Martin Gerdes <
martin...@gmx.de> wrote:
>Da will einer Geld von mir, also schickt er mir eine Rechnung.
>Normalerweise zahle ich dann. Wenn diese Rechnung aber zu Unrecht
>besteht, widerspreche ich.
Und zwar mache ich dabei deutlich, dass ich nicht zahle weil die
Forderung unberechtigt ist und schreibe dazu, dass ich vom
selbsternannten Gläubiger erwarte, dass er seiner
Schadensminderungspflicht nachkommt und seine vermeintlichen Ansprüche
direkt gerichtlich geltend macht.
>Ein unseriöser Anbieter läßt sich davon
>natürlich nicht irremachen, bei dem schaut überhaupt kein Mensch drauf,
>sondern der läßt seinen Computer machen.
>
>Also kriege ich eine Mahnung, der ich wiederum widerspreche, was den
>Anbieter wiederum nicht beeindruckt. Gleiches Verfahren bei der zweiten
>oder dritten Mahnung.
Bei einer Mahnung zu eine bereits widersprochenen Rechnung tu ich
eigentlich gar nichts. Wenn ich nett bin, gibt's einen
Übersendungszettel und eine Kopie des Widerspruchschreibens zur
Rechnung.
>Dann gibt der Anbieter die unberechtigte Forderung zum Inkasso, am
>besten zu einem verbundenen Inkassounternehmen (vielleicht gar gleiche
>Geschäftsadresse, gleicher Geschäftsführer, sonst aber natürlich
>_keinerlei_ Verbindung), weil man so statt ein paar Kröten Mahngebühr
>wirklich ordentliche Beträge aufschlagen kann. Inkasso lohnt sich also
>für den Anbieter. Dem widerspreche ich natürlich auch wieder.
Widerspruch unnötig, aber siehe oben, netterweise Kopie des originalen
Widerspruchs.
>Irgendwann schaut wirklich mal ein Mensch darauf, etwa dann, wenn ein
>Mahnbescheid beantragt werden soll, der nun wirklich Spesen kostet. Da
>prüft man dann, ob die Sache Erfolg verspricht. Alles Yield. Wenn ja,
>zieht man das gerichtlich durch, wenn nein, läßt man die Sache versanden
>oder schickt halt weiter Drohbriefe in der Hoffnung, daß sich der
>angebliche Schuldner doch noch weichkochen läßt.
>
>Mich nicht :-)
>
>In meinem Fall hat das Inkassobüro als nächste Drohstufe "einen
>Rechtsanwalt eingeschaltet" (in Wirklichkeit: den Datensatz an eine
>verbundene Rechtsanwaltskanzlei abgegeben, die mir dann den nächsten
>Brief geschickt hat). Dem habe ich dann geschrieben, daß eine Rechnung
>für eine Lieferung von -21.123 kWh Gas (minus einundzwanzigtausend)
>offenbar sachlich nicht richtig war. Das hat dann irgendwer wohl
>eingesehen, jedenfalls habe ich dann weiter nichts mehr von der Sache
>gehört.
In meinem bisher heftigsten Fall kam dann ein Mahnbescheid, dem ich
(und _das_ ist der allerwichtigste Widerspruch überhaupt, und der
einzige bei dem es wirklich darauf ankommt) natürlich widersprach.
Diesen Widerspruch muss man praktischerweise nicht einmal begründen.
Dann kann der Gläubiger entscheiden, ob er wieder zurück zum
Inkassoverfahren springt, die Sache zu den Akten lässt und die
Forderung ausbucht oder schlußendlich eine wirkliche Klage formuliert.
In meinem bisher heftigsten Fall kam dann tatsächlich eine
Klageschrift, mein Anwalt formulierte eine Klageerwiderung, und der
Gläubiger nahm dann die Klage zurück und zahlte alles inklusive meines
Anwalts.
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834