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Was ist eine Extremsportart?

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Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 7, 2024, 5:18:19 AMFeb 7
to
Liebe Leute,

in den Bedingungen der Auslands-Unfallversicherung meines Juniors (der
gerade für ein Schulsemester in den USA weilt) heißt es:

"In der Unfallversicherung besteht für die Todesfall- und die
Invaliditätsleistung kein Versicherungsschutz bei Ausübung von
Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freiklettern, Gleitschirmfliegen,
Fallschirmspringen etc."

So. Jetzt kann man sich natürlich alles mögliche überlegen, was unter
"etc." zu fassen ist. Freiklettern ist also extrem, aber ist es auch
"normales" Klettern mit Seil und Karabiner? Was ist mit
Downhill-Mountainbiking? Motorrad-Trial? Fahrrad-Trial?
Langstrecken-Freiwasserschwimmen? Segelfliegen? Kann da die Versicherung
in jedem Einzelfall eine "Extrem"sportart herbeidefinieren?

Übt man die Extremsportart auch dann aus, wenn man als Gast einen
Tandemsprung (Fallschirm..., Gleitschirm...) absolviert?

Ist das irgendwo abschließend definiert?

fragt sich
Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Feb 7, 2024, 5:29:16 AMFeb 7
to
Am 07.02.2024 um 11:18 schrieb Wolfgang Schreiber:

> in den Bedingungen der Auslands-Unfallversicherung meines Juniors (der
> gerade für ein Schulsemester in den USA weilt) heißt es:
>
> "In der Unfallversicherung besteht für die Todesfall- und die
> Invaliditätsleistung kein Versicherungsschutz bei Ausübung von
> Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freiklettern, Gleitschirmfliegen,
> Fallschirmspringen etc."

...

> Übt man die Extremsportart auch dann aus, wenn man als Gast einen
> Tandemsprung (Fallschirm..., Gleitschirm...) absolviert?
>
> Ist das irgendwo abschließend definiert?

Das definiert wohl jede Versicherung für sich.
Mal bei der betreffenden Versicherung nachfragen. Steht auch oft in den
umfangreichen Versicherungsbedingungen.

Hier mal die Allianz:
https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/extremsport-versicherung/

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 7, 2024, 7:37:24 AMFeb 7
to
Naja, da werden auch nur ein paar Beispiele aufgezählt, ohne Anspruch
auf Vollständigkeit, und an anderer Stelle heisst es sogar, man mache da
gar keinen Unterschied, schließlich passiert beim Fußball mehr als beim
Fallschirmspringen.

Das heisst wohl tatsächlich in jedem Einzelfall vorher(!) nachfragen.

VG
Wolfgang

Matthias Frank

unread,
Feb 7, 2024, 9:36:40 AMFeb 7
to
Am 07.02.2024 um 13:37 schrieb Wolfgang Schreiber:
>> Hier mal die Allianz:
>> https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/extremsport-versicherung/
>>
>
> Naja, da werden auch nur ein paar Beispiele aufgezählt, ohne Anspruch
> auf Vollständigkeit, und an anderer Stelle heisst es sogar, man mache da
> gar keinen Unterschied, schließlich passiert beim Fußball mehr als beim
> Fallschirmspringen.
>

Wenn ich das richtig verstehe, schließt die Allianz aber
"Risikosportarten" halt genau nicht aus ihrer Unfallversicherung aus.
Aus dem Grund weil da statistisch gar nicht mehr passiert, als z.b.
beim Fußball.
Zitat: "Unsere Unfallversicherung soll Sie insbesondere in
Risikosituationen schützen. Wir differen­zieren deshalb nicht nach
"normalen" oder "riskanten" Sportarten."

Detlef Meißner

unread,
Feb 7, 2024, 9:46:04 AMFeb 7
to
Ja, so habe ich das auch gelesen, "Sofern es sich nicht um Ihre
berufliche Tätigkeit oder lizenzpflichtige Rennen handelt."

Ich habe die Seite auch nur verlinkt, um aufzuzeigen, was sie Allianz
als Risikosportarten bezeichnet.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 7, 2024, 10:13:36 AMFeb 7
to
Am 07.02.2024 um 11:18 schrieb Wolfgang Schreiber:
> Liebe Leute,
>
> in den Bedingungen der Auslands-Unfallversicherung meines Juniors (der
> gerade für ein Schulsemester in den USA weilt) heißt es:
>
> "In der Unfallversicherung besteht für die Todesfall- und die
> Invaliditätsleistung kein Versicherungsschutz bei Ausübung von
> Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freiklettern, Gleitschirmfliegen,
> Fallschirmspringen etc."

Ehe man darüber philosophiert, ob etwas nun als Extremsportart gilt oder
nicht, sollte man sich ansehen, wie die Leistung dort eingeschränkt wird.

Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es dazu
nicht kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.
Und auch ohne Unfall kann man sterben oder Invalide werden. Ist dieser
Ausschluss also relevant?

Helmut Richter

unread,
Feb 7, 2024, 10:56:09 AMFeb 7
to
On Wed, 7 Feb 2024, Stefan Schmitz wrote:

> Am 07.02.2024 um 11:18 schrieb Wolfgang Schreiber:
> > Liebe Leute,
> >
> > in den Bedingungen der Auslands-Unfallversicherung meines Juniors (der
> > gerade für ein Schulsemester in den USA weilt) heißt es:
> >
> > "In der Unfallversicherung besteht für die Todesfall- und die
> > Invaliditätsleistung kein Versicherungsschutz bei Ausübung von
> > Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freiklettern, Gleitschirmfliegen,
> > Fallschirmspringen etc."
>
> Ehe man darüber philosophiert, ob etwas nun als Extremsportart gilt oder
> nicht, sollte man sich ansehen, wie die Leistung dort eingeschränkt wird.
>
> Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es dazu nicht
> kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.

Und was ist mit der Aussage, Fußball sei mindestens so gefährlich?

Bei Todelfällen und Invalidität? Und bezogen auf die Anzahl der
Ausübenden?

Halte ich beides für sehr unplausibel.

--
Helmut Richter

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 7, 2024, 11:05:38 AMFeb 7
to
> Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es dazu
> nicht kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.

Die Kosten einer Heilbehandlung, ja.

> Und auch ohne Unfall kann man sterben oder Invalide werden.

Naja, sterben kann man "einfach so", Invalide werden eher nicht. Dazu
braucht's schon ein Ereignis, das man als Unfall bezeichnen könnte.

> Ist dieser Ausschluss also relevant?

In der Praxis wohl eher nicht. Es würde halt die vereinbarte Summe bei
Todesfall nicht ausgezahlt. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es eine
Art Checkliste gibt, die man mit ein paar Charakteristiken füttert und
die am Ende ausspuckt, ob der Sport nun "extrem" ist oder nicht. Scheint
es so nicht zu geben, also auch hier: JSA 1.0.

VG
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Feb 7, 2024, 11:13:39 AMFeb 7
to
Am 07.02.2024 um 16:56 schrieb Helmut Richter:
> On Wed, 7 Feb 2024, Stefan Schmitz wrote:
>
>> Am 07.02.2024 um 11:18 schrieb Wolfgang Schreiber:
>>> Liebe Leute,
>>>
>>> in den Bedingungen der Auslands-Unfallversicherung meines Juniors (der
>>> gerade für ein Schulsemester in den USA weilt) heißt es:
>>>
>>> "In der Unfallversicherung besteht für die Todesfall- und die
>>> Invaliditätsleistung kein Versicherungsschutz bei Ausübung von
>>> Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freiklettern, Gleitschirmfliegen,
>>> Fallschirmspringen etc."
>>
>> Ehe man darüber philosophiert, ob etwas nun als Extremsportart gilt oder
>> nicht, sollte man sich ansehen, wie die Leistung dort eingeschränkt wird.
>>
>> Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es dazu nicht
>> kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.
>
> Und was ist mit der Aussage, Fußball sei mindestens so gefährlich?

Die Allianz spricht da von der Häufigkeit von Unfällen. Glaube ich sofort.

> Bei Todelfällen und Invalidität? Und bezogen auf die Anzahl der
> Ausübenden?
>
> Halte ich beides für sehr unplausibel.

Vielleicht gleichen sich geringere Häufigkeit mit potenziell
schwerwiegenderen Folgen bei Extremsportarten aus.

Matthias Frank

unread,
Feb 8, 2024, 3:18:11 AMFeb 8
to
Da sie es nicht ausschließen, müssen sie es aber auch nicht konkret
definieren. Von daher bringt das wenig ;-)

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 3:27:46 AMFeb 8
to
Richtig, in ihrem Falle nicht.

Aber andere Versicherungen schließen sie offensichtlich aus. Deshalb
mein Rat, genauer dort nachzufragen.
Die aufgeführte Liste kann einem aber auch helfen, vorab zu klären, ob
überhaupt Sportarten, die zu den Extremsportarten zählen, betrieben
werden sollen. Oder man vermeidet sie.
Kann aber auch sehr nützlich sein.
"Hey komm, wir wollen mal den Berg hochkraxeln!" - "Gern, aber ich muss
leider unten bleiben, die Versicherung hat es mir verboten! Ich warte
hier, bis ihr wider unten seid."

Stefan Schmitz

unread,
Feb 8, 2024, 4:44:51 AMFeb 8
to
Am 07.02.2024 um 17:05 schrieb Wolfgang Schreiber:
>> Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es
>> dazu nicht kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.
>
> Die Kosten einer Heilbehandlung, ja.
>
>> Und auch ohne Unfall kann man sterben oder Invalide werden.
>
> Naja, sterben kann man "einfach so", Invalide werden eher nicht. Dazu
> braucht's schon ein Ereignis, das man als Unfall bezeichnen könnte.

Oder eine Krankheit.

>> Ist dieser Ausschluss also relevant?
>
> In der Praxis wohl eher nicht. Es würde halt die vereinbarte Summe bei
> Todesfall nicht ausgezahlt. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es eine
> Art Checkliste gibt, die man mit ein paar Charakteristiken füttert und
> die am Ende ausspuckt, ob der Sport nun "extrem" ist oder nicht. Scheint
> es so nicht zu geben, also auch hier: JSA 1.0.

Wenn es das gäbe, hätte man sich nicht mit "wie z.B. .... usw." behelfen
müssen, sondern auf die Quelle für diese Kriterien verweisen können.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 8, 2024, 6:42:14 AMFeb 8
to
Wolfgang Schreiber schrieb am Mittwoch, 7. Februar 2024 um 17:05:38 UTC+1:
> > Nur für Todesfall und Invalidität gibt es einen Ausschluss. Wenn es dazu
> > nicht kommt, sind auch Extremsportarten abgesichert.
> Die Kosten einer Heilbehandlung, ja.
> > Und auch ohne Unfall kann man sterben oder Invalide werden.
> Naja, sterben kann man "einfach so", Invalide werden eher nicht. Dazu
> braucht's schon ein Ereignis, das man als Unfall bezeichnen könnte.

Nein; Schlaganfälle beispielsweise gelten nicht als
Unfälle, auch wenn sie welche nach sich ziehen können.

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 6:49:53 AMFeb 8
to
Manchmal eine komplizierte Frage.

Wenn ein Selbstmörder von der Brücke springt und unterwegs einen
Herzschlag bekommt, zahlt dann seine Lebensversicherung, wenn sie bei
Selbstmord von der Zahlung befreit ist? ;-)

Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 8, 2024, 9:37:39 AMFeb 8
to
> Wenn ein Selbstmörder von der Brücke springt und unterwegs einen
> Herzschlag bekommt, zahlt dann seine Lebensversicherung, wenn sie bei
> Selbstmord von der Zahlung befreit ist? ;-)

Wenn man es im nachhinein schafft, den genauen Ablauf des gesamten
Vorgangs millisekundengenau zu rekonstruieren und die gesamte
Kausalkette lückenlos nachzuvollziehen...?


Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 9:55:18 AMFeb 8
to
Ach komm! Wie man aus dem Fernsehen von diversen Gerichtsmedizinern
weiß, lässt sich ganz genau feststellen, ob bei Aufschlag vor oder nach
dem Tode stattgefunden hat. ;-)

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 9:56:56 AMFeb 8
to
Am 08.02.2024 um 15:55 schrieb Detlef Meißner:

> Ach komm! Wie man aus dem Fernsehen von diversen Gerichtsmedizinern
> weiß, lässt sich ganz genau feststellen, ob bei Aufschlag vor oder nach
^^^^der

Stefan Schmitz

unread,
Feb 8, 2024, 10:27:38 AMFeb 8
to
Am 08.02.2024 um 15:37 schrieb Wolfgang Schreiber:
Zählt der Herzschlag denn noch, wenn der Suizid unumkehrbar begonnen wurde?

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 10:33:16 AMFeb 8
to
Was macht ein Auto, wenn der Motor ausfällt? ;-)

Ulrich D i e z

unread,
Feb 8, 2024, 3:06:42 PMFeb 8
to
Detlef Meißner schrieb:

> Wenn ein Selbstmörder von der Brücke springt und unterwegs einen
> Herzschlag bekommt, zahlt dann seine Lebensversicherung, wenn sie bei
> Selbstmord von der Zahlung befreit ist? ;-)

Wie ist es, wenn die Versicherung den Betreffenden in den
Selbstmord getrieben hat, weil sie Angst hatte, dass sie sonst
zahlen muss wenn er bald an einem Herzschlag stirbt?

Und wie ist es, wenn bekannt ist, dass die Willensbildung des
Brückenspringers durch Krankheit beeinträchtigt war, z.B.,
durch manische Depression nach ICD10 F31 oder durch
depressive Episode nach ICD10 F32 oder durch sonstige akute
vorwiegend wahnhafte psychotische Störungen nach ICD10 F23.3?
Ist er dann an der Krankheit(sepisode) gestorben oder am
Selbstmord?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Detlef Meißner

unread,
Feb 8, 2024, 3:24:07 PMFeb 8
to
Neue Docu-Soap: Recht im Alltag.
Ich mache den Selbstmörder. :-)
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