Am 16.01.2022 um 12:46 schrieb Helmut Richter:
> Ich bekomme immer wieder gelbe Briefe („Vereinfachte Zustellung“),
> vermutlich Mahn- oder Vollstreckungsbescheide oder sonstige gerichtliche
> Schreiben, die an frühere Bewohner gerichtet sind. Ob die der
> Gerichtsvollzieher eingeworfen hat oder der Briefträger in seinem Auftrag,
Ich würde mich wundern, wenn der Gerichtsvollzieher selbst diese gelben
Briefe einwürfe. Die sind ja für *Post*zustellungsaufträge.
> weiß ich nicht; jedenfalls liegen sie in meinem Briefkasten. Ja, es ist
> derselbe Nachname, falls das für den Einwerfenden ausreicht zu vermuten,
> dass dem intendierten Empfänger der Briefkasten gehört.
Wenn niemand persönlich angetroffen wird, kann man schlecht überprüfen,
ob auch jemand mit dem richtigen Vornamen dort wohnt.
Zu welchen Zeiten kommen denn diese Briefe? Hätte man dich persönlich
antreffen können? Wenn ja, und es nicht geklingelt hat, hat der
Zusteller etwas falsch gemacht.
> Auf dem Brief selbst stehen massenhaft Hinweise zur weiteren Behandlung,
Auch diese Hinweise (für den Zusteller!) sprechen dagegen, dass der GV
persönlich ihn eingeworfen hat.
> aber keiner, was zu tun ist, wenn die Anschrift schlicht falsch ist.
Wenn die falsch ist, wird nicht zugestellt. Den Fall, dass falsch
zugestellt wird, hat man offenbar nicht vorgesehen. Es dürfte aber wenig
dagegen sprechen, als Empfänger einen solchen Irrläufer wie einen
anderen falsch zugestellten Brief zu behandeln.
BTW: Was würde man sinnvollerweise tun, wenn nicht der Adressat
unbekannt ist, sondern der Brief an der falschen Adresse zugestellt
wurde? Einfach in einen gelben Kasten werfen funktioniert da nicht, weil
die zum Brief gehörende PZU ja nicht mehr dabei ist. An der richtigen
Adresse einwerfen könnte den Interessen des Empfängers zuwiderlaufen.
> Hätte irgendeiner in der Kette von Antragsteller/Kläger über dessen Anwalt
> und Gericht bis tatsächlicher Zusteller die Pflicht gehabt zu prüfen, ob
> der Empfänger an der Zielanschrift wohnt?
Der Antragsteller sollte schon prüfen, dass er die richtige Adresse hat.
Er darf aber auch auf sein Glück vertrauen. Das Gericht prüft insofern,
als es nachhält, ob die Zustellung erfolgreich war.
Der Zusteller muss tatsächlich zunächst versuchen, dem Empfänger den
Brief persönlich zu übergeben. Erst wenn der nicht angetroffen wird und
auch sonst kein Empfangsberechtigter, darf in den Briefkasten
eingeworfen werden.
> Was tun? Anschrift durchstreichen und in den gelben Postbriefkasten?
> Aber die Post war vielleicht gar nicht beteiligt.
Wenn nicht die Post beteiligt war, wird sie den Transport dem
tatsächlichen Zustelldienst in Rechnung stellen.
> Den Absender selbst kontaktieren?
Kann nicht schaden.
> Selber weiterschicken halte ich für suboptimal und einfach wegschmeißen
> auch. Natürlich kann man feixend zuschauen, wie auf den Mahnbescheid ein
> Vollstreckungsbescheid folgt und dann der Gerichtsvollzieher klingelt.
Da du die Briefe "immer wieder" bekommst, weißt du, dass der GV nicht
klingelt.
> Aber wer hat was davon?
Der tatsächliche Empfänger könnte etwas davon haben, dass man ihn an
einer falschen Adresse vermutet.