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Wenn eine Katze seltene Tiere tötet - kann dann der Besitzer haftbar gemacht werden?

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pvoigt...@gmail.com

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Jun 16, 2015, 5:43:33 AM6/16/15
to
Nachdem der erste Katzenthread leider von Möchtegerntierfreunden zugetrollt worden ist, möchte ich hier eine weitere Frage in den Raum stellen.

Es ist ja verboten Tiere zu töten, die unter Artenschutz stehen. Dummerweise wissen Katzen davon nichts. Allerdings kann es ja auch nicht angehen, wenn seltene Tiere zwar auf dem Papier geschützt sind, dieser Schutz aber durch rücksichtslose Tierhaltung umgangen wird (siehe Maulwurfsbekämpfung). Dadurch entsteht ja letztlich ein Schaden an der Allgemeinheit.
Daher die Frage: Haften Katzenhalter für ihre Katzen?
Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder? Sind Katzen höherwertig als Kinder?

Und wie sieht es aus, wenn die Katze des Nachbars Haustür zerkratzt?

Oliver Jennrich

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Jun 16, 2015, 5:50:33 AM6/16/15
to
pvoigt...@gmail.com writes:


> Daher die Frage: Haften Katzenhalter für ihre Katzen?

Selbstverständlich tun sie das. Siehe §833 BGB.

> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?

Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.


> Und wie sieht es aus, wenn die Katze des Nachbars Haustür zerkratzt?

Je nach Material der Haustür und der Hartnäckigkeit der Katze sieht man
fast nichts.

--
Space - The final frontier
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Erwin Denzler

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Jun 16, 2015, 7:40:32 AM6/16/15
to
Oliver Jennrich schrieb:
> pvoigt...@gmail.com writes:
>
>
>> Daher die Frage: Haften Katzenhalter für ihre Katzen?
>
> Selbstverständlich tun sie das. Siehe §833 BGB.

Dazu muss es aber einen Geschädigten geben. Wenn die Katze einen
wildlebenden Laubfrosch (streng geschützt) frißt, ist niemand da, der
Schadensersatz verlangen könnte.

E.D.


Message has been deleted

pvoigt...@gmail.com

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Jun 16, 2015, 8:06:26 AM6/16/15
to
> Frage #2: wer haftet für Füchse, Kormorane, Bussarde,
> Ameisen, Ebolaviren?

Niemand, sie gehören ja auch niemand. Genausowenig wie ein Blitz jemandem gehört, wenn er jemand erschlägt. Bei einem Auto ohne angezogene Handbremse, das einen Hang runterrollt und einen Kinderwagen mitnimmt, ist es freilich anders...

Außerdem sind besagte Tiere (Viren außen vor) und Bestandteil der Natur. D.h. sie regulieren sich im Zweifelsfall selber. Das ist bei Hauskatzen und sonstigen -tieren nicht der Fall.

pvoigt...@gmail.com

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Jun 16, 2015, 8:08:27 AM6/16/15
to
> Dazu muss es aber einen Geschädigten geben. Wenn die Katze einen
> wildlebenden Laubfrosch (streng geschützt) frißt, ist niemand da, der
> Schadensersatz verlangen könnte.

Das wäre dann die Allgemeinheit, "das Volk", wenn man so will. In seinem Sinne werden ja die Gesetze erlassen, die dessen Interesse am Erhalt seltener Tiere wahren sollten.
Wenn jemand einen Laubfrosch tötet, zahlt er ja auch Strafe. Wenn dies seine Katze tut - warum dann nicht?

Oliver Jennrich

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Jun 16, 2015, 8:34:54 AM6/16/15
to
Genau genommen muss es sich um den Tod oder die Verletzung eines
Menschen oder um Sachbeschädigung handeln. Wenn die Katze 'Diebstahl'
begeht (Futter aus fremdem Napf fressen) ist das auch kein
schadensersatzpflichtiges Delikt.

Oliver Jennrich

unread,
Jun 16, 2015, 8:36:12 AM6/16/15
to
Weil §833 BGB Schadensersatz nur für den Fall vorgesehen ist, dass das
Tier einen Menschen tötet oder den Körper oder die Gesundheit eines
Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.

Das war jetzt relativ einfach.

Martin Schneider

unread,
Jun 16, 2015, 9:18:20 AM6/16/15
to
Am 16.06.2015 um 11:43 schrieb pvoigt...@gmail.com:
> zugetrollt

Ich glaube, der einzige Troll bist Du, der hier unter Pseudonym
Gewaltfantasien gegen Tiere juristisch absegnen lassen will.

http://www.peta.de/staatsanwalt

--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de

Gerd Schweizer

unread,
Jun 16, 2015, 10:50:02 AM6/16/15
to
pvoigt...@gmail.com schrieb:


> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder? Sind Katzen höherwertig als Kinder?
>
Laß mal Dein Auto von einem Kind beschädigen, dann wirst Du lernen, daß
die Eltern dafür nicht haften. Bei Tieren?

--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/

pvoigt...@gmail.com

unread,
Jun 16, 2015, 2:19:32 PM6/16/15
to
> Weil §833 BGB Schadensersatz nur für den Fall vorgesehen ist, dass das
> Tier einen Menschen tötet oder den Körper oder die Gesundheit eines
> Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.

Nun ja, ein Baum gilt ja rechtlich als "Sache". Wenn die Katze ihn zerkratzt, kann ich Schadenersatz verlangen. Halte ich z.B. Vögel im Garten und stelle Nistkästen dafür auf, kann ich diese dann nicht ebenfalls als meine "Sachen" geltend machen? Beim Meerschweinchen wäre es ja eindeutig...

Was wildlebende Laubfrösche usw. anbelangt ist "Schadenersatz" vielleicht der falsche Begriff. Allerdings - so ganz ungeschoren kann wohl jemand, der ein gezüchtetes Tier hält, welches geschützte Wildtiere dezimiert doch wohl auch nicht davonkommen...

pvoigt...@gmail.com

unread,
Jun 16, 2015, 2:20:42 PM6/16/15
to
> Ich glaube, der einzige Troll bist Du, der hier unter Pseudonym
> Gewaltfantasien gegen Tiere juristisch absegnen lassen will.

Auf Gewalt kann ich gerne verzichten. Sollen doch die Halter belangt werden!

pvoigt...@gmail.com

unread,
Jun 16, 2015, 2:26:15 PM6/16/15
to
Na, wer sagt's denn! Eben bei Spiegel gegoogelt und folgenden Bericht gefunden:

Vogelschutz: Jäger wollen weiter Katzen schießen

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/nordrhein-westfalen-will-die-jagd-auf-katzen-verbieten-a-996513.html

Demnach werden jedes Jahr in Deutschland 100.000 wildlebende Katzen geschossen. Und um diese ging es mir nicht einmal, diese regulieren sich ja selbst!

Stefan Schmitz

unread,
Jun 16, 2015, 3:53:57 PM6/16/15
to
Am Dienstag, 16. Juni 2015 14:34:54 UTC+2 schrieb Oliver Jennrich:

> Genau genommen muss es sich um den Tod oder die Verletzung eines
> Menschen oder um Sachbeschädigung handeln. Wenn die Katze 'Diebstahl'
> begeht (Futter aus fremdem Napf fressen) ist das auch kein
> schadensersatzpflichtiges Delikt.

Das Futter wird durchs Fressen nicht beschädigt?

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 16, 2015, 4:20:10 PM6/16/15
to
Ludger Averborg schrieb:

> Eltern haften meist gar nicht für ihre Kinder. Das ist ein
> verbreiteter Irrtum.

Das "meist" kannst du beruhigt streichen. Eltern haften niemals für ihre
Kinder.

MfG
Rupert

PS: Jetzt auch mal bei der Trollfütterung ein wenig mitspielend...
Message has been deleted

Oliver Jennrich

unread,
Jun 17, 2015, 3:53:12 AM6/17/15
to
pvoigt...@gmail.com writes:

>> Weil §833 BGB Schadensersatz nur für den Fall vorgesehen ist, dass das
>> Tier einen Menschen tötet oder den Körper oder die Gesundheit eines
>> Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.
>
> Nun ja, ein Baum gilt ja rechtlich als "Sache". Wenn die Katze ihn
> zerkratzt, kann ich Schadenersatz verlangen.

Wenn es dein Baum ist, dann ja. Wenn es einfach nur ein Baum ist der
irgendwo rumsteht, dann nicht.

Und die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist ein
Schaden..

Wolfgang Fieg

unread,
Jun 17, 2015, 11:02:33 AM6/17/15
to
Am 16.06.2015 um 11:50 schrieb Oliver Jennrich:

>
>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
>
> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
> die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
>
>

Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.

Aber, umgekehrt wird ein Schuh d'raus: Kinder haften für ihre Eltern,
und zwar mit ihrem eigenen Vermögen, wenn die Eltern bei der
gesetzlichen Vertretung des Kindes Dritten einen Schaden zufügen.

Wolfgang


Rupert Haselbeck

unread,
Jun 17, 2015, 12:30:09 PM6/17/15
to
Wolfgang Fieg schrieb:
Das kann dann aber durchaus einen Schadenersatzanspruch des Kindes gegen die
Eltern zur Folge haben...

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Jun 17, 2015, 1:03:14 PM6/17/15
to
Wolfgang Fieg <wolfga...@t-online.de> wrote:
>Am 16.06.2015 um 11:50 schrieb Oliver Jennrich:
>>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
>>
>> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
>> die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
>
>Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
>denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
>nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.

Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter, sagte mein
Vertragsgestaltungslehrer vor 20 Jahren in der Vorlesung. Wenn ich
mich richtig erinnere.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

pvoigt...@gmail.com

unread,
Jun 17, 2015, 2:16:19 PM6/17/15
to
Habe hierzu übrigens einen recht interessanten Text aus der Zeit gefunden, als das Internet noch den Intelligenten vorbehalten war:

Katzen sind neben Haustauben und Honigbienen die einzigen Haustiere, die regelmäßig "Freilauf" genießen. Dieser wird von Gerichten immer wieder prinzipiell für rechtens erklärt. Nachbarn - die oft als "Katzenfeinde" diffamiert werden, haben nur dann eine Chance, sich gegen Katzenbesuch zu wehren, wenn sie eine Gefährdung ihrer Grundrechte nachweisen können, etwa ihrer körperlichen Unversehrtheit durch Katzenkot oder ihres Eigentums, speziell ihre Wohnung. Als Beispiel sei ein Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 142/09) vorgestellt:

Zwei Katzen hatten sich auf dem Balkon und sogar der Wohnung eines Nachbarn aufgehalten und dort Kot und Erbrochenes hinterlassen. Der Nachbar wehrte sich mit einer Unterlassungsklage. Die Richter urteilten, das Eindringen in die Wohnung gehe zu weit, der Besuch des nachbarlichen Balkons oder einer Terrasse hingegen könne nicht verhindert werden: "Katzen, die von Natur aus Jagdtiere sind, lassen sich nicht von willkürlich gezogenen Wohnungsgrenzen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken." Gegen die Freilaufhaltung von Katzen sei nichts einzuwenden etc.

Solche Behaptungen sind nur aus einer populistischen Motivation zu erklären, logisch sind sie nicht:

Natürlich sind Katzen "von Natur aus Jagdtiere". Das ist ja der Hauptgrund, warum Tiger und Co. im Zoo keinen Freilauf genießen. Ein Zoobesuch zeigt, daß eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Raubkatzen sehr wohl möglich ist: Großkatzen werden in - mittlerweile halbwegs artgerechten - Gehegen halten. Die harmlose Wildform unserer Hauskatze wird ebenfalls in einigen Zoos gehalten - übrigens auf weniger Quadratmetern, als eine Wohnung zu bieten hat. Wenn die freiheitsbeschränkende Haltung von Wildkatzen von Staatsorganen nicht beanstandet wird, dann kann - logisch abgeleitet - auch und gerade die Haltung einer Hauskatze bzw. Zuchtform, die ja durch ihre Anpassung an den Menschen definiert ist, nicht rechtswidrig sein. Wenn das Einsperren tierschutzwidrig ist, warum wird die Haltung von Großkatzen im Zoo und von Hauskatzen in der Wohnung dann nicht kurzerhand verboten?

Gerade weil Katzen "Jagdtiere" sind, wildern sie. Wer mit einem Luftgewehr Jagd auf Singvögel macht oder seinen Hund Rehe jagen läßt, muß mit Strafe rechnen. Warum darf dann ein Katzenbesitzer seine Katze Vögel jagen lassen: Tierarten, die nach der BArtSchV streng geschützt sind?

Der Begriff der "Freilaufhaltung" ist im übrigen eigentlich schon ein Widerspruch in sich selbst: Katzen, die eine Wohnung durch die beliebten "Katzenklappen" jederzeit verlassen und betreten können und sich oft auch bei katzenfreunden in der Nachschaft verköstigen, werden nicht wirklich "gehalten"; sie haben zwar meist einen "Halter" im Sinne von 'Eigentümer', aber nicht nur Verhaltensforscher sind sich im Zweifel, wer hier wen "hält".

Gegen die angebliche "Freilaufhaltung" ist zudem etwas Wichtiges einzuwenden, das Ihr Artikel gar nicht erwähnt: Ich erlaube mir auch einmal einen Kommentar: Die unqualifizierte Urteilsbegründung trägt ebenso wie Ihr Kommentar populistisch der Tatsache Rechnung, daß es im Lande viele Katzenbesitzer gibt, denen die Unversehrtheit ihres Mobiliars (nämlich vor kratzenden Krallen) wichtiger ist als artengeschützte Wildtiere und das Eigentum ihrer Nachbarn - und die man nicht vergrätzen will.

http://www.tierundnatur.de/katz-int.htm

Stefan Schmitz

unread,
Jun 17, 2015, 5:50:17 PM6/17/15
to
Am Mittwoch, 17. Juni 2015 19:03:14 UTC+2 schrieb Marc Haber:
> Wolfgang Fieg <wolfga...@t-online.de> wrote:
> >Am 16.06.2015 um 11:50 schrieb Oliver Jennrich:
> >>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
> >>
> >> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
> >> die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
> >
> >Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
> >denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
> >nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.
>
> Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter, sagte mein
> Vertragsgestaltungslehrer vor 20 Jahren in der Vorlesung. Wenn ich
> mich richtig erinnere.

Welcher Vertrag geht da zu Lasten welches Dritten?

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 17, 2015, 11:39:20 PM6/17/15
to


Am 17.06.2015 um 09:53 schrieb Oliver Jennrich:
> pvoigt...@gmail.com writes:
>
>>> Weil §833 BGB Schadensersatz nur für den Fall vorgesehen ist, dass das
>>> Tier einen Menschen tötet oder den Körper oder die Gesundheit eines
>>> Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.
>>
>> Nun ja, ein Baum gilt ja rechtlich als "Sache". Wenn die Katze ihn
>> zerkratzt, kann ich Schadenersatz verlangen.
>
> Wenn es dein Baum ist, dann ja. Wenn es einfach nur ein Baum ist der
> irgendwo rumsteht, dann nicht.

Naja, /verlangen/ kann er natürlich trotzdem ... <duck>

Wolfgang
--

Marc Haber

unread,
Jun 18, 2015, 1:47:04 AM6/18/15
to
Wimre zwischen dem Baustellenbetreiber und dem Kind zu Lasten der
Eltern.

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 18, 2015, 11:58:53 AM6/18/15
to
Am 17.06.2015 um 19:03 schrieb Marc Haber:
>>>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
>>>
>>> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
>>> die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
>>
>>Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
>>denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
>>nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.
>
> Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter, sagte mein
> Vertragsgestaltungslehrer vor 20 Jahren in der Vorlesung. Wenn ich
> mich richtig erinnere.

Wieso? Bauunternehmer bestellt Schild, Schilderhersteller fertigt und
liefert Schild, Bauunternehmer bezahlt Schild - wo siehst Du da einen
Dritten?

Wolf 'oder einen weiteren Vertrag?' gang
--

Georg Wieser

unread,
Jun 18, 2015, 4:02:35 PM6/18/15
to
Vogelschutz, daß ich nicht lache...

Die wollen bewegliche Ziele abknallen. Fertig.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 18, 2015, 5:00:09 PM6/18/15
to
Marc Haber schrieb:

> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>>Am Mittwoch, 17. Juni 2015 19:03:14 UTC+2 schrieb Marc Haber:
>>> Wolfgang Fieg <wolfga...@t-online.de> wrote:
>>> >Am 16.06.2015 um 11:50 schrieb Oliver Jennrich:
>>> >>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
>>> >>
>>> >> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich
>>> >> für die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
>>> >
>>> >Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
>>> >denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
>>> >nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.
>>>
>>> Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter, sagte mein
>>> Vertragsgestaltungslehrer vor 20 Jahren in der Vorlesung. Wenn ich
>>> mich richtig erinnere.
>>
>>Welcher Vertrag geht da zu Lasten welches Dritten?
>
> Wimre zwischen dem Baustellenbetreiber und dem Kind zu Lasten der
> Eltern.

Da gibts doch aber überhaupt keinen Vertrag. Und das Kind könnte einen
solchen ohne Mitwirkung der Eltern auch garnicht schliessen

MfG
Rupert

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 19, 2015, 12:44:03 AM6/19/15
to
Am 18.06.2015 um 07:47 schrieb Marc Haber:
>>> >>> Wenn nein: Warum haften dann Eltern für Ihre Kinder?
>>> >>
>>> >> Non sequitur. Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern lediglich für
>>> >> die Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht.
>>> >
>>> >Was allerdings Schilderhersteller nicht daran hindert, Schilder, auf
>>> >denen dieser Unsinn geschrieben steht, herzustellen und Bauunternehemr
>>> >nicht daran hindert, diese Schilder an ihren Bauzäunen aufzuhängen.
>>>
>>> Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter, sagte mein
>>> Vertragsgestaltungslehrer vor 20 Jahren in der Vorlesung. Wenn ich
>>> mich richtig erinnere.
>>
>>Welcher Vertrag geht da zu Lasten welches Dritten?
>
> Wimre zwischen dem Baustellenbetreiber und dem Kind zu Lasten der
> Eltern.

Erstens sehe ich da keinen Vertrag (aka "übereinstimmende
Willenserklärung"; genau genommen sehe ich diesbezüglich noch nicht mal
*irgend* eine Willenserklärung auf Seiten des Kindes), und zweitens
selbst wenn, wäre der sowieso schwebend unwirksam (man Rechtsfähigkeit).

Wolfgang
--

HC Ahlmann

unread,
Jun 20, 2015, 8:33:39 AM6/20/15
to
Nein, Futter zu fressen ist bestimungsgemäßer Gebrauch des Futters.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
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