Thomas H. schrieb:
> Ich heize meine 52 qm Wohnung mit Strom und habe zwischen 2009 und 2012
> Rechnungen von der RWE Vertrieb AG erhalten. Hierbei ist mir nun
> aufgefallen, dass bei meinen NT-kWh immer 25% des HT-Verbrauchs
> abgezogen wurden. Dieser Anteil wurde dann meines Erachtens völlig
> unsinnigerweise zum teureren HT-Tarif berechnet. Die Begründung ist,
> dass lediglich der für die elektrische Heizungsanlage verwendete
> Wärmespeicherstrom mit dem NT-Tarif zu berechnen ist. Die RWE Vertrieb
> AG geht davon aus, dass 25% des HT-Verbrauchs in den NT-Freigabestunden
> (8 h + 2h täglich) von den Haushaltsgeräten verbraucht werden. Als
> gelernter Industrieelektroniker meine ich aber, dass die sogenannte
> Verbrauchsumlagerung (15% bzw. 25%) aus technischer Sicht völlig absurd
> und damit unzulässig ist. Der von den Haushaltsgeräten (Kühlschrank,
> Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, usw.) innerhalb meiner Wohnung
> verbrauchte NT-Strom wird von diesen nahezu vollständig in Abwärme
> umgewandelt. Diese Heizleistung addiert sich zu der Heizleistung der
> Nachtspeicherheizungsanlage bzw. die benötigte Heizleistung für die
> Raumaufheizung verringert sich um eben diesen Betrag. Die
> Verbrauchsumlagerung ist daher unzulässig, denn der Haushaltsstrom wirkt
> effektiv auch als Wärmestrom. Ich habe die RWE Vertrieb AG um
> Rückerstattung der bei mir insgesamt 1.490 fälschlicherweise zum
> HT-Tarif abgerechneten NT-kWh gebeten. Der Streitwert beläuft sich auf
> ca. 140 EUR.
>
>
https://www.rwe.de/web/cms/de/1161562/privatkunden/strom/rwe-klassik-
strom-waermespeicher/
>
> Sollte ich klagen, falls die RWE AG sich weigert meinem Anliegen Folge
> zu leisten? Diese sogenannte Verbrauchsumlagerung scheint auch bei
> anderen Stromlieferanten seit vielen Jahren gängige Praxis zu sein...
Du solltest keine Verträge schliessen, wenn dir deren Inhalt nicht zusagt.
Gegen welche Bestimmung des Vertrages zwischen dir und deinem Stromversorger
verstößt letzterer denn mit der beschriebenen Abrechnung?
Warum sollte überhaupt irgendwer verpflichtet sein, dir Strom für Heizzwecke
billiger zu liefern als Strom für den Kühlschrank und fürs Licht? Lediglich
dein örtlicher Netzbetreiber wäre tatsächlich verpflichtet, dich überhaupt
mit Strom zu versorgen, das allerdings nicht zu besonders günstigen
Konditionen.
Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du
könntest vermutlich in einer geeigneten juristischen Fachgruppe
(de.soc.recht.misc) mehr Resonanz erzielen als hier
Ich leite mal dorthin um
MfG
Rupert