Nun mahnt UPS, dass das Paket nicht bezahlt worden sei (der UPS-Fahrer
hätte vergessen, das Geld einzufordern).
Wie soll ich beweisen, dass ich bezahlt habe? Ich habe die Ware, den
Karton jedoch längst weggeschmissen und auch keine weiteren Belege.
Gruss
Jacques Janda
Du hast doch die Ware, oder?
Wie hättest Du sie denn ohne zu bezahlen bekommen sollen?
Marco
Wer soll das glauben? Der Richter lacht sich doch tot.
Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Also ich glaube auch nicht das UPS damit durch kommt. Wenn er das vergisst
muss er es vom Lohn zahlen. Das kann ja jeder Fahrer behaupten und außerdem
bin ich doch nicht verpflichtet jeden Karton aufzuheben. Du hast doch sicher
eine Rechnung von der bestellten Ware oder? Da steht ja sicher Zahlungsziel
von NN drauf? Also hast du es bezahlt
Gruß Sabrina
Sorry, aber das ist so falsch.
Die Verpflichtung zur Zahlung erlischt nicht automatisch, weil jemand
vergißt zu kassieren.
(Genauer: Sie erließt mit erreichen der Verjährung).
Allerdings wird in so einem Fall natürlich davon ausgegangen werden,
daß Du eben per NN bezahlt hast.
Hier müßte dann UPS schon in irgendeiner Form beweisen können, daß
nicht gezahlt wurde - was wohl sehr schwer fallen wird.
Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
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Ist mir auch mal passiert - allerdings hatte er tatsächlich vergessen, zu
kassieren. Weil ich mich nicht auf Kosten des Fahrers bereichern wollte,
habe ich nachgezahlt - und hebe seitdem alle Quittungszettel auf (die man
problemlos vom Karon lösen und auf ein Blatt Papier kleben kann.
Gruß,
Martin
Das dachte ich auch mal, beim hiesigen Amtsgericht gibts nen Richter der
sieht das anders und mein Ex-Arbeitgeber durfte 5 Handys noch einmal zahlen
obwohl auf der Auftragsbestätigung "Nachnahme" und auf der Rechnung
"Nachnahme" angegeben war. Begründung: Sonst wäre das Geld ja beim Absender
eingegangen.Mit Berufung war auch nichts (Betrag zu gering). Aber wenigstens
wegen der Inkassokosten hat der Kläger auf Hinweis des Gerichts die Klage
zurückgenommen.
Das Unangenehme an der Sache ist, dass ich im Nachhinein (immerhin
sind 4 Wochen vergangen) nicht mit Gewissheit sagen kann, ob der
Fahrer tatsächlich vergessen hat, das Geld zu kassieren. Ich kann es
mir kaum vorstellen, da immer gleich kassiert wird, aber mit absoluter
Sicherheit ausschliessen kann ich es auch nicht.
UPS fordert mich jedenfalls auf, sofort zu bezahlen und droht mit
einem Rechtsstreit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass UPS angibt,
keinen Zahlungseingang zu haben, den Fahrer als Zeugen angibt und ich
habe rein gar nichts zu meiner Entlastung vorzubringen. Ich bin mir
nicht sicher, ob ich mich da auf einen Rechtsstreit einlassen soll.
Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
wichtigen Teil davon) aufzuheben.
MfG
Jacques Janda
Jacques Janda schrieb:
> Das Unangenehme an der Sache ist, dass ich im Nachhinein (immerhin
> sind 4 Wochen vergangen) nicht mit Gewissheit sagen kann, ob der
> Fahrer tatsächlich vergessen hat, das Geld zu kassieren. Ich kann es
> mir kaum vorstellen, da immer gleich kassiert wird, aber mit absoluter
> Sicherheit ausschliessen kann ich es auch nicht.
>
> UPS fordert mich jedenfalls auf, sofort zu bezahlen und droht mit
> einem Rechtsstreit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass UPS angibt,
> keinen Zahlungseingang zu haben, den Fahrer als Zeugen angibt und ich
> habe rein gar nichts zu meiner Entlastung vorzubringen. Ich bin mir
> nicht sicher, ob ich mich da auf einen Rechtsstreit einlassen soll.
Tja, schwierig. Du hast immerhin die Logik auf Deiner Seite. Aber ob das
vor Gericht reichen würde, halte ich für fraglich. Der Fahrer wird
wahrscheinlich sagen, daß er es verpeilt hat, daß es sich um ein
Nachnahmepaket handelt o.ä.
> Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
> wichtigen Teil davon) aufzuheben.
Wird denn darauf die Geldübergabe quittiert?
Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151
>Vielen Dank für die Antworten.
>
>Das Unangenehme an der Sache ist, dass ich im Nachhinein (immerhin
>sind 4 Wochen vergangen) nicht mit Gewissheit sagen kann, ob der
>Fahrer tatsächlich vergessen hat, das Geld zu kassieren. Ich kann es
>mir kaum vorstellen, da immer gleich kassiert wird, aber mit absoluter
>Sicherheit ausschliessen kann ich es auch nicht.
>
>UPS fordert mich jedenfalls auf, sofort zu bezahlen und droht mit
>einem Rechtsstreit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass UPS angibt,
>keinen Zahlungseingang zu haben, den Fahrer als Zeugen angibt und ich
Es handelt sich doch um Barzahlung - da gibt es ja keinen direkten
Zahlungseingang - es stimmt halt "nur" nachher die Kasse des Fahrers
nicht.
Und dann werden Sie wohl das Paket raussuchen, dessen Nachnahme-BEtrag
dem Fehlbetrag entspricht.
>habe rein gar nichts zu meiner Entlastung vorzubringen. Ich bin mir
Oh doch - Du hast ja immerhin vorzubringen, daß eben ein
Nachnahme-Paket nicht ohne Zahlung ausgehändigt wird.
>Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
>wichtigen Teil davon) aufzuheben.
Sorry, aber was soll das bringen?
Was du bräuchtest, wäre eine Quittung, das der Faher den Betrag
erhalten hat - wird das auf dem Karton quittiert?
Glaube ich wohl kaum...
Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
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> Jacques Janda <Ja...@ifrance.com> schrieb:
>>UPS liefert ein Paket gegen Nachnahme.
>>
>>Nun mahnt UPS, dass das Paket nicht bezahlt worden sei (der UPS-Fahrer
>>hätte vergessen, das Geld einzufordern).
>
> Wer soll das glauben? Der Richter lacht sich doch tot.
So einfach ist das nun auch wieder nicht. Zwar ist der Zusteller
verpflichtet, das Paket nur gegen sofortige Zahlung abzuliefern, aber
der Zahlungsanspruch des Lieferanten erlischt keineswegs, wenn das
Kassieren unterblieben ist.
Irgendwann letztes Jahr hab ich da sogar mal eine veröffentlichte
Entscheidung dazu gesehen, evtl. in der NJW oder der NJW-CoR. Der
Empfänger wurde zur Zahlung verurteilt, weil er keinerlei
Zahlungsnachweis erbringen konnte, während der Kläger schlüssig
vorgetragen und unter Beweis gestellt haben soll, wie es dazu kommen
konnte, daß die Nachnahmesendung ausnahmsweise ohne Zahlung des
Nachnahmebetrages ausgehändigt wurde.
MfG
Rupert
So selten scheint das nicht zu sein - mir ist das ganz ähnlich vor einigen Jahren
passiert - da rief mich der Lieferant nach 6 oder 8 Wochen an, er hätte Probleme
mit UPS...ich hätte angeblich nciht gezahlt. Ich konnte mich in dem Moment
echt nicht mehr erinnern...er hat dann wohl doch UPS rund gemacht.
hlw
Der Logik zufolge h a s t du bei NN bezahlt ;-)
>
> UPS fordert mich jedenfalls auf, sofort zu bezahlen und droht mit
> einem Rechtsstreit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass UPS angibt,
> keinen Zahlungseingang zu haben, den Fahrer als Zeugen angibt und ich
> habe rein gar nichts zu meiner Entlastung vorzubringen. Ich bin mir
> nicht sicher, ob ich mich da auf einen Rechtsstreit einlassen soll.
Lass es drauf ankommen - vermutlich rasseln die kurz mit dem
Säbel und gut is.
>
> Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
> wichtigen Teil davon) aufzuheben.
>
Wozu?
hlw
> > Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
> > wichtigen Teil davon) aufzuheben.
>
> Wird denn darauf die Geldübergabe quittiert?
Bei UPS: Ja, auf dem auf dem Paket aufgeklebten Nachnahmeaufkleber oder aber
auf dem in der Klarsichthülle befindlichen Nachnahmeschein (wenn der
Versender nicht die manuellen Aufkleber nutzt sondern die Belege mit der
UPS-Software ausdruckt). Allerdings wird auch oft genug nicht quittiert.
Mein DHL-Paketbote erklärte mir sogar er dürfe nichts (außer dem
Einziehungsentgelt) quittieren was mir von einem seiner Vorgesetzten
telefonisch sogar bestätigt wurde. Einmal kam es dann wie es kommen musste:
Ware per Vorkasse bezahlt und dann per Nachnahme angeliefert. Die Ware wurde
dringend benötigt und der Fahrer hat mir dann unterschrieben, dass er den
Nachnahmebetrag (irgendwas über 700 Euro) zwar kassiert hat aber nicht
quittieren darf. Dass dies eine Quittung war - so weit reichte sein Horizont
nicht.
s/beweisen/darlegen/
>Die Aussage des Fahrers wird da nicht reichen, und mehr haben sie nicht ;-)
Zum Beweisen nicht, aber zum Darlegen vielleicht doch.
>Also ich glaube auch nicht das UPS damit durch kommt.
ich schon. Es gibt durchaus Urteile, wonach ein Empfänger (ein zweites
Mal) zahlen musste.
> außerdem bin ich doch nicht verpflichtet jeden Karton aufzuheben.
Nein, aber den Quittungsbeleg. DU hast die Zahlung nachzuweisen.
> Da steht ja sicher Zahlungsziel
>von NN drauf? Also hast du es bezahlt
Merkwürdige Schlussfolgerung, leider aber falsch!
>Für die Zukunft wird es wohl das Beste sein, den Karton (resp. den
>wichtigen Teil davon) aufzuheben.
Das merkst Du ja schon ziemlich früh :-)
>Was du bräuchtest, wäre eine Quittung, das der Faher den Betrag
>erhalten hat - wird das auf dem Karton quittiert?
ja, auf dem Karton ist i.d.R. ein Beleg mit dem Betrag aufgeklebt. Die
Zahlung wird auf dem Beleg vom Fahrer quittiert.
hlw
hlw
[Vergessenes Kassieren des Nachnahmebetrages durch Zusteller]
> Irgendwann letztes Jahr hab ich da sogar mal eine veröffentlichte
> Entscheidung dazu gesehen, evtl. in der NJW oder der NJW-CoR. Der
> Empfänger wurde zur Zahlung verurteilt, weil er keinerlei
> Zahlungsnachweis erbringen konnte [...]
Ich habe lange nichts per Nachnahme bekommen: erhält der Empfänger einer
Nachnahmesendung denn gewöhnlich eine Quittung über den bezahlten Betrag?
... Martin
>..die kann ich aufhebn, muss ich aber nicht.
du kannst ein zweites Mal zahlen oder auch nicht.
Die Chancen, ein 2tes mal zu kassieren würde ich mal grob als
homöopatisch bezeichnen.
hlw
>??? Ich habe die Ware welche ich auf dem Wege NN erhielt.
Und? Das ist _kein_ Beweis dafür, dass die Ware auch bezahlt wurde.
>Die Chancen, ein 2tes mal zu kassieren würde ich mal grob als
> homöopatisch bezeichnen.
Es gibt durchaus Urteile, wonach (ein 2. Mal) bezahlt werden musste!
>Hans-Lothar Werner <hans-loth...@gmx.de> schrieb:
>
>>??? Ich habe die Ware welche ich auf dem Wege NN erhielt.
>
>Und? Das ist _kein_ Beweis dafür, dass die Ware auch bezahlt wurde.
Aber es spricht vieles dafür.
Und grundsätzlich muß der, der eine Forderung stellt, beweisen, das
sie berechtig ist.
Wenn ich beim Bäcker brötchen kaufe, wird der mich auch kaum später
verklagen können, ich hätte nicht bezahlt.
Und da bekommt man schließich auch keine Quittung.
>>Die Chancen, ein 2tes mal zu kassieren würde ich mal grob als
>> homöopatisch bezeichnen.
>
>Es gibt durchaus Urteile, wonach (ein 2. Mal) bezahlt werden musste!
Da müßte man mal genau in die Urteilsbegründung schauen und die
weiteren Umstände betrachtet - sicher, wenn der Paketdienst schlüssig
nachweisen kann, das nicht bezahlt wurde, wird das so sein.
(Könnte ich mir z.B. in dem Fall so vorstellen, daß der
"NACHNAME-SENDUNG" aufkleber (bei Postpaket) abgefallen ist und dann
das Paket bereits im Paketpost-Zentrum als "normales" Paket gescannt
wurde.
Ist halt die Frage der abwägung alle Umstände und glaubwürdigkeit der
personen.
Ich bin aber ziemlich sicher, wenn hier einfach nur Aussage gegen
Aussage steht (Empfänger: Ich habe bezahlt; Paketbote: Ich habe
vergessen, zu kassieren), daß dann der Richter eher dem empfänger
glauben wird.