04
to

Ingo Thies meinte

>Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
>Herzanfall bekommt und verstirbt?

Mir ist kein Fall bekannt, indem ein Mensch durch einen 0,22
Joule Impuls einer z.B. 9 oder 12 Volt Batterie getötet wurde.
Und dass sind m.W. Standard-Elektrozäune für Pferdekoppeln.
Möglicherweise erschreckt sich der Mensch, einen körperlichen
Schaden durch den Impuls bekommt er aber nicht, weil er zu
schwach ist. Aber wenn dir Fälle bekannt sind, kannst du das
sicher belegen.

Übrigens wird beim reanimieren von Personen der Stromschlag
mit Hilfe eines Defibrillator gezielt eingesetzt um Infarkte
oder lebensbedrohliche Rhytmusstörungen des Herzens zu
eliminieren damit der Herzmuskel wieder mit einem normalen
Rhytmus schlagen kann. Defibrillatoren arbeiten mit bis zu
360 Joule, dem 1800 fachen Impuls eines Elektrozaunes. Im
übrigen dein Vergleich mit dem Herzschrittmacher hinkt -
denn dieser macht im Prinzip das gleiche. Der Herzschritt-
macher gibt künstliche Elektroimpulse an den Herzmuskel ab,
um ihn zum schlagen zu stimulieren bzw. zu unterstützen.
0,22 Joule eines Elektrozaunes schaden dem Herzen nicht.

>Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern
>die Passanten *vor* dem Zaun zu schützen. Es soll gewährleistet sein,
>dass niemand versehentlich den Zaun berührt.

>Denn auch
>Schmerzzufügung ohne bleibende Spuren bleibt Körperverletzung (man
>Ohrfeige, man Folterverbot).

Achso, der Pferdebesitzer wirft also seinen elektrisch geladenen
Zaun nach dir? Bitte hör auf mit so Sprüchen wie Folter,
Körperverletzung usw. wenn du keine Ahnung hast.

>Daran ändern auch hausbackene 'ländliche' Rechtsvorstellungen nichts.

hausbacken sind höchsten deine seltsamen Ansichten die absolut
realitätslos sind.

>Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.

Warum berührst du ihn? Was hast du dort zu suchen? Ein normal
sterblicher Mensch welcher Tiere auf einer von einem Elektrozaun
umgebenen Weide sieht, wird nicht auf die Idee kommen den Zaun
absichtlich anzufassen in der Hoffnung der Zaun steht nicht unter
einem Stromimpuls. Es ist wie bei einer Stromleitung auch. Dort
fasst auch keiner hin weil jeder weiß dass es eine Leitung ist.
Einen Elektrozaun denke ich kann jeder von einem massiven Zaun
unterscheiden - oder du nicht?

Ingo Thies

unread,
Apr 25, 2004, 4:57:00 AM4/25/04
to
ulrich....@gmx.net (Ulrich Mindrup) schrieb am 25.04.04:

> Dann bekommt er diesen höchstens durch den Schreck, und nicht durch
den
> elektrischen Schlag. Und einen ähnlichen Schreck könnte er auch

Ich weiß nicht, wie robust moderne Herzschrittmacher sind, aber in der
UB der Uni Kiel etwa steht an der Diebstahlsicherung ein entsprechendes
Warnschild. Jetzt müßte man mal untersuchen, ob man mit Weidezaun-
Impulsen unter ungünstigen Umständen so ein Teil auch stören kann.

> Was nun? Katzen, Teller und Tiefflieger verbieten?

Bei den Tieffliegern würde ich das eindeutig bejahen, die haben im
Luftraum über Wohngebieten nichts zu suchen, aber das ist ein anderes
Thema.

> Niemand zwingt Dich, einen Weidezaun anzufassen. Und an den Zäunen die
> ich kenne hängen üblicherweise gelbe Warnschilder.

Kennst Du den Zaun, den die OP meint?

>> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks
gemeint.

> Üblicherweise stehen Zäune im ländlichen Bereich nicht auf der Grenze,
> so dass man üblicherweise das Grundstück schon betreten hat, wenn man
> den Zaun berühren kann. Stichwort "Schwengelrecht".

Kennst Du den Zaun, den die OP meint?

Ingo Thies

unread,
Apr 25, 2004, 4:56:00 AM4/25/04
to
vol...@vollmi.ch (René 'vollmi' Vollmeier) schrieb am 25.04.04:

> Falsch Chris wusste nicht ob das für E-Zäune gilt. Stacheldraht ist
> klar, Sacheldraht wird aber von Pferdehaltern nicht benutzt (wenn sie
> nicht von allen guten Geistern verlassen sind) Da Stacheldraht dazu da
> ist jemanden/etwas zu verletzen.

Nur Chris war bis dahin der einzige, der die OP ernst genommen hat,
anstatt gleich rumzublöken, wie das für diese NG anscheinend immer noch
üblich ist. Und in der Herde blökt sichs bekanntlich am leichtesten,
daher gesellen sich immer mehr Leute dazu, die ins selbe Horn contra OP
blöken. Das ist doch nicht der erste Thread, der so läuft. Aber so läuft
das nicht, ein fruchtbares Miteinander kann nicht durch
Lächerlichmachen/Hänsel zustande kommen. Vielmehr disqualifiziert sich
die NG dadurch selbst nur als reine Trollgruppe.

Da dies offenbar nur noch in einziges Dauergeblöke entartet, schlage ich
EOD vor.

Kurt Guenter

unread,
Apr 25, 2004, 5:22:12 AM4/25/04
to
Tho...@thomas-heier.de (Thomas Heier) schrieb:

>Ebenfalls S-H: Hier ist am selbem Pfosten nach aussen hin Stacheldraht
>und nach innen hin "elektrisch". Ob es dafür eine Vorschrift gibt weiß
>ich nicht.

Es gibt die Vorschrift, dass auf Pferdkoppeln Stacheldraht nicht
zulässig ist.


>Wenn sich so ein Vierbeiner am Stromschlag stört, dann ist die Leine zu
>lang. Wenn sich ein 2-Beiner daran stört, dann kann die Leine zu lang
>sein, die Dressur nicht optimiert sein oder der 2-Beiner ist noch nicht
>für freilaufen auf der Straße geeignet. Da sind eher die "Halter"
>gefordert...

Besser kann man es nicht formulieren :-)

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 25, 2004, 5:30:57 AM4/25/04
to
ingo....@gmx.de (Ingo Thies) schrieb folgendes:
> Nur Chris war bis dahin der einzige, der die OP ernst genommen hat,
> anstatt gleich rumzublöken, wie das für diese NG anscheinend immer noch
> üblich ist.

Nun ich nahm die OP auch ernst, bis sie durchblicken lies das sie
eigentlich nur eine Antwort hören wollte und sonst keine.

> Und in der Herde blökt sichs bekanntlich am leichtesten,

Ich hab aufgezählt warum man einen Elektrozaun als gegeben hinnehmen
muss und ihn wohl kaum dazu zwingen kann einen Vorzaun hinzubauen.
Und solange ich nicht einen Paragraphen sehe der das Gegenteil behauptet
halte ich daran fest.
Die Weidezaungeräte sind Tüvgebprüft und so eingestellt das sie weder
gesunden Mensch noch Tier gefärden. Und sie sind extra dafür ausgelegt
das sie alleine stehen können. Könnten sie das nicht, wäre der Sinn
solcher Geräte irgendwie nichtmehr gegeben, da ein Vorzaun ja die Tiere
auch zurückhalten würde

mfG René

Ingo Thies

unread,
Apr 25, 2004, 5:15:00 AM4/25/04
to
Krauts...@web.de (Birgit) schrieb am 24.04.04:

> Hallo Ralf,
> sollst auch eine Antwort von mir bekommen.
> Schön das du mich so gut kennst!

Dies ist hier nur der übliche Umgangston. Schlimmer in dieser Beziehung
sind m.W. nur noch de.comp.text.tex und die Politik-Gruppen. Wer nicht
die Stallmeinung teilt (oder die gottverd*mmte FAQ nicht gelesen hat),
wird erstmal angeblökt. Das ist normal.

BTW sind an dem Zaun eigentlich Warnschilder angebracht? Steht er
wirklich auf der Grundstücksgrenze, oder ist wenigstens ein Grünstreifen
davor etc.? Ich kenne es so, dass an die E-Drähte an der Innenseite der
Zaunpfähle laufen und an der Außenseite noch mal ein stromloser Zaun, so
dass man den E-Zaun gar nicht versehentlich berühren kann. Im
Freilichtmuseum Molfsee hingegen verliefen E-Zäune auch direkt am
Wegesrand und trennten diese von Koppeln historischer Haustiere. Aber da
waren auch Warnschilder. War aber lange nicht mehr dort.

Problematisch wird es m.W. nur, wenn weder Warnschilder, noch räumliche
Trennung von der Grundstücksaußengrenze vorhanden ist. Und wenn bereits
harmlose Hasch-Kuchen als KV gelten, warum sollte dann ein
ungekennzeichneter E-Zaun keine KV sein?

Antwort wenn bitte ab jetzt per Mail, da ich in der nächsten Zeit wenig
der selbigen für Usenet übrig haben werde.

Jan Peters

unread,
Apr 25, 2004, 7:25:09 AM4/25/04
to
Am 24 Apr 2004 22:10:00 +0200 schrieb Ingo Thies:

> Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
> Herzanfall bekommt und verstirbt?

Ein derartiger Mensch ist im Allgemeinen in der Lage einen Elektrozaun als
solchen zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.

> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen, sondern die
> Passanten *vor* dem Zaun zu schützen. Es soll gewährleistet sein, dass
> niemand versehentlich den Zaun berührt.

Ich habe noch nie einen Elektrozaun gesehen, der derartig dicht im Weg
gestanden wäre, dass ein versehentliches Berühren unvermeidbar wäre.

cu

Jan

Jan Peters

unread,
Apr 25, 2004, 7:29:53 AM4/25/04
to
Am Sat, 24 Apr 2004 18:51:45 +0200 schrieb Birgit:

Hast du eigentlich auch einen Nachnamen?

> Hallo Enrico,
> es wäre sehr schön gewesen, wenn du mal richtig gelesen hättest.

Ich stelle fest: dir gefallen die dir gegebenen Antworten nicht - und
deswegen beschimpfst du diejenigen, die dir geantwortet haben. Naja, bei
Leuten, die nicht ihren Namen angeben, ist dies ja leider relativ häufig.

cu

Jan

gunther

unread,
Apr 25, 2004, 8:46:35 AM4/25/04
to
| | | Wenn sich so ein Vierbeiner am Stromschlag stört, dann ist
| | | die Leine zu lang. Wenn sich ein 2-Beiner daran stört, dann
| | | kann die Leine zu lang sein, die Dressur nicht optimiert
| | | sein oder der 2-Beiner ist noch nicht für freilaufen auf der
| | | Straße geeignet. Da sind eher die "Halter" gefordert...
| |
| | Besser kann man es nicht formulieren :-)

hi,
genau! ausserdem gibt soeine kleine, ungefaehrliche stelle dem
leben etwas wuerze. jeder junge sollte einmal gelegenheit haben,
gegen soeinen elektrozaun anzupinkeln.....aber die op ist wohl
maedchen? weichei....
:))

--

mfg, gunni

Heiko Nock

unread,
Apr 25, 2004, 6:19:35 AM4/25/04
to
Florian Kleinmanns wrote:

>>>Ansonsten würde ich sagen: wenn Pferde lernen können, dass etwas, was
>>>wie ein Elektrozaundraht aussieht, beim Anfassen auch mal weh tun kann,
>>>dann sollten Hunde und kleine Kinder das auch können.
>>, was dann trotzdem eine Körperverletzung bleibt.
> Nein. Zur Körperverletzung gehört schon ein bisschen mehr als "weh tun".
> Und außerdem ist das "Wehtun" dem Betreiber nicht zurechenbar.

Natürlich ist dem Betreiber das zurechenbar. Sowohl äquivalent als auch
adäquat kausal.

--
Ciao, Heiko...

Rüdiger Pohlen

unread,
Apr 25, 2004, 10:47:47 AM4/25/04
to
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:97Vwf6Sie$B...@thies-101284.user.dfncis.de...

> m...@privacy.net (Torben Hell) schrieb am 24.04.04:
>
>> kurz ;-) Aber überlebt hat dass bis jetzt noch jeder weil die
>> Impulsenergie dieser Zäune so gering ist, dass es einem
>> gesunden Menschen nicht schaden kann.
>
> Und was ist, wenn ein herzkranker älterer Mensch dadurch einen
> Herzanfall bekommt und verstirbt?

Diese Generation verfügt noch über das Wissen, das solche Zäune unter Strom
stehen können und fassen die erst gar nicht an.

>> Ungesichert? Wieso der Besitzer der Weide hat sein Eigentum
>> doch gesichert, mit einem Zaun.
>
> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen,

In erster Linie schon. Ersetze Elektrozaun durch Stacheldraht. Was dann ?

> Es soll gewährleistet sein, dass
> niemand versehentlich den Zaun berührt.

Dazu sollten in regelmäßigen Abständen aufgehängte Schilder ausreichen.

> Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
> ausglibbert, weil der Hausherr nicht gestreut hat, kriegt er auch dann
> Ärger, wenn der Sturz ohne andere Folgen als Schreck, vorübergehenden
> Schmerz und nachfolgendem Gefluche bleibt (man
> Verkehrssicherungspflicht).

Das würde ich so ohne weiteres nicht mehr Unterschreiben, da einige Gerichte
durchaus der Meinung sind, das jeder Mensch selber sehen kann, ob es glatt
ist oder nicht und sich dann entsprechend zu bewegen hat.

> Daran ändern auch hausbackene 'ländliche' Rechtsvorstellungen nichts.

Deine Rechtsvorstellung aber auch nicht. :-)

>> Der Besitzer könnte jetzt
>> auch sagen, was hast du mit deinem Hund und deinen Kindern
>> auf seinem umzäunten Eigentum zu suchen.
>
> Es war die Berührung des Zaunes von außerhalb des Grundstücks gemeint.

Ja und ?
Diese Zäune stehen nicht direkt an der Grundstückgrenze, sondern etwas davon
weg. Also war man schon auf fremden Grund, wenn man den Zaun berühren kann.
Meines Wissens nach ist es Vorschrift, das da entsprechende Schilder hängen.
Wer den Zaun dann trotzdem anpackt, selber Schuld.


Christian Beckmann

unread,
Apr 25, 2004, 11:19:42 AM4/25/04
to
Hi!

"Heiko Nock" schrieb

> > Nein. Zur Körperverletzung gehört schon ein bisschen mehr als "weh tun".
> > Und außerdem ist das "Wehtun" dem Betreiber nicht zurechenbar.
>
> Natürlich ist dem Betreiber das zurechenbar. Sowohl äquivalent als auch
> adäquat kausal.

Und was ist den Müttern/Vätern zuzurechnen, die ja dann ihre
Aufsichtspflicht verletzt hätten!? Schließlich kann es ja nicht angehen, daß
kleine Kinder, die noch nicht begreifen können, was ein Elektrozaun ist,
einfach frei rumlaufen dürfen ;-)) Bei Hunden natürlich dasselbe Problem.
Sollen die Köter halt an die Leine, wenn sie zu doof sind :-)))

Im Ernst: Ich verstehe das Grundproblem nicht so ganz. Wirklich passieren
tut ja nix, sonst würden die Kühe, Pferde, etc. ja alle daumen lang tot auf
der Weide liegen. Und wo ist das Problem für die Eltern/Hundebesitzer, da
ein bißchen aufzupassen. Wer auf dem Land leben will, soll auch mit den dort
üblichen Gegebenheiten fertig werden...


Servus
Christian


Ingo Thies

unread,
Apr 25, 2004, 11:31:00 AM4/25/04
to
t-n...@rpcomputer.de (Rüdiger Pohlen) schrieb am 25.04.04:

>> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen,

> In erster Linie schon. Ersetze Elektrozaun durch Stacheldraht. Was
dann ?

Da sieht man die Stacheln.

>> Es soll gewährleistet sein, dass
>> niemand versehentlich den Zaun berührt.

> Dazu sollten in regelmäßigen Abständen aufgehängte Schilder
ausreichen.

Waren bei besagtem Zaun welche vorhanden?

>> Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
>> ausglibbert, weil der Hausherr nicht gestreut hat, kriegt er auch
dann
>> Ärger, wenn der Sturz ohne andere Folgen als Schreck, vorübergehenden
>> Schmerz und nachfolgendem Gefluche bleibt (man
>> Verkehrssicherungspflicht).

> Das würde ich so ohne weiteres nicht mehr Unterschreiben, da einige
> Gerichte durchaus der Meinung sind, das jeder Mensch selber sehen
kann,
> ob es glatt ist oder nicht und sich dann entsprechend zu bewegen hat.

Das wäre mir neu. AFAIK besteht für den Hauseigentümer die Pflicht, den
Weg zum Kasten zu streuen, ansonsten darf der Postbote die Ausstellung
verweigern. Und wenn er hinplumpst trägt der Hauseigentümer zumindest
Teilschuld.

> Diese Zäune stehen nicht direkt an der Grundstückgrenze, sondern etwas
> davon weg. Also war man schon auf fremden Grund, wenn man den Zaun
> berühren kann. Meines Wissens nach ist es Vorschrift, das da
> entsprechende Schilder hängen. Wer den Zaun dann trotzdem anpackt,
selber

Du hast also den Zaun, den die OP beschrieben hat, selbst begutachtet?
Alle Achtung, das nenne ich mal Engagement!

Dass der Zaunbesitzer hier tatsächlich etwas falsch gemacht haben
könnte, ist selbstverständlich ausgeschlossen, wo kämen wir denn auch
hin, wenn einem OP recht gegeben müßte! ;-)

Jens Müller

unread,
Apr 25, 2004, 12:18:20 PM4/25/04
to
"Christian Beckmann" <christian.f...@t-online.de> writes:

> Im Ernst: Ich verstehe das Grundproblem nicht so ganz. Wirklich passieren
> tut ja nix, sonst würden die Kühe, Pferde, etc. ja alle daumen lang tot auf
> der Weide liegen. Und wo ist das Problem für die Eltern/Hundebesitzer, da
> ein bißchen aufzupassen.

Warum eigentlich? Nach dem ersten Mal wird das Kind/der Hund schon
Bescheid wissen ...

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 25, 2004, 12:32:57 PM4/25/04
to
Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> schrieb folgendes:

Och manche Kinder (und Eltern) sind halt zu dämlich :-) Grad erst heute
erlebt.
Box mit Pferd besetzt, am Boxentor ein grosses gelbes hässliches Schild
,--------------------- [ Schild ] ---------------------.
| Vorsich: |
| Pferd auf keinen Fall füttern, nicht in Box fassen. |
| Pferd beisst. |
`------------------------------------------------------´

Was machen die Wanderfamilie (Mann Frau und zwei Kinder)? Sie stehen an
die Box nehmen ihr Entenbrot heraus und lassen die Kinder füttern.
Als ich es sehe rufe ich ihnen zu und bitte sie das zu unterlassen.
Antwort:
Och das Brot ist trocken es passiert dem Pferd schon nichts.

Grad als ich antworten will passierts.
Cargo schnappt mit nem grossen Happs nach dem Arm des Mannes. Die Wunde
wurde ne Stunde später vom Notarzt genäht und ich harre der Dinge die da
noch kommen :-(

Vermutlich hätt ich n Vorzaun, Natodraht und ein Minenfeld legen müssen
um der Sicherheit genüge zu tun.

mfG René (genervt ab solchem Scheiss, der immer dann passiert wenn man
grad drüber diskutiert)

gunther

unread,
Apr 25, 2004, 1:49:59 PM4/25/04
to
| | Was machen die Wanderfamilie (Mann Frau und zwei Kinder)? Sie
| | stehen an die Box nehmen ihr Entenbrot heraus und lassen die
| | Kinder füttern. Als ich es sehe rufe ich ihnen zu und bitte

hi,
wo ist das problem? wenn dein stall oeffentlich zugaenglich war,
hast du ja auch eine versicherung/haftpflicht gegen solche faelle.
also ist dir doch nix passiert. naja, vielleicht wird cargo
verdost/verwurstet, aber sonst?
stell einfach ein schild auf "privatgelaende, betreten verboten"
und "keine haftung fuer blabla". und ein hindernis, kette, tor.
dann sind die "einbrecher" selber schuld.
jetzt lass erstmal den tierarzt das pferd untersuchen wegen des
vergiftungsversuchs, und gib die rechnung dem taeter....

--

mfg, gunni

Hans Beiger

unread,
Apr 25, 2004, 2:08:22 PM4/25/04
to
Ingo Thies schrieb:

>
> Antwort wenn bitte ab jetzt per Mail, da ich in der nächsten Zeit wenig
> der selbigen für Usenet übrig haben werde.
>
> Gruß
> Ingo
>

Hi,

Wer in Newsgroups schreibt sollte diese auch lesen.

Hans


Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Apr 25, 2004, 1:59:48 PM4/25/04
to

René 'vollmi' Vollmeier schrieb:

> ,--------------------- [ Schild ] ---------------------.
> | Vorsich: |
> | Pferd auf keinen Fall füttern, nicht in Box fassen. |
> | Pferd beisst. |
> `------------------------------------------------------´
>
> Was machen die Wanderfamilie (Mann Frau und zwei Kinder)? Sie stehen an
> die Box nehmen ihr Entenbrot heraus und lassen die Kinder füttern.

Meine Erfahrung besagt, daß Schilder sinnfrei sind, da über 90% aller
Leute zu faul sind, sie auch nur eines Blickes zu würdigen. Besonders
weibliches Personal irgendwelcher Messe- u.ä. -Stände reagiert oft
irritiert, wenn ich das Namensschild lese, um sie mit Namen ansprechen
zu können. Scheinbar kommt das nicht allzu oft vor - und weshalb müssen
die Damen diese Schilder ausgerechnet immer an der ausladendsten Stelle
ihrer Oberweite befestigen?

> Cargo schnappt mit nem grossen Happs nach dem Arm des Mannes. Die Wunde
> wurde ne Stunde später vom Notarzt genäht und ich harre der Dinge die da
> noch kommen :-(

Hoffentlich hat sich das arme Pferd keine Infektion geholt. Ist Dummheit
ansteckend? Wenn ja, solltest Du das Verhalten des Pferdes in nächster
Zeit genauer beobachten.



> Vermutlich hätt ich n Vorzaun, Natodraht und ein Minenfeld legen müssen
> um der Sicherheit genüge zu tun.

Der heutigen merkbefreiten Rechtsprechung (Stichwort Gefährdungshaftung)
nach hättest Du das Pferd einmauern müssen. Vielleicht liest hier ein
guter Anwalt mit und übernimmt die Sache, falls der lesefaule Depp
irgendwelche Ansprüche an Dich stellen will.

Viel Glück, daß die Sache nicht weiterverfolgt wird.


Gruß, Garfield

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Jens Müller

unread,
Apr 25, 2004, 2:42:33 PM4/25/04
to
Ralf 'Garfield' Pysny <febr...@rasender-killer.de> writes:

> Besonders
> weibliches Personal irgendwelcher Messe- u.ä. -Stände reagiert oft
> irritiert, wenn ich das Namensschild lese, um sie mit Namen ansprechen
> zu können. Scheinbar kommt das nicht allzu oft vor - und weshalb müssen
> die Damen diese Schilder ausgerechnet immer an der ausladendsten Stelle
> ihrer Oberweite befestigen?

Damit da keiner hinguckt, weil da ja ein Schild ist?

Ulrich Mindrup

unread,
Apr 25, 2004, 3:02:11 PM4/25/04
to
Ingo Thies schrieb:


>
>
> Ich weiß nicht, wie robust moderne Herzschrittmacher sind, aber in der
> UB der Uni Kiel etwa steht an der Diebstahlsicherung ein entsprechendes
> Warnschild. Jetzt müßte man mal untersuchen, ob man mit Weidezaun-
> Impulsen unter ungünstigen Umständen so ein Teil auch stören kann.

Ich weiss nicht was für eine Diebstahlsicherung die Uni Kiel einsetzt,
aber ein Elektroweidezaungerät ist es wohl nicht. Die sind nämlich
DIN/VDE-geprüft, etc. Die elektrische Energie, die von diesen Dingern
abgegeben wird ist extrem niedrig. Zudem würden die Geräte mit
Warnhinweisen nur so bepflastert sein, wenn auch nur die geringste
Gefahr bestünde ;-)

>
>
> Kennst Du den Zaun, den die OP meint?
>

Nein, aber die OP fragte allgemein nach der Zulässigkeit von
elektrischen Weidezäunen. Und diese Geräte sind nun einmal schon seit
mindestens dreißig bis vierzig Jahren Stand der Technik.

Ulrich

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 25, 2004, 3:03:21 PM4/25/04
to
Ralf 'Garfield' Pysny <febr...@rasender-killer.de> schrieb folgendes:

> > Was machen die Wanderfamilie (Mann Frau und zwei Kinder)? Sie stehen an
> > die Box nehmen ihr Entenbrot heraus und lassen die Kinder füttern.
>
> Meine Erfahrung besagt, daß Schilder sinnfrei sind, da über 90% aller
> Leute zu faul sind, sie auch nur eines Blickes zu würdigen.

Blos, wie sonnst soll man Leute von solchen Dingen überzeugen. Nicht nur
das gerade bei diesem Pferd die Verletzungsgefahr recht gross ist. Die
anderen Pferde hatten schon öfters Koliken wegen gefütterter Sandwiches
oder Schokolade :-( Und die Täter sind leider nur äusserst selten
Inflagranti zu erwischen.

Ein Hofhund in grösse eines Kalbes ist zwar da leider aber viel zu lieb.

> Hoffentlich hat sich das arme Pferd keine Infektion geholt. Ist Dummheit
> ansteckend? Wenn ja, solltest Du das Verhalten des Pferdes in nächster
> Zeit genauer beobachten.

Och ein bisschen Blödheit würde dem Kerl nicht schaden :-)
Allerdings wär er dann wohl Militärisch und Sportlich nicht so weit
gekommen.

> Vielleicht liest hier ein
> guter Anwalt mit und übernimmt die Sache, falls der lesefaule Depp
> irgendwelche Ansprüche an Dich stellen will.

Ich hoffe nicht das es soweit kommt.

mfG René

René 'vollmi' Vollmeier

unread,
Apr 25, 2004, 2:58:00 PM4/25/04
to
"gunther" <g-...@gmx.de> schrieb folgendes:

> naja, vielleicht wird cargo
> verdost/verwurstet, aber sonst?

Na da können sie mich mal, das wird sicher nicht passieren.

> stell einfach ein schild auf "privatgelaende, betreten verboten"
> und "keine haftung fuer blabla". und ein hindernis, kette, tor.
> dann sind die "einbrecher" selber schuld.

So einfach isses nicht, über das Grundstück führt eine öffentliche
Wanderroute, darum überhaupt die Schilder. Da verirren sich immerwieder
Leute bis zu den Ställen und bleiben nicht auf dem Weg.

> jetzt lass erstmal den tierarzt das pferd untersuchen wegen des
> vergiftungsversuchs, und gib die rechnung dem taeter....

Och Cargo hat ne sehr wiederstandsfähige Verdauung. Ich muss nur
irgendwie das Blut wieder aus meinen Autoteppichen rausbekommen.

mfG René

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Apr 25, 2004, 3:34:58 PM4/25/04
to

Ulrich Mindrup schrieb:

> aber ein Elektroweidezaungerät ist es wohl nicht. Die sind nämlich
> DIN/VDE-geprüft, etc. Die elektrische Energie, die von diesen Dingern
> abgegeben wird ist extrem niedrig.

Unangenehm ist es trotzdem (muß ja). Durfte ich letzten Sommer selbst
erfahren, als ich an so einem Gerät einen Schalter ersetzen wollte
(hatte beim Rangieren das Gerät umgefahren, so daß ein Schalthebel
abgebrochen war). Nach dem fünften Stromschlag entschied ich, daß es
besser ist, das Gerät von der Batterie zu trennen, zu reparieren und
danach die inzwischen ausgebrochenen Schafe wieder einzufangen. Seitdem
weiß ich auch, daß Schafe im Vergleich zu ihrer Größe erstaunlich wenig
Kraft haben.

Ralf Schmode

unread,
Apr 25, 2004, 4:10:37 PM4/25/04
to
Ulrich Mindrup schrieb:

> Ingo Thies schrieb:
>
>> Ich weiß nicht, wie robust moderne Herzschrittmacher sind, aber in der
>> UB der Uni Kiel etwa steht an der Diebstahlsicherung ein entsprechendes
>> Warnschild. Jetzt müßte man mal untersuchen, ob man mit Weidezaun-
>> Impulsen unter ungünstigen Umständen so ein Teil auch stören kann.
>
> Ich weiss nicht was für eine Diebstahlsicherung die Uni Kiel einsetzt,
> aber ein Elektroweidezaungerät ist es wohl nicht. Die sind nämlich
> DIN/VDE-geprüft, etc. Die elektrische Energie, die von diesen Dingern
> abgegeben wird ist extrem niedrig. Zudem würden die Geräte mit
> Warnhinweisen nur so bepflastert sein, wenn auch nur die geringste
> Gefahr bestünde ;-)

Moin zusammen,

ich habe mal wo gelesen, daß hochfrequente Ströme bevorzugt an der
Oberfläche elektrischer Leiter fließen. Ich kann mir vorstellen, daß die
kurzen Impulse der Weidezaungeräte (Dirac-Impuls heißt's, IIRC) beim
Fließen durch den Körper eine ähnliche Stromstärkenverteilung aufweisen.
Demnach wäre die Sache für Herzschrittmacherträger eher ungefährlich.

Gruß von der Elbe -

Ralf

--
My animal photo page on the WWW: http://schmode.net
"Best of" portfolio: http://www2.fotocommunity.de/pc/pc.php4?mypics=254
My "adventure" of learning to ride: http://schmode.net/riding.htm
Mein "Abenteuer", Reiten zu lernen: http://schmode.net/reiten.htm

Jens Müller

unread,
Apr 25, 2004, 4:17:08 PM4/25/04
to
René 'vollmi' Vollmeier <vol...@vollmi.ch> writes:

>> jetzt lass erstmal den tierarzt das pferd untersuchen wegen des
>> vergiftungsversuchs, und gib die rechnung dem taeter....
>
> Och Cargo hat ne sehr wiederstandsfähige Verdauung. Ich muss nur
> irgendwie das Blut wieder aus meinen Autoteppichen rausbekommen.

Auswechseln, Rechnung an den Verursacher.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 25, 2004, 12:32:51 PM4/25/04
to
Christian Beckmann schrieb:

> Im Ernst: Ich verstehe das Grundproblem nicht so ganz.

Es gibt ja auch keines :-)
Kein halbwegs vernünftiger Mensch wird an einen Elektrozaun fassen.
Besonders diejenigen, welche Gefahr laufen könnten, bei einem auch nur
geringen Schreck unverzüglich das Zeitliche zu segnen, werden
derartiges schon aus Eigeninteresse unterlassen.
Auch Kinder tun dies regelmäßig nur genau einmal versehentlich oder aus
Neugier. (Später tun sies dann als Mutprobe oder so doch wieder...)

> Wirklich
> passieren tut ja nix, sonst würden die Kühe, Pferde, etc. ja alle
> daumen lang tot auf der Weide liegen.

Das passiert in der Tat recht selten, vorzugsweise dann, wenn die Kuh
gerade dann die saftigsten Grasbüschel unter dem Draht hervorholen
wollte, als der Blitz in selbigen schlug.

> Und wo ist das Problem für die
> Eltern/Hundebesitzer, da ein bißchen aufzupassen. Wer auf dem Land
> leben will, soll auch mit den dort üblichen Gegebenheiten fertig
> werden...

Mit aufpassen ist da wohl nichts zu gewinnen. Kinder (und Hunde) wollen
schon selber probieren, insbesondere das, was die Mami da gerade
verboten hat.
Und wieso sollte überhaupt jemand aufpassen?
Niemand ist für sein eigenes Verhalten und dadurch bedingte Schäden oder
Verletzungen verantwortlich. Das kann man doch täglich in den
einschlägigen Gazetten nachlesen. Man suche im Zweifel immer nach
jemandem, den man verklagen kann.
Hätte der doofe Bauer doch um seinen Elektrozaundraht einfach einen
Isolierschlauch rumgemacht, dann wär nichts passiert...

MfG
Rupert

Lars Mueller

unread,
Apr 25, 2004, 5:21:08 PM4/25/04
to
Ralf Schmode wrote:

> ich habe mal wo gelesen, daß hochfrequente Ströme bevorzugt an der
> Oberfläche elektrischer Leiter fließen. Ich kann mir vorstellen, daß die
> kurzen Impulse der Weidezaungeräte (Dirac-Impuls heißt's, IIRC) beim
> Fließen durch den Körper eine ähnliche Stromstärkenverteilung aufweisen.
> Demnach wäre die Sache für Herzschrittmacherträger eher ungefährlich.

Wenn das so wäre, würde es nicht zucken, sondern höchstens auf der Haut
kribbeln.

Gruß Lars

Christian Beckmann

unread,
Apr 25, 2004, 8:47:16 PM4/25/04
to
Hi!

"Rupert Haselbeck" schrieb

> Auch Kinder tun dies regelmäßig nur genau einmal versehentlich oder aus
> Neugier. (Später tun sies dann als Mutprobe oder so doch wieder...)

Wir haben immer einen langen Grashalm verwendet, um zu testen, ob Strom
drauf ist ;-)

> einschlägigen Gazetten nachlesen. Man suche im Zweifel immer nach
> jemandem, den man verklagen kann.

Vielleicht bietet der Hersteller des Elektrozauns diesen ja auch in den USA
an. Ich hör die Millionen schon im Geldbeutel klingeln...


Servus
Christian


gunther

unread,
Apr 26, 2004, 1:08:04 AM4/26/04
to
> Meine Erfahrung besagt, daß Schilder sinnfrei sind, da über 90%
> aller Leute zu faul sind, sie auch nur eines Blickes zu

hi,
sinnbefreit fuer die jeweiligen neugierigen wandernasen vielleicht,
aber hinterher vor gericht haben die schon sinn. denn wenn du
keines stehen hast, wirst du aufgeknuepft.
wenn eine oeffentliche wanderroute ueber den hof geht, tja, da
muesste man wohl eine vereinbarung mit der gemeinde machen, dass
die gemeindeunfall da eintritt. denn sonst koennte sowas teuer
werden. kinder kann man beim wandern ja nicht immer beaufsichtigen,
anleinen ist ja nicht erlaubt, gell? und lesen muessen die auch
nicht. also muss zu den hellen wanderstunden eine immer-da-aufsicht
her, oder eine fernhaltung, z.b. geschlossene tore, mit
schluesselschloss. keine schnappriegel oder balkensperren. und
anti-personen-zaun, z.b. stacheldraht an der aussenseite. hier traf
es bloss den ueberfluessigsten von allen, da hast du echt schwein
gehabt. zumindest, dass der dabei war. rechnung wegen reinigung an
den taeter. und den tierarzt den gesundheitszustand von cargo
testieren lassen. auch rechnug hier weiterleiten an taeter, kopie
zu den akten. in solchen faellen sind alle "eckigen"
verhaltensweisen aktenkundig, das ergibt hinterher ein schoen
verlaessliches bild. dagegen mauscheleien wie "wird schon nix sein"
und "dann sehn wa mal" kann als verzoegerung und verschleppung nach
hinten losgehen. denn dann ist beim naechsten fall "nix geschehen,
obwohl das doch schonmal passiert ist". und dann hast du als der
mcp vom hof (auch "bauer" genannt) die rechnung zu begleichen.

> würdigen. Besonders weibliches Personal irgendwelcher Messe-
> u.ä. -Stände reagiert oft irritiert, wenn ich das Namensschild
> lese, um sie mit Namen ansprechen zu können. Scheinbar kommt das
> nicht allzu oft vor - und weshalb müssen die Damen diese
> Schilder ausgerechnet immer an der ausladendsten Stelle ihrer
> Oberweite befestigen?

da guckt mann hin. da ist jede art "brosche" eine hilfe. keine
frage, besser noch saehe mann hin, wenn der nippel rausgucken
duerfte :))


> Viel Glück, daß die Sache nicht weiterverfolgt wird.

naja, kommt darauf an. denn wenn es nochmal passiert, und er hat
auf soeinen "warnfall" nicht behoerdenkompatibel, also durch
exzessive veraktung, reagiert, dann kann der naechste, fast
unvermeidliche fall sehr teuer werden.
koennte in diesem fall lohnend sein, soeinen harmlosen fall bis zum
erbrechen durchzukauen, umd beim demnaechst anstehenden kindstod
nicht den buhmann geben zu duerfen. tipp: frag deinen
versicherungsvertreter oder anwalt. die paar teuros hier investiert
koennten sich lohnen. quasi ein musterprozess.

--

mfg, gunni


Ulrich Mindrup

unread,
Apr 26, 2004, 8:21:39 AM4/26/04
to
Ralf 'Garfield' Pysny schrieb:


>
> Unangenehm ist es trotzdem (muß ja). Durfte ich letzten Sommer selbst
> erfahren, als ich an so einem Gerät einen Schalter ersetzen wollte
> (hatte beim Rangieren das Gerät umgefahren, so daß ein Schalthebel
> abgebrochen war). Nach dem fünften Stromschlag entschied ich, daß es
> besser ist, das Gerät von der Batterie zu trennen, zu reparieren und
> danach die inzwischen ausgebrochenen Schafe wieder einzufangen. Seitdem
> weiß ich auch, daß Schafe im Vergleich zu ihrer Größe erstaunlich wenig
> Kraft haben.

Kennst Du etwa nicht die fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an
elektrischen Anlagen? ;-)

SCNR

Ulrich

P.S.: Schafe mögen zwar wenig Kraft haben, aber triffst Du den falschen
Schafbock dann wirst Du unter Umständen merken, dass der das durch hohe
Geschwindigkeit und einen harten Schädel durchaus kompensieren kann ;-)

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Apr 26, 2004, 1:52:04 PM4/26/04
to

Ulrich Mindrup schrieb:

> Kennst Du etwa nicht die fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an
> elektrischen Anlagen? ;-)

Nur wenn die zweite der beiden inoffiziellen Sicherheitsregeln zutreffen
könnte:

1.) viel Spannung tut weh.
2.) viel Strom macht schwarz und häßlich.

> P.S.: Schafe mögen zwar wenig Kraft haben, aber triffst Du den falschen
> Schafbock dann wirst Du unter Umständen merken, dass der das durch hohe
> Geschwindigkeit und einen harten Schädel durchaus kompensieren kann ;-)

Dazu braucht es nicht einmal einen Bock. Alle Schafe haben harte
Schädel. Nur sind sie darauf fixiert, daß ihr Gegenüber sich auch wie
ein Schaf verhält, also einem Schädelgeboxe nicht aus dem Weg geht. Ein
Schritt zur Seite reicht, daß das Vieh ins Leere rennt.

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Apr 26, 2004, 1:43:35 PM4/26/04
to

gunther schrieb:

> > würdigen. Besonders weibliches Personal irgendwelcher Messe-
> > u.ä. -Stände reagiert oft irritiert, wenn ich das Namensschild
> > lese, um sie mit Namen ansprechen zu können. Scheinbar kommt das
> > nicht allzu oft vor - und weshalb müssen die Damen diese
> > Schilder ausgerechnet immer an der ausladendsten Stelle ihrer
> > Oberweite befestigen?
>
> da guckt mann hin. da ist jede art "brosche" eine hilfe. keine
> frage, besser noch saehe mann hin, wenn der nippel rausgucken
> duerfte :))

Namensschild als Brustwarzen-Piercing? Wäre zumindest für das
Bedienungspersonal in der Kneipe am FKK-Strand eine interessante
Überlegung...

Renata Kussack

unread,
Apr 26, 2004, 3:47:52 PM4/26/04
to
Wolfgang Allinger <all...@gmx.de> wrote:

> Sollen sie das Namensschild denn zwischen die Möpse stecken? ...
> Grapsch fummel... ich wollte doch bloss mal das Schild lesen?

Na ja, zwischen "zwischen" und "an der ausladendsten Stelle" gibts ja
schon noch andere Örtlichkeiten.

> Interessanter Gedanke :-)

Gruß
Renata, eine ü-ber-aus interessante Begegnung zwischen unserer
Pfarrgemeindeeferentin und dem interessierten Betrachter ihrer
mondförmigen Brosche miterlebt habend (hach, was ein Psychonalytiker da
alles zu deuten gefunden hätte...) - langsam wirds OT :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Gerald Gruner

unread,
Apr 26, 2004, 5:12:18 PM4/26/04
to
Hallo Ralf 'Garfield' Pysny, am 25 Apr 2004 schriebst du:

> Besonders
> weibliches Personal irgendwelcher Messe- u.ä. -Stände reagiert oft
> irritiert, wenn ich das Namensschild lese, um sie mit Namen ansprechen
> zu können. Scheinbar kommt das nicht allzu oft vor - und weshalb müssen
> die Damen diese Schilder ausgerechnet immer an der ausladendsten Stelle
> ihrer Oberweite befestigen?

Damit du eine Vorwand zum Gucken hast. 8-)))


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Heinz Boehringer

unread,
Apr 27, 2004, 1:04:00 AM4/27/04
to
Hallo Ralf,


> Dazu braucht es nicht einmal einen Bock. Alle Schafe haben harte
> Schädel. Nur sind sie darauf fixiert, daß ihr Gegenüber sich auch
> wie ein Schaf verhält, also einem Schädelgeboxe nicht aus dem Weg
> geht. Ein Schritt zur Seite reicht, daß das Vieh ins Leere rennt.
>

desshalb wuerde ich darauf achten, wenn das Vieh auf mich zurennt, dass
ich vor einem Baum stehe.:-D
Koennen Schafe auch bloed guggen?:-)

Gruss
Heinz

Rüdiger Pohlen

unread,
Apr 29, 2004, 12:45:28 PM4/29/04
to
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:97W0Hx8ie$B...@thies-101284.user.dfncis.de...

>
>>> Es geht nicht darum, das Eigentum mit dem Zaun zu schützen,
>
>> In erster Linie schon. Ersetze Elektrozaun durch Stacheldraht. Was
> dann ?
>
> Da sieht man die Stacheln.

Und beim Elektrozaun die in regelmäßigen Abständen angebrachten ZWINGEND
VORGESCHRIEBENEN Warnschilder.

>>> Es soll gewährleistet sein, dass
>>> niemand versehentlich den Zaun berührt.
>
>> Dazu sollten in regelmäßigen Abständen aufgehängte Schilder
> ausreichen.
>
> Waren bei besagtem Zaun welche vorhanden?

Müßen. Ist Vorschrift.
Aber selbst wenn. Das bisschen Zucken kannste ja wohl abhaben. Ist ja nicht
so, das es gleich tödlich wäre.

>>> Und wenn jemand im Winter auf dem Weg zum Briefkasten
>>> ausglibbert, weil der Hausherr nicht gestreut hat, kriegt er auch
> dann
>>> Ärger, wenn der Sturz ohne andere Folgen als Schreck, vorübergehenden
>>> Schmerz und nachfolgendem Gefluche bleibt (man
>>> Verkehrssicherungspflicht).
>
>> Das würde ich so ohne weiteres nicht mehr Unterschreiben, da einige
>> Gerichte durchaus der Meinung sind, das jeder Mensch selber sehen
> kann,
>> ob es glatt ist oder nicht und sich dann entsprechend zu bewegen hat.
>
> Das wäre mir neu. AFAIK besteht für den Hauseigentümer die Pflicht, den
> Weg zum Kasten zu streuen, ansonsten darf der Postbote die Ausstellung
> verweigern. Und wenn er hinplumpst trägt der Hauseigentümer zumindest
> Teilschuld.

Ausstellung ? Du meinst Zustellung. Sicher, kann er verweigern,. Kein
Problem.
Aber wenn er trotzdem zustellt, obwohl offensichtlich war, das es glatt ist
und nicht gestreut war, dann hat er selber Schuld.
Wie gesagt. Vergangenen Winter meine ich da ein paar entsprechende Urteile
gesehen zu haben, das man als Fußgänger dann zumindest eine Teilschuld
bekommt.

>> Diese Zäune stehen nicht direkt an der Grundstückgrenze, sondern etwas
>> davon weg. Also war man schon auf fremden Grund, wenn man den Zaun
>> berühren kann. Meines Wissens nach ist es Vorschrift, das da
>> entsprechende Schilder hängen. Wer den Zaun dann trotzdem anpackt,
> selber
>
> Du hast also den Zaun, den die OP beschrieben hat, selbst begutachtet?
> Alle Achtung, das nenne ich mal Engagement!

Nicht war. :-)
Aber um das sagen zu können, muß man den gar nicht gesehen haben.
Erklärungen dazu, wie Elektrozäune aufzustellen sind, hats hier ja schon
genug gegeben.

> Dass der Zaunbesitzer hier tatsächlich etwas falsch gemacht haben
> könnte, ist selbstverständlich ausgeschlossen, wo kämen wir denn auch
> hin, wenn einem OP recht gegeben müßte! ;-)

Polemik ?


Ingo Thies

unread,
Apr 29, 2004, 2:09:01 PM4/29/04
to
Rüdiger Pohlen wrote:

> Und beim Elektrozaun die in regelmäßigen Abständen angebrachten ZWINGEND
> VORGESCHRIEBENEN Warnschilder.

Waere interessant zu erfahren, ob im diskutierten Fall diese Vorschrift
eingehalten wurde oder nicht.

> Aber um das sagen zu können, muß man den gar nicht gesehen haben.
> Erklärungen dazu, wie Elektrozäune aufzustellen sind, hats hier ja schon
> genug gegeben.

Die Frage ist doch auch: Hat der Besitzer des Zaunes sich daran gehalten?

>>Dass der Zaunbesitzer hier tatsächlich etwas falsch gemacht haben
>>könnte, ist selbstverständlich ausgeschlossen, wo kämen wir denn auch
>>hin, wenn einem OP recht gegeben müßte! ;-)
>
>
> Polemik ?

Noe, Erfahrung (und etwas bissige Ironie, zugegeben). Haette die OP
gefragt, ob sie selbst einen Zaun in solcher Weise haette aufstellen
duerfen, haette sie vermutlich ebenso viele "Neins" und "merkbefreits"
kassiert. Inzwischen sollte sich herumgesprochen haben, dass man Fragen
in Rechtsgruppen am besten so stellt, als wolle man auf das Gegenteil
dessen hinaus, worauf man tatsaechlich hinaus will ("Was kann ich als
Urheber gegen die Weitergabe von [Werk] tun?" statt "Darf ich [Werk]
weitergeben?" usw. Tunlichst vermeiden sollte man neutrale
Fragestellungen, denn die werden aus Langeweile gar nicht erst gelesen ;-)

Also probieren wir es mal so: Darf ich als Diebstahlschutz mein Auto
unter Strom setzen (Weidezaunstaerke, mit Warnschild, privater Parkplatz)?

Gruss,
Ingo
--
Lieber das Bier ernst nehmen als alles bierernst nehmen!

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