auf www.hundefeind.de bietet einer Hundefleisch an. Auch wenn dies evtl.
eher Satire ist, was aber nicht klar ist, interessiert mich folgendes:
Ist sowas hierzulande statthaft?
Kann der sich rausreden?
Bin gespannt auf Eure Meinung
--
Mit freundlichen Gruessen
Claudio di Francesco
Kapellenweg 4 D-73466 Lauchheim
Tel.: +49-7363-919300
Fax: +49-7363-919302
Mobile: +49-173-7261289
> Ist sowas hierzulande statthaft?
Das wurde vor wenigen Wochen hier diskutiert. Frag 'mal Tante
Google.
> Kann der sich rausreden?
Wozu und womit?
Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher nicht.
> Kann der sich rausreden?
Vielleicht mit einem Scherzangebot? Spätestens wenn jedoch ein Ermittler
dort erfolgreich etwas bestellt hat, wird die Sache wohl ernst werden.
Entweder wegen Betruges, falls es doch Rindfleisch war, oder ...
> Bin gespannt auf Eure Meinung
Bin gespannt, ob ich richtig liege.
Lars
Claudio di Francesco schrieb:
> auf www.hundefeind.de bietet einer Hundefleisch an. Auch wenn dies evtl.
> eher Satire ist, was aber nicht klar ist, interessiert mich folgendes:
>
> Ist sowas hierzulande statthaft?
> Kann der sich rausreden?
Die Gewinnung von Hundefleisch zum Genuß für Menschen ist strafbar.
Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151
> Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher nicht.
Schlachten nicht (Tierschutzgesetz?), Handel sicher auch nicht
(Lebensmittelgesetz?), aber Verzehr?
Wenn Waldi eines natürlichen Todes gestorben ist und dann zu Gulasch
gemacht wird? Glaube kaum, daß das irgendwie strafbar ist (wenn auch
vermutlich nicht besonders lecker und/oder gesund).
Grüße,
Frank
§1 Abs.1 FHG
"Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen nicht
gewonnen werden."
Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade
ergoogelt.
Lars
Nur bevor Nachfragen kommen: FHG=Fleischhygienegesetz
Und die Strafvorschrift dazu ist
§ 28 FHG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
...
3. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 4 Fleisch von Affen, Hunden oder Katzen zum
Genuß für Menschen gewinnt,
...
> Frank Hucklenbroich wrote:
>>
>> On Tue, 17 Feb 2004 14:48:06 +0100, Lars Mueller wrote:
>>
>> > Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher
>> > nicht.
> ...
>> Wenn Waldi eines natürlichen Todes gestorben ist und dann zu Gulasch
>> gemacht wird? Glaube kaum, daß das irgendwie strafbar ist (wenn auch
>> vermutlich nicht besonders lecker und/oder gesund).
>
> §1 Abs.1 FHG
>
> "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen
> nicht gewonnen werden."
Hallo Lars,
lies Dein eigenes Posting nochmal genau. Da steht, es darf nicht
"gewonnen" werden. Wenn nun der Hund aber eines natürlichen Todes gestorben
ist, dann denke ich, kann man nicht von "gewinnen" sprechen.
Gruß,
Jens
>§1 Abs.1 FHG
>
>"Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen nicht
>gewonnen werden."
>Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade
>ergoogelt.
In der Schweiz soll es wohl noch vorkommen. Warum auch nicht? Kälber
sind auch flauschig und schmecken trotzdem prima.
Und Pferde sind genauso nützlich und doch gibt es Roulade und Salami
davon zu kaufen.
Roy
--
A: Weil es die Lesbarkeit des Textes verschlechtert.
Q: Warum ist TOFU so schlimm?
A: TOFU
F: Was ist das groesste Aergerniss im Usenet?
> lies Dein eigenes Posting nochmal genau. Da steht, es darf nicht
> "gewonnen" werden. Wenn nun der Hund aber eines natürlichen Todes
> gestorben ist, dann denke ich, kann man nicht von "gewinnen"
> sprechen.
Doch, denn du ist den Hund nicht so, wie er tot umgefallen daliegt,
sondern du ziehst die haut ab, trennst das Fleisch von den Knochen etc.
Ich würde da "Fleisch zum Verzehr gewinnen" nennen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
>> Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher
>> nicht.
>
> Schlachten nicht (Tierschutzgesetz?), Handel sicher auch nicht
> (Lebensmittelgesetz?), aber Verzehr?
Der Verzehr ist in der Tat erlaubt, aber da Einfuhr, Ausfuhr und
Gewinnen (und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten
Dackels) verboten sind, dürfte es sehr schwer fallen, legal an
Hundefleisch zu kommen.
> Der Verzehr ist in der Tat erlaubt, aber da Einfuhr, Ausfuhr und
> Gewinnen (und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten
> Dackels) verboten sind, dürfte es sehr schwer fallen, legal an
> Hundefleisch zu kommen.
Da hilft dann wohl nur "von der Hand in den Mund", also direkt mit
Zähnen und Klauen ran an den Kadaver. *g*
Mahlzeit,
Michael
--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.
>> Der Verzehr ist in der Tat erlaubt, aber da Einfuhr, Ausfuhr und
>> Gewinnen (und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten
>> Dackels) verboten sind, dürfte es sehr schwer fallen, legal an
>> Hundefleisch zu kommen.
>
> Da hilft dann wohl nur "von der Hand in den Mund", also direkt mit
> Zähnen und Klauen ran an den Kadaver. *g*
Jau. Und wer das will: meinen Segen hat er, aber bitte nur, solange ich
das ganze nicht zu Gesicht bekomme. Udn vorher bitte die weiße
Zwangsjacke ausziehen, sonst hat die Anstaltswäscherei hinterher so
viel Arbeit, Blut ist echt schwer rauszukriegen, wenn's eingetrocknet
ist...
> Jau. Und wer das will: meinen Segen hat er, aber bitte nur, solange ich
> das ganze nicht zu Gesicht bekomme. Udn vorher bitte die weiße
> Zwangsjacke ausziehen, sonst hat die Anstaltswäscherei hinterher so
> viel Arbeit, Blut ist echt schwer rauszukriegen, wenn's eingetrocknet
> ist...
Weichei. Du müsstest mal sehen, was manche Vegetarier so machen. Letzten
Sommer musste ich miterleben, wie eine entsprechend orientierte Bekannte
*einfach so* eine Tomate von lebenden Staude riss und auffraß!
Aber dagegen tut ja hierzulande keiner was...
Gruß,
> Hallo,
>
> auf www.hundefeind.de bietet einer Hundefleisch an. [...]
Gleichzeitig schreibt er in der Quizauswertung folgendes:
-
Empfohlene Tötungsmethode:
An der Autobahnraststätte anbinden, es wird sich niemand trauen, ihn wieder
loszubinden.
-
Daher die Frage, ist das aussetzen von Hunden Straftat oder
Ordnungswiedrigkeit? Und gibt es auch denStraftatbestand des Aufrufes zu
Ordnungswiedrigkeiten?
Gruss
--
Die meisten Menschen pflegen im Kindesalter vom Zeigen auf Gegenstände
(Mausbewegung) und "ga" sagen (Mausklick) abzukommen, zugunsten eines
mächtigeren und langwierig zu erlernenden Tools (Sprache).
--Achim Linder in de.comp.os.unix.linux.misc
> Weichei. Du müsstest mal sehen, was manche Vegetarier so machen. Letzten
> Sommer musste ich miterleben, wie eine entsprechend orientierte Bekannte
> *einfach so* eine Tomate von lebenden Staude riss und auffraß!
>
> Aber dagegen tut ja hierzulande keiner was...
eben, aber die Staude kann sich ja nicht wie Nachbars Wolfshund wehren. Mir
ist die Tomatenstaude, wo immer sie auch wächst, extrem viel lieber, als der
kläffende Hund vom Nachbar! Aber die Sauen(Schweine haben auch Augen) die
regelmäßig(Rechtmäßig!) gemetzelt werden, haben doch eigentlich ein genauso
großes, oder kleines, Recht, zu Leben oder sterben zu müssen (Für
Nahrungszwecke des Menschen). Prinzipiell möchte ich behaupten: Wenn alle
Haus- und andere Hunde; -Katzen und sonstiges Hausgetier, zuzüglich zu den
regulären (Rinder, Schafe, Schweine, Hasen, Geflügel etc) zu schlachtenden
Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung freigeben würde, gäbe es keine so großen
Nahrungsprobleme auf dieser unserer Erde.
> Gruß,
> Michael
Gruß
Ralph
> Der Verzehr ist in der Tat erlaubt, aber da Einfuhr, Ausfuhr und
> Gewinnen (und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten
> Dackels) verboten sind, dürfte es sehr schwer fallen, legal an
> Hundefleisch zu kommen.
Nun gut. Aber das gilt natürlich z.B. auch für Marihuana in ähnlicher
Weise. Und dennoch kann man's mehr oder weniger problemlos auftreiben.
Mein Wohngenosse schlägt z.B. gerade vor, *ich* könnte Nachbars Lumpi
massakrieren, grillen und dann das Steak rumreichen. Damit kann er dann
verzehren, ohne sich strafbar gemacht zu haben.
>> Der Verzehr ist in der Tat erlaubt, aber da Einfuhr, Ausfuhr und
>> Gewinnen (und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten
>> Dackels) verboten sind, dürfte es sehr schwer fallen, legal an
>> Hundefleisch zu kommen.
>
> Nun gut. Aber das gilt natürlich z.B. auch für Marihuana in
> ähnlicher Weise.
Jo.
> Und dennoch kann man's mehr oder weniger problemlos auftreiben.
Keine Ahnung, wahrscheinlich hast du recht.
> Mein Wohngenosse schlägt z.B. gerade vor, *ich* könnte Nachbars
> Lumpi massakrieren, grillen und dann das Steak rumreichen. Damit
> kann er dann verzehren, ohne sich strafbar gemacht zu haben.
Ja. Und? Schrieb ich doch :-)
>> Mein Wohngenosse schlägt z.B. gerade vor, *ich* könnte Nachbars
>> Lumpi massakrieren, grillen und dann das Steak rumreichen. Damit
>> kann er dann verzehren, ohne sich strafbar gemacht zu haben.
>
> Ja. Und? Schrieb ich doch :-)
Klar. Ach ja, wir machen demnächst eine Grillfete hier auf der Terrasse.
Du kannst gerne auch kommen. *g*
Ich bezweifle, dass jemand, der wirklich Hunger leidet sich von einem
Gesetz abhalten laesst sein "Hausgetier" zu verspeisen. Religiöse Vor-
behalte sind da wohl wahrscheinlicher. Aber bitte, wenn einem die Reli-
gion wichtiger ist, als das eigene Überleben: Seine Entscheidung.
MfG
Olaf
>>> Mein Wohngenosse schlägt z.B. gerade vor, *ich* könnte Nachbars
>>> Lumpi massakrieren, grillen und dann das Steak rumreichen. Damit
>>> kann er dann verzehren, ohne sich strafbar gemacht zu haben.
>>
>> Ja. Und? Schrieb ich doch :-)
>
> Klar. Ach ja, wir machen demnächst eine Grillfete hier auf der
> Terrasse. Du kannst gerne auch kommen. *g*
Ne, danke du, hab schon gegessen ;-)
> lies Dein eigenes Posting nochmal genau. Da steht, es darf nicht
> "gewonnen" werden. Wenn nun der Hund aber eines natürlichen Todes gestorben
> ist, dann denke ich, kann man nicht von "gewinnen" sprechen.
Dürfte man in diesem Falle aber das Fleisch erst recht nicht
weiterverarbeiten, egal, ob vom Hund oder vom sonstwas?
Just my 2 cent,
R.
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
> Hallo,
>
> auf www.hundefeind.de bietet einer Hundefleisch an. Auch wenn dies evtl.
> eher Satire ist, was aber nicht klar ist, interessiert mich folgendes:
>
> Ist sowas hierzulande statthaft?
> Kann der sich rausreden?
>
> Bin gespannt auf Eure Meinung
>
Mein Vater als elemaliger Fleischbeschauer musste in seiner aktiven Zeit
jeden Fall von Hundeschlachtungen (übrigens auch Katzen) zum Zwecke des
Verzehrs anzeigen.
Falls nicht zum Zwecke des Verzehrs, dann auch kein Fleischbeschauer.
Gruß
Alex
Wie wärs mit Import zum Eigenbedarf? Ein paar Dosen Hundegulasch als
Mitbringsel vom letzten Korea-Urlaub?
> und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten Dackels
Schlachten des toten Dackels???
> Nun gut. Aber das gilt natürlich z.B. auch für Marihuana in ähnlicher
> Weise. Und dennoch kann man's mehr oder weniger problemlos auftreiben.
> Mein Wohngenosse schlägt z.B. gerade vor, *ich* könnte Nachbars Lumpi
> massakrieren, grillen und dann das Steak rumreichen. Damit kann er dann
> verzehren, ohne sich strafbar gemacht zu haben.
Anstiftung? :)
--
Ciao, Heiko...
>> Weichei. Du müsstest mal sehen, was manche Vegetarier so machen. Letzten
>> Sommer musste ich miterleben, wie eine entsprechend orientierte Bekannte
>> *einfach so* eine Tomate von lebenden Staude riss und auffraß!
>> Aber dagegen tut ja hierzulande keiner was...
> eben, aber die Staude kann sich ja nicht wie Nachbars Wolfshund wehren.
Das ist ja gerade so verwerflich.
> Mir ist die Tomatenstaude, wo immer sie auch wächst, extrem viel lieber,
> als der kläffende Hund vom Nachbar!
Das verstehe ich sehr gut. Wer ißt schon gerne Nahrungsmittel, die einen
während des Verzehrs durch lautes Gekläffe irritieren.
--
Ciao, Heiko...
>> > Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher nicht.
> ...
>> Wenn Waldi eines natürlichen Todes gestorben ist und dann zu Gulasch
>> gemacht wird? Glaube kaum, daß das irgendwie strafbar ist (wenn auch
>> vermutlich nicht besonders lecker und/oder gesund).
> §1 Abs.1 FHG "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für
> Menschen nicht gewonnen werden."
Gewonnen. Also hergestellt. Vom Verzehr steht da nichts.
> Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade ergoogelt.
Da wirst du noch nach einer deutschen Rechtsnorm suchen müssen.
--
Ciao, Heiko...
> *ack* und nur die Gewinnung:
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flbg/__1.html
Mal eine Frage:
Warum sind ausgerechnet Hunde, Katzen und Affen explizit ausgenommen? Warum
nicht auch Hamster, Delphine, Rohrdommeln oder .........................
(Platz für eigene Eintragungen)?
Müsste so eine Auswahl nicht begründet sein?
--
percy brauch - perc...@yahoo.de - www.percybrauch.de
> "Andreas Pohlke" <new...@baby-boomer.de> schrieb
>
> > *ack* und nur die Gewinnung:
> > http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flbg/__1.html
>
> Mal eine Frage:
> Warum sind ausgerechnet Hunde, Katzen und Affen explizit ausgenommen? #
Bei Affen besteht immer eine gute Chancem daß Krankheiten von Affen
auf den Menschen überspringen. Bei Katzen und Hunde dürfte es zu
einem Großteil pseudo-religiöse Gründe haben.
> Warum nicht auch Hamster, Delphine, Rohrdommeln oder
> ......................... (Platz für eigene Eintragungen)?
> Müsste so eine Auswahl nicht begründet sein?
Nein. Es wird ja auch nirgendwo begründet, warum man in den Städten
50 kmh als Obergrenze festlegt und wieso die magischen Altersgrenzen
beim Sex 14,16,18 sind oder warum man erst ab 18 wählen darf. Es
wurde so festgelegt. Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
>Bei Katzen und Hunde dürfte es zu
> einem Großteil pseudo-religiöse Gründe haben
Darauf wollte ich hinaus.
>Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
Gut.
Aber wenn ich gegen dieses Gesetz klagen würde, dann müsste doch geklärt
werden, was der Unterschied zwischen der Fleischgewinnung aus einem Hund und
z.B. einem Delphin oder sonstwas wäre. Oder, andersrum, zwischen Katze und
Schaf.
Das ist wahrscheinlich schwerer als zu erklären, warum es netter ist,
jemanden in der Stadt mit 50 km/h umzunieten als mit 67 ;-)
*rotwerd*
> "Peter Bruells" <p...@ecce-terram.de> schrieb
>> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
>
> Gut.
> Aber wenn ich gegen dieses Gesetz klagen würde, dann müsste doch
> geklärt werden, was der Unterschied zwischen der Fleischgewinnung
> aus einem Hund und z.B. einem Delphin oder sonstwas wäre. Oder,
> andersrum, zwischen Katze und Schaf.
Um gegen ein Gesetz zu klagen, muß es doch einen Aufhänger geben, an
dem man klar macht, daß es dem Grundgesetz widerspricht. Und da sehe
ich hier wenig Chancen.
> Das ist wahrscheinlich schwerer als zu erklären, warum es netter
> ist, jemanden in der Stadt mit 50 km/h umzunieten als mit 67 ;-)
Ach da sehe ich keinen Ansatz, warum das einge dem GG eher
widerspricht als das andere. Ich sehe da nur den üblichen Spielraum
des Parlaments, daß von den Wählern bestimmt wird.
>"percy brauch" <spa...@onlinehome.de> writes:
>> Aber wenn ich gegen dieses Gesetz klagen würde, dann müsste doch
>> geklärt werden, was der Unterschied zwischen der Fleischgewinnung
>> aus einem Hund und z.B. einem Delphin oder sonstwas wäre. Oder,
>> andersrum, zwischen Katze und Schaf.
>
>Um gegen ein Gesetz zu klagen, muß es doch einen Aufhänger geben, an
>dem man klar macht, daß es dem Grundgesetz widerspricht. Und da sehe
>ich hier wenig Chancen.
"Meine Religion gebietet 2x wöchentlich Hundeleber" o.s.ä.
Glaubhaft dargebracht latürnich.
Roy
--
A: Weil es die Lesbarkeit des Textes verschlechtert.
Q: Warum ist TOFU so schlimm?
A: TOFU
F: Was ist das groesste Aergerniss im Usenet?
>> und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten Dackels
>
> Schlachten des toten Dackels???
Ja? Schlachtest du etwa lebende Dackel? Pfui!
> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> wrote:
>> Um gegen ein Gesetz zu klagen, muß es doch einen Aufhänger geben,
>> an dem man klar macht, daß es dem Grundgesetz widerspricht. Und da
>> sehe ich hier wenig Chancen.
> "Meine Religion gebietet 2x wöchentlich Hundeleber" o.s.ä.
> Glaubhaft dargebracht latürnich.
Eben. "Glaubhaft". Gäbe es eine halbwegs verbreitete Religion, die
den Verzehr von Hundefleisch vorschreibt, hätte man einen Aufhänger.
Aber dann bräuchte man ihn wahrscheinlich nicht.
Hmm.. Hat jemals jemand erfolgreich darauf geklagt, daß er die Witwe
seines Bruders als zweite Frau heiraten muß?
Lies das Gesetz:
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flbg/__15.html>
Die Antwort ist "ist unzulässig".
>> Warum nicht auch Hamster, Delphine, Rohrdommeln oder
>> ......................... (Platz für eigene Eintragungen)?
>
>> Müsste so eine Auswahl nicht begründet sein?
>
> Nein. Es wird ja auch nirgendwo begründet, warum man in den
> Städten 50 kmh als Obergrenze festlegt und wieso die magischen
> Altersgrenzen beim Sex 14,16,18 sind oder warum man erst ab 18
> wählen darf. Es wurde so festgelegt.
Das ist ptinzipiell richtig, aber:
> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
DAS ist völlig falsch. Sorry. Absoluter Unsinn. JEDES Gesetz, daß das
Verhalten von Menschen regelt, muß sich positiv rechtfertigen lassen,
sonst ist es allein schon wegen Unverhältnismäßigkeit nichtig, denn
ohne jede Rechtfertigung fehlt es an der Erforderlichkeit (na ja, sogar
schon am legitimen Zweck) des Gesetzes.
>> Warum nicht auch Hamster, Delphine, Rohrdommeln oder
>> ......................... (Platz für eigene Eintragungen)?
>
>> Müsste so eine Auswahl nicht begründet sein?
>
> Nein. Es wird ja auch nirgendwo begründet, warum man in den
> Städten 50 kmh als Obergrenze festlegt und wieso die magischen
> Altersgrenzen beim Sex 14,16,18 sind oder warum man erst ab 18
> wählen darf. Es wurde so festgelegt.
Das ist prinzipiell richtig, aber:
> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
DAS ist völlig falsch. Sorry. Absoluter Unsinn. JEDES Gesetz, daß
Also zumindest empfinde ich es als Mißbrauch, wenn etwas, das _eindeutig
aus ethischen_ Gründen verboten ist, plötzlich in einem Hygienegesetz
auftaucht. Das mit den Affen und den Krankheiten ist klar! Das paßt in
dieses Gesetz, aber die Gefühle der Katzenhalter haben IMHO in einem
Hygienegesetz rein gar nichts zu suchen! Davon abgesehen müßte man jetzt
auch noch damit ankommen, daß es Leute (und zwar nicht wenige) gibt, die
Tauben oder andere Vögel oder Hasen halten und die es genauso wenig
sehen können, wenn diese Tiere gegessen werden. Hier hat nach meinem
empfinden eine Lobby einen Mißbrauch eines Gesetzes durchgedrückt.
Lars
> > §1 Abs.1 FHG "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für
> > Menschen nicht gewonnen werden."
>
> Gewonnen. Also hergestellt. Vom Verzehr steht da nichts.
>
> > Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade ergoogelt.
>
> Da wirst du noch nach einer deutschen Rechtsnorm suchen müssen.
Man muß es nur verstehen. Oder ausprobieren und auf die Schnauze fallen.
Nebenbei: EU-Recht geht vor!
HTH
Lars
> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> schrieb:
>> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
> DAS ist völlig falsch. Sorry. Absoluter Unsinn. JEDES Gesetz, daß
> das Verhalten von Menschen regelt, muß sich positiv rechtfertigen
> lassen, sonst ist es allein schon wegen Unverhältnismäßigkeit
> nichtig, denn ohne jede Rechtfertigung fehlt es an der
> Erforderlichkeit (na ja, sogar schon am legitimen Zweck) des
> Gesetzes.
Ja. Aber das ist keine Aufgabe des Gesetzes, sondern des Gesetzgebers.
Ein Gesetz kann erst mal nur an der Verfassungsmässigkeit gemessen
werden. Der Sinn eines Gesetzes hingegen ist im Parlament zu suchen,
im Zweifelsfall in der Lobby oder beim Springerverlag.
>>> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
>>
>> DAS ist völlig falsch. Sorry. Absoluter Unsinn. JEDES Gesetz, daß
>> das Verhalten von Menschen regelt, muß sich positiv rechtfertigen
>> lassen, sonst ist es allein schon wegen Unverhältnismäßigkeit
>> nichtig, denn ohne jede Rechtfertigung fehlt es an der
>> Erforderlichkeit (na ja, sogar schon am legitimen Zweck) des
>> Gesetzes.
>
> Ja. Aber das ist keine Aufgabe des Gesetzes, sondern des
> Gesetzgebers.
Di irrst.
> Ein Gesetz kann erst mal nur an der Verfassungsmässigkeit gemessen
> werden.
Was ich da oben schrieb, IST die Verfassungsmäßigkeit. Ein Gesetz, daß
keinen Sinn hat, ist nichtig.
> Der Sinn eines Gesetzes hingegen ist im Parlament zu suchen, im
> Zweifelsfall in der Lobby oder beim Springerverlag.
Die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes IST ein Kriterium für seine
Verfassungsmäßigkeit.
>>> Ein Gesetz muß sich nicht rechtfertigen.
>>
>> DAS ist völlig falsch. Sorry. Absoluter Unsinn. JEDES Gesetz, daß
>> das Verhalten von Menschen regelt, muß sich positiv rechtfertigen
>> lassen, sonst ist es allein schon wegen Unverhältnismäßigkeit
>> nichtig, denn ohne jede Rechtfertigung fehlt es an der
>> Erforderlichkeit (na ja, sogar schon am legitimen Zweck) des
>> Gesetzes.
>
> Ja. Aber das ist keine Aufgabe des Gesetzes, sondern des
> Gesetzgebers.
Du irrst.
> Ein Gesetz kann erst mal nur an der Verfassungsmässigkeit gemessen
> werden.
Was ich da oben schrieb, IST die Verfassungsmäßigkeit. Ein Gesetz, daß
keinen Sinn hat, ist nichtig.
> Der Sinn eines Gesetzes hingegen ist im Parlament zu suchen, im
> Zweifelsfall in der Lobby oder beim Springerverlag.
Die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes IST ein Kriterium für seine
Verfassungsmäßigkeit.
--
>auf www.hundefeind.de bietet einer Hundefleisch an.
Ich bin enttäuscht, es gibt nicht mal nen Hot Dog
8-)
--
photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Super-Video-CD Katalog "One Minute/Random" ISBN 3-00-013021-7 jetzt erhältlich
> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> schrieb:
>> Ein Gesetz kann erst mal nur an der Verfassungsmässigkeit gemessen
>> werden.
> Was ich da oben schrieb, IST die Verfassungsmäßigkeit. Ein Gesetz, daß
> keinen Sinn hat, ist nichtig.
Das Gesetz HAT einen Sinn. Nur nicht unbedingt einen, den Du oder ich
für sinnvoll halten.
Danke, bisher waren wir erst beim "gewinnen"
<schnelldiedosenausseolumettiketier>
> Man muß es nur verstehen. Oder ausprobieren und auf die Schnauze
> fallen. Nebenbei: EU-Recht geht vor!
Du faselst!
Ach von mir die Frage: Nach welcher Norm ist der Verzehr von Hundefleisch
in Deutschland strafbewehrt?
ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com
>> und darrunter fällt m.E. auch das Schlachten des toten Dackels
> Schlachten des toten Dackels???
Ein seltenes Exemplar eines Zombie-Dackels.
--
Ciao, Heiko...
>> > §1 Abs.1 FHG "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für
>> > Menschen nicht gewonnen werden."
>> Gewonnen. Also hergestellt. Vom Verzehr steht da nichts.
>> > Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade ergoogelt.
>> Da wirst du noch nach einer deutschen Rechtsnorm suchen müssen.
> Man muß es nur verstehen. Oder ausprobieren und auf die Schnauze fallen.
> Nebenbei: EU-Recht geht vor!
Dann kannst du sicher das EU-Recht nennen, das dem deutschen Bürger den
Verzehr von Hundefleisch verbietet.
--
Ciao, Heiko...
>> Schlachten des toten Dackels???
> Ja? Schlachtest du etwa lebende Dackel? Pfui!
Du meinst so Kickmichandiewand-Hunde? Die schlachte ich nicht, aber was
ich mit denen mache, willst du wirklich nicht wissen...
Flups
> §1 Abs.1 FHG
>
> "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen nicht
> gewonnen werden."
> Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade
> ergoogelt.
Gibt es dafür eigentlich eine ordnungspolitische Begründung, außer "Sie
sind doch so süß"?
Ozan
> Lars Mueller:
Bei Affen spricht die Nähe zum Menschen gegen die Verwertung. Von
allen Arten ist da die Gefahr, daß etwas überspringt, besonders groß.
Bei Hunden und Katzen fehlt mir auch eine sinnvolle Begründung,
abgesehen davon, daß der Nachweis, daß das Tier nicht mit
Medikamenten, die einen späteren Verzehr ausschließen, behandelt
wurden.
So hält man es ja eigentlich bei den Pferden, die man ja im Gegensatz
zu Schweinen, Rindern und Hühnern nicht nur (kaum noch) für den
Verzehr hält: Wenn die mit bestimmten Medikamenten behandelt wurden,
dürfen sie nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden.
Du blökst!
> Ach von mir die Frage: Nach welcher Norm ist der Verzehr von Hundefleisch
> in Deutschland strafbewehrt?
Auch an dich noch einmal der Hinweis: Lies den Thread und benutze dein
Gehirn! Nach etwas Lesen und Nachdenken beantworte bitte die Frage: Wie
genau willst du es anstellen, Hunbdefleisch in Deutschalnd legal zu
essen? Wie genau gehst du dabei vor? Wo kommt es legal her, wie
bereitest du es legal zu?
Lars
Will ich das?
Du kennst die Bedeutung von nebenbei? Reichen dir nationale Verbote
nicht, um kein Hundefleisch zu essen? Abgesehen davon, daß es in .de
verboten ist: In welches europäische Land muß ich denn reisen, um es
essen zu dürfen? Hast du überhaupt den Thread gelesen? Wo bekommst du
das lergal eßbar her? Einfach einen lebenden Hund nehmen und mal kräftig
reinbeißen? Da greifen sicher Tierschutzgesetze.
Lars
>Roy Batty <bis...@excite.com> writes:
>> "Meine Religion gebietet 2x wöchentlich Hundeleber" o.s.ä.
>> Glaubhaft dargebracht latürnich.
>
>Eben. "Glaubhaft". Gäbe es eine halbwegs verbreitete Religion, die
>den Verzehr von Hundefleisch vorschreibt, hätte man einen Aufhänger.
Aber nur einen Aufhänger. Im GG steht nichts von 'Freiheit für
halbwegs verbreitete Religionen'.
Aber ich glaube diese Thematik hatten wir damals bei dem
Schächten-Thread schon durch.
>Aber dann bräuchte man ihn wahrscheinlich nicht.
eben
>Hmm.. Hat jemals jemand erfolgreich darauf geklagt, daß er die Witwe
>seines Bruders als zweite Frau heiraten muß?
wer will denn sowas?
>Auch an dich noch einmal der Hinweis: Lies den Thread und benutze dein
>Gehirn! Nach etwas Lesen und Nachdenken beantworte bitte die Frage: Wie
>genau willst du es anstellen, Hunbdefleisch in Deutschalnd legal zu
>essen? Wie genau gehst du dabei vor? Wo kommt es legal her, wie
>bereitest du es legal zu?
"Es lag da auf meinem Teller und da hab ich es gegessen. Ich kann mich
nicht erinnern, wer auf der Party für das Essen zuständig war."
[Hundefleisch]
>In welches europäische Land muß ich denn reisen, um es
>essen zu dürfen?
Schweiz.
Das war einfach.
> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> wrote:
>
> >Roy Batty <bis...@excite.com> writes:
>
> >> "Meine Religion gebietet 2x wöchentlich Hundeleber" o.s.ä.
> >> Glaubhaft dargebracht latürnich.
> >
> >Eben. "Glaubhaft". Gäbe es eine halbwegs verbreitete Religion, die
> >den Verzehr von Hundefleisch vorschreibt, hätte man einen Aufhänger.
>
> Aber nur einen Aufhänger. Im GG steht nichts von 'Freiheit für
> halbwegs verbreitete Religionen'.
> Aber ich glaube diese Thematik hatten wir damals bei dem
> Schächten-Thread schon durch.
Mit der Logik, man bräuchte nur eine Religion von 1 Person, um anhand
der Religionsfreiheit alles machen zu dürfen, könnte man alles, was
nicht andere Grundrechte berührt, aushebeln.
> Frank Hucklenbroich wrote:
>>
>> On Tue, 17 Feb 2004 14:48:06 +0100, Lars Mueller wrote:
>>
>>> Der Verzehr von Hundefleicht und das Schlachten von Hunden sicher nicht.
> ...
>> Wenn Waldi eines natürlichen Todes gestorben ist und dann zu Gulasch
>> gemacht wird? Glaube kaum, daß das irgendwie strafbar ist (wenn auch
>> vermutlich nicht besonders lecker und/oder gesund).
>
> §1 Abs.1 FHG
>
> "Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen nicht
> gewonnen werden."
Weiß zufällig jemand warum? Aus gründen des Gesundheitsschutzes?
Marco
--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.
> Man muß es nur verstehen. Oder ausprobieren und auf die Schnauze fallen.
> Nebenbei: EU-Recht geht vor!
VO (EG) Nr. 4711/2002 zur Festlegung eines Verbots des Verzehrs von Hunden
in den Mitgliedsstaaten?
Bekannt als Hundefresser-VO?
SCNR
;-)
> "Es lag da auf meinem Teller und da hab ich es gegessen. Ich kann mich
> nicht erinnern, wer auf der Party für das Essen zuständig war."
:-) Müßte man mal ausprobieren. Wobei das schon mundgerechte Häppchen
sein müßten, also Gulasch! Aber genausogut könnte man eigentlich
behaupten: "Ich dachte, das sei Wild".
Lars
Nein, die Schweiz ist ein eigenständiges Land, das den EU-Beitritt
abgelehnt hat. Vielleicht habe ich es so formuliert, daß es
(absichtlich?) mißverstanden werden kann?
Lars
Das ist vermutlich der Grund (nicht im geschmacklichem Sinne!) ;-)
Tierschützer brüsten sich jedenfalls damit, das durchgedrückt zu haben,
wenn man diverse Seiten von Tierschützern so durchliest. Also wird der
Wind wohl recht eindeutig aus dieser Richtung wehen.
Lars
Irgendwie sehe ich auch noch, daß Deine Frage auf die EU beschränkt
war. Die Schweiz gehört nun mal zu Europa.
>Gibt es dafür eigentlich eine ordnungspolitische Begründung,
>außer "Sie sind doch so süß"?
Muss Dir widersprechen, Hunde sind nicht süss. Eher herb, so in Richtung
Rind ;-)
Woher ich das weiss? Ich war mal in Korea und dort bestellt immer der
Tischälteste für alle.
--
percy brauch - perc...@yahoo.de - www.percybrauch.de
Joerg-Olaf Schaefers <ol...@usenet.fx3.org> wrote:
>Ich bezweifle, dass jemand, der wirklich Hunger leidet sich von einem
>Gesetz abhalten laesst sein "Hausgetier" zu verspeisen.
Haustiere von Programmieren oder Internetjunkies haben immer noch eine
gewisse Gnadenfrist wenn Herrchen rechtzeitig auf die Idee kommt das
Keyboard zu wenden ;-)
Gruss
Horscht
> Holger Pollmann wrote:
>
>> Jau. Und wer das will: meinen Segen hat er, aber bitte nur, solange ich
>> das ganze nicht zu Gesicht bekomme. Udn vorher bitte die weiße
>> Zwangsjacke ausziehen, sonst hat die Anstaltswäscherei hinterher so
>> viel Arbeit, Blut ist echt schwer rauszukriegen, wenn's eingetrocknet
>> ist...
>
> Weichei. Du müsstest mal sehen, was manche Vegetarier so machen. Letzten
> Sommer musste ich miterleben, wie eine entsprechend orientierte Bekannte
> *einfach so* eine Tomate von lebenden Staude riss und auffraß!
>
> Aber dagegen tut ja hierzulande keiner was...
Ganz meiner Meinung. Und eins bedenkt keiner: Die barbarischen Vegetarier
sind die wahren Tierquäler. Schlißlich ... ich kanns garnicht aussprechen
... schließlich rauben diese Barbaren den Tieren ihr Nahrung. Wovon sollen
die denn noch leben?
Marco
--
Hat die Magd nen wunden Po, lag die Egge unterm Stroh.
Importieren?
>Wie genau gehst du dabei vor?
Mund auf, Fleisch rein, Mund zu, kauen, runterschlucken ... SCNR
Wolfgang
--
>> Weichei. Du müsstest mal sehen, was manche Vegetarier so machen.
>> Letzten Sommer musste ich miterleben, wie eine entsprechend
>> orientierte Bekannte *einfach so* eine Tomate von lebenden Staude
>> riss und auffraß!
>>
>> Aber dagegen tut ja hierzulande keiner was...
>
> Ganz meiner Meinung. Und eins bedenkt keiner: Die barbarischen
> Vegetarier sind die wahren Tierquäler. Schlißlich ... ich kanns
> garnicht aussprechen ... schließlich rauben diese Barbaren den
> Tieren ihr Nahrung. Wovon sollen die denn noch leben?
Genau! So'n Hund ist schließlich auch nur'n Mensch! ...oder so.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Die Frage (s. o.) lautete aber nicht "In welches EU-Land ...".
Marco
--
Studentin: "Warum brummt denn der Transformator?"
Prof.: "Sie würden auch brummen, wenn Sie 50 Perioden in der Sekunde
hätten."
>> Ach von mir die Frage: Nach welcher Norm ist der Verzehr von Hundefleisch
>> in Deutschland strafbewehrt?
> Auch an dich noch einmal der Hinweis: Lies den Thread und benutze dein
> Gehirn!
Du weißt es also nicht. Überraschung.
> Nach etwas Lesen und Nachdenken beantworte bitte die Frage: Wie genau
> willst du es anstellen, Hunbdefleisch in Deutschalnd legal zu essen?
Wo ist das Problem?
> Wie genau gehst du dabei vor? Wo kommt es legal her, wie bereitest du es
> legal zu?
Unerheblich für die Frage der Legalität des Verzehrs.
--
Ciao, Heiko...
>> >> > Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten. Gerade
>> >> > ergoogelt.
>> >> Da wirst du noch nach einer deutschen Rechtsnorm suchen müssen.
>> > Man muß es nur verstehen. Oder ausprobieren und auf die Schnauze
>> > fallen. Nebenbei: EU-Recht geht vor!
>> Dann kannst du sicher das EU-Recht nennen, das dem deutschen Bürger den
>> Verzehr von Hundefleisch verbietet.
> Will ich das?
Offensichtlich willst und kannst du es nicht, sonst würdest du einer
konkreten Antwort nicht ständig ausweichen.
> Du kennst die Bedeutung von nebenbei?
Ja. Du auch?
> Reichen dir nationale Verbote nicht, um kein Hundefleisch zu essen?
Welche sollen das sein?
> Abgesehen davon, daß es in .de verboten ist: In welches europäische Land
> muß ich denn reisen, um es essen zu dürfen?
Irgendwo ist hier ein Echo. Noch mal: Wo steht dieses ominöse Verbot des
Verzehrs von Hundefleisch?
> Hast du überhaupt den Thread gelesen?
Ja. Im Gegensatz zu dir labere ich nicht nur rum.
> Wo bekommst du das lergal eßbar her?
Irrelevant für die Legalität des Verzehrs.
--
Ciao, Heiko...
Wir hatten es von "legal".
> "Volker Söhnitz" wrote:
>>
>> Du faselst!
>
> Du blökst!
Nein, dass tue ich nicht! Denn ich stelle hier keine falschen Thesen in
den Raum, die ich auf mehrfache Nachfrage nicht bestätigen kann aber
dennoch hartnäckig verteidige.
> Wie genau willst du es anstellen, Hunbdefleisch in Deutschalnd legal
> zu essen? Wie genau gehst du dabei vor?
In dem ich es auf dem üblichen oralen Weg in meinen Körper einführe. Das
unterscheidet sich technisch nicht vom Verzehr jedes anderen Fleisches.
Übrigens auch juristisch nicht.
> Wo kommt es legal her, wie
Wo es her kommt ist hier nicht die Frage.
> bereitest du es legal zu?
Falls ich kein Hunde-Sushi mag, werde ich es vermutlich braten, dünsten
oder grillen.
Würdest Du jetzt meine Frage beantworten? Ansonsten würdest Du Gefahr
laufen, hier als Schwätzer bezeichnet zu werden.
ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com
> Die Frage (s. o.) lautete aber nicht "In welches EU-Land ...".
Ja, ungenügend formuliert, Entschuldigung! Ich dachte, das wäre nach dem
Satz "Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten." klar.
Lars
> > Hast du überhaupt den Thread gelesen?
>
> Ja. Im Gegensatz zu dir labere ich nicht nur rum.
Ok, verstanden: Du willst also doch nur trollen und beleidigen. Ich
werde das entsprechend berücksichtigen. :-(
> > Wo bekommst du das lergal eßbar her?
>
> Irrelevant für die Legalität des Verzehrs.
Was man nicht legal beschaffen oder herstellen kann, kann man auch nicht
essen. Punkt! Das hilft also nur dagegen, daß dir jemand Hundefleisch
zum Essen unterschiebt, um dich anschließend anzuzeigen.
Die Diskussion mit dir scheint aber zu nichts zu führen. Lies den
Thread, wenn du mehr wissen willst, hier steht inzwischen alles
wichtige, oder such selber. Danke und Ende.
>> Irrelevant für die Legalität des Verzehrs.
>
> Was man nicht legal beschaffen oder herstellen kann, kann man auch nicht
> essen. Punkt!
Nix "Punkt" - das ist schlicht flasch! Denk mal an den straffreien Konsum von
Cannabis - und in unserem Fall ist es noch leichter, da im Gegensatz zu Cannabis der
Besitz von Hundefleisch nicht strafbar ist, somit auch keine Konstruktionen von
besitzlosem Konsum erforderlich sind.
> Danke und Ende.
Ein "ich habe mich geirrt" hätte besser gepasst. Aber gut, jeder wie er mag...
>>> Wo bekommst du das lergal eßbar her?
>>
>> Irrelevant für die Legalität des Verzehrs.
>
> Was man nicht legal beschaffen oder herstellen kann, kann man auch
> nicht essen. Punkt! Das hilft also nur dagegen, daß dir jemand
> Hundefleisch zum Essen unterschiebt, um dich anschließend
> anzuzeigen.
Nein, sorry, er hat vollkommen recht. Würde man danach bestraft, würde
man das für den Erwerb bzw. das Gewinnen o.ä. Für den Verzehr würde man
NICHT bestraft. Ist so wie mit Drogenkomsum - der ist auch nicht
strafbar.
[unwürdiges gelöscht]
> > Wo kommt es legal her, wie
>
> Wo es her kommt ist hier nicht die Frage.
Wenn ich etwas haben will, muß ich mir wohl generell darum gedanken
machen, wo es herkommen soll.
> > bereitest du es legal zu?
>
> Falls ich kein Hunde-Sushi mag, werde ich es vermutlich braten, dünsten
> oder grillen.
Aha, du bist nicht der Meinung, daß du es damit zum Verzehr gewinnst?
diese Frage ist ernst gemeint!
> Würdest Du jetzt meine Frage beantworten? Ansonsten würdest Du Gefahr
> laufen, hier als Schwätzer bezeichnet zu werden.
Wenn es nur von dir ist, dann mach ruhig und wir sehen weiter.
Zur Beantwortung: Wie ich bereits um 18:40 (und um 23:24) geschrieben
habe, bin ich der Meinung, daß alleine die Tat des Verzehrs vermutlich
nicht zur Bestrafung ausreicht. Um es jedoch absichtlich zu verzehren,
muß ich es beschaffen (einführen) oder gewinnen. Das ist beides
strafbar. Wenn es mir jemand zum essen (heimlich?) vorsetzt, macht er
sich strafbar. Es geht also der Logik nach nicht ohne daß sich jemand
strafbar macht. Siehst du das wirklich anders?
Lars
An dir sind aber echt ein paar Jahrzehnte BTM-Gesetzgebung
bzw. BTM-Rechtsprechung vorbeigegangen.
CvN
(Hunde damit nicht als Betäubungsmittel bezeichnet habend!)
> Wenn es mir jemand zum essen (heimlich?) vorsetzt, macht er sich
> strafbar. Es geht also der Logik nach nicht ohne daß sich jemand
> strafbar macht. Siehst du das wirklich anders?
Man macht sich aber nicht DURCH DEN VERZEHR ALS SOLCHES strafbar. Der
Verzehr ist erlaubt, nur das drumherum teilweise nicht. Verstehst DU das
nicht?
> Was man nicht legal beschaffen oder herstellen kann, kann man auch nicht
> essen. Punkt!
Was für ein Unsinn. Man kann sogar etwas legal konsumieren, dass man
noch nicht einmal legal *besitzen* darf, wie wir aus dem
Betäubungsmittelrecht wissen.
Und die "Gewinnung" von Hundefleisch erfasst schon dem Wortlaut nach
den Erwerb ziemlich sicher nicht.
> Die Diskussion mit dir scheint aber zu nichts zu führen. Lies den
> Thread, wenn du mehr wissen willst, hier steht inzwischen alles
> wichtige, oder such selber. Danke und Ende.
Richtig, da steht alles wichtige. Daraus ergibt sich allerdings nicht
Deine Behauptung.
-thh
> Nein, sorry, er hat vollkommen recht. Würde man danach bestraft, würde
> man das für den Erwerb bzw. das Gewinnen o.ä. Für den Verzehr würde man
> NICHT bestraft. Ist so wie mit Drogenkomsum - der ist auch nicht
> strafbar.
Ja, das ist soweit ich es beurteilen kann, ähnlich.
http://cannabis-archiv.de/allgemeines/cannabis-faq.html#4_1
Wo bekomme ich mein eßbares Hundefleisch her, ohne daß jemand in irgend
einer Form dafür gesetzlich bestraft wird? Letztlich ist es beim
Drogenkonsum ähnlich: Die landen auch regelmäßig wegen Anbau,
Beschaffung oder Besitz im Knast. Insofern kannst du mir das vielleicht
großzügig so auslegen, daß ich einfach eine zu ungenaue formulierung
übernommen habe, daß der Konsum verboten sei, weil das in der Presse und
im Internet (Seiten von Tierschützern etc.) oft so ungenau formuliert
wird. Letztlich ist das zugehörige Drumherum, das dazu führt, verboten.
Oder gibt es wirklich eine legale Möglichkeit, eine Hundefreßrunde zu
organisieren?
Lars
> Wo bekomme ich mein eßbares Hundefleisch her, ohne daß jemand in
> irgend einer Form dafür gesetzlich bestraft wird?
Wer hat das verlangt? Es ging um die Frage, ob der Verzehr strafbar ist,
nicht um die Frage, ob sich irgend jemand wegen irgend etwas anderem als
Verzehr strafbar macht, wenn letzten Endes jemand Hund verzehrt.
Doch, du mußt mich nicht anschreien!
WENN ICH SCHREIE, SIEHT DAS GANZ ANDERS AUS, GLAUB MIR! :-)
Wenn ich nur EINZELNE Wörter (oder auch mal ZWEI WÖRTER oder so in
einer Reihe) groß schreibe, betone ich damit lediglich.
<nitpick>
Nein, von 'legal essen'. Und zumindest der in
<c0teos$206r$1...@ulysses.news.tiscali.de> zitierte Abschnitt aus §1 Abs.1 FHG
verbietet nur die Gewinnung selbst, nicht den Import von bereits gewonnenem.
</nitpick>
Naja, war aber /trotzdem/ eigentlich eher scherzhaft gemeint ... <g>
Wolfgang
--
>Mit der Logik, man bräuchte nur eine Religion von 1 Person, um anhand
>der Religionsfreiheit alles machen zu dürfen, könnte man alles, was
^^^^
>nicht andere Grundrechte berührt, aushebeln.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Wo ist das Problem?
Mit der Logik, man müsse Religion im (anerkannten?) Kollektiv ausüben,
lässt sich die Religionsfreiheit auf genehme Anschauungen beschränken.
Das läuft IMHO dem Gedanken des Grundrechtes der Religionsfreiheit
zuwider.
Roy
--
Ich missbillige, was Ihr sagt,aber Euer Recht, es zu sagen,
werde ich bis an mein Ende verteidigen. (Voltaire)
>Roy Batty wrote:
>
>> "Es lag da auf meinem Teller und da hab ich es gegessen. Ich kann mich
>> nicht erinnern, wer auf der Party für das Essen zuständig war."
>
>:-) Müßte man mal ausprobieren. Wobei das schon mundgerechte Häppchen
>sein müßten, also Gulasch!
warum muss es Häppchengrösse haben?
Roy
--
A: Weil es die Lesbarkeit des Textes verschlechtert.
Q: Warum ist TOFU so schlimm?
A: TOFU
F: Was ist das groesste Aergerniss im Usenet?
>Lars Mueller <l...@despammed.com> wrote in
>news:c103bc$2l26$1...@ulysses.news.tiscali.de:
>
>> "Volker Söhnitz" wrote:
>>>
>>> Du faselst!
>>
>> Du blökst!
>
>Nein, dass tue ich nicht!
Niedlich. Wem gehört denn nun das Förmchen und wer möchte mit dem
Eimerchen spielen?
Roy
--
> Es ging aber nicht um den Täter, sondern um den Angeklagten.
Korinthenkacker
(bjkaup in d.s.r.m.)
>Marco Sondermann wrote:
>
>> Die Frage (s. o.) lautete aber nicht "In welches EU-Land ...".
>
>Ja, ungenügend formuliert,
In einer Newsgroup zu juristischen Fragen geradezu tödlich...
> Entschuldigung! Ich dachte, das wäre nach dem
>Satz "Hunde fressen ist übrigens in der gesamten EU verboten." klar.
Dafür müssen die Glaskugeln erst jedesmal wieder neu kalibriert
werden, damit der Unterscheid zwischen 'meinen' und 'schreiben'
deutlich wird. Das ist zu aufwendig. Wir bleiben wohl besser beim
geschriebenen Wort.
SCNR
> Ganz meiner Meinung. Und eins bedenkt keiner: Die barbarischen
> Vegetarier sind die wahren Tierquäler. Schlißlich ... ich kanns
> garnicht aussprechen ... schließlich rauben diese Barbaren den
> Tieren ihr Nahrung. Wovon sollen die denn noch leben?
Ich bin weder Vegeratier noch habe ich ein Problem mit der Gewinnung
von Fleisch(*), aber dieses Argument ist nun leider falsch. Ein
Mensch, der eine Kuh ißt, verbraucht indirekt mehr Grünfutter als
derjenige, der das Grünfutter direkt ißt.
(*) Keine Tautologie. Meiner Beobachtung nach sind ziemlich viele
Fleischesser so entfernt von der Realität, daß sie die Notwendigkeit,
daß Fleischverzehr das Töten von Tieren bedingt, nicht wahrhaben
wollen. Ganz abgesehen davon, daß sie humane Haltung fordern, aber
gleichzetig einkaufenm wo es am billigsten ist.
> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> wrote:
>
> >Mit der Logik, man bräuchte nur eine Religion von 1 Person, um anhand
> >der Religionsfreiheit alles machen zu dürfen, könnte man alles, was
> ^^^^
> >nicht andere Grundrechte berührt, aushebeln.
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Wo ist das Problem?
"Meine Religion verbietet es mir, von meinem Einkommen Steuern zu
bezahlen."
Welches Grundrecht wird verletzt, wenn man keine Steuern bezahlt?
"Eigentum verpfichtet" ist ja offensichtlich eine Pflicht, kein
Recht. :-)
"Meine Religion verbietet es mit, erste Hilfe zu leisten." Wieder:
Welches Grundrecht wird dadurch verletzt?
> (*) Keine Tautologie. Meiner Beobachtung nach sind ziemlich viele
> Fleischesser so entfernt von der Realität, daß sie die Notwendigkeit,
> daß Fleischverzehr das Töten von Tieren bedingt, nicht wahrhaben
> wollen. Ganz abgesehen davon, daß sie humane Haltung fordern, aber
> gleichzetig einkaufenm wo es am billigsten ist.
Letzteres betrachte ich nicht unbedingt als Widerspruch. Jemand kann
durchaus zu dem Schluss kommen, dass es wenig sinnvoll ist, als
Einzelner teureres Fleich oder teurere Eier zu kaufen, wenn die Masse
der Viecher weiter in Massenhaltung lebt und er darüber hinaus nicht mal
sicher sien kann, dass das von ihm teurer erworbene Zeug nicht aus
solcher stammt. Derjenige kann dann aber dennoch humane Haltung (ich
übernehme jetzt mal diesen etwas fragwürdigen Begriff) als verbindliche
Haltungsart fordern und *dann* auch bereit sein, mehr zu zahlen.
Gruß,
Michael
--
Die Adresse im From existiert, wird aber nicht gelesen. Daher:
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.
> Jemand kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass es wenig sinnvoll
> ist, als Einzelner teureres Fleich oder teurere Eier zu kaufen, wenn
> die Masse der Viecher weiter in Massenhaltung lebt und er darüber
> hinaus nicht mal sicher sien kann, dass das von ihm teurer erworbene
> Zeug nicht aus solcher stammt. Derjenige kann dann aber dennoch
> humane Haltung (ich übernehme jetzt mal diesen etwas fragwürdigen
> Begriff) als verbindliche Haltungsart fordern und *dann* auch bereit
> sein, mehr zu zahlen.
Nein. Wenn man besser gehaltenes Fleisch fordert, aber nicht bezahlen
kann oder sich der Quelle nicht sicher ist, dann bleibt die triviale
Möglichkeit der Konsumdrosselung oder ders Verzichts. Ebenso ist es
möglich, die Differenz zum Wunschpreis an Tierschutzvereine seines
Vertrauens zu geben oder anderweitig zu benutzen, um die Situation zu
verbessern. An vegetarischer Ernährung stirbt man nicht. Wirklich
nicht.
> Nein. Wenn man besser gehaltenes Fleisch fordert, aber nicht bezahlen
> kann oder sich der Quelle nicht sicher ist, dann bleibt die triviale
> Möglichkeit der Konsumdrosselung oder ders Verzichts.
Ja. Aber warum *muss* man das wollen? Ebenso logisch ist es,
nachvollziehbarere Quellen oder gesetzlich geregelte bessere Haltung zu
fordern und bis dahin sein Konsumverhalten nicht zu ändern.
Ich will das gar nicht propagieren, aber Dein "Nein" akzeptiere ich nicht.
> Ebenso ist es
> möglich, die Differenz zum Wunschpreis an Tierschutzvereine seines
> Vertrauens zu geben oder anderweitig zu benutzen, um die Situation zu
> verbessern.
Sicherlich.
> An vegetarischer Ernährung stirbt man nicht. Wirklich nicht.
Das habe ich auch nie behauptet und würde ich auch nicht behaupten.
Irgendwie habe ich einw neig das Gefühl, Du antwortest zwar auf mein
Posting, aber nicht mir. Lass uns das am besten direkt beenden.
F'up to Poster.