Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Re: Nachtspeicherheizung: Verbrauchsumlagerung rechtens?

50 views
Skip to first unread message

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 20, 2012, 5:10:01 PM9/20/12
to
Thomas H. schrieb:

> Ich heize meine 52 qm Wohnung mit Strom und habe zwischen 2009 und 2012
> Rechnungen von der RWE Vertrieb AG erhalten. Hierbei ist mir nun
> aufgefallen, dass bei meinen NT-kWh immer 25% des HT-Verbrauchs
> abgezogen wurden. Dieser Anteil wurde dann meines Erachtens völlig
> unsinnigerweise zum teureren HT-Tarif berechnet. Die Begründung ist,
> dass lediglich der für die elektrische Heizungsanlage verwendete
> Wärmespeicherstrom mit dem NT-Tarif zu berechnen ist. Die RWE Vertrieb
> AG geht davon aus, dass 25% des HT-Verbrauchs in den NT-Freigabestunden
> (8 h + 2h täglich) von den Haushaltsgeräten verbraucht werden. Als
> gelernter Industrieelektroniker meine ich aber, dass die sogenannte
> Verbrauchsumlagerung (15% bzw. 25%) aus technischer Sicht völlig absurd
> und damit unzulässig ist. Der von den Haushaltsgeräten (Kühlschrank,
> Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, usw.) innerhalb meiner Wohnung
> verbrauchte NT-Strom wird von diesen nahezu vollständig in Abwärme
> umgewandelt. Diese Heizleistung addiert sich zu der Heizleistung der
> Nachtspeicherheizungsanlage bzw. die benötigte Heizleistung für die
> Raumaufheizung verringert sich um eben diesen Betrag. Die
> Verbrauchsumlagerung ist daher unzulässig, denn der Haushaltsstrom wirkt
> effektiv auch als Wärmestrom. Ich habe die RWE Vertrieb AG um
> Rückerstattung der bei mir insgesamt 1.490 fälschlicherweise zum
> HT-Tarif abgerechneten NT-kWh gebeten. Der Streitwert beläuft sich auf
> ca. 140 EUR.
>
> https://www.rwe.de/web/cms/de/1161562/privatkunden/strom/rwe-klassik-
strom-waermespeicher/
>
> Sollte ich klagen, falls die RWE AG sich weigert meinem Anliegen Folge
> zu leisten? Diese sogenannte Verbrauchsumlagerung scheint auch bei
> anderen Stromlieferanten seit vielen Jahren gängige Praxis zu sein...

Du solltest keine Verträge schliessen, wenn dir deren Inhalt nicht zusagt.
Gegen welche Bestimmung des Vertrages zwischen dir und deinem Stromversorger
verstößt letzterer denn mit der beschriebenen Abrechnung?
Warum sollte überhaupt irgendwer verpflichtet sein, dir Strom für Heizzwecke
billiger zu liefern als Strom für den Kühlschrank und fürs Licht? Lediglich
dein örtlicher Netzbetreiber wäre tatsächlich verpflichtet, dich überhaupt
mit Strom zu versorgen, das allerdings nicht zu besonders günstigen
Konditionen.

Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du
könntest vermutlich in einer geeigneten juristischen Fachgruppe
(de.soc.recht.misc) mehr Resonanz erzielen als hier
Ich leite mal dorthin um

MfG
Rupert

Thomas H.

unread,
Sep 20, 2012, 5:26:12 PM9/20/12
to
Am 20.09.2012 23:10, schrieb Rupert Haselbeck:

> Du solltest keine Vertrᅵge schliessen, wenn dir deren Inhalt nicht zusagt.

Das habe ich ja erst hinterher gemerkt. Liest du das Kleingedruckte? Das
ist so schlecht fᅵr die Augen.

> Gegen welche Bestimmung des Vertrages zwischen dir und deinem Stromversorger
> verstᅵᅵt letzterer denn mit der beschriebenen Abrechnung?

Er verstᅵᅵt gegen den gesunden Menschenverstand und die Gesetze der Logik.

> Warum sollte ᅵberhaupt irgendwer verpflichtet sein, dir Strom fᅵr Heizzwecke
> billiger zu liefern als Strom fᅵr den Kᅵhlschrank und fᅵrs Licht? Lediglich
> dein ᅵrtlicher Netzbetreiber wᅵre tatsᅵchlich verpflichtet, dich ᅵberhaupt
> mit Strom zu versorgen, das allerdings nicht zu besonders gᅵnstigen
> Konditionen.

Bis 31.03.2009 habe ich fᅵr eine NT-kWh nur 11,32 Cent inkl. MwSt
bezahlt. Nun sind es 14,74 Cent (+30,2%)! Die HT-kWh kostet aktuell 24,4
Cent (+21,3%). Frᅵher waren es nur 20,11 Cent. Deshalb bin ich ja zu
Lᅵwenzahn Energie gegangen. Seit 01.07.2012 zahle ich nur noch 11,94
Cent fᅵr NT und HT. Ab 01.11.2012 kostet die kWh aber 24,99 Cent weshalb
ich schon wieder wechseln muss.
Wenn ich fᅵr die Stromheizung um die 25 Cent pro kWh zahlen mᅵsste wᅵre
das ja das reinste Kostengrab bei 5.000 bis 10.000 kWh pro Jahr! 1975
wurde dieses Monster installiert, man wollte in der Nebenzeit eine hohe
Netzauslastung erreichen. Zumindest von November bis April geht diese
Rechnung auf...

> Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du

Du ᅵbersiehst hierbei den technischen Aspekt.

> kᅵnntest vermutlich in einer geeigneten juristischen Fachgruppe
> (de.soc.recht.misc) mehr Resonanz erzielen als hier
> Ich leite mal dorthin um

Ganz toll!

Rupert Haselbeck

unread,
Sep 20, 2012, 6:10:01 PM9/20/12
to
Thomas H. schrieb:

> Am 20.09.2012 23:10, schrieb Rupert Haselbeck:
>> Du solltest keine Verträge schliessen, wenn dir deren Inhalt nicht
>> zusagt.
>
> Das habe ich ja erst hinterher gemerkt.

Das ist schlecht

> Liest du das Kleingedruckte?

Ja, natürlich!

> Das ist so schlecht für die Augen.

Ach was, das trainiert die Augen

>> Gegen welche Bestimmung des Vertrages zwischen dir und deinem
>> Stromversorger verstößt letzterer denn mit der beschriebenen Abrechnung?
>
> Er verstößt gegen den gesunden Menschenverstand und die Gesetze der Logik.

Und dann unterschreibst du dennoch?!

>> Warum sollte überhaupt irgendwer verpflichtet sein, dir Strom für
>> Heizzwecke billiger zu liefern als Strom für den Kühlschrank und fürs
>> Licht? Lediglich dein örtlicher Netzbetreiber wäre tatsächlich
>> verpflichtet, dich überhaupt mit Strom zu versorgen, das allerdings nicht
>> zu besonders günstigen Konditionen.
>
> Bis 31.03.2009 habe ich für eine NT-kWh nur 11,32 Cent inkl. MwSt
> bezahlt. Nun sind es 14,74 Cent (+30,2%)! Die HT-kWh kostet aktuell 24,4
> Cent (+21,3%). Früher waren es nur 20,11 Cent. Deshalb bin ich ja zu
> Löwenzahn Energie gegangen. Seit 01.07.2012 zahle ich nur noch 11,94
> Cent für NT und HT. Ab 01.11.2012 kostet die kWh aber 24,99 Cent weshalb
> ich schon wieder wechseln muss.
> Wenn ich für die Stromheizung um die 25 Cent pro kWh zahlen müsste wäre
> das ja das reinste Kostengrab bei 5.000 bis 10.000 kWh pro Jahr!

Ja, da hast du wohl recht...

>> Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du
>
> Du übersiehst hierbei den technischen Aspekt.

So? Welchen denn?

>> könntest vermutlich in einer geeigneten juristischen Fachgruppe
>> (de.soc.recht.misc) mehr Resonanz erzielen als hier
>> Ich leite mal dorthin um
>
> Ganz toll!

Ja, das dachte ich mir auch

MfG
Rupert

Thomas H.

unread,
Sep 21, 2012, 3:12:36 AM9/21/12
to
Am 21.09.2012 00:10, schrieb Rupert Haselbeck:

>>> Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du
>>
>> Du übersiehst hierbei den technischen Aspekt.
>
> So? Welchen denn?

Eben. Du übersiehst ihn! Lies das Kleingedruckte.


Harald Hengel

unread,
Sep 21, 2012, 9:18:41 AM9/21/12
to
Thomas H. schrieb:
Kann es eine überraschende Klausel sein?
Ich kenne bisher nur Nachttarife, die dann für den Gesamten
Verbrauch gelten.
25% des Nachtverbrauchs als Normalverbauch zu rechnen halte
ich ausserdem für reichlich übertrieben.

Grüße Harald

Thomas H.

unread,
Sep 21, 2012, 12:35:00 PM9/21/12
to
Am 21.09.2012 15:18, schrieb Harald Hengel:
> Thomas H. schrieb:
>> Am 21.09.2012 00:10, schrieb Rupert Haselbeck:
>>
>>>>> Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein
>>>>> technisches. Du
>>>>
>>>> Du übersiehst hierbei den technischen Aspekt.
>>>
>>> So? Welchen denn?
>>
>> Eben. Du übersiehst ihn! Lies das Kleingedruckte.
>
> Kann es eine überraschende Klausel sein?
> Ich kenne bisher nur Nachttarife, die dann für den Gesamten Verbrauch
> gelten.

Nenne mir bitte die entsprechenden Energieversorgungsunternehmen.

> 25% des Nachtverbrauchs als Normalverbauch zu rechnen halte ich
> ausserdem für reichlich übertrieben.

Du bist zu oberflächlich. Lies genauer! Es wird angenommen, dass 25% des
TAGVERBRAUCHS von den Haushaltsgeräten in der Nacht bzw. in den 10
Freigabestunden pro Tag verbraucht wird. Bei mir sind es sogar ca. 40%,
weil ich einen über den Tag sehr konstanten Verbrauch habe und in den
Freigabestunden absichtlich den Haushaltsstromverbrauch hoch treibe
indem ich z.B. bade (1 Wannenvollbad braucht 5 kWh im Durchlauferhitzer)
oder spüle (2 kW Boiler mit 5 Litern Wasser).

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 21, 2012, 12:40:42 PM9/21/12
to
Am 21.09.2012 15:18, hengelte Harald Hengel mal wieder:
>
>>>>> Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein
>>>>> technisches. Du
>>>>
>>>> Du übersiehst hierbei den technischen Aspekt.
>>>
>>> So? Welchen denn?
>>
>> Eben. Du übersiehst ihn! Lies das Kleingedruckte.
>
> Kann es eine überraschende Klausel sein?
> Ich kenne bisher nur Nachttarife, die dann für den Gesamten
> Verbrauch gelten.

Es geht in dem vom OP angegebenen Link (und seiner Beschreibung nach
auch in seinem Vertrag) nicht um einen *Nachttarif*, sondern um einen
*Wärmespeichertarif*. D. h. vergünstigt abgegeben wird nur der für den
*Wärmespeicher* verbrauchte Strom, und auch das nur zu bestimmten Zeiten.

> 25% des Nachtverbrauchs als Normalverbauch zu rechnen halte
> ich ausserdem für reichlich übertrieben.

| Die Freigabestunden, in denen Ihnen elektrische Energie für die
| Aufladung der Wärmespeicheranlagen bereitgestellt wird, werden durch
| den örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Dies sind derzeit jeweils
| bis zu 9 Stunden in der Nachtzeit, in der Regel zwischen 20.00 Uhr
| und 7.30 Uhr, und zusätzlich bis zu 2 Stunden in der Tageszeit für
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
| Anlagen mit Tagnachladung.

Und um genau solche Anlagen mit Tagnachladung (und ohne getrennte
Messung für Wärmespeicher- und normalen Haushaltsstrom) geht es bei der
25%-Umlagerung.

Wolfgang
--

Harald Hengel

unread,
Sep 22, 2012, 7:31:41 AM9/22/12
to
Wolfgang Jäth schrieb:
> Am 21.09.2012 15:18, hengelte Harald Hengel mal wieder:

>> Kann es eine überraschende Klausel sein?
>> Ich kenne bisher nur Nachttarife, die dann für den
>> Gesamten
>> Verbrauch gelten.
>
> Es geht in dem vom OP angegebenen Link (und seiner
> Beschreibung nach auch in seinem Vertrag) nicht um einen
> *Nachttarif*, sondern um einen
> *Wärmespeichertarif*. D. h. vergünstigt abgegeben wird
> nur der für den
> *Wärmespeicher* verbrauchte Strom, und auch das nur zu
> bestimmten Zeiten.

Wärmespeichertarif?
Das habe ich als Nachttarif eingestuft.
So wie ich es kenne gibt es noch etwas was über einen
seperaten Zähler läuft und ausserhalb der Speicherzeiten
abgeschaltet wird.

> Und um genau solche Anlagen mit Tagnachladung (und ohne
> getrennte Messung für Wärmespeicher- und normalen
> Haushaltsstrom) geht es bei der 25%-Umlagerung.

Das hatte ich falsch verstanden und natürlich eine ganz
andere Sache.

Grüße Harald

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 23, 2012, 2:04:11 AM9/23/12
to
Am 22.09.2012 13:31, schrieb Harald Hengel:
>
>>> Kann es eine überraschende Klausel sein?
>>> Ich kenne bisher nur Nachttarife, die dann für den
>>> Gesamten
>>> Verbrauch gelten.
>>
>> Es geht in dem vom OP angegebenen Link (und seiner
>> Beschreibung nach auch in seinem Vertrag) nicht um einen
>> *Nachttarif*, sondern um einen
>> *Wärmespeichertarif*. D. h. vergünstigt abgegeben wird
>> nur der für den
>> *Wärmespeicher* verbrauchte Strom, und auch das nur zu
>> bestimmten Zeiten.
>
> Wärmespeichertarif?
> Das habe ich als Nachttarif eingestuft.
> So wie ich es kenne gibt es noch etwas was über einen
> seperaten Zähler läuft und ausserhalb der Speicherzeiten
> abgeschaltet wird.

Nur weil Du etwas nicht kennst, bedeutet das noch lange nicht, daß es
nicht existiert. Wenn Du dem vom OP geposteten Link gefolgt wärst, wäre
Dir vielleicht aufgefallen, daß darin allein /vier/ verschiedene
Varianten beschrieben werden (u. a. auch die Dir bekannte).

Wolfgang
--

0 new messages