Diedrich Ehlerding schrieb:
>> Irgendwo in Deutschland ist das inzwischen auch zulässig
>
> Du beziehst dich vermutlich auf Bremen, das kürzlich den
> Friedhofszwang insoweit aufgehoben hat, als dort die Asche eines
> Verstorbenen, der das so gewünscht hat, auch verstreut werden darf
> - im eigenen Garten, oder auch da, wo der Grundstückseigentümer es
> erlaubt. Auch dort ist aber bisher "zu Hause auf den Kamin stellen"
> nicht zulässig.
Ja, stimmt, ich hatte es etwas anders in Erinnerung.
Letztlich wird es aber keiner prüfen können.
Irgendwo fand ich einen Artikel, ich glaube eine saarländische
Politikerin, die meinte es würde gegen diwe Würde des Toten verstóßen,
wenn die Asche nicht regulär beigesetzt würde.
Welche Würde von Toten eigentlich geachtet, wenn Gräber neu vergeben
werden, wenn allte Urnen einfach in dem Müll kommen, weil sie nicht
ewig aufbewahrt werden?
Die Gebeine sind vielfach nach 25 Jahren noch lange nicht verrottet.
Und welche Würde wird geachtet, wenn jemand verbrannt wird?
Ich habe früher LKW gefahren, ein ehemaliger Friedhof war lange Zeit
einplaniert, mehr oder weniger wilder Parkplatz.
Aks dort gebaut werden sollte wurde ausgeschachtet, im sandigen Boden
hatten sich die Gebeine gahlten, wurden einfach auf LKW verladen und
auf die Kippe gefahren. Würde der Toten?
Die Lagerfrist war abgelaufen, da gibt es dann keine Würde mehr.
Ich finde es die Würde wird eher gewahrt, wenn die Urne auf dem Kamin
steht, obwohl das nicht meinem Geschmack entspricht.
So weit ich weiss werden ausserdem mehrere Leichen zugleich verbrannt,
die Asche dann aufgteilt.
Grüße Harald