Habe hierzu übrigens einen recht interessanten Text aus der Zeit gefunden, als das Internet noch den Intelligenten vorbehalten war:
Katzen sind neben Haustauben und Honigbienen die einzigen Haustiere, die regelmäßig "Freilauf" genießen. Dieser wird von Gerichten immer wieder prinzipiell für rechtens erklärt. Nachbarn - die oft als "Katzenfeinde" diffamiert werden, haben nur dann eine Chance, sich gegen Katzenbesuch zu wehren, wenn sie eine Gefährdung ihrer Grundrechte nachweisen können, etwa ihrer körperlichen Unversehrtheit durch Katzenkot oder ihres Eigentums, speziell ihre Wohnung. Als Beispiel sei ein Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 142/09) vorgestellt:
Zwei Katzen hatten sich auf dem Balkon und sogar der Wohnung eines Nachbarn aufgehalten und dort Kot und Erbrochenes hinterlassen. Der Nachbar wehrte sich mit einer Unterlassungsklage. Die Richter urteilten, das Eindringen in die Wohnung gehe zu weit, der Besuch des nachbarlichen Balkons oder einer Terrasse hingegen könne nicht verhindert werden: "Katzen, die von Natur aus Jagdtiere sind, lassen sich nicht von willkürlich gezogenen Wohnungsgrenzen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken." Gegen die Freilaufhaltung von Katzen sei nichts einzuwenden etc.
Solche Behaptungen sind nur aus einer populistischen Motivation zu erklären, logisch sind sie nicht:
Natürlich sind Katzen "von Natur aus Jagdtiere". Das ist ja der Hauptgrund, warum Tiger und Co. im Zoo keinen Freilauf genießen. Ein Zoobesuch zeigt, daß eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Raubkatzen sehr wohl möglich ist: Großkatzen werden in - mittlerweile halbwegs artgerechten - Gehegen halten. Die harmlose Wildform unserer Hauskatze wird ebenfalls in einigen Zoos gehalten - übrigens auf weniger Quadratmetern, als eine Wohnung zu bieten hat. Wenn die freiheitsbeschränkende Haltung von Wildkatzen von Staatsorganen nicht beanstandet wird, dann kann - logisch abgeleitet - auch und gerade die Haltung einer Hauskatze bzw. Zuchtform, die ja durch ihre Anpassung an den Menschen definiert ist, nicht rechtswidrig sein. Wenn das Einsperren tierschutzwidrig ist, warum wird die Haltung von Großkatzen im Zoo und von Hauskatzen in der Wohnung dann nicht kurzerhand verboten?
Gerade weil Katzen "Jagdtiere" sind, wildern sie. Wer mit einem Luftgewehr Jagd auf Singvögel macht oder seinen Hund Rehe jagen läßt, muß mit Strafe rechnen. Warum darf dann ein Katzenbesitzer seine Katze Vögel jagen lassen: Tierarten, die nach der BArtSchV streng geschützt sind?
Der Begriff der "Freilaufhaltung" ist im übrigen eigentlich schon ein Widerspruch in sich selbst: Katzen, die eine Wohnung durch die beliebten "Katzenklappen" jederzeit verlassen und betreten können und sich oft auch bei katzenfreunden in der Nachschaft verköstigen, werden nicht wirklich "gehalten"; sie haben zwar meist einen "Halter" im Sinne von 'Eigentümer', aber nicht nur Verhaltensforscher sind sich im Zweifel, wer hier wen "hält".
Gegen die angebliche "Freilaufhaltung" ist zudem etwas Wichtiges einzuwenden, das Ihr Artikel gar nicht erwähnt: Ich erlaube mir auch einmal einen Kommentar: Die unqualifizierte Urteilsbegründung trägt ebenso wie Ihr Kommentar populistisch der Tatsache Rechnung, daß es im Lande viele Katzenbesitzer gibt, denen die Unversehrtheit ihres Mobiliars (nämlich vor kratzenden Krallen) wichtiger ist als artengeschützte Wildtiere und das Eigentum ihrer Nachbarn - und die man nicht vergrätzen will.
http://www.tierundnatur.de/katz-int.htm