m.W. sind Reklame und Werbung per Fax verboten.
Ich muᅵte mich aber belehren lassen, daᅵ gleich wieviel Faxe "einer" in
mein Fax stopft, doch nicht bestraft werden kann.
Was ist denn dann so ein Verbot wert? Und wie ist es bei anderen
Verboten, z.B. Parkverbot?
Fᅵr Hinweise meinen besten Dank
Gruᅵ
Helmut
Genaueres steht in § 7 UWG.
> Ich mußte mich aber belehren lassen, daß gleich wieviel Faxe "einer" in
> mein Fax stopft, doch nicht bestraft werden kann.
Das ist korrekt.
Wer gegen § 7 UWG verstoßt, muss nach § 8 UWG z.B. mit einer Abmahnung
oder einstweiliger Verfügung auf Beseitigung und Unterlassung, nach §
9 UWG mit Schadensersatzforderungen, nach § 10 UWG mit
Gewinnabschöpfung rechnen.
Das kann zwar ziemlich teuer werden, ein Straftatbestand liegt aber
nicht vor.
Wer also durch den Verstoß geschädigt oder belästigt wird, muss sich
selber darum kümmern; der Staatsanwalt nimmt ihm das nicht ab.
> Was ist denn dann so ein Verbot wert? Und wie ist es bei anderen
> Verboten, z.B. Parkverbot?
Auch da liegt kein Straftatbestand vor, sondern eine
Ordnungswidrigkeit.
Wenn es in diesem Falle so geregelt sein sollte, wᅵrde Dir dadurch der
Anspruch auf Schadenersatz erᅵffnet.
Gruᅵ, Ralf.
Du kannst z.b. Schadenersatz verlangen, also z.b. die 2 Blatt Papier
ersetzt bekommen.
Du kannst auch auf Unterlassung klagen soweit ich weiss.
> Und wie ist es bei anderen
> Verboten, z.B. Parkverbot?
NA ja es gibt auch hier viele die totz Verbot und trotz
Politessen falsch parken.
Man kann halt nicht jedes Vergehen mit der Todesstrafe belegen,
sonst wᅵre D ausgerottet und bei Dingen die als Strafe wenig
kosten oder vielleicht 10 ᅵ fᅵr ein Knᅵllchen ist das letztlich
eine Frage der Gᅵterabwᅵgng, ob ich lieber 10 mal Parkgebᅵhr oder
1 mal ein Knᅵllchen zahle, so ist das halt (bei vielen Menschen
zumindest)
MfG
Matthias
> m.W. sind Reklame und Werbung per Fax verboten.
Nicht jede Werbung per Fax ist unzulᅵssig nach ᅵ7 UWG. Aber 'unzumutbare
Belᅵstigungen' gem. ᅵ7 II Nr.3 ("Fax-Spam") stellen unlauteren
Wettbewerb dar und sind demnach verboten, ja.
> Ich muᅵte mich aber belehren lassen, daᅵ gleich wieviel Faxe
> "einer" in mein Fax stopft, doch nicht bestraft werden kann.
Lᅵngst nicht jede verbotene, unzulᅵssige Handlung zwischen
Privatpersonen ist strafbewehrt.
Ein solches Verbot begrᅵndet zunᅵchst erstmal Beseitigungs- bzw.
Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprᅵche.
(hier: ᅵᅵ8 ff UWG)
Es gibt allerdings auch bestimmte strafbare Formen von verbotener
Werbung (ᅵ16 UWG)
> Und wie ist es bei anderen Verboten, z.B. Parkverbot?
Andere Baustelle: Wᅵhrend so ein widerrechtliches Werbefax nur dich ganz
allein belᅵstigt, beeintrᅵchtigt ein Falschparker im ᅵffentlichen
Verkehrsraum den gesamten ᅵffentlichen Verkehr.
HTH,
Andi
Helmut Waler schrieb:
>
> Hallo,
>
> m.W. sind Reklame und Werbung per Fax verboten.
>
> Ich mußte mich aber belehren lassen, daß gleich wieviel Faxe "einer" in
> mein Fax stopft, doch nicht bestraft werden kann.
Bist Du Wettbewerber?
wg. UWG
> Was ist denn dann so ein Verbot wert?
nicht viel
willkommen im realen verlogenen BRD-System (Staatsapparat)
> Verboten, z.B. Parkverbot?
die dienen u.a. der sanierung der kleinen obrigkeiten ;-)
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
Danke f�r die Antwort. Da hat ja der Staatsanwalt recht. Doch "selber
darum k�mmern" an wen mu� ich mich da wenden. An einen Anwalt, oder an
das Ordnungsamt, wenn das eine Ordnungswidrigkeit ist?
Gru�
Helmut
Hallo Ralf,
Das vom Faxer ausgenutzte Problem ist nun, daᅵ jegliches Einschreiten
sich um so geringe Summen handelt, die imbis zu 10ᅵ Bereich liegen, daᅵ
sich da niemand dafᅵr begeistern lᅵᅵt.
Der Schaden ist einfach die sauteuere Tintenfolie und das Papier.
Gruᅵ
Helmut
Nein
>
>> Was ist denn dann so ein Verbot wert?
>
> nicht viel
>
> willkommen im realen verlogenen BRD-System (Staatsapparat)
>
>> Verboten, z.B. Parkverbot?
>
> die dienen u.a. der sanierung der kleinen obrigkeiten ;-)
>
Aha!
Gru�
Helmut
Tja, hier ist das Problem. 5 Faxer fᅵr je 5ᅵ auf Unterlassung verklagen?
Da wird man eher mir eine reinhauen.
> Es gibt allerdings auch bestimmte strafbare Formen von verbotener
> Werbung (ᅵ16 UWG)
>
>> Und wie ist es bei anderen Verboten, z.B. Parkverbot?
>
> Andere Baustelle: Wᅵhrend so ein widerrechtliches Werbefax nur dich ganz
> allein belᅵstigt, beeintrᅵchtigt ein Falschparker im ᅵffentlichen
> Verkehrsraum den gesamten ᅵffentlichen Verkehr.
>
> HTH,
> Andi
>
Hmm, klar!
Gruᅵ
Helmut
Unterlassung zu verlangen hat nichts mit einem wert zu tun. Es geht
darum, eine unerlaubte handlung zu unterlassen. Man verlangt von dem
faxer, seine unerlaubte handlung zu unterlassen und gut ist. Die
RA-kosten muss der faxer �bernehmen.
JMS
Ja; der kann
Wichtig ist hier z.B. das Urtel des OLG Hamm vom 26.03.2009
(Aktenzeichen I-4 U 219/08), in dem der Anspruch des Faxempfängers
klar bestätigt wird und - das ist hier entscheidend - ebenfalls
bestätigt wird, dass der Empfänger sich nicht an das Unternehmen
wenden muss, das die Werbefaxe tatsächlich verschickt, sondern auch
gegen das Unternehmen vorgehen kann, das diese Werbung in Auftrag
gegeben hat, um Aufträge zu bekommen:
[ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2009/4_U_219_08urteil20090326.html
]
Wichtig ist es auf jeden Fall, die zustellfähige deutsche Adresse des
Gegners herauszufinden, bevor Du einen Anwalt beauftragst.
Sonst kann es sein, dass Du zwar im Recht bist, aber nicht weißt, von
wem Du die von Dir vorgestreckten Anwaltsgebühren zurückfordern
kannst.
> oder an
> das Ordnungsamt, wenn das eine Ordnungswidrigkeit ist?
Nein, das hattest Du missverstanden.
Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit; bei unverlangt zugefaxter
Werbung gibt es ur zivilrechtliche Ansprüche.
Wie kommst Du auf 5 ᅵ? Wohl eher 5 Cent ...
> Da wird man eher mir eine reinhauen.
>
?
Das kommt darauf an, was Du willst. Wenn Du Schadenserastz haben willst,
dann an einen Anwalt (theoretisch kᅵnntest Du AFAIK auch ohne Anwalt
eine Klage bei Gericht einreichen, aber das ist wegen den vielfᅵltigen
Fallstricken nicht empfehlenswert); aber bedenke, daᅵ Du mᅵglicherweise
auf den Kosten sitzen bleibst (z. B. wenn der Beklagte nicht greifbar
oder insolvent ist). Wenn Du eine Unterlassung haben willst, gehst Du am
besten zu einer Verbraucherzentrale; AFAIK haben nur die (oder ein
Wettbewerber) das Recht, Abmahnungen durchzufᅵhren. Allerdings werden die
halt nicht unbedingt tᅵtig, wenn es sich nur um eine Einzelbeschwerde
handelt (aber fragen kostet bei denen dafᅵr auch nix). Wenn Du auf eine
Ordnungswidrigkeit aka Geldbuᅵe abzielst, dann musst Du Dich AFAIK (aber
da bin ich mir nicht sicher) an die zustᅵndige Datenschutzbehᅵrde (d. h.
des Bundeslandes, in dem der Spammer sitzt) wenden; aber auf deren
Aktivitᅵten hast Du noch weniger Einfluss als auf die der VZ.
Wolfgang
--
Für § 17 UWG; es gibt aber auch andere Anspruchsgrundlagen.
Aus dem bereits erwähnten Urteil des OLG Hamm man beachte vor allem
den letzten Satz):
Im Hinblick auf die Anspruchsgrundlage ist zunächst festzustellen,
dass vorliegend keine Unterlassungsansprüche unmittelbar nach dem UWG
bestehen. Die Parteien sind nicht Mitwettbewerber i.S.v. §§ 2 Nr. 3; 8
III Nr. 1 UWG. Von daher findet das UWG, insbesondere mit den
Verletzungstatbeständen des § 7 II Nr. 2 und 3 UWG, keine unmittelbare
Anwendung. Jedoch können sich entsprechende Ansprüche aus §§ 823 I,
831 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts oder – wie hier – des Rechts am Unternehmen
ergeben. Bei der Prüfung dieser generalklauselartigen Tatbestände des
Bürgerlichen Rechts sind, um unterschiedliche Ergebnisse zu vermeiden,
freilich grundsätzlich die gleichen Wertmaßstäbe wie bei § 7 UWG
anzulegen (Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009,
§ 7 Rn. 14).
[ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2009/4_U_219_08urteil20090326.html
]
Das ist ein Fake ;-)
Wieso benutzt ein Gericht in NRW das Wort "freilich"?
> Tja, hier ist das Problem. 5 Faxer fᅵr je 5ᅵ auf Unterlassung
> verklagen?
Gib's an die Verbraucherzentrale oder Handels- bzw. Handwerkskammer
weiter; wenn da mehrere Beschwerden ᅵber den gleichen Absender
aufschlagen, kommts evtl. zu einer Abmahnung, die dann hoffentlich
wirkt.
Bis neulich,
Andi
Die Revision der Antragstellers gegen das am 26. März 2009 verkündete
Urteil der 6. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Hamm wird mit der
Maßgabe zurückgewiesen, dass das Wort ''freilich'' im Tenor des
angefochtenen Urteils entfällt.
Besser jetzt?
;-)
das sit eine Idee, da kᅵnnte ich einmal nachfragen, ob da schon mehrere
Klagen da sind. Das geht hier u.a. auch um einen wahrscheinlichen
Trickbetrᅵger, der sogar schon in einer TV Sendung abgehandelt wurde. Er
verschickt- so meint man - fᅵr das ᅵffentliche Telefonbuch fast ganz
ausgefᅵllte Fragebᅵgen und wenn man den unterschreibt, bekommt man eine
Horrorrechnung und vom TV nachgeforscht ist das dann ein unbekanntes
Telefonbuch, welches niemand kennt und niemand kauft. Eine ganz private
Sache.
Helmut
> Als Privatmann benᅵtige ich mein Fax durchwegs nur zu Versenden
> und doch muᅵ ich rund jedes viertel Jahr eine Tintenfolie
> kaufen.
Wenn Du eh keine nicht abgesprochenen Faxe erhᅵltst (auᅵer dem Spam
halt), dann kᅵnntest Du Dein Fax eigentlich offline lassen und es nur
bei Bedarf (zum Versenden z.B.) einschalten. Das spart neben der Tinte
auch noch Strom. :-)
Nur so eine Idee.
Andi
Das wᅵre doch irgendwie zu einfach.
MfG
Matthias
> Das kommt darauf an, was Du willst. Wenn Du Schadenserastz haben willst,
> dann an einen Anwalt (theoretisch kᅵnntest Du AFAIK auch ohne Anwalt
> eine Klage bei Gericht einreichen, aber das ist wegen den vielfᅵltigen
> Fallstricken nicht empfehlenswert);
Interessante Frage, der ich jetzt aber nicht nachgehen mag, ist, ob die
ausschlieᅵliche Zustᅵndigkeit der Landgerichte (was eine Klage ohne
Anwalt gᅵnzlich ausschlᅵsse) nach ᅵ 13 UWG auch dann greift, wenn
Anspruchskonkurrenz zwischen (z. B.) ᅵ 9 und "allgemeinen"
Schadenersatznormen besteht oder zumindest behauptet wird. Weiᅵ das jemand?
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Krᅵte kroch mit groᅵem Schnaufen / bedᅵchtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groᅵ ist doch die weite Welt
("Krᅵte"; Autor: Heinrich Seidel)